Umwelt Forum Saar 2017 Aktuelles aus dem Umweltrecht: 42. BImSchV. IHK Saarland / saaris e. V

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1 Umwelt Forum Saar 2017 Aktuelles aus dem Umweltrecht: 42. BImSchV IHK Saarland / saaris e. V

2 Umwelt Forum Saar 2017 Aktuelles aus dem Umweltrecht: 42. BImSchV Dipl.-Bio. Ray Harald Puth, MBA, LL.B. IHK Saarland / saaris e. V

3 42. Bundesimmissionsschutzverordnung Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider 42. BImSchV) Anlass: Legionellenausbrüche durch Verdunstungskühlanlagen 3

4 Legionellen Im Wasser lebende Bakterien Potentiell humanpathogen Legionellose ( Legionärskrankheit ) Pontiac Fieber (grippeähnlich) Legionellen-Pneumonie (schwere Lungenentzündung) Ausbrüche durch Verdunstungskühlanlagen Ulm / Neu-Ulm 2010* Zweibrücken 2012 Warstein 2013* Bremen 2016* *: mit Todesfolge 4

5 Legionellen in Kühltürmen Nicht zu verhindern! Zielsetzung Vermeidung der Vermehrung Minimierung des legionellenhaltigen Aerosolaustrags 5

6 42. BImSchV Anlass: Legionellenausbrüche durch Verdunstungskühlanlagen Ulm / Neu-Ulm 2010* Zweibrücken 2012 Warstein 2013* Bremen 2016* *: mit Todesfolge Zielsetzung: Vermeidung solcher Ausbrüche In Kraft:

7 Verpflichtungen aus anderen Regelwerken (Auswahl!) Technische Regel: VDI 2047 Verkehrssicherungspflicht (Betreiberpflicht) Schadensersatzpflicht aus 823 BGB. Der Unterlassende hat die Gründe für die Unterlassung zu rechtfertigen (BGH 1996). Arbeitsschutzgesetz Bundesimmissionsschutzgesetz 22: schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Biostoffverordnung -> sich im Kühlwasser vermehrende Krankheitserreger. 7

8 42. BImSchV Meldepflicht für Anlagen, aus denen Legionellen-haltige Aerosole emittiert werden können Betreiberpflichten bezüglich Errichtung Beschaffenheit Betrieb Überwachung Prüf- und Maßnahmewerte Betreiberpflichten bei Überschreitung 8

9 Anwendungsbereich Verdunstungskühlanlagen (Abfuhr von Wärme an die Umgebungsluft durch Verdunstung von Wasser (Verrieselung, Verregnung)) Kühltürme (natürlicher Zug der Luft im Kamin, Kühlleistung >200MW) Nassabscheider (Kontakt von Gasstrom und Flüssigkeitsstrom, um Bestandteile des Gasstroms in der Flüssigkeit aufzunehmen) Ausnahmen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung Geschlossener Kreislauf oder ausschließliche Luftwärmeübertragung Adiabate Kühlung in RLT Nutzwasser und Verrieselungflächen dauerhaft >60 C Nassabscheider: Nutzwasser dauerhaft ph <4 oder >10 Nassabscheider: Abgaserhitzung 72 C, mind. 10 sec. Nassabscheider: ausschließlich Frischwasser im Durchlaufbetrieb Salzgehalt Nutzwasser dauerhaft >100 g/l Anlagen, die in einer Halle stehen und in diese emittieren 9

10 Anforderungen - Grundsatz Anlagen im Anwendungsbereich dieser Verordnung sind so auszulegen, zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden. 10

11 Vorgaben der 42. BImSchV Im Folgenden: Verdunstungskühlanlagen Nassabscheider Kühltürme abweichend 11

12 Betreiberpflichten - Technik Einsatz geeigneter Werk- und Betriebsstoffe, einschließlich Desinfektions- und Reinigungsmittel Minimierung des Tropfenauswurfs durch geeignete Tropfenabscheider oder gleichwertige Maßnahmen Vermeidung von Stagnationszonen während des bestimmungsgemäßen Betriebs Sicherstellung der vollständigen Entleerbarkeit wasserführender Bauteile Dosierbarkeit der Biozidzugabe zum Nutzwasser 12

13 Betreiberpflichten - Organisation Vorkehrungen für die regelmäßige Überprüfung relevanter chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Parameter Vorkehrungen für die regelmäßige Probennahme für mikrobiologische Untersuchungen Durchführung regelmäßiger Instandhaltungen Sicherstellung der Verträglichkeit von Werk- und Betriebsstoffen. 13

14 Betreiberpflichten Wartungsbetrieb Weitgehende Vermeidung der Vermehrung von Bakterien und Freisetzung mikroorganismenhaltiger Aerosole in die Umgebungsluft während des Betriebs ohne oder mit verminderter Last, bei Reinigungsund Desinfektionsmaßnahmen sowie bei Wiederaufnahme des Betriebs unter Last 14

15 Betreiberpflichten - Operativ Gefährdungsbeurteilung* Vor (Wieder-) Inbetriebnahme Risikoanalyse Identifikation möglicher Gefährdungen Potentielles Schadensausmaß Eintrittswahrscheinlichkeit Risikobewertung Potentielle Auswirkungen auf die hygienische Sicherheit Daraus abzuleitende Maßnahmen mit Prioritäten Prüfschritte gem. Checkliste (Anlage 2)* *unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person 15

16 Betreiberpflichten Überwachung Innerhalb von 4 Wochen nach (Wieder-) Inbetriebnahme: Erste regelmäßige betriebsinterne Prüfung und Laboruntersuchung des Nutzwassers Bestandsanlage: Erstuntersuchung bis spätestens

17 Betreiberpflichten Überwachung Mindestens zweiwöchentlich betriebsinterne Prüfung Mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf den Parameter allgemeine Koloniezahl (Koloniezahl bei 22 C und 36 C) Auf den Parameter Legionellen (Reduzierung auf 6-monatig unter Voraussetzungen nach 2 Jahren) 17

18 Betriebsinterne Prüfungen Mindestens 14-täglich chemische physikalische mikrobiologische Kenngrößen des Nutzwassers 18

19 Laboruntersuchungen Probenahme und Analytik durch dafür (!) akkreditiertes Labor Probenahme und Analytik gemäß genormter Verfahren und UBA Empfehlung Mitteilung von Zeitpunkt, Menge und Art zugesetzter Biozide durch Betreiber an Labor und Probenehmer 19

20 UBA-Empfehlung Juni 2017 Beginn der Analyse bei fehlender Inaktivierung des eingesetzten Biozids am Tag der Probenahme Verbindliche Vorgaben zu Probenahme und Analytik zur Ergebnisermittlung und Bewertung zum Inhalt des Prüfberichts und zur Ergebnisinterpretation Abweichende Probenahmen, Analysen und Prüfberichte sind nicht verordnungskonform 20

21 Referenzwert Allgemeine Koloniezahl Referenzwert des Nutzwassers bezüglich der Koloniezahl bei 22 C und 36 C Mind. 6 aufeinanderfolgende Laboruntersuchungen nach (Wieder-) Inbetriebnahme Bestandsanlagen (wenn erstmals): erste 6 nach Dokumentation im Betriebstagebuch 21

22 Referenzwert Alternativen Bis zur Bestimmung des Referenzwertes Bei Anlagebetrieb 90 Tage / Jahr Bei Verzicht des Betreibers auf die Bestimmung Die bei Erstuntersuchung ermittelte Konzentration jedoch nicht > KBE/ml 22

23 Maßnahmen bei Anstieg der Koloniezahl Faktor 100 oder größer ggü. Referenzwert Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen Maßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung Dokumentation ermittelter Ursachen und eventueller Maßnahmen im Betriebstagebuch 23

24 Maßnahmen bei Überschreiten der Prüfwerte* Legionellenbefund Routineuntersuchung >100 KBE/100ml (Prüfwert 1) oder >1 000 KBE (Prüfwert 2) Nachuntersuchung (unverzüglich) >100 KBE/100ml >1 000 KBE/100ml Ursachenaufklärung + Erforderliche Maßnahmen für ordnungsgemäßen Betrieb Betriebsinterne Prüfung wöchentlich + Labor monatlich Unverzüglich Sofortmaßnahmen zur Reduzierung der Legionellenwerte <P2 Dokumentation aller Schritte im Betriebstagebuch Rückkehr zu den regulären Prüfintervallen nach 3-maliger Unterschreitung des Prüfwertes 1. *Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Kühltürme im Detail abweichend. Prüfwerte Kühltürme 5-fach höher. 24

25 Maßnahmen bei Überschreiten der Prüfwerte (Legionellen) Prüfwerte 1 oder 2 Unverzügliche Nachuntersuchung Prüfwert 1: Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen Erforderliche Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb Betriebsinterne Prüfungen jetzt wöchentlich Laboruntersuchungen (AKZ, Legionellen) jetzt monatlich Prüfwert 2: Wie oben plus: Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung Rückkehr zu den regulären Prüfintervallen nach 3-maliger Unterschreitung des Prüfwertes 1. 25

26 Maßnahmen bei Überschreiten der Maßnahmewerte* Legionellenbefund Routineuntersuchung > KBE/100ml Ursachenaufklärung + Erforderliche Maßnahmen für ordnungsgemäßen Betrieb Betriebsinterne Prüfung wöchentlich + Labor monatlich Serogruppendifferenzierung Nachuntersuchung Legionellenbefund Nachuntersuchung > KBE/100ml Unverzüglich zusätzliche Gefahrenabwehrmaßnahmen, insbesondere Vermeidung der Aerosolfreisetzung Dokumentation aller Schritte im Betriebstagebuch Unverzügliche und fortgesetzte Behördeninformation *Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Kühltürme im Detail abweichend. Maßnahmewert Kühltürme >

27 Maßnahmen bei Überschreiten der Maßnahmewerte (Legionellen) Information der zuständigen Behörden Serogruppendifferenzierung Legionellen Maßnahmen wie vor (Prüfwerte) Unverzügliche Nachuntersuchung Überschreitung Maßnahmewert: Gefahrenabwehrmaßnahmen, insbesondere Vermeidung der Aerosolfreisetzung Dokumenatation Betriebstagebuch 27

28 Prüfung Zusatzwasser Vorgaben zur Konzentration von Legionellen im Zusatzwasser Verdunstungskühlanlagen: 1000 KBE / 100ml Nassabscheider: 1000 KBE / 100ml Kühltürme: 5000 KBE / 100ml 28

29 Regelungen Kühltürme Legionellenanalytik monatlich (ggf. zweimonatlich nach 2 beanstandungsfreien Jahren) Höhere Prüf- und Maßnahmewerte für Legionellenbefunde P1: 500 KBE / 100ml P2: 5000 KBE / 100ml M: KBE / 100ml 29

30 Zentral: Betriebstagebuch Verpflichtend! Mindestumfang in Anlage 4 der Verordnung Jederzeit einsehbar und in Klarschrift vorlegbar Aufbewahrungspflicht 5 Jahre ab dem letzten Eintrag Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung vor (Wieder-) Inbetriebnahme Dokumentation der (Wieder-) Inbetriebnahme-Checkliste Veranlassung der Erstuntersuchung Ergebnisse der Erstuntersuchung Betriebsinterne Prüfungen und Laboruntersuchungen Befunde, Veranlassungen und Maßnahmen bei Überschreitung von Prüf- und Maßnahmewerten 30

31 Sachverständigenprüfung Externe Überprüfung* des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs Alle 5 Jahre nach Inbetriebnahme Inbetriebnahme vor: Erstprüfung bis zum: *Anforderungen an Sachverständige bzw. Inspektionsstellen und Bestellung / Akkreditierung werden derzeit erarbeitet 31

32 Zuständige Behörde Im Saarland: Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz Annahme der Betreiberinformation nach 10 Annahme der Anzeige einer Neuanlage nach 13 I Annahme der Anzeige einer Bestandsanlage nach 13 II Annahme der Anzeige von Änderungen der Anlage oder der Anlagenstillegung nach 13 III Annahme der Anzeige eines Betreiberwechsels nach 13 IV Festlegung von abweichenden Anforderungen nach 14 III Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach 15 Stellung weitergehender Anforderungen zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen nach 16 Festlegung von Formaten zur (elektronischen) Informationsübermittlung Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren Ggfs. Erlass von Anordnungen nach 24, 25 BImSchG, auch bei genehmigungsbedürftigen Anlagen. 32

33 Ausnahmen durch das LUA Nicht bezüglich der Prüf- und Maßnahmewerte! Auf Antrag des Betreibers Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls Unerfüllbarkeit oder unverhältnismäßiger Aufwand bezüglich einzelner Anforderungen Bei im Übrigen Anwendung der dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Begrenzung der Vermehrung und Ausbreitung von Legionellen Beibehaltung der Grundsätze der Vorsorge und Gefahrenabwehr Im Hinblick auf den Verordnungszweck nur in besonders gelagerten Fällen erwartbar 33

34 Fristen Betriebstagebuch unverzüglich Erstuntersuchung Anzeige Bestandsanlage bis Sachverständigenprüfung bei Inbetriebnahme vor bis

35 Ordnungswidrigkeiten (1/2)* Anlage nicht richtig errichten oder betreiben Verwendung von mit Werkstoffen unverträglichen Betriebsstoffen Unterlassen der Gefährdungsbeurteilung Fehlende, falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitige Dokumentation Prüfwertüberschreitung des Zusatzwassers Unterlassen der Prüfschritte (Checkliste) vor (Wieder-) Inbetriebnahme Fehlende, nicht rechtzeitige oder unrichtige betriebsinterne Prüfung oder Laboruntersuchung Bestimmung des Referenzwertes für die allgemeine Koloniezahl Fehlende, nicht rechtzeitige, unvollständige oder unrichtige Maßnahmen bei Überschreitung von Referenz-, Prüf- oder Maßnahmewerten Information der zuständigen Behörde *aus Gründen der Lesbarkeit stark vereinfachte Formulierungen 35

36 Ordnungswidrigkeiten (2/2)* Fehlendes, unvollständiges oder unrichtiges Betriebstagebuch Betriebstagebuch nicht mindestens 5 Jahre aufbewahrt Fehlende, nicht rechtzeitige, unvollständige oder unrichtige Anzeige Neuanlage spätestens 1 Monat nach Erstbefüllung mit Nutzwasser Bestandsanlagen spätestens 19. August 2018 Anlagenänderungen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats Anlagenstillegungen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats (durch den neuen Betreiber) Sachverständigenprüfung der Anlage Für Anlagen, die vor dem in Betrieb gegangen sind: erste Überprüfung bis zum Mitteilung des Ergebnisses der Sachverständigenprüfung an Betreiber und zuständige Behörde *aus Gründen der Lesbarkeit stark vereinfachte Formulierungen 36

37 62 Abs. IV BImSchG Die Ordnungswidrigkeit kann ( ) mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. 37

38 Kontakt für Fragen, Anregungen, Diskussion: Dipl.-Biol. Ray Harald Puth, MBA, LL.B. Bacto Control GmbH

39 Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt. Stand der Information: Alle Angaben wurden sorgfältig und gewissenhaft zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Information wird dennoch und ausdrücklich keine Gewährleistung übernommen. Für Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen ist ausschließlich der originäre Verordnungstext heranzuziehen. 39

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