Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg
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- Jutta Geiger
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1 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung von Freizeiten (Punkt 1 der Förderungsrichtlinie) Freizeiten sind mehrtägige Aufenthalte von Kinder- und Jugendgruppen in Zeltlagern, Jugendherbergen und Freizeitheimen. Freizeiten ermöglichen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern soziales Lernen in Gruppen. Außerdem geben sie Tipps und Hinweise zur aktiven Freizeitgestaltung. Darüber hinaus bieten sie Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Fragen. Es ist wichtig, Betreuungskräfte inhaltlich vorzubereiten, damit die genannten Inhalte realisiert werden können. Der Kreis fördert Freizeiten mit einem Zuschuss in Höhe von 1,60 pro Tag und Person. Gefördert werden Freizeiten mit mindestens 7 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie einer Gruppenleiterin bzw. einem Gruppenleiter. Das Mindestalter für Betreuungskräfte beträgt 18 Jahre. Für jeweils angefangene 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann eine Betreuungskraft über 27 Jahre bezuschusst werden. Für Inhaberinnen und Inhaber der JULEICA wird ein Zuschuss in Höhe von 3,00 gewährt. Für behinderte oder arbeitslose Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nach Vorlage entsprechender Bescheinigungen ein erhöhter Zuschuss von 3,00 pro Tag gewährt. Der Grad der Behinderung muss hierbei mindestens 50% betragen. Für jeweils drei behinderte Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer kann eine zusätzliche Betreuungsperson gefördert werden. Die Freizeiten müssen mindestens 2 volle Tage dauern, wobei An- und Abreisetag zusammen als ein Tag zählen. Höchstens werden 21 Tage gefördert. Nicht gefördert werden Freizeiten: die überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen, touristischen oder fachspezifischen Charakter (z. B. Wettbewerbe, Turniere und Vereinsfahrten) haben, die sich über mehr als ein Drittel der Dauer auf Eisenbahn- bzw. Omnibusfahrten erstrecken, deren An- und Abreise sich über mehr als ein Drittel der Dauer der gesamten Maßnahme erstrecken, die gewerblich oder in Anlehnung an ein gewerbliches Unternehmen veranstaltet werden. Die Auszahlung des Kreiszuschusses erfolgt vorbehaltlich der jährlich im Kreishaushalt zur Verfügung stehenden Jugendpflegemittel. Formulare zur Beantragung der Zuschüsse sind im Internet über die Homepage der Kreisverwaltung Trier-Saarburg erhältlich. Hinweis: Es werden nur Veranstaltungen gefördert. Anlage: Teilnehmerliste Kosten- und Finanzierungsplan Programm
2 Veranstalter Anschrift, den Empfangsberechtigter Veranstalter/Verein (Name d. Kontoinhabers) Bankverbindung: (Bank/Sparkasse) BLZ: Konto: Kreisverwaltung Trier-Saarburg Jugendamt / Jugendpflege Willy-Brandt-Platz Trier Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses aus Jugendpflegemitteln Art der Veranstaltung: Soziale Bildung und Freizeit Ort der Veranstaltung: Dauer der Veranstaltung: vom Uhrzeit: bis Uhrzeit: BETREUUNGSKRÄFTE: lfd. Nr. 1. Vor- und Zuname Wohnort Geb.- Jahr Veranst. Tage Unterschrift
3 TEILNEHMENDE KINDER UND JUGENDLICHE: lfd. Nr. 1. Vor- und Zuname Wohnort Geb.- Jahr Veranst. Tage Unterschrift
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5 Bei der umstehend näher bezeichneten Veranstaltung handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Jugendpflege. Die Veranstaltung wurde in der Zeit vom bis mit Teilnehmenden durchgeführt. Diesem Antrag sind beigefügt: a) Zusammenstellung der Einnahmen und Bestätigung durch die Leitung der Ausgaben Freizeitstätte oder den Bürgermeister/ b) Veranstaltungsprogramm: die Bürgermeisterin des Aufenthaltsortes Für die Richtigkeit:, den, den (Unterschrift des Leiters/der Leiterin der Veranstaltung) (Unterschrift) (Stempel) Nur vom Jugendamt auszufüllen! Trier, den 1.) In der vorstehenden Liste wurden Teilnehmende aufgeführt. Davon werden anerkannt: Kinder und Jugendliche sowie Betreuungskräfte, insgesamt: Teilnehmende. Die Veranstaltung dauerte Tage. Der zu gewährende Kreiszuschuss beträgt: Teilnehmende x Tage x =. 2.) Eingangsrechnung über diesen Betrag ist bei der Buchungsstelle mit Sammeleingangsrechnung über erteilt. 3.) Vorgangsnr.: 4.) Der Empfänger wurde benachrichtigt. 5.) Zum Vorgang. Im Auftrag: 5
6 Kosten- und Finanzierungsplan Anlage zum Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses aus Jugendpflegemitteln für außerschulische Freizeitmaßnahmen und Ferienspaßprogramme Internationale Jugendbegegnungen Jugendgruppenleitungsschulungen und Seminare Internationale Schulbegegnungen vom: bis: in Ausgaben: Unterkunft Verpflegung Fahrtkosten Honorare und Fahrtkosten für Referenten oder andere Mitwirkende Mieten und Nebenkosten Versicherungen Arbeitsmaterialien sonstige Kosten... Summe: Einnahmen: Bundes-/Landeszuschuss... Kreiszuschuss... Zuschuss der Verbands-/ Ortsgemeinde... Zuschüsse Anderer... Spenden... Sonstige Eigenmittel... Teilnahmebeiträge... Summe: 6
7 Programm 7
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