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1 Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München,

2 Programm Spezielle Themen Aktuelles von REACH insbesondere: Registrierungen Aktuelles vom EU-GHS (CLP) Hilfsmittel TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 2

3 REACH Verstoß Keine Daten kein Markt (Art. 5) Vorbehaltlich der Artikel 6, 7, 21 und 23 dürfen Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen nur dann in der Gemeinschaft hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach den einschlägigen Bestimmungen dieses Titels, soweit vorgeschrieben, registriert wurden. Mit anderen Worten: Andernfalls sind diese Stoffe weg vom Markt! TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 3

4 REACH Zeitplan (Phase-In-Stoffe) 1. Juni 2008 bis 1. Dezember 2008: Vorregistrierung bis 30. November 2010: > 1000 t/a, CMR, R50/53 bis 1. Juni 2013: bis 1. Juni 2018: > 100 t/a > 1 t/a Nur für vorregistrierte Stoffe gelten die Übergangsfristen 1. Juni Dez Nov Juni Juni 2018 Vorregistrierung >1000 t/a >100 t/a >1 t/a CMR >1 t/a R50/53 >100 t/a TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 4

5 Stand der Registrierungen SIEFs mit Federführendem Registranten The clock is ticking TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 5

6 SIEFs Die schlimmsten / häufigsten Fehler 1. Konsortium SIEF 2. SFF kommt seiner Aufgabe nicht nach 3. kein (kompetenter) federführender Registrant 4. unsystematisches Vorgehen, falsche Reihenfolge 5. Versuch einer unseriösen Kostenteilung 6. Austausch verbotener Informationen [Art. 25 (2)] 7. Kapazitäten sind unzureichend 8. keine oder unvollständige Dokumentation (Art. 36) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 6

7 SIEFs Die schlimmsten / häufigsten Fehler 9. keine Fristen setzen 10. Stillstand nach der Vorregistrierung 11. REACH nicht ernst nehmen 12. die Rolle der ECHA falsch verstehen 13. Dossiers der anderen Registranten brauchen Zeit 14. Zahlungsbedingungen der ECHA vergessen 15. Kapazitäten sind unzureichend 16. Zeit vergeuden TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 7

8 SIEFs Lästige Begleiterscheinungen selbsternannte SFF ohne Aktivität selbsternannte Federführende Registranten Absahner Werbung ungeeignete, fehlerhafte, zu teure Software TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 8

9 EU-GHS Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 9

10 Übergangsfristen der CLP-VO Die Verordnung sieht Übergangsregelungen vor: bis zum für Stoffe und bis zum für Gemische (bisher als Zubereitungen bezeichnet) Lagerbestände dürfen sogar noch jeweils bis zu zwei Jahre nach den genannten Terminen vermarktet werden, Mischungen also bis zum 1. Juni TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 10

11 Was ändert sich für Betriebe? Etiketten SDB ggf. Verpackungen Gefährdungsbeurteilungen Gefahrstoffverzeichnisse Betriebsanweisungen Anforderungen an den Umgang (z. B. Lagerung) andere Rechtsbereiche (BetrSichV, StörfallVO, Transport, BImSchG ) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 11

12 Wer ist von der CLP-VO betroffen? Anzahl Betriebe ca Betriebe in D (Stand: 2007) davon ca rohstoffherstellende Industrie (Bergbau, Chemie, Steine und Erden) davon bringen ca kennzeichnungspflichtige Stoffe/Gemische in Verkehr tatsächlich ist nahezu jeder Betrieb betroffen (geht hin bis zum Konsumenten) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 12

13 Rollen nach CLP Hersteller Importeur Nachgeschalteter Anwender Händler (Arbeitnehmer) [Konsumenten] Behörden Hersteller oder Importeur von Erzeugnissen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 13

14 Verpflichtungen für Hersteller und Importeure Teil 1 Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen gemäß CLP-VO vor Inverkehrbringen Einstufung von nicht in Verkehr gebrachten Stoffen, falls Pflicht zur Registrierung oder Anmeldung nach Art. 6, 9, 17 oder 18 REACH Einstufung gemäß Titel II CLP-VO Kennzeichnung gemäß Titel III CLP-VO Verpackung gemäß Titel IV CLP-VO Meldung von C&L an EKV der ECHA Informationspflicht zu neuen Erkenntnissen bzgl. C&L ggf. Neubewertung der C&L TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 14

15 Verpflichtungen für Hersteller und Importeure Teil 2 Aktualisierung der Informationen auf Etikett im Falle neuer Informationen zu C&L Mitteilung an zuständige Behörde (1 Land des Inverkehrbringens) Aufbewahrung aller CLP-relevanter Informationen, mind. 10 a nach letzter Lieferung nur Importeure (und NA): Informationspflicht an die für die gesundheitliche Notversorgung beauftragten Stellen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 15

16 Verpflichtungen für Nachgeschaltete Anwender Teil 1 Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß CLP-VO vor Inverkehrbringen; Einstufung durch anderen Akteur der Lieferkette kann übernommen werden, sofern keine Änderung der Zusammensetzung Einstufung gemäß Titel II CLP-VO im Falle der Änderung der Zusammensetzung Kennzeichnung gemäß Titel III CLP-VO Verpackung gemäß Titel IV CLP-VO Informationspflicht zu neuen Erkenntnissen bzgl. C&L ggf. Neubewertung der C&L TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 16

17 Verpflichtungen für Nachgeschaltete Anwender Teil 2 Aktualisierung der Informationen auf Etikett im Falle neuer Informationen zu C&L Mitteilung an zuständige Behörde (1 Land des Inverkehrbringens) Aufbewahrung aller CLP-relevanter Informationen, mind. 10 a nach letzter Lieferung Informationspflicht an die für die gesundheitliche Notversorgung beauftragten Stellen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 17

18 Verpflichtungen für Händler Kennzeichnung und Verpackung gemäß CLP-VO Einstufung gemäß CLP-VO vor Inverkehrbringen; Einstufung durch anderen Akteur der Lieferkette kann übernommen werden (z.b. SDB) Kennzeichnung gemäß Titel III CLP-VO Verpackung gemäß Titel IV CLP-VO Aufbewahrung aller CLP-relevanter Informationen, mind. 10 a nach letzter Lieferung auch Übernahme von Einstufung aus anderer Quelle (z. B. SDB) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 18

19 Unternehmerische Vorbereitungen CLP kommt nicht von heute auf Morgen Eigene Kapazitäten ausreichend? Expertenbeurteilungen! Zuständigkeiten, Kompetenzen regeln Verantwortlichen benennen Wissensvermittlung über Lehrgänge, Schulungen etc. Überarbeitung SDB (Software?) neue und größere Etiketten Anpassung Verpackung Zeitpläne unter Beachtung der Übergangsfristen Kostenplanung Änderungen benachbarter und tangierter Rechtsmaterien langfristiges Dokumentationssystem Schnittstellen betroffener Bereiche: Zusammenarbeit Berücksichtigung einstufungsrelevanter Aspekte beim Einkauf Änderungen der CLP-VO einplanen und überwachen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 19

20 ECHA REHCORN Workshop Awareness campaign = Aufklärungskampagne Bereitstellung von TGD (englisch!) Eigener Know-How-Aufbau Wissenstransfer an nationale Helpdesks TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 20

21 Ist es den Aufwand wert? Rapid Alert System for non-food consumer products (RAPEX) für Konsumentenprodukte nicht Nahrungsmittel, Pharma- und Medizinbereich jede Woche ca Einträge viele davon wegen Chemikalien seit August auch Einträge wegen Verstoß gegen REACH TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 21

22 GHS Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 22

23 Chemikalienrecht Service des TÜV SÜD Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit TÜV SÜD Industrie Service GmbH Westendstraße München Martin Albert Telefon +49 (0) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS - aktueller Stand / Martin Albert / Fachtagung Immissionsschutz u. Umwelt aktuell / 13. Okt / 23

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