BREXIT aus zollrechtlicher Sicht. Stand

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1 Stand Herbert Herzig Finanz- und Steuerpolitik WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH Dr. Christian Haid Rechtsservice Wirtschaftskammer Steiermark

2 Welche Auswirkungen hat der BREXIT auf den Warenverkehr? Auf welches BREXIT-Szenario können Sie sich vorbereiten? Die möglichen Szenarien aus heutiger Sicht 1. Geregelter EU-Austritt / Deal Brexit 2. Weitere Verlängerung der Verhandlungsphase 3. Rücknahme des Austrittsgesuchs 4. Abkommen zwischen EU und VK 5. Ungeregelter Austritt / No-deal Brexit

3 Szenario 1: Geregelter EU-Austritt / Deal Brexit Stimmt das VK Parlament dem Abkommen noch zu plangemäßer Austritt mit Ende März 2019 Während einer Übergangsphase bis Ende 2020 würde das VK im Warenverkehr wie ein Mitgliedstaat behandelt werden. gemeinsame Außengrenze steuerbefreite ig Lieferungen bei gültiger UID-Nummer EORI aus VK weiterhin verwendbar AEO Teilnahme am EMCS

4 Szenario 1: Geregelter EU-Austritt / Deal Brexit Die Übergangsphase ist aber Teil des Austrittsabkommens und tritt nur in Kraft, wenn das gesamte Austrittsabkommen per in Kraft tritt. Diese Übergangsphase soll den Abschluss eines Abkommens über das künftige Verhältnis (Freihandelsabkommen) bis 31. Dezember 2020 ermöglichen. Sollte diesbezüglich keine Einigung gefunden werden, kann entweder die Übergangsphase um bis zu zwei Jahre verlängert werden oder die sogenannte backstop-lösung zur Vermeidung einer harten Grenze zwischen Irland und Nordirland Anwendung finden.

5 Szenario 3 Rücknahme des Austrittsgesuchs Der EUGH hat dem VK die Möglichkeit eröffnet, dass der Rücktritt bis zum 29. März 2019 oder im Falle einer Verlängerung bis zu deren Ende einseitig zurückgezogen werden kann.

6 Szenario 4: Präferenzielle Handelsabkommen Bei einem präferenziellen Handelsabkommen sind Waren, die ihren Ursprung in dem Vertragspartnerstaat haben, zollbegünstigt oder zollfrei. Voraussetzung ist, dass sie die im Ursprungsprotokoll des Abkommens festgelegte Ursprungsregel erfüllen. Ursprungseigenschaft der vor dem BREXIT gelieferten Ware mit Ursprung? EK meint, dass mit dem BREXIT Ursprungserzeugnisse des VK als Vormaterial ohne Ursprung anzusehen sind. Forderung der WKO: Beibehalt der Ursprungseigenschaft. EK ist auf dem Standpunkt, dass die Partnerländer befragt werden müssen.

7 Szenario 4: Präferenzielles Handelsabkommen Ursprungsnachweise innerhalb der EU und grenzüberschreitend? Verhältnis zu den derzeitigen Partnerstaaten? Kontingente? VK hat bereits Anfang Februar 2019 ein Handelsabkommen mit der Schweiz unterzeichnet. Unübersichtliches, verwirrendes und finanziell gefährliches Geflecht von Abkommen.

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9 Szenario 5 Ungeregelter Austritt / No-deal Brexit Im Fall eines ungeregelten Brexit gelten im Warenverkehr zwischen der EU und dem VK ab dem 30. März 2019 die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen wie im Warenverkehr mit Drittstaaten. Zölle kommen zur Anwendung. In der ersten Phase im VK auch die in der EU anwendbaren Drittlandszollsätze. Keine Übergangsphase!!!!

10 Szenario 5 Ungeregelter Austritt / No-deal Brexit Zölle kommen zur Anwendung. In der ersten Phase im VK auch die in der EU anwendbaren Drittlandszollsätze. Hohe Zölle im Agrarbereich und Verarbeitungsprodukten Im industriell gewerblichen Sektor nur bei traditionellen Schutzsektoren hohe Zollsätze.

11 Szenario 5 Ungeregelter Austritt / No-deal Brexit Beispiele für Zollsätze Cheddarkäse 188,2/100 kg Blauschimmelkäse 140,9/100 kg Wurstwaren 149/4/100kg Whisky zollfrei alkoholfreie Beverages 9,6% Essiggurken 17,6% PKWs 10% Motorräder 6% Industrieöfen 2,2% Verkehrssignaleinrichtungen 1,7% Kraftpapier 0 Oberbekleidung 12%

12 Ob No-deal Brexit oder Deal Brexit: Brexit = Import Control System (ICS) und Export Control System (ECS) Brexit = Zollanmeldung in jeder Richtung zu jedem Zollverfahren. Brexit = Verbote und Beschränkungen werden durch die Zollverwaltung kontrolliert. Brexit = Entfall des einfachen Systems der umsatzsteuerbefreiten ig Lieferung/ des Erwerbs und des EMCS bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren

13 Ob No-deal Brexit oder Deal Brexit: Brexit = Import Control System (ICS) und Export Control System (ECS) Eine summarische Eingangsmeldung (ENS - Entry Summary Declaration) als Basis des ICS muss vor Ankunft elektronisch abgegeben werden. Die ENS wird von der Zollbehörde mit einer MRN (Movement reference number) registriert. Mit den Informationen der ENS wird vor Ankunft der Waren im Zollgebiet der Union eine Risikoanalyse vorgenommen.

14 Fristen im ICS Seeverkehr - Container Seeverkehr Massen oder Stückgut Luftverkehr Kurzstrecke (unter 4 Stunden Flugzeit) Eisenbahnverkehr und Binnenschiffverkehr Straßenverkehr 24 Stunden vor Verladung im Abgangshafen 4 Stunden vor Eintreffen im ersten Hafen der EU spätestens beim tatsächlichen Abheben des Flugzeugs 2 Stunden vor Ankunft bei Eingangszollstelle 1 Stunden vor Ankunft bei Eingangszollstelle

15 Brexit = Zollanmeldung in jeder Richtung zu jedem Zollverfahren. Vorsichtige Kostenschätzung für Zollanmeldungen Auf Basis der für das Jahr 2017 ermittelten Durchschnittswerte grenzüberschreitender Warenbewegungen (Drittlandstransaktionen) wären zusätzlich rund bis Zollanmeldungen für den kommerziellen Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und Österreich zu erwarten. Auf Basis der Durchschnittskosten, die die österreichische Speditionswirtschaft für die Erstellung der Zollanmeldung bzw. des Versandscheines in Rechnung stellt, ergäben sich für Österreichs Wirtschaft Mehrkosten von zumindest 25 Millionen Euro. Nicht berücksichtigt wurde bei dieser Berechnung der Aufwand im Unternehmen selbst.

16 Vorsichtige Kostenschätzung für Deutschland Das zeigt auch eine Studie der DIHK (Deutsche Industrie und Handelskammer). In dieser Studie geht man von Mehrkosten für die deutsche Wirtschaft durch die Zollanmeldungen für den Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich von knapp 300 Mio Euro aus.

17 Brexit = Verbote und Beschränkungen werden durch die Zollverwaltung kontrolliert. Konsumentenschutz: Lebensmittel, Wein, Arzneiwaren, Suchtmittel, Drogenausgangsstoffe, biologische Landwirtschaft und Gentechnik Schutz der Tier- und Pflanzenwelt: Tierseuchenrecht, Artenschutz, Tierschutzrecht, Pflanzenschutz, Vermarktungsnormen, Saatgutverkehr, IUU-Fischerei (illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei), Robbenfelle, Hunde- und Katzenfelle Schutz des geistigen Eigentums und der Produktsicherheit, CE- Kennzeichnungsvorschrift und Punzierung, Produktpiraterie Schutz des Kulturgutes: Ausfuhrbeschränkungen für Kulturgüter

18 Verbote und Beschränkungen, die von den Zollverwaltungen überwacht werden sollen. Schutz der inneren und äußeren Sicherheit des Staates: Regelungen über Kriegsmaterial, andere Waffen, radioaktive Stoffe, Sprengmittel, länder- und personenbezogene Embargomaßnahmen, Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual use), pyrotechnische Gegenstände Schutz der Umwelt: Regelungen über den Transport von Abfällen, den Schutz der Ozonschicht, die Ausfuhr gefährlicher Chemikalien

19 Ob No-deal Brexit oder Deal Brexit: Alle in der EU erteilten grenzüberschreitenden Bewilligungen, die das VK betreffen, werden ungültig. Alle im VK erteilten grenzüberschreitenden Bewilligungen, die die EU betreffen, werden ungültig. In der VK erteilte EORIs werden in der EU ungültig (Problem für Ltds!) Alle im VK erteilt verbindlichen Zolltarifauskünfte sind in der EU wertlos und vice versa. Problemfeld: Konsignationslager

20 Ob No-deal Brexit oder Deal Brexit: Veredelungsarbeiten (zwischengelagerte Verarbeitungsvorgänge) werden nur im Rahmen von Zollverfahren durchgeführt werden können um Zölle zu vermeiden. Aktive Veredelung für Be- oder Verarbeitung in der EU. Passive Veredelung für Be- oder Verarbeitung im VK. Hoher Mehraufwand und Zollaufsicht entsprechend geschulte Mitarbeiter oder Auslagerung an einen Dienstleister.

21 Ob No-deal Brexit oder Deal Brexit: Für Drittlandsware, die in das VK ausgeführt werden soll, besteht keine Möglichkeit die bereits entrichteten Zölle erstattet zu erhalten! Planung, welches zollrechtliche Schicksal die Ware erhalten soll!! Staus in den Häfen oder beim Tunnel? Durch die Hinterlegung der Beitrittsurkunde

22 Ob No-deal Brexit oder Deal Brexit: Staus in den Häfen oder beim Tunnel? Der Binnenmarkt innerhalb der europäischen Staatengemeinschaft wurde erst 1993 verwirklicht. Bis dahin gab es auch innerhalb der EWG Grenzen mit den erforderlichen Zollabfertigungen. Um jedoch die Staubildung an den Grenzen zu vermeiden und den Warentransport innerhalb der EWG zu beschleunigen, wurde schon sehr bald nach der Gründung das Versandverfahren implementiert. Für Waren aus Drittländern, die in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, um in den Wirtschaftskreislauf einzutreten, sind Zölle und Steuern grundsätzlich im Zeitpunkt des Grenzübertritts zu entrichten

23 Ob No-deal Brexit oder Deal Brexit: Staus in den Häfen oder beim Tunnel? Da dies aus verwaltungstechnischen und steuerrechtlichen Gründen nicht möglich ist, wurde mit dem Versandverfahren ein Zollverfahren geschaffen, das die Möglichkeit bietet, die Verzollung am endgültigen Bestimmungsort der Waren vorzunehmen. Typisch für das Versandverfahren ist die zollamtliche Überwachung, die durch Raum- oder Packstückverschluss vorgenommen wird, es herrscht striktes Identitätsprinzip.

24 Ob No-deal Brexit oder Deal Brexit: Prinzipien des Versandverfahrens Sicherheitsleistung Bestimmungszollstelle meldet an Abgangszollstelle Ausforschungsverfahren falls keine Meldung erfolgt. Beim Grenzübertritt wird lediglich kontrolliert, ob der Versandschein vorhanden und die Verschlüsse unverletzt sind.

25 Ob No-deal Brexit oder Deal Brexit: Versandverfahren teilnehmende Länder: EU-Mitgliedstaaten EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz) Türkei Mazedonien (Nordmazedonien) Serbien Im Falle des Brexit das Vereinigte Königreich (Beitrittsurkunde wurde rechtzeitig hinterlegt)

26 Ob No-deal Brexit oder Deal Brexit: Offene Fragen: Was geschieht mit Ware, die sich vorübergehend im VK befindet (Warenmuster, Berufsausrüstung, Veredelung) bei der Rückbringung nach einem Brexit? Wie wird Ware behandelt, die beim Brexit gerade transportiert wird? Guidance im Entwurfsstadium. Erster Entwurf ist überaus wirtschaftsfeindlich. Forderung der WKÖ vom BMF tatkräftig unterstützt: einfache formlose Abfertigung als Rückware. Nachweise Transportdokumente, Lieferscheine, Verträge, Rechnungen (z.b. für Messestand oder Platzmiete) usw.

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28 BREXIT aus ursprungsrechtlicher Sicht Beispiel für ein Ursprungskriterium Motorräder mehr als 50 cm 3 Be- oder Verarbeitungen von Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen Spalte 3 ODER Spalte 4 Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab- Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

29 BREXIT aus ursprungsrechtlicher Sicht Deal Brexit: LEDIGLICH Vormaterialien mit Ursprung in den Vertragspartnerstaaten EU und VK sind im Warenverkehr miteinander Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft. Unabhängig davon, mit welchen Staaten das VK Abkommen abgeschlossen hat. Keine Verknüpfungsmöglichkeit!!!! Für Lieferungen in andere Vertragspartnerstaaten sind Ursprungserzeugnisse des VK als Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu behandeln. Ergebnis: Drittlandszoll!!!

30 BREXIT aus ursprungsrechtlicher Sicht No-Deal Brexit: Vormaterialien mit Ursprung im VK werden gegenüber allen anderen Vertragspartnern als Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft angesehen. Vorbereitung: Ursprungskalkulation überprüfen!!! Wird trotz des VK Vormaterials noch der Ursprung erzielt? Informationen über die für das Exportland geltenden Ursprungskriterien.

31 Ein Blick in das Vereinigte Königreich Die unterschiedlichsten Schätzungen sprechen davon, dass die Zollverwaltung bis zu 250 Millionen Zollanmeldungen pro Jahr zusätzlich verarbeiten muss. Dies bedeutet, dass sich die Anzahl von derzeit knapp über 50 Millionen auf mehr als 300 Millionen erhöhen wird. In der Vergangenheit übte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) massive Kritik an der Zollverwaltung des Vereinigten Königreichs (siehe APA Meldung) Man muss nicht unbedingt Pessimist sein, um in Anbetracht der dürftigen personellen Ausstattung von rund 9000 Zollmitarbeitern und dem elektronischen Zollanmeldungssystem, das nicht den besten Ruf hat, mit einem Chaos bei der Zollabfertigung im Vereinigten Königreich zu rechnen.

32 Ein Blick in das Vereinigte Königreich Um das Chaos zu vermeiden oder zumindest in Grenzen zu halten wurde für den Day 1 ein Übergangsverfahren geschaffen: TRANSITIONAL SIMPLIFIED PROCEDURES AT RORO LOCATIONS The new scheme called TSP is temporary and should be seen as an Easement of traffic for Day 1.

33 Ein Blick in das Vereinigte Königreich Händler müssen sich registrieren um TSP zu verwenden. Es ist keine aufwändige Bewilligung erforderlich, nur die Registrierung. Konformitätsprüfungen des Unternehmens.???? Die erfolgreiche Registrierung wird durch ein Schreiben bestätigt. Teilnahmeberechtigt sind im VK niedergelassene und EORI-registrierte Unternehmen, die beabsichtigen, Waren aus der EU in das VK zu importieren.

34 Ein Blick in das Vereinigte Königreich TSP-Prozess Standard Goods (Standardgüter): Aufzeichnung in den Geschäftsunterlagen des Importeurs, wenn die Produkte die Grenze überschreiten. Der Importeur teilt dem Spediteur seine EORI-Nummer mit, um nachzuweisen, dass die Waren einem TSP-Verfahren unterliegen. Es folgt eine ergänzende Erklärung nach dem Eintreffen der Waren im VK.

35 Ein Blick in das Vereinigte Königreich TSP-Prozess "Controlled Goods": Der Importeur gibt der Ankunft an der Grenze eine vereinfachte Zollanmeldung ab und stellt sicher, dass alle erforderlichen Zertifikate und Lizenzen verfügbar bzw. bereits in seinem Besitz sind. Die Referenznummer für diese Erklärung wird dem Spediteur als Nachweis übermittelt. Nach dem Eintreffen der Waren folgt eine ergänzende Zollanmeldung.

36 Ein Blick in das Vereinigte Königreich Importeure, die nicht zum TSP registriert sind: 'Customs Freight Simplified Procedures (CFSP) durch einen Dienstleister. Nach derzeitigem Informationsstand haftet der Dienstleister solidarisch für den Vertretenen.

37 Ein Blick in das Vereinigte Königreich Sonderregelung für Versandhändler (B2C) mit Sitz außerhalb des VK (Paketsendungen) bei Sendungen im Wert von 135 oder weniger Registrierung des Unternehmens im VK Paketreferenznummer Einfuhrumsatzsteuer ist vierteljährlich zu entrichten. Nicht für verbrauchsteuerpflichtige Waren Bei Paketen im Wert von und über 135 wird EUSt und Zoll dem Empfänger vorgeschrieben.

38 Die Zollverwaltung des UK Brüssel forciert Verfahren gegen Großbritannien wegen Zollausfällen Utl.: EU-Kommission setzte neue Frist Brüssel (APA/dpa) - Mitten im heiklen Brexit-Streit forciert die EU-Kommission ein Verfahren gegen Großbritannien wegen nicht eingetriebener Zölle in Milliardenhöhe. Die EU-Kommission setzte London am Montag eine neue Frist von zwei Monaten, um zu handeln. Andernfalls droht Großbritannien eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Kommission hatte das Verfahren im März eingeleitet und eskaliert es nun. Hintergrund sind Erkenntnisse der EU- Ermittlungsbehörde Olaf, dass Betrüger bei Importen von Kleidung und Schuhen aus China den Wert systematisch zu niedrig angeben und deshalb viel zu wenig Zoll und Steuern zahlen. Haupteinfallstor soll Großbritannien sein. Brüssel wirft London vor, den Betrug trotz mehrfacher Warnungen nicht gestoppt zu haben. Dem EU-Haushalt soll von November 2011 bis Dezember 2017 ein Schaden von 2,7 Mrd. Euro abzüglich Vollzugskosten entstanden sein. Darüber hinaus soll das Vereinigte Königreich gegen EU-Vorgaben zur Mehrwertsteuererhebung verstoßen haben. Für den finanziellen Schaden soll die britische Regierung gerade stehen. Die neue Breitseite aus Brüssel kommt nach Tagen aufgeregter Debatten über den Stillstand bei den Verhandlungen über den für 2019 angekündigten britischen EU-Austritt. Teil der britischen Vorschläge zu den künftigen Beziehungen zur EU ist eine besondere Zollpartnerschaft, bei der Großbritannien EU-Zölle eintreiben und nach Brüssel weiterleiten soll. Die EU lehnt dies ab, offiziell mit der Begründung, man könne die Zollverwaltung nicht an einen - künftigen - Drittstaat auslagern. (Schluss) ade/itz/ln APA /13:21

39 No-deal Brexit oder Deal Brexit aus der Sicht des Cartoonisten!

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41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Christian Haid WIRTSCHAFTSKAMMER Steiermark Rechtsservice Fachbereich Steuern & Abgaben Körblergasse Wiedner Hauptstraße 63 A-8010 Graz T: +43 (0) E:

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