Ferienprogramm 2014 für Kinder und Jugendliche
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- Curt Berg
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1 Ferienprogramm 2014 für Kinder und Jugendliche Gemeinde Altenthann Ostern - Pfingsten - Sommer - Herbst Veranstalter: Verein Jugendarbeit im Landkreis Regensburg e.v. Altmühlstr Regensburg Jugendarbeit im Landkreis Regensburg e.v Vorsitzender: Landrat Herbert Mirbeth Geschäftsführung: Kreisjugendamt Regensburg - Jugendarbeit i. Lkr. Regensburg, Postfach , Regensburg
2 Endlich Ferien! Liebe Kinder, liebe Jugendliche und liebe Eltern, endlich ist sie da die Ferienzeit! Damit ihr richtig viel Spaß erlebt und euch keinesfalls langweilig wird, haben wir wieder viele spaßige Freizeitmöglichkeiten vorbereitet. Wie könnt ihr euch anmelden? Die Anmeldung erfolgt zunächst telefonisch unter angegebener Nummer oder per (siehe Daten Jugendpfleger/in auf der letzten Seite). Anschließend wird Ihnen ein Anmeldeformular per Post zugeschickt (bitte deshalb unbedingt Adresse angeben). Die Teilnahmegebühren können danach auf das angegebene Konto überwiesen werden: Kontoinhaber: Verein Jugendarbeit im Landkreis Regensburg e.v., Bank: Sparkasse Regensburg, Konto-Nr , BLZ , BIC: BYLADEM1RBG, IBAN DE (unter Angabe der Art der Freizeit z.b. Zeltlager, Surfkurs etc. und Name des Teilnehmers, um die Einzahlung zuordnen zu können. WICHTIG!!!). Da wir nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung haben, ist die Teilnehmerzahl an den Aktionen jeweils begrenzt. Sollten sich für ein Programm zu wenige Kinder angemeldet haben, muss dieses unter Umständen entfallen. Wir bitten dafür um Verständnis. Bei ausgebuchten Plätzen gibt es bei Bedarf einen Wartelistenplatz. Wir weisen außerdem darauf hin, dass für viele Aktionen die Kinder mit ausreichend Getränken und Speisen ausgerüstet werden müssen. Bei Aktivitäten im Freien würden wir Sie darum bitten, die Kinder vor Beginn der Freizeiten mit Sonnencreme einzucremen und mit Kappen oder Sonnenhüten auszustatten. Ermäßigung: Einen Zuschuss zu Ferienmaßnahmen können Familien und Alleinerziehende über das Kreisjugendamt erhalten, deren monatliches Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Für Rückfragen stehen die Jugendpfleger gerne jederzeit zur Verfügung. Wir wünschen allen eine schöne Ferienzeit in diesem Jahr und viele erholsame Tage. Hoffentlich sehen wir uns bald! Es grüßen herzlich eure Jugendpfleger/innen im Landkreis Regensburg
3 Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Freizeiten des Vereins Jugendarbeit im Lkr. Regensburg e.v. 1. Die Überweisung des Teilnehmerbeitrags muss spätestens 10 Werktage vor Beginn der Freizeitaktion auf das Konto des Vereines erfolgen. Unsere Kontodaten: Kontoinhaber ist der Verein Jugendarbeit im Landkreis Regensburg e.v., bei der Sparkasse Regensburg, Konto-Nr , BLZ , BIC: BYLADEM1RBG, IBAN DE unter Angabe der Art der Freizeit z.b. Zeltlager, Surfkurs etc. und des Teilnehmers. 2. Sie erhalten ein Anmeldeformular pro Teilnehmer mit den Anmelde- und Teilnahmebedingungen auf der Rückseite. Mit der telefonischen Anmeldung sind Sie fest vorgemerkt. Da wir aber eine schriftliche Anmeldung benötigen, bitten wir Sie, ein Anmeldeformular innerhalb von 10 Tagen ausgefüllt und unterschrieben an den Verein Jugendarbeit im Lkr. Regensburg e.v. zurückzusenden. Der Teilnehmer ist erst dann verbindlich angemeldet 3. Tritt ein Teilnehmer von der Freizeit zurück, so wird eine Ausfallgebühr bei Abmeldung ab 10 Werktage vor Antritt der Aktion von 50% der tatsächlich anfallenden Kosten und ab zwei Tage vor der Aktion in Höhe von 80% der tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Eine Ausfallgebühr fällt nicht an, wenn ein anderer geeigneter Ersatzteilnehmer verbindlich angemeldet wird. Im Krankheitsfall kann der volle Teilnehmerbeitrag zurück erstattet werden, wenn ein ärztliches Attest vor Beginn der Aktion vorgelegt wird. Die Abmeldung muss immer schriftlich erfolgen! 4. Nähere Informationen über die Freizeit erhalten Sie durch einen Teilnehmerbrief, der Ihnen ca. 10 Tage vor Beginn der Freizeit zugeht oder durch die Teilnahme an einem Vortreffen. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. 5. Für die Teilnehmer wird vom Landkreis eine nachrangige Haftpflicht- und eine Unfallversicherung abgeschlossen. Nähere Auskunft erteilt der Verein Jugendarbeit im Lkr. Regensburg e.v.. Die Haftpflichtversicherung tritt jedoch nicht ein, falls ein Teilnehmer mutwillig oder entgegen den Anweisungen der Betreuer handelt. Für sportliche Freizeitmaßnahmen des Landkreises, die Gewerbetreibende durchführen, z.b. Tennis, Badminton, Klettern in Obertraubling, besteht keine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Wir empfehlen Ihnen, eine eigene Versicherung abzuschließen. 6. Der Verein Jugendarbeit im Lkr. Regensburg e.v. und die Leiter der jeweiligen Freizeiten sind bei der Anmeldung und bei Fahrtantritt über Besonderheiten eines Teilnehmers z.b. Allergien, regelmäßige Medikamenteneinnahme, akute und chronische Krankheit, Diabetes etc. zu informieren. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigenes Risiko. 7. Den Teilnehmern ist die Teilnahme an allen Programmpunkten gestattet. Insbesondere gilt dies auch für das Baden in offenen Gewässern, wenn nicht schriftlich von den Erziehungsberechtigten gegenüber dem Verein Jugendarbeit im Lkr. Regensburg e.v. oder dem Leiter der Freizeit ein Verbot ausgesprochen wird. 8. Gelegentlich berichten die örtliche Presse und/oder Kooperationspartner des Vereins Jugendarbeit im Lkr. Regensburg e.v. über Ferienaktionen des Vereins Jugendarbeit im Lkr. Regensburg e.v. und machen dabei Foto- und/ oder Videoaufnahmen, die in Printmedien (z.b. Jahresbericht usw.) oder/und im Internet veröffentlicht und für die eigene Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Mit der Veröffentlichung eines Bildes ihres Kindes sind die Eltern einverstanden, wenn nicht schriftlich von den Erziehungsberechtigten gegenüber dem Verein Jugendarbeit im Lkr. Regensburg e.v. ein Verbot ausgesprochen wird. 9. Während der Freizeit sind die Betreuer Beauftragte des Vereins Jugendarbeit im Lkr. Regensburg e.v.. Sie sind Erziehungsberechtigte nach 2 Abs. 2 Satz 2 des JuSchG. Die Betreuer sind verpflichtet, die Teilnehmer nach bestem Wissen und Gewissen zu beaufsichtigen und zu betreuen. Falls einzelne Teilnehmer ernstlich das Gelingen einer Freizeit gefährden, so können sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Kosten für die vorzeitige Rückführung eines Teilnehmers werden dem Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
4 Wir sind die Jugendpfleger/innen des Vereins Jugendarbeit im Landkreis Regensburg e.v. Hier kann man sich bei seinem/r Jugendpfleger/in (je nach Gemeinde) anmelden: Peter Weigl, Diplom Pädagoge (Univ.) tätig in Brennberg, Sinzing, Wiesent und Wörth an der Donau Telefon: 0941/ , Handy: 0176/ Stefanie Kaufmann, Diplom Sozialpädagogin (FH) tätig in Schierling, Tegernheim und Pfatter Telefon: 0941/ , Handy: 0176/ Jasmine Luxner, Diplom Sozialpädagogin (FH) tätig in Altenthann und Neutraubling Telefon: 0941/ , Handy: 0176/ Stefan Killian, Diplom Sozialpädagoge (FH) tätig in Aufhausen und Neutraubling Telefon: 0941/ , Handy: 0176/ Andreas Lohmeier, Sozialpädagoge B.A. tätig in Hemau, Bernhardswald, Pfatter, Sinzing Telefon: 0941/ , Handy: 0157/ Thomas Neubauer, Sozialpädagoge B.A. tätig in Mintraching, Donaustauf, Schierling und Neutraubling Telefon: 0941/ , Handy: 0175/ Florian Hirschauer, Heilpädagoge B.A tätig in Wolfsegg und Zeitlarn Telefon: 0941/ , Handy: 0157/ Florian Schild, Sozialpädagoge B.A. tätig in Sünching, Pentling und Regenstauf Telefon: 0941/ , Handy: 0175/ Ulrich Wetzel, Sozialpädagoge B.A. tätig in Beratzhausen, Hemau und Neutraubling Telefon: 0941/ , Handy: 0176/
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