Vertrag über den Bau und die Nutzung eines Glasfaseranschlusses
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- Hildegard Schubert
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1 Vertrag über den Bau und die Nutzung eines Glasfaseranschlusses Vertragsnummer: (Wird von den Stadtwerken Soest ausgefüllt) Angaben zum Eigentümer/zur Eigentümerin Kunde/Antragsteller Anschlussstelle Vorname und Nachname Telefon Straße und Hausnummer Straße und Hausnummer Flurstück PLZ und Ort PLZ und Ort Flur Anschlusskosten Hausanschluss bis 30* Meter Anschlusslänge (Grundpreis) 1.148,00 Auftragserteilung Stadtwerke-Glasfaseranschluss Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%. Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens oder per Überweisung zu bezahlen. Bitte füllen Sie das SEPA-Formular aus, sofern für den Anschluss Zahlungen getätigt werden müssen. Dieses erhalten Sie in den Verkaufsstellen sowie auf der Internetseite der Stadtwerke Soest. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis zur Anerkennung der vorliegenden rechtlichen Hinweise sowie der Leistungsbeschreibung. Unterschrift *Längen über 30 m werden individuell kalkuliert Seite 1 von 3
2 Informationen zum Haus- und Glasfaseranschluss (Leistungsbeschreibung) 1. Glasfaseranschluss 1.1. Anschluss Die Herstellung des Glasfaseranschlusses einschließlich der Verlegung der Netzanschlussleitung beinhaltet die folgenden Leistungen und erfolgt durch die Stadtwerke Soest GmbH: Verlegen von maimal 30 Metern Leerrohr zwischen der Glasfaser-Haupttrasse und der Hauswand. Bei Längen über 30 Meter wird ein individuelles Angebot erstellt. Einbringen der Glasfaser in das Leerrohr Montage des Hausübergabepunktes (HÜP) in unmittelbarer Nähe zur Hauseinführung Der HÜP wird an einer zwischen Kunden und Stadtwerke Soest vereinbarten Position im Keller oder Erd geschoss im Ein- oder Zweifamilienhaus, in der Nähe der Hauseinführung installiert. Längere Entfernungen können mit der Stadtwerke Soest GmbH abgestimmt werden, dabei sind die Mehrkosten durch den Kunden zu übernehmen. Weiterführende Verkabelung im Haus ist bei freien, durchgehenden Leerrohren und nach Prüfung durch die Stadtwerke Soest möglich. Verkabelungsarbeiten, die nicht durch die Stadtwerke Soest durchgeführt werden, können durch den Hauseigentümer separat bei einer Installationsfirma beauftragt werden Hausübergabepunkt (HÜP) Der HÜP wird als Übergangspunkt zwischen der Außen- Erdglasfaser (Netz der Stadtwerke Soest) und der Installation innerhalb des Gebäudes gesetzt Installation Die Installation des HÜP innerhalb des Hauses des Kunden erfolgt durch die Stadtwerke Soest oder ein durch die Stadtwerke Soest beauftragtes Unternehmen. In der Installation enthalten sind folgende Punkte: An- /Abfahrt zum/vom Kunden Montage der Hauseinführung Montage des HÜP Test der Funktionsfähigkeit des Glasfaseranschlusses und Protokollierung Nicht im Leistungsumfang enthalten und somit nicht zu erbringende Leistungen sind (unter anderem): Mehrspartenhauseinführung (MSH), s. Bauherrenmappe Wand-, Boden- und Deckendurchbrüche, die für den Leitungsweg erforderlich sind Brandabschottungen, die notwendig sind, um die erforderlichen Durchbrüche zu schließen Verlegung neuer und/oder Verlängerung vorhandener Anschlussleitungen und Anschlüsse (Innenhausverkabelung) Bereitstellung/Einrichtung/Verlegung von Stromanschlüssen (wenn nicht vorhanden) Verkabelungen der Komponenten unter Verwendung zusätzlicher oder abweichender Kabel Konfiguration eines Routers auf der LAN- Seite Konfiguration des kundeneigenen Routers Erweiterungen der Reichweite eines evtl. vorhandenen Wireless LAN (WLAN) Neu- oder Änderungsinstallation von Hardware (z.b. Telefone, Telefonanlagen, Computer, Türöffner etc.) und Betriebssystemen Fehlerkorrekturen oder Virenbeseitigung Konfiguration von E- Mailprogrammen Bereitstellung sowie die Deinstallation von Softwarekomponenten oder Treibern Seite 2 von 3
3 Informationen zum Haus- und Glasfaseranschluss (Leistungsbeschreibung) 1.4. Kundenpflichten Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Installation der Hardware durch die Stadtwerke Soest vorliegen. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen geschaffen sein: Der Kunde stellt einen trockenen Raum mit Raumtemperaturen zwischen 0 C und 30 C zur Installation zur Verfügung. Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Gerätes vor unberechtigtem Zugriff Dritter. Kann die Installation des HÜP aufgrund fehlender Voraussetzungen (z.b. Fehlen von Leitungswegen) oder aus anderen vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, hat der Kunde der Stadtwerke Soest für die vergebliche Anfahrt des Technikers oder des Servicepartners, die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste genannte Anfahrtspauschale zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass die Stadtwerke Soest keinerlei Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig sind und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Der Kunde wird alle Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten am Netz der Stadtwerke Soest einschließlich des Netzabschlusspunktes ausschließlich durch die Stadtwerke Soest, oder die durch die Stadtwerke Soest beauftragten Personen ausführen lassen Hauseinführung Die Hauseinführung erfolgt an demselben Punkt wie Strom/Gas und Wasser Installation Sofern der Kunde (nach der gemeinsamen Hausbegehung) einen anderen Ort für die Installation des HÜP wünscht, sind die technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu prüfen. Die Stadtwerke Soest GmbH kann, sofern die Rahmenbedingungen für eine Installation des HÜP an anderer Stelle ungünstig oder technisch nicht realisierbar sind, die Installation an dem anderen Ort ablehnen. Ergänzende Leitungsführungen, die zur Installation des Netzabschlusspunktes in unmittelbarer Nähe der Endeinrichtung durchzuführen sind, werden auf Wunsch nach Aufwand und zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Technikerstundensätzen der Stadtwerke Soest vorgenommen und zzgl. Materialaufwendungen und ggf. Anwendungen beauftragter Dritter abgerechnet Freischaltung Nach Inbetriebnahme des Glasfaseranschlusses erfolgt die Freischaltung des Anschlusses. Seite 3 von 3
4 Grundstücksnutzungsvertrag Grundstücksnutzungsvertrag zwischen Grundstückseigentümer/in 1. Grundstückseigentümer/in oder Hausverwaltung Name / Vorname Telefonnummer Straße / Hausnummer PLZ/Ort 2. Grundstückseigentümer/in (falls zutreffend) Name / Vorname Telefonnummer Straße / Hausnummer PLZ/Ort und der Stadtwerke Soest GmbH, Aldegreverwall 12, Soest. Die Stadtwerke Soest GmbH möchte das untenstehende Grundstück und sich auf diesem befindliche Gebäude mit moderner lichtwellenleiterbasierter Technologie ausstatten und in Ihrem Eigentum befindliche lichtwellenleiterbasierte Infrastrukturen mitbenutzen. Um Ihnen bzw. Ihren Grundstücksnutzen die Möglichkeit zu geben, neben Telefonleistungen hochleistungsfähiges Internet und weitere Dienstleistungen (z.b. TV, Rundfunk) zu nutzen, wird folgender Grundstücksvertrag geschlossen: Der/Die Grundstückseigentümer/in ist damit einverstanden, dass die Stadtwerke Soest GmbH auf dem Grundstück Straße / Hausnummer des Grundstücks Flur-/Katasternummer (falls bekannt) PLZ Ort sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Grundstücks- und Gebäudenetz nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wird und in dem von der Stadtwerke Soest GmbH errichteten Umfang in deren Eigentum verbleibt. Bitte einen Ansprechpartner bei Rückfragen angeben (z.b. Hausmeister, Hausverwalter o.ä.) Name/Vorname Telefonnummer/Mobilfunknummer Mit meiner Unterschrift erkenne ich die umseitig beschriebenen Bedingungen an. Unterschrift Grundstückseigentümer/in (bei Wohnungseigentum Verwalter/in) Geschäftsführer André Dreißen Seite 1 von 2
5 Grundstücksnutzungsvertrag Rechtliche Hinweise 1. Die Gestattung umfasst zudem die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich solcher, die sich im Zuge der technischen Entwicklung neu ergeben, sowie die Versorgung von Nachbargrundstücken. 2. Die Stadtwerke Soest GmbH verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß instandzusetzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/ oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inanspruchnahme durch die Stadtwerke Soest GmbH beschädigt wird. 3. Die Telekommunikationsinfrastruktur auf dem Grundstück und im Gebäude besteht aus der Anschlussleitung von der Grenze des Grundstücks bis zum Hausübergabepunkt (HÜP), der Leitung vom HÜP bis zum Netzabschlussgerät sowie in Abhängigkeit vom Gebäudetyp zusätzlichen Netzkomponenten, die eine fleible Netzstruktur ermöglichen sowie ggf. der Anschlussleitung zum Nachbargrundstück. Die Stadtwerke Soest GmbH wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten und den bestehenden Sicherheitsanforderungen vorinstallierte Hausverkabelungen nutzen. Die genaue Beschreibung der Realisation der Telekommunikationsinfrastruktur ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. 4. Die Festlegung von Art und Lage des Lichtwellenleiternetzes auf dem Grundstück und im Gebäude sowie ggf. durchzuführender Änderungen erfolgt nach Anhörung des Eigentümers unter Wahrung seiner berechtigten Interessen durch die Stadtwerke Soest GmbH. Mitarbeiter von der Stadtwerke Soest GmbH oder beauftragte Dritte sind nach vorheriger Anmeldung, soweit dieses zumutbar ist, berechtigt, das Grundstück und/oder das Gebäude im Rahmen von Arbeiten am vertragsgegenständlichen Lichtwellenleiternetz zu betreten, in dringlichen Fällen auch ohne Anmeldung. 5. Auf Wunsch des Eigentümers beruhende Abweichungen von den Festlegungen in der Leistungsbeschreibung sind vom Eigentümer nach Aufwand zu zahlen. 6. Die Stadtwerke Soest GmbH ist nicht verpflichtet, auf der Grundlage dieses Grundstücksnutzungsvertrages das Lichtwellenleiternetz auf dem Grundstück und im Gebäude zu errichten. Die Stadtwerke Soest GmbH ist berechtigt, jederzeit aus einem beliebigen Grund von der Errichtung des Lichtwellenleiternetzes abzusehen. 7. Die Stadtwerke Soest GmbH ist die ausschließlich Berechtigte zum Betrieb, zur Nutzung sowie der Überlassung an Dritte des von ihr errichteten Lichtwellenleiternetzes auf dem Grundstück und im Gebäude des Grundstückseigentümers. Dies gilt unberührt von gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen der Stadtwerke Soest GmbH, ggf. das errichtete Lichtwellenleiternetz Dritten, insbesondere Wettbewerbern, überlassen zu müssen und dem Recht des Eigentümers/der Eigentümerin, mit Dritten weitere Gestattungsverträge abzuschließen. 8. Bei der Einholung der für die Installation und Nutzung des Lichtwellenleiternetzes auf seinem Grundstück ggf. erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen wird der Eigentümer die Stadtwerke Soest GmbH im Rahmen des Möglichen unterstützen. 9. Geht das Eigentum auf einen Dritten über, gilt 566 BGB. 10. Es wird eine unbestimmte Vertragslaufzeit mit einer erstmaligen Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Unterzeichnung dieses Vertrages bei Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist, vereinbart. Der Vertrag verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung automatisch jeweils um weitere fünf Jahre bei jeweiliger Kündigungsmöglichkeit gemäß oben genannter Frist. Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund sowie gemäß 544 BGB bleibt unberührt. 11. Sofern der Grundstückseigentümer der Stadtwerke Soest GmbH dieses nach Vertragsbeendigung schriftlich mitteilt, wird die Stadtwerke Soest GmbH das vertragsgegenständliche Lichtwellenleiternetz innerhalb eines Jahres nach Zugang der Mitteilung entfernen. 12. Die Stadtwerke Soest GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter zu bedienen. 13. Der Grundstückseigentümer ist darüber hinaus zur Kostentragung verpflichtet, sollte aus von ihm veranlassten Gründen eine Verlegung des Lichtwellenleiternetzes oder Teilen des Lichtwellenleiternetzes erforderlich werden. Dies gilt nicht sofern die vorgenannte Verlegung ausschließlich zur Versorgung des Nachbargrundstücks dient. 14. Die Stadtwerke Soest GmbH ist berechtigt, die erhobenen personenund gebäudebezogenen Daten zu speichern und zu verarbeiten, sofern dies im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages erforderlich ist. Verantwortliche Stelle gemäß Bundesdatenschutzgesetz ist die Stadtwerke Soest GmbH. 15. Dieser Vertrag gilt auch für im Sinne des 15 AktG verbundene Unternehmen von der Stadtwerke Soest GmbH. 16. Errichtung und Betrieb des vertragsgegenständlichen Lichtwellenleiternetzes richten sich ausschließlich nach diesem Vertrag. 17. Sollten einzelne Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. In diesem Fall werden die Parteien die betroffenen Bestimmung durch eine der betroffenen Bestimmung wirtschaftlich am Nächsten kommende Bestimmung ersetzen. Gleiches gilt, sofern sich eine Vertragslücke herausstellen sollte. 18. Änderungen und/oder Ergänzungen diese Vertrages bedürfen der Schrift form. Gleiches gilt für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Seite 2 von 2
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