Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
|
|
- Klara Boer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bundesrat Drucksache 734/ Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten A. Problem und Ziel Das Einbringen von Rauschgift in Vollzugsanstalten ist als besonders strafwürdig anzusehen. Es gefährdet die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt in schwerwiegendem Maße und fördert die Begehung weiterer Straftaten sowie die Entstehung einer Subkultur. Als Folge kann im Strafvollzug das wesentliche Vollzugsziel - die Resozialisierung der Gefangenen - nicht erreicht werden. Die erzieherische Funktion des Jugendarrestes, den Arrestanten den Ernst der Situation vor Augen zu führen und ihnen die Konsequenzen strafrechtlichen Handelns deutlich zu machen, wird untergraben. Die aufwändigen und kostenintensiven Entgiftungs-, Beratungs- und Therapiemaßnahmen werden konterkariert. Ferner besteht die Gefahr, dass noch nicht abhängige Personen zum Drogenmissbrauch verführt und abhängig werden. Die Täter agieren aus Eigennutz und mit hoher krimineller Energie, um die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen der Anstalten zu umgehen. Auch in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs lässt sich trotz der engen Anbindung der Untergebrachten an das Personal im Rahmen der Bezugspflege sowie effektiver Kontrollen, z. B. durch regelmäßige Drogenscreenings, der illegale Drogenkonsum nicht vollständig unterbinden. Nach der geltenden Gesetzeslage erfüllen das Einbringen von Rauschgift in eine Vollzugsanstalt, das Handeltreiben im Vollzug und die übrigen auf eine Weitergabe von Drogen gerichteten Handlungen lediglich den Grundtatbestand des 29 Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorsieht. Eine stärkere Sanktionierung ist zurzeit nur dann möglich, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln Telefon: (02 21) , Telefax: (02 21) ISSN
2 Drucksache 734/09-2- wenn der Täter gewerbsmäßig handelt ( 29 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 BtMG), eine Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt, sie ihr entgegen 13 Absatz 1 BtMG verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt ( 29a Absatz 1 Nummer 1 BtMG), sich die Tat auf Betäubungsmittel in nicht geringer Menge bezieht ( 29a Absatz 1 Nummer 2 BtMG) oder bei Annahme eines unbenannten Regelbeispiels gemäß 29 Absatz 3 Satz 1 BtMG. Ziel des Gesetzentwurfs sind die Hervorhebung und Klarstellung, dass das Einbringen von Rauschgift und die auf Weitergabe von Rauschgift gerichteten Handlungen in Vollzugsanstalten regelmäßig besonders ahndungswürdig sind. B. Lösung Mit dem Gesetzentwurf sollen das Einbringen von Rauschgift in eine Vollzugsanstalt, das Handeltreiben mit sowie die Veräußerung und Abgabe von Betäubungsmitteln im Vollzug als benanntes Regelbeispiel eines besonders schweren Falles im Sinne des 29 Absatz 3 Satz 2 BtMG normiert werden. Es ist zu erwarten, dass die ausdrückliche Erfassung dieser Fälle im Gesetz als regelmäßig anzunehmender besonders schwerer Fall und die in 29 Absatz 3 Satz 1 BtMG vorgesehene Strafandrohung von einem Jahr bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe eine erhebliche Abschreckung bewirken und so dem Einbringen von Rauschgift und dem Rauschgifthandel in Vollzugseinrichtungen entgegenwirken wird. Dem Resozialisierungs- bzw. Besserungsauftrag des Straf- bzw. Maßregelvollzugs kann besser entsprochen werden und dem erzieherischen Charakter des Jugendarrestes wird Genüge getan. Die hohe kriminelle Energie der Täter, die unter Missachtung oder Umgehung der besonderen Sicherheitsvorkehrungen der Anstalt handeln, wird angemessen erfasst. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt wird gewährleistet. C. Alternativen Keine.
3 -3- Drucksache 734/09 D. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte. Zusätzliche Kosten sind aufgrund der allein der Klarstellung dienenden Schaffung eines neuen benannten Regelbeispiels nicht zu erwarten. E. Sonstige Kosten Keine.
4
5 Bundesrat Drucksache 734/ Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 22. September 2009 An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Peter Müller Sehr geehrter Herr Präsident, die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage mit Begründung beigefügten Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten mit dem Antrag zuzuleiten, seine Einbringung beim Deutschen Bundestag zu beschließen. Ich bitte, den Gesetzentwurf gemäß 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2009 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Rüttgers
6
7 Drucksache 734/09 Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten Vom Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes Das Betäubungsmittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I, S. 358), zuletzt geändert durch., wird wie folgt geändert: 29 Absatz 3 Satz 2 BtMG wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 2 wird der Punkt durch das Wort oder ersetzt. 2. Folgende Nummer 3 wird angefügt: 3. unerlaubt Betäubungsmittel in eine Vollzugsanstalt einbringt, dort mit ihnen Handel treibt, sie dort, ohne Handel zu treiben, veräußert oder abgibt. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
8 Drucksache 734/ Begründung Allgemeines Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind etwa ein Drittel der in Europa inhaftierten Gefangenen drogenabhängig. Die Mehrzahl der drogenabhängigen Gefangenen setzt ihren Konsum während der Haftzeit fort. Diese Ausgangssituation prägt wesentliche Bereiche des Gefängnisalltags. In vielen Justizvollzugsanstalten ist trotz umfangreicher Kontrollen das Drogenproblem so beherrschend, dass das wichtige Vollzugsziel der Resozialisierung der Gefangenen nahezu vollständig in den Hintergrund gedrängt wird. Aufwändige und kostenintensive Entgiftungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Therapieangebote laufen ins Leere. Entsprechendes gilt für die Jugendarrestanstalten. Der entsprechend seinen gesetzlichen Zielen auf die Behandlung suchtkranker Personen ausgerichtete Maßregelvollzug kann zwar die überwiegende Zahl der Untergebrachten zur Abstinenz und Bearbeitung der Sucht motivieren. Auch tragen die insgesamt höhere Therapiebereitschaft der Untergebrachten, die milieutherapeutische Verhinderung von Subkulturen und die spezifischen Sanktionsmöglichkeiten bis hin zum vorzeitigen Abbruch der Therapie dazu bei, dass sich die Problematik im Maßregelvollzug weniger dramatisch darstellt. Trotz der engen Anbindung der Untergebrachten an das Personal im Rahmen der Bezugspflege sowie effektive Kontrollen, z. B. durch regelmäßige Drogenscreenings, lässt sich der illegale Drogenkonsum aber auch im Maßregelvollzug nicht vollständig unterbinden. Der Zustrom illegaler Drogen in die Vollzugsanstalten gefährdet aber nicht nur bereits drogenabhängige Gefangene, sondern bedroht auch die Gesundheit zahlreicher anderer Gefangener und Arrestanten, die infolge ihrer Isolation, der Gleichförmigkeit des Vollzugsalltags und der häufig so empfundenen Perspektivlosigkeit für den Drogenkonsum besonders anfällig sind und oft erst unter dem Einfluss von Mitgefangenen aus dem Betäubungsmittelmilieu zum Drogenmissbrauch verführt und abhängig werden. Nach dem Drogen- und Suchtbericht 2009 der Bundesregierung ist der Anteil intravenöser Drogenkonsumenten in Haftanstalten gegenüber der Allgemeinbevölkerung um das 73-98fache erhöht. Dies hat nicht nur eine anwachsende Zahl von Rauschgiftsüchtigen zur Folge, sondern stellt auch eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Vollzugsanstalten dar. Die Situation von Drogenabhängigen im Vollzug kann als Spiegelbild der Situation Drogenabhängiger innerhalb der Gesellschaft angesehen werden. Auch die Folgeerscheinungen des Drogenkonsums innerhalb der Vollzugsanstalten sind die gleichen wie außerhalb des Vollzugs: Überdosierungen und Drogentote, gestreckte und verunreinigte Substanzen, Beschaffungsdruck, Händlerhierarchien,
9 - 3 - Drucksache 734/09 Infektionsrisiken. Drogen im Vollzug sind begrenzt, von minderer Qualität und wesentlich teurer als außerhalb der Anstalt. Um ihren Drogenkonsum zu decken, sehen sich die Drogenabhängigen daher gezwungen, selbst Drogen in die Anstalt einzubringen oder dies zu veranlassen, damit zu handeln oder sich zu prostituieren. Die Folge sind subkulturelle Abhängigkeiten. Etliche Gefangene leihen sich bei Mitgefangenen - gegen hohe Zinsen - Geld, ohne in der Lage zu sein, ihre Schulden zurückzuzahlen. Die hierdurch entstehenden Konflikte führen nicht selten zu Gewalttätigkeiten oder Diebstählen. Zu dieser Situation kommen die gesundheitlichen Auswirkungen für die Konsumenten hinzu. Neben unmittelbaren körperlichen Auswirkungen des Drogenkonsums bestehen häufig gravierende psychische Probleme, die teilweise im Suizid enden. Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Konsumenten durch das gemeinsame Benutzen von nicht sterilen Spritzen Infektionen zuziehen. Laut Drogen- und Suchtbericht 2009 der Bundesregierung ist der Anteil der Gefangenen mit einer Hepatitis-C-Infektion gegenüber der Allgemeinbevölkerung um das 26-32fache und derjenigen mit einer HIV-Infektion um das 16-24fache erhöht. Das Einbringen von Betäubungsmitteln in eine Vollzugsanstalt unter Missachtung oder Überwindung bestehender Sicherheitsvorkehrungen ist ein Ausdruck erhöhter Kriminalität. Die Täter handeln aus Eigennutz und missbrauchen die besondere Anfälligkeit der Gefangenen für den Drogenkonsum. Angesichts der zahlreichen Einbringungsmöglichkeiten können die im Vollzug durchgeführten Kontrollen nicht immer vollumfänglich wirken. Im Wesentlichen erfolgt das Einbringen von Betäubungsmittel in den Vollzug auf folgenden Wegen: durch die Gefangenen und Untergebrachten selbst, durch Besucher, durch Justizbedienstete, in Briefen oder Paketen oder durch so genannte Mauerwürfe. Bei der Zuführung von Gefangenen oder deren Lockerungsrückkehr wird zwar regelmäßig eine körperliche Durchsuchung durchgeführt. Diese führt jedoch selten zum Auffinden von Betäubungsmitteln, da diese in der Regel in Körperöffnungen versteckt oder verschluckt werden (so genanntes Bodypacking). Es bedarf daher einer körperlichen Untersuchung, die ausschließlich durch einen Arzt durchgeführt und nur in Verdachtsfällen angeordnet werden kann (zu vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. Februar BvR 455/08 -). Die körperliche Durchsuchung von Besuchern ist ohnehin nur eingeschränkt möglich. Eine körperliche Durchsuchung von Justizbediensteten oder Mitarbeitern der Maßregelvollzugseinrichtungen setzt ebenfalls einen Verdacht voraus. Auch die Kontrolle von Briefen und Paketen führt nicht immer zum Auffinden darin verborgener Betäubungsmittel, da diese nicht selten in besonders aufwändiger Weise in unverdächtig erscheinenden Gegenständen, insbesondere in Lebensmitteln, versteckt werden. Nach der geltenden Gesetzeslage erfüllt das Einbringen von Rauschgift in eine Vollzugsanstalt lediglich den Grundtatbestand des 29 Absatz 1 BtMG, der einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorsieht. Nur bei
10 Drucksache 734/ gewerbsmäßiger Tatbegehung wird die benannte Strafzumessungsregel des 29 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 BtMG erfüllt und ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe eröffnet. Eine gewerbsmäßige Begehungsweise wird bei dem einmaligen Einschmuggeln von Rauschgift in eine Justizvollzugsanstalt oder eine Einrichtung des Maßregelvollzugs in der Regel jedoch nicht ebenso wenig wie die Qualifikationsmerkmale der 29a, 30, 30a BtMG vorliegen oder jedenfalls nicht sicher nachweisbar sein. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher das Einbringen von Rauschgift in eine Vollzugsanstalt, das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und weitere auf die Abgabe von Betäubungsmitteln gerichtete Handlungen in einer Vollzugsanstalt auch bei nicht gewerbsmäßiger Tatbegehung zu benannten Regelbeispielen für einen besonders schweren Fall im Sinne des 29 Absatz 3 BtMG werden. Zwar können das Einbringen von bzw. der Handel mit Betäubungsmitteln im Vollzug mit Blick auf Artikel 3 Absatz 5 Satz 1 Buchstabe g des am in Deutschland in Kraft getretenen Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen VN- Suchtstoffübereinkommen 1988 (BGBl II S. 1136) auch derzeit bereits als unbenannte schwere Fälle im Sinne von 29 Absatz 3 Satz 1 BtMG gewertet werden (so Körner, Betäubungsmittelgesetz, 6. Auflage, 2007, 29 Rdnr f.; Weber, Betäubungsmittelgesetz, 2. Auflage 2003, 29, Rdnr. 1347; Kotz in: Münchner Kommentar StGB, Band 5, 29 BtMG Rdnr. 1575). Gleichwohl bedarf es einer ausdrücklichen Normierung dieser Tathandlungen als Regelbeispiele, um die kriminelle, sich hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit von den üblichen Drogengeschäften abhebende Vorgehensweise der Täter deutlich zu kennzeichnen, sie spürbar zu ahnden und auf diese Weise dem Ziel des VN-Suchtstoffübereinkommens 1988 effektiv Beachtung zu verschaffen. Zudem stellt die bisherige Rechtsprechung an die Annahme eines (unbenannten) besonders schweren Falls hohe Anforderungen. Ein besonders schwerer Fall liegt danach nur dann vor, wenn der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat aus der Zahl der Durchschnittsfälle herausragt. Der unbenannte Strafschärfungsgrund nach 29 Absatz 3 Satz 1 BtMG ist daher nur dann zu bejahen, wenn die Tat bei Berücksichtigung aller Umstände die erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden und deshalb vom Gesetz für den Spielraum des ordentlichen Strafrahmens schon bedachten Fälle an Strafwürdigkeit so übertrifft, dass der ordentliche Strafrahmen zur Sühne nicht ausreicht (so die - allerdings vor Inkrafttreten des VN- Suchtstoffübereinkommens 1988 ergangene - Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Juli 1993, wonach das Einschmuggeln von Haschisch in eine Justizvollzugsanstalt für sich genommen noch nicht ohne weiteres einen unbenannten schweren Fall des 29 Absatz 3 BtMG begründen soll NStZ 1993, 549). Auch unter dem Blickwinkel des Bestimmtheitsgebots bedarf es einer Normierung des Einbringens von Betäubungsmitteln in eine Vollzugsanstalt als besonders
11 - 5 - Drucksache 734/09 schwerer Fall. Der Gesetzgeber ist gehalten, den Strafrahmen vorzugeben und diesen nicht auf die Praxis zu verlagern. Darüber hinaus stellt das Bundesverfassungsgericht strenge Maßstäbe an die Bestimmtheit gerade von schweren Strafandrohungen (BVerfG, Urteil vom 20. März 2002, NJW 2002, 1779). Einzelbegründung Zu Artikel 1 (Änderung des Betäubungsmittelgesetzes) Die in 29 Absatz 3 Satz 2 BtMG aufgezählten Regelbeispiele werden um die Fälle des Einbringens von Betäubungsmittel in eine Vollzugsanstalt, des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie der Veräußerung und Abgabe von Betäubungsmitteln im Vollzug erweitert. Der Begriff "Vollzugsanstalten", mit dem die Justizvollzugsanstalten, die Jugendstrafund Jugendarrestanstalten sowie die Einrichtungen des freiheitsentziehenden Maßregelvollzugs erfasst werden, lehnt sich an 115 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten an. Die Ausgestaltung als Regelbeispiel ermöglicht - im Gegensatz zu der ebenfalls denkbaren Heraufstufung zum Verbrechen - eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende flexible Ahndung. Das Einbringen von Betäubungsmitteln wird als regelmäßig besonders schwerer Fall erfasst, weil solche Täter mit besonderer krimineller Energie handeln, um die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen der Vollzugseinsichtung zu umgehen oder zu überwinden. In Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Einfuhr von Betäubungsmitteln ist dieses Regelbeispiel zu bejahen, wenn der Täter Betäubungsmittel so in den Bereich der Justizvollzugsanstalt verbringt, dass sie ihm oder einem Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen. Mit der Ausgestaltung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einer Vollzugsanstalt als besonders schwerer Fall sollen insbesondere die Fälle erfasst werden, in denen der Täter nicht selbst die Drogen in die Vollzugsanstalt einbringt, sondern dort Tätigkeiten entfaltet, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln in der Anstalt zu ermöglichen oder zu fördern, sei es auch nur als Vermittler. Mit dem Regelbeispiel des Veräußerns sollen die Fälle erfasst werden, in denen der Täter zwar entgeltlich, aber uneigennützig Betäubungsmittel in der Vollzugsanstalt abgibt. Um insbesondere die Fälle des Überlassens von Betäubungsmitteln gegen sexuelle Handlungen und des Tauschens von Betäubungsmitteln als besonders schwere
12 Drucksache 734/ Fälle zu erfassen, soll auch die Abgabe von Betäubungsmitteln in Vollzugsanstalten zum Regelbeispiel werden. Für die Fälle des Erwerbs, des sonstigen Verschaffens oder des Besitzes von Betäubungsmitteln in einer Vollzugseinrichtung soll es bei der Strafandrohung des Grundtatbestandes des 29 Absatz 1 BtMG verbleiben, um insbesondere die Gefangenen, die innerhalb der Anstalt Betäubungsmittel zum Eigenkonsum erwerben, sich verschaffen oder besitzen, von der erhöhten Strafandrohung auszunehmen. Befindet sich ein Gefangener im Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, findet ohnehin der Verbrechenstatbestand des 29a Absatz 1 Nummer 2 BtMG Anwendung. Zu Artikel 2 (Inkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
Bundesrat Drucksache 734/09 (Beschluss) 27.11.09 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten A. Problem und Ziel Das
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/429 17. Wahlperiode 13. 01. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten A. Problem
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6)
Bundesrat Drucksache 234/17 22.03.17 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6) A. Problem und Ziel Das Übereinkommen der Vereinten
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Bundesrat Drucksache 539/05 22.06.05 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes A. Problem Im Rahmen der 56 ff StVollzG wird den Gefangenen ein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Bundesrat Drucksache 217/15 12.05.15 Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein A. Problem Tiertötungen sind nur dann mit Artikel 20 a Grundgesetz vereinbar, wenn sie um höherrangiger Interessen willen
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Bundesrat Drucksache 403/04 11.05.04 Gesetzesantrag der Freistaaten Thüringen, Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1999 A. Problem und Ziel Der Gesetzgeber hat in 20
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Bundesrat Drucksache 205/04 11.03.04 Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" A. Problem und Ziel Die Hochwasserkatastrophe
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes
Bun d esrat Drucksache 209/19 08.05.19 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch das 10.
Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.
Bundesrat Drucksache 478/11 16.08.11 Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (... SGB V-Änderungsgesetz -... SGB V-ÄndG)
Bundesrat Drucksache 90/04 30.01.04 Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (... SGB V-Änderungsgesetz -... SGB V-ÄndG) A. Problem
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 407/08 04.06.08 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Sachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes A. Problem und Ziel Seit dem 01.09.2007
Bundesrat Drucksache 233/17. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Bundesrat Drucksache 233/17 22.03.17 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Bun d esrat Drucksache 321/18. Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Bun d esrat Drucksache 321/18 03.07.18 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 21. März 2017 beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten
Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Md L Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf L~~H)Tf{G NORDf{HEIN~WESTFAlEN 16. WAHLPERiODE
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung
Bundesrat Drucksache 168/06 01.03.06 Verordnungsantrag des Landes Niedersachsen G - K Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte A. Problem und Ziel Nach allgemeiner Ansicht
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes
Bundesrat Drucksache 285/13 16.04.13 Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein A. Problem und Ziel Im Zuge der Rohstoffförderung wird aktuell verstärkt der Einsatz der so genannten Fracking-Technologie
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Bundesrat Drucksache 101/15 18.03.15 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Die Verwaltungsgerichte sind mit Streitigkeiten
Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
Bundesrat Drucksache 723/16 02.12.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung
Bundesrat Drucksache 505/14 27.10.14 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg Wo - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 858/07 28.11.07 Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel Die sogenannte 58er-Regelung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Betriebes erlaubnisfreier Gaststätten
Bundesrat Drucksache 627/04 13.08.04 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Betriebes erlaubnisfreier Gaststätten A. Zielsetzung Ziel der Initiative ist es,
Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone
Bun d esrat Drucksache 419/18 30.08.18 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
Bundesrat Drucksache 744/12 29.11.12 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen A. Problem und Ziel Aufgrund der Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit der so genannten Zwickauer Terrorzelle ist deutlich
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz
Bundesrat Drucksache 309/13 23.04.13 Gesetzesantrag der Länder, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG) A. Zielsetzung
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Bundesrat Drucksache 658/11 25.10.11 Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes A. Zielsetzung Nach 12 Absatz 2 Nr. 10 i.v.m 28 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz
Entwurf eines... Strafrechtsänderungsgesetzes - Stärkung der nachträglichen Sicherungsverwahrung - (... StrÄndG)
Bundesrat Drucksache 139/06 21.02.06 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern Entwurf eines... Strafrechtsänderungsgesetzes - Stärkung der nachträglichen Sicherungsverwahrung - (... StrÄndG) A. Problem Der
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bundesfernstraßenrecht
Bundesrat Drucksache 206/14 15.05.14 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bundesfernstraßenrecht A. Problem Windenergieanlagen können mittlerweile
Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Bundesrat Drucksache 139/12 14.03.12 Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg AS Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 367/04 04.05.04 Gesetzesantrag der Freien Hansestadt Bremen A. Problem Nach derzeitiger Rechtslage erhalten Asylbewerber über eine Dauer von 36 Monaten Grundleistungen, die rund 25
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 469/04 04.06.04 Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes A. Problem und Ziel Die wirtschaftliche Situation
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -
Bundesrat Drucksache 691/04 15.09.04 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen A. Zielsetzung Mit dem Wegfall der Ausnahmeregelung des 434 d Abs. 1 SGB III können ab 01.01.2005 Umschulungen (Weiterbildungen)
Entwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung
Bundesrat Drucksache 19/13 RFuss 09.01.13 Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen AV Entwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung A. Zielsetzung Bei Inkafttreten
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
Bundesrat Drucksache 463/16 02.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Der Deutsche Bundestag
Bundesrat Drucksache 625/06 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 625/06 (Beschluss) 13.10.06 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Bundesrat Drucksache 122/07 16.02.07 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - In - U Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1038 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes A. Problem und Ziel DieAuswahlderdeutschenRichterundGeneralanwälteandenGerichtender
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1339 16. Wahlperiode 26. 04. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) A. Problem und Ziel ImBetreuungsbehördengesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung
Bundesrat Drucksache 153/17 16.02.17 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen In - Fz - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der
Kreispolizeibehörde Euskirchen Verkehrsunfallprävention / Opferschutz
Kreispolizeibehörde Euskirchen Verkehrsunfallprävention / Opferschutz Fachtag Cannabis am 26. August 2015 Cannabis rechtliche Hintergründe Zahlen - Daten - Fakten Friedhelm Heß, Polizeihauptkommissar Server
Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958 16. Wahlperiode 30. 01. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern ( StrÄndG) A.
- Antrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen -
Bun d esrat Drucksache 41/1/18 27.02.18 Antrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) - Effektive Bekämpfung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 146/11 10.03.11 Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz A. Zielsetzung Gemäß 27c Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) dient die Flugsicherung der sicheren, geordneten und flüssigen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Bun d esrat Drucksache 405/18 (neu) 22.08.18 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern AV Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes A. Problem und Ziel 21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk
Bundesrat Drucksache 107/17 02.02.17 Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Thüringen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
Bundesrat Drucksache 744/12 (Beschluss) 01.02.13 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel Aufgrund der Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG)
Bundesrat Drucksache 778/05 (Beschluss) 25.11.05 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) A. Problem und
"Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg"
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/990 Landtag 18. Wahlperiode 02.07.13 Mitteilung des Senats vom 2. Juli 2013 über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur anliegenden Bundesratsinitiative "Rentenzahlungen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
Bundesrat Drucksache 256/08 (Beschluss) 23.05.08 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten
Präsentationsseite 2 Geringe/nichtgeringe Menge
Präsentationsseite 2 Geringe/nichtgeringe Menge Geringe und nichtgeringe Menge: Jeder Besitz von Cannabis, wenn auch noch so gering, ist nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar, also auch der Besitz einer
Bun d esrat Drucksache 576/18. Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen
Bun d esrat Drucksache 576/18 15.11.18 Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bildung betrieblicher Interessenvertretungen für im
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)
Bundesrat Drucksache 741/09 29.09.09 Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes A. Problem und Ziel Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender,
Rundschreiben Nr. 2/2013 Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
BUNDESNOTARKAMMER BERLIN, den Q6.02.2013 G ESCHÄFTSFÜHRUNG Unser Zeichen J IX 12 / E 22 An alle Notarkammern nachrichtlich: An das Präsidium der Bundesnotarkammer An den Badischen Notarverein An den Württembergischen
Entwurf eines... Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung
Bundesrat Drucksache 620/03 (Beschluss) 17.10.03 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung
Entwurf einer... Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
Bundesrat Drucksache 198/14 (Beschluss) 11.07.14 Verordnungsentwurf des Bundesrates Entwurf einer... Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung A. Problem und Ziel Die Sportanlagenlärmschutzverordnung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung von 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)
Bundesrat Drucksache 761/17 12.12.17 Gesetzesantrag der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung von 219a StGB (Werbung für den Abbruch der
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung von 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)
Bundesrat Drucksache 761/17 (neu) 12.12.17 Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung von 219a StGB (Werbung
Entwurf eines Gesetzes zur Konzentration von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten nach Herkunftsländern
Bundesrat Drucksache 409/15 14.09.15 Gesetzesantrag des Landes Brandenburg Entwurf eines Gesetzes zur Konzentration von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten nach Herkunftsländern A. Problem und Ziel
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Bundesrat Drucksache 923/03 10.12.03 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Thüringen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes A. Problem 18 Abs. 1 Satz 1 des Strafvollzugsgesetzes
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1047 A05
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE
Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 14/18 14. Wahlperiode 05. 11. 98 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes ( 30 a TabStG) A. Zielsetzung Der Bekämpfung des
Bundesrat Drucksache 41/18 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 41/18 (Beschluss) 02.03.18 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) - Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur gesetzlichen Absicherung des Presse-Grossos
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/837 Landtag 18. Wahlperiode 19.03.13 Mitteilung des Senats vom 19. März 2013 über den vom Senat beschlossenen Beitritt zur anliegenden Bundesratsinitiative Wettbewerbsbeschränkungen
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen
Bundesrat Drucksache 485/12 21.08.12 Gesetzesantrag des Landes Schleswig Holstein A. Problem Die Einführung des ermäßigten zum 1. Januar 2010 durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11675 16. Wahlperiode 21. 01. 2009 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485,
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
Bundesrat Drucksache 172/14 22.04.14 Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen AS - K - Wi Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) A. Problem und Ziel Die Bundesagentur
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 562/08 (Beschluss) 19.09.08 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19.
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Bundesrat Drucksache 233/17 (Beschluss) 12.05.17 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch das Zehnte Gesetz
Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes
Bundesrat Drucksache 50/08 25.01.08 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages A Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 133. Sitzung am
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten. Der Vollzug ist mit den vorhandenen Ressourcen zu bewältigen.
Bundesrat Drucksache 339/13 (Beschluss) 03.05.13 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Zielsetzung Angleichung der Verjährungsfrist
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
Bundesrat Drucksache 28/17 17.01.17 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein AV - Fz - U Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4199 16. Wahlperiode 31. 01. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel InderjüngerenVergangenheithatsichdieÖffentlichkeitwiederholtmittragischenSchicksalenvonKindernkonfrontiertgesehen,dieunterlangandauernder,massiverVernachlässigungselbstindenelementarstenGrundbedürfnissen
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben
Bundesrat Drucksache 615/10 06.10.10 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben
Gem. Erlass des MdJ, MdI und MiFAGS vom 7. März
Richtlinien zur Anwendung des 31a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und zur Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumenten Gem. Erlass des MdJ, MdI und MiFAGS vom
Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 14/898 14. Wahlperiode 03. 05. 99 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes A. Problem
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105)
Bundesrat Drucksache 514/16 (Beschluss) 04.11.16 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105) A. Problem und Ziel Die Mehrheit der Länder beabsichtigt
Bundesrat Drucksache 672/08. Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Bundesrat Drucksache 672/08 18.09.08 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 288/13 17.04.13 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Änderung des
Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 108/15 19.03.15 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften A.
Entschließung des Bundesrates zur verpflichtenden Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen
Bundesrat Drucksache 823/06 10.11.06 Antrag der Länder Hessen, Saarland Entschließung des Bundesrates zur verpflichtenden Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden,
Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung
Bundesrat Drucksache 89/09 23.01.09 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wi Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung A. Problem und Ziel Mit der Änderung des
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 308/10 20.05.10 Gesetzesantrag der Freistaaten Bayern, Sachsen Vk - In Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den
"Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz"
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/769 Landtag 18. Wahlperiode 12.02.13 Mitteilung des Senats vom 12. Februar 2013 über den vom Senat beschlossenen Beitritt zur anliegenden Bundesratsinitiative "Entschließung
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12949 18. Wahlperiode 28.06.2017 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch
Bundesrat Drucksache 478/11 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 478/11 (Beschluss) 02.03.12 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der künstlichen
Neues Sportschutzgesetz?
Neues Sportschutzgesetz? Pro und Contra Barbara Stockinger Oberstaatsanwältin Staatsanwaltschaft München I Die bayerische Gesetzesinitiative: Sportschutzgesetz (SportSG) 1 Definitionen (1) Doping ist die
Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Bundesrat Drucksache 21/17 20.01.17 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages G Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Der Deutsche Bundestag hat in seiner 212. Sitzung
Die vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben.
Bundesrat Drucksache 552/08 08.08.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜAGÄndG 1)
Deutscher Bundestag Drucksache 15/3447 15. Wahlperiode 01. 07. 2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜAGÄndG
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 811/04 28.10.04 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern In - Fz Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes A. Ziel 1. Der Ausgleich
B. Lösung Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und einzudämmen zu können, soll mithilfe des vorliege
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1582 18. Wahlperiode 28.05.2014 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel Aufgrund der Ermittlungsergebnisse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Bundesrat Drucksache 192/13 12.03.13 Gesetzesantrag des Landes Brandenburg A. Zielsetzung Erhöhung des Spitzensteuersatzes zur Verbesserung der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und zur dauerhaften Stabilisierung
"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen"
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/881 Landtag 18. Wahlperiode 30.04.13 Mitteilung des Senats vom 30. April über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur anliegenden Bundesratsinitiative "Entwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 15/4534 15. Wahlperiode 15. 12. 2004 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz
Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Bundesrat Drucksache 309/10 20.05.10 Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Der Ministerpräsident
Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 15/410. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 15/410 15. Wahlperiode 05. 02. 2003 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Einsatzes der DNA-Analyse bei Straftaten mit sexuellem Hintergrund
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9898 16. Wahlperiode 02. 07. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden,
Bundesrat Drucksache 269/14. Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Bundesrat Drucksache 269/14 17.06.14 Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein In - AS - FJ - Fz - K Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die
Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken"
Bundesrat Drucksache 105/14 12.03.14 Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten
Bundesrat Drucksache 27/16. Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Bundesrat Drucksache 27/16 14.01.16 Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Verbreitens und