Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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- Irma Kolbe
- vor 6 Jahren
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1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln
2 Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG Gesetze BetrSichV Verordnungen Tarifverträge Unfallverhütungsvorschriften TRBS BekBS R i c h t l i n i e n u n d R e g e l n Staatliches Recht Recht d. Sozialpartner Recht der Unfallversicherungsträger Richtlinien u. Regeln versch. Regelsetzer
3 Zielsetzung der BetrSichV Auswahl der geeigneten Arbeitsmittel sichere Verwendung der Arbeitsmittel (einschließlich Prüfung) geeignete Gestaltung der Arbeits- und Fertigungsverfahren Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
4 Arbeitsmittel nach BetrSichV A r b e i t s m i t t e l Arbeitsmittel Werkzeuge Geräte Maschinen Anlagen bestimmte Arbeitsmittel NEU mobile AM Hebezeuge hochgelegene Arbeitsplätze Krane Flüssiggasanlagen Veranstaltungs-technik Überwachungsbedürftige Anlagen Druckgeräte - Dampfkesselanlagen - Druckbehälteranlagen - Füllanlagen - Rohrleitungen - einfache Druckbehälter Aufzugsanlagen Anlagen in Ex-Bereichen Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen, Entleerstellen
5 Gefährdungsbeurteilung für: jegliche Verwendung der Arbeitsmittel (bedienen, instandhalten, reinigen, prüfen, demontieren, transportieren, ) mitgebrachte Arbeitsmittel (z.b. durch Beschäftigte) für AM mit CE-Zeichen; der Betreiber kann sich aber auf die Sicherheit des Produktes verlassen; Gefährdungsbeurteilung dann für die Handhabung im Betrieb überwachungsbedürftige Anlagen; bei jeder gewerblichen Nutzung (z.b. Aufzüge in Mietshäusern, )
6 Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV Wechselwirkungen berücksichtigen Arbeitsstoffe Arbeits platz Arbeitsmittel Arbeitsumgebung Arbeitsmittel korrosive Stoffe?... Stückzahl; 3-Schicht; Ergonomie; Instandhaltung; psych. und phys. Belastungen; viel Staplerverkehr?
7 Gefährdungsbeurteilung Neu bei der Gefährdungsbeurteilung: 3 Absatz 2: Gefährdungsbeurteilung bereits vor Auswahl Beschaffung beginnen Eignung des Arbeitsmittels für die geplante Verwendung, Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation berücksichtigen Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden SIFA Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. BekBS 1113: Beschaffungsprozess für Arbeitsmittel als Stand der Technik (?)
8 Gefährdungsbeurteilung Neu: vereinfachte Vorgehensweise nach 7: ist eher gedacht für einfache Arbeitsmittel (Akkuschrauber; Handwerkzeuge; Kaffeemaschine; ) sicherheitstechnische Anforderungen sind erfüllt (z.b. CE, ) Verwendung ausschließlich nach Vorgabe des Herstellers keine zusätzlichen Gefährdungen Prüfungen & Instandhaltungsmaßnahmen durchführen (nach Herstellerangaben oder Regel der Technik)
9 alte Arbeitsmittel Neu: es gibt keine Bestandsschutzregelungen mehr für alte Arbeitsmittel Anforderungen an alle Arbeitsmittel werden als Schutzziele formuliert allein über die Gefährdungsbeurteilung kann nachgewiesen werden, ob ein Arbeitsmittel ausreichend sicher ist. Schutzmaßnahmen nach 8 und 9 beachten / einhalten der ehemalige Anhang 1 der BetrSichV entfällt
10 Sicherheitsniveau in % Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit BekBS 1114: Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Sicherheitsniveau von Maschinen (Beispiele) CE-konform BetrSichV 2002 BetrSichV 2015 Organisatisatorische und personenbezogene Maßnahmen Technische Sicherheit Betreiber einer Altmaschine kann sich nicht auf Sicherheitsniveau zum Zeitpunkt der Beschaffung berufen Einzelfall-Gefährdungsbeurteilung muss sichere Verwendung der Maschine festlegen Technische Maßnahmen sind vorrangig; Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein
11 Instandhaltung Dem Thema Instandhaltung von Arbeitsmitteln kommt in der BetrSichV eine höhere Bedeutung als ihrer Prüfung zu! Arbeitgeber muss Arbeitsmittel in sicherem Zustand erhalten dabei Betriebsanleitung Hersteller berücksichtigen Instandhaltung nur durch fachkundiges Personal Gefährdungsbeurteilung für Instandhaltungsarbeiten und Treffen der erforderlichen Maßnahmen zur sicheren Ausführung der Instandhaltung (12-Punkte-Liste in der BetrSichV)
12 Festlegung von Prüffristen Der Betreiber legt die Prüffristen fest! Genereller Leitsatz: Stand der Technik muss erfüllt sein! Festlegung der Prüffristen nach TRBS 1201 durch: - Stand der Technik (z.b. TRBS, DGUV Regel ) - allgemein zugängliche Erkenntnisquellen, (z.b. Herstellerangaben, Bedienungsanleitung - betriebliche Erfahrungen) - in das Gerät integrierte Last-Kollektiv-Messgeräte
13 aber: zum Stand der Technik TRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln - die TRBS 1201 beschreibt die Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln - Anlage 1 der TRBS 1201 enthält die Prüfanforderungen für gängige Arbeitsmittel - bewährte Prüffristen für die häufigsten Arbeitsmittel stehen in TRBS 1201 Teil 1 DGUV Regel (BGR 500): - enthält noch die Prüffristen aus ehemaligen Unfallverhütungsvorschriften; die meisten davon finden sich aber auch in der TRBS
14 Qualifikation des Prüfers Prüfungen durch Arbeitgeber Prüfungen durch befähigte Person Prüfungen einiger bestimmter Arbeitsmittel ZÜS 15, 16 Übertragbar auf geeignete Personen: Nutzer, Instandhalter Zu beauftragen nach TRBS 1203 Zu beauftragen nach BetrSichV Anhang 2 der BetrSichV Unterwiesene Person Sachkundiger Prüfsachverständiger Neu Qualifikationsanforderung Sachverständiger
15 Prüffristen bei überwachungsbedürftigen Anlagen Betreiber Prüfvorschriften des Anhang 2 BetrSichV maximale Prüffrist Folgende Anlagen sind im Anhang 2 aufgeführt: Aufzugsanlagen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Lagern & Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten Druckanlagen & Dampfkessel
16 Unterweisung / Betriebsanweisung Mitarbeiter sind mind. jährlich zu unterweisen; mit Dokumentation vor erstmaliger Verwendung eines Arbeitsmittels: Betriebsanweisung muss zur Verfügung gestellt werden Ausnahmen: - Hersteller muss keine Gebrauchsanleitung mitliefern - mitgelieferte Gebrauchsanweisung entspricht inhaltlich einer Betriebsanweisung Arbeitsmittel mit besonderer Gefährdung: - Verwendung nur durch beauftragte Personen (Beispiele aus den UVVen: Gabelstapler; Krane; Hubarbeitsbühnen; )
17 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber gegenseitige Gefährdungen durch Arbeitsmittel von Auftraggeber und Auftragnehmer müssen abgestimmt werden gemeinsame Schutzmaßnahmen sind abzustimmen bei erhöhter Gefährdung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber: Koordinator ist schriftlich zu bestellen; dieser kann die gleiche Person sein wie z.b. nach Arbeitsschutzgesetz oder DGUV Vorschrift 1
18 Explosionsschutzdokument ist nicht mehr Bestandteil der BetrSichV ist durch Änderung der Gefahrstoffverordnung in diese Vorschrift gelegt worden. die grundlegenden Anforderungen an das Explosionsschutzdokument sind geblieben
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