Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
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- Barbara Koch
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1 Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1
2 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 2
3 Gesetze Verordnungen technische Regeln ArbSchG GefStoffV BioStoffV BetriebsSichV ArbStättV ArbMedVV AGS ABAS ABS ASTA AfAMed TRGS TRBA TRBS ASR AMR 3 Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV -
4 Überschneidungsbereiche von Arbeitsschutzverordnungen GefStoffV BioStoffV ArbStättV ASR TRGS TRBA BetrSichV TRBS 4 Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV -
5 Risiko Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadensausmaß Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 5
6 Gefährdung Der Begriff der Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit (Quelle: Wikipedia;Bundesarbeitsgericht, 2008) Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 6
7 Schematischer Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung 20. Dresdner Arbeitsschutz Kolloquium Lärm Vibrationen, Gefahrstoffe, Beleuchtung Beschäftigte Arbeitsplatz, Verfahren, Arbeitsmittel, Arbeitsbereich Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen Wirksamkeitsprüfung Dokumentation Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 7
8 Information und Bewertung 20. Dresdner Arbeitsschutz Kolloquium Gefährdungsbeurteilung 1. Informationen ermitteln 2. Beurteilung der Tätigkeit/des Arbeitsplatzes Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 8
9 Informationsermittlung zur Gefährdungsbeurteilung Die Qualität der Gefährdungsbeurteilung steht in direktem Zusammenhang zur Qualität der verfügbaren Informationen über die zu beurteilenden Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten der Beschäftigten! 9 Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV -
10 Informationsermittlung zur Gefährdungsbeurteilung Wie komme ich an die richtigen Informationen? 10 Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV -
11 Informationsermittlung zur Gefährdungsbeurteilung Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Die technischen Regeln für Arbeitsstätten entsprechen dem Stand der Technik und haben die Vermutungswirkung. 11 Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV -
12 Informationsermittlung zur Gefährdungsbeurteilung Betriebsbegehung und Arbeitsplatzbesichtigung ( Neue Ansichten vom Betrieb gewinnen. ) 12 Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV -
13 Informationsermittlung zur Gefährdungsbeurteilung Gespräch mit den Mitarbeitern ( Sie werden erstaunt sein! ) 13 Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV -
14 Informationsermittlung zur Gefährdungsbeurteilung Berücksichtigung der Herstellerinformationen von Geräten, Arbeitsmitteln und Anlagen (Bedienungsanleitung, Normen, Handbücher etc.) 14 Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV -
15 Informationsermittlung zur Gefährdungsbeurteilung Unterlagen des Bauherrn/Architekten (Pläne, Gutachten, Bauunterlagen etc.) 15 Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV -
16 Informationsermittlung zur Gefährdungsbeurteilung Weitere Fachinformationen und Empfehlungen z.b. der Länder, der Berufsgenossenschaften, der BAuA und der EU-Kommission (BGR, BGI, Leitfäden, BAuA/INQA-Broschüren, LASI, etc.) 16 Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV -
17 Informationsermittlung zur Gefährdungsbeurteilung Internet ( Sie sind nicht allein mit Ihren Fragen ) 17 Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV -
18 Schutzmaßnahmen Ziel: Die Arbeitsbedingungen sind so zu gestalten, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet wird. Dazu sind die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 18
19 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Allgemeiner Grundsatz: So wenig wie möglich - soviel wie nötig! Sicherheitshinweis: Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dient vorrangig der Rechtsicherheit des Arbeitgebers! 19 Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV -
20 Viel Erfolg und danke für Ihre Aufmerksamkeit! 20 Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV -
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