Die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom
|
|
- Rosa Voss
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom Die o.g. VO regelt die Qualität des Trinkwassers und deren Beschaffenheit für den menschlichen Gebrauch. Geregelt wird die Art und Häufigkeit mikrobiologischer Untersuchungen, für deren Kontrolle die Gesundheitsämter der Bundesländer zuständig. Kontrollen werden erforderlich. Jetzt wurde erstmals die Untersuchung von Trinkwasserinstallationen auf Legionellenbefall gesetzlich verankert. Mit Hilfe der nachfolgenden Grafik kann schnell feststellt werden, ob eine Untersuchungspflicht besteht. Trifft die Untersuchungspflicht zu, so ist eine Anzeige der Anlage beim Gesundheitsamt erfoderlich. Wird Wasser ausschließlich mit Durchlauferhitzern erwärmt, bzw. sind keine Anlagen, die Wasser vernebeln (Duschen etc.) im Objekt vorhanden, treffen die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung nicht zu. Die Anlagen müssen dann weder untersucht, noch beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Grundsätzlich gilt: 1. Für Anlagen in Einfamilienhäusern (weil nicht gewerblich oder öffentlich) besteht keine Untersuchungspflicht. 2. Für gewerbliche oder öffentliche Anlagen besteht die Untersuchungspflicht erst dann, wenn der Boiler oder die Boilergruppe > 400 Liter Inhalt und der Inhalt der Rohrleitungen nach dem Boiler > 3 Liter Inhalt ist. 1
2 Untersuchungspflicht zur neuen Trinkwasserverordnung 2011 Trinkwasserinstallation Gebäudebetrieb gewerblich oder öffentlich keine Untersuchungspflicht Dusche oder andere Anlage, die Wasser vernebelt keine Untersuchungspflicht Boiler oder Boilergruppe Inhalt > 400 l Rohrleitungen nach Boiler >3 Liter Inhalt keine Untersuchungspflicht Untersuchungspflicht auf Legionellen (Legionella spez.) 2
3 Was ist neu gegenüber der Trinkwasserverordnung vom ? Grundforderung der Trinkwasserverordnung ist: Das Wasser muss so beschaffen sein, dass "...durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit...nicht zu besorgen ist..." Hierfür sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Das Trinkwasser muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen, vorgegebene Grenzwerte und neu, der technische Maßnahmewert, dürfen also nicht überschritten werden. Wasser darf nicht als Trinkwasser abgegeben werden, wenn deren Grenzwerte nicht eingehalten werden. Die Änderungen Im folgenden führen wir die Änderungen zur bisher geltenden Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (Inkraftgetreten am 1. Januar 2003) auf. 2 Anwendungsbereich Schwimm- und Badebeckenwasser In Absatz 1 Nr. 3 wird Schwimm- und Badebeckenwasser eindeutig aus dem Geltungsbereich der Trinkwasserverordnung ausgeschlossen. Apparate hinter Sicherungseinrichtungen Neu ist auch der Punkt 4. Die Trinkwasserverordnung gilt nicht für Apparate, die sich hinter Sicherungseinrichtungen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen (also z.b. nach DIN EN 1717), befinden. Hier handelt es sich um ein Lebensmittel, Prozesswasser etc. 3 Begriffsbestimmungen Wasserversorgungsanlagen Die Wasserversorgungsanlagen in Absatz 1 Punkt 2 wurden weiter differenziert. a) Anlagen mit Abgabe von Trinkwasser von mindesten 10 Kubikmetern pro Tag, oder an mindestens 50 Personen (zentrale Wasserwerke) b) Anlagen mit Abgabe von Trinkwasser von weniger als 10 Kubikmeter pro Tag, oder an weniger als 50 Personen, in gewerblicher oder öffetnlicher Tätigkeit (dezentrale kleine Wasserwerke) c) Anlagen mit Abgabe von Trinkwasser von weniger als 10 Kubikmeter pro Tag, zur eigenen Nutzung (Kleinanlagen zur Eigenversorgung) d) Anlagen in Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, sowie andere mobile Versorgungsanlagen (mobile Versorgungsanlagen) 3
4 ZAUGG GmbH e) Trinkwasserinstallationen, die Trinkwasser aus den Anlagen der Buschstaben a oder b an Verbraucher abgeben (ständige Wasserverteilung) f) zeitweilig an Anlagen der Buchstaben a, b oder e angeschlossene Trinkwasseranlagen (zeitweise Wasserverteilung) Technischer Maßnahmewert Neu ist der technische Maßnahmewert in Punkt 9. Dieser findet sich in 7 Anlage 3 Teil 2 wieder. Erstmals in der Trinkwasserverordnung wird nun die Untersuchung auf Legionellen (Legionella spec.) gefordert. Die Untersuchungspflicht des Trinkwassers auf Legionellen wird in 14 konkretisiert. 13 Anzeigepflichten Absatz 5 Trinkwasseranlagen in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, müssen dem Gesundheitsamt unverzüglich angezeigt werden. 14 Untersuchungspflichten Absatz 3 Der Unternehmer oder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage der eine (mobile Versorgungsanlage) oder (ständige Wasserverteilung) betreibt, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet (entsprechend DVGW W551, einen Trinkwassererwärmer größer als 400 Liter, oder über 3 Liter in jeder Rohrleitung nach dem Trinkwassererwärmer) UND es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (z.b. Dusche) haben das Wasser durch ergänzende Untersuchungen auf Legionella spec. untersuchen zu lassen. Ab einem Wert über 100 LegionellenKBE pro 100 ml Wasser sind Maßnahmen zu deren Reduktion einzuleiten.(technischer Maßnahmewert) 17 Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser Absatz 2 Aus dem Verbot, Trinkwasserleitungen mit Nicht-Trinkwasserleitungen zu verbinden wurde: "Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht ohne... entsprechende Sicherungseinrichtung mit Wasser führenden Apparaten verbunden werden, in denen sich Wasser befindet... das nicht für menschlichen Gebrauch... bestimmt ist." Anlage 1, Teil 1 Allgemeine Anforderungen an Trinkwasser Zur Anpassung an die Trinkwasserrichtlinie wurde der Parameter "coliforme Bakterien" entfernt und nun den Indikatorparamtern in Anhang 3 zugeordnet. Anlage 1, Teil 2 Anforderungen an Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen bestimmt ist 4
5 Zur Anpassung an die Trinkwasserrichtlinie wurden die Parameter "Koloniezahl bei 22 und 36 C", sowie "coliforme Bakterien" entfernt und nun den Indikatorparametern in Anlage 3 zugeordnet. Anlage 2, Teil 1 Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser- Installation in der Regel nicht mehr erhöht Unter Nr. 15 wurde der Parameter "Uran", mit einem Grenzwert von 0,010 mg/l aufgenommen. Anlage 2, Teil 2 Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz eischließlich der Trinkwasser- Installation ansteigen kann Der Grenzwert für den Parameter "Cadmium" in Nr. 5 wurde auf den von der WHO geforderten Wert von 0,0030 mg/l gesenkt. Anlage 3, Teil 1 Allgemeine Indikatorparameter Der aus Anlage 1, Teile 1 und 2 verschobene Parameter "coliforme Bakterien" taucht in Nr. 5 wieder auf. 5
Nachgehakt: Trinkwasser versus Lebensmittel die unendliche Geschichte
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Umwelthygiene, Umweltmedizin Gemeinsame Tagung der Amtstierärzte und Amtsärzte 08.Juni 2011 Nachgehakt: Trinkwasser versus Lebensmittel die unendliche
MehrNeue Trinkwasserverordnung. Welche Pflichten gelten bei Wohnraumvermietung?
Neue Trinkwasserverordnung Welche Pflichten gelten bei Wohnraumvermietung? Hofheim Folie 1 von 26 Übersicht Folie 2 von 26 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Übersicht Verbraucherinformationspflichten Informationspflichten
Mehr15. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer 20. Juni 2012
15. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer 20. Juni 2012 Analytik und Qualitätsüberwachung in der Trinkwasserversorgung Referent: Dipl.-Ing. Thomas Rießner DIN 2000: Leitsätze
MehrTRINKWASSERVERORDNUNG (TRINKWV) UND DEREN NOVELLIERUNG
TRINKWASSERVERORDNUNG (TRINKWV) UND DEREN NOVELLIERUNG Vortrag Dr. Patrick Fröhlich bei der JHV des Haus- und Grundbesitzervereins Sulzbach-Rosenberg und Umgebung am 22.05.2012 im Hotel-Restaurant Sportpark
MehrTrinkwasserverordnung in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 3. Mai 2011 (TrinkwV 2011)
Anlage 1 (zu 5 Absatz 2 und 3) Mikrobiologische Parameter Allgemeine Anforderungen an Trinkwasser Lfd. Nr. Parameter Grenzwert 1 Escherichia coli (E. coli) 0/100 ml 2 Enterokokken 0/100 ml Anforderungen
MehrWelche Bedeutung hat die Änderung der Trinkwasserverordnung für die TGA?
Welche Bedeutung hat die Änderung der Trinkwasserverordnung für die TGA? Inhaltsverzeichnis Änderungen in der TrinkwV Auswirkungen auf die TGA-Planung Anforderungen an Betreiber Zusammenfassung Änderungen
MehrAnforderungen aus der Trinkwasserverordnung an das Betreiben von Sportanlagen. Amt für Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit und Umwelt
Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung an das Betreiben von Sportanlagen Amt für Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit und Umwelt Die Trinkwasserverordnung Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung
MehrLandesamt für Gesundheit und Soziales. Verband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Verband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern Zweite Änderung zur Trinkwasserverordnung Dr. med. Gerhard Hauk Güstrow, den 17.04.2013 Güstrow, 17.04.2013 Seite 1
Mehr13 Anzeigepflichten P n u k n t k 5 5 :
13 Anzeigepflichten Punkt 5 : Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer WVA nach 3 Nr. 2 Buchstabe d oder e, in der sich eine Großanlage zur TW Erwärmung nach der Definition der aardt befindet, haben,
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Legionellen
Legionellen!!!! Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Legionellen Die hier aufgeführten häufig gestellten Fragen dienen nur als eine Orientierung für Betreiber von
MehrMikrobiologisches Labor
Mendelstraße 11. D-48149 Münster. Fon +49 (0) 251.14 37 65. Fax +49 (0) 251.14 37 66 Stellungnahme zur Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nach Inkrafttreten der Änderungen zum 1. November 2011 insbesondere
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser- Installationen in Gebäuden und Legionellen
LANDKREIS CLOPPENBURG Der Landrat 53 Gesundheitsamt 53.5 Gesundheitsaufsicht/Infektionsschutz Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Trinkwasser@lkclp.de Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser- Installationen
Mehr- 3 - Anlage 1 zum Bescheid des EBA vom 01.08.2013. 1. Geltungsbereich des Maßnahmenplanes
- 3 - Anlage 1 zum Bescheid des EBA vom 01.08.2013 1. Geltungsbereich des planes Dieser plan gilt für die Trinkwasserversorgungsanlagen in Schienenfahrzeugen einschließlich deren Befüllungsanlagen von
MehrLegionellenwert überschritten: Was ist zu tun? Empfehlungen des Gesundheitsamtes Tübingen
Legionellenwert überschritten: Was ist zu tun? Empfehlungen des Gesundheitsamtes Tübingen Was sind Legionellen? Bakterien die im Wasser leben Können sich im erwärmten Trinkwasser bei Temperaturen zwischen
MehrTrinkwasserverordnung TrinkwV 2001 Referenten-Entwurf des BMG vom
Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001 Referenten-Entwurf des BMG vom 28.11.2008 Wesentliche Änderungen Klarstellungen Genauere Anpassung an die Vorgaben der EG-Richtlinie Änderung von Regelungen, die sich
MehrAnne-Katrin Dau Ministerium für Soziales und Gesundheit M-V
Anne-Katrin Dau Ministerium für Soziales und Gesundheit M-V Klarstellung Genaue Anpassung an die EU-TW-RL Schließung von Regelungslücken Bessere Anpassung an die Praxis Anpassung an den wissenschaftlich-technischen
MehrTrinkwasserverordnung in der Fassung vom
Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 01.11.2011 Karl-Heinz Stegemann -Fachkrpfl. für Hygiene und Infektionsprävention- -Diplom-Pflegepädagoge- www.die-vhd.de Karl-Heinz Stegemann 1 Trinkwasserverordnung
MehrTrinkwasserhygiene. Harald Köhler ATHIS nach DIN EN ISO/IEC akkreditierte technische Inspektionsstelle für Trinkwasserhygiene TYP A
Trinkwasserhygiene ATHIS nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierte technische Inspektionsstelle für Trinkwasserhygiene TYP A akkreditiert durch die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland
MehrInformationen. Betreiber von zentralen Warmwasser-Aufbereitungsanlagen. Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001
Informationen für die Betreiber von zentralen Warmwasser-Aufbereitungsanlagen zur neuen Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001 in der Fassung vom 05. Dezember 2012 _ Am 14. Dezember 2012 trat die novellierte
MehrUmsetzung Trinkwasserverordnung Mehrfamilienhäuser Sehr geehrte Damen und Herren,
Landratsamt Rems-Murr-Kreis Postfach 1413 71328 Waiblingen Geschäftsbereich Gesundheit Dienstgebäude Bahnhofstraße 1 Waiblingen Auskunft erteilt Herr Müller Telefon 07151 501-1610 Telefax 07151 501-1634
MehrTrinkwasserverordnung Novellierung VFGI e.v. Cuxhaven 10. Mai Dr. Ernst-August Heinemeyer
Trinkwasserverordnung Novellierung 2011 Roesebeckstr. 4-6 30449 Hannover Fon 0511/4505-0 Fax 0511/4505-140 VFGI e.v. Verband zur Fortbildung im Bereich des Gesundheits- und Infektionsschutzes e.v. Cuxhaven
Mehrbeim 14. Spezialseminar am in Altbach Neue Trinkwasserverordnung ab dem
Herzlich willkommen, beim 14. Spezialseminar am 5.11.11 in Altbach zum Thema: Neue Trinkwasserverordnung ab dem 1.11.11 Wieder einmal neue Aufgaben für die Eigentümergemeinschaft Ref.: Ulrich Sick, Sick
MehrLegionellen in der Trinkwasserinstallation. Pflichten für Vermieter
Legionellen in der Trinkwasserinstallation Pflichten für Vermieter Anforderungen der Trinkwasserverordnung an Unternehmer und sonstige Inhaber von Hausinstallationen in Wohnimmobilien Die Verordnung über
MehrDie revidierte TrinkwV - was ist neu und für die Labore wichtig?
Die revidierte TrinkwV - was ist neu und für die Labore wichtig? Dr. Karin Gerhardy Referentin Wassergüte 2. März 2011 Erste Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2001 Anlass der Überarbeitung TrinkwV 2001
MehrAnforderungen an die Trinkwasserversorgung in Lebensmittelbetrieben
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Umwelthygiene, Umweltmedizin Anforderungen an die Trinkwasserversorgung in Lebensmittelbetrieben Wilfried Auswahl rechtlicher Grundlagen Richtlinie
MehrDie Kontrolle der Einhaltung der Normen zur Wasserqualität. Dr. Marei Waidmann Workshop zum Wasserrecht
Die Kontrolle der Einhaltung der Normen zur Wasserqualität Dr. Marei Waidmann 27.10.2017 Workshop zum Wasserrecht Die Kontrolle der Einhaltung der Normen zur Wasserqualität Kontrolle Normen der Wasserqualität
MehrInformationen zu den aktuellen Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage
Informationen zu den aktuellen Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage Überblick Trinkwasserverordnung 3 Begriffsbestimmungen Pflichten des Unternehmers und
MehrTrinkwasserverordnung (Auszüge)
(Auszüge) Matthias Wünschmann TÜV SÜD Industrie Service GmbH TÜV SÜD Industrie Service GmbH 18.04.2018 Trinkwasserverordnung Folie 1 Folie 2 Einordnung: Das Infektionsschutzgesetz und die EU-Richtlinie
MehrNeues vom Wasser Die Novellierung der Trinkwasserverordnung
Neues vom Wasser Die Novellierung der Trinkwasserverordnung Dipl.-Ing.(FH) Martin Scherrer Universitätsklinikum Heidelberg Stabsstelle Technische Krankenhaushygiene Im Neuenheimer Feld 324 69120 Heidelberg
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung. 1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee ( 3 Nummer 12 Buchstabe a TrinkwV)
Bundesrat Drucksache 525/12 (Beschluss) 12.10.12 Beschluss des Bundesrates Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung Der Bundesrat hat in seiner 901. Sitzung am 12. Oktober 2012 beschlossen,
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasserverordnung - TrinkwV *)
70.1-11 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasserverordnung - TrinkwV *) vom 02. August 2013 Der gelb unterlegte Satz in 19 Absatz 3 wird zum 14.08.2018 aufgehoben.
Mehr38. Kundenfachtagung der FWF 21. März 2019 in Uffenheim
38. Kundenfachtagung der FWF 21. März 2019 in Uffenheim Die Trinkwasserverordnung Abteilungsleiterin Gewinnung, Aufbereitung und Analytik Überblick Historie der Trinkwassergesetzgebung Trinkwasserverordnung
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001) *)
LMBG Bund; Übersicht 2126-13-1 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001) *) Vom 21. Mai 2001, BGBl. I S. 959, zuletzt geändert durch die
MehrThema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung
Thema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung Keime in jeder 8. Trinkwasserprobe (Quelle: Panorama 27.09.2010) Das Trinkwasser
MehrArtikel 1 Änderung der Trinkwasserverordnung
Verordnungsentwurf Verordnung zur Änderung trinkwasserrechtlicher Vorschriften * Es verordnen auf Grund Vom - des 38 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, der zuletzt durch Artikel 70 Nummer 2 der Verordnung
MehrPLZ, Ort:... Straße, Hausnummer:... Gebäudebezeichnung:...
Rückantwort bei Überschreitung des Maßnahmewertes von Legionellen in der Trinkwasserinstallation (Warmwasser) (entsprechend 16 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung). Hinweis: Für jeden einzelnen meldepflichtigen
MehrAUSWIRKUNGEN DER NEUEN TRINKWASSERVERORDNUNG AUF PLANUNG UND HANDWERK
AUSWIRKUNGEN DER NEUEN TRINKWASSERVERORDNUNG AUF PLANUNG UND HANDWERK Franz-Josef Heinrichs, Stv. Geschäftsführer Technik, ZVSHK, St. Augustin 1 TrinkwV richtet sich an alle Beteiligten: Wasserversorgungsunternehmen
MehrTrinkwasserverordnung in der Fassung vom 28. November 2011 Nichtamtliche Version
Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 28. November 2011 Nichtamtliche Version Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) 1 1. Abschnitt
MehrDr. R. Suchenwirth NLGA.
1. Änderung der TrinkwV v. 03.05.2011 Wolfsburg, 15.09.2011 Novellierung der TrinkwV-2001 - aus Sicht der Gesundheitsbehörden Roland.Suchenwirth@nlga.niedersachsen.de Neueinteilung Wasserversorgungsanlagen
MehrLegionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen
Struktureinheit: FB Gesundheit Ansprechpartner: Frau Wirth Telefon: 0345 221-3255 Telefax: 0345 221-3222 Internet: www.halle.de Legionellen-Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen (Stand: 02.12.2013)
MehrThema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung
Thema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung Keime in jeder 8. Trinkwasserprobe (Quelle: Panorama 27.09.2010) Das Trinkwasser
MehrAktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
Legionellen Aktuelle Fragen zum Vollzug der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) In Deutschland ist die Legionellose die bedeutendste Krankheit, die durch Wasser übertragen werden kann. Legionellen
MehrPLZ, Ort:... Straße, Hausnummer:... Gebäudebezeichnung:...
Landratsamt Biberach [5000] Postfach 16 62 88396 Biberach Rückantwort an Landratsamt Biberach Kreisgesundheitsamt Rollinstraße 17 88400 Biberach Rückantwort bei Überschreitung des Maßnahmewertes von Legionellen
MehrAnforderung an die Beschaffenheit von Trinkwasser Erfahrungen des UBA mit der Umsetzung der Trinkwasserverordnung
Anforderung an die Beschaffenheit von Trinkwasser Erfahrungen des UBA mit der Umsetzung der Trinkwasserverordnung 14. Sanitärtechnisches Symposium Burgsteinfurt, 28. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer
MehrAktuelles Miet- und Immobilienrecht. Rechtsanwalt Eric Lindner Geschäftsführer Haus & Grund Leipzig
Aktuelles Miet- und Immobilienrecht Rechtsanwalt Eric Lindner Geschäftsführer Haus & Grund Leipzig a) Blei - 6 Abs. 2 TrinkwV i.v. mit Teil II Nr. 4 der Anlage 2 zu 6 gilt ab 01.12.2013 ein Grenzwert von
MehrXX Euro. Bescheid. und Sie wissen. Der Trinkwasser-Check.
XX Euro und Sie wissen Bescheid. Der Trinkwasser-Check. Ist Ihr Trinkwasser hygienisch? Ohne Was serverfärbungen, Geruchs- oder Ge räuschbelästigungen? Unser Trink was ser-check erkennt frühzeitig Schäden,
MehrTRINKWASSERUNTERSUCHUNGSSTELLEN
Liste der in Hamburg nach 15 Absatz 4 Trinkwasserverordnung zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen Nach 15 Absatz 4 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung
MehrAnforderungen an die Stellen der Einhaltung der Wasserqualität -
Trinkwasserverordnung 2001 Anforderungen an die Stellen der Einhaltung der Wasserqualität - Priv.-Doz. Dr. G.-J. Tuschewitzki Hygiene-Institut des Ruhrgebiets Gelsenkirchen Begriffsbestimmungen TrinkwV
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-19049-02-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 29.04.2014 bis 28.04.2019 Ausstellungsdatum: 29.04.2014 Urkundeninhaber:
MehrNeuerungen bei der Trinkwasserverordnung. und Meldeverfahren für Untersuchungsergebnisse
AQS-Jahrestagung 2012/2013 Neuerungen bei der Trinkwasserverordnung und Meldeverfahren für Untersuchungsergebnisse Martina Bauer Neuerungen bei der Trinkwasserverordnung Erste Verordnung zur Änderung der
MehrTrinkwasser im Gespräch. Die neue Trinkwasserverordnung. Die mikrobiologischen Parameter
Trinkwasser im Gespräch Die neue Trinkwasserverordnung Die mikrobiologischen Parameter 2./16. Februar 2011 Dr. Steffen Schneider Zentrallabor / Mikrobiologie Minimierungsgebot TrinkwV 2001 4 (1) frei von
MehrWichtige Änderungen für die Laboratorien nach der neuen Trinkwasserverordnung? Ulrich Borchers
Jahrestagung 2012 Wichtige Änderungen für die Laboratorien nach der neuen Trinkwasserverordnung? Stuttgart-Büsnau, den 15. März 2012 Ulrich Borchers Überblick Anlass und Historie der Überarbeitung Allgemeines,
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 05.12.2016 bis 04.12.2021 Ausstellungsdatum: 05.12.2016 Urkundeninhaber: MZLA Versorgungszentrum GmbH Am Waldessaum
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-18331-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 21.06.2017 bis 20.06.2022 Ausstellungsdatum: 21.06.2017 Urkundeninhaber:
MehrInformationen zum Wasser Außerordentliche Mitgliederversammlung am
Informationen zum Wasser Außerordentliche Mitgliederversammlung am 17.10.2013 Ausgangslage Informationsveranstaltung der Berliner Wasserbetriebe im Herbst 2012 Trinkwasserverordnung wird für Kleingartenkolonien
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
TrinkwV 2001 - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebr... Page 1 of 23 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
MehrSynopse (nicht- amtlich) Trinkwasserverordnung - Dritte Änderung nach Bundesratssitzung vom (Stand: ) in roter Schrift
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2011 Volltext vom 7. August 2013 Dritte Änderung der TrinkwV 2001 (Radioaktivitätsparameter) Bekanntmachung der Neufassung der
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung Vom 10. März 2016 Auf Grund des Artikels
MehrDie allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Sanierungsfall
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Sanierungsfall Franz-Josef Heinrichs Stellvertretender Geschäftsführer Technik ZVSHK St. Augustin Gesetz, Richtlinie, Verordnung Gesetz zur Verhütung
MehrTrinkwassercheck. auf Legionellen.
Trinkwassercheck auf Legionellen www.stadtwerke-pforzheim.de Trinkwassercheck auf Legionellen Am 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Die neuen Regelungen gelten für Hausinstallationen,
MehrZusammenstellung Entwurf der Zweiten Änderungsverordnung TrinkwV (Stand: ) mit Begründung
Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom [Datum einsetzen] Auf Grund des 37 Absatz 3 und des 38 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, von denen 38 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 13
Mehr2 Anwendungsbereich. 3Begriffsbestimmungen
1 Zweck der Verordnung Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
TrinkwV 2001 - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebr... Page 1 of 23 http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/bjnr09591000html#bjnr0959.. 20.12011 Verordnung über die
Mehr37. Kundenfachtagung der FWF 22. März 2018 in Uffenheim
37. Kundenfachtagung der FWF 22. März 2018 in Uffenheim Neue Trinkwasserverordnung seit 9. Januar 2018 in Kraft Dr.-Ing. Tusnelda E. Konrad Abteilungsleiterin Wassergewinnung und -aufbereitung Was ist
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung in der Fassung
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Liste der in Hamburg zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen (Stand 30. Juli 2015) Nach 15 Absatz 4 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
1 von 19 19.09.2015 01:04 TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 205.2001 Vollzitat: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) "Trinkwasserverordnung
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung in der Fassung
MehrTrinkwasserhygiene. Die Praxis. Dr. med. E. Schüler MPH Krankenhaushygiene und Umweltmedizin Erfurt
Trinkwasserhygiene Die Praxis Dr. med. E. Schüler MPH Krankenhaushygiene und Umweltmedizin Erfurt Inhalt Mikrobiologie im Trinkwasser Endständige Filter Fazit Begriffsbestimmung Was ist Trinkwasser? Begriffsbestimmung
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-18293-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 20.11.2017 bis 22.05.2018 Ausstellungsdatum: 20.11.2017 Urkundeninhaber:
MehrAktuelle/weitergehende Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser aus hygienischer Sicht
Aktuelle/weitergehende Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser aus hygienischer Sicht PD Dr. Georg-Joachim Tuschewitzki 1 Trinkwasserhygiene InfSchG 37 Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so
MehrNeue Trinkwasserverordnung
Dipl.-Chem. U. Rädel Sachsen-Anhalt Folie 1 Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch vom 3.11.1998 TrinkwV 2001 Verordnung über die Qualität des Wassers
MehrDie neue Trinkwasserverordnung
Die neue Trinkwasserverordnung Zwischen Vollzug und Wirklichkeit Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 1 Amtl. Begründung zur TrinkwV Aktuell: Verkündet am 11.05.2011 Inkrafttreten: 01.11.2011 14 neue Belastungen
MehrTRWI Wesentliche Neuerungen - (gültig ab 01. November 2011) Norbert Schmitz, FVSHK NRW
TRWI 2012 - Wesentliche Neuerungen - (gültig ab 01. November 2011) Norbert Schmitz, FVSHK NRW 3 Begriffsbestimmungen Neue Definitionen u.a. für: gewerbliche Tätigkeit die unmittelbare oder mittelbare,
MehrLegionellen in der Hausinstallation. Neue Pflichten für Vermieter
Legionellen in der Hausinstallation Neue Pflichten für Vermieter Anforderungen der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung an Unternehmer und sonstige Inhaber von Hausinstallationen in
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-19209-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 26.10.2016 bis 19.02.2019 Ausstellungsdatum: 26.10.2016 Urkundeninhaber:
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-17339-02-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 18.08.2014 bis 17.08.2019 Ausstellungsdatum: 18.08.2014 Urkundeninhaber:
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung in der Fassung
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-13220-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 03.02.2014 bis 02.02.2019 Ausstellungsdatum: 03.02.2014 Urkundeninhaber:
MehrNovellierung der Trinkwasserverordnung. ista Seminar für die Wohnungswirtschaft 2011 Standort Nürnberg / Würzburg
Novellierung der Trinkwasserverordnung ista Seminar für die Wohnungswirtschaft 2011 Standort Nürnberg / Würzburg Mit Inkrafttreten der neuen TrinkwV zum 01.11.2011 müssen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
MehrÄnderung der Trinkwasserverordnung Was ist neu?
Änderung der Trinkwasserverordnung Was ist neu? Fortbildung für den öffentlichen Gesundheitsdienst Berlin, 21.-23.3.2012 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Fachgebiet II 3.5, Mikrobiologie des Trink- und Badebeckenwassers,
MehrMartina Bauer Informationsveranstaltung der Akademie Ländlicher Raum BW Heidelberg, 28. November 2016 Tübingen, 2. Dezember 2016
Legionellen Gefahr aus der Dusche Martina Bauer Informationsveranstaltung der Akademie Ländlicher Raum BW Heidelberg, 28. November 2016 Tübingen, 2. Dezember 2016 Legionellen - Gefahr aus der Dusche Themen
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-19150-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 21.07.2016 bis 16.02.2020 Ausstellungsdatum: 21.07.2016 Urkundeninhaber:
MehrAnforderungen an die Probenahme
Trinkwasserverordnung 2001 27012012 Trinkwassersysteme in Gebäuden Anforderungen an die Probenahme Pd Dr Georg-J Tuschewitzki Wir verfügen über 70000 Bestandswohnungen, bitte unterbreiten Sie ein Angebot
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14115-06-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 01.06.2018 bis 18.02.2020 Ausstellungsdatum: 01.06.2018 Urkundeninhaber:
Mehr- auf Grund des 37 Abs. 3 und des 38 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) das Bundesministerium für Gesundheit und
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2001 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2010 Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
MehrTRINKWASSERVERORDNUNG 2. ÄNDERUNGSVERORDNUNG 2012
VERORDNUNG UND KOMMENTAR TRINKWASSERVERORDNUNG 2. ÄNDERUNGSVERORDNUNG 2012 MIT MERKBLATT GEFÄHRDUNGSANALYSE TRINKWV Mitgliederausgabe Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6, 53757
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2016, 459 FNA: FNA
Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: TrinkwV 2001 Neugefasst durch 10.03.2016 Bek. vom: Gültig ab: 01.01.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2016, 459 FNA: FNA 2126-13-1 Verordnung
MehrTRINKWASSERUNTERSUCHUNGSSTELLEN
Liste der in Hamburg nach 15 Absatz 4 Trinkwasserverordnung zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen Nach 15 Absatz 4 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) TrinkwV Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSichtweise eines kleinen Gesundheitsamtes
Gesundheitsamt Erfurt TrinkwV und Legionellen Sichtweise eines kleinen Gesundheitsamtes Dr. med. E. Schüler MPH Gesundheitsamt Erfurt Email: Tel.: 0361/655-4250 Fax: 0361/655-4269 elisabeth.schueler@erfurt.de
MehrAnzeige- und Untersuchungspflicht von Warmwasseranlagen nach Novellierung der Trinkwasserverordnung (Legionellen)
Anzeige- und Untersuchungspflicht von Warmwasseranlagen nach Novellierung der Trinkwasserverordnung (Legionellen) Thomas Gerstmann (MUGV) 1. Cottbuser Forum Umwelt und Gesundheit Anzeigepflicht nach 13
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14079-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 07.08.2017 bis 06.08.2022 Ausstellungsdatum: 07.08.2017 Urkundeninhaber:
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-18293-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 21.08.2015 bis 22.05.2018 Ausstellungsdatum: 21.08.2015 Urkundeninhaber:
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 09.05.2018 bis 08.05.2023 Ausstellungsdatum: 09.05.2018 Urkundeninhaber: Eurofins Hygiene Institut Berg GmbH Zieglerstraße
MehrTrinkwasserverordnung 2001
2001 Gültig Seit dem 01.01.2003 Trinkwasser ist ein verderbliches Lebensmittel ohne aufgedrucktes Verfalldatum Somit sind wir in der Lebensmittel verarbeitenden Branche tätig. Zapfstellenverordnung Die.
Mehr