Entwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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1 Herzlich Willkommen

2 Entwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bevölkerung 0 bis unter 3 Jahre 31. Dezember des Jahres (amtl. Angaben) Angaben in % - bezogen auf 2001 Sozialraum DM ,9 97,9 92,7 93,5 91,2 90,0 93,2 93,4 92,9 MST ,0 93,7 91,7 89,1 86,0 86,2 90,6 90,9 89,0 MÜR ,1 99,0 99,0 98,1 97,2 98,1 99,9 101,1 98,4 NB ,6 96,3 95,7 92,8 94,5 96,4 100,2 100,9 100,9 Gesamt ,1 96,6 94,5 93,2 91,9 92,3 95,6 96,2 94,9

3 Entwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 130,0 120,0 110,0 100,0 90,0 80, DM MST MÜR NB LK MSP

4 Entwicklung der Geburten nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte DM ,73 90,13 87,73 85,47 86,74 83,78 94,08 85,90 80,54 MST ,07 97,61 99,83 88,11 106,15 109,16 100,51 90,80 102,44 MÜR ,27 100,58 100,96 91,15 95,00 106,73 100,00 97,88 100,19 NB ,73 94,32 100,00 94,14 99,47 107,64 101,78 99,82 101,07 Gesamt ,29 93,79 94,45 87,50 91,23 96,81 97,14 91,60 91,35

5 Gesetzliche Grundlagen SGB VIII (insbesondere 43 SGB VIII) KiföG M V Richtlinie zur Ausgestaltung der Kindertagespflege im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bildungskonzeption für 0- bis 10 jährige Kinder in M - V

6 Richtlinie zur Ausgestaltung der Kindertagespflege im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Die Erteilung der Erlaubnis stellt immer eine Einzelfallprüfung dar und erfolgt, wenn das Wohl des Kindes gewährleistet ist, die Kindertagespflegeperson pädagogisch und persönlich geeignet ist sowie die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind!!!!! verantwortlich hierfür ist das Jugendamt

7 Räumliche Voraussetzungen in der Kindertagespflege gemäß 43 SGB VIII in Verbindung mit 15 Abs. 2 KiföG M-V Kindertagespflege kann: A: im Haushalt der Kindertagespflegeperson B: im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder C: in anderen geeigneten Räumlichkeiten unter Beachtung der in der Richtlinie genannten Mindeststandards genehmigt werden

8 Die Überprüfung der Eignung einer Kindertagespflegeperson erfolgt durch ausführliche Gespräche mit der zuständigen sozialpädagogischen Fachkraft, durch die entsprechende Nachweisführung von z.b.: 1. der Absolvierung eines Erste Hilfe-Kurses, 2. der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und durch 3. Hausbesuche in den Räumlichkeiten, in denen Kindertagespflege stattfinden soll.

9 Die räumlichen Voraussetzungen sollten in der Art gestaltet und organisiert sein, dass die zu betreuenden Kinder ihrem Alter entsprechend maximal unabhängig sowie erfolgreich sein können und somit Gelegenheit für produktive Interaktionen haben. Weiterhin sollten die Räume Rückzugsmöglichkeiten bieten, überschaubar und funktional sein sowie die Kinder zum vielfältigen Tätigsein anregen. Alle Sicherheitsfaktoren im Innen- und Außenbereich sollten im Zuge der Unfallverhütung eingehalten werden.

10 Einzureichende Unterlagen zur Erteilung der Erlaubnis: der Antrag ( Formblatt) die Selbstauskunft ( Formblatt) der tabellarische Lebenslauf das pädagogische Konzept zur Umsetzung des Förderungsauftrages ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis eine aktuelle Bestätigung des Hausarztes über die physische und psychische Belastbarkeit als Kindertagespflegeperson

11 ein aktueller Nachweis über die Teilnahme am Lehrgang "Erste Hilfe am Kind Qualifikationsnachweise und Abschlüsse (Realschulabgangszeugnis, Grundqualifizierung zur Tagespflegeperson oder Zeugniskopie über einen pädagogischen Berufsabschluss) der Nachweis über den Abschluss der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft der Nachweis über den Abschluss einer angemessenen Alterssicherung

12 der Nachweis der Absicherung der Kranken- und Pflegeversicherung die Einverständniserklärung des Vermieters der Nachweis über den Abschluss einer Tagesmutterhaftpflichtversicherung die Erklärung über das Bekenntnis und das Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung die Wohnungsskizze (mit Angabe der Quadratmeter) und Kennzeichnung der Räume, welche für die Kinderbetreuung genutzt werden sollen)

13 Aktionsprogramm Kindertagespflege / Förderung von Festangestellten Voraussetzungen : es werden nur U 3 Plätze gefördert die Kindertagespflegeperson verfügt über eine gültige Pflegeerlaubnis eine Mindestqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI Curriculum Festanstellung in Form einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (als Kofinanzierung kann die vom örtl. Träger d. öff. JH zu zahlende Vergütung herangezogen werden)

14 Eignungsfeststellung + Vermittlung durch das Jugendamt Eingruppierung in die S 2 TVöD SuE Arbeitsverhältnis mind. 24 Monate pro TPP mind. 1 zusätzlicher Platz Kooperationsvereinbarung zwischen Anstellungsträger und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Eignungsfeststellung + Vermittlung durch das Jugendamt

15 Finanzierung laufende Geldleistung Die laufende Geldleistung beträgt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für Kinder im Alter von 0-3 Jahren: Ganztagsförderung: 451,50 (Sachkosten + Förderleistung) davon: Landesmittel: 75,29 Landkreismittel: 21,68 Wohnsitzgemeindeanteil: 177,27 Elternbeitrag: 177,26

16 Teilzeit: 270,90 davon: Landesmittel: 45,17 Landkreismittel: 13,01 Wohnsitzgemeindeanteil: 106,36 Elternbeitrag: 106,36 Halbtags: 180,60 davon: Landesmittel: 30,12 Landkreismittel: 8,67 Wohnsitzgemeindeanteil: 70,91 Elternbeitrag: 70,90

17 Berechnung von Musterbeispielen A: Personalausgaben von bis zu 50 % des Arbeitgeber Brutto Eingruppierung in die S 2 TVöD SuE (Entgelttabelle für sozialpäd. Berufsfelder) + = 1.773,78 / 50 % = 886,89 Förderung x 12 Monate = ,68 B: Pauschale für Verwaltungskosten in Höhe von 7 % des Gesamt Arbeitgeber Brutto für jede neu festangestellte Kindertagespflegeperson = 62,08 pro Monat x 12 Monate = 744,96 Gesamt: ,64 Förderung möglich

18 Die Finanzierung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung!!! Musterbeispiele die laufenden Geldleistungen können in voller Höhe an die Anstellungsträger per Abtretungserklärung gezahlt werden 1 Kind (Ganztags 0-3 Jahre) 2 Kinder (Ganztags 0-3 Jahre) laufende Geldleistung Sozialversicherungsbeitrag (ca) Gesamt 451,50 117,20 568,70 (mit vollem Qualitätsbonus 618,70 ) 451,50 x 2 = 903,00 117, ,20 (mit vollem Qualitätsbonus 1070,20) 2 Kinder (1 x Ganztags 0-3 Jahre + 1 x Teilzeit) 451, ,90 722,40 117,20 839,60 (mit vollem Qualitätsbonus 889,60)

19 Beispiel 1: Einnahme für den Unternehmer: Ausgabe: 568,70 (laufende Geldleistung) 1.773,78 (Gehalt) + 886,89 Förderung (ESF Mittel) ,50 Einnahme ,50 Einnahme 318,28 durch den Unternehmer zu finanzieren

20 Beispiel 2: Einnahme für den Unternehmer: Ausgabe: 1.020,20 (laufende Geldleistung) 1.773,78 (Gehalt) + 753,58 Förderung (ESF Mittel) ,78 Einnahme 50 % max ,78 Einnahme. 0 durch den Unternehmer zu finanzieren

21 Beispiel 3: Einnahme für den Unternehmer: Ausgabe: 839,60 (laufende Geldleistung) 1.773,78 (Gehalt) + 886,89 Förderung (ESF Mittel) ,49 Einnahme ,49 Einnahme 47,29 durch den Unternehmer zu finanzieren

22 Übernahme der anteiligen SV Leistungen davon für: Unfallversicherung (100 % Jahresbeitrag für die Berufsgenossenschaft 78,00 = 6,50 monatlich) Rentenversicherung (50 % vom monatlichen Mindestbeitrag = 40,00 ) Krankenversicherung (50 % vom monatlichen Mindestbetrag = 62,50 ) Pflegeversicherung (50 % vom monatlichen Mindestbetrag = 8,20 ) Anmerkung: Bei den Versicherungsleistungen werden die tatsächlichen Aufwendungen der Kindertagespflegeperson für die Erstattung zu Grunde gelegt.

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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