Satzung. Islandpferde-Zucht- und. Sportverein Nord e. V. -IPZV Nord- Name, Sitz
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- Luisa Dresdner
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1 Satzung Islandpferde-Zucht- und Sportverein Nord e. V. -IPZV Nord- 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Islandpferde Zucht- und Sportverein Nord e.v.", abgekürzt "IPZV-Nord e.v." Sitz des Vereins ist Hamburg. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nr eingetragen. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit Zweck des Vereins ist die Förderung des Reitsports und der Tierzucht. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Das Reiten auf Islandpferden im Sinne eines Ausgleichssports und zur Vertiefung der Tier- und Naturliebe, insbesondere Pflege des Jugendsports und der freien Jugendhilfe sowie das therapeutische Reiten. 2. Die Ausbildung von Reiter und Pferd, auch in den für das Islandpferd typischen Gangarten Tölt und Pass. 1
2 3. Aufklärung über Haltung und Zucht von Islandpferden, insbesondere die Durchsetzung des Zieles der Reinzucht. 4. Das Ausrichten von Leistungswettbewerben gemäß der Islandpferde Prüfungs- Ordnung (IPO) 5. Hilfe und Unterstützung bei der mit dem Sport verbundenen Pferdehaltung als Maßnahme zur Förderung des Sports und des Tierschutzes. (2) Durch die Erfüllung seiner Aufgaben verfolgt der Verein selbstlos, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der der Abgabenordnung 1977 vom März 1976 (BGBl. I, S. 163). Er enthält sich jeder parteipolitischen und konfessionellen Tätigkeit. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. (5) Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. (6) Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes darf das Vermögen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. 3 Mitgliedschaft in den Verbänden (1) Der Verein ist Mitglied im Islandpferde-Reiter- und Züchterverband Landesverband Norddeutschland e.v. (2) Weitere Mitgliedschaften sind durch Beschluss des Vorstandes möglich. 2
3 4 Mitgliedschaft (1) Der Verein führt als Mitglieder: - ordentliche Mitglieder (ab dem 18. Lebensjahr) - Kinder (bis inkl, 13 Jahre) - Jugendliche (14-17 Jahre) - Ehrenmitglieder (2) Mitglied des Vereins kann jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse und Religion werden. (3) Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. Jugendliche im Alter unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden. (4) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. (5) Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit gewählt und müssen sich dem Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben. (6) Die Mitgliedschaft endet: 1. durch den Austritt, der nur zum Ende des laufenden Geschäftsjahres erfolgen kann und spätestens 3 Monate vorher dem Vorstand durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden muss, wobei das Datum des Poststempels für die Fristwahrung entscheidend ist. 2. durch Streichung, wenn ein Mitglied trotz Mahnung seinen Beitragspflichten für das laufende Jahr nicht innerhalb von 6 Monaten - spätestens jedoch bis zum des Jahres - nachgekommen ist. Eine Neuaufnahme kann erst nach vollständiger Zahlung aller ausstehenden Beträge erfolgen. 3. durch Ausschluss, der aus wichtigem Grund, insbesondere ein nach der Rechtsordnung des IPZV(Bundesverband) mit Ordnungsmaßnahmen bedrohtes Verhalten, durch den Vorstand mit 2/3 Mehrheit erklärt werden kann. Das betroffene Mitglied ist vorher schriftlich oder mündlich zu hören. Gegen die Entscheidung über den Ausschluss steht dem betroffenen Mitglied die Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu. Die Beschwerde ist spätestens einen Monat nach Zugang des schriftlich begründeten Ausschlussbeschlusses beim Vorstand schriftlich einzulegen. Die Entscheidung über eine solche Beschwerde obliegt der nächsten Mitgliederversammlung. Durch Austritt, Streichung oder Ausschluss ausscheidende 3
4 Mitglieder sind zur Leistung von Beiträgen und sonstigen von der Mitgliederversammlung festgelegten Abgaben an den Verein bis zum Ablauf des Kalenderjahres verpflichtet, in dem sie ausscheiden. (7) Stimmrechte / Wählbarkeit 1. Jedes Mitglied hat eine Stimme, sofern es das 14. Lebensjahr vollendet hat. 2. Mitglieder, die ihrer Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr nicht bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung nachgekommen sind, haben kein Stimmrecht und können auch nicht in ein Organ des Vereins gewählt werden. 3. Stimmübertragungen sind nicht zulässig. 4. Wählbar in ein Vorstandsamt sind alle stimmberechtigten Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen behördlich angemeldeten Wohnsitz in Schleswig- Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen oder Niedersachsen haben. (1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 5 Geschäftsjahr, Beiträge (2) Beiträge, Aufnahmegelder, Gebühren und Sonderumlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. (3) Beiträge sind nach Rechnungsstellung im 1. Quartal des Geschäftsjahres im Voraus zu bezahlen. Einzelheiten regelt die Geschäfts- und Verfahrensordnung (GVO). Die Organe des Verbandes sind: - die Mitgliederversammlung (MV) - der Vorstand (VS) 6 Organe des Vereins 4
5 7 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. (2) Die ordentliche Mitgliederversammlung soll in den drei ersten Monaten des Kalenderjahres stattfinden. (3) Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens vier Wochen vorher schriftlich zu erfolgen. (4) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches die Sachverhalte, die Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse beinhalten muß. Es ist vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen und in der nächstmöglichen Ausgabe des Verbandsorgans zu veröffentlichen. Die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung muß mindestens folgende Punkte enthalten: Bericht des Vorstands Entlastung des Vorstands Neuwahl des Vorstands Bericht des Schatzmeisters Neuwahl des Schatzmeisters Bericht der Rechnungsprüfer Neuwahl der Rechnungsprüfer Haushaltsvoranschlag für das folgende Geschäftsjahr Anträge Verschiedenes (5) Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 2 Wochen vor der Versammlung beim Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Später gestellte Anträge werden nur behandelt, wenn die Mitgliederversammlung dies mit einer 2/3 Mehrheit beschließt. (6) Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung. (7) Über die Versammlung hat der Protokollführer, der vor Beginn der Versammlung vom Vorstand bestimmt wird, eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und vom Protokollführer zu unterschreiben ist. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. (8) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig. In der Mitgliederversammlung und in den sonstigen Gremien des Vereins hat jedes anwesende Mitglied 1 Stimme, sofern der Beitrag für das 5
6 laufende Geschäftsjahr nach den Bestimmungen entrichtet wurde. Jugendliche bis 14 Jahre haben kein Stimmrecht. (9) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt (Enthaltungen zählen nicht mit). (10) Einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bedürfen - Satzungsänderungen - die Auflösung des Vereins. (11) Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder des Vorstandes oder der ordentlichen Mitglieder. (12) Außerordentlichen Versammlungen stehen die gleichen Befugnisse zu wie den ordentlichen. 8 Der Vorstand (1) Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus dem - geschäftsführendem Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister ( 9) - Fachvorstand ( 10) (2) Vorstand im Sinne von 26 BGB sind der Vorsitzende und der Geschäftsführer. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Ihnen obliegen außerdem die in der Satzung sowie in der Geschäfts- und Verfahrensordnung besonders aufgeführten Befugnisse. (3) Alle Ämter des Vereins und des Vorstandes sind Ehrenämter. Es darf niemand durch Vergabe von Leistungen des Vereins oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen und Entschädigungen begünstigt werden. (4) Die Wahlen des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung für 4 Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstands im Amt. (5) Die Zusammenlegung von Ämtern des geschäftsführenden Vorstandes mit einem Amt des Fachvorstandes ist möglich. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird bei der folgenden Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl durchgeführt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes innerhalb seiner Amtszeit aus, so bestimmt der Vorstand einen kommissarischen Vertreter bis zur Neuwahl. 6
7 (6) Die Wahlen zum Vorstand werden von einem von der Mitgliederversammlung bestimmten Wahlleiter durchgeführt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Die Abstimmungen erfolgen offen mittels Stimmkarte. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes erfolgt geheime Wahl. (7) Sitzungen des Vorstandes werden von der Geschäfts- und Verfahrensordnung geregelt. (8) Der Vorstand regelt und entscheidet alle Angelegenheiten, die in den Bereichen Breitensport, Öffentlichkeitsarbeit, Jugend, Leistungssport und Zucht von grundlegender Bedeutung sind, d. h. langfristigen Charakter haben. 9 Geschäftsführender Vorstand (1) Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten sich gegenseitig und führen die Geschäfte des Vereins (operatives Geschäft). (2) Der geschäftsführende Vorstand tagt mindestens 6x im Jahr, davon mindestens 4x gemeinsam mit dem Fachvorstand. Die Einzelheiten regelt die Geschäfts- und Verfahrensordnung. 10 Fachvorstand (1) Der Fachvorstand setzt sich zusammen aus den Ressortleitern für Breitensport Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jugendarbeit Leistungssport Zucht (2) Die Ressortleiter berufen jeweils einen Stellvertreter, der durch den Gesamtvorstand bestätigt werden muss. Die Stellvertreter vertreten den jeweiligen Fachvorstand bei dessen Abwesenheit. (3) Die Ressortleiter bilden in ihrem Bereich so genannte Interessenversammlungen bzw. Ausschüsse und koordinieren und verantworten deren Aktivitäten gegenüber dem Vorstand. Die Einzelheiten regelt die Geschäfts- und Verfahrensordnung. (4) Die Mitglieder des Fachvorstandes schlagen dem Vorstand die Jahresplanung vor (Veranstaltungs- und Aktivitätsplan), kalkulieren den Finanzbedarf und erhalten nach 7
8 Beschluß des Vorstandes ein Ressort-Budget zugewiesen, für dessen Einhaltung sie verantwortlich sind. Die Einzelheiten regelt die Geschäfts- und Verfahrensordnung. (5) Der Fachvorstand tagt mindestens 4x jährlich und muß auf Verlangen von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder innerhalb von 1 Monat einberufen werden. Die Einzelheiten regelt die Geschäfts- und Verfahrensordnung. 11 Projektbeauftragte Der Vorstand kann für besondere Aufgaben Projektbeauftragte ernennen und abberufen. Die Einzelheiten regelt die Geschäfts- und Verfahrensordnung. 12 Geschäftsstelle (1) Der Verein errichtet eine Geschäftsstelle als so genanntes Dienstleistungszentrum für die Mitglieder und die Vorstandsarbeit. (2) Der Geschäftsführer ist Leiter der Geschäftsstelle. Die Einzelheiten regelt die Geschäftsund Verfahrensordnung. 13 Rechnungsprüfer Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für 4 Jahre 2 Rechnungsprüfer. Wiederwahl ist zulässig. Die Rechnungsprüfer dürfen kein Vorstandsamt bekleiden. Sie haben mindestens 1x im Jahr die Buchführung und Kasse des Vereins zu prüfen und der Jahreshauptversammlung schriftlich Bericht zu erstatten. Insbesondere haben sie die satzungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel zu prüfen und festzustellen. 14 Ordnungen (1) Der Vorstand beschließt und verändert mit absoluter Mehrheit eine Geschäfts- und Verfahrensordnung (GVO) des Vereins. (2) Neben der Geschäfts- und Verfahrensordnung sind Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und Schiedsordnungen der zuständigen Fachverbände für die Mitglieder des Vereins verbindlich. (3) Die Mitglieder erkennen die Rechtsordnung des IPZV (Bundesverband) als bindend an. 8
9 15 Auflösung und Vereinsvermögen (1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck extra einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, die dazu 2 Liquidatoren in geheimer Wahl zu wählen hat. (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den IPZV Bundesverband, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Annahme durch die Mitgliederversammlung vorbehaltlich der Genehmigung durch das Registergericht in Kraft. 9
SATZUNG. Des Islandpferde Reiter- und Züchterverbandes Regionalgruppe Allgäu/Schwaben e.v.
1 Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen: Islandpferde Reiter- und Züchterverband Sein Sitz ist Marktoberdorf (02.03.2009) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Zweck und Aufgaben
Lenggrieser Tennisclub LTC e.v.
Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. NEUE SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 83661 Lenggries. Er ist im Vereinsregister
S A T Z U N G. des Turn- und Sportvereins Neesbach e.v.
S A T Z U N G des Turn- und Sportvereins Neesbach e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Turn- und Sportverein Neesbach und hat seinen Sitz in 65597 Hünfelden Neesbach. Er setzt
Satzung. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell".
Satzung Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell". Sitz des Vereins ist Gröbenzell. Postanschrift ist die des ersten Vorsitzenden. Zweck des
Noru-Ken-Kendo-Dojo Dietzenbach e.v. Vereinssatzung
Noru-Ken-Kendo-Dojo Dietzenbach e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Noru-Ken-Kendo-Dojo Dietzenbach und hat seinen Sitz in Dietzenbach. Er wurde am 12.08.2009
Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
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Satzung. des Vereins für Garten- und Landschaftspflege Lich e.v. 1 Name, Sitz, und Geschäftsjahr. Verein für Garten- und Landschaftspflege Lich e.v.
Satzung des Vereins für Garten- und Landschaftspflege Lich e.v. 1 Name, Sitz, und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Verein für Garten- und Landschaftspflege Lich e.v. und hat seinen Sitz in 35423
Satzung. IPZV Landesverband Hessen e.v.
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Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.
Satzung. Tengu Dojo Aufenau e.v.
Satzung Tengu Dojo Aufenau e.v. 1 NAME, SITZ, UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein führt den Name: Tengu Dojo Aufenau, nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. und hat den
Satzung. Tengu Dojo Aufenau e.v.
Satzung Tengu Dojo Aufenau e.v. Stand: 10.06.2016 1 NAME, SITZ, UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein führt den Name: Tengu Dojo Aufenau, nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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Satzung des Turn- und Sportvereins Trebgast v. 1920 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck und Gemeinnützigkeit 3 Vereinsfarben 4 Mitgliedschaft 5 Organe des Vereins 6 Der Vorstand 7 Vertretungsbefugnis
SATZUNG des Vereins Kanu-Club Sömmerda e. V.
SATZUNG des Vereins Kanu-Club Sömmerda e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Kanu-Club Sömmerda e.v. und hat seinen Sitz in Sömmerda, Riedtorstraße/ Bootshaus. Er wurde am
Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung
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RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012 Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft...
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Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v. beschlossen in der Gründungsversammlung vom 24. März 2016, 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Gröbenbachschule. Er soll
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VEREINSSATZUNG. Name und Sitz. 1. Der am gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch.
VEREINSSATZUNG 1 Name und Sitz 1. Der am 04.12.2017 gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung
Satzung. die Ausbildung von Reiter und Pferd, auch in den für das Islandpferd typischen Gangarten Tölt und Paß
Satzung 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins Der Name des Vereins lautet Islandpferdereiter Isernhagen und Umgebung e.v.. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Großburgwedel eingetragen.
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S a t z u n g des Ski-Club Bromskirchen 1986 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Ski-Club Bromskirchen 1986 e.v. und hat seinen Sitz in 59969 Bromskirchen. Er wurde am 15.
Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. Name, Sitz
Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Verband, eine Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern bestehender Golfvereine und Golfbetreibergesellschaften, heißt Golfverband
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I SATZUNG DES VEREINS DEUTSCHE-BOLIVIEN-HILFE 1 NAME UND SITZ 1. Der Verein führt den Namen DEUTSCHE BOLIVIEN-HILFE mit den Zusatz e.v., nach seiner Eintragung im Vereinsregister 2. Das Geschäftsjahr ist
Satzung des Reitvereins Philippshof Amöneburg e.v.
Satzung des Reitvereins Philippshof Amöneburg e.v. 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins 1. Der am 08.06.09 gegründete Reitverein führt den Namen Reitverein Philippshof Amöneburg e.v. und hat seinen
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen
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Arbeitskreis der Hochschullehrer für Messtechnik e.v. Satzung (errichtet am 23. Juni 1989, mit Änderungen vom 1. März 1990) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Die Vereinigung führt den Namen Arbeitskreis der
Vereinssatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins
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VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG. Fassung vom Juni 2005
VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG Fassung vom Juni 2005 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Ehemaligen des Institutes
1.1 Der Verein führt den Namen : xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Der Verein führt den Namen : xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 1.2 Er hat seinen Sitz in xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx und ist in dasvereinsregister
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SATZUNG DES BLWG FACHVERBAND FÜR MENSCHEN MIT HÖR- UND SPRACHBEHINDERUNG E. V.
S t a n d : J u l i 2 0 1 6 S e i t e 1 SATZUNG DES BLWG FACHVERBAND FÜR MENSCHEN MIT HÖR- UND SPRACHBEHINDERUNG E. V. I. Name, Stellung, Sitz, Geschäftsjahr, Gemeinnützigkeit 1) Der Verein führt den Namen
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DAAD-Freundeskreis e.v.
DAAD-Freundeskreis e.v. S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen DAAD-Freundeskreis e.v.. 2) Der Sitz des Vereins ist Bonn. 3) Der Verein ist in das Vereinsregister des
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- 1 - Satzung des Reit- und Fahrvereins Tönisberg-Schaephuysen e.v. 1921 1 Name, Rechtsform, und Sitz des Vereins Der Reit- und Fahrverein Tönisberg-Schaephuysen e.v. 1921 mit dem Sitz in Tönisberg ist
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Satzung des Landesverbandes der Islandpferde-Reiter- und Züchtervereine Berlin-Brandenburg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verband führt den Namen: Landesverband der Islandpferde-Reiter- und Züchtervereine
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Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit 4 Geschäftsjahr 5 Mitgliedschaft 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft 7 Rechte und Pflichten
Förderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung
Förderverein Spielplatz Gernlinden Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Spielplatz Gernlinden. Er hat seinen Sitz in Maisach, OT Gernlinden, soll in das Vereinsregister
Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.
Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein
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Seite 1 VEREINSSATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Sportverein 1934 Hallgarten und hat seinen Sitz in 65375 Oestrich-Winkel, Stadtteil Hallgarten. Er wurde im Jahre 1934
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Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,
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Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt
TENNISVEREIN "ROT-WEIß" Rinteln e.v. im Niedersächsischen Tennisverband
TENNISVEREIN "ROT-WEIß" Rinteln e.v. im Niedersächsischen Tennisverband Satzung des Tennis-Vereins Rot-Weiß Rinteln e.v. 1 Name und Sitz. Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Tennisverein Rot-Weiß
l Name, Sitz, Geschäftsjahr
l Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen BSC Gelnhausen" (Badminton-Sport-Club Gelnhausen) und hat seinen Sitz in Gelnhausen. Er wurde am 22.12.1982 gegründet und soll in das Vereinsregister
Inhalt. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v.
Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v. Inhalt 1 Name, Sitz, Zweck und Aufgabe... 2 2 Wirtschaftliche Zwecke... 2 3 Verwendung der Mittel... 2 4 Vergütungen... 2 5 Verwendung des Vermögens bei Auflösung
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Satzung des Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Pferdesportvereins Ludwigshafen/Rhein e.v. Der am 5. Oktober 1985 in Ludwigshafen/Rhein gegründete Verein führt den Namen "Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein
Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Aggertal-Gymnasiums Engelskirchen e.v. 1 Name und Sitz des Vereins
Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Aggertal-Gymnasiums Engelskirchen e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1) Der Verein führt den Namen - Verein der Förderer und Freunde des Aggertal- Gymnasiums
1 Name und Sitz. 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
Männerturnverein Ramelsloh von 1914 e.v. Satzung 1 Name und Sitz a) Der Verein führt den Namen Männerturnverein Ramelsloh von 1914 e.v., abgekürzt MTV Ramelsloh. b) Der Verein hat seinen Sitz in Seevetal
Vereinssatzung Stand Oktober 2011
Vereinssatzung Stand Oktober 2011 Satzung 1 Name und Sitz 2 Vereinszweck 3 Mitglieder 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung 8 Vorstand 9
Satzung Loipenförderverein Freudenstadt und Umgebung e.v.
Satzung Loipenförderverein Freudenstadt und Umgebung e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Loipenförderverein Freudenstadt und Umgebung. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts
Satzung. 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit. des. Der Verein führt den Namen
Satzung des 1. Schachklubs Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Troisdorf. Das Geschäftsjahr des Vereins
Satzung des Fördervereins Kindergarten Wilde Wiese
Satzung des Fördervereins Kindergarten Wilde Wiese 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kindergarten Wilde Wiese. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
Satzung Handballsportgemeinschaft Neudorf/Döbeln e.v.
Handballsportgemeinschaft Neudorf/Döbeln e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Handballsportgemeinschaft Neudorf/Döbeln e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Döbeln, OT Neudorf. Er wurde
Satzung des Reitclubs Braunschweiger Land e.v.
Satzung des Reitclubs Braunschweiger Land e.v. 1. Name und Sitz des Verein 1.1. Der Verein führt den Namen Reitclub Braunschweiger Land e.v. und hat seinen Sitz in Braunschweig 1.2. Gründungstag ist der
S A T Z U N G. des Vereins. Internationaler-Montessori-Kindergarten e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des Vereins Internationaler-Montessori-Kindergarten e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Internationaler-Montessori-Kindergarten e. V. Die Gründungsmitglieder sind der AMI
Satzung des Dorfvereins Betzendorf u. Umgebung e.v. In der Fassung von 2002
Der Verein führt den Namen: 1 Name Sitz und Rechtsform Dorfverein Betzendorf u. Umgebung e.v. Sein Sitz ist Heilsbronn, Ortsteil Betzendorf. Der Verein ist in das Vereinsregister Ansbach eingetragen. 2
Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Cheer Sensation Cottbus. Mit der Eintragung in das Vereinsregister trägt er den Zusatz e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Cottbus. (3)
SATZUNG Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Thüringen e.v. Seite 1 Stand:
Seite 1 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verband führt den Namen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Thüringen e.v. (LkTT) Er hat seinen Sitz in Erfurt. Er ist am 04.04.1998 in Wasungen
Satzung. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck des Vereins
Satzung Förderverein Fußballsport Oberensingen 1 Name und Sitz des Vereins 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballsport Oberensingen. Die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf
Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf Seite 1 von 8 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein hat den Namen "Kinderbrücke e.v. - Verein der Förderer
Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität
Satzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v.
Satzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Fußball SV Bommern 05 e.v. Der Verein trägt nach Eintragung in das Vereinsregister
Satzung des Fördervereins der Grundschule Petersdorf
Satzung des Fördervereins der Grundschule Petersdorf 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der am 14.04.2015 gegründete Verein führt den Namen: Förderverein der Grundschule Petersdorf. (2) Er hat seinen Sitz:
Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Satzung des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. 1 NAME UND SITZ DES VEREINS 1.) Der Name des Vereins heißt: Arster Freizeitgestaltung e.v. 2.) Er hat seinen Sitz in 28279 Bremen-Arsten. 3.) Als Gründungsjahr
Satzung Schulförderverein
Satzung Schulförderverein 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schulförderverein der Regionalen Schule mit Grundschule Schwaan e.v. Er hat seinen Sitz in 18258 Schwaan Der Verein ist
Kunstverein Tölzer Land e. V.
Kunstverein Tölzer Land e. V. S A T Z U N G 1 Zweck des Vereins Der Verein "Kunstverein Tölzer Land e.v." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte
Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit
S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr
Satzung vom
Mitarbeiter- und Pensionärsverein Siemens Kemnath e.v. Satzung vom 18.12.2014 Wahlordnung vom 16.04.2013-1 - 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Mitarbeiter- und Pensionärsverein
Satzung Inhaltsverzeichnis
Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...
Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen
Satzung des Verbands Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen e.v. 1 Name, Sitz 1) Der Verein trägt den Namen Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen
1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Apfelweinstiftung Hessen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.v. Sitz des Vereins ist Maintal.
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält
Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. Satzung
-1 Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. Satzung _Änderung vom 26.10.2007 Präambel Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. ist ein Karateverein, der der Bevölkerung von Braunshausen und Umgebung die Werte des
S A T Z U N G. des Reit- und Fahrvereins Nordwohlde e.v. (Name, Sitz und Geschäftsjahr) 2 (Zweck des Vereins und Verwendung der finanziellen Mittel)
S A T Z U N G des Reit- und Fahrvereins Nordwohlde e.v. 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) Der Verein führt die Bezeichnung: Reit- und Fahrverein Nordwohlde e.v. Sitz des Vereins ist Nordwohlde. Das Geschäftsjahr
Internationaler Kultur- und Sportaustausch Bad Soden am Taunus e.v. Satzung 2. Mai 2017
Internationaler Kultur- und Sportaustausch Bad Soden am Taunus e.v. Satzung 2. Mai 2017 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Internationaler Kultur- und Sportaustausch Bad Soden am Taunus. Er ist
Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Vereins
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Billardclub Siegtal 89 e.v. Satzung
Billardclub Siegtal 89 e.v. Satzung 1 Name und Sitz : Der Verein führt den Namen Billardclub Siegtal `89 mit Sitz in Siegen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach seiner Eintragung führt
Satzung. Förderverein des Lions Club Langen-Pipinsburg e. V. Inhaltsverzeichnis
Satzung Förderverein des Lions Club Langen-Pipinsburg e. V. Inhaltsverzeichnis Seite 1 [Name, Sitz und Zweck des Vereins]... 2 2 [Tätigkeit des Vereins]... 3 3 [Mitgliedschaft]... 3 4 [Finanzierung, Beiträge]...
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