Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Verordnung zum Sicherheits/ Gesundheitsschutz
|
|
- Nelly Lehmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Arbeitssicherheit Thomsen Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit, Brandschutz. Ing. (grad) D. Thomsen Si. Ing.Brumlingsen 15, Arnsberg Tel /2822 Fax 2823 Autotel Mobiltel thomsen.de Mitglied im und in der VDSI Bundesverband freiberuflicher Sicherheitsingenieure und überbetriebliche Dienste e.v. Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.v Aktiengesellschaft für Arbeits, Gesundheits und Umweltschutz AST Arbeitssicherheit Thomsen Ingenieurbüro Brumlingsen Arnsberg Kommentar zur Betriebssicherheitsverordnung Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde in der vorliegenden Fassung am21. Juni 2002 behandelt und am vom Bundeskabinett beschlossen. Sie wird im Oktober 2002 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Die BetrSichV hat in Zukunft sehr großen Einfluß auf die Verantwortung und die Arbeit von Anlagenbetreibern, Sicherheitsfachkräften, befähigten Personen und Mitarbeitern, und soll hier kurz erläutert werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Verordnung zum Sicherheits/ Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Ziele der (BetrSichV) sind: Anpassung an europäisches Regelwerk Straffung des technischen Arbeitsschutrzrechts Anwenderfreundliches Betriebs und Anlagensicherheitsrecht Stärkung der Betreiberverantwortung Liberalisierung des Prüfwesens Zur Historie: 1997 Erste Hinweise, Arbeitskreise im BDA, BDI, DGB, VhU, Januar 2002 Anhörung beim BMA Abstimmung mit den Sozialpartnern März 2002 Vorlage Kabinett 21. Juni 2002 Behandlung im Bundesrat 31. Juli 2002 Kabinettsbeschluß Okt./ Nov Inkrafttreten Artikel 1, Abschnitt 3 zum
2 Seite 2 von 2 Inhalt der (BetrSichV Artikelverordnung, Anlage 1) Artikel 1: Verordnungen zum Si Ge Schutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit. Aufgeteilt in 4 Abschnitte folgender Inhalte: 1. Allgemeine Vorschriften 2. Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel 3. Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen 4. Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften Anhänge 1 5 Artikel 2: 13. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz ( Aerosolpackungsverordnung 13.GSGV) Artikel 3: 14. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz ( Druckgeräteverordnung 14.GSGV) Artikel 4: Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen (Rohrfernleitungsverordnung) Artikel 5: Änderung von Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz Artikel 6: Änderung der Gefahrstoffverordnung Artikel 7: Änderung der Arbeitsstättenverordnung Artikel 8: Inkrafttreten, Außerkrafttreten Inhalt der (BetrSichV Artikelverordnung, Anlage 2): Begründung zur o.g. Verordnung. Die vorliegende Artikelverordnung ist im Wesentlichen: Die Umsetzung von EG Richtlinien zum Arbeits/ Gesundheitsschutz, und zwar: Arbeitsmittel: RL 95/ 63/ EG, RL2002/ 45/ EWG Betrieblicher Explosionsschutz: RL 98/ 24/ EG, RL 1999/ 92/ EG RL 97/ 23/ EG Druckgeräte RL Konsequenzen: Neuordnung Staatliche und BG Vorschriften Trennung von Beschaffenheit und Betrieb Neuordnung im Bereich der überwachungsbed. Anlagen BR Beschluß 1997 Die BetrSichV soll bringen: Einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht Gewährleistung von Sicherheits und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Dritter(Anderer) Erhalt des Sicherheitsniveaus Keine weitere Verschärfung der Gesetzeslage. Sie soll außerdem: EU Recht in nationales Recht umsetzen Neue Regelungen nur bei Regelungsdefiziten enthalten Doppelregelungen verhindern (Staatl. Recht BG Vorschriften)
3 Seite 3 von 3 Die BetrSichV EGŁ Staat EGŁ UVTR (BG ) Œ Œ Gesetze Verordnungen Œ Technische Ł Unfallverhütungs Vorschriften Œ BG Regeln, Ł Regeln BG Informationen Ø Sonstige arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften Kommen von einem Ausschuß für Betriebssicherheit, dieser fi Berät BMA fi Erstellt technische Regeln mit Vermutungswirkung Der Ausschuß ist pluralistisch besetzt, besteht aus 21 Mitgliedern. Er setzt Unterausschüsse und Arbeitskreise ein. Hierin wirken dann z.b auch Verbände wie BFSI, VDSI, usw. mit. Hierbei sind im Artikel gemeinsame Vorschriften die technischen Regeln 1.) Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für: a) Die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln b) Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen 2.) Verfahrensregeln 3.) Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Die BetrSichV Ersetzt: AMBV )* AcetV AufzV VbF (teilweise) DampfkV DruckbehV ElexV SchankV )* AMBV enthält keine Beschaffenheitsanforderungen.
4 Seite 4 von 4 Vorteile der neuen BetrSichV: Vereinheitlichung Zusammenfassen gleichartiger Sachverhalte Einheitlicher Anwendungsbereich ( Beispiel: Lastenaufzüge ohne Fahrkorbabschlusstür) Was sind Arbeitsmittel? Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen was sind überwachungsbedürftige Anlagen? Anlagen nach 2 Abs. 2a GSG Anlagen nach 1 Abs. 2 BetrSichV Zusammenhang Arbeitsmittel überwachungsbedürftige Anlagen: Zu den Arbeitsmitteln gehören insbesondere überwachungsbedürftige Anlagen nach 2 Abs. 2a GSG Wen betrifft die neue BetrSichV: besonders? Rechtsgrundlage Adressat ArbSchG: Zweiter Abschnitt Arbeitgeber GSG Dritter Abschnitt Betreiber Zu einzelnen Begriffen: Grundpflichten des Arbeitgebers: Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen, überprüfen, anpassen Geeignete Arbeitsschutzorganisation schaffen Gefährdungsbeurteilung Pflichten des Arbeitgebers nach 4 Abs.1, 2 BetrSichV: Nur geeignete Arbeitsmittel bereitstellen Gefährdung so gering wie möglich halten Technische regeln berücksichtigen Pflichten des Arbeitgebers nach 4 Abs.3, 4 BetrSichV: Sicherstellen, dass nur geeignete Arbeitsmittel benutzt werden Ergonomische Zusammenhänge berücksichtigen
5 Seite 5 von 5 Schutzkonzept heisst: 4 Gefährdungsbeurteilung)* 4 Einheitlicher Sicherheitsmaßstab 4 Schutzmaßnahmen, Prüfungen 4 Mindestanforderungen an die Beschaffenheit )* Dokumentation für Betriebe bis 10 MA auch weiterhin ges. nicht vorgeschrieben Gefährdungen ermitteln Gefährdungen beurteilen kontrollieren Maßnahmen ermitteln Gefährdungen minimieren Maßnahmen treffen Beschaffenheit der Arbeitsmittel: Erstmaliges Bereitstellen nach Inkrafttreten BetrSichV 7 Abs. 1: 1.) Neue Arbeitsmittel: EG Recht, umgesetzt durch Verordnungen zum GSG, oder 2.) Gebrauchte Arbeitsmittel: z. B. BGV, mindestens Anhang 1 Beschaffenheit der Arbeitsmittel: Bereitstellen vor Inkrafttreten BetrSichV 7 Abs. 2 : 1.) Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltendes EG Recht, oder, 2.) Im Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltende sonstige Vorschriften, mindestens Anhang 1, Nr. 1 und 2 Beschaffenheit der Arbeitsmittel: Bereitstellen vor Inkrafttreten BetrSichV 7 Abs. 2 : Nachrüstung Arbeitsmittel Anhang 1 Nr. 3 mobile Arbeitsmittel:
6 Seite 6 von 6 8 Sonstige Schutzmaßnahmen: Bei besonderer Gefährdung: Maßnahmen, damit die Benutzung des Arbeitsmittels den hierzu beauftragten Beschäftigten vorbehalten bleibt. 9 Unterrichtung und Unterweisung: Ł Informationen zu Gefahren aus der Arbeitsumgebung Ł Betriebsanweisung Ł Unterweisung Ł Spezielle Unterweisung vor Instandsetzungs und Wartungsarbeiten für beauftragte Beschäftigte. Prüfung von Arbeitsmitteln BetrSichV 3 Abs. 3 Ł Art, Umfang, Fristen erforderlicher Prüfungen ermitteln Ł Anforderungen an befähigte Personen festlegen. Pflichten und Rechte der Beschäftigten: 15 Pflichten der Beschäftigten 16 Besondere Unterstützungspflichten 17 Rechte der Beschäftigten Gerätesicherheitsgesetz GSG: Inverkehrbringen: Verordnungen nach 4 GSG, z. B.: 9. GSGV,11. GSGV, 12. GSGV, 14. GSGV, Errichtung und Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen: Verordnungen nach 11 GSG Bereitstellen von Arbeitsmitteln: Umfasst auch Montagearbeiten, einschließlich der für die sichere Benutzung erforderlichen Installationsarbeiten. Benutzen von Arbeitsmitteln: Heißt Erprobung, Ingangsetzen, Gebrauch, Stillsetzen, Instandsetzung, Prüfung, Wartung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen, Um und Abbau, Transport, Verschrottung.
7 Seite 7 von 7 Betrieb: Umfasst Prüfung durch zugelassenen Überwachungsstellen (zü) oder befähigte Personen, und die Benutzung ohne Erprobung vor Inbetriebnahme, Abbau und Transport. Prüfung von Arbeitsmitteln BetrSichV 10 Abs. 1, 2, 3 und 11 Ł Prüfung Gemäß Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen Ł Prüfnachweise zur Verfügung stellen Prüfung von Arbeitsmitteln BetrSichV Ł Nach Montage / neuem Standort Ł Wiederkehrend nach ermittelter Frist Ł Außerordentliche Prüfung ( Veränderungen, Schadensfälle, außergewöhnliche Ereignisse) Ł Nach Instandsetzungsarbeiten Prüfung von Arbeitsmitteln BetrSichV Befähigte Personen 2 Abs. 7 : Ausreichende Fachkenntnisse: Ł Berufsausbildung Ł Zeitnahe berufliche Tätigkeit Ł Erfahrung Befähigte Personen: Neuer Begriff. Bisher in staatlichen Vorschriften und technischen Regeln, BGV`en, BG Regeln: z. B.: Sachkundige, Sachverständige, Fachkräfte. Abgleich erforderlich! Was ist zu tun? Gefährdungsbeurteilung organisieren Prüfkataster anlegen Beauftragte Beschäftigte bestimmen Unterweisung ggf. ergänzen Nachrüstbedarf ermitteln Bei Montage, Installation, Betrieb:
8 Seite 8 von 8 Stand der Technik: Technische Regeln Beschaffenheit: 1.) EG Richtlinien 2.) Nationales Recht 3.) Stand der Technik Begriffe: Druckbehälteranlage:** Gesamtanlage = mehrere Anlagen Abgrenzbare Funktionseinheit, die aus Teilen besteht, die zur sicheren Beherrschung des Druckrisikos erforderlich sind. Betriegsräume, Aufstellflächen, usw. ** Entwurf FAD, noch nicht verabschiedet Begriffe: Änderung/ Instandsetzung (Bisher: wesentliche Änderung, wesentliche Instandsetzung) Änderung: Nach BetrsichV auch Änderung der Bauart oder Betriebsweise Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen: Verpflichtung, den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen zu erhalten, zu überwachen, instandzusetzen, zu warten, notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Betriebserlaubnis einholen, bei bestimmten Anlagen Gutachten zü*** beifügen Unfall und Mängelanzeige machen. *** zugelassene Überwachungsstelle Prüffristen: Überwiegend entsprechend den bisherigen Fristen nach Verordnungen, 11 GSG, aber Neu: Höchstfristen Prüffristen: Betreiber ermittelt zugelassene Überwachungsstelle überprüft bei zu langer Prüffrist informiert zugelassene Überwachungsstelle zuständige Behörde Behörde entscheidet, ggf. mit Gutachten Weiterbetrieb gemäß Prüffrist der zugelassene Überwachungsstelle Anzeige nach 6 Monaten. Prüfungen 4 nur durch zugelassene Überwachungsstellen 4 befähigte Personen (bisher Sachkundige für z. B. Druckbehälter) Novellierung GSG 2000:
9 Seite 9 von 9 Zugelassene Überwachungsstellen Amtliche oder amtlich anerkannte Sachverständige bis Prüfung von EG Neuanlagen durch zugelassene Überwachungsstellen bis Öffnung Prüfmarkt ab Inverkehrbringen von Druckgeräten und Baugruppen: 14. GSGV Œ Montage, Installation, Betrieb: Betriebssicherheitsverordnung Darunter fallen: d.h. Anlagen, die 1a) Dampfkesselanlagen b) Druckbehälteranlagen, Füllanlagen c) Leitungen unter innerem Überdruck, die aa) Druckgeräte nach RL 97 / 7 EG bb) innerbetrieblich eingesetzte Druckgeräte, ortsbewegliche Druckgeräte, cc) einfache Druckbehälter nach RL 87/ 404/ EG sind oder beinhalten. Kesselwärter = beauftragter Beschäftigter 2.Aufzugsanlagen Änderungen Ł Anzeige an Sachverständigen entfällt Ł Zwischenprüfung Bauaufzüge, Fassadenbefahreinrichtungen Ł Bauteilprüfung Aufzugswärter, Aufzugsführer entfällt Ł Prüfung nach Schadensfällen: Anordnung der Behörde 3.Anlagen in ex gefährdeten Bereichen, die Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits, Kontroll oder Regelvorrichtungen im Sinne des Artikels 1 der RL 94/ 9 EG sind oder beinhalten. Neu: Inverkehrbringen von Geräten, Komponenten, Schutzsystemen: 11. GSGV Montage, Installation, Betrieb: Betriebssicherheitsverordnung Änderungen: Gilt auch für den nichtelektrischen Bereich, Betrieb unter Aufsicht eines Ingenieurs ist kein Ersatz für Prüfungen. Elektrofachkraft kann befähigte Person sein
10 Seite 10 von 10 4.a) Lageranlagen> Liter b) Füllanlagen,<1 000 Liter/h c) Tankstellen d) Flugfeld Zusammenfassung Wie war es bisher? Beschaffenheits und Betriebsanforderungen für Arbeitsmittel oder Anlagen in einer Vielzahl von z. T. widersprüchlichen Vorschriften Unüberschaubare Zahl von Detailregelungen Was ist neu? Die Beschaffenheit von technischen Arbeitsmitteln und Anlagen ist europäisch harmonisiert. Damit sind innerhalb der EU Handelshemmnisse abgebaut. Betriebliche Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und Anlagen haben jetzt eine gemeinsame widerspruchsfreie Basis. Klar gegliederte, überschaubare Regelungen Was fällt weg? 8 Verordnungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen (DampfkesselV, DruckbehälterV, AufzugsV, AcetylenV, ElexV, VbF, GashochdruckleitungsV, GetränkeschankanlagenV). Eine Vielzahl von Unfallverhütungsvorschriften durch die Beseitigung bestehender Doppelregelungen zwischen staatlichem Recht und Unfallverhütungsvorschriften. Was regelt die Betriebssicherheitsverordnung? Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Anforderungen an die Bereit stellung und Benutzung aller Arbeitsmittel, an den betrieblichen Explosionsschutz und an den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
11 Seite 11 von 11 Arbeitsmittel: Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen: mehrere Funktionseinheiten, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird; insbesondere überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des 2 Abs. 2a des Gerätesicherheitsgesetzes. Bereitstellen: Alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Umfasst auch Montagearbeiten, wie den Zusammenbau eines Arbeitsmittels einschließlich der für die sichere Benutzung erforderlichen Installationsarbeiten. Benutzen: Alle ein Arbeitsmittel betreffenden Maßnahmen wie Erprobung, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Um und Abbau und Transport. Was sind überwachungsbedürftige Anlagen? Dampfkesselanlagen Druckbehälteranlagen Füllanlagen für Gase Leitungen unter innerem Überdruck Aufzugsanlagen zur Personen und Güterbeförderung Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Anlagen für entzündliche, leicht entzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten: Lageranlagen (größer als) l Füllstellen (größer als) l/h Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen Entleerstellen Was sind die Grundbausteine des Schutzkonzeptes? Mit der Betriebssicherheitsverordnung besteht ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist. Grundbausteine sind Die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel allgemein bzw. sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen,
12 Seite 12 von 12 Der Stand der Technik als einheitlicher Sicherheitsmaßstab, sowie Auf die Gefährdung abgestimmte Schutzmaßnahmen und Prüfungen. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? 1. Schritt: Er muss die Gefährdungen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels verbunden sind, ermitteln und bewerten. Dabei sind Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung mit zu berücksichtigen. 2. Schritt: Er legt geeignete Maßnahmen nach dem Stand der Technik fest, damit die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet ist. Dabei berücksichtigt er ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe. 3. Schritt: Er legt Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen fest. Welche Pflichten hat der Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage? Betrieb nach dem Stand der Technik Erlaubnis für Dampfkessel, Füllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch zugelassene Überwachungsstellen oder befähigte Personen Festlegung der Prüffristen auf Basis einer sicherheitstechnischen Bewertung Ermittelte Frist mit einer zugelassenen Überwachungsstelle abstimmen und dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz mitteilen (Maximalfristen der Verordnung nicht überschreiten!) Sicherheitsrelevante Schadensfälle dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz mitteilen
13 Seite 13 von 13
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
MehrBetriebssicherheitsverordnung. EU Zielsetzungen. EG-Vertrag Harmonisierung
Europa EU Zielsetzungen Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Union der Mitgliedstaaten Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Freier Dienstl.- verkehr Freier Personenverkehr EG-Vertrag Harmonisierung
MehrPrüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung
Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, P. Dürdoth 26.11.2012 Rechtsgrundlagen Ursprung der BetrSichV: EU-Richtlinie 89/655/EG und 95/63/EG Inhalte gelten europaweit Umsetzung
MehrInformationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung
E1 Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen - Aufzüge, Maschinen zum Heben von Personen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Personen-Umlaufaufzüge, Mühlen-Bremsfahrstühle
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2012 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. Regelungen für den betrieblichen Arbeitsschutz Inhaltsverzeichnis 1. Warum eine solche Verordnung?...
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische
MehrLandesamt für Arbeitsschutz
Landesamt für Arbeitsschutz Liane Rabe Landesamt für Arbeitsschutz URL: http://bb.osha.de E-Mail: liane.rabe@las.brandenburg.de Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der
MehrBetriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG
Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
MehrA+A Forum. Qualitätsoffensive Befähigte Personen. Thema: Befähigte Person in der Metallindustrie. Vortrag , A+A Düsseldorf, Messegelände
A+A Forum Qualitätsoffensive en Thema: in der Metallindustrie Vortrag 06.11.2009, A+A Düsseldorf, Messegelände Dr. Ing. Klaus Büdicker Schaeffler KG, Schweinfurt Schutzkonzept im Arbeitsschutz Auf der
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrNeue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz.
. Änderungen im Bereich Explosionsschutz. Agenda. 1 2 3 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten
MehrInformationsveranstaltung. Fernwärmegemeinschaft
Informationsveranstaltung Fernwärmegemeinschaft 22. 03.2004 Die Betriebssicherheitsverordnung Umsetzung in den Betrieben Referent : DI Günter Hammer TÜV Nord Anlagentechnik Bereich : Ost Region : Halle
MehrBetriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Jahresfachtagung
Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Unfälle sind oft die unmittelbaren Auslöser von
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung Auswirkungen auf die Überwachung von Dampfkesseln, Druckbehältern und Rohrleitungen 26.11.2002 1 Beschaffenheitsanforderungen Beschaffenheitsanforderungen gemäß EG-RL Bauprod.-
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrPrüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen
Prüfung von Arbeitsmitteln Ermitteln von Prüffristen Warum Wer Was Wie Wie oft Warum oder: wo steht denn das? gesunder Menschenverstand Ökonomie Anlässe: neu, verändert, Nichtben., Unfall,... Folie 2 Festlegung
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände,
MehrSicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?
Sicherer Betrieb von Tankstellen wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Betriebssicherheitsverordnung
MehrWirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.
Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während
MehrEdmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach
Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163 Fax: 06021/505-102 Handy: 0178/5805020 E-Mail: edmund.brueck@tokheim-service.de
MehrIngenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle
Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb
Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.v. Kesselbetriebstechnik 2004 TÜV Süd Gruppe, München, 25./26.11.2004 Jochem Graßmuck Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb
MehrHandout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge
Handout Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge 22.05.2014 1 Agenda I. Betriebssicherheitsverordnung II. Techn. Richtlinien 22.05.2014 2 22.05.2014
MehrInformationsblatt C zur Betriebssicherheitsverordnung
C1 Informationsblatt C zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige drucktechnische Anlagen - Druckbehälteranlagen, Dampfkesselanlagen, Rohrleitungen, Füllanlagen, ortsbewegliche Druckgeräte
Mehr4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz
4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz Die befähigte Person 12.10.2010 Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsichtsamt Würzburg Dr.-Ing. Klaus Büdicker, Schaeffler Technologies GmbH & Co. KG Schweinfurt
MehrVorwort 7. Einführung 9. Gesetze ProdSG Produktsicherheitsgesetz 21 ArbSchG Arbeitsschutzgesetz 59 ASiG Arbeitssicherheitsgesetz 77.
Inhalt Inhalt Vorwort 7 Einführung 9 Gesetze ProdSG Produktsicherheitsgesetz 21 ArbSchG Arbeitsschutzgesetz 59 ASiG Arbeitssicherheitsgesetz 77 Verordnungen BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung 87 ArbStättV
MehrInformationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH
Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Die neue BetrSichV 2015 Änderung der GefStoffV - wesentliche Änderungen für Anlagen mit Explosionsgefahren BetrSichV 2015 Explosionsgefährdungen
MehrBefähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012
Befähigte Personen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Februar 2012; Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 21 vom 26. April 2012 Technische Regeln 1203 für Betriebssicherheit
MehrVollzugshilfe. zur. Betriebssicherheitsverordnung. für den bergbaulichen Bereich
Vollzugshilfe zur Betriebssicherheitsverordnung für den bergbaulichen Bereich Erarbeitet im Auftrag des Länderausschusses Bergbau zugestimmt am 11. Mai 2004 Vollzugshilfe Betriebssicherheitsverordnung
MehrArbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV
Arbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV nach der aktuellen BetrSichV 1. Auflage 2016. CD. ISBN 978 3 8111 3433 1 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Arbeitsplatz, Arbeitsschutz, Gefahrstoffschutz
MehrAuswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung
MehrNovellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber
Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrPrüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung
DRGS Consulting wirtschaftliche und rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Anforderungen beim Anlagenbetrieb Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung Fachveranstaltung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung
MehrExplosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel
113-001 DGUV Regel 113-001 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter
MehrWie viel Sicherheit muss sein? Verantwortlichkeit der Tankstellenbetreiber für Arbeiten eigener und fremder Mitarbeiter
Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163 Fax: 06021/505-102 Handy: 0178/5805020 E-Mail: edmund.brueck@tokheim-service.de
MehrPrüfung von Druckanlagen. Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS
Prüfung von Druckanlagen Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS Prüfung von Druckanlagen, Guterl, 03-2011 28.03.2011 Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt - Gerätesicherheit
MehrBetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015
BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 Abschnitte BetrSichV 2015 BetrSichV 2002 Kommentar Titel Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrBurkhard Schaper. Mitarbeiter der zugelassenen Überwachungsstelle TÜV NORD Systems GmbH. Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung
Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung Burkhard Schaper Mitarbeiter der zugelassenen Überwachungsstelle TÜV NORD Systems GmbH Tel.: 0511/9986-1646 Mobil: 0160/8880028 Email: bschaper@tuev-nord.de
MehrBGBl. Nr. 70 vom 27. September 2002 (S. 3777)
Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger
MehrDeregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit. Folgen für die tägliche Arbeit
Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit Entwicklung der Gesetzgebung Vater unser 56 Worte 10 Gebote 297 Worte Amerikanische Unabhängigkeitserklärung EG-Norm für den Import von Caramelerzeugnissen
MehrSichere Arbeitsmittel für alle!
Gefährdungsbeurteilung entsprechend der neuen Betriebssicherheitsverordnung Am 1. Juni 2015 ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft getreten. Wie bisher auch, ist ihr Ziel
MehrNeuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick
Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick Änderungen für Betreiber und verantwortliche Akteure Dipl.-Ing. Thoralf Lorenz Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung Gegenüberstellung alt
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 Beschlussfassung der Bundesregierung am 27. August Bundesratsbeschluss am 28. November mit Änderungen BMAS u. BMWi:
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Kabinettsentwurf vom August 2014 Tagung Sicher und gesund in die Zukunft Am 24./25. September 2014 in Damp BetrSichV, Gtl, 09-2014 Novellierung der BetrSichV
MehrDie novellierte Betriebssicherheitsverordnung
Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung Die wichtigsten Fragen und ihre Antworten BetrSichV 2015 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Inhalt Was ist, was regelt und wen betrifft die neue BetrSichV? E Was
MehrDie Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und
MehrExistenzgründer/-innen
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Thema Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter
MehrUmsetzung der Betriebssicherheitsverordnung bei bestehenden Lageranlagen mit entzündlichen, leicht- und hochentzündlichen Flüssigkeiten
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung bei bestehenden Lageranlagen mit entzündlichen, leicht- und hochentzündlichen Flüssigkeiten Werner Klipfel BASF AG WLE/AB - L 443 67056 Ludwigshafen Tel. +49
MehrTRBS Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten. TÜV SÜD Industrie Service GmbH
TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten Bernd Schimanek Abteilung Fördertechnik Niederlassung Stuttgart Filderstadt, den 17.11.2011 Aufzüge Sicherheit muss sein! Sichere Aufzüge brauchen
MehrAktuelle Entwicklungen im Bereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung Herbert Heinken Bundesministerium für Wirtschaft
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 2009 - Beginn der Diskussion, erste Thesenpapiere 6. Februar 2015 - Verkündung im BGBl im (BGBL I S. 49) 1. Juni
MehrKurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers
Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner
MehrVDMA Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378
VDMA-Einheitsblatt April 2013 VDMA 24020-3 ICS 27.200 Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378 Operational Requirements
MehrVerband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin
Verband der TÜV e.v. Neue Dr. VdTÜV, Berlin Formales > Beschluss Kabinett am 07.01.2015 > Veröffentlichung im BGBl. am 6. Februar 2015 > Inkrafttreten am 1. Juni 2015 > Änderung und GefStoffV - GefStoffV
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen
Neufassung Ausgabe: März 2010 GMBl. Nr. 29 vom 12. Mai 2010 S. 627 Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS)
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrBetreiberpflichten und sicherheitstechnische Prüfungen an Biogasanlagen.
Betreiberpflichten und sicherheitstechnische Prüfungen an Biogasanlagen. (Pflichten auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der zu erwartenden bundesweiten VAUwS ) René Richter Sachverständiger
MehrAllgemeine Unterstützungspflicht
Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch
MehrExplosionsschutz Handlungsbedarf aufgrund der neuen Betriebssicherheitsverordnung
Explosionsschutz Handlungsbedarf aufgrund der neuen Betriebssicherheitsverordnung 06-2015 1. Zusammenfassung Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Bereitstellung und die Prüfung von Arbeitsmitteln.
MehrTRBS 1203 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen
TRBS 1203 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen Dieser Teil stellt zusätzliche Anforderungen, die alle befähigten Personen erfüllen müssen, denen Prüfungen zum Schutz vor
MehrWas ist bei dem Betrieb einer Aufzugsanlage zu beachten?
Was ist bei dem Betrieb einer Aufzugsanlage zu beachten? 1 Inhalt Nach welcher rechtlichen Grundlage müssen Aufzüge regelmäßig geprüft werden?... 2 Wer ist Betreiber einer Aufzugsanlage?... 2 Welche Aufzugsanlagen
MehrArbeitssicherheit Gefahrstoffmanagement. TIPP Schulungen
TIPP Schulungen Allgemeine rechtliche Grundlagen -Staatliches Recht -Berufsgenossenschaftliches Recht Aufbau des deutschen Rechtssystems Europa National Berufsgenossenschaften. Gesetzliches Regelwerk EU-
MehrAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die
MehrEin Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Inhaltsübersicht. BetrSichV
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die
MehrHandelt es sich bei Acetylen-Anlagen um überwachungsbedürftige Anlagen?
1 von 8 Handelt es sich bei Acetylen-Anlagen um überwachungsbedürftige Anlagen? Ja! Siehe hierzu aktuell BetrSichV 1 (2), GPSG 2 (7) sowie Richtlinie 97/23/EG Artikel 1 (2) 2.1. Auch schon in der inzwischen
MehrGV04 Gesetze und Verordnungen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die
MehrInhaltsübersicht. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die
Mehr1.5 Downloadverzeichnis
Seite 1 1.5 1.5 Zu den Dokumenten aus dem gelangen Sie über Ihren Downloadbereich des Werks. Die Zugangsdaten zum Download - bereich entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.4 Onlinezugang. 1 Vorlagen, Arbeitshilfen
MehrInhaltsübersicht. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrErrichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge
Vorgehensweise bei der Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge (Lagermenge < 3t) Anita Franzkowiak, München 1. Aufstellung Aufstellung einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Erdgastankstelle
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
MehrHERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn
HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter 19.4.2012 in Leidersbach / Volkersbrunn Michael Birkhorst Inhalte Die gesetzliche Unfallversicherung Rechtsvorschriften im Arbeits-
MehrBetriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung. Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Die Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln vom 03.02.2015 (BGBl. I S. 49) in Kraft seit dem 01.06.2015 - Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
MehrHerausforderungen und Praxislösungen zur Betriebssicherheit technischer Anlagen aus Betreibersicht. Holger Rabanus
Herausforderungen und Praxislösungen zur Betriebssicherheit technischer Anlagen aus Betreibersicht Holger Rabanus Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal mbh Herausforderungen Praxislösungen Betrieb des
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
ASI Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI 6.83 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht Vorwort 3 1. Was versteht man unter Prüfung einer Getränkeschankanlage
MehrNeue Suche starten Trefferübersicht Detailinformationen. Betriebssicherheitsverordnung
Neue Suche starten Trefferübersicht Detailinformationen Betriebssicherheitsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei
MehrGenehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen
Dezernat Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik des Regierungspräsidiums Kassel Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen
MehrAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. 1 Anwendungsbereich
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der Fassung vom 27. September 2002 (BGBl. 2002 Teil I Nr. 70 S.3777) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2006 (BGBl. 2006 I Nr.50 S. 2464) Abschnitt
MehrAuf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016
MehrAufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben
Aufzüge und Fahrtreppen Aufzüge sicher betreiben Aufzüge im Fokus Täglich nutzen mehrere Millionen Menschen in Deutschland ca. 600.000 überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen, Tendenz steigend. Aufzugsanlagen
MehrInhaltsübersicht. Vollzitat:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger
MehrArbeitssicherheit in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitssicherheit in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung TÜV NORD GmbH & Co. KG Historie zur Sicherheit von Arbeitsmitteln 19XX Verordnungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen Druckbehälterverordnung,
Mehr1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen
MehrTechnischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012
Regelwerk Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012 Explosionsschutzdokument für Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und
MehrBetriebssicherheit AwSV Was ist konkret zu tun?
Betriebssicherheit 2015 AwSV 2016 Was ist konkret zu tun? Christof Thoss OmniCert Umweltgutachter GmbH Vorstellung Dezentrale Energiewende OmniCert begutachtet über 1.000 Biogasanlagen pro Jahr. Vorstellung
MehrDie neue BetrSichV Die Zeit rennt!
Die neue BetrSichV Die Zeit rennt! Essen, 26.02.2015 Dieter Roas TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1 Inhalt 1 Entwicklung - Aufzüge 2 Änderungen -Teil 3 Änderungen für den Betrieb von Aufzügen 4 Auswirkungen
MehrWiederkehrende Prüfung sicherheitsrelevanter Geräte und Anlagen in Laboratorien
Wiederkehrende Prüfung sicherheitsrelevanter Geräte und Anlagen in Laboratorien Grundlagen für die organisatorische Umsetzung Dr. Birgit Wimmer Seite 1 Überwachungsbedürftige Anlagen GUV-V A1 -------------
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung 2015 Herausgeber Der Facility Manager Mandichostr. 18 86504 Merching www.facility-manager.de Am 1. Juni 2015 tritt die an das europäische Recht angeglichene neue Betriebssicherheitsverordnung
MehrBG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung
BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische
MehrLeitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) LV 35
Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) LV 35 Vorwort Die Betriebssicherheitsverordnung ist am 3.10.2002 in Kraft getreten. Sie fasst unter Berücksichtigung des Grundkonzeptes des Arbeitsschutzgesetzes
MehrKonzeptidee und Zielsetzung Dipl.-Ing. Rüdiger Wolfertz, VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik
Konzeptidee und Zielsetzung Dipl.-Ing. Rüdiger Wolfertz, VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik (wolfertz@vdi.de) Einführung Befähigte Person, what, where and who? Zusammenarbeitende Organisationen, who
MehrDIE NEUE BETRSICHV HARRY PAPILION, ARBEITS UND GESUNDHEITSSCHUTZ MOBIL
DIE NEUE BETRSICHV HARRY PAPILION, ARBEITS UND GESUNDHEITSSCHUTZ HARRY.PAPILION@INFRASERV.COM MOBIL 01736590162 1 BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2.0 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
Mehr