Geschäftsordnung des Begleitausschusses in 8sam!, der Partnerschaft für Demokratie in Sankt Augustin

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1 Geschäftsordnung des Begleitausschusses in 8sam!, der Partnerschaft für Demokratie in Sankt Augustin Der Begleitausschuss (abgekürzt: BgA) konstituiert sich mit seiner Sitzung am Die Mitglieder des Ausschusses erklären mit ihrer Unterschrift die Bereitschaft, in diesem Gremium aktiv mitzuwirken und die Geschäftsordnung anzuerkennen. Präambel Die Partnerschaft für Demokratie Sankt Augustin innerhalb des Bundesprogrammes Demokratie leben! ist partizipativ und gemeinwesenorientiert aufgebaut. Struktureller Kern dieses lokalen Bündnisses sind das federführende Amt, eine Koordinierungs- und Fachstelle, ein BgA und ein Jugendforum. Einbezogen in die Entwicklung einer Netzwerkstruktur an lokalen/ regionalen zivilgesellschaftlichen Trägerschaften, die im Sinne des Bundesprogrammes Demokratie fördern, sind: staatliche und nicht-staatliche Organisationen und Institutionen auf lokaler/ regionaler Ebene. Gemeinsam mit dem federführenden Amt (Stabsstelle Integration und Sozialplanung) ist der Begleitausschuss zuständig für: o die Bewertung und Prüfung der Förderfähigkeit eines Projektes o die Bündelung und Einbringung von Bedarfen, Anregungen und Positionen der Akteure in Sankt Augustin sowie o die strategische Weiterentwicklung der Partnerschaft für Demokratie. 1. Zusammensetzung und Arbeitsweise des BgA Der BgA ist interdisziplinär besetzt mit Multiplikator*innen verschiedener Netzwerke und zivilgesellschaftlicher lokaler / regionaler Institutionen und Organisationen zur Präventionsarbeit gegen Rassismus, Rechtsextremismus und religiös motivierten Extremismus. o Der BgA ist ein Beratungsgremium, dessen Mitgliederanzahl 20 Personen beträgt. o Die stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des BgA werden in der Sitzung vom bekanntgegeben. o Der BgA hat hinsichtlich der Förderung von Projektanträgen Anregungs- und Initialfunktion. Seite 1 von 6

2 o Mit seiner Satzung und beschlossenen Zusammensetzung ist der BgA arbeits- und beschlussfähig. Er wirkt während des gesamten Förderzeitraums des Projektes 8sam! im Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit. o Die Votierung über die Projektbewilligung erfolgt nicht öffentlich. o Der BgA orientiert sich an den Zielen der Partnerschaft für Demokratie in Sankt Augustin und bestätigt diese durch sein Votum. o Der BgA trifft sich regelmäßig nach Vereinbarung, mindestens jedoch einmal vierteljährlich. o Das federführende Amt als Antragssteller und Zuwendungsempfänger der Förderung aus dem Bundesprogramm Demokratie leben! ist stimmberechtigt. o Das federführende Amt hat Vetorecht, sofern der BgA Entscheidungen trifft, die gegen die Leitlinien des Bundes- und des Landesprogrammes verstoßen. 2. Aufgaben des Begleitausschusses (BgA) 2.1 Organisation/ Struktur o Erstellung und Weiterentwicklung eines Kriterienkataloges für die Auswahlentscheidung eingereichter Projektanträge o Durchführung des erstellten Bewertungs- und Auswahlverfahrens der Projekte und abschließendes Votum o Der BgA begleitet den Aufbau und die Weiterentwicklung der Partnerschaft für Demokratie Sankt Augustin konstruktiv-kritisch Beschlussfassung/ Abstimmung o Der BgA ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 Prozent der Mitglieder anwesend sind und darunter mindestens ein Mitglied des Jugendforums vertreten ist. Kann ein Mitglied nicht an einer Sitzung teilnehmen, ist seine Vertretung stimmberechtigt. Die Beschlussfassung erfolgt mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der jeweilige Projektantrag als abgelehnt. o Der BgA berät und votiert über Projektanträge, die zuvor von der externen Koordinierungsund Fachstelle sowie dem federführenden Amt bearbeitet und bewertet worden sind. Zu besprechende Projektanträge werden i. d. R. mit der Einladung zum Ausschuss den Mitgliedern des BgA zuvor zugesendet. o Stellt eine Institution, deren Vertreter*in Mitglied des BgA ist und dieser Institution angehört, einen Projektantrag, ist das jeweilige Mitglied des BgA, im Hinblick auf jenen Projektantrag von der Abstimmung ausgeschlossen. Seite 2 von 6

3 o Über die Bewilligung eingereichter Anträge für Kleinprojekte und Aktionen mit einer Gesamtprojektsumme bis maximal 500,00 Euro entscheidet das federführende Amt in Absprache mit der Koordinierungs- und Fachstelle, um eine kurzfristige Realisierung zu ermöglichen Sitzungsturnus Die Sitzungen des BgA finden regelmäßig, mindestens jedoch vierteljährlich statt. Der nächste Sitzungstermin wird jeweils in der vorangegangenen Sitzung durch die Mitglieder festgelegt. Die Sitzungen des BgA werden von der Koordinierungs- und Fachstelle sowie dem federführenden Amt moderiert und protokolliert. Das Protokoll wird zeitnah im Nachgang der Sitzung allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt Förderkriterien Grundlage für die Bewilligung beantragter Projekte sind die Leitlinien des Bundesprogramms Demokratie leben, die Zielsetzungen im Projekt 8sam! sowie die positive Votierung anhand der Förderkriterien des BgA. Die Förderkriterien und Zielvorstellungen werden allen interessierten Projektträgern zur Kenntnis und Projektplanung zur Verfügung gestellt. Zudem besteht die Möglichkeit einer inhaltlichen wie auch formalen Beratung durch die externe Koordinierungs- und Fachstelle in der Burgstraße 23, Sankt Augustin Öffentlichkeitsarbeit Die Koordinierungs- und Fachstelle sowie das federführende Amt erstellen die jeweiligen Pressemitteilungen zu den Entscheidungen des BgA und sorgen für deren Veröffentlichungen. Anlagen Anlage 1: Mitgliederliste des Begleitausschusses Anlage 2: Kriterienkatalog für die Votierung des Begleitausschusses über Projektanträge in 8sam! gegen Rassismus und religiös motivierten Extremismus Seite 3 von 6

4 Anlage 1 Mitgliederliste des Begleitausschusses Name Vorname Institution Unterschrift Seite 4 von 6

5 Ort / Datum Seite 5 von 6

6 Anlage 2 Kriterienkatalog für die Votierung des Begleitausschusses über Projektanträge in 8sam! gegen Rassismus und religiös motivierten Extremismus Eingereichte Projekte werden als förderfähig erachtet, wenn: die beantragten Projekte sich an den Zielen und Handlungsfeldern der Partnerschaft für Demokratie Sankt Augustin orientieren konkrete Zielstellungen und ein nachvollziehbares Handlungskonzept ausgewiesen werden die Kooperationspartner*innen und ihre Mitwirkung klar dargestellt werden eine konkrete Hauptzielgruppe benannt wird, die im Fokus der Partnerschaft für Demokratie Sankt Augustin steht konkrete Indikatoren, anhand derer der Erfolg und die Wirkung des Projektes bewertet werden können, benannt werden eine klare Abgrenzung des Projektes zu anderen Maßnahmen des Trägers vorhanden ist keine automatische Aufstockung sowie eine Verlängerung aktueller Projekte stattfindet angegeben wird, wie viele Menschen sich an dem Projekt beteiligen werden deutlich erkennbar ist, wie die Antragsteller*innen sich mit den Zielen in 8sam! auseinandersetzen und die Projektgestaltung diese Erkenntnisse widerspiegelt durch das Projekt demokratische Strukturen und Prozesse erlernt und gestärkt werden können der Träger/ Verein in Sankt Augustin ansässig oder tätig ist. die Einzelprojekte keinen Ersatz für gestrichene Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe darstellen vollständig ausgefüllte Antragsformulare vorliegen, die Projektträger eine sparsame Mittelverwendung und Gemeinnützigkeit aufweisen die Prinzipien des Gender Mainstreaming Beachtung finden. Das Interessenbekundungsverfahren oder Antragsverfahren für die Einzelprojekte erfolgt im Zeitraum bis des Antragsjahres. Prinzipiell soll für die Bewilligung gelten, dass strukturbildende Projekte insbesondere Tandemprojekte - zum Aufbau eines gut funktionierenden und nachhaltigen Netzwerks bevorzugt behandelt werden sollen. Seite 6 von 6

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