go AUSTRIA 2-weeks ,- go AUSTRIA individual ,- LEITFADEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "go AUSTRIA 2-weeks ,- go AUSTRIA individual ,- LEITFADEN"

Transkript

1 Mai und Oktober (2-weeks) laufende Einreichung (individual) Version 2.0 gültig ab go AUSTRIA 2-weeks ,- go AUSTRIA individual ,- LEITFADEN

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 MOTIVATION INHALTLICHE SCHWERPUNKTE DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE AUSSCHREIBUNGSDOKUMENTE Kurzinformation zum Instrument Innovationsscheck klein 5.000, Abweichungen zum Instrumentenleitfaden HINWEISE ZUR EINREICHUNG ABLAUF DER FÖRDERENTSCHEIDUNG LEISTUNGSANBIETER Anbieter für go Austria 2weeks Anbieter für go Austria individual WELCHE DOKUMENTE SIND FÜR DIE EINREICHUNG ERFORDERLICH? WIE ERFOLGT DIE FÖRDERVERTRAGSERRICHTUNG? WIE ERFOLGT DIE EINLÖSUNG EINES SCHECKS? FLUGKOSTENERSTATTUNG RECHTSGRUNDLAGEN... 9 Leitfaden, V.2.0 gültig ab , Seite 2/10

3 1 MOTIVATION Die go Austria -Förderlinie unterstützt internationale Start-Ups beim Aufund Ausbau von Netzwerken und dem Start ihrer Internationalisierungs- und Verwertungsaktivitäten und leistet somit einen wertvollen Beitrag zur Stärkung des Start-Up Hotspots Österreich. Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wickelt diese Förderlinie im Auftrag der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung ab. 2 INHALTLICHE SCHWERPUNKTE Ziele der Förderlinie go Austria : Unterstützung von internationalen, innovativen Start-Ups bei der Internationalisierung auf dem österreichischen und europäischen Markt mittels individuell angepasster Unterstützungsleistungen zur bestmöglichen Positionierung und Vernetzung in Österreich und Europa. Stärkung des Start-Up Standorts Österreich und Erhöhung der diesbezüglichen internationalen Sichtbarkeit. Es können Anträge unabhängig von einem thematischen Schwerpunkt eingereicht werden. Die internationalen Start-Ups müssen aufbauend auf einer Projekt- bzw. Produktentwicklung mit Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationscharakter diesbezügliche Verwertungs- und Internationalisierungsaspekte aufweisen, sodass die Einbeziehung und Unterstützung von Inkubatoren/Akzeleratoren, Mentoren und Coaches mit ausgewiesener Expertise im entsprechenden Themengebiet notwendig ist. 3 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE GIN-go Austria ist eine Förderlinie im Rahmen des Global Incubator Networks (GIN), die für internationale Start-Ups angeboten wird. Mit den beiden Scheckformaten go Austria 2-weeks und go Austria individual unterstützt GIN-go Austria internationale Start-Ups beim Aufbau eines österreichischenund europäischen Netzwerks, mit dem Ziel, den teilnehmenden Unternehmen den Einstieg in den österreichischen und europäischen Markt zu erleichtern. Mit GIN-go Austria erhalten die internationalen Start-Ups Unterstützungsleistungen in Form von Flugkosten, Unterbringung, Office-Space, Mentoring und Coaching bis hin zur Intensivierung von Netzwerkaktivitäten in der Höhe von max ,-. Leitfaden, V.2.0 gültig ab , Seite 3/10

4 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Kurzbeschreibung GO AUSTRIA 2-WEEKS Instrument C2-S Innovationsscheck klein Unterstützung zum weiterführenden Verwertungsaufbau ein 2 Wochenprogramm GO AUSTRIA INDIVIDUAL Instrument C2-S Innovationsscheck klein Unterstützung zum weiterführenden Vernetzungsaufbau ein Individualprogramm Schwerpunkte Beantragte Förderung Thematisch offen, keine Schwerpunkte max ,- in Form von 4 Schecks Office-Scheck (max ,-) Mentoring-Scheck (max ,-) Coaching Scheck (max ,-) Unterkunft (max. 100/Tag) Flug Kosten (max. 800 aus Asien, max. 300 aus Israel) Scheck max ,- Finanzierung Bis zu 100 % Förderungsquote 100 % Laufzeit in Monaten Kooperationserfordernis Budget gesamt max. 12 Monate nach Genehmigung des Schecks Nein 2 Millionen für 3 Jahre Einreichfrist Sprache 2 x pro Jahr Englisch Laufende Einreichung möglich Ansprechpersonen Informationen im Web GIN-Hotline: +43 (0) Annamaria Andres, Tel. +43 (0) annamaria.andres@ffg.at Jan Arpe, Tel. +43 (05) jan.arpe@ffg.at Henry Lembacher Tel. +43 (0) henry.lembacher@ffg.at GIN go Austria Tabelle 1 Leitfaden, V.2.0 gültig ab , Seite 4/10

5 4 AUSSCHREIBUNGSDOKUMENTE Die Basis der beiden go Austria -Förderlinien ist das Instrument Innovationsscheck klein der FFG. UNTERLAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG Dokumente und Informationen zu go Austria Informationen im Web Tabelle 2 Leitfaden, Formulare etc. Leitfaden go Austria 2-weeks und go Austria individual (dieses Dokument) Leitfaden Instrument Innovationsscheck klein 5.000,- (pdf) Application form goaustria auf der goaustria Website GIN go Austria 4.1 Kurzinformation zum Instrument Innovationsscheck klein 5.000,- Auszug aus dem Instrumentenleitfaden Innovationsscheck klein 5.000,-: Im Fall der Gewährung einer Förderung übermittelt die FFG dem/der Förderungswerber/in den Innovationsscheck klein 5.000,- samt Fördervertrag im Original. Durch die Übergabe des jeweiligen Innovationsschecks an die einlöseberechtigte Forschungseinrichtung bzw. Leistungserbringer bzw. dessen Einlösung wird der, durch die FFG bestätigte Antrag, zum rechtsgültigen Fördervertrag. Damit bestätigt der/die Antragssteller/in den Leitfaden zum Innovationsscheck vollinhaltlich zu kennen und zu akzeptieren. Jeder Innovationsscheck ist ab Ausstellung (Datum der Genehmigung) ein Jahr gültig. 4.2 Abweichungen zum Instrumentenleitfaden Im Folgenden sind die geringfügigen Abweichungen zum Instrumentenleitfaden Innovationsscheck klein 5.000,- dargestellt: ad. 2.1: Es können auch internationale Verwertungsvorhaben und diesbezügliche Kosten gefördert werden. ad. 2.2: Die Förderung go Austria richtet sich an internationale Unternehmen bevorzugt aus den Zielländern des GIN - Global Incubator Networks wie Singapur, Japan, Hong Kong, China und Israel. ad. 2.3: Es kann auch eine Zusammenarbeit mit den unter Punkt 7 Leistungsanbieter definierte Anbietern erfolgen. Ad 2.4: Maximale Förderhöhe ist ,-. Leitfaden, V.2.0 gültig ab , Seite 5/10

6 5 HINWEISE ZUR EINREICHUNG Antragsberechtigt sind internationale Klein- und Mittelunternehmen (KMU) die der von der EU vorgegebenen Definition (< 250 MA, 50 Mio. Umsatz, 43 Mio. Bilanzsumme, max. 25 % nicht-kmu-besitz) entsprechen, mit besonderem Fokus auf Unternehmen aus Japan, Hong Kong, Singapur und Israel als Zielländern des GIN-Programms. Förderungsnehmer können nur außerhalb der Bundesverwaltung stehende kleine und mittlere internationale Unternehmen sein, die darüber hinaus im Rahmen von GIN - go Austria als Start-Up und somit als GIN-Participant eingestuft werden können. 6 ABLAUF DER FÖRDERENTSCHEIDUNG Die internationalen Start-Ups übermitteln ihre Bewerbung über den dafür eingerichteten Anmeldelink, wobei sowohl für go Austria 2-weeks als auch go Austria individual gleiche Formulare und Dokumente zur Anwendung kommen. Im Formular werden neben den relevanten inhaltlichen Informationen zum beantragenden Start-Up auch folgende Kriterien abgefragt: Anreizwirkung in Bezug auf Österreich und die EU Entwicklungsphase des Start-Ups (zwei Schwerpunkte: Early Stage oder Later Stage) Reichweite des Business Models und der Unternehmensstrategie Technologie, Innovationsgrad und Orientierung Ansiedelungswunsch Die Einreichungen für go Austria 2-weeks und go Austria individual werden durch eine go Austria -Expertenjury nach formalen und inhaltlichen Kriterien evaluiert. Für die Selektion im Rahmen der Jury wurde die folgende Bewertungsmatrix auf Basis der dargestellten Kriterien entwickelt: KRITERIEN Qualität des Vorhabens Beschreibung der Kriterien Nutzen der Idee und der Problemlösung Sinnvolles/gangbares Konzept Technologieorientierung Leitfaden, V.2.0 gültig ab , Seite 6/10

7 KRITERIEN Relevanz für das GIN- Programm Tabelle 3 Beschreibung der Kriterien Ansiedlungsinteresse Notwendigkeit der Unterstützung Sinnhaftigkeit der Ansiedlung Auf Basis dieser Kriterien trifft die go Austria-Jury eine Entscheidung ob das Start-Up in das jeweils beantragte Programm go Austria 2 weeks oder go Austria individual aufgenommen wird. Die Jury trifft sich zumindest 2x pro Jahr zur Selektion der Teilnehmer des go Austria 2 weeks Programms. Die Auswahl für das go Austria individual kann auch im Umlaufbeschluss erfolgen, resp. durch eine externe Jury, die durch das GIN-Programmmanagement bestimmt wurde. Die go Austria -Jury setzt sich aus Vertretern folgender Institutionen zusammen: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh (aws) Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) Austrian Business Agency (ABA) Wirtschaftsagentur Wien 7 LEISTUNGSANBIETER Unter den Leistungsanbietern sind all jene Partner und Dienstleister zu verstehen, bei denen ein go Austria -Scheck eingelöst werden kann und welche durch das GIN- Programmmanagement als Leistungsanbieter anerkannt und ausgewählt wurden. 7.1 Anbieter für go Austria 2weeks Die Leistungsanbieter (Office-Space Anbieter, Mentoren und Coaches) werden durch das GIN-Programmmanagement unter Berücksichtigung spezifischer Inhalte und Themenschwerpunkte von Ausschreibungen und basierend auf den folgenden Kriterien vorausgewählt: Internationale Expertise in Bezug auf Start-Ups Expertise im Themenschwerpunkt des jeweiligen Durchgangs Die Leistungsanbieter erbringen dann im Rahmen eines 2-Wochen- Programms definierte Leistungen für die ausgewählten GIN-Participants. Leitfaden, V.2.0 gültig ab , Seite 7/10

8 7.2 Anbieter für go Austria individual Als mögliche Leistungsanbieter kommen unter anderen folgende Inkubatoren/ Akzeleratoren und Servicedienstleister in Frage: AplusB Zentren Jump-Start Zentren Mentoren und Coaches mit internationaler Expertise in Bezug auf Startups Inkubatoren/Akzeleratoren und Servicedienstleister, die nicht den beiden genannten Gruppierungen angehören können um Aufnahme in die Liste ansuchen. Nach Prüfung auf Erfüllung der Kriterien werden sie in die Gruppe der Leistungsanbieter aufgenommen und auf den Webseiten von go Austria gelistet. 8 WELCHE DOKUMENTE SIND FÜR DIE EINREICHUNG ERFORDERLICH? Die Einreichung ist über die durch das Global Incubator Network zur Verfügung gestellten Formulare und Einreichkanäle (Anmeldelink auf der GIN- Website) möglich. Für Einreichungen zu den unterschiedliche go Austria - Scheckformaten sind die jeweils spezifischen Fragestellungen zu beantworten. Des Weiteren ist eine Unternehmenspräsentation (Pitch-Deck) und eine Executive Summary über die geplanten Vorhaben zu übermitteln. Bei der Beantragung go Austria individual ist zudem der gewünschte Inkubator/ Akzelerator oder Servicedienstleister (Auswahlliste auf den go Austria-Webseiten) anzugeben. 9 WIE ERFOLGT DIE FÖRDERVERTRAGSERRICHTUNG? Im Fall der Gewährung einer Förderung übermittelt die FFG dem/der Förderungswerber/in einen Letter of Committment. Durch die Übergabe einer Kopie des unterschriebenen Briefes an die FFG über das GIN- Programmmanagement wird der, durch die FFG bestätigte Antrag, zum rechtsgültigen Förderungsvertrag. Damit bestätigt der/die Antragsteller/in die Richtlinie und den Leitfaden zu go Austria vollinhaltlich zu kennen und zu akzeptieren. Jeder go Austria -Scheck ist ab Ausstellung (Datum der Genehmigung) für 12 Monate gültig. Leitfaden, V.2.0 gültig ab , Seite 8/10

9 10 WIE ERFOLGT DIE EINLÖSUNG EINES SCHECKS? go Austria 2-weeks : Der genehmigte go Austria -Scheck wird an das abwickelnde GIN-Programmmanagement in der FFG übergeben. Die durch die FFG zur Verfügung gestellten Mentoren, Coaches und Office-Space Anbieter legen nach Abwicklung des 2-Wochen-Programms eine diesbezügliche, dem jeweiligen Unternehmen zuordenbare Rechnung über die erbrachte Leistung an die FFG. go Austria individual : Das Unternehmen übergibt den genehmigten go Austria -Scheck an den einlöseberechtigten Inkubator/Akzelerator oder Servicedienstleister, der vor Programmstart mit dem GIN Programmmanagement fixiert wird. Nach Abwicklung des Individualprogramms legt der Inkubator/Akzelerator oder Servicedienstleister eine diesbezügliche, dem jeweiligen Unternehmen zuordenbare Rechnung über die erbrachte Leistung an die FFG. 11 FLUGKOSTENERSTATTUNG Flüge müssen durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer des go Austria- Programmes selbständig organisiert werden und können nach Programmende rückerstattet werden (spätestens drei Wochen nach Programmende). Dafür muss die Teilnehmerin/der Teilnehmer der FFG ein Flugkosten- Rückerstattungsformular (flight reimbursement form) übermitteln, mittels Vorlage auf der entsprechenden Ausschreibungs-Website. Für Flüge unter 5 Stunden können maximal 300,- geltend gemacht werden. Für Flüge über 5 Stunden maximal 800,-. Es ist nur Economy Class zulässig. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin muss den Großteils des Programmes dafür anwesend sein und Abwesenheiten dem Programmmanagement vorab bekannt geben. 12 RECHTSGRUNDLAGEN Als Rechtsgrundlage der Förderungen kommt folgende Richtlinie zur Anwendung: Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh zur Förderung der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation FFG Richtlinie KMU. Leitfaden, V.2.0 gültig ab , Seite 9/10

10 Zu beachten sind weiters: Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz BGStG), BGBl. I Nr. 82/2005, in der jeweils geltenden Fassung, sowie das Diskriminierungsverbot gemäß 7b des Bundeseinstellungsgesetzes (BEinstG.), BGBl. Nr. 22/1970, in der jeweils geltenden Fassung. Ein im Grund und der Höhe nach bestimmter subjektiver Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung wird durch die vorliegenden Sonderrichtlinien nicht begründet. Gegen das Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein. Der go Austria -Scheck 2-weeks und individual kann von einem Unternehmen jeweils nur einmalig bezogen werden. Eine Kombination beider Scheckvarianten (2weeks / individual) ist nicht möglich. Ein go Austria -Scheck ist weder übertragbar, zedierbar oder in Geld ablösbar. EU-Konformität Die EU-beihilfenrechtliche Basis für die Förderungsfähigkeit von go Austria - Schecks bildet die Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen - in der jeweils geltenden Fassung. Die Förderungswerber werden im Zuge der Antragsstellung schriftlich darauf hingewiesen, dass die in Form des Schecks gewährte Förderung eine Deminimis-Beihilfe ist. Die Förderungswerber bestätigen mit der Unterzeichnung des Vertrags, dass ihre Beihilfen aus "De minimis"-programmen in den letzten 3 Steuerjahren die Obergrenze von insgesamt ,- nicht überschritten haben. Leitfaden, V.2.0 gültig ab , Seite 10/10

goaustria 2weeks ,- goaustria individual ,-

goaustria 2weeks ,- goaustria individual ,- goaustria 2weeks 10.000,- goaustria individual 10.000,- Ausschreibungsleitfaden Version 1.2 Version 1.2 gültig ab 1.03.2017 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE... 3 2 MOTIVATION... 4 3

Mehr

Erklärung betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer und Angaben über gewährte De-minimis- Förderungen

Erklärung betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer und Angaben über gewährte De-minimis- Förderungen Erklärung betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer und Angaben über gewährte De-minimis- Förderungen erforderlich in der VHA 16.03.02 Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Name

Mehr

Antrag auf einen Innovationsgutschein B

Antrag auf einen Innovationsgutschein B InnovationsAllianz c/o Transferagentur der FH Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Anlagen: De-Minimis-Erklärung 1 Kopie Gewerbeanmeldung/ Handelsregisterauszug Antrag auf einen Innovationsgutschein B

Mehr

Innovationsscheck 5.000,- Innovationsscheck Plus ,- mit Selbstbehalt

Innovationsscheck 5.000,- Innovationsscheck Plus ,- mit Selbstbehalt Innovationsscheck 5.000,- Innovationsscheck Plus 10.000,- mit Selbstbehalt Ausschreibungsleitfaden Version 6.0 Version 6.0 gültig ab 28.10.2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 0 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE... 3

Mehr

aws-garantien für KMU-Stabilisierung

aws-garantien für KMU-Stabilisierung aws-garantien für KMU-Stabilisierung Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der Förderungsrichtlinie "Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz vom März 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Ziele des Programms...

Mehr

BREITBANDFÖRDERUNGSPROGRAMM. Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen

BREITBANDFÖRDERUNGSPROGRAMM. Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen BREITBANDFÖRDERUNGSPROGRAMM Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ein wesentliches Kennzeichen der Tiroler

Mehr

Antrag auf einen Innovationsgutschein F+E. Antrag auf einen Digitalisierungsgutschein A. Antrag auf einen Digitalisierungsgutschein B

Antrag auf einen Innovationsgutschein F+E. Antrag auf einen Digitalisierungsgutschein A. Antrag auf einen Digitalisierungsgutschein B 1 Projektträger Jülich Geschäftsbereich TRI Forschungszentrum Jülich GmbH 52425 Jülich Anlagen: De-Minimis-Erklärung 1 Kopie Gewerbeanmeldung/ Handelsregister- auszug Innovations- und Digitalisierungsgutschein

Mehr

Talente. Bewertungshandbuch zur Begutachtung der. Karriere-Grants laufende Einreichung

Talente. Bewertungshandbuch zur Begutachtung der. Karriere-Grants laufende Einreichung Talente Bewertungshandbuch zur Begutachtung der Karriere-Grants laufende Einreichung gültig ab 20. April 2015 Programmverantwortung: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Programm-Management:

Mehr

THEMENOFFENE INSTRUMENTE

THEMENOFFENE INSTRUMENTE DI Dr. Horst Schlick I Basisprogramme THEMENOFFENE INSTRUMENTE 30. Mai 2018 Grundlagennähe Anwnedungsnähe DIE BASISPROGRAMME DAS ANGEBOT International: ERA-NETs, EUREKA, Eurostars, GIN goaustria Projekt.Start

Mehr

Praktische Tipps zur Einreichung in IKT der Zukunft 2014 P. KERSCHL

Praktische Tipps zur Einreichung in IKT der Zukunft 2014 P. KERSCHL Praktische Tipps zur Einreichung in IKT der Zukunft 2014 P. KERSCHL ERFOLGREICHE EINREICHUNG Grundsätze für die Antragstellung Forschungskategorien Förderinstrumente und quoten NEU: einheitliche Quoten

Mehr

Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer*

Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer* Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer* Name, bzw. Firmenbezeichnung: Betriebsnummer, ev. Firmenbuch-Nr.: Anschrift: Angaben zur Einstufung

Mehr

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1 Unternehmen: Adresse: Aktenzeichen: Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1 (Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)

Mehr

Phase 3. Ing Mag Ruzicka Alfred

Phase 3. Ing Mag Ruzicka Alfred Phase 3 Ing Mag Ruzicka Alfred Auszug aus der Österreichischen Breitbandstrategie: Neben der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens und der dadurch erfolgten weiteren Liberalisierung des Telekom-Marktes, auf

Mehr

BASISPROGRAMME STRUKTURPROGRAMME THEMATISCHE PROGRAMME INNOVATIVE IDEEN GROSS RAUSBRINGEN

BASISPROGRAMME STRUKTURPROGRAMME THEMATISCHE PROGRAMME INNOVATIVE IDEEN GROSS RAUSBRINGEN BASISPROGRAMME STRUKTURPROGRAMME THEMATISCHE PROGRAMME INNOVATIVE IDEEN GROSS RAUSBRINGEN INNOVATIVE IDEEN GROSS RAUSBRINGEN Jedes Jahr werden in Österreich über 30.000 Unternehmen gegründet die meisten

Mehr

Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement

Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973

Mehr

Leitfaden INNOVATIONSSCHECK - PLUS ,- mit Selbstbehalt

Leitfaden INNOVATIONSSCHECK - PLUS ,- mit Selbstbehalt Leitfaden INNOVATIONSSCHECK - PLUS 10.000,- mit Selbstbehalt Wien, 01. Jänner 2012 Basiert weitgehend auf dem Programmdokument und den Sonderrichtlinien, Status: 2011 LEITFADEN INNOVATIONSSCHECK PLUS Dieser

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb Österreichs

Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb Österreichs Beihilfennummer: XA 309/09 Zl: 4a-F-8361/66-2009 Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb Österreichs 1 Rechtsgrundlagen Gesetz vom 29. Juni 1987

Mehr

FIT for INNOVATION! Zukunft gestalten - Chancen nutzen - Visionen realisieren. Herzlich Willkommen!

FIT for INNOVATION! Zukunft gestalten - Chancen nutzen - Visionen realisieren. Herzlich Willkommen! FIT for INNOVATION! Zukunft gestalten - Chancen nutzen - Visionen realisieren 15. März 2018 18:30 Uhr Wirtschaftskammer Murtal Herzlich Willkommen! www.irmurtal.at 10.000 INNOVATIONS-SCHECK & KMU-Paket!

Mehr

Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim

Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim An den Landkreis Grafschaft Bentheim Wirtschaftsförderung van-delden-str.

Mehr

FFG Fördermöglichkeiten für Innovation: die nationale und internationale Landschaft DI Dr. Iraklis Agiovlasitis

FFG Fördermöglichkeiten für Innovation: die nationale und internationale Landschaft DI Dr. Iraklis Agiovlasitis FFG Fördermöglichkeiten für Innovation: die nationale und internationale Landschaft 04.10.2017 DI Dr. Iraklis Agiovlasitis 1 Die FFG About the FFG Projekt F&E wirtschaftsnah Griechenland Österreich Fördermöglichkeiten

Mehr

BEYOND EUROPE ERGEBNISSE DER 1. UND 2. AUSSCHREIBUNG INFORMATIONEN ZUR 3. AUSSCHREIBUNG

BEYOND EUROPE ERGEBNISSE DER 1. UND 2. AUSSCHREIBUNG INFORMATIONEN ZUR 3. AUSSCHREIBUNG ERGEBNISSE DER 1. UND 2. AUSSCHREIBUNG INFORMATIONEN ZUR 3. AUSSCHREIBUNG Roland Brandenburg, FFG Informationsveranstaltung am 22.01.2019, Wien INFORMATIONSVERANSTALTUNG ZUR 3. AUSSCHREIBUNG ZIELSETZUNG

Mehr

SILICON!ALPS CALL FÜR F&E PROJEKTE

SILICON!ALPS CALL FÜR F&E PROJEKTE SILICON!ALPS CALL FÜR F&E PROJEKTE Ausschreibung im Rahmen der Strategie»Kärnten 2020: Zukunft durch Innovation«, sowie der Wirtschaftsstrategie des Landes Steiermark 2025 und der Forschungsstrategie Steiermark

Mehr

KMU-Eigen-Erklärung des Antragstellers. Unternehmen: Geschäftsführung: Anschrift (Sitz):

KMU-Eigen-Erklärung des Antragstellers. Unternehmen: Geschäftsführung: Anschrift (Sitz): KMU-Eigen-Erklärung des Antragstellers Unternehmen: Geschäftsführung: Anschrift (Sitz): Vorhabensbezeichnung: Landesweite touristische Innovationswerkstatt. Anlage zum Antrag vom: 29.02.2016, Aktenzeichen:

Mehr

Die Anwendung der De-minimis- Verordnung im AplusB-Programm

Die Anwendung der De-minimis- Verordnung im AplusB-Programm Die Anwendung der De-minimis- Verordnung im AplusB-Programm EU Beihilfenrecht EG-Vertrag: Prinzipielles Beihilfenverbot (Art. 87 und Art. 88)! Rat kann Ausnahmen definieren Art. 87 Absatz 3 lit c Art.

Mehr

VORSPRUNG DURCH FORSCHUNG >> FORSCHUNGSERFOLGE 2012 Montag, 22. April 2013

VORSPRUNG DURCH FORSCHUNG >> FORSCHUNGSERFOLGE 2012 Montag, 22. April 2013 VORSPRUNG DURCH FORSCHUNG >> FORSCHUNGSERFOLGE 2012 Montag, 22. April 2013 www.ffg.at 1 ABSOLUT: 250 MILLIONEN EURO MEHR >> 150 Millionen durch Private >> 100 Millionen Euro durch die öffentliche Hand

Mehr

Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Magistrat der Landeshauptstadt Linz Finanzen und Wirtschaft Abt. Controlling und Subventionen Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-2367 oder 2307 E-Mail: subventionen.fiwi@mag.linz.at OLINZ7 ANSUCHEN

Mehr

FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI

FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI GZ: ABT15-11.20-11/2012-29 Eingangsvermerk/GZ-WKO Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Körblergasse 111-113 8010 Graz FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI Das

Mehr

goaustria 2weeks 10,000 goaustria individual 10,000

goaustria 2weeks 10,000 goaustria individual 10,000 goaustria 2weeks 10,000 goaustria individual 10,000 Call Guidelines Version 1.2 Version 1.2 valid from March 1 st 2017 page 1 Contents 1 KEY FACTS AT A GLANCE... 3 2 MOTIVATION... 4 3 THEMATIC FOCUS...

Mehr

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland BURGENLAND.at Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland Aktionsrichtlinie 1 Privatzimmer-Förderungsaktion Burgenland (de minimis-beihilfe) 1. Zielsetzung der Aktionsrichtlinie Ziel der Privatzimmer-Förderungsaktion

Mehr

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße Mainz

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße Mainz Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Anlage zum Antrag vom : Mitteilung gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

Mehr

MERKBLATT BEIHILFEN. e Merkblatt Beihilfen 1 von 5

MERKBLATT BEIHILFEN. e Merkblatt Beihilfen 1 von 5 MERKBLATT BEIHILFEN Der "Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum" (BKLR) der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), bestehend aus sechs Bausteinen, basiert auf ausgewählten Förderprogrammen

Mehr

Der Weg zum Vertrag bis zur Auszahlung der Startrate

Der Weg zum Vertrag bis zur Auszahlung der Startrate WEG ZUM VERTRAG - AGREEMENT Der Weg zum Vertrag bis zur Auszahlung der Startrate K2-Zentren 3. Ausschreibung Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 0 ABLAUF

Mehr

PRÜFLISTE. Bewertungsbogen: formal-administrative Bewertung

PRÜFLISTE. Bewertungsbogen: formal-administrative Bewertung Antragsnummer... PRÜFLISTE Bewertungsbogen: formal-administrative Bewertung Projekttitel: Lead Partner: Prioritätsachse: Name der bewertenden Person, Abschlussdatum der Bewertungsetappe 1 Die formale Bewertung

Mehr

Ich beantrage/wir beantragen die Gewährung einer Förderung aus den Mitteln der o.g. Richtlinie.

Ich beantrage/wir beantragen die Gewährung einer Förderung aus den Mitteln der o.g. Richtlinie. ANTRAG - auf Gewährung einer Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Ansiedelung von Ärztinnen und Ärzten in der Gemeinde Moorrege vom 16.03.2016 Die vollständige Beantwortung der Fragen in

Mehr

Riesling & Co. 2017, Brüssel,

Riesling & Co. 2017, Brüssel, Riesling & Co. 2017, Brüssel, 25.09.2017 Deutscher Weinfonds, AdöR Platz des Weines 55294 Bodenheim Telefon 06135 93232829-0 Fax 06135 9323-130 www.deutscheweine.de info@deutscheweine.de hier: Riesling

Mehr

Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Erläuterungen für Kreditnehmer. Stand: Juni 2017

Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Erläuterungen für Kreditnehmer. Stand: Juni 2017 Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank Erläuterungen für Kreditnehmer Stand: Juni 2017 EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen 2 /33 Landwirtschaft Aquakultur

Mehr

Zukunftsperspektiven der österreichischen FTI-Politik: Relevanz erfolgreicher Kooperationsbeispiele

Zukunftsperspektiven der österreichischen FTI-Politik: Relevanz erfolgreicher Kooperationsbeispiele Zukunftsperspektiven der österreichischen FTI-Politik: Relevanz erfolgreicher Kooperationsbeispiele AL Dr. Maria Bendl 1. April 2011 F&E&I in Österreich - F&E-Quote 2010: 2,76% des BIP ( 7,8 Mrd.) 15%

Mehr

Biologische Innovation in der Kosmetik

Biologische Innovation in der Kosmetik Biologische Innovation in der Kosmetik Möglichkeiten der Kooperation von Kosmetikherstellern mit Forschungseinrichtungen F. Tatzber, Inst. f. Biochemical Engineering, Fachhochschule Technikum-Wien, Höchstädtplatz

Mehr

FORSCHUNG und INNOVATION- Portfolio. 5 Programme zur Unterstützung der Forschung. Calls für betriebliche Forschung und Entwicklung (F&E)

FORSCHUNG und INNOVATION- Portfolio. 5 Programme zur Unterstützung der Forschung. Calls für betriebliche Forschung und Entwicklung (F&E) FORSCHUNG und INNOVATION- Portfolio Ing. Gernot Sauer, MMSc 23.04.2015 Folie 2 5 Programme zur Unterstützung der Forschung Forschung Calls für betriebliche Forschung und Entwicklung (F&E) Shared Research

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Internationalisierungsförderung De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der

Mehr

Workshop FEMtech Karriere: Informationen zum Förderprogramm. Humanpotenzial Förderinfotag Wien Urania, Wien

Workshop FEMtech Karriere: Informationen zum Förderprogramm. Humanpotenzial Förderinfotag Wien Urania, Wien Workshop FEMtech Karriere: Informationen zum Förderprogramm Humanpotenzial Förderinfotag Wien 17.10.2013 Urania, Wien Adelheid Merkl FFG, Strukturprogramme, Programmgruppe Humanpotenzial Welche Ziele verfolgt

Mehr

Expanding Horizon. Richtlinie zur Unterstützung von F-, E- & I-Projekten. im Rahmenprogramm HORIZON im Zeitraum

Expanding Horizon. Richtlinie zur Unterstützung von F-, E- & I-Projekten. im Rahmenprogramm HORIZON im Zeitraum Wi-2012-119803/38-Win/Kx 21.04.2016 Expanding Horizon Richtlinie zur Unterstützung von F-, E- & I-Projekten im Rahmenprogramm HORIZON 2020 im Zeitraum 01.06.2016 31.12.2020 1 1) Präambel/Zielsetzungen

Mehr

Antrag um Gewährung einer Beitrages für Initiativen im Bereich der Gesundheitsinformation, -förderung und -erziehung in Südtirol

Antrag um Gewährung einer Beitrages für Initiativen im Bereich der Gesundheitsinformation, -förderung und -erziehung in Südtirol Antrag um Gewährung einer Beitrages für Initiativen im Bereich der Gesundheitsinformation, -förderung und -erziehung in Südtirol Im Sinne des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, Art. 81 Beitragsgesuch

Mehr

Förderprogramme der FFG. Annamaria Andres 1. Juni 2017

Förderprogramme der FFG. Annamaria Andres 1. Juni 2017 Förderprogramme der FFG Annamaria Andres 1. Juni 2017 BAUEN SIE AUF FORSCHUNG! FFG Ihr Partner für Forschung und Innovation Leistungen ca. 470 Mio. Zusagen an Förderung ca. 250 MitarbeiterInnen Firmensitz

Mehr

Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Magistrat der Landeshauptstadt Linz Magistrat der Landeshauptstadt Linz Personal und Zentrale Services Frauenbüro der Stadt Linz Hauptplatz 1 Altes Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-1195 Fax: +43 (0)732/7070-54-1195

Mehr

KWF-Zusatzprogramm»Beschäftigungsbonus«

KWF-Zusatzprogramm»Beschäftigungsbonus« KWF-Zusatzprogramm»Beschäftigungsbonus«im Rahmen der KWF-Rahmenrichtlinie sowie den dazugehörigen KWF-Programmen»Investitionsförderungen«bzw.»Innen- und Wie lautet die Zielsetzung? Das gegenständliche

Mehr

SONDERRICHTLINIEN INNOVATIONSSCHECK 5.000,-

SONDERRICHTLINIEN INNOVATIONSSCHECK 5.000,- GZ BMVIT-610.040/0003-III/I2/2013 GZ BMWFJ-98.183/0001-C1/11/2014 SONDERRICHTLINIEN INNOVATIONSSCHECK 5.000,- des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministeriums für

Mehr

Innovationen in der KMU-Förderung

Innovationen in der KMU-Förderung Innovationen in der KMU-Förderung Wien, 5. Juli 2007 KMU internationaler Vergleich aus dem European Innovation Scoreboard 2006 Österreich liegt insgesamt an der 9. Stelle der EU-25 und zählt zur Gruppe

Mehr

NEMAS vor Ort, 18. März 2014 SLT Sauerland Laser Technik GmbH, Kirchhundem. Innovationsgutscheine für kleinere und mittlere Unternehmen

NEMAS vor Ort, 18. März 2014 SLT Sauerland Laser Technik GmbH, Kirchhundem. Innovationsgutscheine für kleinere und mittlere Unternehmen NEMAS vor Ort, 18. März 2014 SLT Sauerland Laser Technik GmbH, Kirchhundem Innovationsgutscheine für kleinere und mittlere Unternehmen Agenda 1. Der Transferverbund Südwestfalen 2. 2 Der Transferverbund

Mehr

Eurostars Irina Slosar, FFG

Eurostars Irina Slosar, FFG Eurostars 2014-2020 Irina Slosar, FFG EUROSTARS Eurostars ist ein gemeinsames Programm mehrerer EUREKA-Mitgliedsländer und der Europäischen Union (gemäß Artikel 185 des Lissabon-Vertrags). Eurostars-Zielgruppe

Mehr

Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum ( )

Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum ( ) Zusammenarbeit von im ländlichen Raum (16.03.2.) Beschreibung des Auswahlverfahrens zu Vorhabensart 16.03.2. Für die Auswahl von Anträgen kommt Verfahren 2 (Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen)

Mehr

ECKPUNKTE 17. Joint Call IraSME

ECKPUNKTE 17. Joint Call IraSME ECKPUNKTE 17. Joint Call IraSME 23.12.2015 30.03.2016 STRATEGISCHE ZIELE VON Auf- und den Ausbau transnationaler FEI-Netzwerke zur Intensivierung des Technologietransfers zwischen Unternehmen (insbesondere

Mehr

Innovative Hochschule Eine Förderinitiative von Bund und Ländern

Innovative Hochschule Eine Förderinitiative von Bund und Ländern Innovative Hochschule Eine Förderinitiative von Bund und Ländern BMBF, Referat Neue Instrumente und Programme der Innovationsförderung www.bmbf.de Informationsveranstaltung zur neuen Förderinitiative Innovative

Mehr

Tel Firma / Institution: Vorname, Name: Strasse, PLZ, Ort: Telefon: Website:

Tel Firma / Institution: Vorname, Name: Strasse, PLZ, Ort: Telefon:   Website: Bewerbungsformular Swiss Medtech Award 2018 Teil 1: Information zur Kandidatin, zum Kandidat Firma / Institution: Vorname, Name: Strasse, PLZ, Ort: Telefon: E-Mail: Website: Information zum Projekt Name

Mehr

FÖRDERUNGEN VON HUMANRESSOURCEN IN DER FFG

FÖRDERUNGEN VON HUMANRESSOURCEN IN DER FFG Christian Pichler-Rohrhofer - Strukturprogramme FÖRDERUNGEN VON HUMANRESSOURCEN IN DER FFG 30.05.2018, Graz HR-FÖRDERUNGEN 2017 genehmigte Projekte 1.467 genehmigtes Projektvolumen, rund 165.500.000 genehmigte

Mehr

D VA G B i l d u n g s z e n t r u m Z w e i b r ü c k e n 0 8. M ä r z A n g e l a H a a g.

D VA G B i l d u n g s z e n t r u m Z w e i b r ü c k e n 0 8. M ä r z A n g e l a H a a g. Investitions- und Innovationswor kshop E i n z e l b e t r i e b l i c h e s I n n o v a t i o n s - u n d Te c h n o l o g i e f ö r d e r u n g s - p r o g r a m m R h e i n l a n d - P f a l z D VA

Mehr

WACHSTUMSTREIBER F&E» JAHRESPRESSE-KONFERENZ DER FFG. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien

WACHSTUMSTREIBER F&E» JAHRESPRESSE-KONFERENZ DER FFG. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien WACHSTUMSTREIBER F&E» JAHRESPRESSE-KONFERENZ DER FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 0 FFG» BEWEGT ÖSTERREICHS FORSCHUNG DIE FFG BEWEGT 1,9 Mrd. 4 Mrd.

Mehr

Eurostars Juni Aim Higher. EUREKA Secretariat 2014

Eurostars Juni Aim Higher. EUREKA Secretariat 2014 Aim Higher Eurostars 2014-2020 11 Juni 2014 Veranstalter > 2 Programm 11.00 Begrüßung durch die IHK Bodensee-Oberschwaben 11:10 12:00 Das Förderprogramm Eurostars 12:00 12:30 Erfahrungsbericht Hr. Rohrer,

Mehr

Tiroler Internationalisierungsförderung

Tiroler Internationalisierungsförderung Tiroler Internationalisierungsförderung Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel der Tiroler Internationalisierungsförderung ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die die internationale Ausrichtung

Mehr

1. Ausschreibung Spin-off Fellowships

1. Ausschreibung Spin-off Fellowships 1. Ausschreibung Spin-off Fellowships Start der Ausschreibung: 07.09.2017 Einreichschluss: 18.01.2018 Förderbudget: 13,8 Mio. EUR verteilt auf 4 Jurysitzungen ZIELSETZUNG DES Spin-off FELLOWSHIP Im Rahmen

Mehr

KREATIVES EUROPA ( ) Unterstützung des Marktzugangs

KREATIVES EUROPA ( ) Unterstützung des Marktzugangs KREATIVES EUROPA (2014-2020) UNTERPROGRAMM MEDIA AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA/17/2016 Unterstützung des Marktzugangs WICHTIGER HINWEIS: Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung

Mehr

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 1

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 1 Anlage zum BUMAP-Antrag vom Unternehmen: (Anschrift): Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 1 Dieses Muster gilt nur für Förderanträge

Mehr

Innovationsscheck 5.000,- Innovationsscheck Plus 10.000,- mit Selbstbehalt

Innovationsscheck 5.000,- Innovationsscheck Plus 10.000,- mit Selbstbehalt Innovationsscheck 5.000,- Innovationsscheck Plus 10.000,- mit Selbstbehalt Ausschreibungsleitfaden Version 6.0 Version 6.0 gültig ab 28.10.2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 0 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE... 3

Mehr

Gründungsförderungen Ein guter Start ins Unternehmerleben. Maria Neubauer/Mag. Nathalie Prybila

Gründungsförderungen Ein guter Start ins Unternehmerleben. Maria Neubauer/Mag. Nathalie Prybila Gründungsförderungen Ein guter Start ins Unternehmerleben Maria Neubauer/Mag. Nathalie Prybila Sie erfahren heute etwas über: Unsere Leistungen für Sie Allgemeines zum Thema Förderungen Gründungsförderungen

Mehr

Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Magistrat der Landeshauptstadt Linz Magistrat der Landeshauptstadt Linz Personal und Zentrale Services Integrationsbüro Linz Hauptplatz 1 Altes Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-1165 E-Mail: integration@mag.linz.at

Mehr

COMET - Informationsveranstaltung COMET-Programmdokument NEU DI Klaus Oberreiter, MBA

COMET - Informationsveranstaltung COMET-Programmdokument NEU DI Klaus Oberreiter, MBA COMET - Informationsveranstaltung COMET-Programmdokument NEU 26.1.2017 DI Klaus Oberreiter, MBA 1 COMET - Informationsveranstaltung 2 Status COMET Übersicht K-Projekte, K-Zentren 3 Status COMET Übersicht

Mehr

VIF Verkehrsinfrastrukturforschung von bmvit, ASFINAG und ÖBB. DI Dr. techn. Johann Horvatits DI Dr. techn. Eva M.

VIF Verkehrsinfrastrukturforschung von bmvit, ASFINAG und ÖBB. DI Dr. techn. Johann Horvatits DI Dr. techn. Eva M. VIF 2012 Verkehrsinfrastrukturforschung von bmvit, ASFINAG und ÖBB DI Dr. techn. Johann Horvatits DI Dr. techn. Eva M. Eichinger-Vill Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Brückentagung

Mehr

Global Incubator Network (GIN) Austria

Global Incubator Network (GIN) Austria Glbal Incubatr Netwrk (GIN) Austria Prgrammdkument gemäß Punkt 3.2.1. und 3.2.2. der aws-richtlinie für Förderungen aus Mitteln der Natinalstiftung für Frschung, Technlgie und Entwicklung Januar 2019 Inhaltsverzeichnis

Mehr

1. AUSSCHREIBUNG SPIN-OFF FELLOWSHIPS , Wien

1. AUSSCHREIBUNG SPIN-OFF FELLOWSHIPS , Wien 1. AUSSCHREIBUNG SPIN-OFF FELLOWSHIPS 15.05.2018, Wien START DER 2. EINREICHFRIST: 01.02.2018 ENDE DER 2. EINREICHFRIST: 19.07.2018 WIESO BRAUCHT ES AKADEMISCHE GRÜNDUNGEN IN ÖSTERREICH? Akademische Gründungen

Mehr

KMU-NetC Weitere Informationen für Förderinteressenten

KMU-NetC Weitere Informationen für Förderinteressenten KMU-NetC Weitere Informationen für Förderinteressenten Präsentation anlässlich der BMBF-Informationsveranstaltungen im September 2016. Verbindlich sind die Inhalte der Förderrichtlinie zur Förderinitiative

Mehr

Informationen zum Berichtswesen. Dissertationen im Thema Mobilität der Zukunft

Informationen zum Berichtswesen. Dissertationen im Thema Mobilität der Zukunft Informationen zum Berichtswesen Dissertationen im Thema Mobilität der Zukunft Von der Förderungsentscheidung zum Vertrag: DIE WICHTIGSTEN SCHRITTE BIS ZUR STARTRATE Förderungsempfehlung durch Bewertungsgremium

Mehr

Der Leitfaden gibt einen Überblick über die wesentlichen Schritte bei der Initiierung einer EBI. Schritt 1: Vorbereitung... 2

Der Leitfaden gibt einen Überblick über die wesentlichen Schritte bei der Initiierung einer EBI. Schritt 1: Vorbereitung... 2 Der Leitfaden gibt einen Überblick über die wesentlichen Schritte bei der Initiierung einer EBI. Inhaltsverzeichnis Schritt 1: Vorbereitung... 2 Sammlung von Informationen... 2 Netzwerk und finanzielle

Mehr

BEYOND EUROPE ERGEBNISSE DER 1. AUSSCHREIBUNG INFORMATIONEN ZUR 2. AUSSCHREIBUNG

BEYOND EUROPE ERGEBNISSE DER 1. AUSSCHREIBUNG INFORMATIONEN ZUR 2. AUSSCHREIBUNG ERGEBNISSE DER 1. AUSSCHREIBUNG INFORMATIONEN ZUR 2. AUSSCHREIBUNG Informationsveranstaltung zur 2.Ausschreibung am 14. Dezember 2016 Roland Brandenburg, FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft

Mehr

Richtlinie zur Wirtschaftsstrukturförderung 1

Richtlinie zur Wirtschaftsstrukturförderung 1 Richtlinie zur Wirtschaftsstrukturförderung 1 1 Antragsberechtigte Unternehmen (1) Antragsberechtigt sind Unternehmen, die den Sparten Industrie oder Gewerbe der Wirtschaftskammer Vorarlberg oder dem Bereich

Mehr

Umwidmung und Laufzeitverlängerung

Umwidmung und Laufzeitverlängerung Umwidmung und Laufzeitverlängerung Anleitung für Vertragspartner Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Definition... 2 3.1. Inhaltliche Umwidmung... 2 3.2. Budgetäre Umwidmung...

Mehr

Global Investment & Innovation Incentives (Gi 3 ) Sichern Sie sich Ihre Förderung

Global Investment & Innovation Incentives (Gi 3 ) Sichern Sie sich Ihre Förderung Global Investment & Innovation Incentives (Gi 3 ) Sichern Sie sich Ihre Förderung Global Investment & Innovation Incentives Nutzen Sie Ihre Chance Unternehmen in Österreich profitieren von einer Vielzahl

Mehr

Ansuchen um Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz (GR-Beschluss vom )

Ansuchen um Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz (GR-Beschluss vom ) An die Stadtgemeinde Leibnitz Hauptplatz 24 8430 Leibnitz Ansuchen um Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz (GR-Beschluss vom 20.11.2012) 2. Bereich: Investitionsbezogener Arbeitsplatzbonus (Förderung

Mehr

Sie ist Grundlage für die Bausteine 3 und 4 des BKLR für die Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Sie ist Grundlage für die Bausteine 3 und 4 des BKLR für die Agrar- und Ernährungswirtschaft. MERKBLATT BEIHILFEN Der "Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum" (BKLR) der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), bestehend aus sechs Bausteinen, basiert auf ausgewählten Förderprogrammen

Mehr

Forschung wirkt. PRODUKTION DER ZUKUNFT RÜCKBLICK, AKTUELLE ERGEBNISSE, AUSBLICK

Forschung wirkt. PRODUKTION DER ZUKUNFT RÜCKBLICK, AKTUELLE ERGEBNISSE, AUSBLICK PRODUKTION DER ZUKUNFT RÜCKBLICK, AKTUELLE ERGEBNISSE, AUSBLICK Stakeholder-Dialog BMVIT Vom Rohstoff zum Werkstoff 04.03.2016 DI Alexandra Kuhn Produktion & Nanotechnologie Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft,

Mehr

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh (kurz: FFG) Gemeinschaftsrahmen f. F&E- Beihilfen

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh (kurz: FFG) Gemeinschaftsrahmen f. F&E- Beihilfen Seite 1 von 8 Rechtsgrundlage für die der n und der SF- für das OP "Phasing out Burgenland 2007-2013 - EFRE" (Version 1 zu "EzP_Version 6_gültig ab 25052012": Stand Juni 2014) Richtlinien-Bedingungen der

Mehr

Beantragung von Zuschüssen zur Umsetzung von Projektideen im Rahmen des Projekts CORE (für natürliche Personen)

Beantragung von Zuschüssen zur Umsetzung von Projektideen im Rahmen des Projekts CORE (für natürliche Personen) Beantragung von Zuschüssen zur Umsetzung von Projektideen im Rahmen des Projekts CORE (für natürliche Personen) Ein Zuschuss im Rahmen des Projekts CORE kann für Projektideen, die zur Umsetzung der Inhalte

Mehr

KfW-Information für Multiplikatoren

KfW-Information für Multiplikatoren KfW-Information für Multiplikatoren 19.07.2016 Thema dieser Ausgabe: Innovation Inhalt Produkte Thema Innovation ERP-Innovationsprogramm 180/181/184/190/191/194 Abschluss des Notifizierungsverfahrens Produktanpassungen

Mehr

Neue Entwicklungen bei brainpower austria

Neue Entwicklungen bei brainpower austria Neue Entwicklungen bei brainpower austria Gertraud Oberzaucher Austrian Science Talks, 13. &20.10. 2007 Österreichs 1. umfassende F&E-Jobbörse! Online-Jobbörse www.brainpower-austria.at/jobboerse 85% aller

Mehr

BASISPROGRAMME FÖRDERUNGEN FÜR INNOVATIVE KLEIN- UND MITTELUNTERNEHMEN

BASISPROGRAMME FÖRDERUNGEN FÜR INNOVATIVE KLEIN- UND MITTELUNTERNEHMEN BASISPROGRAMME FÖRDERUNGEN FÜR INNOVATIVE KLEIN- UND MITTELUNTERNEHMEN DAS KMU-PAKET DER FFG Mit dem KMU-Paket stehen Kleinen und Mittleren Unternehmen in jeder Phase ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

Mehr

kwf-ausschreibung»mein Pop-up-Store«

kwf-ausschreibung»mein Pop-up-Store« kwf-ausschreibung»mein Pop-up-Store«im Rahmen des kwf-programms»regionale Impulsförderung«beziehungsweise nach den Bestimmungen des 5 K-WFG 1. Wie lautet die Zielsetzung? Zielsetzung dieser kwf-ausschreibung

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit

Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 11.12.2018 1 Zielsetzung Ziel ist die Unterstützung von Einrichtungen, die Offene Jugendarbeit in Tirol anbieten.

Mehr

ANSUCHEN. im Rahmen des Aufrufes zur Einreichung von Projekten zum Thema Integration und Sicherung von Arbeitsplätzen und Betriebsstandorten

ANSUCHEN. im Rahmen des Aufrufes zur Einreichung von Projekten zum Thema Integration und Sicherung von Arbeitsplätzen und Betriebsstandorten ANSUCHEN im Rahmen des Aufrufes zur Einreichung von Projekten zum Thema Integration und Sicherung von Arbeitsplätzen und Betriebsstandorten um Gewährung von Bundesförderungsmittel für das Projekt 1. Daten

Mehr

Von der Forschung in den Markt Instrumente der aws für innovative Unternehmen Wien Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart

Von der Forschung in den Markt Instrumente der aws für innovative Unternehmen Wien Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart Von der Forschung in den Markt Instrumente der aws für innovative Unternehmen 10.06.2014 Wien Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart Profil der austria wirtschaftsservice GmbH (aws) Eigentümer 100 % Republik Österreich

Mehr

Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Magistrat der Landeshauptstadt Linz Magistrat der Landeshauptstadt Linz Finanzen und Wirtschaft Abt. Controlling und Subventionen Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel.: +43 (0)732/7070-2367 oder 2311 E-Mail: subventionen.fiwi@mag.linz.at

Mehr

Anhang 1 zu Teil B Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hinweise für die Bewilligung von De-minimis -Beihilfen Eine De-minimis -Beihilfe ist nach der Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom

Mehr

FORMULAR BEIHILFEANTRAG VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER ERZEUGNISSE Rechtsform: NP / JP (bitte Nichtzutreffendes streichen)

FORMULAR BEIHILFEANTRAG VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER ERZEUGNISSE Rechtsform: NP / JP (bitte Nichtzutreffendes streichen) UND VERMARKTUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER ERZEUGNISSE 2018 ÖFFENTLICHER DIENST DER WALLONIE Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt Abteilung Entwicklung In Anwendung des Ministerialerlasses

Mehr

PLANUNG, TECHNIK und UMWELT Umweltmanagement

PLANUNG, TECHNIK und UMWELT Umweltmanagement PLANUNG, TECHNIK und UMWELT Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3972 Fax: +43 (0)732/7070-543972

Mehr

Stadt der Zukunft Joint Programming Initiative Urban Europe

Stadt der Zukunft Joint Programming Initiative Urban Europe Jänner 2018 Stadt der Zukunft Joint Programming Initiative Urban Europe Europe-China Joint Call for Proposals 2018 Sustainable Urbanisation in the Context of Economic Transformation and Climate Change:

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung 1

Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung 1 Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Verbundene Unternehmen 1.1 Unternehmensverbund durch Mehrheit der Anteile 1.2 Kriterien für den Unternehmensverbund

Mehr