Umwelt Forum Saar 2017 Aktuelles aus dem Umweltrecht: 42. BImSchV. IHK Saarland / saaris e. V
|
|
- Melanie Fuchs
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Umwelt Forum Saar 2017 Aktuelles aus dem Umweltrecht: 42. BImSchV IHK Saarland / saaris e. V
2 Umwelt Forum Saar 2017 Aktuelles aus dem Umweltrecht: 42. BImSchV Dipl.-Bio. Ray Harald Puth, MBA, LL.B. IHK Saarland / saaris e. V
3 42. Bundesimmissionsschutzverordnung Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider 42. BImSchV) Anlass: Legionellenausbrüche durch Verdunstungskühlanlagen 3
4 Legionellen Im Wasser lebende Bakterien Potentiell humanpathogen Legionellose ( Legionärskrankheit ) Pontiac Fieber (grippeähnlich) Legionellen-Pneumonie (schwere Lungenentzündung) Ausbrüche durch Verdunstungskühlanlagen Ulm / Neu-Ulm 2010* Zweibrücken 2012 Warstein 2013* Bremen 2016* *: mit Todesfolge 4
5 Legionellen in Kühltürmen Nicht zu verhindern! Zielsetzung Vermeidung der Vermehrung Minimierung des legionellenhaltigen Aerosolaustrags 5
6 42. BImSchV Anlass: Legionellenausbrüche durch Verdunstungskühlanlagen Ulm / Neu-Ulm 2010* Zweibrücken 2012 Warstein 2013* Bremen 2016* *: mit Todesfolge Zielsetzung: Vermeidung solcher Ausbrüche In Kraft:
7 Verpflichtungen aus anderen Regelwerken (Auswahl!) Technische Regel: VDI 2047 Verkehrssicherungspflicht (Betreiberpflicht) Schadensersatzpflicht aus 823 BGB. Der Unterlassende hat die Gründe für die Unterlassung zu rechtfertigen (BGH 1996). Arbeitsschutzgesetz Bundesimmissionsschutzgesetz 22: schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Biostoffverordnung -> sich im Kühlwasser vermehrende Krankheitserreger. 7
8 42. BImSchV Meldepflicht für Anlagen, aus denen Legionellen-haltige Aerosole emittiert werden können Betreiberpflichten bezüglich Errichtung Beschaffenheit Betrieb Überwachung Prüf- und Maßnahmewerte Betreiberpflichten bei Überschreitung 8
9 Anwendungsbereich Verdunstungskühlanlagen (Abfuhr von Wärme an die Umgebungsluft durch Verdunstung von Wasser (Verrieselung, Verregnung)) Kühltürme (natürlicher Zug der Luft im Kamin, Kühlleistung >200MW) Nassabscheider (Kontakt von Gasstrom und Flüssigkeitsstrom, um Bestandteile des Gasstroms in der Flüssigkeit aufzunehmen) Ausnahmen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung Geschlossener Kreislauf oder ausschließliche Luftwärmeübertragung Adiabate Kühlung in RLT Nutzwasser und Verrieselungflächen dauerhaft >60 C Nassabscheider: Nutzwasser dauerhaft ph <4 oder >10 Nassabscheider: Abgaserhitzung 72 C, mind. 10 sec. Nassabscheider: ausschließlich Frischwasser im Durchlaufbetrieb Salzgehalt Nutzwasser dauerhaft >100 g/l Anlagen, die in einer Halle stehen und in diese emittieren 9
10 Anforderungen - Grundsatz Anlagen im Anwendungsbereich dieser Verordnung sind so auszulegen, zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden. 10
11 Vorgaben der 42. BImSchV Im Folgenden: Verdunstungskühlanlagen Nassabscheider Kühltürme abweichend 11
12 Betreiberpflichten - Technik Einsatz geeigneter Werk- und Betriebsstoffe, einschließlich Desinfektions- und Reinigungsmittel Minimierung des Tropfenauswurfs durch geeignete Tropfenabscheider oder gleichwertige Maßnahmen Vermeidung von Stagnationszonen während des bestimmungsgemäßen Betriebs Sicherstellung der vollständigen Entleerbarkeit wasserführender Bauteile Dosierbarkeit der Biozidzugabe zum Nutzwasser 12
13 Betreiberpflichten - Organisation Vorkehrungen für die regelmäßige Überprüfung relevanter chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Parameter Vorkehrungen für die regelmäßige Probennahme für mikrobiologische Untersuchungen Durchführung regelmäßiger Instandhaltungen Sicherstellung der Verträglichkeit von Werk- und Betriebsstoffen. 13
14 Betreiberpflichten Wartungsbetrieb Weitgehende Vermeidung der Vermehrung von Bakterien und Freisetzung mikroorganismenhaltiger Aerosole in die Umgebungsluft während des Betriebs ohne oder mit verminderter Last, bei Reinigungsund Desinfektionsmaßnahmen sowie bei Wiederaufnahme des Betriebs unter Last 14
15 Betreiberpflichten - Operativ Gefährdungsbeurteilung* Vor (Wieder-) Inbetriebnahme Risikoanalyse Identifikation möglicher Gefährdungen Potentielles Schadensausmaß Eintrittswahrscheinlichkeit Risikobewertung Potentielle Auswirkungen auf die hygienische Sicherheit Daraus abzuleitende Maßnahmen mit Prioritäten Prüfschritte gem. Checkliste (Anlage 2)* *unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person 15
16 Betreiberpflichten Überwachung Innerhalb von 4 Wochen nach (Wieder-) Inbetriebnahme: Erste regelmäßige betriebsinterne Prüfung und Laboruntersuchung des Nutzwassers Bestandsanlage: Erstuntersuchung bis spätestens
17 Betreiberpflichten Überwachung Mindestens zweiwöchentlich betriebsinterne Prüfung Mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf den Parameter allgemeine Koloniezahl (Koloniezahl bei 22 C und 36 C) Auf den Parameter Legionellen (Reduzierung auf 6-monatig unter Voraussetzungen nach 2 Jahren) 17
18 Betriebsinterne Prüfungen Mindestens 14-täglich chemische physikalische mikrobiologische Kenngrößen des Nutzwassers 18
19 Laboruntersuchungen Probenahme und Analytik durch dafür (!) akkreditiertes Labor Probenahme und Analytik gemäß genormter Verfahren und UBA Empfehlung Mitteilung von Zeitpunkt, Menge und Art zugesetzter Biozide durch Betreiber an Labor und Probenehmer 19
20 UBA-Empfehlung Juni 2017 Beginn der Analyse bei fehlender Inaktivierung des eingesetzten Biozids am Tag der Probenahme Verbindliche Vorgaben zu Probenahme und Analytik zur Ergebnisermittlung und Bewertung zum Inhalt des Prüfberichts und zur Ergebnisinterpretation Abweichende Probenahmen, Analysen und Prüfberichte sind nicht verordnungskonform 20
21 Referenzwert Allgemeine Koloniezahl Referenzwert des Nutzwassers bezüglich der Koloniezahl bei 22 C und 36 C Mind. 6 aufeinanderfolgende Laboruntersuchungen nach (Wieder-) Inbetriebnahme Bestandsanlagen (wenn erstmals): erste 6 nach Dokumentation im Betriebstagebuch 21
22 Referenzwert Alternativen Bis zur Bestimmung des Referenzwertes Bei Anlagebetrieb 90 Tage / Jahr Bei Verzicht des Betreibers auf die Bestimmung Die bei Erstuntersuchung ermittelte Konzentration jedoch nicht > KBE/ml 22
23 Maßnahmen bei Anstieg der Koloniezahl Faktor 100 oder größer ggü. Referenzwert Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen Maßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung Dokumentation ermittelter Ursachen und eventueller Maßnahmen im Betriebstagebuch 23
24 Maßnahmen bei Überschreiten der Prüfwerte* Legionellenbefund Routineuntersuchung >100 KBE/100ml (Prüfwert 1) oder >1 000 KBE (Prüfwert 2) Nachuntersuchung (unverzüglich) >100 KBE/100ml >1 000 KBE/100ml Ursachenaufklärung + Erforderliche Maßnahmen für ordnungsgemäßen Betrieb Betriebsinterne Prüfung wöchentlich + Labor monatlich Unverzüglich Sofortmaßnahmen zur Reduzierung der Legionellenwerte <P2 Dokumentation aller Schritte im Betriebstagebuch Rückkehr zu den regulären Prüfintervallen nach 3-maliger Unterschreitung des Prüfwertes 1. *Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Kühltürme im Detail abweichend. Prüfwerte Kühltürme 5-fach höher. 24
25 Maßnahmen bei Überschreiten der Prüfwerte (Legionellen) Prüfwerte 1 oder 2 Unverzügliche Nachuntersuchung Prüfwert 1: Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen Erforderliche Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb Betriebsinterne Prüfungen jetzt wöchentlich Laboruntersuchungen (AKZ, Legionellen) jetzt monatlich Prüfwert 2: Wie oben plus: Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung Rückkehr zu den regulären Prüfintervallen nach 3-maliger Unterschreitung des Prüfwertes 1. 25
26 Maßnahmen bei Überschreiten der Maßnahmewerte* Legionellenbefund Routineuntersuchung > KBE/100ml Ursachenaufklärung + Erforderliche Maßnahmen für ordnungsgemäßen Betrieb Betriebsinterne Prüfung wöchentlich + Labor monatlich Serogruppendifferenzierung Nachuntersuchung Legionellenbefund Nachuntersuchung > KBE/100ml Unverzüglich zusätzliche Gefahrenabwehrmaßnahmen, insbesondere Vermeidung der Aerosolfreisetzung Dokumentation aller Schritte im Betriebstagebuch Unverzügliche und fortgesetzte Behördeninformation *Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Kühltürme im Detail abweichend. Maßnahmewert Kühltürme >
27 Maßnahmen bei Überschreiten der Maßnahmewerte (Legionellen) Information der zuständigen Behörden Serogruppendifferenzierung Legionellen Maßnahmen wie vor (Prüfwerte) Unverzügliche Nachuntersuchung Überschreitung Maßnahmewert: Gefahrenabwehrmaßnahmen, insbesondere Vermeidung der Aerosolfreisetzung Dokumenatation Betriebstagebuch 27
28 Prüfung Zusatzwasser Vorgaben zur Konzentration von Legionellen im Zusatzwasser Verdunstungskühlanlagen: 1000 KBE / 100ml Nassabscheider: 1000 KBE / 100ml Kühltürme: 5000 KBE / 100ml 28
29 Regelungen Kühltürme Legionellenanalytik monatlich (ggf. zweimonatlich nach 2 beanstandungsfreien Jahren) Höhere Prüf- und Maßnahmewerte für Legionellenbefunde P1: 500 KBE / 100ml P2: 5000 KBE / 100ml M: KBE / 100ml 29
30 Zentral: Betriebstagebuch Verpflichtend! Mindestumfang in Anlage 4 der Verordnung Jederzeit einsehbar und in Klarschrift vorlegbar Aufbewahrungspflicht 5 Jahre ab dem letzten Eintrag Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung vor (Wieder-) Inbetriebnahme Dokumentation der (Wieder-) Inbetriebnahme-Checkliste Veranlassung der Erstuntersuchung Ergebnisse der Erstuntersuchung Betriebsinterne Prüfungen und Laboruntersuchungen Befunde, Veranlassungen und Maßnahmen bei Überschreitung von Prüf- und Maßnahmewerten 30
31 Sachverständigenprüfung Externe Überprüfung* des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs Alle 5 Jahre nach Inbetriebnahme Inbetriebnahme vor: Erstprüfung bis zum: *Anforderungen an Sachverständige bzw. Inspektionsstellen und Bestellung / Akkreditierung werden derzeit erarbeitet 31
32 Zuständige Behörde Im Saarland: Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz Annahme der Betreiberinformation nach 10 Annahme der Anzeige einer Neuanlage nach 13 I Annahme der Anzeige einer Bestandsanlage nach 13 II Annahme der Anzeige von Änderungen der Anlage oder der Anlagenstillegung nach 13 III Annahme der Anzeige eines Betreiberwechsels nach 13 IV Festlegung von abweichenden Anforderungen nach 14 III Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach 15 Stellung weitergehender Anforderungen zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen nach 16 Festlegung von Formaten zur (elektronischen) Informationsübermittlung Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren Ggfs. Erlass von Anordnungen nach 24, 25 BImSchG, auch bei genehmigungsbedürftigen Anlagen. 32
33 Ausnahmen durch das LUA Nicht bezüglich der Prüf- und Maßnahmewerte! Auf Antrag des Betreibers Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls Unerfüllbarkeit oder unverhältnismäßiger Aufwand bezüglich einzelner Anforderungen Bei im Übrigen Anwendung der dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Begrenzung der Vermehrung und Ausbreitung von Legionellen Beibehaltung der Grundsätze der Vorsorge und Gefahrenabwehr Im Hinblick auf den Verordnungszweck nur in besonders gelagerten Fällen erwartbar 33
34 Fristen Betriebstagebuch unverzüglich Erstuntersuchung Anzeige Bestandsanlage bis Sachverständigenprüfung bei Inbetriebnahme vor bis
35 Ordnungswidrigkeiten (1/2)* Anlage nicht richtig errichten oder betreiben Verwendung von mit Werkstoffen unverträglichen Betriebsstoffen Unterlassen der Gefährdungsbeurteilung Fehlende, falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitige Dokumentation Prüfwertüberschreitung des Zusatzwassers Unterlassen der Prüfschritte (Checkliste) vor (Wieder-) Inbetriebnahme Fehlende, nicht rechtzeitige oder unrichtige betriebsinterne Prüfung oder Laboruntersuchung Bestimmung des Referenzwertes für die allgemeine Koloniezahl Fehlende, nicht rechtzeitige, unvollständige oder unrichtige Maßnahmen bei Überschreitung von Referenz-, Prüf- oder Maßnahmewerten Information der zuständigen Behörde *aus Gründen der Lesbarkeit stark vereinfachte Formulierungen 35
36 Ordnungswidrigkeiten (2/2)* Fehlendes, unvollständiges oder unrichtiges Betriebstagebuch Betriebstagebuch nicht mindestens 5 Jahre aufbewahrt Fehlende, nicht rechtzeitige, unvollständige oder unrichtige Anzeige Neuanlage spätestens 1 Monat nach Erstbefüllung mit Nutzwasser Bestandsanlagen spätestens 19. August 2018 Anlagenänderungen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats Anlagenstillegungen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats (durch den neuen Betreiber) Sachverständigenprüfung der Anlage Für Anlagen, die vor dem in Betrieb gegangen sind: erste Überprüfung bis zum Mitteilung des Ergebnisses der Sachverständigenprüfung an Betreiber und zuständige Behörde *aus Gründen der Lesbarkeit stark vereinfachte Formulierungen 36
37 62 Abs. IV BImSchG Die Ordnungswidrigkeit kann ( ) mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. 37
38 Kontakt für Fragen, Anregungen, Diskussion: Dipl.-Biol. Ray Harald Puth, MBA, LL.B. Bacto Control GmbH
39 Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt. Stand der Information: Alle Angaben wurden sorgfältig und gewissenhaft zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Information wird dennoch und ausdrücklich keine Gewährleistung übernommen. Für Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen ist ausschließlich der originäre Verordnungstext heranzuziehen. 39
Neues im Umweltrecht Neue Bundes-Immissionsschutz-Verordnung über Verdunstungskühlanlagen inkl. Naturzugkühltürme und Nassabscheider
Neues im Umweltrecht Neue Bundes-Immissionsschutz-Verordnung über Verdunstungskühlanlagen inkl. Naturzugkühltürme und Nassabscheider IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 kurzfristig neue Verordnung
MehrBundesrat Drucksache 242/17. Verordnung der Bundesregierung
Bundesrat Drucksache 242/17 23.03.17 Verordnung der Bundesregierung U - AIS - G - Wi Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen,
MehrStand der Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen
Für Mensch & Umwelt Stand der Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen Dr. Regine Szewzyk, Fachgebiet II 1.4 Mikrobiologische Risiken Umweltbundesamt, Berlin Bundesimmissionschutzverrdnung
MehrBezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster. - per - Nachrichtlich: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster - per E-Mail - Nachrichtlich: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 07.09.2016
MehrGefährdungsanalyse nach Überschreitung des technischen Maßnahmewertes wie mache ich das?
Gefährdungsanalyse nach Überschreitung des technischen Maßnahmewertes wie mache ich das? 21. Wasserhygienetage Bad Elster, 6. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Umweltbundesamt, Heinrich-Heine-Str.
MehrEhibition Hall Fachprogramm Technical Programme Hygienische Anforderungen an Verdunstungskühlanlagen unter Berücksichtigung der VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 Dr. Hans-Martin Hartmann Dr. O. Hartmann GmbH
MehrHygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen
Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen 14. Jahrestagung Trinkwasserringversuche, 27. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer
MehrGefährdungsanalyse aus der Sicht des UBA
Für Mensch & Umwelt 64. Kongress BVÖGD Magdeburg, 15.-17.5.2014 Gefährdungsanalyse aus der Sicht des UBA Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Fachgebiet Mikrobiologie des Trink- und Badebeckenwassers Übersicht
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrVerordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (VerdunstKühlV)
42. Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (VerdunstKühlV) Version: 19.01.2016 VUP Stellungnahme Stand: 15.02.2016 22.02.2016
MehrVDI 2047 BLATT 2 - SICHERSTELLUNG DES HYGIENEGERECHTEN BETRIEBS VON VERDUNSTUNGSKÜHLANLAGEN
Cofely Refrigeration GmbH, Lindau VDI 2047 Blatt 2 Sicherstellung des hygiene-gerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen Hintergrundinformation VDI 2047 Blatt 2 Verdunstungskühlanlagen bei denen Wasser
MehrTrinkwasserhygiene. Gefährdungsanalyse nach 16. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung
Trinkwasserhygiene Gefährdungsanalyse nach 16 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung Arbeitskreis Krankenhausingenieure Baden - Württemberg 27.10.2016
MehrGefährdungs- und Risikobeurteilung von Kühltürmen. Geltungsbereich der VDI 2047 Blatt 2. Gefährdungs- und Risikobeurteilung
Gefährdungs- und Risikobeurteilung von Kühltürmen Geltungsbereich der VDI 2047 Blatt 2 offene Nasskühltürme Naturzugkühltürme mit einer Leistung bis 200 MW Hybridkühltürme Verdunstungskondensatoren ausgeschlossen
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/10954 20. Wahlperiode 28.02.14 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 20.02.14 und Antwort des Senats Betr.:
MehrTrinkwasserüberwachung. Jährliche Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen
Trinkwasserüberwachung Jährliche Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen Was ist neu? Neufassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2011 Durch die Änderungen der seit 2001 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung
MehrVDI Richtlinie 2047 Blatt 2. Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen
VDI Richtlinie 2047 Blatt 2 Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen Kundeninformation Januar 2015 Im Januar 2015 wurde die Richtlinie VDI 2047 Teil2 Sicherstellung des
MehrHygienische Anforderungen an Verdunstungskühlanlagen unter Berücksichtigung der VDI-Richtlinie 2047
Hygienische Anforderungen an Verdunstungskühlanlagen unter Berücksichtigung der VDI-Richtlinie 2047 Auf den ersten Blick scheint der Betrieb eines Nasskühlturms gegenüber anderen Technologien wie Trockenkühlung
MehrTrinkwasser im Gespräch. Die neue Trinkwasserverordnung. Die mikrobiologischen Parameter
Trinkwasser im Gespräch Die neue Trinkwasserverordnung Die mikrobiologischen Parameter 2./16. Februar 2011 Dr. Steffen Schneider Zentrallabor / Mikrobiologie Minimierungsgebot TrinkwV 2001 4 (1) frei von
Mehr12. IHK-Umweltkongress. Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen
12. IHK-Umweltkongress Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen Isabell Fritsch M.Eng. GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH www.gut.de Überblick 1. Pflichten
MehrLegionellen aus Rückkühlwerken eine Gefahr für die Umgebung? Dr. Regine Szewzyk. Fachgebiet II 1.4 Mikrobiologische Risiken Umweltbundesamt, Berlin
Legionellen aus Rückkühlwerken eine Gefahr für die Umgebung? Dr. Regine Szewzyk Fachgebiet II 1.4 Mikrobiologische Risiken Umweltbundesamt, Berlin 24.03.2011 Szewzyk 1 Übersicht Legionellen Erkrankungen
MehrLegionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen
Struktureinheit: FB Gesundheit Ansprechpartner: Frau Wirth Telefon: 0345 221-3255 Telefax: 0345 221-3222 Internet: www.halle.de Legionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen (Stand: 02.12.2013)
MehrAuswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
MehrErfahrungen eines Labors
Erfahrungen eines Labors Beispiel Einbindung externer Probenehmer Beziehungsgeflecht Trinkwasserverordnung 2001 Stand 5.12.2012 Trinkwasserinstallation?? Überschreitungen?? Gesundheitsamt 2 Pflichten aus
MehrInhalt. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Eckpunktepapier für eine Rechtsverordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen
MehrExplosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten
Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist
MehrHYGIENEKONTROLLEN AN VERDUNSTUNGSKÜHLANLAGEN
Quelle: http://www.juwi.de Quelle: VDI 2047 Quelle: http://www.ingenieur.de HYGIENEKONTROLLEN AN VERDUNSTUNGSKÜHLANLAGEN VDI 2047, 01/2015 ONE BRAND ONE COMPANY SGS Société Générale de Surveillance Holding
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-11035-04-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 27.02.2017 bis 28.05.2018 Ausstellungsdatum: 27.02.2017 Urkundeninhaber:
MehrAktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
Legionellen Aktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) In Deutschland ist die Legionellose die bedeutendste Krankheit, die durch Wasser übertragen werden kann. Legionellen
Mehranbei übersenden wir Ihnen die Ergebnisse der Untersuchungen, mit denen Sie unser Labor beauftragt haben.
8556 EBERSBERG Auftragsnr. Seite 448659 1 Auftrag: Legionellenuntersuchung Turnhalle und Hallenbad Objekt: Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übersenden wir Ihnen die Ergebnisse der Untersuchungen, mit
MehrVerdunstungskühlanlagen, Regelung, Wartung, und Überwachung in NL
Verdunstungskühlanlagen, Regelung, Wartung, und Überwachung in NL Ing. Oscar Nuijten Projectcoördinator, ISSO Inhalt ISSO Die Gesetzgebung in NL nach dem Ausbruch in Bovenkarspel 1999 Risikobetrachtung
MehrÜbungsfall Go-Kart-Bahn
Übungsfall Go-Kart-Bahn U plant Betrieb einer Go-Kart-Bahn und möchte hierzu eine Freiluftanlage im Gewerbegebiet errichten Einmal im Jahr soll eine Meisterschaft stattfinden. Ansonsten soll die Anlage
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4572 18. Wahlperiode 09.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrFortbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 2015 Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung Die Empfehlung der BWK Annette Hummel
Für Mensch & Umwelt Fortbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 2015 Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung Die Empfehlung der BWK Annette Hummel Fachgebiet II 3.5 Mikrobiologie des
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-19150-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 21.07.2016 bis 16.02.2020 Ausstellungsdatum: 21.07.2016 Urkundeninhaber:
MehrLegionella pneumophila in Kühlwassersystemen (September 2013)
Legionella pneumophila in Kühlwassersystemen (September 2013) Wie aus der Presse bekannt, ist es in Warstein zu einem Legionellen-Ausbruch gekommen. Das nationale Referenzlabor Legionellen der Technischen
MehrWirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.
Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während
MehrLabordiagnostik Trinkwasser
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Labordiagnostik Trinkwasser Workshop der Trinkwasseruntersuchungsstellen in Bayern Dr. V. Lehner-Reindl / Dr.Schindler Erlangen, 22.09.2010
MehrExhibition Hall 4A. Fachprogramm. Technical Programme.
Exhibition Hall 4A Fachprogramm Technical Programme 1 Exhibition Hall 4A Hygiene von Kühlturmanlagen aus der Sicht eines Geräteherstellers Dipl. -Ing. Karlheinz Geiger KTK Kühlturm Karlsruhe GmbH 2 Derzeitige
MehrNeue Trinkwasserverordnung. Welche Pflichten gelten bei Wohnraumvermietung?
Neue Trinkwasserverordnung Welche Pflichten gelten bei Wohnraumvermietung? Hofheim Folie 1 von 26 Übersicht Folie 2 von 26 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Übersicht Verbraucherinformationspflichten Informationspflichten
MehrLegionellen Die Gefährdungsanalyse als neues Instrument der Trinkwasserhygiene
Für Mensch & Umwelt Fortbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Legionellen Die Gefährdungsanalyse als neues Instrument der Trinkwasserhygiene Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Fachgebiet Mikrobiologie
MehrGeorg Fischer AG Hygiene im Trink- und Kühlwasser. Simon Obrist 25. Oktober 2016
Georg Fischer AG Hygiene im Trink- und Kühlwasser Simon Obrist 25. Oktober 2016 Inhalt Trinkwasserhygiene im Gebäude Hygiene im Kühlturm Schonende chemische Desinfektion Hycleen Des 30 Vor Ort Produktion
MehrMerkblatt. Trinkwasseruntersuchungen im Rahmen des AMA-Gütesiegels Richtlinie Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel Version März/11
Version 2016 Merkblatt Trinkwasseruntersuchungen im Rahmen des AMA-Gütesiegels Richtlinie Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel Version März/11 Laut der AMA-Gütesiegel Richtlinie Version März/2011 Kapitel C.
MehrLegionellen in Verdunstungskühlanlagen Was können wir aus dem Fall Warstein lernen?
Für Mensch & Umwelt Legionellen in Verdunstungskühlanlagen Was können wir aus dem Fall Warstein lernen? Dr. Regine Szewzyk, Fachgebiet II 1.4 Mikrobiologische Risiken Umweltbundesamt, Berlin Legionellen
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrUpdate Trinkwasser, Gefährdungsanalyse und Water Safety Plan
Update Trinkwasser, Gefährdungsanalyse und Water Safety Plan Dipl.-Ing. Matthias Vahrson Tagung des Arbeitskreis Krankenhaus-Ingenieure Baden-Württemberg e.v. am 24.10.2013 in Heidelberg Mehr wissen. Weiter
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrGesundheitliche Wirkungen von Legionellen
Gesundheitliche Wirkungen von Legionellen VDI 4250 Blatt 2 Dr. Irene Tesseraux REHVA-Seminar, ISH 2015 Frankfurt 11.03. 2015 Folie 2, 11.03. 2015 Ulm 2010 - Warstein 2013 Im Januar 2010 sind in Ulm 65
MehrNovellierung der Trinkwasserverordnung. ista Seminar für die Wohnungswirtschaft 2011 Standort Nürnberg / Würzburg
Novellierung der Trinkwasserverordnung ista Seminar für die Wohnungswirtschaft 2011 Standort Nürnberg / Würzburg Mit Inkrafttreten der neuen TrinkwV zum 01.11.2011 müssen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
MehrLandesamt für Arbeitsschutz
Landesamt für Arbeitsschutz Liane Rabe Landesamt für Arbeitsschutz URL: http://bb.osha.de E-Mail: liane.rabe@las.brandenburg.de Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der
MehrBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Eckpunktepapier für eine Rechtsverordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen,
MehrInformationen. Betreiber von zentralen Warmwasser-Aufbereitungsanlagen. Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001
Informationen für die Betreiber von zentralen Warmwasser-Aufbereitungsanlagen zur neuen Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001 in der Fassung vom 05. Dezember 2012 _ Am 14. Dezember 2012 trat die novellierte
MehrHygienekonzept der Firma aquamess
Hygienekonzept der Firma aquamess für den Betrieb der Kaltwasserprüfstände 1 Zweck Das Konzept beschreibt die Maßnahmen zur Verhinderung einer mikrobiellen Kontamination von wasserführenden Prüfständen
MehrUntersuchungsstellen nach 15 Abs. 4 TrinkwV
Transfer- und Gründerzentrum AQS Baden-Württemberg Jahrestagung 2010/2011 Untersuchungsstellen nach 15 Abs. 4 TrinkwV Stuttgart-Büsnau 31. März 2011 Jürgen Ammon / Silke Helble ERNÄHRUNG UND VERBRAUCHERSCHUTZ
MehrMustercheckliste für Hygienekontrollen von RLT-Anlagen
Mustercheckliste für Hygienekontrollen von RLT-Anlagen Die Instandhaltung von RLT-Anlagen beinhaltet technische und hygienische Maßnahmen. Die technische Instandhaltung umfasst in der Regel eine Inspektion
MehrMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Selbstüberwachung Legionellen
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf Nur per E-Mail An die Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Münster Köln Nachrichtlich: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
MehrHamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010
Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch
MehrHygiene-Anforderungen an Verdunstungskühlanlagen Die neue Richtlinie VDI 2047 Bl. 2 (in Bearbeitung)
Hygiene-Anforderungen an Verdunstungskühlanlagen Die neue Richtlinie VDI 2047 Bl. 2 (in Bearbeitung) Rainer Kryschi KRYSCHI Wasserhygiene D-41564 Kaarst Folie Nr. 1 Ulm Legionellenerkrankungen Gebiet mit
MehrÜberwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-
MehrDr. R. Suchenwirth NLGA.
1. Änderung der TrinkwV v. 03.05.2011 Wolfsburg, 15.09.2011 Novellierung der TrinkwV-2001 - aus Sicht der Gesundheitsbehörden Roland.Suchenwirth@nlga.niedersachsen.de Neueinteilung Wasserversorgungsanlagen
MehrDie Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und
MehrTrinkwasseranalyse. VDIV Berlin - Beiratsveranstaltung
VDIV Berlin - Beiratsveranstaltung Gesetzeslage Trinkwasserverordnung Novelle der Trinkwasserverordnung gilt seit 1. November 2011 Betreiber von zentralen Großanlagen zur Warmwasseraufbereitung sind betroffen
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrNeuerungen bei der Trinkwasserverordnung. und Meldeverfahren für Untersuchungsergebnisse
AQS-Jahrestagung 2012/2013 Neuerungen bei der Trinkwasserverordnung und Meldeverfahren für Untersuchungsergebnisse Martina Bauer Neuerungen bei der Trinkwasserverordnung Erste Verordnung zur Änderung der
MehrBetreiberpflichten Emissionsüberwachung
Gewerbliches Institut für Fragen des Umweltschutzes GmbH Niederlassung Umweltanalytik Saalfeld Messstelle gem. 26 BImSchG Betreiberpflichten Emissionsüberwachung Dr. Alexander Scholz Grundlagen: 27. BImSchV:
MehrUmsetzung der TrinkwV und Legionellenschutz Erfahrungen und Maßnahmen der Wohnungswirtschaft
Trinkwarmwasser im Konflikt zwischen Hygiene und Ressourceneffizienz Berliner Energietage, 21. Mai 2014 Umsetzung der TrinkwV und Legionellenschutz Erfahrungen und Maßnahmen der Wohnungswirtschaft Dipl.-Ing.
MehrAnforderungen an die mikrobiologische Wasserqualität in Verdunstungsrückkühlanlagen. G. Wewalka
Anforderungen an die mikrobiologische Wasserqualität in Verdunstungsrückkühlanlagen neue ÖNORM B 5020 G. Wewalka Institut für medizinische Mikrobiologie und Hygiene Wien Nationale Referenzzentrale für
MehrRichtlinie VDI 2047 Blatt 2: Vorgaben für den hygienischen Betrieb von Kühltürmen
1 Richtlinie VDI 2047 Blatt 2: Vorgaben für den hygienischen Betrieb von Kühltürmen Fachinformation, Januar 2015 Veolia Water Technologies BERKEFELD Wassertechnik 2 Betreiber von Verdunstungskühlanlagen
Mehrbeim 14. Spezialseminar am in Altbach Neue Trinkwasserverordnung ab dem
Herzlich willkommen, beim 14. Spezialseminar am 5.11.11 in Altbach zum Thema: Neue Trinkwasserverordnung ab dem 1.11.11 Wieder einmal neue Aufgaben für die Eigentümergemeinschaft Ref.: Ulrich Sick, Sick
MehrDas neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen
Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen im Rahmen der Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
MehrUmsetzung der VAwS in NRW
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS - vom 20. März 2004??? Was hat sich geändert??? Dipl. - Ing. Artur Gerst Gliederung: Teil I: Einführung mit
MehrZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS CHECKLISTEN. a) Termine. b) Aushang / Einsichtnahme
ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS CHECKLISTEN a) Termine b) Aushang / Einsichtnahme c) Notfallrufnummern und Alarmplan im Brandfall Checkliste Termine Unterweisung der Mitarbeiter
Mehrtegeba Technische Gebäude-Analysen
tegeba Technische Gebäude-Analysen Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Christoph Scheele GmbH Besondere Aspekte zur Legionärskrankheit und ihrer Verhütung im Zuständigkeitsbereich der Trinkwasserverordnung beziehungsweise
MehrWEG: Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage
WEG: Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage Rechtsanwalt Manfred Reichel Geschäftsführender Gesellschafter der Huber & Reichel Beratungen GbR WEG : Wohnungseigentümer
Mehr1. Der Betreiber einer Anlage beauftragt eine Sachverständigen-Organisation nach
Information über Aufgaben des s, des Sachverständigen und der Behörde im Zusammenhang mit Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gem. 19 i WHG und 12 VAwS Diese Information beschreibt
MehrLandes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln)
Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Vom 5. Dezember 2005* Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 2 Immissionsschutzpflichten
MehrLandesamt für f r soziale Dienste - Abt. Gesundheitsschutz - Schleswig-Holstein. Erfahrungsbericht
RiliBÄK 2008 Erfahrungsbericht Zuständige Behörde in Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Landesamt für soziale Dienste Schleswig- Holstein - Abteilung Gesundheitsschutz -
MehrEmpfehlungen zum Vorgehen bei der Untersuchung von Trinkwasser. Dipl.- Ing. (BA) Anica Schulze 22. Februar 2012
Empfehlungen zum Vorgehen bei der Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen aus Laborsicht Dipl.- Ing. (BA) Anica Schulze 22. Februar 2012 1 Inhalt 1. Angebot 2. Terminvereinbarung 3. Probenahme 4.
MehrDie Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck
Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von
MehrDie WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz
Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel
Mehrund Umwelt Umweltschutz Abfallrecht RGU-UW 22
Telefon: 0 233-47692 Telefax: 0 233-47690 Seite Referat 1 von für 6 Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Abfallrecht RGU-UW 22 Erhebung von Sicherheitsleistungen bei Abfallentsorgungsanlagen im Stadtgebiet
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
ASI Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI 6.83 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht Vorwort 3 1. Was versteht man unter Prüfung einer Getränkeschankanlage
MehrHYGIENE bei RLT ANLAGEN. VDI Richtlinie ftung Energieeffizienz und Gesundheit in Gebäuden. Komfortlüftung. Wie schaut eine RLT-Anlage. aus?
Komfortlüftung ftung Energieeffizienz und Gesundheit in Gebäuden HYGIENE bei RLT ANLAGEN VDI Richtlinie 6022 DI Felix Twrdik IBO Innenraumanalytik OG WIEN Österreichisches Institut für Baubiologie und
MehrBetriebspraxis in einem öffentlichen Schwimmbad
Betriebspraxis in einem öffentlichen Schwimmbad Untersuchungsparameter und Schwimmbadpflege unter dem Aspekt der Betreiberpflicht (Neue DIN 19643) Jürgen Hijzelendoorn 1 Stichworte des Vortrags Betriebspraxis/
MehrAnforderungen an Deponiegasfackeln und Deponiegasmotoren entsprechend TA Luft 02 1
Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie Referat 22 Radebeul, den 12.11.05 Bearb.: Herr Poppitz Tel.: 0351 8312 631 Anforderungen an Deponiegasfackeln und Deponiegasmotoren entsprechend TA Luft 02
MehrUmweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenanlagen unter Berücksichtigung des Bodenschutzgesetzes
Umweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenanlagen unter Berücksichtigung des Bodenschutzgesetzes Dipl.- Dipl.- Ing. Ing. Jürgen Jürgen Hermann Hermann Voss Voss ö. b. u. v. Sachverständiger ö. b. u.
MehrVerband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin
Verband der TÜV e.v. Neue Dr. VdTÜV, Berlin Formales > Beschluss Kabinett am 07.01.2015 > Veröffentlichung im BGBl. am 6. Februar 2015 > Inkrafttreten am 1. Juni 2015 > Änderung und GefStoffV - GefStoffV
MehrErfahrungen mit der Gefährdungsanalyse
Erfahrungen mit der Gefährdungsanalyse Sicht der Hygiene I Hygiene-Institut des Ruhrgebiets, Pd Dr. G.-J. Tuschewitzki 2014-1 Warstein 2013 - Legionellose-Epidemie 165 Erkrankte, 3 Tote erstmals öffentliche
MehrAusgangszustandsbericht für IED-Anlagen
Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen Erste Erfahrungen Marburg, den 20. Mai 2015 Elisabeth Schirra Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt Gliederung 1. Vorbemerkungen 2. Verfahren und Prüfschritte
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-17171-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 03.04.2014 bis 02.04.2019 Ausstellungsdatum: 03.04.2014 Urkundeninhaber:
MehrÄnderung der Trinkwasserverordnung neue Pflichten: die Gefährdungsanalyse. Erkenntnisse aus zwei Jahre. Thorsten Rabe - Sachverständigenbüro
Änderung der Trinkwasserverordnung 2012 - neue Pflichten: die Gefährdungsanalyse Thorsten Rabe - Sachverständigenbüro Überblick Trinkwasserverordnung bis 2001 Trinkwasserverordnung 2003 in Kraft getreten
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub BGI/GUV-I 504-1.2 Juni 2009
MehrTrinkwasserhygiene im Bestand in Mehrfamilienwohnhäusern
Trinkwasserhygiene im Bestand in Mehrfamilienwohnhäusern 14.10.2016 Trinkwasserhygiene Neue Trinkwasserverordnung 1. Zweck der Verordnung 2. Wieso sind Legionellen gefährlich? 3. Wo können Legionellen
MehrKonzept zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes bei der Abfallverwertung in Tagebauen und Abgrabungen*
Konzept zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes bei der Abfallverwertung in Tagebauen und Abgrabungen* Stand: 29.05.2008, redaktionell geändert am 08.07.2008 * Unter Abgrabungen werden in diesem
MehrRichtlinie VDI 2047 Blatt 2: Vorgaben für den hygienischen Betrieb von Kühltürmen
1 Richtlinie VDI 2047 Blatt 2: Vorgaben für den hygienischen Betrieb von Kühltürmen Fachinformation, Januar 2015 Veolia Water Technologies 2 Betreiber von Verdunstungskühlanlagen sind für deren hygienisch
MehrTrinkwasseruntersuchungsstellen - Zulassung und weitere Anforderungen
AQS-Jahrestagung 2013/2014 Trinkwasseruntersuchungsstellen - Zulassung und weitere Anforderungen Jürgen Ammon Zulassung 15 Abs. 4 TrinkwV: Die nach 14, 16 Abs. 2 und 3, 19 und 20 TrinkwV erforderlichen
MehrDie Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung. Dr. Petersohn, Berliner Wasserbetriebe
Die Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung Dr. Petersohn, Berliner Wasserbetriebe Zweite Änderungsverordnung der TrinkwV vom 5.Dezember 2012
MehrÜberwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz
Überwachungsprogramm Stand: 31.07.2015 des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz gemäß 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen
MehrHTG Sprechertag Arbeitskreis Nassbaggertechnik
HTG Sprechertag Arbeitskreis Nassbaggertechnik Dipl.-Ing. André Kiwitz Dipl.-Ing. Daniel Haferkamp Inhalt Allgemeine Grundlagen Schall Rechtliche Grundlagen zum Thema Baulärm Baulärmvorhersage am Beispiel
MehrIngenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle
Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015
Mehr1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011
Informationsblatt Nr. 22 März 2011 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1 Zielsetzung Zum 22. März
Mehr