BREXIT: ZOLL & HANDELSBEZIEHUNGEN
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- Markus Maurer
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1 BREXIT: ZOLL & HANDELSBEZIEHUNGEN 14. MÄRZ 2018 Stefanie Eich Zoll gtai.de
2 Agenda 1. Status Quo 2. Mögliche Szenarien Zollrechtliche Auswirkungen Übergangsphase Zukünftige Handelsbeziehungen: EU-Position v. VK-Position Austritt mit Freihandelsabkommen Austritt ohne Handelsabkommen (WTO) 3. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse 4. Zollrechtliche Zusammenarbeit 5. Fazit Germany Trade & Invest 2
3 1. STATUS QUO Germany Trade & Invest 3
4 Status Quo Europäischer Binnenmarkt Warenverkehrsfreiheit Keine Zollformalitäten, Zölle und nicht-tarifäre Handelshemmnisse Zollunion Unionszollkodex, gemeinsamer Zolltarif Gemeinsame Handelspolitik Freihandels- und Assoziierungsabkommen (40 Abkommen mit 71 Staaten) Germany Trade & Invest 4
5 2. MÖGLICHE SZENARIEN ZOLLRECHTLICHE AUSWIRKUNGEN Germany Trade & Invest 5
6 Übergangsphase (1/3) 29. März Dezember 2020 Position EU 27 Übergangsphase bis EU-Recht Keine Mitbestimmung bei laufenden Gesetzgebungsverfahren (Rat und EP) Verbleib in Binnenmarkt und Zollunion Keine neuen Freihandelsabkommen zwischen VK und Drittländern Einhaltung aller Verpflichtungen aus internationalen Verträgen, aber ggf. ohne Vorteile Britische Position Flexibilität bei Dauer der Übergangsphase Erhalt des Status Quo Möglichkeit, Freihandelsabkommen auszuhandeln Beibehaltung aller Rechte und Pflichten aus internationalen Verträgen Ziel: Erhalt des Status Quo Germany Trade & Invest 6
7 Übergangsphase (2/3) 29. März Dezember 2020 Verbleib in Binnenmarkt und Zollunion Keine Änderung des Status Quo ABER Vereinigtes Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr Freihandelsabkommen gelten nicht mehr Britischer Vorschlag: Freihandelsabkommen sollen Gültigkeit behalten Voraussetzung: Vertragspartner stimmen zu Auswirkungen auf Ursprungskalkulation Lieferkette überprüfen Germany Trade & Invest 7
8 Übergangsphase (3/3) Exkurs: Ursprungskalkulation Beispiel 1 Status Quo Beispiel 2 Brexit Vormaterialien EU Drittland 25 % Deutschland 25 % China 20 % Niederlande 30 % VK Vormaterialien EU Drittland 25 % Deutschland 25 % China 20 % Niederlande 30 % VK 75 % EU-Ursprung 45 % EU-Ursprung Ursprungskalkulation überprüfen Germany Trade & Invest 8
9 Zukünftige Beziehungen (1/3) Barnier Treppe Quelle: Europäische Kommission, 2017 Germany Trade & Invest 9
10 Zukünftige Beziehungen (2/3) Ab 2021 EU Position (Entwurf für Leitlinien des Rats) Kein Rosinenpicken Ambitioniertes und modernes Freihandelsabkommen Alle Sektoren (industrielle und landwirtschaftliche Produkte) Keine Zölle Dienstleistungen mit Einschränkungen Zollkooperation Britische Position (u.a. Lancaster Rede) Maßgeschneidertes Abkommen Drei-Körbe-Modell Vollständige Angleichung VK übernimmt EU-Gesetzgebung Teilnahme an gemeinsamer Regulierung, z.b. REACH, EMA Gegenseitige Anerkennung Britische Regulierung, z.b. Landwirtschaft, Fischerei Zollrechtliche Kooperation Germany Trade & Invest 10
11 Zukünftige Beziehungen (3/3) Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen Verhandlungsdauer Freihandelsabkommen Institute for Government, Trade after Brexit. Options for the UK s relationship with Europe, S. 45, Dezember Germany Trade & Invest 11
12 Harter Brexit mit Handelsabkommen (1/4) Zollrechtliche Auswirkungen Neue Zollgrenze zwischen VK und EU VK zollrechtlich Drittstaat Zollformalitäten Ausfuhr Ausfuhranmeldung Elektronisch Zollagent Einfuhr Zollanmeldung Zollverfahren Ggf. Zollzahlung Germany Trade & Invest 12
13 Harter Brexit mit Freihandelsabkommen (2/4) Zollrechtliche Auswirkungen Keine Zölle ABER Freihandelsabkommen gelten nicht per se für alle Waren In der Regel industriell- und gewerbliche Ausnahmen, oftmals landwirtschaftliche Erzeugnisse Kontingente für bestimmte Waren Zollfreiheit nur für Ursprungsware Zölle auf Drittlandsware Zollformalitäten Aus- und Einfuhranmeldungen Ursprungsnachweis Germany Trade & Invest 13
14 Harter Brexit mit Freihandelsabkommen (3/4) Zollrechtliche Auswirkungen Warenursprung Ursprungsregeln legen fest, wie hoch Anteil der Vormaterialien aus Drittländern sein darf Minimalbehandlung nicht ausreichend Zollfreiheit nur für Ursprungsware Ursprungsnachweis erforderlich Ursprungskalkulation überprüfen, um Präferenzen in Anspruch nehmen zu können, die sich aus EU-Freihandelsabkommen mit Drittländern ergeben Germany Trade & Invest 14
15 Harter Brexit mit Handelsabkommen (4/4) Zollrechtliche Auswirkungen Verträge Bestehende Verträge überprüfen (Incoterms) Brexit-Klausel für Neu-Verträge Auswirkungen auf die Lieferkette Kontrollen Zollabfertigung im VK und EU Verzögerungen an den Grenzen Negative Effekte auf Just-in-time-Produktionsketten Nicht-tarifäre Handelshemmnisse Gemeinsame Normen und Standards Gegenseitige Anerkennung Germany Trade & Invest 15
16 Harter Brexit ohne Handelsabkommen Zollrechtliche Auswirkungen Zölle Empfänger zahlt Zoll Verteuerung der Ware Bestehende Verträge überprüfen (Incoterms) Zollwert Warenwert und Transport bis zur Grenze Doppelverzollung Mögliche Lösung: Zolllager oder Versandverfahren Lieferkette Zölle auf Zulieferungen aus VK Mögliche Lösung: aktive/passive Veredelung Nicht-tarifäre Handelshemmnisse Germany Trade & Invest 16
17 Zollrechtliche Auswirkungen Zusammenfassung Binnenmarkt Freier Warenverkehr Zollunion Keine quantitativen Beschränkungen Regulatorische Integration Harmonisierung Gegenseitige Anerkennung Harmonisierte Marktüberwachung und Rechtsdurchsetzung Vereinheitlichtes Zollsystem (UZK, Risikomanagement, IT-Systeme) Freihandelsabkommen / WTO Zollformalitäten und -kontrollen Ggf. Zollfreiheit Quantitative Beschränkungen möglich Marktzugang erfordert Einhaltung der Vorschriften des Ziellandes Keine Harmonisierung Keine gegenseitige Anerkennung Regulatorische Zusammenarbeit freiwillig Zollrechtliche Kooperation möglich Quelle: Europäische Kommission, Seminar: Internal preparatory discussions on framework for future relationship, Germany Trade & Invest 17
18 Harter Brexit In Zahlen Zusätzlich benötigte Zöllner Vereinigtes Königreich: 5000 EU: Frankreich: 250 / Niederlande: 750 Zusätzliche Zollanmeldungen Deutschland: ca. 15 Mio. / Jahr Vereinigtes Königreich: ca. 250 Mio. / Jahr Zusätzliche Kosten Deutschland: ca Mio. / Jahr (ohne Zölle) 2-24 % des Warenwertes (OECD-Studie) Lieferzeiten Beispiel Dover: 3 Minuten pro LKW 17 km Rückstau Germany Trade & Invest 18
19 3. NICHT-TARIFÄRE HANDELSHEMMNISSE FUTURE CUSTOMS ARRANGEMENTS Germany Trade & Invest 19
20 Nicht-tarifäre Handelshemmnisse (1/4) Handelsbeschränkungen im Außenhandel, die keine Zölle sind Umweltauflagen Produktsicherheitsvorschriften Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften Administrative Vorgaben Auswirkungen des Brexit u.a. auf PKW-Typenzulassung Landwirtschaftliche Erzeugnisse REACH CE-Kennzeichnung Lizenzen Germany Trade & Invest 20
21 Nicht-tarifäre Handelshemmnisse (2/4) CE-Kennzeichnung Nachweis: Produkt erfüllt europäische Vorschriften (z.b. Spielzeug, Medizinprodukte) Selbstzertifizierung oder Zertifizierung durch Prüfinstitute ( benannte Stelle ) EU Notice to stakeholders der Europäischen Kommission vom 22. Januar 2018 Zertifikate von britischen Instituten verlieren Gültigkeit in EU27 Produkte dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden Lösungsmöglichkeiten Neue Konformitätsbewertung in EU27 Übertragung des bestehenden Dossiers Vereinigtes Königreich Gegenseitige Anerkennung Germany Trade & Invest 21
22 Nicht-tarifäre Handelshemmnisse (3/4) Ein- und Ausfuhrgenehmigungen / Lizenzen Vorgeschrieben für bestimmte Produkte Beispiele: Abfälle, gefährliche Chemikalien, Quecksilber, Drogenausgangsstoffe, Dual-Use-Güter Zuständig in Deutschland: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) EU Notice to stakeholders der Europäischen Kommission vom 25. Januar 2018 VK wird durch Brexit Drittland Ausfuhrgenehmigung werden notwendig Einfuhrgenehmigungen britischer Behörden verlieren Gültigkeit in EU27 Germany Trade & Invest 22
23 Nicht-tarifäre Handelshemmnisse (4/4) REACH Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe vollständig harmonisiertes System Exporteure aus Drittstaaten brauchen Bevollmächtigten in der EU EU REACH muss vollständig eingehalten werden Britische Unternehmen brauchen Bevollmächtigten in der EU Keine gegenseitige Anerkennung Vereinigtes Königreich Assoziierte Mitgliedschaft im REACH-System Finanzieller Beitrag zur Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Germany Trade & Invest 23
24 4. ZOLLRECHTLICHE ZUSAMMENARBEIT WHITE PAPER & EU STUDIE Germany Trade & Invest 24
25 Vorschläge des Vereinigten Königreichs (1/4) Future Customs Arrangement zeitlich befristete Zollunion VK bleibt Teil der Zollunion Bestandteil der Übergangsphase Notwendig, da Verhandlungszeitraum bis März 2019 zu kurz Gleichzeitig: Aushandlung neuer Handelsabkommen mit Drittstaaten mit der Europäischen Union Eigenes Zollrecht Weitgehende Übereinstimmung mit Unionszollkodex Ermächtigung Zolltarif, Einreihung, Zollsätze und Quoten einzuführen Germany Trade & Invest 25
26 Vorschläge des Vereinigten Königreichs (2/4) Future Customs Arrangement Konventionelle Lösung A highly streamlined customs arrangement Verbesserte Zusammenarbeit der Zollbehörden Beschleunigte Zollabfertigung Maßnahmen: Technische Lösungen Anwendung bereits bestehender Verfahren (EU/Schweiz/Norwegen) Germany Trade & Invest 26
27 Vorschläge des Vereinigten Königreichs (3/4) Future Customs Arrangement Innovativer Ansatz Neue Zollpartnerschaft mit der EU Zollabfertigung nach VK-Recht VK ist Bestimmungsort der Ware Anwendung des eigenen Zolltarifs Freihandelsabkommen mit Drittländern Zollabfertigung und Zollerhebung im VK nach EU-Recht EU ist Bestimmungsort der Ware Keine Zollformalitäten im Warenverkehr zwischen VK und EU Elektronisches Trackingverfahren Germany Trade & Invest 27
28 Vorschläge des Vereinigten Königreichs (4/4) Future Customs Arrangement Innovativer Ansatz Kreative Idee Umsetzbarkeit fraglich Technisch ggf. machbar Zollrechtliche Abfertigung nach EU-Recht in Nicht-EU-Mitgliedstaat Keine Kontrolle seitens EU-Mitgliedstaaten Europäischer Rechnungshof: Zollkontrollen im VK sind mangelhaft (fehlende Zollabgaben in Höhe von rund 2 Milliarden Euro) Germany Trade & Invest 28
29 Position der Europäischen Union Entwurf der Leitlinien des Rats, Art. 7 ii: Angemessene Zollkooperation, die die regulatorische Autonomie der Parteien und die Integrität des UZK erhält Europäisches Parlament: Studie Smart Border 2.0 Kombination aus internationalen Standards, Best Practice und modernster Technologie Zollkooperation und Datenaustausch, z.b. Vereinfachte Zollanmeldungen Austausch von Risikobewertungen Vor-Registrierung und Identifikationssystem an der Grenze Mobile Kontrolleinheiten Europäische Kommission: Notice to stakeholders customs and taxation VK wird mit Austritt ohne Abkommen Drittstaat Germany Trade & Invest 29
30 5. FAZIT Germany Trade & Invest 30
31 Fazit Zollgrenzen kosten Zeit und Geld Ggf. Zölle Zollformalitäten > Mitarbeiter fortbilden / Zollagent Bestehende Verträge überprüfen (Incoterms) Zollsoftware / Zollagent Beantragung zollrechtlicher Bewilligungen Lieferkette überprüfen Zollkontrollen Verzögerungen > Auswirkungen auf just-in-time-produktion Auswirkungen auf Warenursprung Ursprungsnachweise Auswirkungen auf Produktstandards und Marktzulassung Beachtung Außenwirtschaftsrecht, Verbote und Beschränkungen Betrieblichen Abläufe überprüfen Germany Trade & Invest 31
32 Fazit Bisher nur Hypothesen über Auswirkungen möglich Ungewissheit bleibt Europäischen Union bereitet sich auf Worst-Case-Szenario vor Vorbereitungen auf beiden Seiten des Kanals notwendig Wirtschaftsbeteiligte und Zollverwaltung Zollformalitäten höherer personeller, administrativer und finanzieller Aufwand Marktumfeld verändert sich Vereinigtes Königreich bisher Tor zur EU Verlagerung von Produktionsstätten möglich Veränderungen der Lieferkette Germany Trade & Invest 32
33 Weitere Informationen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen finden Sie auf unser Brexit-Sonderseite Informationen zu Rechts- und Zollthemen finden Sie unter sowie Webinare zu ausländischem Wirtschaftsrecht und deren Aufzeichnungen finden unter Germany Trade & Invest 33
34 Kontaktinformationen Stefanie Eich T +49 (0) stefanie.eich@gtai.de Villemombler Straße Bonn Germany Trade & Invest ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft sichert und schafft Arbeitsplätze und stärkt damit den Wirtschaftsstandort Deutschland. Mit über 50 Standorten weltweit und dem Partnernetzwerk unterstützt Germany Trade & Invest deutsche Unternehmen bei ihrem Weg ins Ausland, wirbt für den Standort Deutschland und begleitet ausländische Unternehmen bei der Ansiedlung in Deutschland. Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Germany Trade & Invest Alle von Germany Trade & Invest zur Verfügung gestellten Informationen, Grafiken und kartografischen Darstellungen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt Germany erstellt. Trade Für & Invest die Richtigkeit können wir jedoch keine Haftung übernehmen. 34
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