Einreisebestimmungen
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- Klaus Schuster
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1 Nationalität: Sprache: Deutschland Deutschland Tschechien Botschaft der Tschechischen Republik mit Konsularabteilung, BerlinWilhelmstraße Berlin Sprechzeit: Mo bis Fr UhrBotschaft (0 30) Tel. Visa-Abt.: (0 30) (0 30) Im internationalen Reiseverkehr werden von der Tschechischen Republik keine Impfungen gefordert. * Alle Reisenden, gleichgültig, ob visumpflichtig oder visumfrei, müssen bei Ankunft auf Anfrage den Besitz ausreichender Finanzmittel für die Zeit des geplanten Aufenthalts und für die Rückreise nachweisen können (Bargeld, Reiseschecks, Kreditkarten, Hotel-Vouchers, Flug- oder Bahntickets oder von der tschechischen Polizei beglaubigte Einladung mit Kostenübernahmebestätigung). Vom Visumzwang befreit sind (KEINE Arbeitsaufnahme u.ä.), sofern im Besitz ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt : DEUTSCHE mit mindestens noch für die Aufenthaltsdauer gültigem Reisepass, Vorläufigem Reisepass, Personalausweis (für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen, Abweichungen vermerkt) oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland für einen unbegrenzten Aufenthalt. * Alleinreisende Jugendliche unter 15 Jahren benötigen zur Visumbearbeitung zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters, möglichst in tschechischer Sprache, sowie eine Fotokopie der Geburtsurkunde. Jugendliche, die kein Visum benötigen, z. B. Deutsche, benötigen diese zusätzlichen Dokumente nicht. Bei in Begleitung Fremder reisenden Kleinkindern sollte grundsätzlich eine beglaubigte Vollmacht der Sorgeberechtigten, möglichst in tschechischer Sprache, zur Vermeidung von Komplikationen, mitgeführt * Für, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt Seite 1
2 Tschechische Zentrale für Tourismus Czech Tourism, BerlinWilhelmstraße Berlin Sprechzeit: Mo bis Fr 9-13, Uhr(0 30) (0 30) Velvyslanectvi Spolkové republiky Némecko, PragVlasská 19 Malá Strana11801 Prag 1Velvyslanectvi Spolkové republiky NémeckoP.O. Box Prag 1/Tschechische Republik( ) , ( ) www.prag.diplo.deAmtsbezirk: Tschechische Republik Österreich Im internationalen Reiseverkehr werden von Österreich keine Impfungen gefordert. Spätestens 6 Wochen vor Abreise mit dem Arzt den PERSÖNLICHEN IMPFPLAN besprechen! FSME: Campingurlaubern und Reisenden, die Wanderungen in ländlichen Gebieten von Kärnten, im Burgenland, im Salzkammergut und in Niederösterreich in der Zeit von Frühjahr bis Herbst planen, ist diese Impfung dringend anzuraten. Winterurlauber in oben genannten Gebieten benötigen diese Impfung nicht. Wichtige Bergwanderungen können für Personen mit Herz- und Lungenleiden gefährlich sein. Vorher den Arzt befragen! Eine schrittweise Akklimatisierung an die Höhe unbedingt beachten. Bei Bergwanderungen an die klimatischen Verhältnisse angepasste Kleidung sowie stets festes, knöchelumschließendes Schuhwerk tragen. Unbedeckte Hautstellen, insbesondere auch die Lippen, mit einem Sonnenschutzpräparat mit hohem Lichtschutzfaktor einreiben. Kopfbedeckung tragen! Uniformen ausländischer Staaten dürfen in Österreich nur mit österreichischer Sondererlaubnis getragen Tschechische Republik und Ungarn wenden das Schengen-Abkommen an. Für Reisende in den Schengen-Raum bedeutet dies: Es muss ein sog. Schengen-Visum beantragt werden, sobald der Reisende für eines der Schengen-Länder visumpflichtig ist. Das Visum muss bei der Botschaft des Landes besorgt werden, in dem der Reiseschwerpunkt liegt. Visumfreie Einreise ist also nur möglich, wenn der Reisende für KEINES der SCHENGEN-LÄNDER ein Visum benötigt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig! * Es werden nur Reisepässe akzeptiert, die bei Einreise nicht älter als 10 Jahre sind. Für Staatsangehörige von Ländern, die zur EU oder zum SCHENGEN-Raum gehören, gilt diese Regelung jedoch nicht.. * Für, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt Seite 2
3 * Bei n handelt es sich in der Regel um Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu diesem Zeitpunkt beginnt in den meisten Ländern die gesetzliche Volljährigkeit. Es gibt jedoch auch zahlreiche Länder, in denen die Volljährigkeit später oder auch früher beginnt. Von der Visumpflicht befreit sind für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (KEINE Arbeitsaufnahme u.ä.) und sofern im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreisetickets (außer bei Anreise mit Kfz) und -papiere sowie ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt (Letzteres nicht gefordert von den Staatsangehörigen der EU und der Schweiz): DEUTSCHE mit jeweils für die Dauer des Aufenthalts gültigem Reisepass, Personalausweis, maschinenlesbarem Kinderreisepass mit Foto der Bundesrepublik Deutschland. Österreich Werbung Deutschland, BerlinKlosterstraße Berlin (0 30) (0 30) deutschland@austria.infowww.austriatourism.comUrlaubsservice: Tel (gebührenfrei) urlaub@austria.info Slowakei Botschaft der Slowakischen Republik mit Konsularabteilung, Hildebrandstraße 25, Berlin (0 30) emb.berlin@mzv.skwww.mzv.sk/web/berlin Im internationalen Reiseverkehr werden von der Slowakischen Republik keine Impfungen gefordert. FSME: Für Camping-Urlauber und Personen, die im Frühjahr, Sommer und Herbst Wanderungen in ländlichen Gebieten der Slowakischen Republik planen. Visumfrei können die Nachfolgenden als Geschäftsreisende oder Touristen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in die Slowakische Republik einreisen, wenn bei Ankunft vorgewiesen wird: - Rück- oder Weiterreiseticket und -dokumente (außer bei Anreise mit Kfz) - ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt Beides wird von den Staatsangehörigen der EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bei Einreise nicht gefordert. DEUTSCHE mit für den Aufenthalt gültigem Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder wird als Reisedokument auch der maschinenlesbare Kinderreisepass mit Foto akzeptiert. Seite 3
4 * Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten reisen, wird zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten die Mitnahme einer von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten unterschriebenen Einverständniserklärung empfohlen. * Für, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt * Bei n handelt es sich in der Regel um Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu diesem Zeitpunkt beginnt in den meisten Ländern die gesetzliche Volljährigkeit. Es gibt jedoch auch zahlreiche Länder, in denen die Volljährigkeit später oder auch früher beginnt. Slowakische Zentrale für Tourismus, BerlinHildebrandstr Berlin (0 30) (0 30) office.de@slovakia.travelwww.slovakia.travel/de Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, BratislavaHviezdoslavovo nam Bratislava /Slowakische Rep.( ) Passund Visastelle: ( ) ( ) Pass- und Visastelle: ( ) info@pressburg.diplo.dewww.pressburg.diplo.de Ungarn Botschaft der Republik Ungarn, BerlinZuständigkeit: Bundesrepublik DeutschlandUnter den Linden Berlin Sprechzeit: Mo bis Fr 9-12 Uhr(keine Visumerteilung)(0 30) (0 30) infober@mfa.gov.huhttps://berlin.mfa.gov.hu Im internationalen Reiseverkehr werden von Ungarn keine Impfungen gefordert. FSME: Für Camping-Urlauber und Personen, die im Frühjahr und Sommer Wanderungen in ländlichen Gebieten Ungarns planen. Wichtige Seite 4
5 Vom Visumzwang befreit sind (KEINE Arbeitsaufnahme u.ä.) für einen Aufenthalt bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, sofern im Besitz ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt sowie der erforderlichen Rück - oder Weiterreise-Dokumente und -Tickets (nicht gefordert von den Staatsangehörigen der EU und von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz): DEUTSCHE mit gültigem Reisepass oder Kinderreisepass für einen unbegrenzten Aufenthalt, für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt auch der gültige Personalausweis. Inhaber von Fremdenpässen, Staatenlosenausweisen benötigen ein Visum. * Alleinreisende Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten eine von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung. Sie sollte nach Möglichkeit notariell beglaubigt sein, da dies an der Grenze im Einzelfall verlangt werden kann. * Für, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt Ungarisches Tourismusamt Vertretung Deutschland & Schweiz, BerlinWilhelmstraße Berlin (0 30) (0 30) sekretariat@ungarn-tourismus.dewww.ungarn-tourismus.de Embassy of the Federal Republic of Germany, BudapestÚri utca Budapest Embassy of the Federal Republic of GermanyPostfach Budapest /Ungarn(0036 1) , (nach Dienstschluss) Tel. Visastelle: (0036 1) , , (Pässe)(00 361) info@budapest.diplo.dewww.budapest.diplo.de Seite 5
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