Anlage 2. Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation
|
|
- Ferdinand Kaiser
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage 2 Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation Stand
2 Produktinformationsblatt Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung - Stand nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über den Ihnen angebotenen Reifenschutzbrief. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus dem Online-Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Lesen Sie deshalb bitte die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. Erläuterung zur Vertragskonstellation Versicherer: ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft ARAG Platz 1, Düsseldorf Versicherungsnehmer: simplesurance GmbH, Greifswalder Str. 156, Berlin Versicherte Sache: Der Reifen, für den ein Zertifikat ausgestellt wurde. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir an? Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reifenversicherung. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die Schutzklick Reifenschutzbrief Stand Versichert ist der Reifen- beantragt werden kann auch die Versicherung mehrerer Reifen - des uneingeschränkt geschäftsfähigen erwachsenen Begünstigten, also der Halter des gedeckten Fahrzeugs, als Eigentümer des versicherten Reifens mit Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. 2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert? Versichert ist der im Versicherungsvertrag bezeichnete Reifen (ohne Felge), dessen Kaufdatum nicht länger als drei Monate zurückliegt. Sofern das Antragsdatum zwischen vierzehn Tagen und drei Monaten nach Kaufdatum liegt, besteht Versicherungsschutz nach einer Wartezeit von vier Wochen. Vereinbart gilt die Subsidiärklausel: Besteht für das gleiche Risiko parallel anderweitiger Versicherungsschutz oder Schadenersatzanspruch, entfällt die Entschädigung aus diesem Vertrag. Der Begriff Reifen beinhaltet alle am Fahrzeug festmontierten Reifen (ohne Felge), die für Personenkraftfahrzeuge, Transporter und Kleinbusse bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t zugelassen sind. Hierbei müssen die Kraftfahrzeuge folgenden Anforderungen entsprechen: - max. 9 Sitzplätze, - Höchstbreite: 2,55 m, - Höchstlänge (einschließlich Anhänger): 16 m, - Höhe max. 3,20 m. Die Höhe der Erstattung des Kaufpreises richtet sich nach der folgenden Staffel: über 7,9 mm Restprofil: 100% des Kaufpreises des Altreifens, über 7,0 mm Restprofil: 80% des Kaufpreises des Altreifens, über 6,0 mm Restprofil: 60% des Kaufpreises des Altreifens, über 5,0 mm Restprofil: 40% des Kaufpreises des Altreifens, über 4,0 mm Restprofil: 20% des Kaufpreises des Altreifens. Es wird kein Versicherungsschutz gewährt, wenn die Mindestprofiltiefe je Reifen von 3 mm unterschritten wird.
3 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Kategorie Schutzklick Reifenschutzbrief Basis Schutzklick Reifenschutzbrief Premium Kurzbeschreibung Die ARAG leistet Entschädigung für unvorhergesehen und durch äußere Einwirkung eintretende Reifenpannen des versicherten Reifens. Versichert ist auch Vandalismus, wenn ein Dritter den versicherten Reifen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Die ARAG leistet Entschädigung für unvorhergesehen und durch äußere Einwirkung eintretende Reifenpannen des versicherten Reifens. Versichert ist auch Vandalismus, wenn ein Dritter den versicherten Reifen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz auch bei Abhandenkommen des versicherten Reifens durch Diebstahl. Max. Laufzeit 1 Jahr (mit Beantragung maximal zwei Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr). 1 Jahr (mit Beantragung maximal zwei Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr). Jahresprämien Die Jahresprämie richtet sich nach dem Kaufpreis des Reifens. Die zu entrichtende Prämie entnehmen Sie bitte den von simplesurance zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die Jahresprämie richtet sich nach dem Kaufpreis des Reifens. Die zu entrichtende Prämie entnehmen Sie bitte den von simplesurance zur Verfügung gestellten Unterlagen. Selbstbehalt des Kunden Es besteht kein Selbstbehalt im Schadenfall. Es besteht kein Selbstbehalt im Schadenfall. Alle Beiträge beinhalten die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 19 %. Die Prämie ist eine Einmalprämie. Der Abschluss der Reifenversicherung ist ausschließlich mit Erteilung einer Lastschriftermächtigung, PayPal, Sofortüberweisung.de, Kreditkarte oder dem Abbuchungsverfahren möglich. Der einmalige Beitrag ist sofort nach Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn zu zahlen. Bitte sorgen Sie daher rechtzeitig für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto. Wenn Sie den einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange von dem entsprechenden Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und aus Teil B AVB Schutzklick Reifenversicherung. 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Welche Selbstbeteiligung tragen Sie im Schadenfall? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Die ARAG leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden a) sollte ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug genutzt haben; gegenüber dem Kunden/ Eigentümer befreit eine Obliegenheitsverletzung den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn der Kunde/ Eigentümer die Obliegenheitsverletzung selbst vorsätzlich begangen hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Kunde/ Eigentümer;
4 b) die der Kunden/Eigentümers des versicherten Reifens oder dessen Repräsentanten vorsätzlich herbeiführt; c) durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügungen von hoher Hand; d) durch Innere Unruhen; e) die durch Erdbeben, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen mittelbar oder unmittelbar verursacht wurden; f) durch Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler; g) durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Kunde/ Eigentümer(in) des versicherten Reifens bekannt sein mussten; wobei nur grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz schadet und diese bei grober Fahrlässigkeit die ARAG dazu berechtigt, ihre Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Bei Vorsatz ist die ARAG leistungsfrei; h) durch gebrauchsbedingte normale oder gebrauchsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung oder Verschmutzung; i) durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Kunde/ Eigentümer(in) des versicherten Reifens oder Repräsentanten bekannt sein musste; wobei nur grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz schadet und diese bei grober Fahrlässigkeit die ARAG dazu berechtigt, ihre Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Bei Vorsatz ist die ARAG leistungsfrei. Die ARAG leistet jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung der ARAG fachmännisch repariert war; j) soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler/ Fachbetrieb), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat. k) die der Hersteller bzw. der Fachbetrieb im Rahmen der Garantie- oder Serviceleistung übernimmt l) durch Witterungseinflüsse m) die vor dem Kauf während der Zeit der Reifenmontage entstehen. Versicherungsschutz wird nicht gewährt, wenn die Mindestprofiltiefe je Reifen von 3 mm unterschritten wird. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte Teil AVB Schutzklick Reifenversicherung. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen die im Online-Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Wenn Sie zu einer Versicherung bereits einen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft hatten/haben, bitten wir Sie, uns den Versicherer (unter Angabe der Versicherungsscheinnummer), bei dem Sie zuletzt versichert war/waren, sowie etwaige Vorschäden anzugeben. Unrichtige Angaben können zur Anfechtung des Vertrages führen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben? Wenn Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben aufgrund geänderter Umstände angepasst werden müssen, sprechen Sie uns bitte an. Ein typischer Fall hierfür ist beispielsweise ein Umzug außerhalb Deutschlands, da wir Ihnen nur Versicherungsschutz gewähren können, solange Sie über einen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Darüber hinaus müssen Sie uns vorab über besondere Umstände informieren, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten. Welche Verpflichtungen konkret bestehen, entnehmen Sie bitte Teil A und Teil B der AVB Schutzklick Reifenversicherung. Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach und verletzen somit Ihre Pflichten, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben? Der Eigentümer / die Eigentümerin des versicherten Reifens hat bei Eintritt des Versicherungsfalles - nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen; - der simplesurance GmbH den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - online - anzuzeigen und das dazu bereitgestellte Schadenmeldeformular bei der Versicherungsnehmerin auszufüllen; alternativ mündlich oder schriftlich direkt bei ARAG Allgemeinen Versicherungs-AG ;
5 - Schäden durch strafbare Handlungen (Diebstahl oder Vandalismus) gegen das Eigentum innerhalb von 14 Tagen der Polizei anzuzeigen und der ARAG Allgemeinen Versicherungs AG und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Obliegenheiten entnehmen Sie bitte Teil B der AVB Schutzklick Reifenversicherung 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Einmalprämie zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens am Folgetag des Übermittlungsdatums des Datensatzes vom Partnershop an die Versicherungsnehmerin. Der für jeden versicherten Reifen ggf individuell geltende Versicherungsbeginn wird dem Kunden von der Versicherungsnehmerin per mitgeteilt. Das Kaufdatum darf bei Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen. Voraussetzung ist, dass an dem zu versichernden Reifen der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Erfolgt die Antragsstellung später als vierzehn Tage nach Kauf des Reifen beginnt der Versicherungsschutz nach einer Wartezeit von vier Wochen nach Kauf des Reifens. Der Vertrag endet ein Jahr nach Kauf des Versicherungsschutzes automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, oder nach dem zweiten Schadensereignis, durch Wegfalls des Risikos des versicherten Reifens durch Umzug des Kunden / Eigentümer(in) außerhalb Deutschlands (kein Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) oder im Fall des Todes des Kunden / Eigentümer(in). Der Vertrag ist nicht auf einen neuen / Ersatz-Reifen übertragbar. Bei Verlust oder Totalschaden muss, falls gewünscht, ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Weitere Einzelheiten finden Sie in den beiliegenden Unterlagen. Ihre Rückfragen beantworten wir Ihnen gerne.
GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT
GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag
MehrProduktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie
Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrProduktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG
Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick
MehrTechnische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige
Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Schadennummer Versicherungsnehmer/in ( und Anschrift) Versicherungsnummer Beruf Telefon privat Telefon dienstlich Sparte % Maschinen % Elektronik
MehrANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG
Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel
MehrAllgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Inhaltverzeichnis:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Geltungsbereich: Die ABS gelten als Allgemeiner Teil jener Sachversicherungssparten, die auf die Geltung der ABS besonders hinweisen In dieser Bedingung
MehrProduktinformationsblatt
Produktinformationsblatt Jahres-Reiseschutz Premium mit Selbstbeteiligung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung
MehrEinfach. Gut. Geschützt.
Für Technik von A Z Einfach. Gut. Geschützt. Volle 5 Jahre Sicherheit Mit unserer günstigen 5 Jahre Premium Garantie dehnen Sie ganz einfach und direkt beim Kauf Ihre 2-jährige Gewährleistung für Ihr neues
MehrDeckungsantrag VOV D&O-Versicherung Vereine
Deckungsantrag zur VOV D&O-Versicherung Vereine Bitte beachten Sie: Dieser Deckungsantrag zur VOV D&O-Versicherung Vereine gilt ausschließlich für Vereine, die länger als ein Jahr im Vereinsregister eingetragen
MehrSicherheit für Ihre Elektrogeräte
Sicherheit für Ihre Elektrogeräte Einfach. Gut. Geschützt. Service plus Sicherheit Mit unserem Plus 3 Geräteschutz können Sie jetzt beim Kauf Ihr Neugerät nach Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung für
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrVersorgungsvorschlag für eine SofortRente
Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung nach Tarif SRK (Tarifwerk 2012) 26. Januar
MehrInformationen zur VOV D&O-Versicherung
Informationen zur VOV D&O-Versicherung Versicherer des Vertrages / Ladungsfähige Anschriften sind AachenMünchener Versicherung AG, AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen Sitz der Gesellschaft: Aachen, Handelsregister
MehrWir machen das Leben leichter! Plus 3. Geräteschutz
Wir machen das Leben leichter! Plus 3 Geräteschutz Einfach. Gut. Geschützt. Für Technik von A Z Service plus Sicherheit Mit unserem electroplus Plus 3-Geräteschutz können Sie jetzt beim Kauf Ihr Neugerät
MehrName:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
MehrMerkblatt Schaden in der Sachversicherung
Merkblatt Schaden in der Sachversicherung Dieses Merkblatt soll Ihnen helfen, sich im Schadenfall dem Versicherer gegenüber richtig zu verhalten. 1. Pflichten und Rechte im Schadenfall 2. Besonderheiten
Mehrwww.zahnzusatzversicherungen-vergleichen.com
Krankenversicherung Versicherte Person Herr Geburtsdatum 02.02.1974 Versicherungsbeginn 01.10.2009 Normaltarif Tarifart Monatsbeitrag in EUR Zahnersatz 70% (Tarif ZG) 19,37 ZahnPlus / Brille (Tarif BZG20)
MehrVersorgungsvorschlag für eine SofortRente
Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 06. Mai 2014 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit
MehrAn unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.
Postfach 12 03 52 10593 Berlin Herrn Peter Mustermann Musterstraße 00000 Musterstadt Postanschrift: Postfach 12 03 52 10593 Berlin Hausanschrift: Dovestraße 2-4 10587 Berlin Internet: www.axa.de Ihr Ansprechpartner:
MehrVermögensschaden-Haftpflicht
Risiko- und Beitragsinformationen für die Stichwort Seite Überblick 2 3 Schadenbeispiele 4 Versicherungsbedingungen 5 Seite 1 von 6 Ärzteregress-Versicherung Überblick Zielgruppen - Humanmediziner Erläuterungen
MehrARAG Brillenversicherung simplesurance GmbH Produktinformation-Auszug
ARAG Brillenversicherung simplesurance GmbH Produktinformation-Auszug Stand 07.2014 Produktinformationsblatt ARAG Brillenversicherung 07.2014 nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung Mit den nachfolgenden
MehrKundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für
Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:
MehrSie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis
Produktinformationsblatt Tarif Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 2 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen
MehrProduktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung
Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen
MehrElementar-Schadenanzeige
Janitos Versicherung AG - Postfach 104169-69031 Heidelberg - Tel. 06221 709 1570 - Fax. 06221 709 1571 - schadenservice@nitos.de Versicherungsscheinnummer: Schadennummer: Elementar-Schadenanzeige Sehr
MehrAnlage 1. Versicherteninformation Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung nach 1 VVG-Informationspflichtenverordnung
Anlage 1 Versicherteninformation Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung nach 1 VVG-Informationspflichtenverordnung 1. Identität und ladungsfähige Anschrift des Versicherers Vertragspartner für Ihre
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden
MehrFragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen
Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen Antragsnummer: Antragsteller: zu versichernde Person: 1. Unter welchen Beschwerden/Symptomen haben Sie gelitten bzw. leiden Sie noch? (z.b. Herzjagen,
MehrVorschlag für Ihre Krankenversicherung
Vorschlag für Ihre Krankenversicherung bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG Herrn Max Muster Musterstraße 1 12345 Berlin T a r i f i n f o r m a t i o n e n Überreicht durch: Frau Kathrin Hümmer
MehrVertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen
Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrDie Allgemeinen Bestimmungen (Teil C der AVB) enthalten Regelungen, die sowohl für Teil A als auch für Teil B gelten.
Allgemeine Bedingungen zur Gothaer SB plus 2013 Hinweis: Die nachfolgenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bestehen aus den Teilen A (Selbstbehalt- Versicherung), B (Separater Abwehrkostenschutz)
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrVersorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung
Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Darstellung für eine Risikoversicherung mit Umtauschrecht nach Tarif RU (Tarifwerk 2008)
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrEinfach. Gut. Geschützt.
Für Technik von A Z Einfach. Gut. Geschützt. Maximal volle 5 Jahre Sicherheit Mit unserer günstigen 5 Jahre Premium Garantie dehnen Sie ganz einfach und direkt beim Kauf Ihre 2-jährige Gewährleistung für
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrPrämienzahlweise. jährlich Jahresprämie EUR 684,50. Vom 07.10.2010 an wird Versicherungsschutz im folgenden Umfang gewährt:
Versicherungsnehmer/in IIIDI GERLING HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG Betrieb Standort Hannover Firmen Postfach 21 27, 30021 Hannover Sachverständigenbüro Erik Schneider Gerhart-Hauptmann-Str. 15
MehrEIGENSCHADENVERSICHERUNG
EIGENSCHADENVERSICHERUNG I. Personenkreis Es handelt sich um eine Gruppenversicherung, deren Abschluss in das Ermessen jedes einzelnen VDA-Mitgliedes fällt. VDA-Vereine können ebenfalls an der Eigenschadenversicherung
MehrZusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen
BEDP0022 Versicherungsbedingungen Tarif BR-WZ 2004 23.10.2012 Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen Artikel 1 Versicherungsumfang Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. (nachfolgend
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrIhre Fragen - unsere Antworten zu den Wahltarifen IKK Cash und IKK Cash plus. Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung, die ich erreichen kann?
Wahltarife Ihre Fragen - unsere Antworten zu den Wahltarifen IKK Cash und IKK Cash plus. Informieren Sie sich auch auf unserer Seite Wahltarife. IKK Cash Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung, die ich
MehrArt des Anspruches: 2. Bitte benutzen Sie die Rückseite oder eine andere Seite, falls Sie mehr Platz für Informationen brauchen
Anspruchsanmeldung Referenz der Anspruchsanmeldung: (Nur das Büro) Persönliche Details: Name: Art des Anspruches: Datum: Adresse: Telefon: Email: Wichtige Information 1. Bitte füllen Sie die beigefügten
MehrSie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung PREMIUM
Produktinformationsblatt KV Premium Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 5 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen
MehrKlauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)
TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrKrankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes
Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung
Mehr1. Informationen und Hinweise zu den neuen gesetzlichen Regelungen (VVG 08)
1. Informationen und Hinweise zu den neuen gesetzlichen Regelungen (VVG 08) Mit Wirkung ab dem 01.01.2009 gelten für den o.g. Versicherungsvertrag neue gesetzliche Bestimmungen, die an die Stelle derjenigen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite
Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs
MehrVersorgungsvorschlag für eine SofortRente
Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 06. Mai 2014 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit nach
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrAnnette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden
MehrSCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU
GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:
MehrUnter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:
Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch
MehrKostenlose SOLON-Solarversicherung
2 Jahre Vollkasko-Deckung für Ihre Auf- und Indach-Photovoltaikanlage ab 1. Januar 2010 für sämtliche Länder der Europäischen Union und die Schweiz. SOLON hat eine SOLON-Solarversicherung über einen auf
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
Mehr- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),
2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrIch will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police.
Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. NAME: Bodo Kleinschmidt mit Thea WOHNORT: Regensburg ZIEL: Eine Police mit starkem Schutz und hoher Flexibilität. PRODUKT: SecurFlex
MehrWir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police.
Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Armin Naudorf Braunschweig Ein Versicherungsprodukt mit Rundum-Sicherheit. Kompakt-Police
MehrHäufig gestellte Fragen
1. Änderungen von persönlichen Daten 1.1 Namensänderung 1.2 Adressänderung 2. Änderung der Prämienzahlungsweise 2.1 Girokonto 2.2 Kreditkarte 3. Hinzufügen von Bezugsberechtigen 4. Hinzufügen oder Ausschluß
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
MehrMein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz.
Gesundheit Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz. Privater Versicherungsschutz für Reisen bis zu einem Jahr Auslandsreise- Krankenversicherung ARE
MehrDeckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer
Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrDas Rücktrittsrecht I
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung Ausgabe August 2015 Seite 1 von 7 1. Wer ist der Versicherer? Versicherer ist die GENERALI (nachfolgend die GENERALI ), Avenue Perdtemps
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrDeckungsantrag für Unternehmen (KMU) zur Gothaer D&O-Versicherung
Deckungsantrag für Unternehmen (KMU) zur Gothaer D&O-Versicherung Stand: August 2015 INFORMATIONEN ZUR NUTZUNG Nachfolgend geben wir Ihnen wichtige Informationen zur Nutzung dieses Deckungsantrages. Bitte
MehrZwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrVersicherungsvertragsgesetz
Versicherungsvertragsgesetz 5a. (1) Die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Versicherungsnehmers, die gesondert erklärt werden muss. Sie kann von jeder
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrS-Mobilgeräteschutz. Fragen und Antworten
S-Mobilgeräteschutz Fragen und Antworten Fragen und Antworten zum S-Mobilgeräteschutz Wie kann ich den S-Mobilgeräteschutz in Anspruch nehmen?... 2 Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?... 2 Wo
Mehr30 Jahre für Kategorie Minibus VW Caravelle o. ä. Zuschlag für Fahrer unter 25 Jahren: EUR 26 pro Tag. 2. Zusatzfahrer EUR 9,50 pro Tag
HERTZ Fahrer Mindestalter 24 Jahre für Kategorien VW UP/Ford Fiesta/VW UP Automatik o. ä. 25 Jahre für Kategorie Opel Astra o.ä. 28 Jahre für Kategorie VW Jetta Automatik, Opel Zafira o. ä. 30 Jahre für
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung
MehrRahmenbedingungen für die Probetragenversicherung Stand 01.12.2012
ACC Assecuranz-Contor-Cöln Versicherungsmakler GmbH Im Hilgersfeld 59, 51427 Bergisch Gladbach Telefon: 02204-960410, Telefax: 02204-960412 Email: info@acc-makler.de Internet: www.hörgeräteversicherung.de
MehrTeil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung
Mehr1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Dr. Präve bezog sich insbesondere auf folgende Vorschriften der neuen InfoV: 1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer gemäß 7 Abs. 1 Satz 1
MehrMerkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?
Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Sie überlegen sich, ob Sie Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung fortführen möchten. Diese Entscheidung können
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrBesondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010)
Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010) Version 01.04.2014 GDV 0420 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
MehrFragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung
Fragebogen zur Reiserücktrittskostenversicherung Versicherungsnummer Schadensnummer Bitte zurückschicken an: Union Reiseversicherung AG Reiseservice 66099 Saarbrücken Frage: Antwort: 1. Geben Sie bitte
Mehr