Landkreis Oldenburg - Der Landrat - Jugendamt. Ohne Moos nix los! Zuschüsse bei Fahrten und Lager

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1 Landkreis Oldenburg - Der Landrat - Jugendamt Stand: Januar 2014 Ohne Moos nix los! Zuschüsse bei Fahrten und Lager Hilfestellung zur Beantragung von Zuschüssen bei Fahrten und Lager mit Musterbeispielen doc

2 Liebe Jugendleiterin, lieber Jugendleiter, mit dieser Broschüre möchten wir Deine ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen, Gruppen und Verbänden - zumindest was den Bereich Zuschüsse für Fahrten und Lager angeht - ein wenig erleichtern. Denn gerade in diesem Bereich hat sich in der Vergangenheit so einiges getan. Auch sind wir uns dessen bewusst, dass die Richtlinien der Gemeinden und des Landkreises Oldenburg für Nichtverwaltungsmenschen nicht immer so einfach zu lesen sind. Sicherlich kennst Du die gelbe Broschüre Richtlinien für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen und für die außerschulische Sportförderung, in der alle möglichen Zuschüsse des Landkreises Oldenburg genau beschrieben werden. Die für Dich wohl wichtigsten Zuschüsse sind die für In- und Auslandsfahrten sowie Internationale Jugendbegegnungen, die in den Richtlinien unter Punkt 3, 4 und 5 stehen. Genau zu diesen drei Punkten (das ist der Bereich Fahrten und Lager) wollen wir in einem Nichtamtsdeutsch und mit Musterbeispielen die folgenden Erläuterungen geben: - 2 -

3 1. Inlands- und Auslandsfahrten Wenn Du mit deiner Kinder- oder Jugendgruppe eine Fahrt, ein Zeltlager oder ähnliches ins In- oder Ausland unternehmen willst, und dabei mindestens drei Tage unterwegs bist, kannst Du dafür einen Zuschuss beim Landkreis Oldenburg beantragen. Du bekommst dabei für jede(n) Teilnehmer(in) aus dem Landkreis Oldenburg, der/die noch nicht 22 Jahre alt ist, einen Zuschuss in Höhe von 3,50 EUR pro Übernachtung. Du musst dabei mindestens fünf Jugendliche unter 22 Jahre mitgenommen haben, um diesen Zuschuss zu bekommen. Auch Du als Gruppenleiter(in) bekommst einen Zuschuss. Das Alter der Jugendleiter(in) spielt dabei keine Rolle. Es ist so, dass für jeweils bis zu fünf Jugendliche ein(e) Gruppenleiter(in) mitbezuschusst wird; d.h., fährst Du mit fünf Jugendlichen, wird ein(e) Gruppenleiter(in) bezuschusst, fährst Du mit sechs Jugendlichen, sind es zwei, ab 11 Jugendliche drei usw. Hat der Jugendleiter oder die Jugendleiterin die amtliche Jugendleiter-Card, bekommt er oder sie einen Zuschuss in Höhe von 10,20 EUR pro Übernachtung. Es lohnt sich also, in Besitz dieser Card zu sein. Ein Kriterium ist noch wichtig: 1. Es werden höchstens 13 Übernachtungen gefördert, d.h., bist Du mit Deiner Jugendgruppe z.b. 18 Tage unterwegs, bekommst Du nur einen Zuschuss für 13 Übernachtungen. Das war erst einmal schon das wichtigste. Jetzt möchtest Du bestimmt wissen, wie Du diesen Antrag stellst. Dazu folgende Erläuterungen: Wie das in der Verwaltung so üblich ist, gibt es für einen möglichen Zuschuss natürlich ein Antragsformular. Das Antragsformular für eine Jugendpflegeveranstaltung - hier für eine Fahrt ins In- oder Ausland - erhältst Du bei den Gemeindejugendpfleger(innen) bzw. bei uns. Du füllst den Antrag aus und gibst diesen bei der Gemeindejugendpflege wieder ab. Du benötigst für eine Zuschussgewährung weder Nachweise noch Rechnungen etc., das komplett ausgefüllte Antragsformular reicht völlig aus. Die Gemeindejugendpflege befürwortet dann Deinen Antrag und gibt ihn weiter an uns. Wie so ein Antragsformular ausgefüllt aussieht, das wollen wir Dir jetzt auf der nächsten Seite zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Fahrt des SV Ahlhorn nach Plön, die fünf Tage dauerte und an der 22 Personen teilgenommen haben. Die 22 Personen bestehen aus 18 Jugendlichen und vier Jugendleiter(innen), von denen alle vier die amtliche Jugendleiter-Card besitzen. Die Namen sowie alle anderen Angaben zu den Personen sind frei erfunden

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6 2. Einzelantrag oder Sozialzuschussantrag Das war nun der Antrag für die gesamte Gruppe. Neben diesem Zuschuss gibt es jetzt noch den sogenannten Sozialzuschuss, d.h., Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können auf Einzelantrag einen nochmaligen Zuschuss für eine Fahrt oder ein Zeltlager bekommen. Dieser Zuschuss ist dann aber natürlich nur für das entsprechende Kind oder die entsprechende Familie bestimmt. Die Zuschussgewährung ist einkommensabhängig. Jede(r) Jugendleiter(in) soll vor Beginn einer Gruppenfahrt alle Erziehungsberechtigten ausdrücklich auf diese Bezuschussungsmöglichkeit hinweisen und ggf. beim Ausfüllen des Antragsformulars behilflich sein. Wir empfehlen, dass der/die Gruppenleiter(in) bei Informationsabenden oder Elternabenden das Antragsformular an alle Eltern verteilt, die Zuschussgewährung erklärt und die Erziehungsberechtigten bittet, das Formular auszufüllen und im geschlossenen Briefumschlag wieder bei dem/der Gruppenleiter(in) abzugeben. Auch hier werden keine Nachweise verlangt, es müssen aber Angaben über das Einkommen, über die Zahl der Kinder und die Höhe der Miete gemacht werden. Die Kreisjugendpflege berechnet dann, ob ein Zuschuss gewährt wird. Der Zuschuss beträgt 12,80 EUR pro Übernachtung pro Teilnehmer(in), jedoch werden in der Regel höchstens 50 % der entstandenen Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten bezuschusst. Zuschussberechtigt sind hier sogar Personen bis 25 Jahre. Aber noch mal zurück zum Verfahren: Die Erziehungsberechtigten bzw. die Jugendlichen selbst sollen wie bereits oben erwähnt das Antragsformular in einem geschlossenen Briefumschlag an Dich oder irgendeinen anderen Leiter der Maßnahme übergeben. Die/Der Gruppenleiter(in) reicht dann den normalen Zuschussantrag mit diesem Einzelantrag oder mit den Einzelanträgen bei der Gemeindejugendpflege ein, diese gibt dann die Anträge weiter an uns. Nach Berechnung des normalen Zuschussantrages sowie der Einzelanträge bekommst Du als Gruppenleiter(in) den Bescheid vom Kreisjugendamt, dass für Deine Fahrt ein Betrag in Höhe von X Euro errechnet wurde. Weiter steht in diesem Bescheid, wer von den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen diesen sogenannten Sozialzuschuss bekommen hat und wie hoch er ist. In dem Bescheid steht auch, dass Du als Gruppenleiter(in) diesen Sozialzuschuss an den Teilnehmer wieder auszahlen sollst, weil das Geld ja auch den Familien zugute kommen soll und nicht der Gruppe

7 Wenn Du unbedingt schon vor Fahrtbeginn wissen möchtest, ob jemand den Sozialzuschuss bekommt, kannst Du das auch schon vor der Fahrt bei uns klären lassen. Du hast dann die Möglichkeit, den Teilnehmerbeitrag für das entsprechende Kind um den voraussichtlichen Zuschuss herabzusetzen. Wie dieser Einzelantrag oder auch Sozialzuschussantrag ausgefüllt aussehen kann, das siehst Du auf den Seiten 8 und 9. Die Namen sowie alle anderen Angaben zur Person sind frei erfunden

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10 3. Internationale Jugendbegegnungen Internationale Jugendbegegnungen im Ausland werden genauso bezuschusst wie ganz normale Auslandsfahrten, d.h. Du bekommst für jede(n) Teilnehmer(in) aus dem Landkreis Oldenburg einen Zuschuss in Höhe von 3,50 EUR pro Übernachtung. Wichtig für Dich ist hier zu wissen, dass Du für die Durchführung einer Internationalen Jugendbegegnung im Landkreis Oldenburg einen Zuschuss für die ausländischen Gäste bekommen kannst. Voraussetzung ist, dass die ausländische Jugendgruppe mindestens viermal im Landkreis Oldenburg übernachtet hat und dass mindestens fünf junge Menschen unter 22 Jahren an dieser Internationalen Jugendbegegnung teilgenommen haben. Auch hier bekommst Du einen Zuschuss in Höhe von 3,50 EUR pro ausländischen Gast und die Gruppenleiter(innen) für jeweils bis zu fünf Jugendliche ebenfalls 3,50 EUR. Bei dieser Zuschussgewährung muss es sich allerdings um eine Internationale Jugendbegegnung handeln, deswegen wird auch ein zwischen beiden Partnern vereinbartes Programm sowie ein Finanzierungsplan angefordert. Nicht als internationale Jugendbegegnung gefördert werden: 1. Maßnahmen, die bereits vom Deutsch-Französischen Jugendwerk bezuschusst werden, 2. Fahrten, die überwiegend Besichtigungscharakter haben, 3. Fahrten, deren kommerzielle Absichten eindeutig sind (z.b. Fahrten, die von Reiseunternehmen veranstaltet werden)

11 Das war schon alles. Du siehst also, dass die Antragstellung gar nicht so schwierig ist. Du kannst Dir jetzt eigentlich selbst ausrechnen, wie hoch der Zuschuss vom Landkreis Oldenburg für Deine nächste Fahrt sein wird. Wenn Du beim Ausfüllen des Antrages noch Fragen hast, kannst Du bei uns anrufen. Unsere Telefonnummer lautet: ( ) Und nun wünschen wir Dir eine tolle Fahrt. Mit freundlichen Grüßen Euer Kreisjugendpfleger Dirk Emmerich Dirk.Emmerich@oldenburg-kreis.de

12 JUGENDPFLEGE IM LANDKREIS OLDENBURG JUGENDPFLEGE - WER IST DAS? Wer informiert, berät, unterstützt Dich? Kinder- und Jugendhäuser (öffentl. Räume) im Landkreis Oldenburg: Adresse: Delmenhorster Str Wildeshausen zusätzlich in der Gemeinde Ganderkesee: Gemeinde Großenkneten: Samtgemeinde Harpstedt: Gemeinde Hatten: Dirk Emmerich Kreisjugendpfleger ( ) Ursula Baier ( ) Beate Pollak Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ( ) Hille Krenz ( ) Gisela Raabe ( ) Annelen Voß ( ) Antje Gadeberg ( ) Gemeinde Hude: Gemeinde Wardenburg: Stadt Wildeshausen: Gemeinde Dötlingen: Anja Peters ( ) Silke Gherbi-Opel ( ) Imke Schmidt ( ) Jochen Wecker (04432)

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