für den hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen
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1 Aufgabe: Anwendung: Ersteller: Handlungsanweisung für den hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen Handlungsanweisung Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen auf der Grundlage der Forderungen des 42. BimSchG und der VDI 2047 für den hygienisch einwandfreien Betrieb Diese Handlungsanweisung ist im Bereich der xxxxxxx anzuwenden sofern wir diese zur Anwendung und Nutzung schriftlich freigegeben haben. von Verdunstungskühlanlagen Ansprechpartner: Stand: Version 1 vom Sonstiges: Die verwendete Datei muss regelmäßig auf die aktuellen Vorgaben überprüft und angepasst werden. Darüber hinaus ist vor der Verwendung zu prüfen ob die aktuellste Version (siehe Datum in der Kopf- und Fusszeile) verwendet wird.
2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Anwendungsbereich Gültigkeit der Handlungsanweisung Klassifizierung... 9 Verdunstungskühlanlage:... 9 Kühlturm: Inhouse - Anleitung Inhalte der VDI 2047 und der 42.BImSchV Aufbau der Verdunstungskühlanlagen nach VDMA Bauarten / Betriebsmodi Verdunstungskühler mit Sekundärkreislauf (301) Verdunstungskühler, offenes System (301) Beschreibung der Verdunstungskühlanlage Anzeigepflichten an die Behörde Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse Gefährdungsbeurteilung Risikoanalyse Betreiben von Verdunstungskühlanlagen Begriffe Allgemeine Anforderungen Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 2
3 Das gilt auch für Anlagen oder Anlagenteile, die nach Trockenlegung oder nach Unter- brechung des Nutzwasserkreislaufs für mehr als eine Woche wieder angefahren werden Inbetriebnahme / Wiederinbetriebnahme Bestehende Anlagen Reinigung vor der Inbetriebnahme Befüllung mit Wasser Betrieb mit oder ohne Last Einweisung Ermittlung Referenzwert ( 42.BImSchV ) Ermittlung Normalzustand ( VDI 2047) Betriebsinterne Prüfung Laboruntersuchungen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Instandhaltung und Sauberkeit Inspektion und Wartung Störung des Betriebes Kontrolle der Wasserqualität Regelmäßige Laboruntersuchungen Betriebsinterne Kontrollen Probenahme Qualifikation Auswertung der Proben Sichten, Bewerten, Maßnahmen der Protokolle Ablegen der Protokolle am CS und EQ Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 3
4 8.2 Maßnahmen bei Veränderung der allgemeinen Koloniezahl Maßnahmen bei Veränderung der allgemeinen Koloniezahl 10-fach Maßnahmen bei Veränderung der allgemeinen Koloniezahl 100-fach Maßnahmen bei Veränderung der Legionellenkonzentration Maßnahmen, wenn keine Überschreitung vorliegt (<100) Maßnahmen bei Überschreitung des Prüfwertes 1 (100 < 1000) Maßnahmen bei Überschreitung des Prüfwertes 2 (1000 < ) Maßnahmen bei Überschreitung des Maßnahmewertes ( ) Maßnahme bei Veränderung der Pseudomonadenkonzentration Maßnahme bei Veränderung der Pseudomonaden < Maßnahme bei Veränderung der Pseudomonaden 100 bis < Maßnahme bei Veränderung der Pseudomonaden Meldungen und Informationspflichten Überschreitung der Prüfwerte I + II Informationspflicht bei Überschreitung des Maßnahmenwertes Anforderungen an die Überwachung Betriebstagebuch Anzeigepflichten an die Behörde Überprüfung der Anlagen durch Sachverständigen Zulassung von Ausnahmen Weitergehende Anforderungen Informationsformate und Übermittlungswege Wasseranalysen Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 4
5 13.1 Rohwasseranalysen Zusatzwasseranalysen Nutzwasseranalysen Wasseraufbereitungs- und behandlungsanlagen Daten der Wasseraufbereitung Enthärtungsanlagen Dosieranlagen Biozidanlagen Achtung Achtung UV - Bestrahlung Härtestabilisation/Korrosionsschutz Herstellung des Biozids vor Ort Abwasserverordnung Anhang Anwendungsbereich Anhang Allgemeine Anforderungen Anhang Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls Arbeitsschutz Sicherheitsdatenblätter Anlagen nach der 42.BImSchV Anlage Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 5
6 18.2 Anlage Anlage Anlage Verantwortlichkeiten innerhalb des Betreibers Meldepflicht Ereignisse im Betrieb Checkliste Betrieb Gesetze, Verordnungen, VDI, TRB Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 6
7 1. Einleitung Verdunstungskühlanlagen werden eingesetzt, um Wärmelasten, z. B. aus technischen Prozessen, über das Medium Wasser an die Umgebung abzuführen. Hinsichtlich der Hygiene bzw. Belastung für Menschen und die Umwelt sind nur solche Systeme von Interesse, bei denen Wasser und damit auch dessen Inhaltstsoffe in direkten Kontakt mit der Luft gebracht wird. Die unterschiedlichen Systeme bzw. Verfahren und die daraus resultierenden vielfältigen Apparateformen werden in dieser Handlungsanweisung beschrieben. Grundsätzlich besteht bei allen Technologien, bei denen Wasser in einen Luftstrom geleitet wird, die Neigung zur Aerosolbildung. Trotz des Einsatzes von Tropfenabscheidern können Tröpfchen von der Abluft mitgerissen werden und in die Umgebung gelangen. Aufgrund günstiger Vermehrungsbedingungen (Feuchte, Nährstoffangebot, Temperaturen) für Mikroorganismen (Bakterien, Algen, Schimmelpilze, Protozoen) im Wasser und auf den Oberflächen können die mitgerissenen Wassertröpfchen Mikroorganismen, z. B. auch Legionellen, enthalten. Diese stellen ein gesundheitliches Risiko dar, da sie im Fall des Einatmens eine der Ursache für Infektionskrankheiten sein können. Hochrechnungen ergaben, dass in Deutschland mit etwa bis ambulant erworbenen Legionellenpneumonien pro Jahr gerechnet werden muss, die zum Teil durch Verdunstungskühlanlagen entstanden sein können. Beispiele sind die Legionelloseausbrüche in Ulm im Jahr 2010, in Warstein im Jahr Und Bremen im Jahr Das Pontiac-Fieber wird aufgrund des grippeähnlichen, leichten Verlaufs der Erkrankung nur in seltenen Fällen als Infektion durch Legionellen erkannt. Die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers wie auch eine ablagerungsfreie und korrosionsfreie Fahrweise, bei möglichst geringer Gesamtsalzbelastung, sind entscheidende Faktoren für den hygienisch einwandfreien und sicheren Betrieb derartiger Anlagen. Darüber hinaus müssen für Maßnahmen der Instandhaltung auch die Belange des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden; dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Vorkommen von Krankheitserregern im Biofilm auf den Oberflächen aber auch die Kondesation in direkter Umgebung der Anlage. In dieser Richtlinie werden die baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb für die Planung, das Errichten und das Betreiben einschließlich der erforderlichen Instandhaltung von Verdunstungskühlanlagen genannt. Bei der Einhaltung dieser Anforderungen werden Risiken für Beschäftigte und Dritte, z. B. durch Legionellen, minimiert. Diese Handlungsanweisung unterstützt das Ziel, die Betriebssicherheit von Verdunstungskühlanlagen sicherzustellen und wendet sich an die Planer, die Eigentümer, die Betreiber, sowie das Servicepersonal und gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen, in denen Wasser verrieselt, versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, siehe Anwendungsbereich Punkt 1.1. Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 7
8 1.1 Anwendungsbereich Diese Handlungsanweisung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb folgender Anlagen, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann: Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme Nassabscheider. Sie gilt nicht für Verdunstungskühlanlagen, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, insbesondere Anlagen mit Kaltwassersätzen, Wärmeüber-trager, in denen das die Prozesswärme aufnehmende Fluid ausschließlich in einem geschlossenen Kreislauf geführt wird und die Prozesswärme ausschließlich direkt über Luftwärmeübertragung an die zur Kühlung herangeführte Luft übertragen wird Befeuchtungseinrichtungen in Raumlufttechnischen Anlagen, die integrierter Bestandteil der luftführenden Bereiche dieser Anlagen sind und die bei Bedarf auch zur adiabaten Kühlung eingesetzt werden Anlagen, in denen das Nutzwasser und die Verrieselungsflächen eine dauerhaft konstante Temperatur von 60 Grad Celsius oder mehr haben, Nassabscheider, in denen das Nutzwasser dauerhaft einen ph-wert von 4 oder weniger oder einen ph-wert von 10 oder mehr hat, Nassabscheider, bei denen das Abgas nach Verlassen des Abscheiders für mindestens 10 Sekunden auf mindestens 72 Grad Celsius erhitzt wird, wodurch sichergestellt ist, dass trockenes Abgas abgeleitet wird Anlagen, in denen das Nutzwasser dauerhaft eine Salzkonzentration von mehr als 100 Gramm Halogenide je Liter hat, Nassabscheider, die ausschließlich mit Frischwasser im Durchlaufbetrieb betrieben werden, und Anlagen, die in einer Halle stehen und in diese emittieren. 2. Gültigkeit der Handlungsanweisung Diese Handlungsanweisung ist für alle eigenen Mitarbeiter (Projektverantwortliche und Servicemitarbeiter ) und in gleicher Weise für Kunden, denen die Verwenung dieser Anweisung schriftlich erlaubt ist, gültig. Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 8
9 2.1 Klassifizierung Klassifizierung Klasse 2459 Bezeichnung Hybride Verdunstungskühlanlagen Anlagenausprägung 301 Verdunstungskühlanlage mit Primärkreislauf und Benetzung 302 Verdunstungskühlanlage mit offenem Kreislauf Hygiene VDI 2047 Ja, Vorschrift und mit 42. BimSchG, seit , auch ein Gesetz GJ Ganzjährig Betriebszeit T/N März-April und September-Oktober Nass Mai bis August T November bis Februar Verdunstungskühlanlage: ist eine Anlage, bei der durch Verdunstung von Wasser Wärme an die Umgebungsluft abgeführt wird, insbesondere bestehend aus einer Verrieselungs- oder Verregnungs-einrichtung für Kühlwasser und einem Wärmeübertrager, ausgenommen Kühltürme. Kühlturm: ist eine Anlage, bei der durch Verdunstung von Wasser Wärme an die Umgebungsluft abgeführt wird, insbesondere bestehend aus einer Verrieselungs- oder Verregnungs-einrichtung für Kühlwasser und einem Wärmeübertrager, in der die Luft im Wesentlichen durch den natürlichen Zug, der im Kaminbauwerk des Kühlturms erzeugt wird, durch den Kühlturm gefördert wird und einer Kühlleistung von mehr als 200 Megawatt je Luftaustritt. Nassabscheider: ist ein Abscheider, der dem Entfernen fester, flüssiger und gasförmiger Verunreinigungen aus einem Abgas mit Hilfe einer Waschflüssigkeit dient, wobei die Verunreinigungen an die in die Abgasströmung eingebrachte Waschflüssigkeit gebunden und mit dieser zusammen abgeschieden werden. 2.2 Inhouse - Anleitung Anleitung 2495 Die Inhouse - Anleitung ist auf dem Firmenserver hinterlegt Vorschriften: VDI 2047, Blatt 2, Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern Die Inhouse - Anleitung 2495 ist für alle Verdunstungskühlanlagen, die von uns betreut werden zu verwenden. Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 9
10 2.3 Inhalte der VDI 2047 und der 42.BImSchV Gültig für den Betrieb der Verdunstungskühlanlagen sind die VDI 2047 und die am im Bundesgesetzblatt veröffentlichte 42. BundesImmissionSchutzVerordnung (42.BImSchV). 3. Aufbau der Verdunstungskühlanlagen nach VDMA Bauarten / Betriebsmodi Offene Verdunstungskühlanlagen (offene Systeme ohne geschlossenen Primärkreislauf) Verdunstungskühlanlagen mit geschlossenem Kreislauf (nass, nass/trocken, hybrid) Nass-Trocken- Verdunstungskühlanlagen mit geschlossenem Kreislauf (luftgekühlte Wärmeübertrager mit Saison- Nassbetrieb oder Hybridkühltürme) Offene oder geschlossene Verdunstungskühlanlagen mit Fortlufterhitzer Wärmeübertrager mit adiabater Vorkühlung Je nach verwendeter Technik und Betriebsart können Verdunstungskühlanlagen in vier verschiedene Betriebsmodi zum Einsatz kommen. Die zu treffenden Hygienemaßnahmen sind für jeden der möglichen Betriebsmodi verschieden. Betriebsmodus Verdunstungskühlanlage nach VDMA Verdunstungskühlung Trockenkühlung A Wasser in Wanne oder Wasserbecken C Wasser in Wanne oder Wasserbecken B keine Wanne oder Wasserbecken zur Kreislaufführung D kein Wasser, kein Wasser in Wanne oder Wasserbecken Betriebsmodus A D Betriebsmodus A wird das zur Wärmeübertragung verwendete Wasser in einer Wanne oder Wasserbecken aufgefangen und der Wasserverteilung wieder zugeführt (Kreislaufführung) Betriebsmodus B hat die Rückkühleinheit keine Wanne oder Wasserbecken mit stehendem Wasser. Nicht verdunstetes Wasser wird abgeleitet und nicht der Wasserverteilung wieder zugeführt (keine Kreislaufführung). Betriebsmodus C wird kein Wasser zur Rückkühlung verwendet, es befindet sich jedoch noch Wasser in der Wanne bzw. im Wasserbecken. Betriebsmodus D wird kein Wasser zur Rückkühlung verdunstet. Eine ggf. vorhandene Wanne oder Wasserbecken ist entleert. Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 10
11 3.2 Verdunstungskühler mit Sekundärkreislauf (301) Bei einer Verdunstungskühlanlage mit Sekundärkreislauf findet die Rückkühlung der Kältemaschine innerhalb des geschlossenen primären Kreislaufes (Rohrbündelwärmetauscher ) statt. Bei geschlossenen Systemen kommt das zu kühlende Medium nicht in direkten Kontakt mit der Kühlluft, sondern wird in Wärmeübertrager gekühlt. Die Rückkühlung erfolgt über den sekundären Kreislauf (Berieselungs/ Benetzungs-wasser) innerhalb des Verdunstungskühlers. Dieses Wasser wir gemäß der aktuellen Nomenklatur als Nutzwasser bezeichnet. Das Nutzwasser wird durch eine Pumpe mit Saugsieb (Sekundärkreislauf) durch das Sprührohr über den Rohrbündelwärmetauscher gesprüht. Das versprühte Wasser des Sekundärkreislaufs sammelt sich in der Wanne und wird erneut zur Versprühung gebracht. Zusätzlich dient der Radialventilator zur weiteren Abkühlung im Gegenstrom. Abb.: Jarggi Verdunstungskühler mit Sekundärkreislauf 3.3 Verdunstungskühler, offenes System (301) Bei einer Verdunstungskühlanlage, offenes System, findet die Rückkühlung der Kälte-maschine innerhalb des offenen Kreislaufes statt. Bei Verdunstungskühlanlagen mit offenem Kreislauf kommt das Kreislaufwasser in unmittelbaren Kontakt mit der Luft. Das Kühlwasser Produktion/Maschine oder Kältemaschine wird durch eine Pumpe, in der Regel mit Schmutzfänger, durch das Rohrsystem zum Verdunstungskühler gepumpt und dort über das Sprührohr über einen Füllkörper gesprüht. Das versprühte Wasser sammelt sich in dem Becken und fließt zurück zur Produktion/Maschine oder Kältemaschine. Zusätzlich dient der Radialventilator zur weiteren Abkühlung im Gegenstrom. Abbildung: Verdunstungskühler offener Kreislauf Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 11
12 3.4 Beschreibung der Verdunstungskühlanlage Ziel ist es, eine Verdunstungskühlanlage mit möglichst geringem hygienischem Risiko zu betreiben. Dazu ist es notwendig, die Verdunstungskühlanlage vollständig zu dokumentieren. Die Dokumentation (Betriebshandbuch) beinhaltet mindestens folgende Angaben: - Anlagenschema - technische Daten - eingesetzte Werkstoffe - Behandlungsprogramme - Betriebsweise - Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle - Wasserbeschaffenheit - Bewertung des Aufstellorts im Hinblick auf mögliche Exposition Ausgehend vom Tag der Übergabe trägt der Verantwortliche das Datum von Arbeiten, in das Betriebstagebuch ein. Durchgeführte Arbeiten ebenso wie Änderungen müssen dokumentiert werden. 4. Anzeigepflichten an die Behörde Folgende Ereignisse sind der zuständigen Behörde zu melden: Neuanlage Anzeigepflicht Eine Neuanlage ist spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde gemäß Anlage 4 Teil 2 der 42. BImSchV anzuzeigen. Entsprechend den Änderungen seitens des Beschluss vom Bundesrat muss eine Meldung erst 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Eine Bestandsanlage muss entsprechend dem Beschluss vom Bestandsanlage Bundesrat erst nach 12 Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes bei der zuständigen Behörde erfolgen. Unverzüglich, aber spätestens innerhalb eines Monats, ist folgendes der zuständigen Behörde gemäß Anlage 4 Teil 2 Änderungen der Anlage anzuzeigen: - Änderungen der Anlage - Anlagenstilllegung. Bei einem Betreiberwechsel hat der neue Betreiber diesen Betreiberwechsel Wechsel unverzüglich, aber spätestens innerhalb eines Monats, der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für Anlagen, die als Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen betrieben werden, sind Anzeigen nach den Absätzen 1 bis 3 nur erforderlich, soweit die jeweiligen Angaben nach Anlage 4 Teil 2 der zuständigen Behörde nicht bereits im Rahmen der Genehmigung übermittelt wurden. Die Anzeigepflicht ist vom Betreiber durchzuführen. Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 12
13 5. Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse 5.1 Gefährdungsbeurteilung Bei einer Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme ist eine Gefährdungsbeurteilung nach der 42.BImSchV zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person durchgeführt werden. Von der nötigen Fachkunde kann insbesondere ausgegangen werden bei Personen, die über ein VDI-Zertifikat einer Schulung nach VDI 2047 Blatt 2 (2015) oder VDI 6022 Blatt 2 (2012) verfügen. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die Schritte: - Risikoanalyse und Risikobewertung. Gefährdungsbeurteilung Der Betreiber muss sicherstellen, dass für jede betroffene Verdunstungskühlanlage die Gefährdungsbeurteilungen vorliegen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind für die Lebensdauer der Verdunstungskühlanlage vom Betreiber zu dokumentieren und zu archivieren. 5.2 Risikoanalyse Mithilfe einer Risikoanalyse sollen hygienerelevante Gefährdungen für den Normalbetrieb der Kreislaufwasserversorgung erkannt werden. Sie ist ein Instrument zur Erfassung der Situation eines Prozesses unter bestimmten Gesichtspunkten, im konkreten Fall dem der Hygiene. Im laufenden Betrieb ist anhand einer Checkliste eine Risikoanalyse zu erstellen. Die Risikoanalyse erfolgt in aller Regel im Rahmen einer Begehung durch fachkundige Personen. Sie ist bei baulichen oder betriebstechnischen Änderungen, welche sich auf die Hygiene auswirken können, zu wiederholen, spätestens jedoch im Zweijahresturnus. Risikoanalyse VDI 2047 Die Risikoanalysen können von eigenem Personal mit VDI 2047 Schulung durchgeführt werden. Voraussetzung ist immer, dass erst eine Gefährdungsbeurteilung nach 5.1 vorliegt. Die Risikoanalyse nach VDI 2047 auf dem Firmenserver hinterlegt ist Risikoanalyse Die regelmäßig alle zwei Jahre durchzuführende Risikoanalyse ist vom Betreiber durchzuführen, und vom Betrieb zu dokumentieren und zu archivieren. 6. Betreiben von Verdunstungskühlanlagen Der regelmäßigen technischen Instandhaltung und Hygienekontrolle kommt ein großer Stellenwert zu. Bestehende Anlagen, die die konstruktiven Anforderungen der VDI 2047 nicht erfüllen, können weiter betrieben werden, sofern die Hygieneanforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 13
14 6.1 Begriffe Begriffe Anlage und Betriebnahme, Betriebsunterbrechung Neuanlage eine Anlage, die keine Bestandsanlage ist Änderung einer Anlage die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs, die sich auf die Vermehrung oder die Ausbreitung von Legionellen auswirken kann Bestandsanlage eine Anlage, die vor dem 19.August 2017 errichtet und vor dem 19. Februar 2018 in Betrieb genommen worden ist Inbetriebnahme die erstmalige Aufnahme des Betriebs einer neu errichteten Anlage Wiederinbetriebnahme die erneute Aufnahme des Betriebs einer Anlage nach einer Änderung gemäß Änderung einer Anlage Betriebsunterbrechung Vollständige oder teilweise Außerbetriebnahme von maximal vier Wochen. Stillstand Ununterbrochene Außerbetriebnahme der Anlage von mehr als sieben Tagen. Begriffe Verdunstungskühler, Kühlturm, Nasabscheider Verdunstungskühlanlage Kühlturm Nassabscheider : eine Anlage, bei der durch Verdunstung von Wasser Wärme an die Umgebungsluft abgeführt wird, insbesondere bestehend aus einer Verrieselungs- oder Verregnungseinrichtung für Kühlwasser und einem Wärmeübertrager, ausgenommen Kühltürme eine Anlage, bei der durch Verdunstung von Wasser Wärme an die Umgebungsluft abgeführt wird, insbesondere bestehend aus einer Verrieselungs- oder Verregnungseinrichtung für Kühlwasser und einem Wärmeübertrager, in der die Luft im Wesentlichen durch den natürlichen Zug, der im Kaminbauwerk des Kühlturms erzeugt wird, durch den Kühlturm gefördert wird und einer Kühlleistung von mehr als 200 Megawatt je Luftaustritt ein Abscheider, der dem Entfernen fester, flüssiger und gasförmiger Verunreinigungen aus einem Abgas mit Hilfe einer Waschflüssigkeit dient, wobei die Verunreinigungen an die in die Abgasströmung eingebrachte Waschflüssigkeit gebunden und mit dieser zusammen abgeschieden werden; nicht erfasst sind insbesondere Abscheider, bei denen die Reinigungsleistung durch Mikroorganismen bewirkt wird, wie Biofilter oder Rieselbettfilter, unbeschadet einer gegebenenfalls vorhandenen Berieselung des Filters zur Lebenserhaltung der die Abscheideleistung erbringenden Mikroorganismen Begriffe Wasser Rohwasser Zusatzwasser Nutzwasser Kreislaufwasser Abwasser Aerosol Bioaerosol Eindickung Wasser, das am Standort der Anlage zur Versorgung zur Verfügung steht. Wasser, das dem Nutzwasser zugesetzt wird, insbesondere zum Ausgleich von Verdunstungsverlusten oder zur Begrenzung der Eindickung a) das Wasser, das in einer Verdunstungskühlanlage oder einem Kühlturm zum Zweck der Wärmeabfuhr eingesetzt wird und dabei im Kontakt mit der Atmosphäre steht (Kühlwasser) und b) das Wasser, das in einem Nassabscheider zum Zwecke der Reinigung eingesetzt wird und dabei im Kontakt mit der Atmosphäre steht (Waschflüssigkeit); Wasser, das aus der Anlage abgeleitet wird. Gemisch aus festen oder flüssigen Schwebeteilchen und einem Gas. Aerosol biologischer Herkunft Aufkonzentration von Wasserinhaltsstoffen im Kreislaufwasser durch Verdunstung. Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 14
15 Begriffe Mikrobiologie Biofilm Koloniebildende Einheit (KBE) Referenzwert: allgemeine Koloniezahl Legionellen Pseudomonas aeruginosa mikrobiologische Untersuchung An Oberflächen anhaftende Mikroorganismen, die von einer Matrix aus selbst gebildeten extrazellulären polymeren Substanzen umgeben sind. die Einheit, in der die Anzahl anzüchtbarer und auszählbarer Mikroorganismen ausgedrückt wird die sich bei ordnungsgemäßem Betrieb einstellende anlagentypische allgemeine Koloniezahl im Nutzwasser ein Parameter zur Beurteilung der hygienischen Qualität des Nutzwassers; er umfasst alle Mikroorganismen, die nach genormten Verfahren auf oder in einem definierten Nähragarmedium anzüchtbar sind und Kolonien bilden Bakterien aus der Familie der Legionellaceaeein. Es ist einer der wichtigsten und auch gestzlich vorgeschriebener Parmeter auf den zwingend zu untersuchen ist und der zur Beurteilung der hygienischen Qualität des Nutzwassers; er umfasst alle Legionellenarten (Legionella spp.), die nach genormten Verfahren auf einem definierten Nährmedium anzüchtbar sind und Kolonien bilden, herangezogen wird. Grammnegatives Bakterium der Gattung Pseudomonas. Er ist ebenso ein in der VDI2047 aufgeführter wichtiger Parameter mit Grenzwerten, der zur Beurteilung der hygienischen Qualität des Nutzwassers herangezogen wird. a. die Untersuchung des Nutzwassers nach genormten Prüfverfahren durch ein dafür akkreditiertes Prüflaboratorium (Laboruntersuchung) und b. die Untersuchung zur Differenzierung der Legionellen durch ein dafür akkreditiertes Prüflaboratorium Hygienisch fachkundige Person Hygienisch fachkundige Person eine hygienisch fachkundige Person ist eine Person, die über ein VDI-Zertifikat einer Schulung nach VDI 2047 Blatt 2 (2015) oder VDI 6022 Blatt 2 (2012) verfügt. Prüflabor, Sachverständiger öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger akkreditiertes Prüflaboratorium akkreditierte Inspektionsstelle Typ A: ein nach 36, gegebenenfalls in Verbindung mit 36a, der Gewerbeordnung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 626 Absatz 3 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von einer nationalen Akkreditierungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften der Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom , S. 30) in der jeweils geltenden Fassung für die Durchführung der erforderlichen Prüfverfahren in der Matrix Kühl- und Waschwasser akkreditiertes Labor von einer nationalen Akkreditierungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom , S. 30) in der jeweils geltenden Fassung für die Durchführung der erforderlichen Inspektionen akkreditierte Inspektionsstelle die Inspektionen gemäß DIN EN ISO/IEC 17020, Ausgabe Juli 2012, Absatz Buchstabe a in Verbindung mit Abschnitt A.1 des Anhang A als unabhängige Dritte anbietet 6.2 Allgemeine Anforderungen Verdunstungskühlanlagen sind so auszulegen, zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden. Es ist dafür zu sorgen, dass Verdunstungskühlanlagen so ausgelegt und errichtet werden, dass - die eingesetzten Werkstoffe für die Wasserqualität und die einzusetzenden Betriebsstoffe, einschließlich Desinfektions- und Reinigungsmittel, geeignet sind, Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 15
16 - Tropfenauswurf durch geeignete Tropfenabscheider oder gleichwertige Maßnahmen effektiv minimiert wird, - Totzonen, in denen das Wasser während des bestimmungsgemäßen Betriebs stagniert, möglichst vermieden werden, - wasserführende Bauteile möglichst vollständig entleert werden können, - Biozide dem Nutzwasser dosiert zugesetzt werden können, - Vorkehrungen für die regelmäßige Überprüfung relevanter chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Parameter getroffen werden, - Vorkehrungen für die regelmäßige Probennahme für mikrobiologische Untersuchungen getroffen werden und - Vorkehrungen für die Durchführung regelmäßiger Instandhaltungen getroffen werden. Es ist sicherzustellen, dass Anlagen nur mit Betriebsstoffen betrieben werden, die mit den in der Anlage vorhandenen Werkstoffen verträglich sind. Das gilt auch für Anlagen oder Anlagenteile, die nach Trockenlegung oder nach Unterbrechung des Nutzwasserkreislaufs für mehr als eine Woche wieder angefahren werden. Begründung: Werden Anlagen oder Anlagenteile nach der Trockenlegung oder nach Unterbrechung des Nutzwasserkreislaufs wieder angefahren, ist dies aus hygienischer Sicht als besonders kritisch zu beurteilen, so dass hieran zusätzliche Pflichten geknüpft werden sollen. Die Durchführung der Prüfschritte gemäß Anlage 2 unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person sowie die Dokumentation im Betriebstagebuch sollen daher auch für diese Betriebsphasen vorgeschrieben werden. Es wird verzichtet auf die separate Definition des Begriffs "Stillstand" sowie auf die Formulierung "wieder in Betrieb genommen", die unter Umständen zu Missverständnissen und Abgrenzungsschwierigkeiten zur in der Verordnung genannten "Wiederinbetriebnahme" führen könnte. Stattdessen werden die kritischen Betriebszustände (Wiederanfahren nach Trockenlegung oder Unterbrechung des Nutzwasserkreislaufs für mehr als eine Woche) konkret benannt 6.3 Inbetriebnahme / Wiederinbetriebnahme Es ist sicher zu stellen, dass vor der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme der Verdunstungskühlanlage eine Gefährdungsbeurteilung (siehe Pkt. 5.1) erstellt wird. Diese umfasst die Schritte Risikoanalyse und Risikobewertung, die Risiken hinsichtlich ihrer potenziellen Auswirkungen auf die hygienische Sicherheit und die daraus abzuleitenden Maßnahmen priorisiert. Die Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme umschreibt den Vorgang des Bereitstellens einer Anlage zur vorgesehenen Nutzung. Die ordnungsgemäß installierte Verdunstungskühl-anlage muss fertig erstellt und angeschlossen sein. Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 16
17 Alle zum Betrieb erforderlichen Medien müssen verfügbar sein. Bei der Inbetriebnahme müssen alle erforderlichen Unterlagen durch eine vollständige Dokumentation abgebildet sein. Es ist sicherzustellen, dass das Zusatzwasser die in Anlage 1 (Punkt 18.1) genannten Prüfwerte 2 nicht überschreitet. (< KBE Legionella spp. Je 100ml ). Dies gilt nicht für Anlagen, in denen die Verweilzeit des Kühlwassers nicht mehr als eine Stunde beträgt. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass vor der Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme einer Verdunstungskühlanlage, die Prüfschritte gemäß Anlage 2 (Checkliste) unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person durchgeführt wurden. Dies gilt auch für Anlagen oder Anlagenteile, die nach Trockenlegung oder nach Unterbrechung des Nutzwasserkreislaufs für mehr als eine Woche wieder angefahren werden. Innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme einer Verdunstungskühlanlage ist die erste regelmäßige Laboruntersuchung des Nutzwassers durchführen. (Siehe Punkt 6.6) Die Gefährdungsbeurteilung, wie auch die Checkliste sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren Bestehende Anlagen Bestehende Anlagen, für die noch keine Laboruntersuchung durchgeführt wurde, hat die erste regelmäßige Laboruntersuchung des Nutzwassers bis zum 16. September 2017 zu erfolgen. Bei Anlagen, die bestimmungsgemäß an nicht mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb sind, sind innerhalb von zwei Wochen nach der jährlichen Wiederaufnahme des Betriebes die erste regelmäßige Laboruntersuchung des Nutzwassers durchführen zu lassen. Die Erstuntersuchung nach deren Veranlassung und die Ergebnisse der Erstuntersuchung nach deren Vorliegen sind unverzüglich im Betriebstagebuch zu dokumentieren Reinigung vor der Inbetriebnahme Vor jeder Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme müssen eingetragene Schmutz und mögliche Ablagerungen (Beläge) durch eine Vorreinigung mit Zusatzwasser entfernt werden. Werden Zusatzstoffe wie Dispergatoren, Korrosionsinhibitoren und Biozide verwendet, müssen diese nach der notwendigen Einwirkzeit wieder rückstandsfrei ausgetragen werden. Die Herstellerangaben sind hierbei zu beachten. Auch mechanische Reinigungen, die zu einem Austrag des Schmutzes führen (z. B. Anwendung von Bürsten, Molchen, Wasser- oder Luft-Wasser-Spülungen) sind zielführend. Bei der Reinigung ist auf den Arbeitsschutz zu achten, insbesondere im Hinblick auf Aerosol- bildung (Hochdruckreiniger). Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 17
18 6.3.3 Befüllung mit Wasser Vor Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebs (auch Probebetrieb) wird die Verdunstungskühlanlage mit Wasser befüllt. Die chemische und mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers müssen vor Befüllung geprüft, bekannt und dokumentiert sein. Es sollten mindestens die folgenden Parameter überprüft werden: Koloniezahl Legionella spp. Pseudomonas aeruginosa (dieses 3 er - Paket ist immer zu empfehlen) Die Befüllung darf nur stattfinden, wenn die Wasserbeschaffenheit keine negativen Auswirkungen auf den hygienegerechten Betrieb der Anlage erwarten lässt. Zwischen den Ergebnissen dieser Analysen und der Befüllung der Anlage sollen nicht mehr als sieben Tage liegen Betrieb mit oder ohne Last Es ist sicherzustellen, dass während des Betriebs ohne oder mit verminderter Last die Vermehrung von Mikroorganismen und bei Wiederaufnahme des Betriebs unter Last sowie bei Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen eine Freisetzung mikroorganismenhaltiger Aerosole in die Umgebungsluft weitgehend vermieden wird Einweisung Im Rahmen der Inbetriebnahme einer Verdunstungskühlanlage muss die Einweisung des Bedienpersonals vollumfänglich stattfinden. 6.4 Ermittlung Referenzwert ( 42.BImSchV ) Nach der Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme ist der Referenzwert des Nutzwassers aus mindestens sechs aufeinanderfolgenden Laboruntersuchungen auf den Parameter allgemeine Koloniezahl zu bestimmen. Ermittlung Referenzwert ( 42. BImSchV ) Ermitteln mit Schöpfprobe 6 Proben wöchentlich Nach Winterbetrieb, bzw. Stillstand Bei bestehenden Anlagen, für die noch kein Referenzwert bestimmt wurde, ist der Referenzwert aus den ersten sechs Laboruntersuchungen zu bestimmen. Diese Bestimmung hat keine Anwendung bei Anlagen, die bestimmungsgemäß an nicht mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb sind. Bis zur Bestimmung des Referenzwertes, sowie bei Anlagen, die bestimmungsgemäß an nicht mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb sind, oder bei Anlagen für die der Betreiber erklärt, auf die Bestimmung des Referenzwertes nach zu verzichten, ist die Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 18
19 bei der Erstuntersuchung der allgemeinen Koloniezahl, nicht mehr als KBE/Milliliter, als Referenzwert heranzuziehen. Die Bestimmung des Referenzwertes ist unverzüglich nach der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme durchzuführen, sowie im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Nach Vorliegen des Ergebnisses der sechsten Laboruntersuchung ist unverzüglich die Höhe des Referenzwertes im Betriebstagebuch zu dokumentieren. zur Sicherstellung der hygienischen Beschaffenheit des Nutzwassers sind regelmäßig mindestens 14-täglich betriebsinterne Überprüfungen chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen des Nutzwassers durchzuführen. Zur Überprüfung der Einhaltung des Referenzwertes sind regelmäßig mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf den Parameter allgemeine Koloniezahl durchführen zu lassen. Der Untersuchungsbefund (Hygieneprotokoll) ist als Anlage zu dokumentieren und zu speichern. Der Betreiber muss sicherstellen, dass für jede betroffene Verdunstungskühlanlage ein Referenzwert ermittelt wird. Der aktuelle Referenzwert ist vom Betreiber zu dokumentieren und zu archivieren Ermittlung Normalzustand ( VDI 2047) Für jedes Kreislaufwassersystem existiert ein Normalzustand ( Nulllinie ) hinsichtlich der allgemeinen Koloniezahl. Dieser ist über wiederholte Bestimmungen, z. B. wöchentlich, über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten zu ermitteln. Ermittlung Normalzustand (VDI 2047) Ermitteln mit Schöpfprobe wöchentlich Zeitansatz 3 M Nach Winterbetrieb, bzw. Stillstand Nach Wiederinbetriebnahme (z. B. nach Winterbetrieb oder Stillstandszeiten) ist der Normalzustand gegebenenfalls erneut zu ermitteln. Die Einhaltung des Normalzustands hinsichtlich der allgemeinen Koloniezahl kann zusätzlich durch eine betriebsinterne Kontrolle, z. B. 14-tägig, überprüft werden. Anmerkung: In vielen Regelwerken wird als Maßnahmenwert KBE/ml genannt. Dieser Wert kann als Orientierungswert verwendet werden, wenn der Normalzustand nicht bestimmt wurde oder nicht bekannt ist. Ermittlung Normalzustand Der Betriebsleiter muss sicherstellen, dass für jede betroffene Verdunstungskühlanlage ein Normalzustand ermittelt wird. Der aktuelle Normalzustand ist vom Betriebsleiter zu dokumentieren und zu archivieren. Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 19
20 6.5 Betriebsinterne Prüfung Es sind regelmäßig mindestens zweiwöchentlich (14-täglich) betriebsinterne Überprüfungen chemischer, physikalischer (Leitfähigkeit, ph Wert, Gesamt- und Karbonathärte, Produktkonzentration und mikrobiologischer Kenngrößen des Nutzwassers durchzuführen. Darüber hinaus sollten auch Parameter wie Chlorid, Sulfat, Nitrat, Silikat, Eisen und Kupfer, diese können aber nur im Labor oder mit entspechendem Equipemnt analysiert werden, zur Bewertung der Fahrweise durchgeführt werden. 6.6 Laboruntersuchungen Innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme einer Verdunstungskühlanlage ist die erste regelmäßige Laboruntersuchung des Nutzwassers durchführen zu lassen (Erstuntersuchung). Es sind regelmäßig mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf die Parameter allgemeine Koloniezahl und auf Legionellen durchführen zu lassen. Zur Sicherung eines hygienisch einwandfreien Betriebes wir auf der Grundlage der VDI 2047 Blatt 2 empfohlen auch auf Pseudomonas aeruginosa zu untersuchen. Auch hier sind die geforderten Grenzwerte einzuhalten. Werden die genannten Prüfwerte (< 100 KBE Legionella spp. Je 100ml) in zwei aufeinander folgenden Jahren bei keiner Laboruntersuchung überschritten, können die regelmäßigen Laboruntersuchungen alle sechs Monate durchgeführt werden. Dabei muss immer eine Laboruntersuchung zwischen dem 1. Juni und dem 31. August durchgeführt werden. Es ist sicherzustellen, dass der Betreiber über das Ergebnis der Laborunter-suchungen unverzüglich unterrichtet wird. Betriebsinterne Überprüfungen, die Laboruntersuchungen nach deren Veranlassung und die Ergebnisse der betriebsinternen Überprüfungen und der Laboruntersuchungen sind jeweils nach deren Vorliegen unverzüglich im Betriebstagebuch zu dokumentieren. 6.7 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Die persönliche Schutzausrüstung ist bei Arbeiten an Verdunstungskühleinrichtungen, sowie bei den dazugehörenden Dosieranlagen zu tragen. Geeignet sind z.b. partikelfiltrierende Halbmasken (FFP3) mit Ausatemventil als Mindestanforderung (vgl. DIN EN 149). Bei Benutzung der Masken ist darauf zu achten, dass diese dicht abschließen. Partikelfiltrierende Halbmasken FFP3 sind nach der Benutzung zu verwerfen (vgl. TRBA- 220, Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen). Hinweise geben die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Produkte, die verwendet werden. Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 20
21 6.8 Instandhaltung und Sauberkeit Die Wartung der Verdunstungskühlanlagen hat gemäß den Hinweisen des Lieferanten, sowie nach VDI 2047 und der VDMA zu erfolgen. Darüber hinaus wird es von Zeit zu Zeit notwendig sein, das System zu reinigen. 6.9 Inspektion und Wartung Vor Beginn und während der Durchführung einer Inspektion und/oder Wartung ist folgendes zu beachten und sicherzustellen: Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter oder anderer Personen, die sich in der Nähe der Anlage befinden können, muss gewährleistet sein. Alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften sind zu beachten, u.a. o 42. BImSchV o VDI 2047 o Biostoffverordnung Vor Beginn von Arbeiten oder Inspektionen ist sicherzustellen, dass Lüfter, Pumpen, Heizungen etc. abgeschaltet sind. Atemschutz (PSA) ist zu tragen Die Anlage ist regelmäßig hinsichtlich des Vorhandenseins von sichtbaren Belägen z. B. Biofilmen, Korrosion, Kalk zu kontrollieren. Da eine vollständige Kontrolle des Systems aus praktischen Gründen nicht möglich ist, kann sich diese auf die kritischen Zonen beschränken. Ober- und Unterseite der Einbauten, Tropfenabscheider, Wasserverteilung und Becken, sowie diejenigen Zonen, in denen das Wasser zeitweilig stillstehen kann, sind als kritisch zu betrachten. Wird Biofilm festgestellt, ist das System zu reinigen und zu desinfizieren. Es wird ebenfalls empfohlen, eine Funktionsprüfung der Entkeimungsanlage vorzunehmen, da das Vorhandensein von Biofilmen möglicherweise auf eine Störung der Desinfektion zurückzuführen ist. Grundlage ist die Inhouse Anleitung Zustandskontrollen Betriebsmodus ½ M 1 M 3 M 6 M 1J Ablagerungen Biofilm Korrosion Schmutz Algen Wasserverteilung Tropfenabscheider Saugsieb Ablagerungen ABC Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 21
22 Funktionskontrollen Betriebsmodus ½ M 1 M 3 M 6 M 1J Absalzung A Dosierpumpe AC Beckenheizung C Wasserbehandlung Aufbereitung Umkehrosmose Filter ABC Überwachung Betriebsmodus ½ M 1 M 3 M 6 M 1J Leitfähigkeit AC Wasserqualität ABC Eine flächendeckende Kontrolle des Zustands innerhalb eines gesamten Verdunstungskühlkreislaufs ist nicht möglich. Die Kontrollen sind an den Stellen durchzuführen, die zugänglich sind und deren Zustand, soweit dies möglich ist, repräsentativ für den Zustand des gesamten Kreislaufs angesehen werden kann. Wasserverteilung gemäß den Angaben des Herstellers; prüfen ob vorhandene Düsen, vollständig vorhanden, richtig installiert und sauber sind. Bei Tropfenabscheidern - falls vorhanden - prüfen: korrekte Lage, keine Beschädigungen vorhanden. Prüfen, ob das Saugsieb sauber und richtig installiert ist. Die Kontrolle der Chemikalien umfasst o korrekte Auswahl des Härtestabilisator/Korrosionsschutz o korrekte Auswahl des Biocids o korrekteingestellte Dosiermengen o korrekte Anwendungskonzentrationen der Produkte o Beachtung des jeweiligen max. Verwendungsdatums o ausreichende Füllmengen Kontrollen nach Angaben des Lieferanten Kontrollieren, dass die Beckenheizung (falls vorhanden) nur im Betriebsmodus C aktiviert werden kann und das Überhitzung des Beckenwassers durch Thermostat verhindert wird. Je nach Art der Anlage können andere Funktionskontrollen notwendig sein Störung des Betriebes Können Anforderungen an den Betrieb einer Anlage im Anwendungsbereich der 42.BImSchV aufgrund oder infolge eines technischen Defektes innerhalb oder außerhalb der Anlage, der zur Vermehrung oder Ausbreitung von Legionellen führen kann, nicht eingehalten werden, sind unverzüglich folgende Schritte einzuleiten: Ursache der Störung ermitteln Die erforderlichen Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betreib ergreifen Die Ursachen sind nach der Ermittlung, ebenso die ergriffenen Maßnahmen nach deren Durchführung unverzüglich im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 22
23 7.0 Kontrolle der Wasserqualität Ziel der Hygienekontrollen ist es, durch regelmäßige Inspektionen sowie mikrobiologische und chemisch-physikalische Untersuchungen des Kreislaufwassers, Hygienemängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. 7.1 Regelmäßige Laboruntersuchungen ( Schöpfprobe ) ½ M 3M Allgemeine Koloniezahl Legionella spp. Pseudomonas aeruginosa (Telekomkonzern immer; bei externen Kunden optional) 7.2 Betriebsinterne Kontrollen ( DipSlide ) ½ M 3M Allgemeine Koloniezahl Die Probenahme (DipSlide) erfolgt durch eine für diese Tätigkeit geschulte Person. Diese muss mindestens eine Qualifikation nach VDI 2047 Blatt 2 mit einem VDI-Zertifikat nachweisen können. 7.3 Probenahme Wasserproben sind an, für den Betrieb repräsentativen und relevanten (gekennzeichnete Probenentnahmestellen) Stellen zu nehmen. Für die mikrobiologischen Untersuchungen des rückgekühlten Wassers wird eine Wasserprobe gemäß DIN EN ISO entnommen und dem Labor übergeben. Die Probenentnahme hat entweder durch die hierzu geschulte und über das Labor akkreditierte Person oder durch das hierzu akkreditierte Labor zu erfolgen. Der Probenehmer hat dem Labor den Zeitpunkt einer erfolgten Biozidzugabe sowie die Menge und die Art des Biozids mitzuteilen. Das Messergebnis soll die Probe zum Zeitpunkt der Entnahme charakterisieren. Es darf nicht etwa durch ein das Ergebnis verfälschendes Absterben der Bakterien in der Zeit bis zur späteren Untersuchung im Labor beeinflusst werden. Daher muss ein gegebenenfalls noch im Kühlwasser vorhandenes wirksames Biozid zwingend nach der Probenahme sofort inaktiviert werden, um seine Wirkung aufzuheben. Systeme ohne Rezirkulation Bei Systemen ohne Rezirkulation ist die Wasserprobe direkt vor der Wasserverteilung zu nehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Probe nicht durch eine diskontinuierliche Wasserbehandlung beeinflusst ist. Systeme mit Rezirkulation Bei Systemen mit Rezirkulation ist die Wasserprobe des Umlaufwassers vorzugsweise direkt vor der Wasserverteilung, alternativ aus der Wanne zu nehmen. Die Probe wird vorzugsweise aus dem Kreislaufwasser zwischen laufender Pumpe und Versprühung bzw. /Berieselung entnommen. An dieser Stelle ist eine Probenahmemöglichkeit vorzusehen; wenn möglich. Vor der Probenahme ist das Wasser mindestens 30 s ablaufen zu lassen. Ist eine Probenahme an dieser Stelle nicht möglich, so kann verrieseltes Kreislaufwasser oder eine Schöpfprobe aus der Kreislaufwasserwanne entnommen werden. Wasserprobe des Zusatzwassers Die Wasserprobe des Zusatzwassers ist direkt an der Nachspeisung zu nehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Probe nicht durch eine diskontinuierliche Wasserbehandlung beeinflusst ist. Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 23
24 7.4 Qualifikation Die Untersuchung von Kühl- und Waschwasserproben bedarf spezieller Kenntnisse und Voraussetzungen hinsichtlich der Probenahme und der labortechnischen Ausstattung. Zugelassene Stellen für mikrobiologische Untersuchungen von Trinkwasser verfügen in der Regel nicht über die notwendigen Kenntnisse und Voraussetzungen zur Untersuchung von Kühl oder Waschwässern. Eine Akkreditierung für die Zwecke dieser Verordnung erfordert den Nachweis spezieller Kenntnisse und Voraussetzungen für mikrobiologische Untersuchungen von Kühl- und Waschwasser. Bereits die Probenahme bestimmt maßgeblich die Qualität der Untersuchungsergebnisse; sie hat daher im Verantwortungsbereich des akkreditierten Prüflaboratoriums zu erfolgen. Anforderungen an das Untersuchungslabor Für den Nachweis von Legionellen in Kühlwässern von Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen sowie in Waschwässern von Nasswäschern kann nur ein Labor beauftragt werden, das für den Nachweis von Legionellen in Wässern nach ISO (1998)und DIN EN ISO (2008)1 sowie für die Probenahme nach DIN EN ISO gemäß DIN EN ISO/IEC akkreditiert ist. D.h. das Labor ist dafür verantwortlich, dass von der Probenahme bis zum Prüfbericht alle rechtlichen und normativen Anforderungen erfüllt sind. Da bei den Wasserproben aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nasswäschern oft eine hohe Begleitflora auftritt, muss das Labor Erfahrung mit Wässern mit hoher Begleitflora nachweisen können. Im Labor muss eine Standardarbeitsanweisung vorliegen, die den Nachweis von Legionellen in Wässern mit hoher Begleitflora abdeckt. Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung müssen die Laboratorien eine Akkreditierung speziell für die in der Verordnung genannten Wässer besitzen. Anforderungen an die Probenehmer Die Probenehmer müssen in das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC des Labors eingebunden sein. Sie müssen Kenntnisse sowohl hinsichtlich der mikrobiologischen Probenahme generell als auch hinsichtlich der spezifischen Anforderungen bei der Probenahme in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern verfügen. Von dieser Qualifikation kann ausgegangen werden, wenn sie erfolgreich an einer Probenehmerschulung für Trinkwasser teilgenommen haben sowie eine Qualifikation gemäß der Schulung nach VDI 2047 Blatt 2 besitzen. Spezielle Probenehmerschulungen für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern sind in Vorbereitung, die eine noch bessere Qualifikation erwarten lassen. Die Probenahme hat nach anerkannten technischen Regelwerken, u.a. DIN EN ISO 19458, zu erfolgen und erfordert eine zusätzliche qualifizierende Schulung im Hinblick auf Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, beispielsweise in Anlehnung an die VDI Die Untersuchungen sind deshalb von akkreditierten Prüflaboratorien durchzuführen, bzw. von Servicetechnikern, die eine Schulung nach VDI 2047 und der Trinkwasserverordnung besitzen und in dem Prüflabor akkreditiert sind. Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) sind zu berücksichtigen. Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 24
25 7.5 Auswertung der Proben Die Laboruntersuchungen dürfen nur durch akkreditierte mikrobiologische Labore nach BioStoffV vorgenommen werden. Derzeit sind folgende externe Firmen zur Laboruntersuchung zu beauftragen: Externe Firmen zur Laboruntersuchung 8.0 Sichten, Bewerten, Maßnahmen der Protokolle Der zuständige und hierzu geschulte Mitarbeiter des Betreibers oder der betreuenden Firma sichtet und bewertet die Hygieneprotokolle. 8.1 Ablegen der Protokolle am CS und EQ Der zuständige und hierzu geschulte Mitarbeiter des Betreibers oder der betreuenden Firma sichtet, bewertet und legt diese anschließend entsprechend der jeweiligen Dokumentationsstruktur ab. 8.2 Maßnahmen bei Veränderung der allgemeinen Koloniezahl Veränderung Keine Maßnahmen keine Maßnahmen bei Veränderung der allgemeinen Koloniezahl 10-fach Veränderung 10-fach Maßnahmen nach VDI 2047, Kein Auftrag notwendig. Fordert nur die VDI Keine Grundlage der 42.BImSchV. Kein Auftrag notwendig. Wenn doch, sagt die VDI 2047: Ursachenermittlung unter Einbeziehung einer Inspektion und Mängelbeseitigung, gegebenenfalls Anpassung der Betriebsweise erneute mikrobiologische Untersuchungen; bei Bestätigung der Konzentration Kontrolle der Wasseraufbereitung und -behandlung (gegebenenfalls Desinfektion) und Korrektur Version 1: Handlungsanweisung hygienisch einwandfreier 25
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