Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar
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- Reinhold Richard Dittmar
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1 Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar
2 Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung Was? - Die Gefährdungsbeurteilung Wie? - Die Gefährdungsbeurteilung Alles beim Alten? 2
3 Basis des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Grundgesetz: Artikel 2 (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Landesverfassung NRW: Artikel 24 (1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit. (2) 3
4 Charta der Grundrechte der Europäischen Union Artikel 31: Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen. (2) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub. 4
5 Ziel des Arbeitsschutzgesetzes - Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. - Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. ( 1 ArbSchG) - Durch die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes hat der Arbeitgeber eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. ( 3 ArbSchG) 5
6 Arbeitsschutzgesetz - Grundsätzliches - Arbeitgeberverantwortung - Eigenverantwortung bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes - Geeignete Organisation einschließlich der Einbindung der Führungskräfte und Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten (s.a. Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV Vorschrift 2 u.a.) - Ziel: kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes - Methode: Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Kontinuierliche Verbesserung - Inhalt: umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz 6
7 Definition Gefährdung Gefährdung ist die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. (Amtliche Begründung, BT-Drucks. 13/3540 und 13/4854) 7
8 Gefährdungen ergeben sich insbesondere durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, 6. psychische Belastungen bei der Arbeit. ( 5 ArbSchG) 8
9 9
10 Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung - Vor Aufnahme der Tätigkeiten - Orientierung für Unterweisung - Anpassung an Änderungen, neue Erkenntnisse Aktualität - Beteiligung: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Betriebs-/Personalräte, Beschäftigte, Führungskräfte, Experten 10
11 Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach Größenklasse ( Werden an den Arbeitsplätzen in Ihrem Betrieb Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt? ) Quelle: GDA-Betriebsbefragung ( ); Basis: n = Betriebe; betriebsproportionale Gewichtung 11
12 Quelle: Betriebsbefragung der GDA-Dachevaluation, 2011 Inhalte der Gefährdungsbeurteilung 94% die Arbeitsmittel 90% die Arbeitsumgebung Arbeitgeber betrachten in der Gefährdungsbeurteilung 88% die Arbeitsplatzgestaltung 54% 51% Aspekte der Arbeitsorganisation, z.b. hinsichtlich Zeit oder Leistungsdruck soziale Beziehungen, z.b. Konflikte unter Kollegen oder Führungskultur 45% Aspekte der Arbeitszeitgestaltung 45% psychische Belastungen durch den Umgang mit schwierigen Personengruppen 12
13 Nutzen und Akzeptanz der Gefährdungsbeurteilung Gründe, weshalb Betriebe keine Gefährdungsbeurteilungen durchführen, nach Größenklasse und Sektor Quelle: GDA-Betriebsbefragung; Basis: n = Betriebe, die aktuell keine Gefährdungsbeurteilungen durchführen; betriebsproportionale Gewichtung 13
14 Die Gefährdungsbeurteilung alles beim Alten? - Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des vorsorgenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes. - Ganzheitlicher und präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz berücksichtigt umfassend die Arbeitswirklichkeit der Beschäftigten. - Gesundes Beschäftigte in gesunden Betrieben sichern den wirtschaftlichen Erfolg. Neu Alt 14
15 Definition Gesundheit Gesundheit ist der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen. (WHO vom 22. Juli 1946) Foto: Internetseite hohes C 15
16 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Susanne Arndt-Zygar Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Fürstenwall Düsseldorf Tel:
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