ANHANG VII GEMÄSS KAPITEL 6 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ANHANG VII GEMÄSS KAPITEL 6 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE"

Transkript

1 ANHANG VII GEMÄSS KAPITEL 6 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE

2 ANHANG VII GEMÄSS KAPITEL 6 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN Artikel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 1. Dieser Anhang gilt für Massnahmen einer Vertragspartei im Zusammenhang mit dem Handel mit Telekommunikationsdiensten. Der Anhang gilt nicht für Massnahmen einer Vertragspartei, die im Zusammenhang mit Diensten mit dem Rundfunk stehen gemäss der Definition in den jeweiligen Rechtsvorschriften. Hinweis 1: «Handel mit Telekommunikationsdiensten» ist im Sinne der Begriffsbestimmung gemäss Artikel 44 Buchstabe (t) zu verstehen. Hinweis 2: Die Artikel II bis VIII dieses Anhangs gelten nur für Basistelekommunikationsdienstleistungen. Hinweis 3: Für Japan umfasst der Begriff «Rundfunkdienste» sowohl «Radio- und Fernsehdienste» als auch «Radio- und Fernsehübertragungsdienste» gemäss der GATS- Sektorklassifikation (MTN.GNS/W/120). 2. Für die Zweckes dieses Anhangs bedeutet: «wesentliche Einrichtungen» Einrichtungen eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes und -dienstes: (i) (ii) die ausschliesslich oder überwiegend von einem einzigen Anbieter oder einer begrenzten Anzahl von Anbietern bereitgestellt werden; und die zur Erbringung einer Dienstleistung wirtschaftlich oder technisch praktisch nicht ersetzbar sind; «Hauptanbieter» ein Anbieter, der die Bedingungen für eine Beteiligung an dem entsprechenden Markt für Basistelekommunikationsdienstleistungen hinsichtlich des Preises und der Erbringung wesentlich beeinflussen kann, und zwar durch (i) (ii) die Kontrolle über wesentliche Einrichtungen; oder die Ausnutzung seiner Marktstellung;

3 - 2 - (c) «öffentliches Telekommunikationsnetz» die öffentliche Telekommunikationsinfrastruktur, die die Telekommunikation zwischen definierten Netzabschlüssen ermöglicht; (d) «öffentliche Telekommunikationsdienste» jede Art von Telekommunikationsdienstleistung, die einer ausdrücklichen oder tatsächlichen Forderung einer Vertragspartei gemäss der breiten Öffentlichkeit anzubieten ist. Solche Dienstleistungen können unter anderem Telegrafie, Telefonie,Telex und die Datenübertragung umfassen, die üblicherweise die Echtzeit-Übertragung von Informationen eines Teilnehmers zwischen zwei oder mehr Punkten beinhaltet, ohne dass auf dem Übertragungsweg inhaltliche oder formale Veränderungen an diesen Informationen vorgenommen werden; (e) (f) «Regulierungsbehörde» die Stelle oder die Stellen, der oder denen im Zusammenhang mit den in diesem Anhang erwähnten Angelegenheiten eine Regulierungsaufgabe zugewiesen ist; und «Telekommunikation» die Übertragung und den Empfang von elektromagnetischen Signalen. Artikel II Wettbewerbssichernde Vorkehrungen 1. Jede Vertragspartei soll geeignete Massnahmen beibehalten, um zu verhindern, dass Anbieter, die allein oder gemeinsam ein Hauptanbieter darstellen, wettbewerbswidrige Praktiken aufnehmen oder weiterverfolgen. 2. Die in Absatz 1 genannten wettbewerbswidrigen Praktiken umfassen insbesondere: die Beteiligung an wettbewerbswidrigen Quersubventionierungen oder das Festsetzen von Dienstleistungsentgelten, die zu unlauterem Wettbewerb führen; die Nutzung von Informationen anderer Wettbewerber mit wettbewerbswidrigen Ergebnissen; und (c) die nicht rechtzeitige Bereitstellung technischer Informationen über wesentliche Einrichtungen sowie geschäftlich relevante Informationen, die andere Diensteanbieter zur Erbringung von Dienstleistungen benötigen.

4 - 3 - Artikel III Zusammenschaltung (Interkonnektion) 1. Dieser Artikel gilt für die Zusammenschaltung von Anbietern von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder -diensten, um den Nutzern eines Anbieters die Kommunikation mit Nutzern eines anderen Anbieters sowie den Zugang zu Dienstleistungen eines anderen Anbieters zu erlauben, sofern gemäss der im Rahmen des GATS festgelegten Verpflichtungsliste der einzelnen Vertragsparteien spezifische Verpflichtungen eingegangen wurden. 2. Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass ein Hauptanbieter an jedem technisch möglichen Punkt im Netz die Zusammenschaltung sicherstellt. Diese Zusammenschaltung wird wie folgt bereitgestellt: unter diskriminierungsfreien Voraussetzungen und Bedingungen(einschliesslich technischer Normen und Spezifikationen), zu diskriminierungsfreien Tarifen und in einer Qualität, die der Hauptanbieter für seine eigenen gleichen Dienste oder für gleiche Dienste nichtverbundener Diensteanbieter oder für seine Tochtergesellschaften oder sonstige verbundene Unternehmen bietet; (c) termingerecht und ausserdem unter Voraussetzungen und Bedingungen (einschliesslich technischer Normen und Spezifikationen) und zu kostenorientierten Tarifen, die transparent, angemessen, wirtschaftlich gerechtfertigt und hinreichend entbündelt sind, so dass der Anbieter nicht für Netzkomponenten oder Netzeinrichtungen zahlen muss, die er für die zu erbringende Dienstleistung nicht benötigt; und auf Anfrage nicht nur an den Netzabschlusspunkten, die der Mehrheit der Nutzer angeboten werden, sondern auch an zusätzlichen Punkten zu Tarifen, die den Kosten für den Bau der erforderlichen zusätzlichen Einrichtungen Rechnung tragen. Hinweis: Für Japan gelten die Absätze 2, 3 und 6 nur für einen Hauptanbieter, der wesentliche Einrichtungen kontrolliert. 3. Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass Hauptanbieter anderen Anbietern, für die sie die Zusammenschaltung bereitstellen, Folgendes erlauben: das für die Zusammenschaltung benötigte Material in den Gebäuden des bedeutenden Anbieters unterzubringen; oder die für die Zusammenschaltung benötigten Kabel und Leitungen in den Gebäuden, Rohrleitungen oder Kabelkanälen des Hauptanbieters unterzubringen; sofern dies technisch machbar ist und keine anderen praktischen oder tragfähigen Alternativen bestehen, sodass die Zusammenschaltung mit den wesentlichen Einrichtungen des Hauptanbieters leicht einzurichten ist.

5 Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass die Verfahren für die Zusammenschaltung mit einem Hauptanbieter öffentlich zugänglich gemacht werden. 5. Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass Hauptanbieter entweder ihre Zusammenschaltungsvereinbarungen oder ein Zusammenschaltungsstandardangebot für die Zusammenschaltung öffentlich zugänglich machen. 6. Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass das in Absatz 5 erwähnte Zusammenschaltungsstandardangebot den Grundsätzen von Artikel 2 dieses Anhangs entspricht und schriftliche Angaben zu den Tarifen und Bedingungen für die Zusammenschaltung eines Hauptanbieters mit anderen Anbietern enthält. 7. Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass ein Anbieter, der bei einem Hauptanbieter die Zusammenschaltung beantragt, entweder jederzeit; oder nach einer angemessenen, öffentlich festgelegten Frist eine unabhängige inländische Behörde anrufen kann, die eine Regulierungsbehörde im Sinne von Artikel 2 dieses Anhangs sein kann, um Streitigkeiten über angemessene Bedingungen und Tarife für die Zusammenschaltung innerhalb nützlicher Frist beizulegen, sofern diese nicht im Voraus festgelegt wurden. Artikel IV Grundversorgung 1. Jede Vertragspartei kann bestimmen, welcher Art der Grundversorgungspflicht sie nachkommen will. 2. Massnahmen der Vertragsparteien zur Grundversorgungspflicht sind nicht per se als wettbewerbswidrig zu betrachten, sofern sie auf transparente, diskriminierungsfreie und wettbewerbsneutrale Weise umgesetzt werden und hinsichtlich der von der jeweiligen Vertragspartei festgelegten Art der Grundversorgungspflicht nicht belastender als notwendig sind. Artikel V Zulassungsverfahren 1. Sofern für die Erbringung eines Telekommunikationsdienstes eine Lizenz erforderlich ist, macht die zuständige Behörde einer Vertragspartei die folgenden Informationen öffentlich zugänglich: alle Zulassungskriterien sowie die Frist, die üblicherweise benötigt wird, um über ein Lizenzgesuch zu entscheiden; und

6 - 5 - die Bedingungen für die jeweiligen Lizenzen. 2. Sobald eine Entscheidung über ein Gesuch gefällt wurde, informiert die zuständige Behörde einer Vertragspartei den Gesuchsteller umgehend darüber. Wird ein Lizenzgesuch abgelehnt, teilt die zuständige Behörde einer Vertragspartei dem Gesuchsteller den Grund für die Ablehnung auf Anfrage mit. Artikel VI Regulierungsbehörde 1. Die Regulierungsbehörde einer jeden Vertragspartei ist getrennt von den Anbietern von Basistelekommunikationsdienstleistungen und ist diesen gegenüber nicht rechenschaftspflichtig. 2. Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass die Entscheidungen ihrer Regulierungsbehörde und die von dieser angewendeten Verfahren gegenüber allen Marktteilnehmern unparteiisch sind. 3. Ist ein Anbieter einer Vertragspartei von der Entscheidung der Regulierungsbehörde einer anderen Vertragspartei betroffen, so soll dieser Anbieter im Einklang mit den Rechtsvorschriften dieser Vertragspartei bei einem Gericht Berufung einlegen können. Artikel VII Knappe Ressourcen Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass ihre Verfahren für die Zuweisung und Nutzung knapper Ressourcen einschliesslich Frequenzen, Nummern und Wegrechten objektiv, rechtzeitig, transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt werden. Jede Vertragspartei macht den aktuellen Stand der zugewiesenen Frequenzbereiche öffentlich zugänglich, die für bestimmte staatliche Nutzungen zugewiesenen Frequenzen müssen dagegen nicht genau ausgewiesen werden. Artikel VIII Nummernportabilität Jede Vertragspartei sorgt im Einklang mit ihren Rechtsvorschriften stehend dafür, dass Anbieter öffentlicher Telekommunikationsnetze oder -dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet die Nummernportabilität für die von der jeweiligen Partei festgelegten Dienstleistungen rechtzeitig und zu angemessenen Bedingungen gewährleistet, sofern dies technisch machbar ist.

7 - 6 - Artikel IX Konsumenten- und Datenschutz 1. In Anerkennung der Notwendigkeit, ein vertrauenswürdiges Umfeld für die Nutzung von Telekommunikationsdiensten zu schaffen, sorgt jede Vertragspartei im Einklang mit ihren Rechtsvorschriften dafür, dass: Anbieter von Telekommunikationsdiensten in ihrem Hoheitsgebiet angemessene Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, einschliesslich persönlicher Aufzeichnungen und Rechnungsführung, ergreifen; und angemessene Massnahmen gegen unerwünschte und zu Werbezwecken an zahlreiche Empfänger ohne deren Einwilligung verschickte elektronische Nachrichten und s existieren. 2. Die Vertragsparteien können auf bilateraler Ebene und in multilateralen Gremien zusammenarbeiten, um Initiativen zur Stärkung des Vertrauens in die Telekommunikationsdienste zu fördern. Artikel X Informationsaustausch Die Vertragsparteien können Informationen über Telekommunikationsdienste austauschen. Dazu gehören Informationen über Rechtssetzungsvorhaben, jüngste Entwicklungen und die regulatorischen Rahmenbedingungen in diesem Bereich sowie Informationen über ihre entsprechenden Aktivitäten in internationalen Gremien.

ANHANG IX GEMÄSS ARTIKEL 3.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE

ANHANG IX GEMÄSS ARTIKEL 3.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE ANHANG IX GEMÄSS ARTIKEL 3.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE ANHANG IX GEMÄSS ARTIKEL 3.21 BETREFFEND TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE Artikel 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 1. Dieser Anhang gilt für

Mehr

ANHANG XI GEMÄSS ARTIKEL 5.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE

ANHANG XI GEMÄSS ARTIKEL 5.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE ANHANG XI GEMÄSS ARTIKEL 5.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE ANHANG XI GEMÄSS ARTIKEL 5.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE Artikel 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 1. Dieser Anhang gilt für Massnahmen

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

IuK-Betreiber im Hochschulbereich

IuK-Betreiber im Hochschulbereich IuK-Betreiber im Hochschulbereich als Adressaten des 110 Abs. 1 TKG und der TKÜV? Ass. jur. Jan K. Köcher 1 Verpflichtung aus 110 TKG Rechtsgrundlagen Rechtlicher Hintergrund Voraussetzungen für eine Verpflichtung

Mehr

3. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen (Art. 13/14 Abs. 1 c) DSGVO) 4. Berechtigte Interessen (Art. 13 Abs. 1 d)/14 Abs.

3. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen (Art. 13/14 Abs. 1 c) DSGVO) 4. Berechtigte Interessen (Art. 13 Abs. 1 d)/14 Abs. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Stadtwerke Zehdenick GmbH, Havelstrom Zehdenick GmbH, Gasversorgung Zehdenick GmbH und des Entwässerungsbetriebes der Stadt Zehdenick

Mehr

dieses Dokument, in dem die Annahme und Bearbeitung von Beschwerden im Rahmen der Artikel 13 bis 17 des WKKGZ beschrieben sind;

dieses Dokument, in dem die Annahme und Bearbeitung von Beschwerden im Rahmen der Artikel 13 bis 17 des WKKGZ beschrieben sind; Beschwerderegelung Nij Geertgen Anwendungsbereich Artikel 1 Diese Beschwerderegelung ist kraft des Gesetzes über die Qualität, Beschwerden und Streitigkeiten im Gesundheitswesen (Wet Kwaliteit, Klachten

Mehr

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Walldürn GmbH

Mehr

LEITLINIEN HINSICHTLICH DER MINDESTLISTE DER DIENSTE UND EINRICHTUNGEN EBA/GL/2015/ Leitlinien

LEITLINIEN HINSICHTLICH DER MINDESTLISTE DER DIENSTE UND EINRICHTUNGEN EBA/GL/2015/ Leitlinien EBA/GL/2015/06 06.08.2015 Leitlinien hinsichtlich der Mindestliste an Diensten und Einrichtungen, die ein übernehmender Rechtsträger für den Betrieb des auf ihn übertragenen Geschäfts gemäß Artikel 65

Mehr

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE Die Vertragsstaaten, 1144 UNTS 3 Abgeschlossen in Brüssel am 21. Mai 1974 In Kraft getreten am 25. August

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Seite 1 von 6, Anlage 3 EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Zwischen EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow Umsatzsteuer ID:

Mehr

Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)

Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) Anlage 3 Lieferantenrahmenvertrag Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) 1. Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt,

Mehr

Mustervereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Mustervereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Mustervereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Gemeindewerke Herxheim,

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Zwischen Dow Olefinverbund GmbH... Straße B 13, 06258 Schkopau und.... - nachfolgend die Vertragspartner genannt Seite 1 von 5 1 Zielsetzung und

Mehr

Bescheid. I. Spruch RSON 64/2015-2

Bescheid. I. Spruch RSON 64/2015-2 RSON 64/2015-2 Bescheid I. Spruch Über Antrag der Johannes Kepler Universität Linz wird gemäß 15 Abs 4 TKG 2003 festgestellt, dass der von dieser geplante Dienst zur Anonymisierung von Kommunikation im

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Barmstedt Bahnhofstr.

Mehr

Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis I Einführung Vom Dubliner Übereinkommen über die Dublin II- zur

Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis I Einführung Vom Dubliner Übereinkommen über die Dublin II- zur Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis... 11 Literaturverzeichnis... 15 I Einführung... 21 A Vom Dubliner Übereinkommen über die Dublin II- zur Dublin III-Verordnung... 21 B Vollziehung der Dublin VO in Österreich...

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: «Firmenname» «Straße_Hausnr»

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 4. August 2008 - Nr. 90 1 von 13 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem

Mehr

B. Dokumente zur Informationsfreiheit

B. Dokumente zur Informationsfreiheit B. Dokumente zur Informationsfreiheit I. Europarat Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten (angenommen vom Ministeraussschuss am 21. Februar

Mehr

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand 03.05.2018 Diese Informationen dienen der Transparenz sowie der Ausübung

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: KosmetikV 2014 Ausfertigungsdatum: 16.07.2014 Gültig ab: 24.07.2014 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA

Mehr

Summer School on European Telecommunications. Netzzugang und Zusammenschaltung

Summer School on European Telecommunications. Netzzugang und Zusammenschaltung Netzzugang und Zusammenschaltung Rechtsgrundlagen: Netzzugang und Zusammenschaltung National Netzzugang 35 TKG Netzzugangsverordnung Zusammenschaltung 36, 37 TKG Netzzugangsverordnung EG-Recht Netzzugang

Mehr

Anlage 3 zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV 10 Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Anlage 3 zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV 10 Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) SWE Anlage 3 zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV 10 Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) 1 Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung"

Mehr

ANNEX ANHANG. des. Durchführungsbeschlusses der Kommission

ANNEX ANHANG. des. Durchführungsbeschlusses der Kommission EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.10.2018 C(2018) 6559 final ANNEX ANHANG des Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie

Mehr

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG BGBl. III - Ausgegeben am 23. März 2010 - Nr. 24 1 von 5 ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG IM VERFAHREN DER VISAERTEILUNG

Mehr

L 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union

L 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union L 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union 23.5.2018 Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 276/12 26.10.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1944 R KOMMISSION vom 13. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren für den Konsultationsprozess

Mehr

3. Kapitel Dienstleistungshandel

3. Kapitel Dienstleistungshandel 3. Kapitel Dienstleistungshandel Art. 3.1 Anwendungs- und Geltungsbereich 1. Dieses Kapitel gilt für Massnahmen der Vertragsparteien, die den Dienstleistungshandel betreffen und von zentralen, regionalen

Mehr

DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE 2012/25/EU DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE 2012/25/EU DER KOMMISSION 10.10.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 275/27 RICHTLINIEN DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE 2012/25/EU DER KOMMISSION vom 9. Oktober 2012 zur Festlegung von Informationsverfahren für den Austausch von zur

Mehr

Schleichwerbung durch Influencer Marketing: Regulierungsrahmen und Konsequenzen seiner Anwendung (Teil I)

Schleichwerbung durch Influencer Marketing: Regulierungsrahmen und Konsequenzen seiner Anwendung (Teil I) Schleichwerbung durch Influencer Marketing: Regulierungsrahmen und Konsequenzen seiner Anwendung (Teil I) Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens 10 NPresseG Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen Hat der

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 12.10.2018 L 256/103 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1523 R KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen SR 0.232.112.21; AS 1996 2810 Änderungen der Ausführungsordnung

Mehr

Privatsphäre und elektronische Kommunikation VO-Vorschlag

Privatsphäre und elektronische Kommunikation VO-Vorschlag Wir stehen für Wettbewerb und Medienvielfalt. Privatsphäre und elektronische Kommunikation VO-Vorschlag Wolfgang Feiel Recht 14. Februar 2017 Das Spannungsfeld steht schon in Art 1 epriv-vo: Privatsphäre

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Vorblatt

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Vorblatt Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Vorblatt A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation

Mehr

Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)

Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) 1 Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und

Mehr

Over-the-top-Dienste und der europäische TK-Review

Over-the-top-Dienste und der europäische TK-Review Over-the-top-Dienste und der europäische TK-Review RA Sebastian Telle Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 1. Rumänisch-Deutscher Workshop zum Europäischen Informationsrecht 17./18. März 2017 WAS SIND

Mehr

21. MÄRZ Gesetz zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras

21. MÄRZ Gesetz zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras 21. MÄRZ 2007 - Gesetz zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras (deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 20. November 2007) Diese deutsche Übersetzung ist von der

Mehr

Aufgrund des am in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG).

Aufgrund des am in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG). Die Zentrale Informationsstelle des Bundes informiert: Leitfaden für die Übermittlung von Verträgen über Mitnutzungen öffentlicher Versorgungsnetze ( 77d Abs. 4 TKG) 77d Abs. 4 TKG: Eigentümer oder Betreiber

Mehr

LEITLINIEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IM SINNE DER ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE 2 EBA/GL/2017/08 12/09/2017. Leitlinien

LEITLINIEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IM SINNE DER ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE 2 EBA/GL/2017/08 12/09/2017. Leitlinien EBA/GL/2017/08 12/09/2017 Leitlinien zu den Kriterien für die Festlegung der Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichwertigen Garantie gemäß Artikel 5 Absatz 4 der

Mehr

FRAGE 118. Marken und geographische Angaben

FRAGE 118. Marken und geographische Angaben FRAGE 118 Marken und geographische Angaben Jahrbuch 1994/II, Seiten 438-442 Geschäftsführender Ausschuss von Kopenhagen, 12-18. Juni 1994 Q118 FRAGE Q118 Marken und geographische Angaben Entschliessung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 30.6.2016 L 173/47 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1055 R KOMMISSION vom 29. Juni 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards hinsichtlich der technischen Mittel für die angemessene Bekanntgabe

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 12.11.2015 L 295/11 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2014 R KOMMISSION vom 11. November 2015 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Verfahren und Muster für die Übermittlung

Mehr

Leitlinien Zusammenarbeit zwischen Behörden gemäß den Artikeln 17 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014

Leitlinien Zusammenarbeit zwischen Behörden gemäß den Artikeln 17 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 Leitlinien Zusammenarbeit zwischen Behörden gemäß den Artikeln 17 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 28/03/2018 ESMA70-151-435 DE Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 2 2 Zweck... 4 3 Compliance-

Mehr

SN 1316/14 hs/mt/ab 1 DG D 2A LIMITE DE

SN 1316/14 hs/mt/ab 1 DG D 2A LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Januar 2014 (05.02) (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0268 (COD) SN 1316/14 LIMITE VERMERK Betr.: Verordnung (EU) Nr..../20.. des Europäischen Parlaments

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 44/1 VERORDNUNGEN

Amtsblatt der Europäischen Union L 44/1 VERORDNUNGEN 20.2.2008 Amtsblatt der Europäischen Union L 44/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EG) Nr. 143/2008

Mehr

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für konstitutionelle Fragen 2017/0035(COD) 12.5.2017 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen für den Rechtsausschuss zu dem des

Mehr

Fall Nr. COMP/M.3967 SCHWARZ-GRUPPE / MEG

Fall Nr. COMP/M.3967 SCHWARZ-GRUPPE / MEG DE Fall Nr. COMP/M.3967 SCHWARZ-GRUPPE / MEG Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 4 (4) Datum: 24/11/2005 COMMISSION OF THE EUROPEAN

Mehr

Regionalspezifischer Anhang für die Kapazitätsberechnungsregion Core zu den harmonisierten Vergabevorschriften für langfristige Übertragungsrechte

Regionalspezifischer Anhang für die Kapazitätsberechnungsregion Core zu den harmonisierten Vergabevorschriften für langfristige Übertragungsrechte Regionalspezifischer Anhang für die Kapazitätsberechnungsregion Core zu den harmonisierten Vergabevorschriften für langfristige Übertragungsrechte gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission

Mehr

DSGVO-DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR BEWERBER (GB)

DSGVO-DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR BEWERBER (GB) DSGVO-DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR BEWERBER (GB) 1. Was ist der Zweck dieses Dokumentes? IQPC ist ein Datenverantwortlicher. Das bedeutet, dass wir dafür verantwortlich sind zu entscheiden, wie wir personenbezogene

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen

Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung ReifKennzV)

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: SWKiel Netz GmbH Uhlenkrog

Mehr

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGS- POLITIK

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGS- POLITIK BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGS- POLITIK Artikel 42 (1) Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 3. April 2014 (OR. en) 2012/0184 (COD) 2012/0185 (COD) 2012/0186 (COD) LEX 1487 PE-CONS 11/2/14 REV 2 TRANS 18 COC 113 RICHTLINIE S EUROPÄISCHEN

Mehr

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden gem. Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stand 25.05.2018 Diese Informationen dienen der Transparenz sowie der Ausübung

Mehr

Ablehnungsgründe für das Verfahren

Ablehnungsgründe für das Verfahren Ablehnungsgründe für das Verfahren 7. Forum für Verbraucherrechtswissenschaft (12./13.März 2015) Alternative: Streitschlichtung Die Umsetzung der ADR-Richtlinie in Deutschland Dr. Susanne L. Gössl, LL.M.

Mehr

Datenschutzrechtliche Bewertung der Wearables

Datenschutzrechtliche Bewertung der Wearables Datenschutzrechtliche Bewertung der Wearables - 1 - Inhaltsverzeichnis I. VERANTWORTLICHE STELLE, ANWENDBARES RECHT 4 II. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN IN DER APP... 4 III. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN IM WEB-PORTAL...

Mehr

I. Einleitung. Werbeakquisition, Abound Vertriebsdaten, Datengewinnung im Web und bei Aktionen. Dr. Dominic Broy. Juristischer Referent des EMR

I. Einleitung. Werbeakquisition, Abound Vertriebsdaten, Datengewinnung im Web und bei Aktionen. Dr. Dominic Broy. Juristischer Referent des EMR Werbeakquisition, Abound Vertriebsdaten, Datengewinnung im Web und bei Aktionen Dr. Dominic Broy Juristischer Referent des EMR Workshop, 22. Mai 2017, Berlin I. Einleitung 2 1 I. Einleitung 3 Gliederung

Mehr

2. JULI Königlicher Erlass über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras

2. JULI Königlicher Erlass über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras 2. JULI 2008 - Königlicher Erlass über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras (deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 25. November 2008) Diese deutsche Übersetzung

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 277/23

Amtsblatt der Europäischen Union L 277/23 18.10.2008 Amtsblatt der Europäischen Union L 277/23 VERORDNUNG (EG) Nr. 1024/2008 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2008 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates zur Einrichtung

Mehr

EIFELER METALL- UND ZINKWERKE AG

EIFELER METALL- UND ZINKWERKE AG Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen als Geschäftspartner oder als Interessent an unseren Produkten, einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und über

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen Energieversorgung Guben GmbH Gasstraße 11 03172 Guben und «Händlername» «Straße» «PLZ» «Ort» - nachfolgend die Vertragspartner genannt

Mehr

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Strom zwischen NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH St. Töniser Str. 126 47804 Krefeld 9900360000008 Netzbetreiber und.. Code (Netznutzer) nachfolgend

Mehr

ANHANG VIII GEMÄSS ARTIKEL 3.21 FINANZDIENSTLEISTUNGEN

ANHANG VIII GEMÄSS ARTIKEL 3.21 FINANZDIENSTLEISTUNGEN ANHANG VIII GEMÄSS ARTIKEL 3.21 FINANZDIENSTLEISTUNGEN ANHANG VIII GEMÄSS ARTIKEL 3.21 FINANZDIENSTLEISTUNGEN Artikel 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 1. Dieser Anhang gilt für Massnahmen von

Mehr

15730/14 gha/kwi/kr 1 DG D 2C

15730/14 gha/kwi/kr 1 DG D 2C Rat der Europäischen Union Brüssel, den 25. November 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2012/0010 (COD) 15730/14 DATAPROTECT 173 JAI 903 DAPIX 177 FREMP 213 COMIX 622 COC 2289 VERMERK Absender:

Mehr

PROTOKOLL Nr. 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen

PROTOKOLL Nr. 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen PROTOKOLL Nr. 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen Konsolidierte Fassung gemäß Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 78/2004 vom 8. Juni 2004 zur

Mehr

Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 zum Datenschutz Nr. 2016/679

Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 zum Datenschutz Nr. 2016/679 Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 zum Datenschutz Nr. 2016/679 1. Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Das Unternehmen Fleischmann Alois & Co OHG mit Sitz in 39020 Martell Gand Nr. 25

Mehr

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Gas

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Gas Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Gas zwischen NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH St. Töniser Str. 126 47804 Krefeld 9870040700006 (Netzbetreiber) und.. Code (Lieferant) nachfolgend

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen Stadtwerke Rees GmbH Melatenweg 171 46459 Rees (Netzbetreiber) und (Transportkunde)

Mehr

Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)

Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) 1 Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.2.2014 C(2014) 462 final BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3.2.2014 zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste DE DE BESCHLUSS

Mehr

Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)

Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) Artikel 1 Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Strom

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Strom Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Strom zwischen NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH St. Töniser Str. 126 47804 Krefeld 9900360000008 Netzbetreiber und.. Code (Netznutzer) nachfolgend

Mehr

KUNDEN, LIEFERANTEN, GESCHÄFTSPARTNER

KUNDEN, LIEFERANTEN, GESCHÄFTSPARTNER KUNDEN, LIEFERANTEN, GESCHÄFTSPARTNER 1. Einführung Willkommen zur Datenschutzerklärung von SMC Die SMC-Niederlassungen in Europa respektieren Ihre Privatsphäre und sind dem Schutz Ihrer personenbezogenen

Mehr

Hinweise zum Datenschutz der Sparkassen Immobilien GmbH (S-Immo)

Hinweise zum Datenschutz der Sparkassen Immobilien GmbH (S-Immo) Hinweise zum Datenschutz der Sparkassen Immobilien GmbH (S-Immo) Wir stellen Ihnen in diesem Dokument dar, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten, wenn Sie mit uns in Kontakt treten oder

Mehr

Verbraucherschutz in Sozialen Netzwerken. Forderungen. August des Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt

Verbraucherschutz in Sozialen Netzwerken. Forderungen. August des Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt August 2012 Verbraucherschutz in Sozialen Netzwerken Forderungen des Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. vzbv Projekt Verbraucherrechte in der digitalen

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Anlage c: EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen SWKiel Netz GmbH Uhlenkrog 32 24113 Kiel und Name Lieferant Straße und Haus Nr. PLZ und Ort Anlage c EDI-Vereinbarung

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Zwischen Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH Hauptstraße 14 67466 Lambrecht (Pfalz) und - nachfolgend die Vertragspartner genannt Seite 1 von 5 1

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 314/39

Amtsblatt der Europäischen Union L 314/39 15.11.2006 Amtsblatt der Europäischen Union L 314/39 ENTSCHEIDUNG R KOMMISSION vom 14. November 2006 über Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen

Mehr

Zugangsregulierung und Innovationsanreize im Telekommunikationsrecht

Zugangsregulierung und Innovationsanreize im Telekommunikationsrecht Zer-Rur Huang Dr. iur. Zugangsregulierung und Innovationsanreize im Telekommunikationsrecht Stämpfli Verlag AG Bern 2010 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XV XXII Teil 1: Einführung 1 1 Problemaufriss

Mehr

Betreiben einer lokalen Aktionsgruppe (LAG), Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet

Betreiben einer lokalen Aktionsgruppe (LAG), Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet 5.3.4.3 Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet I Tabellarische Kurzbeschreibung Ziel - Zusammenwirken von Akteuren aus verschiedenen Bereichen - Verantwortliche Ausarbeitung

Mehr

Rahmenordnung für die Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter

Rahmenordnung für die Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter Anlage 7b zur AVO Rahmenordnung für die Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter vom 11. Juli 1996 (ABl. S. 464) zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni 2008 (ABl. S. 367) Abschnitt I: Anwendungsbereich

Mehr

Am 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof in der Rechtssache C-307/10 IP Translator sein Urteil und gab folgende Antworten auf die Vorlagefragen:

Am 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof in der Rechtssache C-307/10 IP Translator sein Urteil und gab folgende Antworten auf die Vorlagefragen: Gemeinsame Mitteilung zur Anwendung von IP Translator v1.2, 20. Februar 2014 Am 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof in der Rechtssache C-307/10 IP Translator sein Urteil und gab folgende Antworten auf

Mehr