Studienordnung. für den. Bachelor-Studiengang. an der. Hochschule Zittau/Görlitz. vom

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1 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement - Kooperatives Studium mit integrierter Ausbildung (KIA) - an der Hochschule Zittau/Görlitz vom

2 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) (ab Matrikel 2013) 2 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) an der Hochschule Zittau/Görlitz Gemäß 36 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz - SächsHSFG), rechtsbereinigt mit Stand vom 01. Januar 2013, erlässt die Hochschule Zittau/Görlitz diese Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (KIA) als Satzung.

3 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) (ab Matrikel 2013) 3 Inhaltsübersicht Seite I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Studienvoraussetzungen Module und Leistungspunkte (ECTS-unkte) Beginn und Dauer des Studiums... II. Abschnitt: Ziel, Ablauf und Inhalt des Studiums... Ziel des Studiums... 6 Ablauf und Inhalt des Studiums Modulhandbuch... 7 III. Abschnitt: Durchführung des Studiums Zuständigkeiten eranstaltungsarten Studienberatung I. Abschnitt: Schlussbestimmungen Inkrafttreten Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Studienablaufplan Modulhandbuch

4 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) (ab Matrikel 2013) 4 I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der rüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Tourismusmanagement (KIA) Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Bachelor-Studienganges an der Hochschule Zittau/ Görlitz. (2) Diese Bachelor-Studienordnung gilt für den Studiengang Tourismusmanagement (KIA) insoweit, wie dieser als Kooperatives Studium mit integrierter Ausbildung (KIA) parallel zu einer Berufsausbildung im Bereich des Tourismus mit Abitur als Zugangsvoraussetzung durchgeführt wird. Festlegungen zur Berufsausbildung bleiben von dieser Ordnung unberührt. 2 Studienvoraussetzungen (1) Für die Zulassung zum Studium an der Hochschule Zittau/Görlitz müssen die Studienvoraussetzungen gemäß 17 SächsHSFG und gemäß der Immatrikulationsordnung der Hochschule Zittau/Görlitz vorliegen. Der Zugang setzt in der Regel die allgemeine Hochschulreife, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine einschlägige Meisterprüfung voraus. Zum Studium an der Hochschule Zittau/Görlitz berechtigt außerdem die bestandene Zugangsprüfung nach 17 Abs. SächsHSFG. (2) Für die Zulassung zum Studium im Studiengang Tourismusmanagement (KIA) ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit dem Kooperationspartner erforderlich. (3) Zugelassen wird ferner nur, wer über Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau der Hochschulreife oder Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt. (4) on den Studienbewerbern werden weiterhin die Bereitschaft und Fähigkeit vorausgesetzt, raktika in tourismusrelevanten Betrieben sowie Auslandsaufenthalte an einer Hochschule bzw. in einer touristischen Einrichtung zu absolvieren. () Das Studium findet sowohl an den Standorten der Hochschule Zittau/Görlitz als auch am Standort des Kooperationspartners statt. Eine entsprechende Mobilität der Studierenden wird vorausgesetzt. 3 Module und Leistungspunkte (ECTS-unkte) (1) Ein Modul stellt eine zeitlich begrenzte, in sich abgeschlossene und abprüfbare, methodisch und inhaltlich zusammenhängende und mit ECTS-unkten versehene Einheit dar. Dabei wird die Einheit durch Lernziele, beschrieben als Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, definiert. Die Module erstrecken sich in der Regel über ein

5 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) (ab Matrikel 2013) Semester und werden durch eine Modulprüfung abgeschlossen. Modulprüfungen führen zum Hochschulabschluss. Näheres regelt die rüfungsordnung. (2) Jedem Modul sind ECTS-unkte zugeordnet. Die Anzahl der ECTS-unkte richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand, der durch die Studierenden für das jeweilige Modul zu erbringen ist. Zu dem Arbeitsaufwand zählen sowohl die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, als auch die or- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, rüfungsvorbereitungen, rüfungszeiten einschließlich raktika und alle Arten des Selbststudiums. Ein Leistungspunkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden. (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls werden die entsprechenden ECTS-unkte erfasst und dem Studierenden gutgeschrieben. oraussetzung für die Gutschrift ist, dass der Studierende die Modulprüfung mit mindestens ausreichend (Note 4) bestanden hat. Die Gutschrift der ECTS-unkte als quantitatives Maß erfolgt unabhängig von der relativen und der absoluten Note in vollem Umfang. 4 Beginn und Dauer des Studiums (1) Das Studium im Studiengang Tourismusmanagement (KIA) umfasst 180 ECTS-unkte und beginnt jährlich am Standort des Kooperationspartners. (2) Das Studium im Studiengang Tourismusmanagement (KIA) hat eine Regelstudienzeit von acht Semestern bzw. vier Jahren. Es besteht aus einem zweijährigen Studienabschnitt am Standort des Kooperationspartners sowie vier Semestern an der Hochschule Zittau/Görlitz. Das fünfte Semester beinhaltet das Auslandspraktikum mit den rüfungen in den Modulen raisprojekt und SBWL Tourismusbranche II. Im sechsten Semester wechseln sich hasen des Studiums am Standort des Kooperationspartners mit Studienabschnitten an der Hochschule Zittau/Görlitz ab. Das siebte Semester beginnt mit einer Blockphase an der Hochschule im September. Das siebte und achte Semester findet ausschließlich an der Hochschule Zittau/Görlitz statt. Der Studienablaufplan (Anlage 1) verdeutlicht die Lage der Module im Studium. II. Abschnitt: Ziel, Ablauf und Inhalt des Studiums Ziel des Studiums (1) Der Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) verkörpert eine innovative Ausbildungsrichtung, die dem Querschnittscharakter des Tourismus Rechnung trägt. (2) Er hat das Ziel, auf dem Gebiet des Tourismus kreative Wirtschafts- und Freizeiteperten auszubilden. Die Berufsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen soll durch die Ausbildung so unterstützt werden, dass sie gekennzeichnet ist durch solides Fachwissen, Teamfähigkeit, persönliche Integrität, Internationalität und die Fähigkeit, Theorie und rais als Einheit zu entwickeln. Dazu wird den künftigen Tourismusmanagerinnen und -

6 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) (ab Matrikel 2013) 6 managern und Freizeitökonomen eine fundierte, anwendungsbezogene und theoretisch hochstehende Ausbildung vermittelt. (3) Das interaktive Erlernen und Entwickeln von kreativen Lösungswegen und -methoden, die interdisziplinäre Ausbildungsgestaltung durch wirtschaftswissenschaftliche, sozial- und verhaltenswissenschaftliche und kulturwissenschaftliche Disziplinen sowie die Integration der Kommunikationswissenschaften und deren praktische Nutzung, das erbinden von generalisiertem und fachspezifischem Wissen unter gestalterischer Mitwirkung der Studierenden entwickeln ein neues und zukunftsträchtiges Handlungswissen und die Fähigkeit, dieses umzusetzen. (4) Ausbildungsgegenstand und Einsatzgebiet für die Absolventen sind die verschiedensten Bereiche der Tourismuswirtschaft, von Tourismusinstitutionen, Tourismusverwaltungen und nicht zuletzt der Tourismuspolitik. Innovative, risikofreudige und verantwortungsbewusste Absolventen finden Einsatzchancen im unteren und mittleren Management vor allem: 1. bei den national und global agierenden Leistungsträgern der Tourismuswirtschaft, wie z. B. bei Gastgewerbebetrieben, Touristinformationen, Kurverwaltungen, Tourismus-Marketing-Betrieben, Freizeitzentren, eranstaltungsbetrieben, gesundheitstouristischen Betrieben, Reiseveranstaltern, Reisebüros, erkehrsbetrieben; 2. bei staatlichen und privaten Institutionen, erwaltungen, ereinen, erbänden auf Orts-, Regional-, Landesebene bis zur Bundesebene und zunehmend im europäischen und im Weltmaßstab; 3. in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Einrichtungen der Freizeitpädagogik und der Animation; 4. in Unternehmens- und Regionalberatungen für den Tourismus sowie. in der Aus- und Weiterbildung für das Gebiet Tourismus. () Die Absolventen werden in der Lage sein, durch die ermittlung und Erprobung von roblembewusstsein, Kritik- und Erneuerungsfähigkeit den ökonomischen und außerökonomischen Faktoren der Tourismus- und Freizeitwirtschaft neue Impulse zu verleihen und einen aktiven Beitrag zur Entwicklung eines wettbewerbsfähigen, effizienten, umweltverträglichen und sozialverantwortlichen Tourismus zu leisten. (6) Die Internationalisierung der Studieninhalte, der angestrebte Anteil von Studierenden aus den Ländern West-, Mittel- und Osteuropas, das Entwickeln neuer Formen der öffentlichen Diskussion werden sowohl dem Zusammenwachsen der ölker Europas als auch der Entwicklung sozialer Kompetenz zwischen verschiedenen Kulturen dienen. 6 Ablauf und Inhalt des Studiums (1) Der Studienablauf wird durch das Angebot von Modulen organisiert. Die Modulbeschreibungen geben den wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt ihrer Erstellung wieder und unterliegen regelmäßigen Aktualisierungen entsprechend den Neuerungen im betreffenden Wissenschaftsgebiet. Der Studienablaufplan mit der Benennung der Module, ihres Lehrumfanges in Semesterwochenstunden, der zeitlichen Gesamtbelastung für die Studierenden in Form der ECTS-unkte sowie der zeitlichen Anordnung der Module ist dieser Ordnung als Anlage 1 angefügt. Die dabei zu

7 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) (ab Matrikel 2013) 7 absolvierenden Modulprüfungen, rüfungsleistungen und rüfungsvorleistungen sind in der rüfungsordnung des Bachelor-Studienganges Tourismusmanagement (KIA) an der Hochschule Zittau/Görlitz aufgeführt. Die Befolgung dieses Studienablaufplanes ermöglicht einen Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit. (2) Die Module gliedern sich in - flichtmodule (Abs.3), - Wahlpflichtmodule (Abs.4), - das Abschlussmodul (Abs.) und - Wahlmodule (Abs.6). (3) flichtmodule sind vom Studierenden obligatorisch zu absolvieren. Sie sind im Studienablaufplan (s. Anlage 1) aufgelistet. Die Studierenden sind durch die Immatrikulation bzw. Rückmeldung automatisch für die flichtmodule angemeldet. (4) Wahlpflichtmodule bestehen aus verschiedenen Lehrangeboten. Die Studierenden haben entsprechend ihrer fachlichen Interessen nach Maßgabe einer Angebotsliste gemäß Anlage 1 in einem geforderten Mindestumfang an ECTS-unkten eine bestimmte Anzahl von Lehrangeboten auszuwählen. Sie schreiben sich dazu für die von ihnen ausgewählten Lehrangebote/Module in der jeweiligen Fakultät ein. Mit der Einschreibung werden diese zum flichtbestandteil des Studiums. Das jeweilige Lehrangebot/Modul wird nur durchgeführt, wenn sich hierfür mindestens fünf Studierende eingeschrieben haben. () Das Abschlussmodul im letzten Semester beinhaltet die Bachelor-Arbeit und deren erteidigung. Das Abschlussmodul umfasst einen Arbeitsaufwand im Umfang von 1 ECTS-unkten, davon 3 ECTS-unkte für die orbereitung und Durchführung der erteidigung als Abschlussprüfung. (6) Studierende haben auch die Möglichkeit, fakultativ an weiteren als im Studienablaufplan genannten Lehrveranstaltungen (Wahlmodulen i. S. d. 26 O) teilzunehmen. Diese gehören nicht zu den fiierten Bestandteilen der Studienordnung und gehen nicht in die Berechnung des studentischen Arbeitsaufwandes ein. Für die fakultative Teilnahme an solchen Lehrveranstaltungen sind keine prüfungsrelevanten Leistungen vorgesehen, können jedoch freiwillig durch die Studierenden erbracht und auf Antrag zusätzlich ins Zeugnis aufgenommen werden. Sie fließen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. (7) Der Charakter der Kooperativen Ausbildung im Rahmen des Studiums wird durch die speziellen Organisationsformen in enger Abstimmung mit dem Kooperationspartner gewährleistet. Das Studium umfasst sowohl Ausbildungsabschnitte beim Kooperationspartner, Ausbildungsabschnitte in der Hochschule als auch gemischte hasen. Diese können auch in Zeiträumen stattfinden, welche an der Hochschule als vorlesungsfreie Zeiten ausgewiesen sind. 7 Modulhandbuch (1) Die Module des Bachelor-Studienganges Tourismusmanagement (KIA) sind als Anlage 2 Bestandteil dieser Ordnung und im Modulkatalog der Hochschule Zittau/Görlitz unter abrufbar. Der Modulkatalog enthält alle angebotenen

8 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) (ab Matrikel 2013) 8 Module inklusive ihrer jeweiligen Beschreibung. Die Beschreibung beinhaltet insbesondere Informationen über: 1. die Inhalte und Qualifikationsziele, 2. die Lehrformen, 3. die oraussetzungen für die Teilnahme, 4. die erwendbarkeit des Moduls,. die oraussetzungen für die ergabe von ECTS-unkten, 6. die ECTS-unkte und Noten, 7. die Häufigkeit des Angebotes des Moduls, 8. den Arbeitsaufwand und 9. die Dauer des Moduls. (2) Für die Module des Bachelor-Studienganges Tourismusmanagement (KIA) und deren Beschreibungen ist die/der Studiengangsbeauftragte der betreffenden Fakultäten zuständig. III. Abschnitt: Durchführung des Studiums 8 Zuständigkeiten (1) Die Fakultät Management- und Kulturwissenschaften ist für die Module des Bachelor- Studiengangs Tourismusmanagement (KIA) gesamtverantwortlich und stellt gemeinsam mit dem Kooperationspartner das Lehrangebot sicher. Module, die nicht in die Kompetenz der Fakultät Management- und Kulturwissenschaften fallen, werden von der dafür fachlich zuständigen Fakultät angeboten. Die Fakultäten der Hochschule erbringen Dienstleistungen in Form der Übernahme von Modulen nach dem Dienstleistungsprinzip der Hochschule Zittau/Görlitz bzw. haben die fachliche erantwortung für die sie betreffenden Module, soweit sie nicht über den Kooperationspartner sichergestellt werden. (2) Der Fakultätsrat der Fakultät Management- und Kulturwissenschaften bestellt eine Studienkommission Tourismusmanagement (KIA). Diese setzt sich aus Lehrenden und Studierenden des Studiengangs zusammen. Lehrende anderer Fakultäten können auch berufen werden. Die Aufgabe der Studienkommission besteht in der Koordination, der inhaltlichen Gestaltung des Studiums und in der Erarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Bachelor-Studiengangs für den Fakultätsrat der Fakultät Management- und Kulturwissenschaften. (3) Für die Einhaltung der rüfungsordnung des Bachelor-Studienganges Tourismusmanagement (KIA) ist der rüfungsausschuss der Fakultät Management- und Kulturwissenschaften zuständig.

9 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) (ab Matrikel 2013) 9 9 eranstaltungsarten (1) Im Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) wird in folgenden Formen gelehrt und gelernt: 1. orlesungen (Absatz 2) 2. Seminare (Absatz 3) 3. Übungen (Absatz 4) 4. raktika (Absatz ). raisprojekte (Absatz 6) 6. Workshops (Absatz 7) 7. Forschungspraktika (Absatz 8) 8. Fachekursionen (Absatz 9) 9. Gastvorträge (Absatz 10). (2) Die orlesung ist ein Lehrvortrag, in der durch Hochschullehrer oder vertraglich bestellte Lehrbeauftragte eine zusammenhängende Darstellung des Lehrstoffes sowie Fakten und Methoden vermittelt werden. Der Lehrende trägt vor und beantwortet Fragen. (3) Im Rahmen von Seminaren werden Grund- und Spezialkenntnisse einzelner Module im Wechsel von studentischem Referat und Diskussion mit Hilfe kompleer roblemstellungen behandelt, analysiert und entwickelt. raisbezogene Aufgabenstellungen, Fallstudien, Rollen- und lanspiele dienen der ertiefung und Festigung des Wissens, der Ausprägung von Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie der Entwicklung der Rhetorik und des persönlichen Auftretens. Seminare werden von Hochschullehrern, vertraglich bestellten Lehrbeauftragten und lehrberechtigten Mitarbeitern geleitet. (4) Die Übung dient der intensiveren Durchdringung von Studieninhalten, der ermittlung von Kenntnissen, der Einübung von fachpraktischen Kompetenzen, der Schulung der Fachmethodik sowie der Lösung eemplarischer Aufgaben in Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden. () Das raktikum ist eine Lehrveranstaltungsform, die das Lösen von praktisch eperimentellen Aufgaben in Gruppen von bis zu 1 Studierenden zum Ziel hat. (6) Das raisprojekt dient der Erprobung von bisher im Studium erworbenen methodischen und fachlichen Kenntnissen in einer Einrichtung der Berufsprais durch lanen, Ausführen und Auswerten konkreter eigenständiger Tätigkeiten. Es fördert die Einübung von interventions- oder organisationsbezogenen fachspezifischen und fachunabhängigen Kompetenzen wissenschaftlich-analytischer, konzeptioneller, berufspraktischer und kommunikativer Art. (7) Der Workshop ist eine Lehrveranstaltungsform, bei der sich eine Gruppe Studierender, Hochschullehrkräfte und eventuell raispartner, intensiv mit einem Thema auseinandersetzt. Workshops werden moderiert und zeichnen sich durch eine strukturierte orgehensweise aus. Darüber dient der Workshop dem Erfahrungsaustausch der Teilnehmer und gibt Anregungen für eine Weiterentwicklung des Themas.

10 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) (ab Matrikel 2013) 10 (8) Im Rahmen von Gastvorträgen sollen die Studierenden raktiker aus dem In- und Ausland kennen lernen, die aktuelle touristische robleme und ihre jeweiligen roblemlösungen darstellen. Die Kenntnis verschiedener Denkweisen und -systeme und die Auseinandersetzung mit diesen helfen, Kompetenzen zu entwickeln und das Denken in Zusammenhängen zu befördern. (9) Neben den eranstaltungsarten (Absätze 1 8) ist das wissenschaftliche Selbststudium integraler Bestandteil und zentrale oraussetzung des Studiums. Ihm kommt in allen hasen der Ausbildung eine besondere Bedeutung im Sinne der Entwicklung und Erweiterung eines diskursiven, kritischen, methodischen und kreativen Denkens zu. Die Lehrenden sind gehalten, die Studierenden bei Fragen und roblemen, die aus dem Selbststudium erwachsen, aktiv beratend zu unterstützen. Das schließt die Nutzung und Erprobung von Möglichkeiten neuer Medien, insbesondere der Infrastrukturen des Internets, ein. 10 Studienberatung (1) Die Studienberatung wird von einer durch die Fakultät bestimmten Lehrkraft angeboten. Darüber hinaus bieten alle Modulverantwortlichen / Lehrenden für ihr Lehrgebiet eine Studienfachberatung an. (2) Die Studienberatung wendet sich an alle Studieninteressierte und Studierenden. Sie bietet vor Beginn des Studiums Hilfen bei Fragen zur Studienentscheidung an. Zu Beginn des Studiums informiert sie über Inhalte, Aufbau und Ablauf des Bachelor-Studiengangs Tourismusmanagement (KIA). Während des Studiums orientiert sie bei allen offenen organisatorischen und inhaltlichen Fragen. (3) Studierende, die bis zum Beginn des sechsten Studiensemesters noch keine rüfungsleistung erbracht haben, müssen im sechsten Studiensemester an einer Studienberatung teilnehmen.

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12 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) (ab Matrikel 2013) 12 Anlage 1: Stg.sinterner Code WTb01 WTb10 WTb2 WTb02 WTb03 WTb12 WTb06 WTb09 WTb13 WTb1 WTb04 WTb07 WTb26 WTb16 WTb27 Module Studienablaufplan Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Wirtschaftsmathematik 170 Fremdsprachen I (rezeptiv) und Landeskunde Allgemeine Betriebswirtschaftslehre II Rechnungswesen I (Jahresabschluss und betriebliche Steuern) Wirtschaftsinformatik I 1800 Management Recht / Reisevertragsrecht Geschäftsprozessmodellierung 1160 SBWL Tourismusbranche I Rechnungswesen II (Kosten- und Leistungsrechnung) Tourismusmarketing Business English II (produktive Sprachtätigkeiten) SBWL Tourismusbranche II raisprojekt W 4 SWS** pro Semester SWS ECTS- unkte*

13 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) (ab Matrikel 2013) 13 Stg.sinterner Code WTb11 WTb14 WTb0 WTb08 WTb17 WTb18 WTb19 WTb20 WTb21 WTb24 WTb28 WTb22 WTb23 WTb29 WTb30 Module 110 Empirische Sozialforschung/Statistik Grundlagen Tourismusökonomie 1100 Investition/Finanzierung olkswirtschaftslehre / Wirtschaftspolitik SBWL Tourismusbranche III Destinationsmanagement I Destinationsmanagement II Arbeits- und Freizeitgesellschaft Freizeit- und Kulturwissenschaft (Freizeitund Tourismusfolgeabschätzung) 1300 Methodik wissenschaftlichen Arbeitens Oberseminar Freizeittrends und rognosen Kommunikationstraining Forschungsseminar Abschlussmodul (Bachelor-Arbeit und Kolloquium) W SWS** pro Semester W W 4 SWS ECTS- unkte* SWS des Studiengangs Gesamtzahl ECTS-unkte des Studiengangs

14 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) (ab Matrikel 2013) 14 * 1 ECTS-unkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden ** Semesterwochenstunden (1 SWS entspricht 4 min. pro Woche) Legende = orlesung = Seminar/Übung = raktikum W = Weiteres Davon werden folgende Module im Umfang von 6 ECTS-unkten auf das Studium angerechnet: WTb01 WTb10 WTb2 WTb02 WTb03 WTb12 WTb06 WTb09 WTb13 WTb04 WTb07 WTb26 WTb Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I Wirtschaftsmathematik 170 Fremdsprachen I (rezeptiv) und Landeskunde Allgemeine Betriebswirtschaftslehre II Rechnungswesen I (Jahresabschluss und betriebliche Steuern) Wirtschaftsinformatik I 1800 Management Recht / Reisevertragsrecht Geschäftsprozessmodellierung Rechnungswesen II (Kosten- und Leistungsrechnung) Tourismusmarketing Business English II 1160 SBWL Tourismusbranche I Gesamt 6

15 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Tourismusmanagement (KIA) (ab Matrikel 2013) 1 Anlage 2: Modulhandbuch

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