Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und Erkundungsarbeiten in kontaminierten Bereichen - Altlasten

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1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und in kontaminierten Bereichen - Altlasten Was ist zu tun? Wer hat es wann zu tun? Andreas Feige-Munzig BG BAU Prävention andreas.feige-munzig@bgbau.de

2 TRGS BGR 128 Arbeiten in kontaminierten Bereichen? Was ist das? (Bau-) Arbeiten in Bereichen, die über eine gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung hinaus mit Gefahrstoffen oder Biostoffen verunreinigt sind! Kontaminierte Bereiche Altlasten - Altstandorte ( Spezial- )Tiefbau in Deponien kontaminierte Gebäude (Nutzung / Gebäudeschadstoffe) : Bohrungen, Schürfe Bau von Grundwassermessstellen Probenahme kont. Materialien Bohr-/ Bohr-/ in kontaminierten Bereichen: Einwirkung von - Gefahrstoffen - Biostoffen gesundheitliches Risiko!! 1

3 Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsschutzgesetz Gefahrstoffverordnung - TRGS Biostoffverordnung - TRBA Betriebsicherheitsverordnung - TRBS Unfallverhütungsvorschriften der BGen BGV BGR, BGI ( DGUV-V DGUV-R, DGUV-I) Gefährdungsbeurteilung?? Bereitstellung / Benutzung von Arbeitsmitteln Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen sicherheitstechnische Überprüfung durch befähigte Person TRBS 1203 Arbeitsschutzgesetz Gefahrstoffverordnung - TRGS Arbeitgeberpflicht: ohne Gefährdungsbeurteilung keine Arbeit!! Arbeitsschutzgesetz Gefahrstoffverordnung - TRGS eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst aufgenommen werden, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die Schutzmaßnahmen festgelegt wurden GefStoffV 7 Abs.1 Bußgeld 22 Abs.1 Nr. 3 2

4 Ist den Ausführenden und den anderen überhaupt bekannt, dass sie sich auf einem (ur-) alten Chemiestandort befinden??? Gefährdungsbeurteilung?? Gefahrstoffverordnung: Biostoffverordnung: Welche Stoffe??? Auftraggeber Gefährdungsbeurteilung?? Historische Erkundung!! BaustellV Auftraggeber Informationsund Schutzpflichten!! BaustellV ArbSchG, 13 Verantwortliche Personen : Nr. 5: sonstige nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. Auftraggeber 3

5 BaustellV 2 (1): bei der Planung sind die allgemeinen Grundsätze des 4 Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen! Gefährdung vermeiden!! Gefährdung minimieren!! BaustellV Kampfmittel??? Gefährdung vermeiden!! Gefährdung minimieren!! BaustellV Auftraggeber RAB 10 Baustelle: Errichtung baulicher Anlage zzgl. vorbereitende u. abschließenden Arbeiten GW-Messstellen Erkundung mittels Bohrung oder Baggerschurf!! Informationsund Schutzpflichten!! BGR 128 und TRGS 524 Arbeits- und Sicherheitsplan 4

6 TRGS 524 und ihre Auftraggeberpflichten Methode zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen gilt für alle Arbeiten in kontaminierten Bereichen!! Boden, Grundwasser Gebäude (Rückbau, Sanierung ) Welche Gefahrstoffe, Biologische Arbeitsstoffe Mobilitätseigenschaften Gefährliche Eigenschaften Giftigkeit (akut, chronisch) Brand-Ex-Gefahren Sauerstoffmangel Welche Gefahrstoffe, Biologische Arbeitsstoffe Mobilitätseigenschaften + Tätigkeiten 1) Festlegung der Arbeitsbereiche 2) Ermittlung der Tätigkeiten mit Exposition 3) Ermittlung der arbeitsbereichs- und tätigkeitsbedingte Faktoren Expositionsabschätzung: 0-wenig-viel! Gefährliche Eigenschaften tödlicher Unfall in vergleichbarer Situation bei Probenahme in Schacht durch O 2 -Mangel + CO 2 Gefährdungsbeurteilung Wirksamkeitskontrolle Schutzmaßnahmen 5

7 Welche Gefahrstoffe, Biologische Arbeitsstoffe Mobilitätseigenschaften + Tätigkeiten 1) Festlegung der Arbeitsbereiche 2) Ermittlung der Tätigkeiten mit Exposition 3) Ermittlung der arbeitsbereichs- und tätigkeitsbedingte Faktoren TRGS 524 und ihre Auftraggeberpflichten immer anzuwenden ab Anfangsverdacht! Expositionsabschätzung: 0-wenig-viel! Gefährliche Eigenschaften Gefährdungsbeurteilung Wirksamkeitskontrolle Schutzmaßnahmen Altlasten - Schadstoff - Erkundung Baugrund - Erkundung auf / neben Verdachtsflächen z.b. Altlastenkataster TRGS 524 und ihre Auftraggeberpflichten Grundsätze in Abschnitt 3: - Stoffinformation (Art und Eigenschaften) - auszuführende Tätigkeiten Gefährdungsabschätzung Schutzmaßnahmen Arbeits- und Sicherheitsplan nach TRGS 524 ( = Arbeits- und Sicherheitsplan nach BGR 128) Musterausschreibungstexte der BG BAU BG BAU Info-CD TRGS 524 und ihre Auftraggeberpflichten Arbeits- und Sicherheitsplan nach TRGS 524 ( = Arbeits- und Sicherheitsplan nach BGR 128) Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind besondere Leistungen!! (VOB C DIN ATV Abschnitt 4.2.5) Ermittlung für die Ausschreibung! 6

8 Arbeits- und Sicherheitsplan? Gefährdungsbeurteilung? Unterweisung? Baustellen Einrichtung? Ladungssicherung?? Einrichtung von Fahrzeugen Einrichtung von Fahrzeugen 7

9 Organisation!! Trennwand zum Führerhaus: Schwarz-Weiß- Einrichtung: Ablage kontam. Schutzkleidung, Atemschutz Probenbearbeitung Einrichtung von Fahrzeugen Arbeitsplatz + Waschgelegenheit!! Für 80 % der Fälle angemessene Massnahmen: Fahrzeugeinrichtung!! Hygiene einfache PSA ( Entsorgung!) einfache Technische SM Bewetterung mit Lüfter Abdeckung von Haufwerk (Bohrgut) ggf. Messtechnik (direkt anzeigend) Monitore für Akut-Gefahren ( EX-Ox-Tox ) andere Messgeräte, z.b. PID / FID Stoffe mit chronischen Wirkungen 8

10 Zusammenfassung: Arbeitsschutz ist primär Arbeitgeberpflicht! aber: ohne Gefährdungsbeurteilung keine Arbeit! ohne AG-Info auch keine Gefährdungsbeurteilung! ohne AG-Info keine Arbeit! Arbeits- und Sicherheitsplan Bestandteil des Erkundungskonzeptes Sachkunde-Lehrgänge nach BGR 128 siehe TRGS BGR 128 Besondere Kenntnisse Fach- / Sachkunde Nachweis der Sachkunde nach BGR 128 = NW der Fachkunde nach TRGS 524!! (TRGS 524, Fußnote zu Kap ) Zusammenfassung: Auftraggeberpflichten bei Vergabe von : Arbeits- u. Sicherheitsplan nach BGR 128/TRGS 524 Berücksichtigung vom Schutzmaßnahmen in der Ausschreibung besondere Leistungen!! Bayerisches Landesamt für Umwelt Merkblatt 3.8/2, Teil 2, Anhang 5 9

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