DIGITALISIERUNG ALS AUFGABE DER SCHULENTWICKLUNG DATENSCHUTZ UND IT-SICHERHEIT
|
|
- Wolfgang Böhmer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DIGITALISIERUNG ALS AUFGABE DER SCHULENTWICKLUNG DATENSCHUTZ UND IT-SICHERHEIT FORTBILDUNGSSEMINAR FÜR LEHRKRÄFTE AN MITTELSCHULEN, REALSCHULEN, GYMNASIEN, BERUFLICHEN SCHULEN UND FOS / BOS , TUTZING I've come up with a set of rules that describe our reactions to technologies: 1. Anything that is in the world when you re born is normal and ordinary and is just a natural part of the way the world works. 2. Anything that's invented between when you re fifteen and thirty-five is new and exciting and revolutionary and you can probably get a career in it. 3. Anything invented after you're thirty-five is against the natural order of things. Douglas Adams, The Salmon of Doubt - Hitchhiking the Galaxy One Last Time 2 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 1
2 AGENDA Datenschutz IT-Sicherheit Schulentwicklung 4 6 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 2
3 DATENSCHUTZ - GRUNDSÄTZLICHES Digitalisierung seit ca. 40 Jahren fortschreitende Akkumulation und Speicherung Big Data & Data Mining Gesichtserkennung => Auswertung / Profiling Digitales Vergessen? Auswirkung auf Lebensentwicklung 8 DSGVO - DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG Verordnung der Europäischen Union Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten von privaten Unternehmen und öffentlichen Stellen Vereinheitlicht seit dem 25. Mai 2018 => Informationelle Selbstbestimmung (BVerfG-Urteil ) => Überführung in nationales Recht im Gange! 9 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 3
4 TERMINOLOGIE DER DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG Personenbezogene Daten Verarbeitungsbegriff Verantwortliche = Leitung der jeweiligen öffentlichen Stelle hat die Verantwortung für den Datenschutz in ihrem Zuständigkeitsbereich Auftragsverarbeiter ( AVV statt bisher ADVV) Einwilligung: Die Einwilligung muss für einen bestimmten Fall unmissverständlich den Willen bekundet und das freiwillig und in informierter Weise erklärt werden. Zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ist es unerlässlich, dass sich die bayerischen öffentlichen - insbesondere staatlichen und kommunalen - Stellen mit den (teilweise vom bisherigen Sprachgebrauch abweichenden) Begrifflichkeiten der Datenschutz-Grundverordnung vertraut machen. Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die in Art. 4 DSGVO enthaltenen Begriffsbestimmungen zu legen. 10 BESONDEREN KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATEN Es sind dies: personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten sowie Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. Die Verarbeitung dieser besonderen Kategorien personenbezogener Daten ist grundsätzlich untersagt (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) und nur zulässig, wenn neben einem Erlaubnistatbestand nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO zusätzlich ein Fall des Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegt, zum Beispiel, wenn die betroffene Person in die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt hat (Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO). 11 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 4
5 GRUNDSÄTZE DER DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG hat materiell-rechtlich die bekannten und vertrauten Datenschutzgrundsätze im Wesentlichen beibehalten und fortentwickelt Verarbeitung nach Treu und Glauben & Transparenz Zweckbindung Datenminimierung Richtigkeit Speicherbegrenzung Integrität und Vertraulichkeit Rechenschaftspflicht 12 RECHTE DER BETROFFENEN PERSON Informationspflichten des Verantwortlichen Auskunftsrecht Berichtigung Löschung Einschränkung Datenübertragbarkeit Widerspruchsrecht nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden 13 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 5
6 GRUNDSÄTZE IM DATENSCHUTZRECHT Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO): Keine Datenverarbeitung ohne Erlaubnis durch Gesetz (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSVO) oder Einwilligung des Betroffenen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO) Zweckbindung: Verarbeitung nur für einen oder mehrere vorher definierte Zwecke Erforderlichkeit: Verarbeitung muss für Verwendungszweck erforderlich sein 14 DER/DIE VERANTWORTLICHE Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der in Art. 5 Abs. 1 DSGVO normierten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Rechenschaftspflicht Adressat der Rechte der betroffenen Personen angemessene und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen und Sicherheit der Verarbeitung Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten Verletzungen melden Datenschutz-Folgenabschätzung Datenschutzbeauftragten 15 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 6
7 ÄNDERUNGEN IM SCHULRECHT Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) Art. 85 BayEUG Zulässigkeit der Übermittlung von Schüler- und Elterndaten wird konkretisiert: Übermittlung, die zur Erfüllung schulischer Aufgaben erforderlich ist, bleibt zulässig Übermittlung zu außerschulischen Zwecken ist zulässig, wenn die Daten öffentlich sind oder veröffentlicht werden dürfen zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder von Gefahren für die öff. Sicherheit und Ordnung (soweit erforderlich) zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (soweit erforderlich) zur Überprüfung von Angaben der betroffenen Person, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtig bestehen Weitere Ausnahmen von der Zweckbindung sind für Schulen nicht vorgesehen! Weitere Änderungen Sprachliche Anpassung an die DSGVO (insbesondere: verarbeiten statt erheben, verarbeiten und nutzen ) 16 ÄNDERUNGEN IM SCHULRECHT DVBayDSG-KM / BaySchO Die Durchführungsverordnung zu Art. 28 Abs. 2 BayDSG (DVBayDSG-KM) wird aufgehoben Die bisherige Regelung generell freigegebener Verfahren in den Anlagen der DVBayDSG-KM wird, soweit noch erforderlich, in Anlagen zur BaySchO überführt Aktualisierung wird geprüft, so z.b. Aufnahme der automatisierte Verarbeitung von Daten über schulische Ordnungsmaßnahmen. Umsetzung erst nach ; DVBayDSG-KM gilt bis dahin weiter. 17 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 7
8 WEITERE THEMEN / FRAGEN? - Zertifikate Videoaufnahmen im Unterricht Sport geregelt Sonstiges? Gemeinsame Nutzung von tablets Bereitstellung von Ergebnissen (Referate, Präsentationen) von Schülern an alle anderen in der Klasse Netzwerkprotokollierung Presseanfragen (TV,..) 18 DATENSCHUTZ UND DIDAKTIK Nutzung privater Smartphones im Schulbereich? Nutzung privater Smartphones im Unterricht? BYOD (bring your own device) BYSD (bring your school device) MDM (mobile device managment) Privater modus Schulmodus 20 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 8
9 STRAFRECHTLICHE ASPEKTE das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt oder missachtet wird, das Recht auf physische und / oder psychische Unversehrtheit eingeschränkt oder missachtet wird, das Recht auf höfliche oder respektvolle Behandlung eingeschränkt oder missachtet wird, Bilder, Filmszenen und / oder Audiodateien mitgeführt werden, die geeignet sind, Personen bloßzustellen oder zu entwürdigen, Bilder, Filmszenen und / oder Audiodateien ohne Wissen der betroffenen Personen erstellt werden und ggf. deren Veröffentlichung jedweder Art. 21 AGENDA Datenschutz IT-Sicherheit Schulentwicklung 25 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 9
10 BYOD - GRUNDLAGEN Netzwerke WLAN Virtuelle Netzwerke Peripherie Rechtliches Fazit 26 NETZWERKE Pädagogisches Netzwerk Domain Server mit Directory Account (user / password) Space (Homeverzeichnis / Gruppenverzeichnisse) Policies Wartungsaufwand - sehr hoch Aktualisierungsdruck 28 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 10
11 NETZWERKE Lean LAN Nur LAN-Anschluss (eigenes Notebook, ) bzw. Endgerät vorhanden Lokaler Account oder ein genereller am Endgerät Space lokal als USB-Stick oder Cloud Keine Policies Wartungsaufwand fast 0 Aktualisierungsdruck fast 0 Große Bandbreite! (Dezember 2006) 29 NETZWERKE Campus Netzwerk / offene IT-Struktur Jeder Schüler hat Zugang mit eigenem Endgerät zum Intranet und Internet Nur pädagogische Eingrenzung Content-Filter / Jugendmedienschutz / ggf. Spartenblocks (z.b. facebook / ebay / ) Weg vom Alles kontrollieren! -Anspruch Hin zu medienpädagogischer / informationstechnischer Wirkung Arbeit im Netz muss Sinn machen / erfüllend sein! Kompetenz im Umgang mit Informations- und Kommuninkationstechniken 30 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 11
12 WLAN Pre-shared Key Ein Geheimnis! / Offenes Geheimnis! Umsetzung ein PSK / Router (SSID) ggf. Cloud-Lösung = alle AP haben gleichen PSK Problem: load ballancing Problem: Nutzung vor dem Gebäude 32 WLAN RADIUS-Server (Remote Authentication Dial-In User Service) Authentifizierungsserver benötigt wieder Accounts (evtl. vorhandenen Domainserver) Physikalischer Verbindung wird hergestellt Logische Verbindung nach Authentifizierung key ist personalisiert ermöglicht Policies / Rechtemanagement (wieviele Verbindungen / Geräte, Ressourcen, ) ermöglicht ggf. Steuerung (Pädagogische Oberfläche nötig) 33 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 12
13 WLAN Captive Portal Ticket-System zur Authentifizierung Tickets zeitgesteuert / Ressourcen berechtigend / ggf. Abrechnungsmöglichkeiten Physikalischer Verbindung wird hergestellt Logische Verbindung nach Authentifizierung key ist anonym / personalisiert ermöglicht Policies / Rechtemanagement (wieviele Verbindungen / Geräte, Ressourcen, ) ermöglicht ggf. Steuerung (Pädagogische Oberfläche nötig) 34 WLAN PSK Nur für den Privatgebrauch! RADIUS-Server Aufwendig, weil Benutzeraccounts / Polices gepflegt werden müssen. Captive Portal Aufwand mit den tickets. Zeitkonzept und ggf. Policies nötig 35 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 13
14 VLAN Virtual Local Area Network ein physisches Netzwerk aufteilen getrennte Netze auf einem physikalsichem Netzwerk Lehrer Schüler Gast Policies (Zugriffe, Bandbreite, Ressourcen, ) anpassbar Skalierbarkeit Internet - router 36 WEITERE PERIPHERIE Digitales Klassenzimmer Mobile 2 Beamer Mira-Cast Apple-TV Cloud-Dienste (mebis / nextcloud / owncloud / ) Ladestationen Bayern WLAN? 37 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 14
15 THEMEN AUSSTATTUNG Digitales Klassenzimmer Votum 2018/2019 Netzwerkanbindung BYOD / BYOS Nutzungsordnung mobile Endgeräte Strafrechtliche Aspekte Verwendung im Schulhaus Systematische Ausstattungsplanung mit Sachaufwandträger Schulbuchverlage 39 BAYERN-WLAN Initiative im Rahmen Digitalpakt Bayern II Zentrale Stelle: BayernWLAN Zentrum Straubing (LDBV) Kommunen werden bei den Ersteinrichtungskosten für zwei Standorte mit bis zu zu unterstützt Zwei Angebote: WLAN-Ausstattung + Filterung (20 pro AccessPoint/Monat) Nur Filterung (HotSpot-Ü, DNS-Filter, 160 /Monat) Rechtliche Absicherung für Schulen wird gewährleistet Technisch einfacher Internetzugang für Benutzer 41 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 15
16 MICROSOFT OFFICE FWU-VERTRAG Möglichkeit, allen Mitgliedern der Schulfamilie Office 365 anzubieten (5 Lizenzen pro Schüler, Mietmodell) Kosten: Angestelltenzahl der Schule x ca. 50 Vereinheitlichung der Software LibreOffice parallel anbieten 42 DIGITALES KLASSENZIMMER aus: KM-Votum 43 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 16
17 AGENDA Datenschutz IT-Sicherheit Schulentwicklung 45 Internet Social Media Sharing Economy Internet d. Dinge Virtual Reality 90er Jahre Mitte 2000er Heute In Kürze In Zukunft 50 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 17
18 ZYKLUS DER INNEREN SCHULENTWICKLUNG Bestandsaufnahme Evaluation/ Reflexion Dokumentation, Kommunikation, Beteiligung Transparenz Zielfindung Umsetzung der Maßnahmen Entwicklung von Maßnahmen M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 18
19 Kinder und Jugendliche wachsen heute völlig selbstverständlich mit Smartphone, Tablet, Notebook & Co auf. Die digitalen Medien bieten zweifelsohne Chancen und Möglichkeiten für den Einzelnen aber sie bergen auch Risiken. 54 Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2015), Individuell fördern mit digitalen Medien, Verlag Bertelsmann Stiftung Schulen in Deutschland stehen somit vor der Herausforderung, die Heranwachsenden zu einem selbstbestimmten und kritischen, aber auch zu einem produktiven und kreativen Umgang mit digitalen Medien zu befähigen. 55 Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2015), Individuell fördern mit digitalen Medien, Verlag Bertelsmann Stiftung M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 19
20 MEDIENKOMPETENZEN 59 MEDIENKOMPETENZEN 60 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 20
21 MEDIENKOMPETENZEN 61 FÄCHER VS. JAHRGANGSSTUFE 62 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 21
22 FÄCHER VS. JAHRGANGSSTUFE 63 FÄCHER VS. JAHRGANGSSTUFE 64 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 22
23 FÄCHER VS. JAHRGANGSSTUFE 65 AUSSTATTUNG / FORTBILDUNG Ausstattung ohne Kompetenzen zur Anwendung nutzlos! Fortbildung ohne die Möglichkeit des Einsatzes mit Hilfe der adäquaten Ausstattung ist vergebens! Keine Schulungen auf Halde! 69 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 23
24 AUSSTATTUNGS- / FORTBILDUNGSPLANUNG notwendige Hardware notwendige Fortbildung 70 FAZIT: AUSSTATTUNG / FORTBILDUNG Ausstattung ohne Kompetenzen zur Anwendung ist nutzlos! Fortbildung ohne die Möglichkeit des Einsatzes mit Hilfe der adäquaten Ausstattung ist vergebens! Keine Schulungen auf Halde! 71 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 24
25 FAZIT Ziele sind einfache Lösungen funktionierende Geräte möglichst geringe Hürden komplexe Bedienstrukturen vermeiden 72 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Michael Fröhlich mib.mbost.de Digitalisierung als Aufgabe der Schulentwicklung Datenschutz und IT-Sicherheitvon Michael Fröhlich steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz. Über diese Lizenz hinausgehende Erlaubnisse können Sie unter mib.mbost.de erhalten. 76 M. Fröhlich, MiB Oberbayern-Ost 25
DIGITALISIERUNG AN UND FÜR SCHULEN
DIGITALISIERUNG AN UND FÜR SCHULEN LANDES-ELTERN-VEREINIGUNG DER GYMNASIEN DEGGENDORF 10.03.2018 I've come up with a set of rules that describe our reactions to technologies: 1. Anything that is in the
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrBundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Personenbezogene Daten ( 2 BDSG und Artikel 4 DSGVO)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und -Grundverordnung (DSGVO) Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden sich im deutschen BDSG und seit Mai 2018
MehrDatenschutz Notwendigkeit und Herausforderungen. Ein Überblick. FH-Prof. Dr. Franziska Cecon Professur für Public Management
Datenschutz Notwendigkeit und Herausforderungen. Ein Überblick. FH-Prof. Dr. Franziska Cecon Professur für Public Management 7 9. Public Management Impulse: "Datenschutz NEU - Herausforderungen und Lösungsansätze"
MehrDatenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M.
Datenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M. Übersicht Rechtsgrundlagen Grundsätze der Datenverarbeitung Wann dürfen Daten verarbeitet werden? Pflichten des Verantwortlichen Betroffenenrechte Rechtsbehelfe,
MehrDatenschutz im Luftsportverein
Bayerischer Fliegertag 2018 Martin Plötz Luftsport-Verband Bayern München, Personenbezogene Daten Name Anschrift Wohnort Alter Beruf Personenbezogene Daten! Auch bloße Namen sind personenbezogene Daten
MehrUniversitäten Forschung Datenschutz. Einleitung in die DSGVO
Universitäten Forschung Datenschutz Einleitung in die DSGVO Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer Sigmund Freud Privatuniversität Vortrag, 26.1.2018 www.lachmayer.eu konrad.lachmayer@jus.sfu.ac.at Einleitung
MehrDIE NEUE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG: WAS KOMMT AUF IHR UNTERNEHMEN ZU WAS IST ZU TUN?
DIE NEUE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG: WAS KOMMT AUF IHR UNTERNEHMEN ZU WAS IST ZU TUN? Zeitplan der DSGVO 25. Mai 2016: Inkrafttreten der EU-DSGVO Ablauf der 2-jährigen Übergangsfrist am 24. Mai 2018
MehrRechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte
WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:
MehrDie neue Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf das Bewerbermanagement
Alexandra Rogner Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte Die neue Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf das Bewerbermanagement Empfehlungsbund Community Workshop 1 Kanzlei Günther & Pätzhorn Franz-Josef
MehrStartschuss DSGVO: Was muss ich wissen?
: Was muss ich wissen? Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein 1. Was ist Datenschutz? Überblick 2. Die Datenschutz- Grundverordnung
MehrDS-GVO: Anforderungen an Unternehmen aus Sicht der Aufsicht
1 DS-GVO: Anforderungen an Unternehmen aus Sicht der Aufsicht I H K S c h w a b e n A u g s b u r g, d e n 1 6. A p r i l 2 0 1 8 T h o m a s K r a n i g B a y e r. L a n d e s a m t f ü r D a t e n s
MehrUnabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts DATENSCHUTZ NEU DENKEN! (Neue) Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für die IT-Sicherheit Heiko Behrendt
MehrDatenschutzgrundverordnung
Datenschutzgrundverordnung Interne und externe Dienstleister gemäß Artikel 28 Manfred Scholz / 23.2.2018 V1.01 Rückblick WS01 Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (7.11.2017) WS02 Betroffenenrechte
MehrDatenschutz Grundverordnung (DSGVO) DATENSCHUTZ IST KEIN LUXUS, SONDERN PFLICHT
Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) DATENSCHUTZ IST KEIN LUXUS, SONDERN PFLICHT Pflichten des Verantwortlicher (Datenverarbeiter) Pflichten Daten Betroffener Betroffenenrechte Vertrag [WKO Mustervertrag]
MehrWesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung
Wesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung Mag. Peter Neumann Abteilung Sozial- und Rechtspolitik 01.03.2018 Die wichtigsten Fakten Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt
MehrDie EU-Datenschutzgrundverordnung und ihre Auswirkungen auf die Archive. 26 Fortbildungsseminar der BKK 29. November 1. Dezember 2017, Hildesheim
Die EU-Datenschutzgrundverordnung und ihre Auswirkungen auf die Archive 26 Fortbildungsseminar der BKK 29. November 1. Dezember 2017, Hildesheim 1 Einleitung Vereinheitlichung des Schutzes personenbezogener
MehrD_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz
D_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz Hinweis: Dieses Muster dient der beispielsweisen Umsetzung der Regelungen der DSGVO in Bezug auf den Schulungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen.
MehrDATENSCHUTZ BEI CITIZEN SCIENCE PROJEKTEN
DATENSCHUTZ BEI CITIZEN SCIENCE PROJEKTEN Workshop Citizen Science und Recht Jänner 2018 Annemarie Hofer, B.Sc. Institut für Rechtswissenschaften Universität für Bodenkultur, Wien annemarie.hofer@boku.ac.at
MehrDie Europäische Datenschutz- Grundverordnung. Schulung am
Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung Schulung am 19.09.2017 Ziel: Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts und Anpassung an der Datenschutzrichtlinie von 1995 an den technologischen
MehrRainer Faldey Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU Rainer Faldey Dipl. Betriebswirt (FH) Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU Datenschutzbeauftragter IHK Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit
MehrECDL Datenschutz Syllabus 1.0
ECDL Datenschutz Syllabus 1.0 DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de In Zweifelsfällen
MehrDie zehn wichtigsten Fragen und Antworten zur Datenschutz-Grundverordnung
1 Crashkurs Datenschutz-Grundverordnung Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zur Datenschutz-Grundverordnung 1) Welche Datenverarbeitungsmethoden sind betroffen? Im Prinzip jede systematische Erfassung
MehrMUSTER- Einwilligungserklärung für Interviews
Diese Muster-Einwilligungserklärung für Interviews von audiotranskription ist frei verwendbar verwendbar unter der CC BY 3.0 DE (Namensnennung) MUSTER- Einwilligungserklärung für Interviews Revision 2
MehrDatenschutzgrundverordnung. LAST MINUTE DATENSCHUTZ E-BUSINESS DAY, iwelt/ihk, EIBELSTADT AM
Datenschutzgrundverordnung LAST MINUTE DATENSCHUTZ E-BUSINESS DAY, iwelt/ihk, EIBELSTADT AM 17.05.2018 John Krüger Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für IT-Recht Dozent (FH-WS
MehrDatenschutzrechtliche Neuerungen für AMS Partnerinstitutionen. DI Robert Hörmann 7. Mai 2018
Datenschutzrechtliche Neuerungen für AMS Partnerinstitutionen DI Robert Hörmann 7. Mai 2018 Inhalt Wozu das alles, in Zeiten von Facebook & Co? Was sind die neuen gesetzlichen Grundlagen? Was sind die
MehrAnlage 2: Gegenüberstellung des BbgDSG-alt mit der DSGVO und des BbgDSG-neu
Anlage 2: Gegenüberstellung des BbgDSG-alt mit der DSGVO und des BbgDSG-neu Abschnitt 1 Allgemeiner Datenschutz Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Aufgabe Art.
MehrDas neue Recht zum Datenschutz Die wichtigsten Fakten kurz gefasst*
Das neue Recht zum Datenschutz Die wichtigsten Fakten kurz gefasst* Nach langen Verhandlungen erfolgte im Dezember 2015 die europäische Einigung auf eine EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) Die DSGVO
MehrHerr Andreas Fischer
Fa hkundena hweis Bestätigung für die erfolgreiche Teilnahme am 1. Teil der Online-Ausbildungsreihe Der etrie li he und externe Datens hutz eauftragte (EU-DSGVO) Überblick Gesetze mit Bezug zum Datenschutz
MehrDATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG Carsten J. Diercks Rechtsanwalt Syndikusanwalt der DOAG Mitglied des Rednerdienstes TEAM EUROPE der Europäischen Kommission Senior Legal Adivsor bei Miller & Meier Consulting
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung
EU-Datenschutz-Grundverordnung www.ooelfv.at DSVG gültig ab 25.05.2018 Herausforderung für die Feuerwehr. Datenschutz regelt den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
MehrStärken und. Schwächen Analyse der EU-DSGVO aus Sicht des EU-Bürgers. eine qualitative Inhaltsanalyse. Esther Jobst, Eva-Maria Meyr, Christian Vellmer
Stärken und Esther Jobst, Eva-Maria Meyr, Christian Vellmer Schwächen Analyse der EU-DSGVO aus Sicht des EU-Bürgers eine qualitative Inhaltsanalyse 81% der Europäer glauben, dass sie nicht über die vollständige
MehrEU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG WILFRIED HEYEN
WILFRIED HEYEN 11.06.2018 Verordnung (EU) Nr. 2016/679 vom 27.04.2016, gilt seit dem 25.05.2018 Zum Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Was sind personenbezogene
MehrBrennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz. Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018
Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018 Warum muss sich der Verein mit dem Thema Datenschutz befassen? Zunehmende gesellschaftliche
MehrDie neue EU-Datenschutz- Grundverordnung
Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Infoabend 20.10.2016 Referent: Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Inkrafttreten EU-DSGVO Geltung als Verordnung unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedsländern
MehrDatenschutz aus Europa geänderte Spielregeln für besseren Datenschutz, Rechte der Betroffenen, Pflichten der Verarbeiter
geänderte Spielregeln für besseren Datenschutz, Rechte der Betroffenen, Pflichten der Verarbeiter Marit Hansen Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Computermuseum, Kiel, 14.03.2018
MehrDie neue Datenschutzgrundverordnung
Die neue Datenschutzgrundverordnung Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält eine umfassende und einheitliche Neuregelung des Datenschutzes in der Europäischen Union. Sie tritt in Deutschland
MehrDACH-Compliance-Tagung Workshop. EU-DSGVO: Auswirkungen auf die Compliance- Organisation. Building Competence. Crossing Borders.
DACH-Compliance-Tagung 2017 Workshop EU-DSGVO: Auswirkungen auf die Compliance- Organisation Building Competence. Crossing Borders. Dr. Michael Widmer, LL.M. Rechtsanwalt michael.widmer@zhaw.ch, 17. Februar
MehrDigitale Schule? Digitale Bildung ist der Schlüssel zur Teilhabe an einer digitalen Welt:
DIGITALE SCHULE" 20.12.2017 WAS IST DIGITALE SCHULE? Digitale Schule? Digitale Bildung ist der Schlüssel zur Teilhabe an einer digitalen Welt: im Beruf, als Verbraucherin oder Verbraucher, als Bürgerin
MehrDatenschutz und Datenübertragbarkeit
Datenschutz und Datenübertragbarkeit Data Privacy in der digitalen Dienstleistungs- Gesellschaft egov Fokus 1/2017 Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Ass.-Prof. für Informationsrecht 23. Juni 2017 Datenschutz
MehrDatenschutzgrundverordnung
Datenschutzgrundverordnung Betroffenenrechte gemäß Artikel 12 22 und 34 Manfred Scholz / 12.12.2017 Einführung Betrachtung der Anforderungen der DSGVO aus fachlicher Sicht 2 Einführung Was ist zu tun?
MehrDas Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung
Das Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung RA Mag. Peter Harlander IT- und Marketingrecht (z.b. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, E-Commerce-Recht) Gesellschaftsrecht Vertragsrecht (z.b. AGB,
MehrTechnology meets Strategy Digitale Trends Hartmut König Director Specialist Sales Marketing Cloud
Technology meets Strategy Digitale Trends 2017 Hartmut König Director Specialist Sales Marketing Cloud 12 Monate 7 8 9 11 12 13 15 Nein, nicht länger kann ichs lassen; will ihn fassen. Das ist Tücke!
MehrVortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen
Effektiv zum Datenschutz www.dpo.at Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen Feststellung der Betroffenheit, Erhebung der Datenklassen, Bestellung des DSB (Datenschutzbeauftragten),
MehrImplementierung einer neuen Datenschutz Strategie robust, sicher, compliant und digital transformation-ready
Implementierung einer neuen Datenschutz Strategie robust, sicher, compliant und digital transformation-ready Mag. Andreas Schütz, LL.M. Partner, Taylor Wessing 30. August 2017 Inhalt 1. Grundlagen und
MehrDatenschutzgrundverordnung und Privacy Shield Auswirkungen auf Cloud- Anwendungen
Datenschutzgrundverordnung und Privacy Shield Auswirkungen auf Cloud- Anwendungen RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor, DFN-CERT koecher@dfn-cert.de Cloud-Dienste Auftragsverarbeitung für den Verantwortlichen?
MehrDas neue Datenschutzrecht. 19. September 2018
Das neue Datenschutzrecht 19. September 2018 seit 25. Mai 2018: Die DSGVO gilt für alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten ebenfalls neu: BDSG
MehrDatenschutzmanagementsystem nach DSGVO Inhaltsverzeichnis
Datenschutzmanagementsystem nach DSGVO Inhaltsverzeichnis 1. Datenerfassung... 4 1.1. Mitgliedern... 4 1.2. Externen Personen die an Vereinsaktivitäten teilnehmen... 4 2. Datenverarbeitung... 4 2.1. Mitgliederverwaltung...
MehrEuropäische Datenschutz-Grundverordnung
Europäische Datenschutz-Grundverordnung Gesetzliche Grundlagen und die Auswirkungen für den Einkauf Jens Stanger Rechtsanwalt Fachanwalt für Informationstechnologierecht IT-Recht, ecommerce, Datenschutzrecht.
MehrDatenschutzgrundverordnung DSGVO
Datenschutzgrundverordnung DSGVO Die EU-DSGVO gilt ab dem 25.05.2018 Handlungsbedarf Datenschutzgrundverordnung DSGVO Ein unionsweiter wirksamer Schutz personenbezogener Daten erfordert die Stärkung und
MehrBrennpunkt Medizin. Datenschutzgrundverordnung brandneu. Mag. Markus Dörfler, LL.M. Rechtsanwalt
Brennpunkt Medizin Datenschutzgrundverordnung brandneu Mag. Markus Dörfler, LL.M. Rechtsanwalt 30.11.2017 Markus Dörfler 1999-2005 Synaptic Networks 2006 Mag. iur. Universität Linz 2006-2007 Universitätslehrgang
MehrArt. 1 DSGVO Gegenstand und Ziele 1. Erwägungsgründe 17. Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich 6
Inhaltsverzeichnis KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 DSGVO Gegenstand und Ziele 1 Erwägungsgründe 1 Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich 6 Erwägungsgründe 6 Paragraphen BDSG Neu 11 Begründungen
MehrCITIZEN SCIENCE UND RECHT
CITIZEN SCIENCE UND RECHT Datenschutz 27.06.2018 Dipl.-Ing. Annemarie Hofer hofer.a@hotmail.de Dank an: Stefan Steininger, LL.M. (WU) (stefan.steininger@boku.ac.at) Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger, M.Sc.
MehrDatenschutz im Bewerbungsverfahren Möglichkeiten und Grenzen moderner Personalbeschaffung
Datenschutz im Bewerbungsverfahren Möglichkeiten und Grenzen moderner Personalbeschaffung BvD-Herbstkonferenz 2018, Stuttgart Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 26.10.18
MehrDATENSCHUTZ in der Praxis
DATENSCHUTZ in der Praxis Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-DSGVO Grundrecht für EU Bürger Die Europäische Union verankert den Schutz, natürlicher Personen betreffende, personenbezogene Daten auf Grundrechtsebene
MehrDaten chutz. Die Datenschutzgrundverordnung
Daten chutz Die grundverordnung HAFTUNGSAUSSCHLUSS» Die Rechtsauskünfte / Informationen dienen ausschließlich der Information. Sie wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, der Ersteller kann für
MehrWarum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
EU-DSGVO Die EU-DSGVO kommt: Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können. Landeskongress NRW, Dortmund, 21.11.2017 Olaf Dreßen (igz-rechtsabteilung) Datenschutzgrundverordnung
MehrDatenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung
Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 01 Gegenstand und Ziele Artikel 02 Sachlicher Anwendungsbereich Artikel 03 Räumlicher Anwendungsbereich
MehrDatenschutz als Grundhaltung
Warum das Ganze? Datenschutz als Grundhaltung V 0.1 160309 Köln Jochim Selzer jselzer@vorratsdatenspeicherung.de A57A 4E28 A59D 0385 D33D 6301 763D CE1B 65F4 C445 Zur Person Beruflich Applikationsadministrator
MehrI. Personenstandsgesetz 2013 (PStG) und Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 (PStG-DV)
Information und Auskunft über die freiwillige Angabe und Löschung des Religionsbekenntnisses im Sinne des Personenstandsrechtes, des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679)
MehrDie EU-Datenschutz- Grundverordnung und ihre Auswirkungen auf das Institut der behördlichen/betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Die EU-Datenschutz- Grundverordnung und ihre Auswirkungen auf das Institut der behördlichen/betrieblichen Datenschutzbeauftragten Barbara Thiel Landesbeauftragte für den 29.11.2016 Agenda 1. Einleitung
MehrSo unterstützen unsere Produkte die Vorgaben. DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) https://www.estos.de/ueber-estos/dsgvo
So unterstützen unsere Produkte die Vorgaben DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) https://www.estos.de/ueber-estos/dsgvo Ihre Ansprechpartner Jennifer Klose Assistentin der Geschäftsleitung & Administration
MehrArbeitsblatt: Angaben zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
der Arbeitsblatt: Angaben zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung Bearbeitungshinweise: Bitte füllen Sie dieses Arbeitsblatt (gelb hinterlegte Felder) im Rahmen der benötigten Informationen
MehrAufgaben zur Umsetzung der DS-GVO : 1-15 Laufende Tätigkeiten gemäß DS-GVO: 16-20
Aufgaben zur Umsetzung der DS-GVO : 1-15 Laufende Tätigkeiten gemäß DS-GVO: 16-20 1. Die gesetzlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB)... 2 2. Verarbeitungstätigkeiten identifizieren... 2 3.
Mehrzum Security Breakfast bei
lich Willkommen zum Security Breakfast bei Die neue EU-DSGVO Datenschutz-Grundverordnung 2018 Seite 1 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO Willkommen auf dsgvo-gesetz.de. Hier finden Sie das offizielle PDF
MehrDatenschutz-Richtlinie der SenVital
Datenschutz-Richtlinie der SenVital Vorwort Die SenVital betreibt Senioren- und Pflegeeinrichtungen (inkl. ambulante Pflege). Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung in vielen Bereichen stehen dabei
MehrDatenschutz- Grundverordnung 2016/679 DS-GVO
Datenschutz- Grundverordnung 2016/679 DS-GVO Countdown zur DS-GVO! DS-GVO 2018 im Jahr 2018: Praxisferne Panikmache, unbedingte Notwendigkeit oder Chance für die Zukunft? Neuheiten Vieles ändert sich,
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung: Start
EU-Datenschutz-Grundverordnung: Start 25.05.2018 Mareike Arns, LL.M. (Bristol) Fachanwältin für Arbeitsrecht Externe Datenschutzbeauftragte (TÜV) l-vista / pixelio.de Übersichten zur DSGVO Stand 12.09.2018
Mehra CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen.
a CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen. Checkliste Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Nach Inkrafttreten der DSGVO
MehrCloud und Datenschutz
Cloud und Datenschutz Cloudspeicher und Datenschutz bei der Stammorganisation Jens Hoffmann Inhalt Datenschutz Rechtsgrundlagen Personenbezogene Daten Besondere Arten personenbezogener Daten Cloudspeicher
MehrHPC und EU-DSGVO. Konzenquenzen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb von HPC-Systemen. Dr. Loris Bennett, FU Berlin
HPC und EU-DSGVO Konzenquenzen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für den Betrieb von HPC-Systemen Dr. Loris Bennett, FU Berlin 2017-10-10 Outline Einführung Personenbezogene Daten Dokumentationspflichten
MehrDatenschutz für ÖBUVs. 07. November 2018
Datenschutz für ÖBUVs 07. November 2018 Personenbezogene Daten = Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Personen beziehen Beispiel: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
MehrTechnische Herausforderungen
im Umgang mit Betroffenenrechten Dr. Bernhard Karning Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Die Inhalte des Vortrages geben ausschließlich die persönliche Meinung des Vortragenden
MehrCheckliste zur Datenschutzgrundverordnung
Checkliste zur Datenschutzgrundverordnung Mit dieser Checkliste wollen wir unseren Mandanten und Interessierten eine Entscheidungshilfe geben, ob sie von dem neuen Datenschutzrecht betroffen sind und welche
MehrDSGVO. Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten an Bundesschulen Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
DSGVO datenschutz@ MinR Dr. Thomas Menzel BMBWF, Datenschutzbeauftragter, Bereich Bildung 11. März 2019 Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung lit. a: Verarbeitung mit Einwilligung des Betroffenen
MehrNewsletter Datenschutz
Geschäftsbereich Recht, Zentrale Dienste Nr. 03/2017 Newsletter Datenschutz In dieser Ausgabe: Begriffe des Datenschutzrechts Vorbemerkung... 2 Die wichtigsten Begrifflichkeiten der DSGVO... 2 Personenbezogene
MehrKurz und Kompakt: Das 1x1 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Dr. Peter Kubanek Datenschutz-Convention Wien Oktober 2017
Kurz und Kompakt: Das 1x1 der schutz- Grundverordnung (DSGVO) Dr. Peter Kubanek schutz-convention Wien Oktober 2017 ströme (personenbezogene ) Verantwortlicher (verarbeiter) > Pflichten Betroffener (quelle)
MehrDSGVO Herausforderung Datenschutz
Seminar PRÄVENTION GESETZ SICHERHEIT SICHERHEIT SICHERHEITS-CHECK HACKING NETZWERK DSGVO SECURITY SYSTEM PROGRAMM DATENVERARBEITUNG INTERNETKRIMINALITÄT DATENSCHUTZ VERBINDLICHKEIT ÜBERWACHUNGSMASSNAHMEN
Mehr> Verarbeitung personenbezogener Daten von Schüler/-innen und Eltern <
Schule und Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) > Verarbeitung personenbezogener Daten von Schüler/-innen und Eltern < Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO). Insbesondere
MehrEU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG WILFRIED HEYEN
WILFRIED HEYEN 16.04.2018 Verordnung (EU) Nr. 2016/679 vom 27.04.2016, gilt ab dem 25.05.2018 Zum Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Was sind personenbezogene
MehrINFORMATIONSBLATT DATENSCHUTZ. EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG Nr. 679/2016
INFORMATIONSBLATT DATENSCHUTZ EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG Nr. 679/2016 Die Datenschutz-Grundverordnung (in der Folge EU-Verordnung ) tritt am 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar in
MehrDaten Compliance. Susanne Hofmann-Hafner Director, Legal Compliance Leader Switzerland PricewaterhouseCoopers AG
Expertenvorträge Daten Compliance Susanne Hofmann-Hafner Director, Legal Compliance Leader Switzerland PricewaterhouseCoopers AG PwC Legal Switzerland SIA Fachtagung - BIM im Praxis-Check Daten Compliance
MehrDatenschutz in der Zahnarztpraxis. Rechtsanwalt Peter Ihle Hauptgeschäftsführer der ZÄK M-V
Datenschutz in der Zahnarztpraxis 1. Rechtsvorschriften 2. Verarbeitungsgrundsätze 3. Begriffsbestimmungen 4. Maßnahmen 1. Rechtsvorschriften Rechtsvorschriften Die DSGVO ist am 25.05.2016 in Kraft getreten
MehrDatenschutz im Verein Bensheim Parktheater Andre Keller, 1. Vorsitzender Segelfluggruppe Bensheim e.v.
Datenschutz im Verein Bensheim Parktheater 22.10.2018 Andre Keller, 1. Vorsitzender Segelfluggruppe Bensheim e.v. 1 2 Was schützt der Datenschutz? Schutz des Rechts eines Einzelnen auf informationelle
MehrDatenschutz aktuell: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz aktuell: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz betrifft uns das überhaupt? Ja, sobald eine Verkehrswacht personenbezogene Daten, z.b.
MehrETS Egger GmbH Vertreten durch Gerald Bacher, GF Trautenfelserstraße Irdning-Donnersbachtal. Mobil
Datenschutzerklärung Datenerhebung bei der betroffenen Person Die Firma ETS Egger GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken unter
MehrDatenschutz Grundverordnung. Qualitätsmanagement ISO 9001
Datenschutz Grundverordnung und Qualitätsmanagement ISO 9001 Zusammenhang Integration rechtssicheres Agieren Ing. Walter Kalcher Qualitätsmanagement 0699 11167439 qm@walterkalcher.at www.walterkalcher.at
MehrDie Datenschutzgrundverordnung aus Sicht des Versicherungsmaklers. RA Dr. Roland Weinrauch LL.M. (NYU)
Die Datenschutzgrundverordnung aus Sicht des Versicherungsmaklers RA Dr. Roland Weinrauch LL.M. (NYU) Weinrauch & Partner Rechtsanwälte GmbH 9 Juristen Wien Graz - Fehring Schwerpunkte Gewährleistungs-
MehrDie Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte?
Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte? APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte Frankfurt am Main Kaiserhofstraße
MehrGrundzüge der DSGVO Was bedeutet die DSGVO für Unternehmen? Eine Präsentation für den Fachverband der Gesundheitsbetriebe der WKO
Grundzüge der DSGVO Was bedeutet die DSGVO für Unternehmen? Eine Präsentation für den Fachverband der Gesundheitsbetriebe der WKO Wien, am 13.11.2017 RA Dr. Gerald Ganzger Kurzübersicht über die DSGVO
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz Rechtsanwalt Nils Volmer Freitag, 20. April 2018 Agenda 1 Datenschutz & DS-GVO - Einführung und Überblick - Grundsätze der DS-GVO
Mehr1.1 Inhalt. Inhalt. 1.1 Seite 1 03/19. 1 Wegweiser 1.1 Inhalt 1.2 Stichwortverzeichnis 1.3 Verzeichnis Mustervordrucke 1.4 Autorenverzeichnis
1.1 Seite 1 1.1 1 Wegweiser 1.1 1.2 Stichwortverzeichnis 1.3 Verzeichnis Mustervordrucke 1.4 Autorenverzeichnis 2 Aktuelle Hinweise 2.1 Facebook-Fanpage-Betreiber sind gemeinsam mit Facebook für die Einhaltung
MehrOrdnung zum Schutz personenbezogener Daten
Ordnung zum Schutz personenbezogener Daten Inhalt Präambel... 2 1 Begriffsbestimmung... 2 2 Grundsätze des Datenschutzes... 2 3 Zweckbindung... 2 4 Mobile Speichermedien... 3 5 Verfahrensgrundsätze...
MehrKI Impuls Privacy und Datenschutz
KI Impuls Privacy und Datenschutz Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Workshop der Plattform Lernende Systeme 27.09.2018 in Berlin Überblick 1. Begriffswelten Privacy & Datenschutz
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung Ein kompakter Überblick über die neuen Anforderungen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung Ein kompakter Überblick über die neuen Anforderungen 17.01.2018 1 Inhalt I. Überblick EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) II. Folgen & Risiken III. Datenschutz-Anpassungsgesetz
MehrWelche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen?
Datenschutz-Grundverordnung und die Rechte der Bürger Einleitung Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
Mehr