Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten verschlossenen Kraftfahrzeug und aus daran angebrachten, mit
|
|
- Heinz Reuter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 A Fahrrad und Fahrradteile Versicherte Sachen 1. Versichert ist das/die im Versicherungsschein bezeichnete/n Fahrrad/er mit oder ohne Hilfsmotor (Pedelec) alle fest mit dem Fahrrad verbundenen Ge-. ) verwendete Schloss. Teile, die mit Schnellspanner befestigt sind, gelten als fest verbunden und sind damit mitversichert. : 1. Diebstahl Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erfolgt 1. b) Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einc) Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten verschlossenen Kraftfahrzeug und aus daran angebrachten, mit fest verschlossen bzw. abgeschlossen ist und das Fahrrad fest 8 Nr. 1). d) Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades o wenn das Fahrrad nicht 8 Nr. 1 gegen Diebstahl gesichert wurde. Vandalismus Bei mut- Regulierung Reparaturen Bei Reparaturen infolge von: a Unfall; bb) cc) Vandalismus; dd) Fall- oder des gesamten Fahrrades; ee) Brand, Blitzschlag, Explosion; ff) gg) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit; hh) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gese ii) ; jj) Motor- ; kk) wird. m 50 % unterschritten b) Nicht versichert sind: a m Carbonrahmen bb) cc) dd) trag oder sonstigem ee) Privat- oder im Profibereich; ff) Sch -Fahrten entstehen; gg) bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren; hh) - oder - oder Umbauten sowie 1. Verwendung oder Reinigung des Fahrrades; Leistungsumfang Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades muss bei der Bestimmung der Versicherungssumme die vereinbarte Versides Rades inkl. der fest mit dem es Rades verwendete Schloss Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten aufgrund eines versicherten Ereignisses. Der Versicherer ersetzt mit gleichwertigen Ersatzteilen und Arbeitslohn), die die Verkehrs- wiederherstellen, maximal: 100 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Schadeneintritt bis zu 5 Jahre alt ist; b) 50 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Schadeneintritt bis zu 7 Jahre alt ist;
2 c) 25 7 Jahre ist. der Wiederbeschaffung oder Reparatur nachgewiesen werden (Nachweis durch Original- oder Reparaturrechnung) Nr. 3 die Anmietung eines Ersatzfahrrades, wenn eine umgehende Reparatur 14 Tagen. b) b, digung oder des Abhandenkommens betriebswichtiger Teile nicht mehr c) wendung als F d) eine Reparatur am gleichen Tag nicht die Fahrt nicht fortgesetzt werden kann. icht in Anspruch genommen werden, wenn der Scha- Die Kosten sind je Schadenfall auf 150,- den bereits vor Fahrtantritt vorhanden war. b) Der Beitragssatz wird mittels anerkannter mathematischerwendungen, der Kosten (Provisionen, Sachund der Feuerschutzsteuer kalkuliert. c) Beginn d) e) f)
3 B Allgemeines 5 Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland sowie weltweit bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten. 6 7 b) c) durch Innere Unruhen; d) durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen; e) durch Erdbeben. kann, gehen diese ebenfalls eine nachrangige Haf- Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in e tung vereinbart ist. Wird vom Versicherungsnehmer aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, wird der Versicherer in Vorleisulieren. 8 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 1. Vor Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherungsnehmer hat vor Eintritt des Versicherungsfalles alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten. b) VV Nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Versicherungsfalles anzuzeigen. b) im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / Teilediebstahl oder Totalschaden die Rechnu Fahrrad und ggf. fest montierter Anbauteile im Original sowie Kopie einzureichen. c) im Original eind) oder Explosion oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen und den Versicherer bei der Polizei im Schadenprotokoll anzugeben. e) bei Reparaturen aufgrund von Rechnung muss Angaben zum versicherten Fahrrad wie z.b. Hersteller, Typ, Rahmennummer enthalten. Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 150,- EURO zur Genehmigung vorzulegen. f) ehmen zu melden. Entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen. g) dem Versicherer auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z.b. , Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuh) a Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen 9 Leistungsvoraussetzungen von der Verpflichtung Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer zu beweisen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das versicherte Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl mit einem schloss) an einen festen Versicherungsschutz besteht auch, wenn mehb) das versicherte Fahrrad bei Unterbringung in elbstgenutztem abgeschlossenen c) d) - oder Umbauten fester Teile, welche sich auf die Versicherungssumme auswirken, schriftlich anzuzeigen.
4 Wieder aufgefundene Sachen 1. Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer nach Kenntniserlangung dies dem oder die gung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb eines Monats nach Empfang einer schriftlichen Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer 11 - oder Ein- 1. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen Erst- zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. -, ist, nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige lich nach Vertragsschluss zu zahlen. beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige rungsscheins zu zahlen. so kann der Versirungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Leistungsfreiheit des Versicherers Wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte cherungsschein auf diese Rechtsfolge doch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der angegebenen Zeitraums bewirkt ist. Schadenersatz bei Verzug durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Ersatz des ihm auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist digungsrecht aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist. b) Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. c) Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne gungsfrist mit sofortiger Wirkung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versi-
5 oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung )) bleibt 3 Dauer und Ende des Vertrages 1. Dauer Vertragsparteien Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Erwerber aus. 5. Fahrrad. 6. Ablehnu zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. 4 Lastschriftverfahren 1. Pflichten des Versicherungsnehmers Ist zur Einziehung der zum Zeitpunkt der 1. Einziehungsversuch, rungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Versicherungsneh- oder eine Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ei mer in Rechnung gestellt werden. 5 Gefa die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers - - aber nicht nur - vorliegen, wenn: Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat; b) werden. sichert gelten soll. Pflichten des Versicherungsnehmers Zustimmung des Versicherers einen Dritten gestatten. b) hung vorgenommen oder gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer c) Tritt nach Abgabe der Vert von seinem Willen 5. Rechte des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 4, kann der Versicherer den Der Versicherer ersicherer nicht zu
6 4 bekannt, kann er den Vertrag b) Vertragsanpassung entsprechende sem Fall der Beitrag um mehr als 10 Prozent kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne c) d) recht hinzuweisen. gestellt ist, der vor der Gef hat. diese nicht innerhalb Leistung verpflichtet, wenn der 5 letzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten schuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer grobe Versicherungs- 5 ist der Versicherer bei des Versicherungsnehmers nicht zur Leistung verpflichtet, n Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die 5 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn i war. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt ferner bestehen, soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gees oder den Umfang der Leistungspflicht war oder wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles war. 6 Versicherer zu richten. 7Schlussbestimmung soweit nicht gesondert geregelt in Textform an den 1. Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. bis zum Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt. Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohnsitz, zu auch das Gericht am Wohnsitz.
Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung
Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung Leistungseinschlüsse für Fahrräder (Gewerbe) Für den Versicherungsschutz gelten folgende Vertragsgrundlagen: VVG die Versicherungsbedingungen
MehrAllgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis
Stand 2009 Seite 1 Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgrundlagen 2 2. Beginn des Versicherungsschutzes, Vertragsdauer 2 3. Beitrag 2 4. Änderung der Beitragsbemessungsgrundlagen
MehrVersicherungsbedingungen für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung (FVW 2014) - Stand Inhaltsverzeichnis. Fahrrad und Fahrradteile
Versicherungsbedingungen für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung (FVW 2014) - Stand 01.01.2017 - Inhaltsverzeichnis A Fahrrad und Fahrradteile 1 Versicherte Sachen 2 Versicherte Gefahren und Schäden, Ausschlüsse
MehrAllgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015
Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 3 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 4 VI.
MehrKlauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE)
Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) Klausel TK1408 Erweiterter Geltungsbereich für bewegliche Sachen 1. Für die im Versicherungsvertrag als beweglich bezeichneten Sachen
MehrVersicherungsbedingungen für die Vollkaskoversicherung für Fahrräder, Carbon Räder, Handbikes, Pedelecs / E-Bikes* sowie Rollstühle*
Versicherungsbedingungen für die Vollkaskoversicherung für Fahrräder, Carbon Räder, Handbikes, Pedelecs / E-Bikes* sowie Rollstühle* SLAG 2017 Fassung Juli 2017 *Der vorstehend oder nachfolgend verwendete
MehrAllgemeine Regelungen Bedingungen 01/2019
Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 3 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 4 VI.
MehrWiderrufsrecht. Widerrufsfolgen. Aufsichtsbehörde
Schülerkombischutz Sachschadenversicherung (AVB SA-S 2017) Produktinformationsblatt zur Sachschadenversicherung Die Versicherung bietet Aufwendungsersatz aus der Beschädigung und dem Zerstören von dem
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen der CondorPrivatschutz Police (CAB 07/13) Inhaltsverzeichnis
Ausgabe Juli 2013 Seite 1 Allgemeine Versicherungsbedingungen der CondorPrivatschutz Police (CAB 07/13) Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgrundlagen 2 2. Vertragsdauer 2 3. Versicherungsbeitrag und Versicherungsperiode
MehrAmmerländer Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG
seit 1923 Ammerländer Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG Versicherungsbedingungen für die private Fahrrad- Vollkaskoversicherung BFV 02.2018 Classic-Schutz ohne Fahrradschutzbrief
MehrAllgemeine Bedingungen für die Camping-Versicherung 1985/2008
Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Allgemeine Bedingungen für die Camping-Versicherung
MehrVersicherungsbedingungen für die Fahrrad-Teilkaskoversicherung (FVW 2014) - Stand 01.04.2015 - Inhaltsverzeichnis. Fahrrad und Fahrradteile
Versicherungsbedingungen für die Fahrrad-Teilkaskoversicherung (FVW 2014) - Stand 01.04.2015 - Inhaltsverzeichnis A Fahrrad und Fahrradteile 1 Versicherte Sachen 2 Versicherte Gefahren und Schäden, Ausschlüsse
MehrAllgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015 für Österreich
Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 4 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 5 VI.
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Name: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: Angaben zum Schadenereignis: Wodurch ist der Schaden entstanden? Feuer Explosion SturmHagel Leitungswasser Wann und wo ist der Schaden
MehrKlauseln zu den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008)
Klauseln zu den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008) 7100 Versicherte Gefahren und Schäden PK 7110 PK 7111 PK 7112 PK 7113 Fahrraddiebstahl Überspannung Übersicht Datenrettungskosten
MehrLeistungseinschlüsse für Pedelecs / E-Bikes* im Classic- und Exclusiv-Schutz
FAHRRAD-VOLLKASKOVERSICHERUNG DER AMMERLÄNDER VERSICHERUNG Leistungseinschlüsse für Pedelecs / E-Bikes* im Classic- und Exclusiv-Schutz Für den Versicherungsschutz gelten folgende Vertragsgrundlagen: VVG
MehrAnhang. Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der Zivilprozessordnung (ZPO)
Anhang Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der Zivilprozessordnung (ZPO) 13 VVG Änderung von Anschrift und Name (1) Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer
MehrProduktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung
Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene
MehrD&O XS by Hiscox Bedingungen AVB Austria 06/2016
Bedingungen AVB Austria 06/2016 Index 1. Prämienzahlung 3 2. Obliegenheiten im Versicherungsfall 4 3. Dauer des Excedentenvertrages 5 4. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstände 5 5. Ansprechpartner 6 2
MehrARAG Zahn-Zusatzversicherung
ARAG Zahn-Zusatzversicherung Informationsblätter zu den Tarifen Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100 Stand 01.2018 A 899 Stand 1.2018 Inhalt Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Tarif Dent70...
MehrVersicherungsbedingungen Premium und Premium plus
Seite 1 von 5 Besondere Vereinbarungen 1. Versicherte Sachen Paket Premium zu 1 ABMG 2011 Abweichend von 1 ABMG 2011 sind alle Fahrräder und/oder E-Bikes aller Marken, sowie etwaige fest mit dem Rad verbundene
MehrHÄGER Versicherungsverein a.g.
Schadenmeldung für Fahrraddiebstahl Engerstr. 119, 33824 Werther schaden@haeger-versicherung.de Telefon: 05203 9713-33 Telefax: 05203 9713-633 Ein Schadenfall, was nun? Für Sie sicherlich eine außergewöhnliche
MehrInhaltsverzeichnis. Stand: Mai Abschnitt B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Inhaltsverzeichnis Gemeinsamer Allgemeiner
MehrSchadenanzeige Yacht-Haftpflicht. Versicherungsnehmer Vertragsnummer:
Versicherungsnehmer Vertragsnummer: Ein Vermittlungsangebot der Schadenanzeige Yacht-Haftpflicht Name, Vorname: Firma: Adresse: Geburtsdatum: Beruf: Telefon privat: Mobil: Telefon geschäftlich: Fax: E-Mail-Adresse:
MehrInstandhaltungspflicht als Versicherungsnehmer
Instandhaltungspflicht als Versicherungsnehmer Instandhaltunspflicht und Obliegenheitsverletzungen als Versicherungsnehmer Damit Sie bei Schäden Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden haben wir Ihnen
MehrD&O XS by Hiscox Bedingungen AVB Austria 01/2019
Bedingungen AVB Austria 01/2019 Index 1. Prämienzahlung 3 2. Obliegenheiten im Versicherungsfall 4 3. Dauer des Excedentenvertrages 5 4. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstände 5 5. Ansprechpartner 6 2
MehrProduktinformationsblatt ( 4 VVG-InfoV)
Produktinformationsblatt ( 4 VVG-InfoV) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht
MehrVersicherungs Verein a.g.
Versicherungs Verein a.g. Allgemeiner Teil der Versicherungsbedingungen für Sachversicherung 2008 Abschnitt B Version 09/2013 Allgemeiner Teil der Versicherungsbedingungen für Sachversicherung 2008 Abschnitt
MehrAllgemeiner Teil der Versicherungsbedingungen für Sachversicherung 2008 Abschnitt B
Allgemeiner Teil der Versicherungsbedingungen für Sachversicherung 2008 Abschnitt B Version 09/2013 Allgemeiner Teil der Versicherungsbedingungen für Sachversicherung 2008 Abschnitt B (Version 09/2013)
MehrAllgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 2015)
A C Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 2015) Diese gemeinsamen Bestimmungen gelten je nach dem vereinbarten Versicherungsumfang
MehrSach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Bedingungen 04/2015 für Gewerbebetriebe
Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Index Abschnitt A Was ist versichert? 3 I. Versicherte Risiken/Versicherungsfall 3 II. Risikoausschlüsse 3 III. Leistungen des
MehrSchadenmeldung Haftpflicht
Fax: +49 (0) 8104 / 8917-35 E-Mail: schaden@bernhard-assekuranz.com Stand 04/2014 Schadenmeldung Haftpflicht Name und Adresse des Versicherungsnehmers Verbund Offener Vers.-scheinnummer: 12.350.430/0099
MehrBei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reiserücktritts- und - abbruchskostenversicherung.
Produktinformationsblatt für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Travel Protect Reiseversicherung (AVB TP Reise 2010) (Stand Dezember 2010) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir
MehrEEG 2017 Photovoltaik für landwirtschaftliche Betriebe wieder rentabel?! Der optimale Versicherungsschutz für Ihre PV-Anlage
EEG 2017 Photovoltaik für landwirtschaftliche Betriebe wieder rentabel?! Der optimale Versicherungsschutz für Ihre PV-Anlage Kurz zu meiner Person Thomas Maier, FKB Agrar 23.03.2017 1 Agenda Warum ist
MehrAllgemeiner spartenübergreifender Teil FAL0010:01
Allgemeiner spartenübergreifender Teil FAL0010:01 Inhalt 1. Beginn des Versicherungsschutzes, 6. Verjährung Beitragszahlung 7. Örtlich zuständiges Gericht 2. Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung 8.
MehrAllgemeine Bedingungen für die Fahrradversicherung in der Fassung 2008 (AVB Fahrrad 2008)
Fassung 2008 (AVB Fahrrad 2008) 1 Versicherte Gefahren und Schäden 1.1 Die Versicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrrades, seiner
MehrB3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 6 verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 1 B1-4 Folgeprämie 2
Allgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung Teil B Stand: 01.10.2015 PL-AT-1510 Inhaltsverzeichnis Teil B Allgemeiner Teil Abschnitt B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung
Mehrelektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5862 16. Wahlperiode 28.06.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 16/3945 - Entwurf
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen für den Drittfahrer-Schutz (AVB DFS vw)
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Drittfahrer-Schutz (AVB DFS 10-2018vw) Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes im Drittfahrer-Schutz.
MehrVertragsunterlagen zur Hausratversicherung DIREKT
Vertragsunterlagen zur Hausratversicherung DIREKT Erläuterungen zur Hausratversicherung... 2 Gemeinsamer Allgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung, die Sachversicherung und die Technischen
MehrProduktinformationsblatt für eine Kfz-Versicherung
Produktinformationsblatt für eine Kfz-Versicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch
MehrFeuerwehrversicherungsvertrag
Feuerwehrversicherungsvertrag Als Zusatzvertrag zum Feuerwehrversicherungsvertrag für die Feuerwehrvereinigungen in Hessen und Thüringen, wird zwischen dem Landesfeuerwehrverband Hessen e.v. Kölnische
MehrMarkel International Deutschland.
Markel International Deutschland. MARKEL PRO ATL www.markelinternational.de Seite 1 von 17 MARKEL PRO ATL (Accountants), Steuerberater (Tax-Adviser), Rechtsanwälte (Lawyers) - (MARKEL PRO ATL 01.2013)
MehrVertragsunterlagen zu Ihrer Sach- Gewerbeversicherung
Vertragsunterlagen zu Ihrer Sach- Gewerbeversicherung Inhaltsversicherung Gebäudeversicherung Inhaltsverzeichnis Vertragsbestimmungen Verbraucherinformationen nach 10 a Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz
MehrSCHADENANZEIGE BOOTSHAFTPFLICHT
Mannheimer Versicherung AG SCHADENANZEIGE BOOTSHAFTPFLICHT Versicherungsschein Schaden MAtS-Vorgang: Agentur: Versicherungsnehmer Name, Vorname: Firma: Adresse: Geburtsdatum: Beruf: Telefon privat: Mobil:
MehrAllgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew)
Anlage 3 Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew) Für die Sicherheitsleistung gemäß 34c der Gewerbeordnung in Verbindung
MehrInformationsblätter für Versicherungsprodukte
Informationsblätter für Versicherungsprodukte Echt-Gratis Kärntner Rohbauversicherung Feuerversicherung Echt-Gratis Rohbau Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit
MehrARAG Brillenversicherung simplesurance GmbH Produktinformation-Auszug
ARAG Brillenversicherung simplesurance GmbH Produktinformation-Auszug Stand 07.2014 Produktinformationsblatt ARAG Brillenversicherung 07.2014 nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung Mit den nachfolgenden
MehrAllgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung Teil B Stand: PL-AT Inhaltsverzeichnis
Allgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung Teil B Stand: 01.10.2015 PL-AT-1510 Inhaltsverzeichnis Teil B Allgemeiner Teil Abschnitt B1 - Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung
MehrVertragsunterlagen zur Glasversicherung
Vertragsunterlagen zur Glasversicherung Erläuterungen zur Glasversicherung... 2 Gemeinsamer Allgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung, die Sachversicherung und die Technischen Versicherungen
MehrVertragsunterlagen zur Glasversicherung DIREKT
Vertragsunterlagen zur Glasversicherung DIREKT Erläuterungen zur Glasversicherung... 2 Gemeinsamer Allgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung, die Sachversicherung und die Technischen
MehrAuszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO)
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO) 2 VVG: Rückwärtsversicherung (1) Der Versicherungsvertrag
MehrHinweise zur Schadenbearbeitung
Hinweise zur Schadenbearbeitung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie möchten einen Schaden melden. Zur Bearbeitung des Schadenfalles benötigt der Versicherer eine Schadenanzeige. Das entsprechende
MehrVersicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550
Versicherungsmakler Wilfried Schöler*Postfach 1440*69497 Hemsbach Herrn Max Mustermann Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550
MehrAllgemeine Bedingungen für die Hörgeräteversicherung (ABHör) H 06-14
Allgemeine Bedingungen für die Hörgeräteversicherung (ABHör) H 06-14 Bedingungen und Klauseln 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden 3 Versicherte
MehrWas kann zusätzlich zu den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB Quadratmetermodell) vereinbart werden?
Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Was kann zusätzlich zu den Allgemeinen
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen für den Mietwagen-Schutz (AVB MWS vw)
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Mietwagen-Schutz (AVB MWS 11-2018vw) Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes im Mietwagen-Schutz.
MehrVertragsunterlagen zur Hausratversicherung
Vertragsunterlagen zur Hausratversicherung Erläuterungen zur Hausratversicherung... 2 Gemeinsamer Allgemeiner Teil für die Allgemeine Haftpflichtversicherung, die Sachversicherung und die Technischen Versicherungen
MehrTelefon mit Vorwahl (geschäftlich) Telefax Telefon mit Vorwahl (privat)
Bei Schäden mit Beteiligung eines Luftfahrzeugs bitte die Zusätzliche Schadenanzeige bei Schäden im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen beifügen. Euro-Aviation Versicherungs AG, Hochallee 80, 20149 Hamburg
MehrSach-Betriebsunterbrechung/ Mehrkostenversicherung by Hiscox Bedingungen 04/2017 für Bürobetriebe
Sach-Betriebsunterbrechung/ Mehrkostenversicherung by Hiscox Sach-Betriebsunterbrechung/ Mehrkostenversicherung by Hiscox Index Abschnitt A Was ist versichert? 3 I. Versicherte Risiken/Versicherungsfall
MehrWem wurde der Schaden gemeldet? Name (z.b. Polizei, Beherbergungs-Betrieb, Verkehrsunternehmen, Fundbüro; mit genauer Anschrift)
Wem wurde der Schaden gemeldet? Name (z.b. Polizei, Beherbergungs-Betrieb, Verkehrsunternehmen, Fundbüro; mit genauer Anschrift) Wann haben Sie den Schaden dort gemeldet? Datum Uhrzeit Erhielten Sie dort
MehrAmmerländer Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG
seit 1923 Ammerländer Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG 1. Teil: Versicherungsbedingungen für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung BFV 02.2017 Classic-Schutz mit Fahrradschutzbrief
MehrProduktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ
Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Stand 04/2016 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Dir einen ersten Überblick über die Dir angebotene Privathaftpflichtversicherung
MehrAnpassung AVB Wassersportfahrzeuge an das VVG
Anpassung AVB Wassersportfahrzeuge an das VVG Grundlegende Prinzipien haben sich geändert Kein Verweis mehr auf das VVG, sondern alle Vorschriften wurden inhaltlich dargestellt Darstellung mit Hilfe der
MehrVersorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung
Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 02. Februar 2015 Darstellung für eine Risikoversicherung mit Umtauschrecht nach Tarif RU (Tarifwerk
MehrSCHADENANZEIGE SACHVERSICHERUNG
SCHADENANZEIGE SACHVERSICHERUNG Pax-Versicherungsdienst GmbH Gereonstr. 5 11 50670 Köln Versicherungsnehmer / Absender (Name und Anschrift): Zu Schadenereignis vom... Versicherung sd ienst Ihr Schadenteam:
MehrAllgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2008)
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung () Übersicht Abschnitt A 1 Versicherte Gefahren und Schäden 2 Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie 3 Versicherte Sachen 4 Daten und Programme
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen für die freeyou Bike Versicherung (Stand 06/2018)
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die freeyou Bike Versicherung (Stand 06/2018) Inhaltsverzeichnis 1. Welche Begriffe sind wichtig? 2. Zwischen welchen Produktvarianten und Tarifvarianten kannst
MehrDie HALLESCHE bietet Ihnen Versicherungsschutz im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.
Produktinformationsblatt - Tarif PRIMO.SB3 Z - für Max Muster, geb. 02.01.1972, Vers.-Beginn 01.02.2016 Produktinformationsblatt zur Krankenversicherung - Tarifgeneration Unisex Tarif PRIMO.SB3 Z In dieser
MehrKrankheitskostenversicherung
Krankheitskostenversicherung Tarif Telearzt Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Tarif Telearzt Ergänzungstarif für telemedizinische Leistungen durch Ärzte und andere Leistungserbringer Grundlage
Mehr(PK VGB 2010 Wert 1914)
Klauseln zu den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (PK VGB 2010 Wert 1914) Version 01.01.2013 GDV 0721 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrInformationsblätter für Versicherungsprodukte
Informationsblätter für Versicherungsprodukte Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit Sitz: Klagenfurt, Österreich Produkt: Hier finden Sie nur die
MehrStand: Dezember B3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss
Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Gemeinsamer Allgemeiner Teil für die
MehrWas kann zusätzlich zu den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB Versicherungssummenmodell) vereinbart werden?
Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Was kann zusätzlich zu den Allgemeinen
MehrAnlage 2. Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation
Anlage 2 Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation Stand 04.2014 Produktinformationsblatt Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung - Stand 04.2014 nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung
MehrTarife. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Süddeutsche Krankenversicherung a.g. Deutschland Tarife PG1D,PG2D,PG3D,PG4D,PG5D PZ Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen für die Film- und Veranstaltungsversicherungen AVB 2013 (Fassung Januar 2017)
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Film- und Veranstaltungsversicherungen AVB 2013 (Fassung Januar 2017) 1 Versicherte Schäden, Sachen und Gefahren 2 Nicht versicherte Schäden, Sachen und Gefahren
Mehr1. Teil: Versicherungsbedingungen für die private Fahrrad-Vollkaskoversicherung BFV Classic-Schutz mit Fahrradschutzbrief für Fahrräder
1. Teil: Versicherungsbedingungen für die private Fahrrad-Vollkaskoversicherung BFV 02.2018 Classic-Schutz mit Fahrradschutzbrief für Fahrräder Inhaltsverzeichnis A Fahrrad und Fahrradteile 1 Versicherte
Mehr1. Teil: Versicherungsbedingungen für die private Fahrrad-Vollkaskoversicherung BFV Classic-Schutz mit Fahrradschutzbrief für Fahrräder
1. Teil: Versicherungsbedingungen für die private Fahrrad-Vollkaskoversicherung BFV 02.2018 Classic-Schutz mit Fahrradschutzbrief für Fahrräder Inhaltsverzeichnis A Fahrrad und Fahrradteile 1 Versicherte
MehrBesondere Vertragsbeilage Nr. 109940
Besondere Vertragsbeilage Nr. 109940 (ABG); Fassung 2015 Inhalt Seite Übersicht... 2 Abschnitt A: Begriffsbestimmungen... 3 Was ist der Versicherungswert?... 3 Was ist eine Unterversicherung?... 3 Was
MehrReise-Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Reise-Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Barmenia Krankenversicherung a. G. Deutschland Reise-Krankenversicherung Mit diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick
MehrWir schützen, was Dir wichtig ist. Kein Papierkram, keine langen Anträge, feste Vertragslaufzeit und kein Abo. in Kooperation mit
Wir schützen, was Dir wichtig ist. Kein Papierkram, keine langen Anträge, feste Vertragslaufzeit und kein Abo. in Kooperation mit Der Schutzklick Rundumschutz Als compustore oder FMS Kunde erhältst Du
MehrFAIRsicherungsladen Freiburg - Thomas Götz-Basten Goethestr Freiburg Telefon Fax Vermittlernummer:
Beitragszusage und Bedingungszusage zum Elektronikkonzept FotoFairSicherung Dieses Konzept wurde gemeinsam entwickelt mit und wird exklusiv betreut von FAIRsicherungsladen Freiburg - Thomas Götz-Basten
MehrHinweise zur Schadenbearbeitung
Hinweise zur Schadenbearbeitung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie möchten einen Schaden melden. Zur Bearbeitung des Schadenfalles benötigt der Versicherer eine Schadenanzeige. Das entsprechende
MehrDie HALLESCHE bietet Ihnen Versicherungsschutz im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.
Produktinformationsblatt - Tarif NK.4 - für Max Muster, geb. 02.01.1972, Vers.-Beginn 01.02.2016 Produktinformationsblatt zur Krankenversicherung - Tarifgeneration Unisex Tarif NK.4 In dieser Übersicht
MehrAmmerländer Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG
seit 1923 Ammerländer Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG 1. Teil: Versicherungsbedingungen für die private Fahrrad-Vollkaskoversicherung BFV 02.2018 Classic-Schutz mit Fahrradschutzbrief
Mehr1 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters. c) Kündigung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Sachversicherungen (AVB Sach 2008) - Stand 01.01.2008 - als Ergänzung zu den: AGlB 2008 bei Glasversicherungen VHB 2008 bei Hausratversicherungen VGB 2008 bei Gebäudeversicherungen
MehrBesondere Vereinbarungen zum Versicherungsschein Nr. 351.xxx.xxx.xxx vom xx.xx.xxxx zur Rahmenvereinbarung für e-bikes - Pedelecs
Inhaltsverzeichnis 1.... Allgemeiner Teil 2 1.1. Vertragsgrundlagen... 2 1.2. Besondere Vereinbarungen... 2 1.3. Änderung von Versicherungsbedingungen... 2 1.4. Repräsentanten... 2 1.5. Vertragsänderungen...
MehrDeutschland fair select
Deutschland fair select 16.2.1 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie
MehrBesondere Vereinbarung für die Versicherung von Drohnen
Besondere Vereinbarung für die Versicherung von Drohnen A. Allgemeiner Teil 1. Annahmevoraussetzungen a) Versichert werden können nur gewerblich genutzte Drohnen mit einem Gesamtfluggewicht bis 25kg und
MehrSchadenanzeige Unfall
Schadenanzeige Unfall Bitte senden Sie uns dies vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unfall-Anzeige und Schweigepflichtsentbindungserklärung innerhalb von 2 Wochen vollständig ausgefüllt und unterschrieben
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen zur Selbstbeteiligungs-Ausschluss Versicherung (Stand )
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Selbstbeteiligungs-Ausschluss Versicherung (Stand 04.2018) 40 Westland Row Dublin 2 Ireland Company number 169384 Page 1 AVB AIU DAC Selbstbeteiligungs-Ausschluss
Mehr