Trinkwasserhygiene nach der TrinkwV 2011
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- Hermann Beltz
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1 Trinkwasserhygiene nach der TrinkwV 2011 Legionellenuntersuchung und mehr...
2 Trinkwasserverordnung Was ist neu? Während vor der Anpassung im November 2011 von der Trinkwasseruntersuchung weitestgehend nur öffentliche und medizinische Anlagen betroffen waren, trifft die Änderung nun auch vor allem Eigentümer, Betreiber und Vermieter von anderen Gebäuden (z.b. Miethäuser) und Warmwasseranlagen (Großanlagen). Untersucht werden müssen folgende Anlagen: Mehrfamilienhäuser mit mind. 3 Wohneinheiten, die über eine zentrale Warmwasseranlage versorgt werden. Warmwassergroßanlagen, sofern Vernebelungsanlagen (Duschen) vorhanden sind: - mit einem Speicher von mehr als 400 Litern oder - einem Leitungsinhalt von mehr als 3 Litern zwischen dem Abgang des Warmwasserspeichers und der weitesten Entnahmestelle in der Rohrleitung. Unternehmen, die Warmwasser zur Nutzung im gewerblichen oder öffentlichen Sinne zur Verfügung stellen (z.b. Hotelbetriebe, Wohnungsgenossenschaften oder öffentliche Gebäude). Warum eine Legionellenprüfung? Legionellen sind ein natürlicher Bestandteil unseres Grundwassers und der Oberflächengewässer. Obwohl nur in geringer Konzentration, ist daher ein Vorkommen in dem von Wasserwerken geliefertem Trinkwasser möglich. Kritisch wird es jedoch erst, wenn die Bakterien sich z.b. in Warmwasseranlagen in ihrem bevorzugten Temperaturbereich von C vermehren können. Das Risiko der Ausbreitung steigt, wenn das Wasser über längere Zeiträume steht. Bei einer erhöhten Konzentration können Legionellen die für den Menschen höchst gefährliche Legionärskrankheit oder das Pontiac-Fieber auslösen. Durch die regelmäßige Untersuchung potenzieller Vermehrungsorte mindert die gesetzliche Untersuchungspflicht also unser Risiko, mit kontaminiertem Trinkwasser infiziert zu werden. Seite 2 von 8
3 Verstöße gegen die TrinkwV sind ein Straftatbestand! Wer seinen Pflichten als betroffener Anbieter nicht nachkommt, gefährdet nicht nur die Anlagennutzer, sondern begeht - gemäß 24 TrinkwV auch eine Straftat, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich mikrobiologisch oder chemisch verseuchtes Trinkwasser zur Verfügung stellt. Dies kann bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe mit sich ziehen! - gemäß 25 TrinkwV auch eine Ordnungswidrigkeit, wenn Untersuchungs-, Dokumentations- oder Informationspflichten nicht eingehalten werden oder die Trinkwasserversorgungsanlage nicht ordnungsgemäß instand gehalten oder betrieben wird. Die Geldbuße kann hier bis zu betragen. Ihre Pflichten im Überblick Untersuchungspflicht: Als Betreiber einer betroffenen Anlage sind Sie regelmäßig zu mikrobiologischen Untersuchungen des Trinkwassers verpflichtet. Sie erfahren von uns persönlich, welche genauen Zeiträume bei Ihrem Objekt einzuhalten sind. Im Vordergrund steht hierbei die Untersuchung auf Legionellen, welche die gefährliche Legionärskrankheit sowie weitere Erkrankungen der Atemwege auslösen können. Dokumentationspflicht: Zur Dokumentationspflicht gehört die Aufbewahrung und Archivierung der Probeergebnisse sowie die Meldung dieser an das Gesundheitsamt. Informationspflicht: Sie sind verpflichtet auf Wunsch Ihrer Mieter die entsprechenden Nachweise zu erbringen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung in regelmäßigen Zeiträumen durchgeführt wurde. Im Falle einer Kontamination müssen die betroffenen Mieter umgehend informiert und aufgeklärt werden. Weiterhin sind Sie verpflichtet, bezüglich weiterführender Maßnahmen Auskunft zu erteilen. Seite 3 von 8
4 Trinkwasserverordnung Bis wann muss gehandelt werden? Die Frist für die erste Untersuchung endet bereits am Wer bis dahin als Betroffener seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, verstößt gegen die Verordnung. Wie Sie bereits durch uns erfahren haben, ist dieser Verstoß ein Straftatbestand! Die m+m betreut Sie gerne: Von der Erstberatung über die Untersuchung bis zu eventuell anstehenden Maßnahmen! Nach umfassender Beratung, einer technisch-hygienischen Bestandsanalyse und der Klärung Ihrer Fragen kommt das geschulte Personal der m+m direkt zu Ihnen vor Ort, um die für die Untersuchung notwendigen Proben zu entnehmen. Um die Anlagen- und Probeergebnisdokumentation kümmern wir uns ebenso wie um die Bereitstellung diverser Drucksachen zur Erfüllung Ihrer Anzeige- und Dokumentationspflichten. Auch die Kommunikation und Abstimmung mit den Gesundheitsämtern übernehmen wir gerne für Sie! Nach Erhalt und Auswertung Ihrer Laborergebnisse besprechen wir diese mit Ihnen. Liegt ein positives Ergebnis/ein Befall vor, begleiten wir Sie selbstverständlich darüber hinaus noch weiter. Eine Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung stellt die Grundlage für einen Maßnahmenplan, den wir gemeinsam mit Ihnen entwickeln und abschließend mit Ihrem Gesundheitsamt abstimmen. Mögliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit Ihrer Trinkwasseranlage besprechen wir dann im Einzelfall mit Ihnen. Seite 4 von 8
5 Anfrage. Sie wünschen weitere Informationen, ein Angebot oder eine Kontaktaufnahme? Nutzen Sie dazu gerne das Anfrageformular, dass wir Ihnen auf der nächsten Seite bereitstellen. Und so geht s: 1. Schneiden Sie diese Seite an der Markierung aus Ihrer Broschüre bzw. drucken Sie die nächste Seite aus Ihrer digitalen Unterlage. 2. Füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus. 3. Faxen, mailen oder senden Sie uns Ihre Anfrage an: Gewerbering Annaberg-Buchholz Fax: (03733) trinkwasserhygiene@mm-gebaeude.de Ihre Experten für Trinkwasserhygiene. Herr Andreas Letzig Tel.: / Mobil: 0160 / Herr Lars Melzer Tel.: / Mobil: 0172 / Frau Berit Potemski Tel.: / Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Gerne stehen wir Ihnen auch direkt telefonisch zur Verfügung! Seite 5 von 8
6 Ihre Anfrage. Kontakt Bevorzugt Firma: Ansprechpartner/Name: Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Telefon: Fax: Wir sind interessiert an Trinkwasserhygiene allgemein Festlegung von Entnahmestellen der neuen Trinkwasserverordnung Bestandsaufnahme gem. VDI 6023 einer umfassenden Beratung Legionelllenuntersuchungen anderen Trinkwasseruntersuchungen: Bitte kontaktieren Sie uns! senden Sie uns ein Angebot! vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Sonstiges: *Fax: (03733) Seite 6 von 8
7 Ihr Partner im Erzgebirge. Ein Unternehmen mit Tradition im Erzgebirge, das Zuverlässigkeit, umfassenden Service und Erfahrung nicht nur verspricht, sondern auch tagtäglich lebt. Wir sind seit 1998 Teil der Unternehmens-gruppe REMAG AG und eine feste Größe der Region. Neben der Trinkwasserhygiene liegen unsere Schwerpunkte in der Gebäudetechnik und der Fertigung von Bauteilen - beispielsweise auch zur Vermeidung der Legionellenbildung. Seite 7 von 8
8 Gewerbering Annaberg-Buchholz Tel.: (03733) Fax: (03733) trinkwasserhygiene@mm-gebaeude.de
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