Landesamt für Arbeitsschutz
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- Axel Vogt
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1 Landesamt für Arbeitsschutz Liane Rabe Landesamt für Arbeitsschutz URL:
2 Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom Artikel 1 Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) - Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) - Artikel 3 Inkrafttreten ( ), Außerkrafttreten der BetrSichV (alt) 2
3 Novellierung BetrSichV + Änderung GefStoffV Vermeidung von Doppelregelungen Richtlinie 98/24/EG GefStoffV (alt) Richtlinie 99/92/EG GefStoffV (alt) u. BetrSichV (alt) Explosionsgefährdung primär ausgehend vom Gefahrstoff 3
4 Änderungen der GefStoffV 2 Begriffsbestimmungen Abs explosionsfähiges Gemisch, chemisch instabile Gase, gefährliches explosionsfähiges Gemisch, gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, explosionsgefährdeter Bereich Quelle: Dyrba, Kompendium Explosionsschutz, Bd. 1 4
5 Änderungen der GefStoffV 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Abs. 4: Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Auftreten gefährlicher Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen? ( primärer Explosionsschutz) Vorhandensein von Zündquellen o. explosionsauslösenden Bedingungen? ( sekundärer Explosionsschutz) Sind schädliche Auswirkungen möglich? ( tertiärer Explosionsschutz) 5
6 Änderungen der GefStoffV 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Abs. 9 Explosionsschutzdokument Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Explosionsgefährdungen ermittelt + bewertet Darlegung eines Explosionsschutzkonzepts ob und welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden Bereiche, für die Explosionsschutzmaßnahmen festgelegt Regelungen für Fremdfirmen Überprüfungen nach GefStoffV + Prüfungen zum Explosionsschutz 6
7 Änderungen der GefStoffV 11 Schutzmaßnahmen Anhang I Nr. 1 Brand- und Explosionsgefährdungen Beachtung Rangfolge Abs. 3: anlagentechnischer Explosionsschutz 7
8 Die neue BetrSichV Wichtige Änderungen allg.: Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen sind Arbeitgebern gleichgesetzt Anforderungen des betrieblichen Explosionsschutzes der BetrSichV(alt) in GefStoffV überführt (Ausnahme: Prüfungen) Anforderungen als Schutzziele formuliert Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen = Gesamtheit aller explosionsschutzrelevanten Arbeitsmittel, Verbindungselemente, explosionsschutzrelevanten Gebäudeteile 8
9 Die neue BetrSichV Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen = überwachungsbedürftig 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen Anhang 2 Abschnitt 3 Nr Wiederkehrende Prüfung Anhang 2 Abschnitt 3 Nr Erlaubnispflichtige Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen: Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen, Flugfeldbetankungsanlagen, Betankungsanlagen (Erlaubnisantrag: einschl. Prüfbericht einer ZÜS) 9
10 Die neue BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen Prüfungen von Arbeitsmitteln und technischen Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen nach 2 Abs. 14 GefStoffV Nr. 4.1 Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen auf Explosionssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (erlaubnispflichtige Anlagen: einschl. Brandschutz) Nr. 4.2 Prüfung nach Instandsetzung von Geräten, Schutzsystemen und Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der RL 2014/34/EU (siehe TRBS 1201 T. 3) 10
11 Die neue BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen Nr. 5 Wiederkehrende Prüfungen Nr. 5.1 Nr. 5.2 Nr. 5.3 Prüfung auf Explosionssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen: Maximalfrist 6 Jahre (erlaubnispflichtige Anlagen: einschl. Brandschutz) Prüfung von Geräten, Schutzsystemen und Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der RL 2014/34/EU: mindestens alle 3 Jahre Prüfung von Lüftungsanlagen, Gaswarn-, Inertisierungseinrichtungen: mindestens jährlich Verzicht auf Prüfungen nach Nr. 5.2 und 5.3, wenn geprüftes Instandhaltungskonzept vorliegt 11
12 Die neue BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen Prüfzuständigkeiten: ZÜS oder zur Prüfung befähigte Person (zpbp) Erlaubnispflichtige Anlagen: Prüfung der Explosionssicherheit vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrend nur durch ZÜS Nr. 3 Zur Prüfung befähigte Personen Nr. 3.1 / 3.2 / 3.3 befähigte Personen mit erhöhten Qualifikationsanforderungen (über 2 Abs. 6 hinausgehend) 12
13 Die neue BetrSichV 17 Dokumentation der Ergebnisse der Prüfungen Prüfaufzeichnung Prüfbescheinigung (Prüfung durch ZÜS) 13
14 Fazit: Anpassung der Technischen Regeln (ABS AGS) Gefährdungsbeurteilung: GB nach 6, 11 GefStoffV (u.a. Festlegung von Explosionsschutzmaßnahmen) GB für Arbeitsmittel nach 3 BetrSichV (u.a. Art, Umfang, Fristen erforderlicher Prüfungen) Arbeitgeber, Betreiber von Anlagen mit Explosionsgefährdung und Unternehmer ohne Beschäftigte sind in der Pflicht Beibehaltung bisheriger Dokumentationen zum Explosionsschutz Grundprinzipien des Explosionsschutzes haben sich nicht geändert 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15
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