Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb

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1 Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.v. Kesselbetriebstechnik 2004 TÜV Süd Gruppe, München, 25./ Jochem Graßmuck Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb 1 Inhalt Gesetzliche Grundlagen Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) Tätigkeiten der ABS-Gremien Struktur des zukünftigen Regelwerks Weiteres Vorgehen im ABS Zusammenfassung 2

2 Gesetzliche Grundlagen für Dampfkessel in D Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte Geräte und Produktsicherheitsgesetz GPSG vom , gültig ab GSGV Druckgeräteverordnung vom ( Beschaffenheit, zur Umsetzung der Druckgeräterichtlinie vom ) Betriebssicherheitsverordnung vom ( Betrieb, Ende der DampfkV vom ) 3 Betriebssicherheitsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV) vom , in Kraft seit Mit Änderungen vom?? (ggf ) 4

3 BetrSichV Gliederung Die BetrSichV ist gegliedert in: 1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 2. Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel 3. Abschnitt: Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen 4. Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften Anhänge 1 bis 5 5 Ausschuss für Betriebssicherheit 24 BetrSichV: Beratung des BMWA durch einen Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) mit 21 Mitgliedern und Stellvertretern: 5 Arbeitgeber 3 Länderbehörden 4 Gewerkschaften 3 Berufsgenossenschaften 3 Wissenschaft 3 Zugelassene Stellen 6

4 Aufgaben des ABS als Nachfolger des DDA 1. Ermittlung von Regeln nach Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen 2. Ermittlung von Regeln zur Erfüllung der BetrSichV-Anforderungen 3. Beratung des BMWA zu Fragen der betrieblichen Sicherheit 7 ABS Tätigkeit Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) 1. Konstituierende Sitzung Sitzung , Workshop 30.9/ Sitzung Sitzung Sitzung Sitzung Vorsitz: Dipl.-Ing. Sager, VW Stell.Vors.: Dr. Hien, DGB MR Karsten, Sachsen-Anhalt 8

5 ABS-Gremien Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) mit Koordinierungsgremium UA 1 Allgemeines und Grundlagen UA 2 Werkzeuge und Geräte Elektrische und thermische Gefährdungen UA 3 Maschinen Mechanische Gefärdungen UA 4 Anlagen - Wechselwirkungen UA 5 Brand- und Explosionsschutz UA 6 Aufzugsanlagen UA 7 Druckgeräteanlagen 9 ABS-Themen Bisherige Arbeiten in UA-AKs: Abgrenzung der UA-Aufgabenbereiche Erfassung bestehender Regeln Struktur des zukünftigen Technischen Regelwerks Gefährdungen im heutigen Regelwerk Befähigte Personen/Prüfungen Kriterien zur Prüffristenermittlung 10

6 Technische Regeln für Betriebssicherheit Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Freiräume für individuelle Lösungen Anwenderfreundlichkeit Übersichtlicher Aufbau, einheitliche Struktur Neu! TRAB Deregulierung 11 Anforderungen an das Regelwerk Wünsche der Beteiligten an ein modernes Regelwerk: anwenderfreundlich prägnant modularer Aufbau kurz verständlich gleiche Systematik Praxisorientiert übersichtlich 12

7 Arbeitsmittel- bzw. Anlagenbezug/ Gefährdungsbezug Alt Arbeitsmittel / überwachungsbedürftige Anlage (z.b. Dampfkesselanlage) Neu Gefährdungen (z.b. Druck) Folge: Maßnahmen Eine Vielzahl von detaillierten Regelungen (z.b. TRD) Abgestufte Anforderungen + beispielhafte Maßnahmen Folge: Weniger Einzelregelungen, mehr Freiräume 13 Derzeitiges Regelwerk - TRBS BG-Regelwerk: 127 BGV 196 BGR 551 BGI 80 BGG 350 Technische Regeln für überwachungsbedürftige Anlagen Staatliche technische Regeln Deregulierung Private Regelwerke mit detaillierten Einzelregelungen 14

8 Gefährdungsbezogenes Regelwerk Vorteile: Modernisierung und Straffung des Regelwerks Eingliederung in Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen Unabhängigkeit von technischen Entwicklungen Nachteile: kein Arbeitsmittel- bzw. Anlagenbezug Auswirkung auf die Aufgabenbereiche der Unterausschüsse 15 Vorschlag einer Struktur der Technischen Regeln (1) I. Allgemeine Regeln zur Konkretisierung der Inhalte der Verordnung II. III. Gefährdungsbezogene Regeln fassen allgemeingültige Maßnahmen zusammen Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, Anlagen, Tätigkeiten sofern erforderlich 16

9 Vorschlag einer Struktur der Technischen Regeln (2) 1. Ziffer 2. Ziffer 3. Ziffer 4. Ziffer Themenschwerpunkt Übergeordnetes Themenfeld Bereich innerhalb des Themenschwerpunktes Laufende Nummerierung Beispiel: Gefährdungen Arbeitsmittel, allgemein Mechanische Gefährdungen ungeschützt bewegte Maschinenteile 17 Vorschlag einer Struktur der Technischen Regeln (3) Allgemeines und Grundlagen Methodisches Vorgehen Prüfungen Erfassung und Behandlung von Unfällen und Schadensfällen Gefährdungen Arbeitsmittel allgemein Gefährdungen durch Wechselwirkungen Tätigkeitsbezogene und sonstige Gefährdungen Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, Anlagen und Tätigkeiten 18

10 Weiteres Vorgehen Aufgliederung der bestehenden Regeln nach Gefährdungskatalog Erstellung einer gefährdungsbezogenen Test-TRBS Strukturierung der UAs nach Gefährdungen Erstellung der neuen TRBS Annahme der TRBS durch den ABS Veröffentlichung der TRBS durch das BMWA 19 Vermutungswirkung Gemeinsame Vorbemerkung aller TRBS: Die Technische Regel konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei der Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der BetrSichV für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen. 20

11 TRBS 1203 Am als erste TRBS verabschiedet: TRBS 1203 Befähigte Personen mit Teil 1 Befähigte Personen für den Explosionsschutz Teil 2 Befähigte Personen für Prüfungen zum Schutz vor Druckgefährdungen Bekanntgabe durch BMWA steht noch aus 21 Übergangsvorschriften BetrSichV 27 (6): Die von einem auf Grund einer Rechtsvorschrift nach 11 des GSG eingesetzten Ausschuss ermittelten technischen Regeln gelten bezüglich ihrer betrieblichen Anforderungen bis zur Überarbeitung durch den ABS und ihre Bekanntgabe durch das BMWA fort (d.h. die vom DDA für Dampfkessel ermittelten Betriebs-TRD gelten z.z. fort) 22

12 Gerichtliche Feststellung OLG München vom 10. Mai 2004: Im übrigen enthält die neue gesetzliche Regelung (gemeint ist die BetrSichV) durchaus eine ganze Reihe von Unklarheiten, die voraussichtlich erst durch eine längere gerichtliche Praxis, insbesondere durch Entscheidungen der Obergerichte geklärt werden können, so z.b. wann ein Aufzug ein betriebliches Arbeitsmittel ist. Dass die Meinungen der Parteien hierzu auseinandergehen, ist weiter nicht verwunderlich, aber keine der Parteien hat ein Monopol auf ihre Auslegung 23 Erste Unterlagen zur praktischen Handhabung (1) Arbeitsergebnis des ABS UA 7 AK 2 Leitfaden zur Ermittlung von Prüffristen für Druckgeräte, Stand mit Allgemeines Bei der Prüffristermittlung zu berücksichtigende Faktoren Vorgehensweise bei der sicherheitstechnischen Bewertung Bewertung der Einflussfaktoren hinsichtlich der Prüffristen 24

13 Erste Unterlagen zur praktischen Handhabung (2) Beschlüsse des LASI Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung Stand 30. September Fragen und Antworten Download: Zusammenstellung anlagenspezifischer Daten gemäß 15 Abs. 3 (Mitteilung der Prüffristen samt Anlagendaten durch den Betreiber an die Behörde) ((werden in ZÜS-Länderverordnungen aufgenommen)) 25 Zusammenfassung Dampfkessel sind nach BetrSichV zu betreiben Der ABS hat sich konstituiert Die ABS-Arbeitsgremien arbeiten Die zukünftigen TRBS sind gefährdungsbezogen Die erste TRBS wurde in 2004 verabschiedet Es gibt erste praktische Hilfen Die bestehenden TRD für Dampfkessel gelten bis zur Überarbeitung weiter 26

14 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit Falls Sie Fragen haben, antworte ich Ihnen gerne jetzt oder rufen Sie mich doch einfach an, Tel.: +49( 0) 201/ oder schreiben Sie mir ein oder per Post: J. Grassmuck, VdTÜV, Kurfürstenstr. 56, Essen 27

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