Trinkwasseranalyse. VDIV Berlin - Beiratsveranstaltung
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- Waltraud Rothbauer
- vor 7 Jahren
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1 VDIV Berlin - Beiratsveranstaltung
2 Gesetzeslage Trinkwasserverordnung Novelle der Trinkwasserverordnung gilt seit 1. November 2011 Betreiber von zentralen Großanlagen zur Warmwasseraufbereitung sind betroffen Überprüfung auf Befall von Legionellen mindestens alle drei Jahre Abschluss der ersten (orientierenden) Untersuchung bis spätestens 31. Dezember 2013 Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern bis zu EURO geahndet werden 2
3 Was sind Legionellen Legionellen sind Bakterien Können in Trinkwasser-Hausinstallationen vorkommen Leben und vermehren sich vor allem im erwärmten Wasser Vermehren sich rasant bei Temperaturen zwischen +25 C und +50 C Auslöser von teilweise tödlich verlaufenden Lungenentzündungen Erkrankungen entstehen durch das Einatmen von bakterienhaltigen Luft-Wasser-Gemischen (z.b. Duschen, Klimaanlagen oder Whirlpools) 3
4 Wer ist betroffen Gebäude mit mehr als 2 Wohnungen, von denen mindestens eine vermietet ist Liegenschaften mit einer zentralen Anlage zur Erwärmung des Trinkwassers Warmwasserinstallationen mit über 400 Liter Speicher oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen Warmwasserbereiter und der am weitest entfernten Entnahmestelle Objekte mit Duschmöglichkeiten, die zur Vernebelung von Wasser führen 4
5 Was ist zu tun Vorbereitende Maßnahmen (Installation der Ventile) Probenahme und Analyse Meldung und Maßnahmen bei Legionellenbefund > 100 KBE Dokumentation, Information der Mieter und Archivierung 5
6 Unser Leistungsspektrum Ihre Aufgaben und Pflichten Vorbereitende Maßnahmen Bestandsaufnahme vor Ort Datenaufnahme und Schwachstellenanalyse Festlegung Probenahmestellen Installation Probenahmeventile am Warmwasserbereiter Die Leistung für Sie Durchführung aller notwendigen Maßnahmen durch unseren Kooperationspartner Untersuchungspflichten 14 TrinkwV Untersuchungsverfahren 15 TrinkwV Regelmäßige Probenahme durch zertifizierte Probenehmer Durchführung mindestens alle 3 Jahre durch staatlich zugelassenes Labor Terminabstimmung zur Probenahme Regelmäßige Probenahmen durch zertifizierte Mitarbeiter Protokollierung der Probenahmen (u.a. Messung der Wasser-temperatur) Frist- und frachtgerechte Logistik Analyse durch staatlich zugelassenes Trinkwasserlabor Fristgerechte Ergebnismeldung 6
7 Die Probenahme 1 Entfernen des Perlators und Desinfektion der Probenahmestelle 3 Befüllung einer sterilen Probenflasche 2 Ablauf von einem Liter in Messbecher 4 Messung der Probenahme- Temperatur in 250 ml Trinkwasser aus einem Messbecher sowie die maximal erreichbare Temperatur und die Zeit bis zur Temperaturkonstanz 7
8 Die Probenahme Probenahmeventil 8
9 Die Verpackung Gekühlter Versand der Proben an das Kooperationslabor 9
10 Analyse der Proben 3 Ansätze einer Probe werden auf Legionellennährboden angelegt Alle drei Ansätze werden bei 36 (±2) C im Brutschrank inkubiert Inkubationszeit beträgt 7 bis 10 Tage (min. drei Kontrollen auf Wachstum) Auszählung der Legionellenkulturen erfolgt visuell 10
11 Unser Leistungsspektrum Ihre Aufgaben und Pflichten Anzeige- und Handlungspflichten 16 TrinkwV Bei Befund unverzügliche Information an das Gesundheitsamt Die Leistung für Sie Ergebnismeldung an das zuständige Gesundheitsamt (optional) Einhaltung der gesetzlichen Fristen Einleitung von Maßnahmen Gefährdungsanalyse nach VDI 6023 Legionellenbeseitigung, Desinfektion Beratung zu Maßnahmen nach DVGW 551 Durchführung der Maßnahmen durch unsere Kooperationspartner 11
12 Was passiert nach einem positivem Befund Jedem Kunden wird ein umfangreiches Erste-Hilfe-Paket zur Verfügung gestellt: 1. Checkliste 2. Vorabinfo über die nächsten Schritte 3. Aushang für die Mieter 4. Kundenauftrag für Nachuntersuchung 5. Prospekt von Kooperationspartnern 12
13 Unser Leistungsspektrum Ihre Aufgaben und Pflichten Erneute Prüfung Dokumentation und Archivierung der Ergebnisse Nachbeprobung und weitere Betreuung Die Leistung für Sie Erneute Probenahme im Befundfall nach separater Auftragserteilung (weitergehende Untersuchung/ Nachuntersuchung) Informations- und Berichtspflichten 21 TrinkwV Information an die Mieter Archivierung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (10 Jahre) Vorlage für Mieterinformation (optional) Bereitstellung von entsprechenden Zertifikaten(optional) 13
14 Befundsquote 9% 5% 1% Befall Kein/Geringer Mittlerer Hoher Extrem hoher 15 % mit auffälligem Befund 85% 14
15 Bisherige Erfahrungen bei der Beprobung Häufig Duschköpfe und Perlatoren nicht regelmäßig gereinigt verkalkt, damit Gefahrenquelle Trinkwasseranlagen nicht regelmäßig gewartet Nutzerverhalten/Leerstand: längere Abwesenheiten ohne Wasserentnahme, Wasser sparen Zu geringe Temperaturen am Trinkwassererwärmer: Temperatur von mindestens 60 C, Zirkulationsrücklauf mindestens 55 C Häufig fehlend: Thermometer am Austritt und Eintritt des Trinkwassererwärmers zur Überwachung der Temperatur Häufig fehlende Isolierung an der Kaltwasserleitung (Temperatur -+ < 25 C) dadurch erwärmt sich auch Kaltwasser und bietet entsprechenden Nährboden für Legionellen Durch eine Erstbegehung der Liegenschaft durch einen Fachbetrieb können Schwachstellen ausgeschaltet und das Befallsrisiko gesenkt werden 15
16 Umlagefähigkeit Einbau der Probenahmehähne Keine Betriebskosten, da keine laufenden Kosten Orientierende Untersuchung Umlagefähig jedoch noch keine Einigkeit unter welcher Betriebskostenposition Weitergehende Untersuchung/ Nachuntersuchung Keine Betriebskosten, da keine laufenden Kosten Mängelbeseitigung Keine Betriebskosten, da keine laufenden Kosten 16
17
18 Rauchmelder VDIV Berlin - Beiratsveranstaltung
19 Aktuelle Lage Berlin Rauchmelder Novellierung der Bauordnung in 2014 geplant, Abstimmung mit Brandenburg in Arbeit Neuerungen sollen ab 2016 in Kraft treten Neubauten und Sanierungen Einbaufrist: Neubau ab 2016 Bestand ab Quelle: Der Tagesspiegel Berlin 19
20 Weitere Fakten Rauchmelder Montage in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen: Küche) - Vollausstattung Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) schätzt: 20 Prozent der Wohnungen bereits ausgerüstet 2 Mindestausstattung gemäß Landesbauordnung Optimale Ausstattung für maximale Sicherheit Küche, Bad oder WC werden nicht ausgestattet, es sei denn, dass es sich bei diesen Räumen um Fluchtwege handelt. 2 Quelle: Berliner Zeitung 20
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