Assistenzsysteme & sensible Daten: Gute Arbeit durchsetzen
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1 Assistenzsysteme & sensible Daten: Gute Arbeit durchsetzen IG Metall Vorstand, Ressort Zukunft der Arbeit 06. November 2017
2 AGENDA 1. Schutzfunktion oder Gestaltungsfunktion? 2. Arbeitsgestaltung: Kostensenkung oder Humanisierung? 3. Basis einer Durchsetzungsstrategie 4. Gute Arbeit durchsetzen
3 (1) Schutzfunktion oder Gestaltungsfunktion? Foto 1 Foto 2 Foto3 Foto Datum, Nr.
4 Digitalisierung Was bei den Beschäftigten ankommt Quelle: DGB-Index Gute Arbeit 2016
5 Handlungsfelder 1. Sicherung und Ausbau von Arbeitsplätzen Aufbau, Wegfall und Veränderungen von Tätigkeiten 2. Datenschutz Privatsphäre, Leistungs- und Verhaltenskontrolle 3. Soziale Sicherung und tariflicher Schutz Entgelt, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Alterssicherung, 4. Beteiligungs- und Mitbestimmungsansprüche formelle und informelle Beteiligung, Führungskultur 5. Arbeitsbedingungen und Gesundheit körperliche und psychische Belastungen 6. Förderung von Fähigkeiten und Persönlichkeit Bildung und Qualifikation 7. Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben lebensphasenorientierte Arbeitszeitregelungen Schutzfunktion Gestaltungsfunktion 5
6 (2) Arbeitsgestaltung: Kostensenkung oder Humanisierung? 6 - Datum, Nr.
7 Typen arbeitspolitischer Strategieansätze Quelle: Hans-Jürgen Urban: Arbeitspolitik unter (Nach-)Krisenbedingungen Gute Arbeit als Strategie. In: Arbeits- und Industriesoziologische Studien, Jg. 4, Heft 1, Februar 2011, S.48-57
8 Quelle: tenhompel/hirsch-kreinsen, 2016, Bauernhansel 2016 (IGM Maschinenbaukonferenz) Quelle: Bosch-Rexroth, Krökel Beispiel: Assistenzsysteme
9 (3) Basis einer Durchsetzungsstrategie 9 - Datum, Nr.
10 Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitsgestaltung Soziale Angelegenheiten 87 (1) BetrVG Mitbestimmungsrechte Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung 90 BetrVG Unterrichtungs- und Beratungsrechte 91 BetrVG Mitbestimmungsrecht
11 Schutzziele im Arbeitsschutzrecht: umfassender Gesundheitsbegriff Maßnahmen des Arbeitsschutzes Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden ( 4 Abs. 1 ArbSchG) = einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit ( 2 Abs. 1 ArbSchG) Beurteilung von Gefährdungen ( 5 ArbSchG) Gefährdungsfaktoren: insbesondere Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, Menschengerechte Gestaltung umfasst auch Arbeitszufriedenheit Wohlbefinden Entwicklung der Persönlichkeit Notwendigkeit einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung Einbeziehung neuer Technologien und Formen der Arbeitsorganisation
12 BetrSichVO: Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung von Arbeitsmitteln Gefährdungsbeurteilung In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einbeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar 1. von den Arbeitsmitteln selbst, 2. der Arbeitsumgebung und 3. den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden ( 3 Abs. 2 BetrSichV). Verwendung von Arbeitsmitteln Erst, nachdem der Arbeitgeber 1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, 2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und 3. festgestellt hat dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist ( 4 Abs. 1 BetrSichV).
13 Sozio-technische Gestaltung: Mensch-Technik-Organisation 5 ArbSchG: Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen,Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, psychische Belastungen bei der Arbeit.
14 (4) Humane Arbeit durchsetzen 14 - Datum, Nr.
15 Strategie: Integration der GfB in den Gestaltungsprozess Rechtliche Regelungen als Ausgangspunkt für umfassende betriebspolitische Strategie umfassende Beteiligung der Beschäftigten (Information, Abstimmung von grundlegenden Entscheidungen) um Einfluss geltend zu machen GfB meist unabhängig von der Planung und Gestaltung der Arbeitssysteme, Planungsabteilung, Konstruktion, IE, Arbeitsvorbereitung macht die Planung, danach kommt irgendwann die GfB, dann sind oft Tatsachen geschaffen, Änderungen kosten viel Geld,
16 IG Metall, Vorstand Ressort Zukunft der Arbeit Wilhelm-Leuschner-Str Frankfurt am Main - Datum, Nr.
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