Nutzung der Mitbestimmungsrechte

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1 Ressort Arbeits- und Die neue Rolle der Betriebsräte im Arbeitsschutz Nutzung der Mitbestimmungsrechte ( 87, Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG)

2 Neue Ansätze und Anforderungen Neuer Gesundheitsbegriff (WHO, ILO) Gesundheit ist der Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheiten und Gebrechen. Nicht Mängelbeseitigung, sondern präventive Gestaltung von Arbeitsbedingungen 2, Abs. 1 ArbSchG Menschengerechte Gestaltung prozesshaft organisieren und den Prozess initiieren Kontinuierlicher Verbesserungsprozess, Einstieg in den Kreislauf suchen Verbindliche Betriebsvereinbarungsregelungen als Grundlage Z.B. konkrete Verpflichtungen für den Arbeitgeber, bestimmte Handlungen und Maßnahmen in konkreten Zeiträumen an bestimmten Arbeitsplätzen vorzunehmen

3 Arbeitsschutz: kontinuierlicher Verbesserungsprozess im Betrieb Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten Unterweisung der Beschäftigten Organisation des es regeln Wirksamkeitskontrolle Belastungen und Beanspruchungen ermitteln Dokumentation regeln Erforderliche Maßnahmen treffen Gefährdungen beurteilen

4 Stand der Umsetzung Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen aus: Gute Arbeit unter Druck!?, Arbeitshife 12, IG Metall Vorstand 2002: es antworteten 407 Betriebsräte es antworteten 187 Unternehmensleitungen

5 Gallup: Demotivierung durch schlechtes Management Quelle: Gallup-Studie, November 2003

6 Gallup zur Stimmung in den Unternehmen: Nur 12 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland sind engagiert im Job Der ( ) gesamtwirtschaftliche Schaden beläuft sich auf eine Summe zwischen Euro 247,2 und 260,1 Milliarden pro Jahr Die Ursache für das fehlende Engagement am Arbeitsplatz bei den MitarbeiterInnen kann in schlechtem Management gesucht werden. Die Befragten gaben u.a. an, dass sie eine Position ausfüllen, die ihnen nicht liegt, dass es seitens ihres / ihrer Vorgesetzten an Anerkennung und Lob für gute Arbeit mangelt, die Führungskraft sich nicht für sie als Mensch interessiert, es niemanden im Unternehmen gibt, der die persönliche Entwicklung fördert und die persönliche Meinung und Ansicht kaum Gewicht haben. Quelle: Gallup-Studie November 2003

7 Nutzen eines hohen Niveaus des es Nutzen für die Mitarbeiter Nutzen für des Unternehmen Psychische Belastungen abbauen Wissen und Qualifikationen weiterentwickeln Attraktive und gute Arbeit mitgestalten Arbeitszufriedenheit und Motivation verbessern Länger gesund bleiben Qualität von Abläufen und Produkten verbessern Wissen und Qualifikationen der Mitarbeiter besser nutzen Effizienz der Abläufe steigern Fehlzeiten reduzieren Qualifizierte Mitarbeiter halten und gewinnen

8 Pragmatischer Ansatz oder: den Fuß in die Tür bekommen. Einstiegspunkte: Ausgangsfrage: Wo gibt es die meisten Beschwerden? Gestaltung von Arbeitszeit ( 87 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 BetrVG) Betriebsänderung ( 111 und 112 BetrVG) EDV ( 87 Abs. 1 Ziffer 6 BetrVG) Projektarbeit ( 87 Abs. 1 Ziffern 6 und 7 BetrVG) Änderung der Arbeitsabläufe ( 90 BetrVG) Versetzungen ( 99 BetrVG) Krankenstand ( 87 Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG) Qualifizierung ( 98 BetrVG) Personalplanung ( 92 BetrVG)

9 Ablauf für die Ermittlung psychischer Belastungen Ressort Arbeitsund

10 Mitbestimmung im nach 87 Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche... Regelung nicht besteht, in folgenden Fällen mitzubestimmen: Ziffer 7: Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften.

11 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Beurteilung der Arbeitsbedingungen: 5 Abs. 3: Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Gestaltung : unbestimmter Rechtsbegriff

12 Handlungskonzept entwickeln Weniger kann mehr sein: Einstieg in den Prozess, wo der größte Handlungsbedarf ist (Überforderung vermeiden!) Ist die Belegschaft ausreichend sensibilisiert? Welche organisatorischen Strukturen des es bestehen und können genutzt werden? (z.b. auch Qualitätsmanagement) Wie muss sich der Betriebsrat organisieren? Erarbeitung eines Handlungskonzeptes Festlegung von Zielsetzungen Welche Qualifizierung? Sachverständige hinzuziehen? Einbeziehung der Vertrauensleute

13 Das betriebspolitische Viereck Betriebsrat: 5 und 6 ArbSchG, 80, 87/1/7 und 89 BetrVG sowie 11 ASiG Schwerbehindertenvertretung: 81 SGB 9, Vertrauensleute: 80.2 BetrVG Externe Berater: Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft, Arbeitsmediziner, Krankenkassen, Psychologen, Ergonomen, Wissenschaftler Gestaltung der Arbeitsbedingungen Arbeitszeit, Leistungsbedingungen, Arbeitsorganisation,Arbeitabläufe, Personalbemessung, Arbeitsstoffe, Fertigungsverfahren, Qualifizierung, Unterweisung usw. IG Metall Vorstand, Bezirk, Verwaltungsstellen, SekretärInnen, Tarifpolitik Beschäftigte: 12 sowie ArbSchG

14 Weitere Informationen zum Thema Arbeitshilfe 12: Gute Arbeit unter Druck!? Psychische Belastungen in der Arbeitswelt Dokumentation der Tagung Gute Arbeit menschengerechte Arbeitsgestaltung als gewerkschaftliche Zukunftsaufgabe CD der IG Metall: Arbeits- und Im Internet unter AiB-Broschüre Mitbestimmung im, hrsg. vom Vorstand der IG Metall, FB Betriebsund Mitbestimmungspolitik und Sozialpolitik Arbeit & Ökologie-Briefe (Monatszeitschrift),

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