Wo geht die Reise hin?

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1 Wo geht die Reise hin?? Nutzraum-Dach Verfügbarkeits-Prävention Wo geht die Reise hin?

2 Arbeitsschutzgesetzgebung Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allg. Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; 3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; 4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen; 5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen; 6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen; 7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen; 8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist. 4 Nutzraum-Dach Verfügbarkeits-Prävention Arbeitsschutzgesetzgebung

3 Arbeitsschutzgesetzgebung Beurteilung der Arbeitsbedingungen 1. Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. 2. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. 3. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch: die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insb. von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, psychische Belastungen bei der Arbeit. 5 Nutzraum-Dach Verfügbarkeits-Prävention Arbeitsschutzgesetzgebung

4 PERMANENTER KOLLEKTIVSCHUTZ HAT OBERSTE PRIORITÄT! Nutzraum-Dach Verfügbarkeits-Prävention

5 D-A-CH-S Sicherheits-Matrix DACHBERUFE ATYPISCHE PRIVATE JEDERMANN DACHBERUFE NUTZER Nutzraum-Dach Verfügbarkeits-Prävention D-A-CH-S

6 Brandschutz- und Rettungskonzept Praxisgerechtes Brandschutzkonzept? NUTZRAUM-DACH Ist ein Rettungsweg notwendig? Führt er übers Dach? Welche Lösungen gibt es? Nutzraum-Dach

7 Das Flachdach als Flucht- und Rettungsweg? Nutzraum-Dach Flucht- und Wartungswege

8 Das Flachdach als Flucht- und Rettungsweg Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3) Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan: 5 Anordnung, Abmessungen (2) Die Fluchtweglänge muss möglichst kurz sein: a) für Räume, ausgenommen Räume nach b) bis f) bis zu 35 m b) für brandgefährdete Räume mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen bis zu 35 m c) für brandgefährdete Räume ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen bis zu 25 m d) für giftstoffgefährdete Räume bis zu 20 m e) für explosionsgefährdete Räume, ausgenommen Räume nach f) bis zu 20 m f) für explosivstoffgefährdete Räume bis zu 10 m ASR Nutzraum-Dach Flucht- und Wartungswege

9 Das Flachdach als Flucht- und Rettungsweg Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3) Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan: Die Mindestbreite der Fluchtwege bemisst sich nach der Höchstzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen und ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Anzahl der Personen (Einzugsgebiet) bis 5 bis 20 bis 200 bis 300 bis 400 Lichte Breite (in m) 0,875 1,00 1,20 1,80 2,40 ASR Nutzraum-Dach Flucht- und Wartungswege

10 Das Flachdach als Flucht- und Rettungsweg DIN : (Feuerwehrwesen Notleiteranlagen) Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern 3.1 Laufsteg Tragkonstruktion mit einer Lauffläche, versehen mit einem einseitigen Geländer (bei einem Geländer) oder versehen mit einem beidseitigen Geländer (bei zwei Geländern) 4.1 Bestandteile eines Rettungsweges auf flachen und geneigten Dächern a Laufsteg 1) mit einseitigem Geländer oder 2) mit beidseitigem Geländer DIN 5.3 Laufstege Für Laufstege gelten die Maße nach Bild 1 und Tabelle Je nach Anordnung innerhalb des Rettungsweges werden Laufstege mit traufseitigem oder (bei Fehlen einer angrenzenden, gegen Absturz sichernden Dachfläche) beidseitigem Geländer ausgeführt. Nutzraum-Dach Flucht- und Wartungswege

11 Das Flachdach als Flucht- und Rettungsweg DIN : Bild 1 Tabelle 1 DIN Nutzraum-Dach Flucht- und Wartungswege

12 Das Flachdach als Flucht- und Rettungsweg DIN : Standsicherheit/Lastannahmen Laufsteg Der Laufsteg ist für eine lotrechte Belastung von 3,5 kn/m², jedoch mindestens mit 3kN/m zu bemessen. 6.6 Beanspruchung bei Prüfung Abweichend hiervon beträgt die zulässige Durchbiegung bei Geländerhandläufen von Laufstegen, Nottreppen und Notstufenleitern während der Belastung mit 300 Nm Pfostenabstand (mindestens 300 N) maximal 35 mm. Bei Geländerhandläufen von Rettungspodesten beträgt die zulässige Durchbiegung während der Belastung mit 500 N/m, Pfostenabstand (mindestens 500 N) maximal 60 mm Bleibende Verformungen nach Aufbringen der um den Sicherheitsfaktor S erhöhten Prüflast sind 0,5 % der Stützweite zulässig Die Prüflast muss jeweils mindestens 1 min auf das Prüfteil einwirken. DIN Nutzraum-Dach Flucht- und Wartungswege

13 Das Flachdach als Flucht- und Rettungsweg DIN : Wiederkehrende Prüfungen 8.1 Wiederkehrende Prüfungen der gesamten Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern sind vom Betreiber oder geeignetem Personal durchzuführen. ANMERKUNG: Es wird empfohlen, nach den Herstellervorgaben in regelmäßigen Zeitabständen von längstens 3 Jahren eine Sicht- und Funktionsprüfung der gesamten Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern durchzuführen. DIN 8.2 Alle Ergebnisse von Prüfungen und Reparaturen müssen dokumentiert und aufbewahrt werden. Nutzraum-Dach Flucht- und Wartungswege

14 Referenzen und Einbaubeispiele aus der Praxis Nutzraum-Dach Referenzen Einbaubeispiele

15 Referenzen und Einbaubeispiele aus der Praxis Nutzraum-Dach Referenzen Einbaubeispiele

16 Referenzen und Einbaubeispiele aus der Praxis Nutzraum-Dach Referenzen Einbaubeispiele

17 NUTZRAUM-DACH Best Practice-Lösungen Flachdach-Sicherheit ohne Grenzen Best-PracticeBeispiele Kollektivschutz. Nutzraum-Dach Best Practice-Lösungen

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