Konzept für die Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann. vom 4. September 2009
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- Wilhelm Biermann
- vor 8 Jahren
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1 Konzept für die Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann
2 Gemeinde Wolhusen Seite 2 / 13 Inhaltsverzeichnis Seite I Allgemeine Bestimmungen...5 Art. 1 Zielsetzung...5 Art. 2 Geltungsbereich...5 II Verantwortliche...5 Art. 3 Verantwortliche...5 III Berufsbildner/in...5 Art. 4 Anforderungen...5 Art. 5 Aufgaben...6 IV Praxisbildner/in...6 Art. 6 Anforderungen...6 Art. 7 Aufgaben...7 V Weitere Mitarbeitende...7 Art. 8 Aufgaben...7 VI Art. 9 Art. 10 Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann...7 Lehrstellenangebot...7 Anforderungen...8 VII Betrieblicher Teil...8 Art. 11 Ausbildungsprogramm...8 Art. 12 Einsatzplan...8 VIII Art. 13 Art. 14 Lernwerkstatt...8 Teilnehmende...8 Zielsetzung...9 IX Rapport...9 Art. 15 Rapport...9 Art. 16 Kontakt mit Erziehungsberechtigten...9 X Schulischer Teil...9 Art. 17 Schulischer Teil...9
3 Gemeinde Wolhusen Seite 3 / 13 XI Auswahlverfahren...10 Art. 18 Ablauf XII Lernende...10 Art. 19 Pflichten Art. 20 Rechte Art. 21 Kosten für die Ausbildung XIII Beendigung Lehrverhältnis...12 Art. 22 Weiterbeschäftigung im Lehrbetrieb Art. 23 Lehrzeugnis Art. 24 Lehrabschluss XIV Schnupperlehren...12 Art. 25 Schnupperlehrangebot XV Übergangs- und Schlussbestimmungen...13 Art. 26 Inkrafttreten... 13
4 Gemeinde Wolhusen Seite 4 / 13 Abkürzungen GG Gemeindegesetz vom 4. Mai GO Gemeindeordnung vom 24. September 2007 OrgV Organisationsverordnung vom 24. Januar 2008 VRG Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 3. Juli BBG Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz) vom 13. Dezember BBV Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung) vom 19. November BMV Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung) vom 30. November SRL SRL 40 3 SR SR SR
5 Gemeinde Wolhusen Seite 5 / 13 Gestützt auf Art. 27 Abs. 1 lit. c OrgV erlässt die Geschäftsleitung der Gemeinde Wolhusen folgendes Konzept: I Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zielsetzung Das vorliegende Konzept soll klare Regelungen für die auf der Gemeindeverwaltung Wolhusen angebotene Berufslehre als Kauffrau/Kaufmann enthalten. Art. 2 Geltungsbereich 1 Dieses Konzept gilt für alle Lernenden der Gemeindeverwaltung Wolhusen. 2 Ausgenommen sind Lernende des Regionalen Zivilstandsamtes Wolhusen. II Verantwortliche Art. 3 Verantwortliche 1 Für die Ausbildung der Lernenden verantwortlich sind: a Berufsbildner/in (Ausbildungsverantwortliche/r) b Praxisbildner/innen c übrige Mitarbeitende 2 Bei Verhinderung der/des Berufsbildner/in wird diese/r durch die/den Praxisbildner/in des Regionalen Steueramtes vertreten. 3 Die einzelnen Bereiche regeln die Stellvertretung ihrer Praxisbildner/innen selber. III Berufsbildner/in Art. 4 Anforderungen 1 Als Berufsbildner/in wird von der Geschäftsleitung eine kompetente Persönlichkeit gewählt, welche Erfahrungen im Umgang mit Lernenden aufweisen kann und über die nötige Sozialkompetenz und Einfühlungsvermögen verfügt.
6 Gemeinde Wolhusen Seite 6 / 13 2 Als Berufsbildner/in gilt die juristisch verantwortliche Person des Lehrbetriebes, welche den Ausbildungskurs für Ausbildner und Ausbildnerinnen gemäss Art. 44 BBV besucht und den entsprechenden Ausweis erworben hat. 3 Die/der Berufsbildner/in hat die obligatorischen Modulschulungen des Vereins Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz zu besuchen. 4 Die/der Berufsbildner/in hat sich regelmässig weiterzubilden, damit sie/er den Anforderungen der berufspraktischen Bildungstätigkeit genügen kann. 5 Die/der Berufsbildner/in ist die Ansprechperson gegenüber dem Lernenden, dessen Eltern, der Berufsschule, des Vereins Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz sowie der Praxisbildner/innen. Art. 5 Aufgaben Die/der Berufsbildner/in hat folgende Aufgaben: a Erstellung eines individuellen Ausbildungsprogrammes gemäss Art. 11 nachstehend in Zusammenarbeit mit den Praxisbildner/innen b Erstellung eines Einsatzplanes gemäss Art. 12 nachstehend c Vorbereitung und Koordination des Auswahlverfahrens der zu besetzenden Lehrstelle gemäss Art. 18 ff. nachstehend d Abschluss Lehrvertrag und Einholung Genehmigung durch kantonale Dienststelle Berufs- und Weiterbildung e Erstellung Dossier über Lernende/r f Organisation der Übergabe und Austausch mit der/dem Praxisbildner/in spätestens zwei Wochen vor Bereichswechsel g Rapport mit Lernenden gemäss Art. 15 nachstehend h Teilnahme an Veranstaltungen wie Informationsveranstaltungen, Lehrergesprächen der Berufsschulen sowie des Vereins Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz i Organisation und Durchführung Lernwerkstatt gemäss Art. 13 und Art. 14 nachstehend j Teilnahme an Lehrabschlussfeier k Ausstellung Lehrzeugnis IV Praxisbildner/in Art. 6 Anforderungen 1 In jedem Bereich gemäss Einsatzplan wird die/der Lernende von einer kompetenten Persönlichkeit (Praxisbildner/in) begleitet und ausgebildet.
7 Gemeinde Wolhusen Seite 7 / 13 2 Die/der Ausbildungsverantwortliche hat die obligatorischen Modulschulungen des Vereins Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz zu besuchen. 3 Die/der Ausbildungsverantwortliche hat sich regelmässig weiterzubilden, damit sie/er den Anforderungen der berufspraktischen Bildungstätigkeit genügen kann. Art. 7 Aufgaben Die Praxisbildner/innen haben folgende Aufgaben: a b c d e f g h i j Mitarbeit und Unterstützung Berufsbildner/in beim Auswahlverfahren der zu besetzenden Lehrstelle Bewertung der Leistung und des Verhaltens der/des Lernenden aufgrund von Leistungszielen (Durchführung ALS) Initiierung und Bewertung der Prozesseinheiten (Durchführung PE) rechtzeitige Synchronisation ALS und PE mit rals und direkte Übermittlung auf Bildungsserver Abgabe Protokoll der synchronisierten ALS und PE an Berufsbildner/in zur Kenntnisnahme Information Berufsbildner/in über wichtige Vorkommnisse Unterstützung Berufsbildner/in bei deren/dessen Aufgaben nach Möglichkeit Teilnahme an Veranstaltungen wie Informationsveranstaltungen, Lehrergesprächen der Berufsschule sowie des Vereins Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz Begleitung und Betreuung Interessierte anlässlich Schnuppertag und Erstellung Beurteilungsbogen der Berufs- und Studienberatung Luzern, welcher der/dem Berufsbildner/in einzureichen ist Ansprechpartner/in gegenüber Lernende/r in 2. Linie V Weitere Mitarbeitende Art. 8 Aufgaben Die weiteren Mitarbeitenden in den einzelnen Bereichen unterstützen die Berufs- und Praxisbildner/innen bei deren Aufgaben. VI Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann Art. 9 Lehrstellenangebot Die Gemeindeverwaltung Wolhusen bietet drei Lehrstellen als Kauffrau/Kaufmann an, d. h. pro Jahr wird ein/e Lernende/r ausgebildet. Vorzugsweise wird das Profil E angeboten, wobei auch Profil B oder M denkbar sind.
8 Gemeinde Wolhusen Seite 8 / 13 Art. 10 Anforderungen Anforderungen an die/den künftige/n Lernende/n: a b c d e f g h Schüler/in mit guten bis sehr guten Noten in der Sekundarstufe I (Niveau A/B) in den Hauptfächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik gutes bis sehr gutes Arbeitsverhalten und Verhalten in der Gemeinschaft angenehme Umgangsformen und gutes Auftreten Teamfähigkeit gute Auffassungsgabe zuverlässig, ehrlich und verschwiegen Freude, in einem Dienstleistungsbetrieb mit Kundenkontakt tätig zu sein Verständnis für eine gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeit VII Betrieblicher Teil Art. 11 Ausbildungsprogramm 1 Gemäss dem Einsatzplan gemäss Art. 12 nachstehend und Anhang 1 wird die/der Lernende von der/dem jeweiligen Praxisbildner/in begleitet und ausgebildet. 2 Jeweils pro Lehrjahr werden mit 2 Arbeits- und Lernsituationen (ALS) je 8 Leistungs- und Verhaltensziele vereinbart und beurteilt. 3 In jedem Lehrjahr wird eine Prozesseinheit (PE) erarbeitet und im überbetrieblichen Kurs (ÜK) präsentiert. Art. 12 Einsatzplan 1 Während der Dauer der Lehrzeit wird die/der Lernende in den einzelnen Bereichen gemäss dem Einsatzplan im Anhang 1 von einer kompetenten Persönlichkeit (Praxisbildner/in) begleitet und ausgebildet. 2 Die angeschlossenen Gemeinden wie die Gemeinde Werthenstein haben sich bei ihrer Einsatzplanung für die Ausbildung bei der Gemeindeverwaltung Wolhusen dem Einsatzplan gemäss Art. 12 anzupassen. VIII Lernwerkstatt Art. 13 Teilnehmende Sämtliche Lernenden der Gemeinde Wolhusen treffen sich zweimal jährlich zu einer gemeinsamen Lernwerkstatt.
9 Gemeinde Wolhusen Seite 9 / 13 Art. 14 Zielsetzung 1 Im Rahmen der Lernwerkstatt soll der Austausch der Lernenden sämtlicher Bereiche gefördert und gepflegt werden. 2 Die Lernwerkstatt soll jedoch auch Plattform für gemeinsame Aktivitäten, Pflege der Geselligkeit und gemeinsamem Mittagessen bieten. 3 Möglich sind auch Austauschtage in den anderen Bereichen wie Technischer Dienst, Technischer Hauswartdienst etc. IX Rapport Art. 15 Rapport 1 Spätestens drei Monate nach Lehrbeginn lädt die/der Berufsbildner/in die/den Lernende/n zu einem ersten Standortgespräch ein. 2 Jeweils nach Erhalt des Schulzeugnisses führt die/der Berufsbildner/in mit der/dem Lernenden ein weiteres Standortgespräch. 3 Weitere Gespräche finden nach Bedarf statt. Art. 16 Kontakt mit Erziehungsberechtigten 1 Die/der Berufsbildner/in lädt die Erziehungsberechtigten vor Lehrbeginn zum gegenseitigen Kennenlernen und Vorstellen des Lehrbetriebes ein. 2 Die/der Berufsbildner/in und die/der aktuelle Praxisbilnder/in führen mit den Erziehungsberechtigten jährlich ein Gespräch. 3 Weitere Gespräche finden nach Bedarf statt. X Schulischer Teil Art. 17 Schulischer Teil 1 An zwei Tagen pro Woche besucht die/der Lernende das Berufsbildungszentrum Willisau (Profil E und B im 3. Lehrjahr nur noch einen Tag). 2 An vier ÜK zu 4 Tagen werden der/dem Lernenden zusätzlich Branchenkenntnisse vermittelt.
10 Gemeinde Wolhusen Seite 10 / 13 XI Auswahlverfahren Art. 18 Ablauf 1 Die Ausschreibung der für das kommende Jahr zu besetzenden Lehrstelle erfolgt mittels Stelleninserats, allenfalls gemeinsam mit umliegenden Gemeinden, in den Print- und elektronischen Medien. 2 Die Bewerbungsfrist läuft jeweils bis zur vorher vereinbarten Frist. 3 Innerhalb einer Woche selektieren die Praxisbildner/innen im Normalfall max. 3 Bewerber/innen vor. 4 Die Bewerber/innen in der engeren Auswahl haben innerhalb der nächsten 3 Wochen eine halbtägige Schnupperlehre zu absolvieren. Der Tagesablauf dieses Schnuppertages richtet sich nach dem Ablaufplan gemäss Anhang 2. Anlässlich des Schnuppertages wird die/der Bewerber/in entsprechend dem Beurteilungsbogen der Berufs- und Studienberatung Luzern beurteilt. Verantwortung dafür tragen die Praxisbildner/innen in den einzelnen Bereichen. Bei gleicher Eignung haben Bewerber aus der Gemeinde Wolhusen den Vorzug. 5 In der kommenden Woche erfolgt die Auswahl/Zusage durch die Geschäftsleitung auf Antrag der Praxisbildner/innen. 6 Die Zeugnisse sind durch die/den ausgewählte/n Lernende/n auch nach der Zusage zur Kenntnisnahme vorzulegen. XII Lernende Art. 19 Pflichten 1 Die/der Lernende hat alles zu tun, um das Lernziel zu erreichen. Sie/er hat die Anweisungen der Vorgesetzten zu befolgen, die ihr/ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen und das Geschäftsgeheimnis zu wahren. 2 Zu den weiteren Pflichten gehören der Besuch der Berufsschule, der Überbetrieblichen Kurse, der Fremdsprachenaufenthalte sowie die Absolvierung der Lehrabschlussprüfung. 3 Die/der Lernende hat die/den Praxisbildner/in über besondere Vorkommnisse unaufgefordert und sofort zu informieren. 4 Die täglichen und periodischen Verrichtungen der/des Lernenden richten sich nach dem Ämtliplan gemäss Anhang 3.
11 Gemeinde Wolhusen Seite 11 / 13 5 Die unterrichtsfreie Zeit an der Berufsschule ist im Lehrbetrieb zu absolvieren. 6 Die Lernenden haben ihre Ferien bis jeweils 15. März der/dem Praxisbildner/in einzureichen. Bei der Planung ist auf die weiteren Mitarbeitenden des Bereiches sowie die weiteren Lernenden Rücksicht zu nehmen. Art. 20 Rechte 1 Die/der Lernende hat Anspruch auf einen Lehrlingslohn. Dieser richtet sich nach den Lohnempfehlungen der kantonalen Dienststelle Berufs- und Weiterbildung. Die Lernenden sind für die Bemessung eines 13. Monatslohnes den weiteren Mitarbeitenden der Gemeinde gleichgestellt. 2 Die/der Lernende hat bis zum 20. Altersjahr Anspruch auf fünf Wochen Ferien. Im Übrigen gilt betreffend Arbeitszeit und Ferien die jeweilige Arbeitszeitordnung der Gemeinde Wolhusen wie für die weiteren Mitarbeitenden. 3 Die Gemeinde Wolhusen versichert die/den Lernende/n bei der Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung sowie der Krankentaggeldversicherung. 4 Der Lehrbetrieb stellt der/dem Lernenden die benötigte Zeit für den Besuch der Berufsschule, des Basiskurses, die Vorbereitung der PE sowie die Vorbereitung der Lehrabschlussprüfung zur Verfügung. 5 Die/der Berufsbildner/in, die Praxisbildner/innen sowie die weiteren Mitarbeitenden haben das nötige Wissen der/dem Lernenden fachgemäss, systematisch zu vermitteln und sie/ihn zu unterstützen. 6 Die/der Lernende wird zu Anlässen der Gemeinde wie Personalfeier, Personalausflug und -infos wie die weiteren Mitarbeitenden eingeladen. Es gelten die jeweiligen Konzepte für den Personalausflug und die Personalfeier der Gemeinde Wolhusen. Art. 21 Kosten für die Ausbildung 1 Die Kostentragung richtet sich nach der jeweils geltenden Kostenzusammenstellung der kantonalen Dienststelle Berufs- und Weiterbildung. 2 Für die obligatorischen Sprachaufenthalte der Lernenden im Ausland übernimmt die Gemeinde als Lehrbetrieb 50 % der Kosten und Auslagen. 3 Im Übrigen gelten die jeweiligen Richtlinien zur Ausrichtung von Spesen und Entschädigungen wie für die weiteren Mitarbeitenden.
12 Gemeinde Wolhusen Seite 12 / 13 XIII Beendigung Lehrverhältnis Art. 22 Weiterbeschäftigung im Lehrbetrieb Das Lehrverhältnis endet mit dem im Lehrvertrag festgelegten Datum. Spätestens drei Monate vor Lehrende ist die/der Lernende durch die/den Berufsbildner/in über eine allfällige Weiterbeschäftigung bzw. Nichtweiterbeschäftigung zu informieren. Art. 23 Lehrzeugnis Nach Beendigung der Lehre hat die/der Berufsbildner/in ein Zeugnis auszustellen, das die erforderlichen Angaben über den erlernten Beruf, die Fähigkeiten und Leistungen, das Verhalten und die Dauer der Lehre enthält. Art. 24 Lehrabschluss 1 Zur erfolgreich bestandenen Lehre erhält die/der Lernende von der Gemeinde Wolhusen ein Präsent. 2 An der Lehrabschlussfeier wird die/der Lernende durch die/den Gemeindepräsident/in und die/den Berufsbildner/in begleitet. 3 Die Eltern der/des Lernenden werden im Anschluss an die Lehrabschlussfeier zu einem gemeinsamen Nachtessen eingeladen. XIV Schnupperlehren Art. 25 Schnupperlehrangebot 1 Die Gemeindeverwaltung Wolhusen bietet Interessierten eintägige Schnupperlehren an. 2 Die/der Berufsbildner/in koordiniert die Termine in Absprache mit den Praxisbildner/innen. 3 Anlässlich des Schnuppertages wird die/der Interessierte entsprechend dem Beurteilungsbogen der Berufs- und Studienberatung Luzern beurteilt. Anhand dieser Beurteilungsbogen erstellt die/der Berufsbildner/in eine Gesamtbeurteilung der/des Interessierten.
13 Gemeinde Wolhusen Seite 13 / 13 XV Übergangs- und Schlussbestimmungen Art. 26 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1. August 2009 in Kraft. Wolhusen, 4. September 2009 Geschäftsleitung Wolhusen Willi Bucher Gemeindeammann Iwan Fellmann Gemeindeschreiber
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