Ihre Fragen - unsere Antworten zu den Wahltarifen IKK Cash und IKK Cash plus. Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung, die ich erreichen kann?
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- Teresa Hafner
- vor 8 Jahren
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1 Wahltarife Ihre Fragen - unsere Antworten zu den Wahltarifen IKK Cash und IKK Cash plus. Informieren Sie sich auch auf unserer Seite Wahltarife. IKK Cash Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung, die ich erreichen kann? IKK Cash belohnt ein leistungsfreies Kalenderjahr (gilt für den Teilnehmer und seine mitversicherten Familienangehörigen über 18 Jahre) mit einer Prämie in Höhe von bis zu einem Monatsbeitrag des selbst getragenen Jahresbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zusätzlich wird die Beitragsrückerstattung durch einen Familienbonus für familienversicherte Angehörige erhöht - 25 Euro je familienversicherten Angehörigen unter 18 Jahren und 50 Euro je familienversicherten Angehörigen ab 18 Jahren. Maximal ist eine Beitragsrückerstattung von 600 Euro pro Jahr möglich. Achtung: Beginnt oder endet die Teilnahme am Wahltarif oder die Familienversicherung der Angehörigen im Laufe des Kalenderjahres, wird die Prämie und der Familienbonus anteilig ausgezahlt. Welche Leistungen können in Anspruch genommen werden, ohne den Anspruch auf Beitragsrückerstattung zu verlieren? Die Inanspruchnahme der nachfolgenden Leistungen haben keine Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung: Leistungen der primären Prävention und Nutzung der IKK-Gesundheitsangebote, wie Gesundheitskurse, IKK Aktiv-Tage und IKK Vorsorgeangebot MammaCare Medizinische Vorsorgeleistungen außer ambulante Vorsorgekuren Früherkennungsuntersuchungen wie Gesundheits-Check-Up und Krebsvorsorge Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen Gesetzlich empfohlene Schutzimpfungen Schwanger- und Mutterschaftsleistungen Leistungen während des Ruhens der Teilnahme am Tarif IKK Bonus
2 Alle anderen Leistungen, die der Teilnehmer oder seine familienversicherten Angehörigen ab 18 Jahren verursacht haben, führen zum Verlust des Anspruchs auf Beitragsrückerstattung. Dagegen bleiben alle Leistungen unberücksichtigt, die von familienversicherten Angehörigen unter 18 Jahren verursacht werden. Was bedeutet die einjährige Bindefrist? Mit der Teilnahme am Wahltarif IKK Cash bindet sich das Mitglied mindestens ein Jahr an den Wahltarif und damit auch an die IKK classic. Unberührt bleibt jedoch das Recht zur vorzeitigen Kündigung bei der Erhöhung des Zusatzbeitrags oder bei besonderen Härtefällen. IKK Cash plus Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung, die ich erreichen kann? IKK Cash plus belohnt ein leistungsfreies Kalenderjahr (gilt für den Teilnehmer und seine mitversicherten Familienangehörigen über 18 Jahren) mit einer Rückerstattung in Höhe von bis zu einem halben Monatsbeitrag des selbst getragenen Jahresbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zusätzlich wird die Beitragsrückerstattung um einen Familienbonus für familienversicherte Angehörige erhöht - 25 Euro je familienversicherten Angehörigen unter 18 Jahren und 50 Euro je familienversicherten Angehörigen ab 18 Jahren. Zusätzlich erhalten Sie für das zugrunde gelegte Kalenderjahr eine Prämie entsprechend Ihrer Tarifstufe - abzüglich Ihrer für Leistungen außer der gesetzlichen Vorsorge angefallenen Selbstbeteiligung. Ist diese Selbstbeteiligung höher als die Prämie, zahlen Sie den Betrag bis zur Höhe des maximalen Risikos Ihrer Tarifstufe an die IKK classic Maximal ist eine Beitragsrückerstattung von 900 Euro pro Jahr möglich. Achtung: Beginnt oder endet die Teilnahme am Wahltarif oder die Familienversicherung der Angehörigen im Laufe des Kalenderjahres, wird die Prämie und der Familienbonus anteilig ausgezahlt. Welche Tarifstufe kann ich wählen? Mitglieder können je nach ihrem krankenversicherungspflichtigen Einkommen eine Tarifstufe wählen. Die Wahl einer niedrigeren Stufe ist immer möglich. Ihr Bruttomonatseinkommen (Tarifgruppe) Ihre Prämie Ihre max. Selbstbeteiligung Ihr max. Risiko
3 bis Euro 80,00 Euro 100,00 Euro 20,00 Euro bis Euro 150,00 Euro 187,50 Euro 37,50 Euro bis Euro 300,00 Euro 375,00 Euro 75,00 Euro ab Euro 450,00 Euro 562,50 Euro 112,50 Euro Kann ich einen Vorschuss meiner Erstattung erhalten? Teilnehmer können bei der Tarifwahl einmalig einen Vorschuss auf die Prämienzahlung beantragen. Der Vorschuss beträgt 50 v. H. der vereinbarten Prämie. Ein Vorschuss auf die Beitragsrückerstattung ist hingegen nicht möglich. Welche Leistungen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Beitragsrückerstattung? Für die Beitragsrückerstattung gelten die gleichen Leistungen als unschädlich wie beim IKK Cash. Die Inanspruchnahme der nachfolgenden Leistungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet: Gesundheitsangebote, wie Gesundheitskurse, IKK Aktiv-Tage und IKK Vorsorgeangebot MammaCare Medizinische Vorsorgeleistungen außer ambulante Vorsorgekuren Früherkennungsuntersuchungen wie Gesundheits-Check-Up und Krebsvorsorge Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen Gesetzlich empfohlene Schutzimpfungen Schwanger- und Mutterschaftsleistungen Leistungen während des Ruhens der Teilnahme am Tarif IKK Bonus Alle Leistungen für familienversicherte Angehörige Kinderuntersuchungen Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppen- und Individualprophylaxe) Ärztliche Leistungen, die mit einer versichertenbezogenen Pauschale vergütet werden (der "normale" Arztbesuch) und damit im Zusammenhang stehende Leistungen (z.b. Sachkosten).
4 Alle Leistungen, die zusätzliche Kosten auslösen (z.b. ambulante Operationen) müssen dagegen berücksichtigt werden. Bei zahnärztlichen Leistungen wird die Selbstbeteiligung nur abgezogen, wenn eine Zahnersatzversorgung durchgeführt wird. Dagegen bleiben alle Leistungen unberücksichtigt, die von familienversicherten Angehörigen verursacht werden. Was bedeutet die dreijährige Bindefrist? Mit der Teilnahme am Wahltarif IKK Cash plus bindet sich das Mitglied mindestens drei Jahre an den Wahltarif und damit auch an die IKK classic. Unberührt bleibt jedoch das Recht zur vorzeitigen Kündigung bei der Erhöhung des Zusatzbeitrags oder bei besonderen Härtefällen. IKK Cash und IKK Cash plus Unter welchen Voraussetzungen kann ich an den Wahltarifen teilnehmen? Sie sind Mitglied der IKK classic und tragen einen Teil Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung selbst - zum Beispiel als Arbeitnehmer, freiwillig Versicherter oder Rentner. Werden Ihre Krankenversicherungsbeiträge vollständig von Dritten getragen, beispielsweise während des Bezugs von Arbeitslosengeld, ist die Teilnahme an einem Wahltarif für Sie nicht möglich. Teilnahme: Wann beginnt, wann endet und wann ruht die Teilnahme am Wahltarif? Sie können einen Wahltarif jederzeit wählen. Die Teilnahme beginnt jeweils zum Ersten des Folgemonats nach Eingang Ihrer Teilnahmeerklärung, frühestens jedoch mit Beginn Ihrer Mitgliedschaft bei der IKK classic. Geht Ihr Antrag zwischen dem und eines Jahres ein, beginnt Ihre Teilnahme am des Folgejahres. Wird Ihre Mitgliedschaft bei der IKK classic während der Teilnahme an einem Wahltarif unterbrochen, dann ruht Ihr Tarif. Leistungen, die Sie in dieser Zeit nutzen, führen nicht zum Verlust Ihrer Prämie.
5 Ihre Teilnahme am Wahltarif endet nach schriftlicher Kündigung - mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Eine Kündigung ist jedoch frühestens nach Ablauf der Bindungsfrist möglich. Wann bekomme ich meine Beitragsrückerstattung ausgezahlt? Die Abrechnung erfolgt im IV. Quartal des Folgejahres. Erst zu diesem Zeitpunkt liegen der IKK classic die vollständigen Informationen über die in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen vor. Welche Leistungen im Gesundheitskonto mindern die Höhe der Erstattungen und welche nicht? Homöopathische Arzneimittel prämienschädlich (außer für Familienversicherte unter 18 Jahren) Osteopathie: prämienschädlich (außer für Familienversicherte unter 18 Jahren) Arzneimittel für Schwangere/ Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft/ Hebammenrufbereitschaft: Leistungen im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft sind generell prämienunschädlich. Reiseschutzimpfung prämienunschädlich Professionelle Zahnreinigung prämienunschädlich. Künstliche Befruchtung Der Zuschuss zur künstlichen Befruchtung ist prämienschädlich. Die Leistungen zur künstlichen Befruchtung (im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft) sind jedoch generell prämienunschädlich.
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