Sicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?

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1 Sicherer Betrieb von Tankstellen wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes gültig seit 3. Oktober 2002, für überwachungsbedürftige Anlagen seit 1. Januar 2003 Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

2 Betankungsanlagen neuer Begriff: Betankungsanlage erforderlich, weil eine Betankungsanlage aus - einer Tankstelle oder - einer Füllanlage für Flüssiggas oder - einer Füllanlage für Erdgas einzeln oder in Kombination besteht Tankstelle und Füllanlagen sind in Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Tankstellen Füllanlagen 2 Abs. 14: Tankstellen sind ortsfeste Anlagen zur Versorgung von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen mit entzündlichen, leichtentzündlichen oder hochentzündlichen Flüssigkeiten (Ottokraftstoff, Ethanol ect., nicht Dieselkraftstoff) 2 Abs. 12 Ziffer 3: Füllanlagen sind Anlagen zur Versorgung von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen mit Druckgasen (Flüssiggas LPG, Erdgas CNG) Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

3 Tankstellen Füllanlagen Alle (Teil-)Anlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV und bedürfen der Erlaubnis nach 13 BetrSichV - üa nach 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 c): Füllanlagen (z.b. LPG- und CNG- Tankstellen ) - üa nach 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 c): Tankstellen (für Ottokraftstoff, E85.) Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Tankstellen Füllanlagen bei Kombination Tankstelle Füllanlage an einem Standort in der Regel mehrere Betreiber (flüssige Kraftstoffe LPG CNG) jeder Betreiber hat eigene Erlaubnis jeder Betreiber muss eigene Prüffristen einhalten Wechselwirkungen sind z.t. nicht berücksichtigt Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

4 bisher: Tankstellen Füllanlagen Tankstellen nach TRbF 40 errichtet / betrieben Füllanlagen für Flüssiggas nach TRG 404 errichtet / betrieben Füllanlagen für Erdgas es gab mal einen Entwurf der TRG 406, sonst nach Druckgeräterichtlinie errichtet / betrieben Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Anwendung der TRbF/TRG Nach 27 Abs. 4 BetrSichV gelten alle bisherigen Technischen Regeln (betriebliche Anforderungen) solange weiter, bis eine vom Ausschuss für Betriebssicherheit überarbeitete neue Technische Regel vom BMA (jetzt BMAS) bekannt gemacht wird Änderung der BetrSichV im Dezember 2008: 27 Abs. 4 gilt nur noch bis zum Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

5 Wer ist Betreiber welcher Anlage? Beispiel: Tankstelle von A. mit Angabe von LPG und CNG A. ist Betreiber der Tankstelle dies i.d.r. an den Tankstellenpächter weiter delegiert CNG kommt von den Stadtwerken dann sind Stadtwerke Betreiber der CNG-Anlage LPG wird in Kompaktanlage abgegeben und von einem LPG-Lieferanten betrieben LPG-Lieferant ist Betreiber dieser Anlage Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Wer ist Betreiber welcher Anlage? LPG wird unterirdisch gelagert und der Lagerbehälter und die Abgabeeinheit wird von A. betrieben dann ist A. der Betreiber alle Anlagenteile bedürfen der Erlaubnis Erlaubnis erhält der jeweilige Betreiber, d.h. auf dem Gelände von A. gibt es drei Betreiber und drei Erlaubnisbescheide Problem mit Wechselwirkungen der einzelnen Anlagen zueinander Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

6 Wer ist Betreiber welcher Anlage? jeder Betreiber muss: Gefährdungsbeurteilung erstellen Explosionsschutzdokument für seine Anlage erstellen Prüffristen festlegen Möglicherweise ist A. der Arbeitgeber für alle drei Anlagen Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Wer ist Betreiber welcher Anlage? Betreiber muss einschlägiges Regelwerk beachten - Vorgaben der Gefahrstoffverordnung - Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) - andere technische Vorschriften Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

7 Vorgaben für neue TRBS gefährdungsbezogen nicht anlagenbezogen keine starren Festlegungen Entscheidungsfreiheiten für den Betreiber lassen Nummerierung 4-stellig: TRBS 1234 Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Struktur der Technischen Regeln Allgemeine Regeln 1000er - zur Konkretisierung der Inhalte der Verordnung Gefährdungsbezogene Regeln er - fassen allgemeingültige Maßnahmen zusammen Spezifische Regeln 3000er - sofern erforderlich - für Arbeitsmittel, Anlagen, Tätigkeiten Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

8 TRBS für Explosionsschutz TRBS 2152 Gefährdung durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (atmosphärische Bedingungen) - mehrere Teile unter gleicher Nummer - Übernahme der BGR 104 (Ex-RL) TRBS 2153 Elektrostatik - Übernahme der BGR 132 als TRBS Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Rechtsbezug der TRBS 2152 Teile der TRBS 2152 behandeln: Maßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären GefStoffV Maßnahmen zur Vermeidung einer Explosion oder Einschränkung der Auswirkungen BetrSichV Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

9 Rechtsbezug der TRBS 2152 Absprache mit BMAS: TRBS 2152 wird sowohl im ABS als auch im AGS beraten einige Teile der TRBS 2152 werden sowohl unter der BetrSichV als auch der GefStoffV bekannt gemacht ein Technisches Regelwerk für zwei Verordnungen Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Bisher erschienen - Stand 07/10 TRBS 2152 / TRGS 720 Allgemeines TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721 Beurteilung der Explosionsgefährdung TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

10 Bisher erschienen - Stand 07/10 TRBS 2152 Teil 3 Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre TRBS 2152 Teil 4 Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken TRBS 2153 Elektrostatik Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt TRBS mit Bezug auf Ex-Schutz TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung TRBS 1112 Teil 1 Explosionsgefährdung bei und durch Instandhaltungsarbeiten TRBS 1122 Änderung und wesentliche Veränderung von Nr. 4 Anlagen TRBS 1123 Änderung und wesentliche Veränderung von Nr. 3 Anlagen Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

11 TRBS mit Bezug auf Ex-Schutz TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in Ex-Bereichen TRBS 1201 Teil 3 Instandsetzung von Geräten, Schutzsystemen gemäß 14 Abs. 6 BetrSichV Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt TRBS mit Bezug auf Ex-Schutz TRBS 1201 Teil 5 Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen TRBS 1203 Befähigte Personen (bp) - Neufassung von Einarbeitung der bisherigen Teile 1 bis 3 Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

12 Grundproblem der TRBS 2152 TRBS nennt nur gefährdungsorientierte Anforderungen Keine Angaben zu - Orten, wo Ex-Bereiche festzulegen sind - Zoneneinteilung um bestimmte Anlagen - Zonengrößen Erkenntnisquelle für Tankstellen und Füllanlagen: TRbF 40, TRG 404 Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Abs. 4 BetrSichV Übergangsbestimmung: Nach 27 Abs. 4 BetrSichV gelten alle bisherigen Technischen Regeln (betriebliche Anforderungen) solange weiter, bis eine vom Ausschuss für Betriebssicherheit überarbeitete neue Technische Regel vom BMAS bekannt gemacht wird, jedoch höchstens bis zum Todestag der TRbF oder TRG Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

13 TRBS Betankungsanlagen soll Anforderungen an - Tankstellen für flüssige Kraftstoffe und - Füllanlagen für Flüssiggas und Erdgas zusammenführen Ziel: erste anlagenbezogene TRBS für Ex Titelwunsch des BMAS: TRBS 3151 Tankstellen und Füllanlagen Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt TRBS Betankungsanlagen für flüssige Kraftstoffe Anforderungen der TRbF 40 weitgehend übernommen + E85 aus LV 47 Berücksichtigung GHS: - Einstufung der Kraftstoffe nach neuen Flammpunktsgrenzen - Explosionsschutz nur für Kraftstoffe mit Flammpunkt 55 C - Iststandbewahrung Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

14 TRBS Betankungsanlagen kommt diese TRBS? - beschlossen vom ABS in 10/ rechtliche Prüfung durch BMAS - TRBS darf Geltungsbereich der BetrSichV nicht verlassen - TRBS darf nur BetrSichV konkretisieren - Bekanntmachung als TRBS 3151 geplant Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Ich wünsche viel Erfolg bei der Installation und dem Betrieb von Betankungsanlagen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Bundesallee 100, Braunschweig dirk-hans.frobese@ptb.de Dr. Frobese/PTB -Tag Frankfurt Info-Tag

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