Satzung des EiKo e.v. (Förderung der Eigenkomposition e.v.)

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1 eik e.v. Satzung v09 Seite Satzung des EiK e.v. (Förderung der Eigenkmpsitin e.v.) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderung der Eigenkmpsitin e.v., kurz EiK e.v. 2. Er ist ein freiwilliger, parteienunabhängiger, überknfessineller Zusammenschluss vn Persnen, die auf dem Gebiet eigenkmpnierter Musik aktiv tätig sind der die Ziele des Vereins auf andere Weise fördern. 3. Der EiK e.v. hat seinen Sitz in Braunschweig. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereines 1. Zweck des Vereines ist die Förderung vn Kunst und Kultur. Es sll speziell eine lebhafte und vielseitige Szene auf dem Gebiet der eigenkmpnierten Musik gefördert werden (ausgenmmen ist hier klassische Musik bzw. vn der Gema unterstützte sgenannte E-Musik). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesndere durch: Sensibilisierung auf neue Kmpsitinen, deren Förderung und Veröffentlichung bzw. Bekanntmachung für die Öffentlichkeit: Aufmerksamkeit auf den Mehrwert (kreative und innvative Leistung) neuer Kmpsitinen im Vergleich zu einem schn alten ft gespielten Cver-Sng lenken. Eigene neue Kmpsitinen sllen mehr Anerkennung finden, weil sie teilweise neue Wege beschreiten und innvativer sind. Auch wurden mehr gedankliche Arbeiten hineingesteckt als bei einem nachgespielten Lied, welches nur eingeübt werden muss (es sei denn, es ist innvativ und neu bearbeitet bzw. interpretiert). Publikum sensibilisieren für den Wertschöpfungsprzess und den Mehrwert einer neuen Kmpsitin. Zuhörer- Gewinnung für neue eigene Kmpsitinen. Musikwissensbildung Die Allgemeinheit auf neue (innvative) Kmpsitinen aufmerksam machen durch Publikatinen vn Nten, Aufnahmen usw. (z.b. über Verlage, Radi, Presse, ). Die Bildung der Allgemeinheit in Sachen Musik und Kmpsitin sll hierdurch gefördert Auf Bands/Kmpnisten hinweisen, die Eigenkmpsitinen verwenden/spielen. Unterstützung dieser Bands/Kmpnisten (müssen keine Mitglieder des Vereins sein) im Rahmen des Tätigkeitsfeldes des Vereins. Realisierung durch eine Auflistung auf einer öffentlichen Internetseite. Feststellung: Wenn anspruchsvlle eigenkmpnierte Musik handgemachte ist, stellt sie in unserem Verständnis einen besnderen qualitativen Stellenwert dar und ist damit förderungswürdiger als nicht handgemachte Musik. Kmpnisten-Netzwerk; Band- und Musiker-Pl ; Kntaktbörse und Infrmatinsaustausch (ist nicht begrenzt auf die Mitglieder des Vereins!) zugänglich für die Öffentlichkeit: Realisiert über eine Internetseite, die für die Allgemeinheit kstenfrei zugänglich ist. Pflege des Liedgutes durch Kmpsitinszusammenstellungen (Sngbks) dieser neuen, nicht kmmerziellen, Gema-freien Eigenkmpsitinen zum inspirieren und gemeinsamen Jammen des Kmpnisten-, Band- und Musiker-Pls.

2 eik e.v. Satzung v09 Seite Musikwissensbildung: Durchführung vn Wrkshps für Kmpnisten, Musiker, jungem Nachwuchs, swie interessierten Laien. (Für alle zugänglich). Hinweisen auf Veröffentlichungen der Musikwissenschaften (z.b. Harmnielehre, Rhythmik, Meldieführung ) auf Internetseite. Gegenseitigen Wissensaustausch und Inspiratin fördern durch Wrkshps, Internetprtal (Frum). Regelmäßige Treffen zum Erfahrungs- und Wissensaustausch anbieten. Unentgeltliche Hilfe und Beratung bei Fragen rund um Kmpsitinen, Gema, Verlag,, im Rahmen der zyklischen Treffen. Knzert-Veranstaltungen bzw. Aktinen zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der Arbeiten des Vereins und zur Beachtung vn Wertschöpferischen eigenkmpnierten Musiken: Durchführung vn Veranstaltungen und Entwicklung neuer Spielstätten für eigenkmpnierte Musik. Realisierung vn Knzerten mit neuen bzw. eigenen Kmpsitinen. Pflege/Archivierung des Lied- bzw. Kulturgutes: Aufnahmen-Erfassung, Srtierung und Verwaltung vn Live Mitschnitten eigenkmpnierter Musik der Jam-Sessin. Der Öffentlichkeit über Internetseite zugänglich machen. Der Verein ist unabhängig vn der Gema und grenzt sich sgar vn der Gema ab, da drt kleine Kmpnisten für ihre Wertschöpfung sgar nch draufzahlen müssen. Das kann es nicht sein. Jedem sein Leben und seine Existenz. Der Verein kämpft auch um eine Anerkennung kleiner unbekannter Kmpnisten! Der EiK e.v. verflgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenrdnung. 2. Der EiK e.v. ist selbstls tätig. Der Verein verflgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. 3. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

3 eik e.v. Satzung v09 Seite Mitgliedschaft 1. Mitglied im EiK e.v. kann werden, wer im Sinne des 2 wirksam ist und die Satzung anerkennt. 2. Mitglied gemäß Absatz 1 kann unabhängig vn seiner Natinalität jeder werden, der seinen Whnsitz der Arbeitsplatz auf dem Territrium der EU hat. Über Ausnahmen bei der Aufnahme swie über den Verbleib bei Wegfall dieser Vraussetzungen entscheidet die Mitgliederversammlung des EiK e.v.. 3. Der Antrag auf Aufnahme im EiK e.v. gemäß 3, Absatz 1 und 2, ist schriftlich an den Vrstand zu richten. Über den Antrag entscheidet der Vrstand. Gegen die Ablehnung steht dem Bewerber Berufung zu, die schriftlich innerhalb vn zwei Wchen nach Zugang der Ablehnung an den Vrsitzenden zu richten ist. 4. Die Mitgliederversammlung kann auf Vrschlag des Vrstandes die Aufnahme im EiK e.v. verweigern. 5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Td, dem Austritt der dem Ausschluss. 6. Der Austritt muss schriftlich mit einer Frist vn einem Mnat zum Quartalsende gegenüber dem Vrstand erklärt 7. Die Mitgliederversammlung kann auf Vrschlag des Vrstandes Mitglieder ausschließen, die gegen die Satzung und Beschlüsse des Vrstandes verstßen der das Ansehen des Vereins schädigen. 8. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Sie haben das Recht, an der Wahl des Vrstandes teilzunehmen. Sie haben das Recht, als Gäste hne Stimme an den Beratungen des Vrstandes teilzunehmen. 9. Als Vraussetzung, dass ein Mitglied in den Vrstand gewählt werden kann, muss 7 Abs. 1 beachtet 10. Über die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. 11. Das Mitglied darf im Rahmen der Vereinsziele ( 2) selbstständig aktiv werden, sfern das mit dem Vrstand abgestimmt ist. Das heißt das Mitglied kann selber Knzerte, Wrkshps, rganisieren bzw. durchführen. 12. Maßnahmen gegen die Überalterung bzw. Strukturversteifung des Vereins: a. Die Vereins-Mitglieder sllten bestrebt sein neue Mitglieder für den Verein zu gewinnen (z.b. per Mundprpaganda, Aktinen, ). b. Die Vereinsmitglieder sllen neue Mitglieder unterstützen in den Verein zu finden. Neue Mitglieder sllen damit szial s gut wie möglich in den Verein eingebunden c. Neue Mitglieder erhalten eine Vereinsstrukturbeschreibung um sich besser zurechtfinden, dieses stellt die Grundlage dar sich einbringen zu können. d. Das Neue Mitglied wird mit den aktiven Mitgliedern persönlich bekannt gemacht. e. Um mehr aktive Mitglieder zu mtivieren sich zu engagieren sllen wenn möglich Team fördernde Maßnahmen bzw. Aktinen durchgeführt (Ideen Treff; Kmmunikatins-frum; Jam-Sessins; Wrkshps; eik-werbeaktinen) 13. Es gibt aktive und fördernde und Ehren-Mitglieder: a. Alle Mitglieder die lediglich Ihre Mitgliedsbeiträge entrichten sind fördernde Mitglieder. b. Alle Mitglieder die sich zusätzlich aktiv beteiligen, Verantwrtung übernehmen bzw. einen Kulturellen Bereich betreuen sind aktive Mitglieder. c. Die aktive Mitgliedschaft muss vm Vrstand durch Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt d. Ehren-Mitglieder werden vm Vrstand einstimmig gewählt und brauchen keine Mitgliedsbeiträge zu entrichten (können aber wenn sie wllen).

4 eik e.v. Satzung v09 Seite Mittel des Vereins 1. Für die Finanzierung des EiK e.v. werden flgende Mittel genutzt: a. Mitgliedsbeiträge b. Spenden c. Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln. 2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet Die fördernden Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. 3. Es darf keine Persn durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind der durch unverhältnismäßig hhe Vergütungen, begünstigt 4. Die aktiven Mitglieder die für den Verein in einem Bereich (nebenberufliche) Aufgaben übernehmen (u.a. Veranstaltungsarbeit, Pressearbeit, Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer, künstlerische Tätigkeiten, ), swie der Kassenwart und der Vrstand, können eine entsprechende Zuwendung aus Mitteln der Körperschaft im Rahmen einer Aufwandsentschädigung erhalten gemäß 3 Nr. 26 ESTG (Übungsleiterpauschale) bzw. 3 Nr.26a ESTG (Ehrenamtspauschale/Vrstandvergütung). Über die Übungsleiterpauschale entscheidet der Vrstand. Über die Vrstandsvergütung die Mitgliederversammlung. 5. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden der bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. 5 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vrstand, bestehend aus zwei Vrsitzenden und einem Stellvertreter. Der erste und der Zweite Vrsitzenden vertreten den Verein im öffentlichen Rechtsverkehr jeweils allein. a) Wenn bei Entscheidungen der beiden Vrsitzenden Stimmengleichheit besteht, entscheidet die Stimme des Stellvertreters. Wenn ein Vrstandsmitglied ausgefallen ist und es herrscht Stimmengleichheit, muss eine Persn des Vertrauens vn den beiden übrig gebliebenen Vrstandsmitgliedern bestimmt und akzeptiert werden, die dann die Entscheidung herbeiführen kann. b) Der erste Vrsitzende hat zusätzlich die Aufgabe die Arbeit der beiden Vrsitzenden zu krdinieren. c) Der Stellvertreter darf den Verein im öffentlichen Rechtsverkehr lediglich allein vertreten, wenn einer der beiden Vrsitzenden ausfällt. Ein Ausfall eines Vrstandmitglieds (mögliche Gründe: Krankheit, Td, langfristige Abwesenheit, Aufgabe des Amtes bzw. Rücktritt, ) wird vn der Persn selber kund getan. Wenn dieses nicht möglich sein sllte, und erst dann, muss mindestens ein Vrsitzender den Ausfall des Vrstandmitgliedes kund tun, damit der Stellvertreter seine Rlle einnehmen kann. Diese Regelung bleibt bestehen bis: c.1. der Grund der Vertretung wegfällt, der c.2. die Mitgliederversammlung neu wählt.

5 eik e.v. Satzung v09 Seite Die Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie findet einmal im Jahr statt. 2. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesndere über - die Bestellung und Abberufung vn Vrstandsmitgliedern - die Höhe der Mitgliedsbeiträge - die grundsätzlichen Aufgaben und Ziele der Arbeit des Vereins - die Satzung, swie über Veränderung in der Arbeit und über Veränderungen der Satzung - den Ausschluss eines Mitgliedes - die Auflösung des Vereins. 3. Anträge über die Abwahl des Vrstandes, die Änderung des Vereinszweckes und die Auflösung, die den Mitgliedern nicht mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst in der daraufflgenden Mitgliederversammlung beschlssen 4. Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vrstandes entgegen und erteilt auf der Grundlage der erflgten Revisin dem Vrstand die Entlastung. 5. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig vn der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Abwahl des Vrstandes, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins muss eine Dreiviertelmehrheit erreicht Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. 6. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem Prtkll festzuhalten, das vn mindestens zwei Vrständen, wvn mindestens einer Vereinsvrsitzender sein muss, zu unterzeichnen ist. Bei Knflikten siehe 5 Abs Die Mitgliederversammlung wählt den Vrstand im Abstand vn zwei Jahren. 8. Eine außerrdentliche Mitgliederversammlung kann bei Ntwendigkeit den Vrstand abwählen. Sie muss auf schriftliches Verlangen vn einem Drittel der Mitglieder einberufen 9. Der Termin der Mitgliederversammlung muss vier Wchen vrher bekannt sein. Die schriftliche Einladung (z.b. per Mail) geht an die letzte, dem Vrstand bekannte, Anschrift der Mitglieder und enthält die Tagesrdnung. Als Abgangsdatum gilt das Datum des Pststempels bzw. Versanddatum der .

6 eik e.v. Satzung v09 Seite Der Vrstand des Vereins 1. Zu Vrstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden, die vlljährig, vll geschäftsfähig sind. Mindestens einer der Vrsitzenden muss davn selber Kmpnist sein (der selber eigene Stücke aufführt, der aufgeführt hat). Die Wahl erflgt einzeln. 2. Der Vrstand leitet auf der Grundlage der Beschlüsse der Mitgliederversammlung die Arbeit des Vereins. 3. Der Vrstand legt Umfang und Aufgaben des EiK e.v. fest und kann einen Geschäftsführer bestellen. 4. Der Vrstand beschließt über den Haushalt des Vereins. Er prüft und bestätigt die vm Geschäftsführer vrzulegende Jahresbilanz. 5. Der Vrstand infrmiert die Mitglieder rechtzeitig und im ntwendigen Maße über die Aktivitäten des Vereins und Entscheidungen des Vrstandes. 6. Der Vrstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit ist 5 Abs. 2a. anzuwenden. 7. Der Vrstand tritt im Jahr mindestens zweimal zusammen. 8. Wenn Beschlüsse des Vrstandes vrliegen, ist ein Prtkll anzufertigen, das vn mindestens zwei Vrstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist. 9. Die Amtsperide des Vrstandes beträgt zwei Jahre nach der Annahme der Wahl. Die Neuwahlen sind rechtzeitig vr Ende der Amtsperide durchzuführen. Die maximale Dauer des Amtes darf 10 Jahre nicht überschreiten (es sei denn, es knnte kein neuer Vrstand gefunden werden). Diese Regelung sll einer Überalterung des Vereins entgegenwirken. Knnte bei den Neuwahlen kein neuer Vrstand gewählt werden, der finden die erfrderlichen Neuwahlen nicht rechtzeitig statt, s bleibt der Vrstand s lange im Amt, bis ein neuer Vrstand gewählt ist. 8 Geschäftsführung (Wenn ein Geschäftsführer eingesetzt ist, gilt): 1. Zur Erledigung der laufenden Aufgaben des EiK e.v. wird eine Geschäftsstelle betrieben. Die Geschäftsstelle ist nicht an die Festschreibung vn Räumlichkeiten gebunden. 2. Der Leiter der Geschäftsstelle/Geschäftsführer wird vm Vrstand bestellt und ist diesem gegenüber verantwrtlich. Er nimmt an den Vrstandssitzungen mit beratender Stimme teil. 3. Der Geschäftsführer muss dem Vrstand regelmäßig Berichte/Bilanzen/etc. vrlegen. Über die Häufigkeit der Berichterstattung entscheidet der Vrstand. 9 Auflösung des Vereins 1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlssen werden, gemäß 6, Abs Bei der Auflösung des EiK e.v. der bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Persn des öffentlichen Rechts der eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwendung für kulturelle und gemeinnützige Zwecke. Unterschriften:

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