Richtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung von Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vom
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- Erwin Krämer
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1 Richtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung von Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vom ) Präambel Damit Kinder optimale Entwicklungsmöglichkeiten erhalten, brauchen sie verlässliche Beziehungen, eine vertrauensvolle Atmosphäre und einen gesicherten Lebensraum. Mit klaren Orientierungen und dem Spüren von Geborgenheit und Anerkennung bekommen Kinder die Möglichkeit, mit Selbstbewusstsein ihre Welt zu entdecken und darin zu wachsen. Kindertagespflege leistet einen Beitrag zur Förderung der körperlichen, geistigen und emotionalen Entwicklung und der sozialen Beziehungen. Um diesen Anspruch zu gewährleisten, brauchen Tagespflegepersonen und Eltern klar strukturierte Rahmenbedingungen. Ziel der Stadt Oberursel ist es deshalb, ein flächendeckendes, örtlich-vernetztes, qualitativ gutes Kindertagespflegeangebot zu etablieren. Tagespflegepersonen und Eltern benötigen vor Ort eine fachlich qualifizierte Begleitung und Beratung. Insofern beabsichtigt die Stadt Oberursel eine enge Zusammenarbeit mit eingetragenen Kindertagespflegevereinen mit Vereinssitz in Oberursel (Taunus). Neben der Förderung der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im institutionellen Bereich (bestehende Institutionen) fördert die Stadt Oberursel deshalb innerhalb dieser Richtlinien den quantitativen und vor allem qualitativen Ausbau der Kindertagespflege entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers. Gleichzeitig sollen finanzielle Fördermöglichkeiten den Eltern, die sich für eine Betreuung in der Kindertagespflege interessieren, die gesetzlich vorgeschriebene Wahlfreiheit ermöglichen. Teil A: Förderung der Tagespflegevereine in Oberursel (Taunus) 1. Allgemeines 1.1. Die von der Stadtverordnetenversammlung im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel für die Förderung von Tagespflegepersonen werden als Zuschüsse bis hin zu den in diesen Richtlinien angegebenen Höchstsätzen gewährt Der Zuschuss ist als nachrangig zu betrachten. Die Möglichkeit der Gewinn- Erzielung der Vereine durch den städtischen Zuschuss ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht Die Förderung betrifft folgende Themenbereiche: Information und Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen Feststellung der Eignung von Tagespflegepersonen Qualifizierung der Tagespflegepersonen Fortbildung der Tagespflegepersonen Vermittlung von Kindertagespflegestellen Begleitende Beratung der Tagespflegepersonen und Kindertagespflegeverhältnisse Für die fachliche Umsetzung dieser Leistungen werden durch die Stadt Oberursel zielorientierte Qualitätsstandards ständig weiterentwickelt. Diese liegen der jeweils genutzten Förderung zugrunde. Die Stadt Oberursel ist berechtigt, bei Bedarf diesbezügliche Unterlagen und Nachweise einzufordern. Daraus ergeben sich folgende Fördermöglichkeiten:
2 2. Antrag 2.1. Antragsberechtigt Antragsberechtigt sind Kindertagespflegevereine mit Vereinssitz in Oberursel (Taunus) Zeitpunkt der Antragsstellung Der Antrag muss bei der Verwaltung der Stadt Oberursel bis spätestens eines jeden Jahres für das Folgejahr eingegangen sein Antragsinhalt Allgemeine Förderung Dem Förderantrag muss beigefügt werden: Nachweis über die Vereinsmitgliedschaft der Tagespflegepersonen durch Mitgliederliste aller aktiv tätigen Tagesbetreuungspersonen Kopie der ausgestellten Pflegeerlaubnisse der Tagespflegepersonen Vorlage eines Jahresberichtes des Vorjahres mit folgenden Inhalten: Angebote des Kindertagespflegevereins Tätigkeitsbericht Termine und stattgefundene Veranstaltungen In Oberursel vorhandene Plätze gemäß Tagespflegeerlaubnis der Tagespflegepersonen Anzahl der Beratungsgespräche / Vermittlungen Vorlage eines Finanzierungsplans bis zum des der Förderung vorangehenden Jahres Für Raumkosten, ein Mietvertrag über die vom Verein genutzten Räume Für Personalkosten Arbeitsverträge des Personals Nachweis über die Qualifikation / Ausbildung der Beschäftigten im Verein 2.4. Antragsinhalt besondere Förderung Eine besondere Förderung erfolgt nur, sofern sie im Finanzierungsplan des Vereins gesondert und detailliert aufgeführt ist und die Qualifikation der Referenten und des entsprechend ausgebildeten Personals bei Beantragung nachgewiesen ist. Eine besondere Förderung im Bereich Fortbildungsmaßnahmen setzt eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Stadt Oberursel (Taunus) sowie die Umsetzung der von der Stadt vorgegebenen Qualitätsstandards voraus. Eine Förderung des Personals erfolgt nur für pädagogisches Fachpersonal. Dem Antrag sind beizufügen: Arbeitsvertrag des Personals des Vereins Nachweis über die pädagogische Ausbildung des Beschäftigten 3. Förderfähige Maßnahmen 3.1. Allgemeine Förderung Unter die allgemeine Förderung fallen: Zuschuss zu folgenden Qualifikationsmaßnahmen: Grundqualifizierung Erste Hilfe-Kurse
3 Notwendige Aufbau-Qualifikationsmaßnahmen Zuschuss zu Raumkosten Zuschuss zu Öffentlichkeitsarbeit und Sachkosten Zuschuss zu Personalkosten für Büroorganisation und Verwaltung 3.2. Besondere Förderung Unter die besondere Förderung fallen: Besondere Fortbildungsmaßnahmen zur Vertiefung der Inhalte des DJI- Curriculums (Curriculum des Deutschen Jugendinstitut): Fachvorträge Fachveranstaltungen Supervision Zuschuss zu Personalkosten für: Fachliche Beratung der Tagespflegepersonen Fachliche Beratung der Familien 4. Höhe der Förderung 4.1. Allgemeine Förderung Qualifikationsmaßnahmen werden bis zu nachstehenden Höchstgrenzen gefördert: Für jede als Mitglied gemeldete und in Oberursel ansässige Tagespflegeperson 150,00 EURO pauschal. Bei einer Mehrfachmitgliedschaft in verschiedenen Vereinen wird die Förderung nur einmal gewährt. Sie ist entsprechend auf die Vereine aufzuteilen. Raumkosten werden bis zu nachstehenden Höchstgrenzen gefördert: 25 % der nachgewiesenen und durch das Land Hessen als förderwürdig anerkannten Kosten. Öffentlichkeitsarbeit und Sachkosten werden bis zu nachstehenden Höchstgrenzen gefördert. 25 % der nachgewiesenen Kosten, höchstens 3.000,00 EURO p.a. Personalkosten werden bis zu nachstehenden Höchstgrenzen gefördert: 25 % der nachgewiesenen Personalkosten (die Höchstgrenzen werden gemäß den Eingruppierungsmerkmalen des TVöD und den entsprechenden Qualifikationen ermittelt) 4.2. Besondere Förderung Als Zuschuss werden 25 % der nachgewiesenen Kosten der Referenten gewährt. 25 % der nachgewiesenen Personalkosten (die Höchstgrenzen werden gemäß den Eingruppierungsmerkmalen des TVÖD und den entsprechenden Qualifikationen ermittelt).
4 5. Verwendungsnachweis 5.1. Der Verwendungsnachweis über die geförderte Summe muss gemäß der in der Richtlinie geforderten Form bis spätestens des Folgejahres dem Magistrat der Stadt Oberursel Abteilung Familienförderung vorgelegt werden Für Qualifikationsmaßnahmen sind im Verwendungsnachweis zu belegen: Nachweis der Qualifikationsmaßnahmen durch Vorlage von Rechnungen, Quittungen bzw. Verträgen mit den Referenten Nachweis der Qualifikation der Referenten Nachweis der Teilnahme der Vereinsmitglieder an den Qualifikationsmaßnahmen durch vom Referenten unterzeichnete Teilnehmerlisten oder einzelne Teilnahmebescheinigungen 5.3. Für Öffentlichkeitsarbeit und Sachkosten sind im Verwendungsnachweis zu belegen: Entsprechende Rechnungen bis zur Höhe der bewilligten Fördersumme 5.4. Dem Verwendungsnachweis sind für die besondere Förderung beizufügen: Nachweis der Qualifikationsmaßnahmen durch Vorlage von Rechnungen / Quittungen bzw. Verträgen mit den Referenten Nachweis über die Qualifikation der Referenten Nachweis über die Teilnahme der Tagespflegepersonen durch vom Referenten unterschriebene Teilnehmerlisten oder einzelne Teilnahmebescheinigungen Teil B: Zuschuss an Eltern zu den Betreuungsgebühren 1. Allgemeines 1.1. Die von der Stadtverordnetenversammlung im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel für die Bezuschussung der Entgelte werden auf schriftlichen Antrag als Zuschuss auf die privaten Zuzahlungen der Betreuungskosten an die Eltern gezahlt Die Bezuschussung der Eltern ist einkommensunabhängig Ein Zuschuss wird nicht gewährt, wenn der Betreuungsumfang unter 15 Wochenstunden bzw. unter 65 Stunden im Monat liegt Die Berechnung des Zuschusses ist auf 35 Wochenstunden bzw. 152 Stunden im Monat begrenzt Der Zuschuss beträgt 1/3 der tatsächlich entstandenen Mehrkosten der reinen Betreuungskosten (ohne Essensbeitrag) im Vergleich zur jeweils gültigen Gebühr gemäß der Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten, höchstens jedoch 0,78 pro Stunde bzw. 110,00 /Monat.
5 1.6. Ein Anspruch auf Förderung nach dieser Richtlinie besteht nur im Rahmen der im 2. Antrag Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel Antragsberechtigt sind alle Eltern mit Hauptwohnsitz in Oberursel (Taunus), die ein Kind im Alter zwischen einem und zwölf Jahren bei einer qualifizierten Tagesmutter betreuen lassen Der Antrag ist schriftlich einzureichen, folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: Kopie der Pflegeerlaubnis Vertragliche Vereinbarung über die zu zahlende Zuzahlung an die Tagesbetreuungsperson 3. Zuschussverfahren 3.1. Der Zuschuss berechnet sich aufgrund der monatlichen, tatsächlichen geleisteten Entgelte für die Betreuung (ohne Beiträge für Verpflegung) 3.2. Die tatsächlich zu zahlenden Beiträge sind durch entsprechende Belege nachzuweisen: Monatliche Rechnungen des Hochtaunuskreises Rechnungen oder vertragliche Vereinbarungen der Tagespflegeperson, aus deren die privaten Zuzahlungen (ohne Essengeldbeitrag) monatlich oder jährlich hervorgehen Nachweis über die tatsächlich geleistete Zahlung 3.3. Der Zuschuss wird zum Quartalsende nach Abgabe der benannten Belege ausgezahlt. Die Nachweise können schriftlich oder per eingereicht werden In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit einer monatlichen Auszahlung. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum in Kraft. Die Richtlinie vom tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Oberursel (Taunus), den Hans-Georg Brum Bürgermeister Christof Fink Erster Stadtrat
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