durch das Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München
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- Matthias Holzmann
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1 Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Pädagogisches Institut Internationaler Austausch / Europabüro Richtlinien zur Förderung von internationalen Schulpartnerschaften durch das Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München Stand: Oktober 2012
2 Herausgeber: Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Pädagogisches Institut Internationaler Austausch/Europabüro Adresse: Ledererstr München Kontakt: Tel: +49-(0) Fax: +49-(0) Ansprechpartnerin : N.N. 2
3 Inhalt 1. Allgemeines Förderung Hinweise zur Abwicklung Antrag auf Sonderprämie Pauschale Vergütung von Reisekosten für städtische Lehrkräfte Checkliste Anhang Formulare Länderbeträge
4 1. Allgemeines Das Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München fördert und unterstützt derzeit ca. 100 Schulpartnerschaften von Münchner Schulen mit Schulen im Ausland mit dem Ziel, die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation zu stärken, die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Münchner Schülerinnen und Schüler zu fördern, und - damit verbunden - eine Steigerung der Bildungsqualität an den Münchner Schulen zu erreichen. 2. Förderung Bisher wurden Fördermittelanträge grundsätzlich ohne inhaltliche Vorgaben bewilligt, soweit finanzielle Mittel zur Verfügung standen. Da die Mittelknappheit der Kommune jedoch Einsparungen in diesem Bereich erfordert, gelten ab dem Schuljahr 2006/2007 geänderte Förderrichtlinien für den internationalen Schüleraustausch: (1) Grundsätzlich kann jede Münchner Schule Fördermittel beantragen. Pro Schule können bis zu drei Austauschprojekte gefördert werden. Die Förderung umfasst jeweils den Besuch der Münchner Schüler/innen im Ausland und den Gegenbesuch der ausländischen Partner. Mit dem Gegenbesuch ist die Austauschmaßnahme abgeschlossen. Der Gegenbesuch im Inland kann auch erst im darauffolgenden Kalenderjahr erfolgen. (2) Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Münchner Schüler/innen. (3) Gemäß den Erfahrungswerten für Schüleraustausch sollte eine Gruppe aus mindestens 10 Schüler/innen bestehen. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Bei Gruppen unter 5 Teilnehmer/innen kann keine Förderung erfolgen. (4) Der Fördersatz ist länderspezifisch; er liegt je nach Partnerland pro Münchner Teilnehmer/in zwischen 35 und 55 Euro (Ausnahme: Ukraine). (5) Die Förderung ist unabhängig von der Programmdauer. Die maximale Förderungsdauer beträgt drei Wochen. (6) Begegnungen am Drittort sind nach Prüfung ebenfalls förderfähig. (7) Ab dem Schuljahr 2006/2007 ist die Förderung ausschließlich an projektorientierten/ themenorientierten Schüleraustausch gebunden, d.h. Begegnungen zwischen Münchner Schülern/innen und deren ausländischen Partnern werden gefördert, wenn gemeinsam an einem Projekt/Thema gearbeitet wird und am Ende des Projektes ein vorweisbares Produkt/sichtbares Ergebnis vorliegt. Grundsätzlich sind Projekte aus allen Bereichen interkulturellen Lernens möglich. Ein Produkt kann eine von den Schülern erstellte gemeinsame Zeitung oder Broschüre sein, ein Tagebuch, ein Bericht über eine Ausstellung oder ein Video etc. oder aber auch eine gemeinsame Musik- oder Theateraufführung. Wichtig ist, dass Nachhaltigkeit und 4
5 Dokumentation des Projektes gegeben sind. Projektbeispiele stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. Detaillierte Projektberichte von Lehrerseite sind nicht erforderlich. (8) Die Förderung ist an die termingerechte Einreichung der entsprechenden Formulare (siehe Anhang/Internet) gebunden. Das Antragsformular muss spätestens drei Monate vor Beginn der Austauschmaßnahme vorliegen. (9) Eine Förderung durch die LH München kann nicht zur Kofinanzierung anderer bereits bestehender oder eingereichter EU-Schulprojekte (z.b. Comeniusprojekte) verwendet werden, d.h. EU-geförderte Projekte sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. (10) Besonders gelungene und aufwändige Projekte können nach Durchführung der Maßnahme mit einer Prämie in Höhe von maximal 500 ausgezeichnet werden. Wichtig: Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf diesen Sonderzuschuss. (11) Eine automatische Verlängerung der Förderung einer abgeschlossenen Begegnung ist nicht vorgesehen. Die Fördermittel müssen für den nächsten Austausch erneut beantragt werden. 3. Hinweise zur Abwicklung (a) Einreichung des Förderantrags und Projektskizze Das Antragsformular (Formblatt 1) für eine finanzielle Förderung muss unserer Dienststelle vollständig ausgefüllt mit Originalunterschrift der Schulleitung und Schulstempel bis spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Der Schulleitung obliegt die Verantwortung für die korrekte Abwicklung des Projektes mit der Partnerklasse sowie die Haftung für die Abrechnung. Bei Beantragung der Förderung ist die Angabe des Projekttitels und eine halbseitige Beschreibung der Ziele und Inhalte des Projekts erforderlich. (b) Bewilligungsbescheid Spätestens vier Wochen nach Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid über die Höhe des bewilligten Zuschusses. (c) Auszahlung Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids kann der Auszahlungsantrag (Formblatt 2) gestellt werden. Der unter b) gewährte Zuschuss wird innerhalb von 6 Wochen auf das Konto der Schule überwiesen. Aus rechtlichen Gründen dürfen Fördermittel grundsätzlich nicht auf private Konten überwiesen werden. (d) Verwendungsnachweis Spätestens acht Wochen nach Abwicklung der gesamten Austauschmaßnahme (Besuch und Gegenbesuch) muss unserer Dienststelle der Verwendungsnachweis (Formblatt 3) vorliegen. Diesem sind folgende Unterlagen beizufügen: eine Teilnehmerliste (Vor-, Zuname, Alter, Geschlecht des Teilnehmers/der Teilnehmerin (Formblatt 6)), der tatsächliche Programmablauf 5
6 und das Projektprodukt. Die Vollständigkeit dieser Unterlagen ist Voraussetzung für eine Förderung im Folgejahr. 4. Antrag auf Sonderprämie (1) Das Referat für Bildung und Sport kann, nach Prüfung der Haushaltsmittel, Sonderprämien (max. 500 ) gewähren, wenn ein Projekt im Rahmen einer Schulpartnerschaft von besonderer konzeptioneller Qualität, von besonderem Interesse für den interkulturellen Lernprozess oder für die internationale Jugendarbeit angesehen wird. (2) Anträge für Sonderprämien (Formblatt 4) können erst nach Abschluss einer Maßnahme (Besuch und Gegenbesuch) gestellt werden. (3) Dem Antrag muss eine Dokumentation bzw. ein vorweisbares Produkt beigelegt werden. (4) Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf diesen Sonderzuschuss. 5. Pauschale Vergütung von Reisekosten für städtische Lehrkräfte Für die Abrechnung der Reisekosten städtischer Lehrer und Lehrerinnen bei Schüleraustauschfahrten ins Ausland im Rahmen von Schulpartnerschaften gelten folgende Regelungen: (1) Die Vergütung setzt sich zusammen aus einer Entfernungspauschale und einer Tagespauschale. (2) Die Entfernungspauschale bezieht sich auf die preisgünstigsten Kosten des üblichen Verkehrsmittels (Bahn, Flug, Bus) und ist folgendermaßen gestaffelt: (a) bei Fahrtkosten (hin und zurück) bis 600,00 werden 50%, (b) bei Fahrtkosten (hin und zurück) über 600,00 werden 30% erstattet. Als Reisekosten werden nur die reinen Fahrtkosten, ohne Unterkunft und Verpflegung anerkannt. (3) Die Höhe der Tagespauschale beträgt 31 für maximal 21 Tage. (4) Abrechnungsfähig ist eine Lehrkraft pro 10 Schüler/innen. (5) Schulfremde Begleitpersonen erhalten einen um 20% verminderten Zuschuss. (6) Die Regelungen des Kultusministeriums zum Internationalen Schüleraustausch (vgl. KMBek vom , geändert durch Bek vom , auffindbar unter sind Bestandteil dieser Richtlinien. (7) Die Prüfung des Einzelfalls und ein eventuell abweichender Bescheid bleiben vorbehalten. (8) Die Antragsformulare für die Abrechnung der Lehrerreisekosten sind über das Internet erhältlich und sind spätestens 10 Wochen nach Beendigung des Austausches einzureichen. 6
7 6. Checkliste So gehen Sie Schritt für Schritt vor: Förderantrag (Formblatt 1 Anmeldung ) ausfüllen Einreichen des Antrags bei IAE am: (TT.MM.JJ) Bewilligungsbescheid erhalten: ja nein Auszahlungsantrag (Formblatt 2 Auszahlungsantrag ) ausfüllen Einreichen des Auszahlungsantrags bei IAE am: (TT.MM.JJ) Fördermittel erhalten: ja nein Verwendungsnachweis (Formblatt 3 Verwendungsnachweis ) ausfüllen und zusammen mit Teilnehmerliste (Formblatt 6), Programmablauf und Projektprodukt an IAE schicken. Unterlagen am: (TT.MM.JJ) eingereicht. Antrag zu Sonderprämie (Formblatt 4 Antrag auf Sonderprämie ) ausfüllen Sonderprämienantrag an IAE am: (TT.MM.JJ) Bewerbung um Sonderprämie erfolgreich: ja nein Lehrerreisekosten (Formblatt 5 Lehrerreisekosten ) ausfüllen Lehrerreisekostenantrag an IAE am: (TT.MM.JJ) Lehrerreisekosten erhalten: ja nein 7
8 7. Anhang 7.1 Formulare Im folgenden finden Sie Kopiervorlagen zu den genannten Formularen. Die Unterlagen können auch im Internet unter abgerufen werden (Menüpunkt Lehrerinnen und Lehrer Schulpartnerschaften ). 8
9 Formblatt 1 Schulstempel Anmeldung Schulstempel einer Schulpartnerschaft (Schüleraustausch) auf Fördermittel Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport PI/IAE Tel.: Fax: Ledererstr München Münchner Schule Ausländische Partnerschule Name Adresse Telefon Fax Ansprechpartner u. -Adresse Die Schulpartnerschaft besteht seit: Anzahl der Teilnehmer/innen Münchner Gäste Schüler/innen (vorauss.) Lehrer/innen Zeitraum (geplant) im Ausland: in München: von - bis (TT.MM.JJ) Förderung durch eine andere Institution (z. B. DFJW, DPJW, GAPP, DFS): Name der Institution: Beantragte Fördersumme: Die Förderung des Referats für Bildung und Sport ist an themen- bzw. projektorientierten Schüleraustausch gebunden. Es werden ausschließlich Begegnungen gefördert, im Verlauf derer gemeinsam an einem Thema/Projekt gearbeitet wird. Nach Abschluss der Begegnung muss ein sichtbares Ergebnis vorliegen. Bitte erläutern Sie auf Seite 2 dieses Antrags stichpunktartig Inhalt/e und Ziel/e des Projektvorhabens. 9
10 Projektskizze PROJEKTTITEL: Hinweis: Die Fördermittel werden nach der Anzahl der teilnehmenden Münchner Schüler/innen berechnet! Datum Schulleitung 10
11 Formblatt 2 Auszahlungsantrag von Fördermitteln für Schulstempel Schulpartnerschaften/Schüleraustausch An die Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport PI/IAE Tel.: Fax: Ledererstr München Münchner Schule Ausländische Partnerschule Name Adresse Telefon Fax Ansprechpartner Anzahl der Teilnehmer/innen Münchner Gäste Schüler/innen (voraussichtl.) Lehrer/innen Zeitraum (geplant) im Ausland: in München: von - bis (TT.MM.JJ) Hinweis: Die Fördermittel dürfen nur für die Teilnehmer/innen verwendet werden! Bankverbindung: BLZ Konto-Nr.: IBAN: BIC: Name der Bank: Kontoinhaber: Achtung! Die Überweisung kann nur auf ein Schulkonto erfolgen! Datum Schulleitung 11
12 Formblatt 3 Verwendungsnachweis für Schüleraustausch (Zuschuss) Schulstempel (bitte erst nach Beendigung des Tauschrings Besuch/Gegenbesuch einreichen) An die Landeshauptstadt München Referat für Bildung u. Sport PI/IAE Tel.: Fax: Ledererstr München Münchner Schule Ausländische Partnerschule Name Adresse Telefon Fax Ansprechpartner Es haben teilgenommen: Münchner: (Anzahl der Schüler/innen) Gäste: im Ausland von bis in München von bis Der Zuschuss von IAE in Höhe von wurde eingesetzt für Fahrtkosten der Münchner Teilnehmer/innen: Programm für Besuch der Gästegruppe Der Zuschuss wurde in voller Höhe verbraucht : ja nein Bitte nicht vergessen! Fügen Sie zur Abrechnung unbedingt BELEGE bei. - Die Vorlage von Kopien genügt - Bemerkung: Datum Schulleitung 12
13 Formblatt 4 Antrag auf Sonderprämie Schulstempel An die Landeshauptstadt München Referat für Bildung u. Sport PI/IAE Tel.: Fax: Ledererstr München Hiermit beantrage ich einen Sonderzuschuss für folgendes Projekt: Projekttitel: Name der Münchner Schule: Name der betreuenden Lehrkraft: Schulpartnerschaft mit: Zeitpunkt des Austauschs: Begründen Sie kurz, inwiefern das Projekt den unter Punkt 4 genannten Erfordernissen auf Zuerkennung einer Sonderprämie gerecht wird: Projektprodukt bereits eingereicht Name, Vorname, Dienstbezeichnung Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift der Schulleitung 13
14 Lehrerreisekosten Schulstempel Lehrerreisekostenpauschale für städtische Lehrkräfte (nach Beendigung der Fahrt einreichen) An die Landeshauptstadt München Referat für Bildung u. Sport PI/IAE Tel.: Fax: Ledererstr München Schulpartnerschaft mit: Zielort, Land: Abfahrt in München: Rückkehr nach München: (TT.MM.JJ) (TT.MM.JJ) Beförderungsmittel: Flugzeug Bahn Bus Fahrtkosten pro Lehrkraft: Anzugeben sind nur die reinen Fahrtkosten (ohne Unterkunft und Verpflegung). Für die Fahrtkosten sind Belege einzureichen. Die Vorlage von Kopien genügt. Der Antrag ist spätestens 10 Wochen nach Beendigung des Austausches einzureichen! Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Auslandsfahrt wurde wie angegeben durchgeführt. Andere Zuschüsse zu den Reisekosten haben die Lehrkräfte nicht erhalten. Wenn ja, von wem und welcher Höhe? Ich beantrage die pauschale Teilerstattung für die o.g. Auslandsfahrt im Rahmen einer Schulpartnerschaft. Ich versichere, während des gesamten Zeitraums an der Reise teilgenommen zu haben Name, Vorname/Dienstbezeichnung Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift der Schulleitung Privatadresse und Bankverbindung Strasse, Haus-Nr.: PLZ, Ort: Geb.-Datum: Name der Bank: BLZ : IBAN:: Konto-Nr. BIC: 14
15 Formblatt 6 Teilnehmerliste Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Schulstempel Namen der begleitenden Lehrkräfte: Vorname Zuname Geburtsdatum m./ w
16 7.2 Länderbeträge LAND Australien 55 Belgien 35 Bosnien 40 Bulgarien 40 China 55 Dänemark 35 England 45 Finnland 40 Frankreich Partnerstadt Bordeaux Griechenland 40 Irland 45 Israel 55 Italien Partnerstadt Verona Japan Partnerstadt Sapporo Kanada 55 Libanon 55 Malta 50 Monaco 35 Nordirland 45 Norwegen 40 Polen 40 Portugal 40 Rumänien 40 Russland 55 Schottland Partnerstadt Edinburgh Schweiz 35 Serbien 40 Slowakei 40 Slowenien 40 Spanien 40 Thailand 55 Tschechien 40 Türkei 55 Ukraine = nur Kiew 155 Ungarn 40 USA Partnerstadt Cincinnati 16
17 Bitte stellen Sie sicher, dass alle Teilnehmer/-innen (sowohl Münchner als auch die ausländischen Schüler/-innen) kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sind. Wir wünschen Ihnen eine erlebnis- und erfahrungsreiche Zeit! Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf finanzielle Förderung des Referates für Bildung und Sport der LH München, auch nicht im Falle einer vorangegangenen Förderung derselben Maßnahme. Richtlinien, Stand Oktober 2012, unter Vorbehalt 17
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