Regierungspräsidium Darmstadt. Betriebssicherheitsverordnung. Fassung, gültig ab 1. Juni 2015

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1 Regierungspräsidium Darmstadt Betriebssicherheitsverordnung Fassung, gültig ab 1. Juni 2015 Frankfurt/M., 24. März 2015 Franz Gutjahr MPA

2 Entstehung einer Verordnung Einwirkungsmöglichkeiten Änderungen in der BetrSichV 2

3 Entstehung einer Verordnung Einwirkungsmöglichkeiten Änderungen in der BetrSichV 3

4 Regierungspräsidium Darmstadt Europäische Union 28 Staaten 500 Mio. Menschen Sources: 4

5 Regierungspräsidium Darmstadt Hessen Frankfurt Sources: 5

6 Hierachie der Institutionen EU Bund Bundesländer 6

7 Hierachie der Institutionen EU Bund BMAS Ausschuss BetrSich Länder Länderminister Gewerbeaufsicht 7

8 Vorschriften im Kontext EU-Verordnung / EU-Richtlinie EU Gesetz Bundestag Verordnung Bundesregierung Technische Regel ABS Behördl. Überwachung Gewerbeaufsicht 8

9 Entstehung einer Verordnung Einwirkungsmöglichkeiten Änderungen in der BetrSichV 9

10 Ansprechpartner für Änderungen EU EU-RL EU-VO Bundestag ArbSchG Bund BMAS BetrSichV ABS TRBS Land Aufsicht 10

11 BetrSichV Arbeitsmittel z.b. Elektrische Installation/Geräte Werkzeuge, Maschinen Überwachungsbedürftige Anlagen z.b. Aufzüge, Druckanlagen, Ex 11

12 Adressaten der BetrSichV Arbeitgeber / Betreiber Beschäftigte Fachkundige Personen Zur Prüfung befähigte Personen 12

13 Verantwortung Sind Facility Manager verantwortlich als Arbeitgeber und / oder Betreiber? 13

14 Verantwortung Handlungsverantwortung Art der Aufgabendurchführung Ergebnisverantwortung Zielerreichung Führungsverantwortung wahrgenommene Führungsaufgaben Quelle: Stand

15 Dokumentationen Gefährdungsbeurteilung (geeign. AM) Prüfungen (Fristen und Ergebnis) Unterweisungen / Qualifikation Koordination (versch. Arbeitgeber) Auftragsvergabe (Fachkunde) Gegenseitige Information 15

16 Gefährdungsbeurteilung Vorbereiten Wirksamkeitskontrolle Fortschreiben Ermitteln Beurteilung der Gefährdungen Überprüfen TOP - Prinzip Technisch Organisatorisch Persönlich Beurteilen Durchführen Ziele setzen Umsetzung von Maßnahmen Festlegen Festlegen von Maßnahmen 16

17 Eigenverantwortung des Unternehmen Voraussetzung: aktive Unternehmen Gefährdungsbeurteilung Prozesse werden in Unternehmen angestoßen und geregelt (KVP) Wirkung in die Zukunft 17

18 Entstehung einer Verordnung Einwirkungsmöglichkeiten Änderungen in der BetrSichV 18

19 Neue Struktur der BetrSichV Gemeinsame Anforderungen z.b. Doku, Gefbeurtlg, Unterweisung/Qualifikation, Prüfungen, Eignung, Auftragsvergabe D E T A I L S Anhang 1: Besondere Anforderungen an bestimmte AM (z.b. Höhe, Gerüste, Leitern, Aufzüge) Anhang 2: Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (ZÜS) Anhang 3: Prüfvorschriften für besondere Arbeitsmittel, z.b. Krane, Flüssiggas, Veranstaltungstechnik Quelle: u.a. Aich

20 Änderungen Instandhaltung mit fachkundigem Personal Regelmäßige Inaugenscheinnahme Ex-Zonen-Ermittlung in GefStoffV 20

21 Änderungen bzgl. Aufzüge Plakette in der Kabine Zweiwege-Kommunikation Instandhaltung Notfallplan und -einrichtungen vor Ort 21

22 Änderungen bzgl. Aufzüge (Prüfungen) ZÜS: vor Inbetriebnahme, ZÜS: nach prüfpflichtiger Änderung und ZÜS: ZÜS: Zwischenprüfung entfällt nicht! Wiederkehrend (wie gehabt) 22

23 Sanktionen Bußgelder: Feststellung für Behörde sehr effizient Wirkung in die Vergangenheit Anordnungen 23

24 Verantwortung Handlungsverantwortung Ergebnisverantwortung Führungsverantwortung Ordnungswidrigkeiten BetrSichV Betrifft Facility Manager 9, 30, 130 OWiG Quelle: Stand

25 Bußgeldtatbestände (Beispiele) Arbeitsmittel mit Mängeln / ohne funkt. Si.einrichtungen Dokumentation Gefährdungsbeurteilung Unterweisung / Sprache der Beschäftigten Besondere Arbeitsmittel Gerüst verankern max Prüffristen Wirksamkeit der Maßnahmen Aufzug Kommunikationssystem Technische Schutzausrüstung / PSA Instandhaltung max Mängel an Überwachungsbedürftige Anlagen Prüfung Überwachungsbedürftiger Anlagen Mangelhafte Instandhaltung von Aufzügen max

26 Vielen Dank

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