Herzlich Willkommen zum LEADER Info-Café

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1 Herzlich Willkommen zum LEADER Info-Café Philipp Goßler, M.A. (Geschäftsführer LAG, c/o VG St. Goar-Oberwesel)

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3 Gliederung 1. Was ist LEADER? 2. Umsetzung des LEADER-Ansatzes am Mittelrhein 2.1 Gebietsabgrenzung 2.2 Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche 2.3 Zusammensetzung LAG 2.4 Auswahlkriterien und Fördersätze 3. Ablauf Projektauswahl, Antragsstellung und fördertechnische Fragen 4. Aktivitäten LAG und Ausblick

4 1. Was ist LEADER? - übersetzt: "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums Förderprogramm der EU im Rahmen des Landwirtschaftsfonds ELER - LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es den Bürgern ermöglicht, regionale Prozesse mit zu gestalten --> Bessere Nutzung des regionalen Potentials - Zentral für LEADER sind die sogenannten Lokalen Aktionsgruppen (LAGs)

5 1. Was ist LEADER? Sieben wesentliche Merkmale: 1. Bottom-up-Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien 2. öffentlich-private Partnerschaften 3. Integrierte und multisektorale Aktionen 4. Innovation 5. Kooperation 6. Vernetzung 7. An die jeweilige Region gebundene Entwicklungsstrategien

6 2. Umsetzung des LEADER-Ansatzes am Mittelrhein: - Anerkennung für die Förderperiode liegt vor - LILE: Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie = Handlungskonzept für Weiterentwicklung der Region in den nächsten 7 Jahre - Definiert die Schwerpunkte der Förderung - Nur was in der LILE steht, kann auch gefördert werden - Förderung nur im Aktionsraum möglich, EW

7 2.1 Gebietsabgrenzung

8 2.2 Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche

9 2.2 Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche

10 2.2 Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche

11 2.2 Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche

12 2.3 Aufgaben der LAG Entwicklung des Gebietes der Lokalen Aktionsgruppe entsprechend ihrer genehmigten LILE Überwachung und Steuerung der Umsetzung der LILE Umsetzung des Projektauswahlverfahrens für LEADER-Projekte zur Umsetzung der LILE und die Einhaltung der hierfür erforderlichen Regeln (Transparenz ) Mitwirkung bei der Koordination von Konzepten, Akteuren und Prozessen zur regionalen Entwicklung des Gebietes Festlegung des Auswahltermins und der Höhe des Auswahlbudgets

13 - Treffen 2-4 mal pro Jahr 2.3 Was macht die LAG konkret? - Festlegung der Förderbedingungen - Beratung und Beschlussfassung über die Förderwürdigkeit von Projekten - Umsetzung von Eigenprojekten - Geschäftsstelle angesiedelt bei der VG St. Goar-Oberwesel (Eigenprojekt der LAG) - Beratung und Unterstützung Projektträger

14 2.3 LAG-Zusammensetzung der neuen Förderperiode Öffentliche Stellen

15 2.3 LAG-Zusammensetzung der neuen Förderperiode Wirtschaftsund Sozialpartner

16 2.3 LAG-Zusammensetzung der neuen Förderperiode Zivilgesellschaft

17 2.3 LAG-Zusammensetzung der neuen Förderperiode beratende Mitglieder - sämtliche Städte und Verbandsgemeinden im Programmgebiet - die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) - die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) - die Landwirtschaftskammer (LWK) - die Zentralstelle der Forstverwaltung Rheinland-Pfalz

18 Ablauf des Projektauswahlprozesses Aufruf Einreichung Projektsteckbriefe ( ) Termin Projekteinreichung ( ) Bewertung (Anfang März 2016) Projektauswahl (LAG Sitzung) ( ) Benachrichtigung Projektträger (ab ) Einreichung Antrag bei der ADD Trier (bis spätestens )

19 2.4 Bewertungskritierien: Siehe Tischvorlage - Jede Projektskizze wird an Hand der Kriterien bewertet und erhält eine Punktzahl - Auf der Basis der Punktzahl ergibt sich ein Ranking sowie die Festlegung eines Fördersatzes - Projektbewertungsausschuss erarbeitet einen Bewertungsvorschlag und legt ihn der LAG vor. Die Entscheidung über die Punktbewertung liegt bei der LAG.

20 2.4 Fördersätze: Förderung Punkte Keine Förderung Unter 14 Standard StandardPlus Premium PremiumPlus* Ab 45*

21 2.4 Fördersätze: Private Öffentliche Gemeinnützige LAG ei gene Standard 30 % 50 % 45 % 75 % StandardPlus 35 % 60 % 50 % 75 % Premium 45 % 70 % 50 % 75 % PremiumPlus* 50 % 100 % 90 % 100 %

22 Projekte, die - innovativ sind Welche Projekte haben die beste Aussicht auf Erfolg? - von möglichst vielen Menschen getragen werden und möglichst vielen Menschen nutzen - möglichst viele Akteure in der Region vernetzen - Kooperationen zwischen Akteuren fördern - weitere nationale und internationale Partner haben - die wirtschaftliche Situation in der Region verbessern und Arbeitsplätze schaffen

23 3. Erforderliche Unterlagen zur Projekteinreichung (zwingend) vollständig ausgefüllte Projektskizze Kostenaufstellung Zeitplan Projektträgerschaft Projektbeschreibung Finanzierungbestätigung der Bank bzw. kommunalaufsichtliche Stellungnahme Bestätigung wirtschaftlicher Tragfähigkeit bzw. Angemessenheit Nennung Partner/anderer Finanzierungsquellen

24 3. Was ist überhaupt förderfähig? kleine investive Maßnahmen Erstellung von innovativen Konzepten und Studien Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen Durchführung kleinerer Modellprojekte

25 3. Wer darf Anträge stellen? - Lokale Aktionsgruppen - Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Träger von Kooperationsvorhaben

26 3. Förderfähige Kosten für investive Maßnahmen Errichtung, Erwerb, einschließlich Leasing oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen Kauf oder Leasingkauf neuer Maschinen und Anlagen Allgemeine Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen und Beratung Beratung zu ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit, einschließlich von Durchführbarkeitsstudien MWST. förderfähig insofern PT nicht vorsteuerabzugsberechtigt

27 3. Förderfähige Kosten für investive Maßnahmen Immaterielle Investitionen (z.b. Erwerb oder Entwicklung von Computersoftware und Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights, Marken) Sonstige Vorhaben, u.a.: Betriebs-, Personal-, Schulungskosten Kosten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit Finanz- und Netzwerkkosten Studien, sofern sie mit einem bestimmten Vorhaben im Rahmen der LILE und dessen Zielen verbunden sind

28 3. Förderverpflichtungen - Erläuterung des angestrebten positiven Nutzens für die ländlichen Gebiete - Bei investiven Vorhaben: Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Projektes bzw. für gemeinnützige und öffentliche Vorhaben der Tragfähigkeit des Vorhaben - Bei baulichen Investitionen: Nachweis des Grundeigentums, der Erbbauberechtigung oder Nutzungsberechtigung für die Zweckbindungsfrist

29 3. Fördergrenzen - förderfähige Kosten von mindestens 2000 an öffentlichen Zuwendungen - Maximal an ELER-Mitteln pro Vorhaben - De minimis-vorgaben beachten (Summe verschiedener kleinerer Beihilfen darf eine gewisse Obergrenze in drei Kalenderjahren nicht überschreiten)

30 3. Förderverpflichtungen - Bei Qualifizierungen und Fortbildungen: Nachweis, dass keine normale berufliche Aus- oder Fortbildung betroffen ist - Bei sonstigen Vorhaben: Positive Stellungnahme der Planungsträger (z.b. Regionale Tourismusorganisation) deren Planungen betroffen sind. - Pflichtaufgaben öffentlicher Zuwendungsempfänger sind von einer Förderung ausgeschlossen

31 3. Förderverpflichtungen - Pflicht zur Vorlage von drei Vergleichsangeboten oder Ausschreibungsunterlagen (ggf. europaweit) - Zweckbindungsfristen (12 Jahre Gebäude/ 5 Jahre Maschinen) - Erst nach der Umsetzung: Zahlungsantrag mit entsprechenden Belegen und Überweisung der Fördersumme - Prüfungen können immer kommen

32 3. Eigenleistung - = unbezahlte freiwillige Arbeiten und/oder Sachleistungen in Form von einer Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen einschließlich Sachspenden - Die Bereitstellung von Grundstücken und Immobilien ist möglich. Wert muss von einem unabhängigen qualifizierten Schätzer bescheinigt werden. - Anerkennung von Eigenleistungen als förderfähige Kosten investiver Vorhaben ist nicht bei privaten Vorhaben möglich

33 3. Eigenleistung - für jede Eigenleistung braucht es drei Vergleichsangebote von Unternehmen - förderfähiger Umfang der Eigenleistung auf 40% der Gesamt- Investitionskosten beschränkt - Eigenleistungen können höchstens im Umfang von 80% der vgl.baren Leistung eines Unternehmens anerkannt werden - Für geleistete Arbeit ist detaillierter Stundennachweis vorzulegen - Bei der Bereitstellung von sonstigen Gütern, Ausrüstungsgüter, Material oder Dienstleistungen muss der Marktwert abzüglich 20 % ermittelt werden - Der Stundenlohn wird auf Basis des Nettolohns eines einfachen Arbeiters/Angestellten abzgl. 20 %

34 3. Kombination Fördermittel - Beispiel: Projekt einer Gemeinde kostet , die LAG sagt einen Fördersatz von 75% zu. Sie erhält von einer Stiftung eine zweckgebundene Spende von = Zuwendungssatz 75%: Die sind dem Fördersatz zuzurechnen: = Die Gemeinde erhält einen Zuschuss von von LEADER. - Zweckungebundene Spenden sind förderunschädlich

35 3. Förderung Personalkosten - Förderung von direkten sowie Fremd-Personalkosten ist möglich - Beleg der direkten Personalkosten durch Lohn- und Gehaltsnachweis - Die Angemessenheit des Umfangs ist nachzuweisen. - Die förderfähige Stundenzahl muss entweder auf Basis von Richtwerten (z.b. Dorferneuerung) anhand von Vergleichsangeboten oder aus leistungsidentischen Tätigkeiten abgeleitet werden. Für die geleistete Arbeit ist sofern die Person nicht zu 100 % für das geförderte Vorhaben eingesetzt wird - ein detaillierter Stundennachweis vorzulegen!

36 4. Aktivitäten der LAG und Ausblick - LAG strebt weiterhin Kooperationen mit anderen LAGen im Inund Ausland an (z.b. Finnland, Wachau, Kärnten). Bei Interesse an der Mitarbeit bitte melden! - Zukünftig nur max. 2 Auswahltermine für Projekte jährlich (z.b. Feb. und Oktober/November) - Geschäftsstelle steht gerne zur Beratung zur Verfügung!

37 Diskussion Projektideen

38 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Es geht ums Ganze: Unser Welterbe Unsere Stärken!

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