Anlage 2. Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation

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1 Anlage 2 Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation Stand

2 Produktinformationsblatt Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung - Stand nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über den Ihnen angebotenen Reifenschutzbrief. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus dem Online-Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Lesen Sie deshalb bitte die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. Erläuterung zur Vertragskonstellation Versicherer: ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft ARAG Platz 1, Düsseldorf Versicherungsnehmer: simplesurance GmbH, Greifswalder Str. 156, Berlin Versicherte Sache: Der Reifen, für den ein Zertifikat ausgestellt wurde. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir an? Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reifenversicherung. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick Reifenschutzbrief Stand Versichert ist der Reifen- beantragt werden kann auch die Versicherung mehrerer Reifen - des uneingeschränkt geschäftsfähigen erwachsenen Begünstigten, also der Halter des gedeckten Fahrzeugs, als Eigentümer des versicherten Reifens mit Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. 2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert? Versichert ist der im Versicherungsvertrag bezeichnete Reifen (ohne Felge), dessen Kaufdatum nicht länger als drei Monate zurückliegt. Sofern das Antragsdatum zwischen vierzehn Tagen und drei Monaten nach Kaufdatum liegt, besteht Versicherungsschutz nach einer Wartezeit von vier Wochen. Vereinbart gilt die Subsidiärklausel: Besteht für das gleiche Risiko parallel anderweitiger Versicherungsschutz oder Schadenersatzanspruch, entfällt die Entschädigung aus diesem Vertrag. Der Begriff Reifen beinhaltet alle am Fahrzeug festmontierten Reifen (ohne Felge), die für Personenkraftfahrzeuge, Transporter und Kleinbusse bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t zugelassen sind. Hierbei müssen die Kraftfahrzeuge folgenden Anforderungen entsprechen: - max. 9 Sitzplätze, - Höchstbreite: 2,55 m, - Höchstlänge (einschließlich Anhänger): 16 m, - Höhe max. 3,20 m. Die Höhe der Erstattung des Kaufpreises richtet sich nach der folgenden Staffel: über 7,9 mm Restprofil: 100% des Kaufpreises des Altreifens, über 7,0 mm Restprofil: 80% des Kaufpreises des Altreifens, über 6,0 mm Restprofil: 60% des Kaufpreises des Altreifens, über 5,0 mm Restprofil: 40% des Kaufpreises des Altreifens, über 4,0 mm Restprofil: 20% des Kaufpreises des Altreifens. Es wird kein Versicherungsschutz gewährt, wenn die Mindestprofiltiefe je Reifen von 3 mm unterschritten wird.

3 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Kategorie Schutzklick Reifenschutzbrief Basis Schutzklick Reifenschutzbrief Premium Kurzbeschreibung Die ARAG leistet Entschädigung für unvorhergesehen und durch äußere Einwirkung eintretende Reifenpannen des versicherten Reifens. Versichert ist auch Vandalismus, wenn ein Dritter den versicherten Reifen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Die ARAG leistet Entschädigung für unvorhergesehen und durch äußere Einwirkung eintretende Reifenpannen des versicherten Reifens. Versichert ist auch Vandalismus, wenn ein Dritter den versicherten Reifen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz auch bei Abhandenkommen des versicherten Reifens durch Diebstahl. Max. Laufzeit 1 Jahr (mit Beantragung maximal zwei Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr). 1 Jahr (mit Beantragung maximal zwei Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr). Jahresprämien Die Jahresprämie richtet sich nach dem Kaufpreis des Reifens. Die zu entrichtende Prämie entnehmen Sie bitte den von simplesurance zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die Jahresprämie richtet sich nach dem Kaufpreis des Reifens. Die zu entrichtende Prämie entnehmen Sie bitte den von simplesurance zur Verfügung gestellten Unterlagen. Selbstbehalt des Kunden Es besteht kein Selbstbehalt im Schadenfall. Es besteht kein Selbstbehalt im Schadenfall. Alle Beiträge beinhalten die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 19 %. Die Prämie ist eine Einmalprämie. Der Abschluss der Reifenversicherung ist ausschließlich mit Erteilung einer Lastschriftermächtigung, PayPal, Sofortüberweisung.de, Kreditkarte oder dem Abbuchungsverfahren möglich. Der einmalige Beitrag ist sofort nach Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn zu zahlen. Bitte sorgen Sie daher rechtzeitig für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto. Wenn Sie den einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange von dem entsprechenden Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und aus Teil B AVB Schutzklick Reifenversicherung. 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Welche Selbstbeteiligung tragen Sie im Schadenfall? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Die ARAG leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden a) sollte ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug genutzt haben; gegenüber dem Kunden/ Eigentümer befreit eine Obliegenheitsverletzung den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn der Kunde/ Eigentümer die Obliegenheitsverletzung selbst vorsätzlich begangen hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Kunde/ Eigentümer;

4 b) die der Kunden/Eigentümers des versicherten Reifens oder dessen Repräsentanten vorsätzlich herbeiführt; c) durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügungen von hoher Hand; d) durch Innere Unruhen; e) die durch Erdbeben, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen mittelbar oder unmittelbar verursacht wurden; f) durch Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler; g) durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Kunde/ Eigentümer(in) des versicherten Reifens bekannt sein mussten; wobei nur grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz schadet und diese bei grober Fahrlässigkeit die ARAG dazu berechtigt, ihre Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Bei Vorsatz ist die ARAG leistungsfrei; h) durch gebrauchsbedingte normale oder gebrauchsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung oder Verschmutzung; i) durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Kunde/ Eigentümer(in) des versicherten Reifens oder Repräsentanten bekannt sein musste; wobei nur grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz schadet und diese bei grober Fahrlässigkeit die ARAG dazu berechtigt, ihre Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Bei Vorsatz ist die ARAG leistungsfrei. Die ARAG leistet jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung der ARAG fachmännisch repariert war; j) soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler/ Fachbetrieb), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat. k) die der Hersteller bzw. der Fachbetrieb im Rahmen der Garantie- oder Serviceleistung übernimmt l) durch Witterungseinflüsse m) die vor dem Kauf während der Zeit der Reifenmontage entstehen. Versicherungsschutz wird nicht gewährt, wenn die Mindestprofiltiefe je Reifen von 3 mm unterschritten wird. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte Teil AVB Schutzklick Reifenversicherung. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen die im Online-Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Wenn Sie zu einer Versicherung bereits einen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft hatten/haben, bitten wir Sie, uns den Versicherer (unter Angabe der Versicherungsscheinnummer), bei dem Sie zuletzt versichert war/waren, sowie etwaige Vorschäden anzugeben. Unrichtige Angaben können zur Anfechtung des Vertrages führen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben? Wenn Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben aufgrund geänderter Umstände angepasst werden müssen, sprechen Sie uns bitte an. Ein typischer Fall hierfür ist beispielsweise ein Umzug außerhalb Deutschlands, da wir Ihnen nur Versicherungsschutz gewähren können, solange Sie über einen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Darüber hinaus müssen Sie uns vorab über besondere Umstände informieren, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten. Welche Verpflichtungen konkret bestehen, entnehmen Sie bitte Teil A und Teil B der AVB Schutzklick Reifenversicherung. Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach und verletzen somit Ihre Pflichten, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben? Der Eigentümer / die Eigentümerin des versicherten Reifens hat bei Eintritt des Versicherungsfalles - nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen; - der simplesurance GmbH den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - online - anzuzeigen und das dazu bereitgestellte Schadenmeldeformular bei der Versicherungsnehmerin auszufüllen; alternativ mündlich oder schriftlich direkt bei ARAG Allgemeinen Versicherungs-AG ;

5 - Schäden durch strafbare Handlungen (Diebstahl oder Vandalismus) gegen das Eigentum innerhalb von 14 Tagen der Polizei anzuzeigen und der ARAG Allgemeinen Versicherungs AG und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Obliegenheiten entnehmen Sie bitte Teil B der AVB Schutzklick Reifenversicherung 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Einmalprämie zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens am Folgetag des Übermittlungsdatums des Datensatzes vom Partnershop an die Versicherungsnehmerin. Der für jeden versicherten Reifen ggf individuell geltende Versicherungsbeginn wird dem Kunden von der Versicherungsnehmerin per mitgeteilt. Das Kaufdatum darf bei Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen. Voraussetzung ist, dass an dem zu versichernden Reifen der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Erfolgt die Antragsstellung später als vierzehn Tage nach Kauf des Reifen beginnt der Versicherungsschutz nach einer Wartezeit von vier Wochen nach Kauf des Reifens. Der Vertrag endet ein Jahr nach Kauf des Versicherungsschutzes automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, oder nach dem zweiten Schadensereignis, durch Wegfalls des Risikos des versicherten Reifens durch Umzug des Kunden / Eigentümer(in) außerhalb Deutschlands (kein Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) oder im Fall des Todes des Kunden / Eigentümer(in). Der Vertrag ist nicht auf einen neuen / Ersatz-Reifen übertragbar. Bei Verlust oder Totalschaden muss, falls gewünscht, ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Weitere Einzelheiten finden Sie in den beiliegenden Unterlagen. Ihre Rückfragen beantworten wir Ihnen gerne.

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