Berechnen Sie Ihre Versorgungslücke 11. Was gilt für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung? 15
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- Hildegard Hochberg
- vor 8 Jahren
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2 4 Inhalt Einführung 7 Berechnen Sie Ihre Versorgungslücke 11 So ermitteln Sie den finanziellen Bedarf für Ihren Ruhestand 11 Wie viel von Ihrem Bedarf haben Sie bereits abgedeckt? 13 Wie lässt sich die Lücke bei der Altersversorgung schließen? 14 Was gilt für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung? 15 Wer muss zwingend Mitglied der Deutschen Rentenversicherung sein? 16 Lohnt sich die Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung? 28 Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung? 32 Wie ist die Besteuerung der Renten geregelt? 39 Was bringt die Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk? 41 Im Vergleich: Deutsche Rentenversicherung und Versorgungswerke 46 Besonderes Verfahren: die Künstlersozialkasse 48 Steuerliche Förderung: Rentenversicherungsbeiträge sind Sonderausgaben 57 Welche Produkte stehen für die private Altersvorsorge zur Wahl? 63 Wie finde ich heraus, was zu mir passt? 64 Welche Qualitätsanforderungen gelten für die Beraterinnen und Berater? 69 Auf diese Kriterien sollten Sie achten, wenn Sie sich über Anlageprodukte informieren 70 Basisrente (Rürup-Rente) 75 Riester-Rente 87
3 Inhalt 5 Private und fondsgebundene Leibrenten mit und ohne Kapitalwahlrecht 93 Selbst genutzte und fremdvermietete Immobilien 102 Aktienkauf 119 Investmentfonds 127 Offene Immobilienfonds 134 Rentenfonds 139 Aktienfonds 143 Bundesschatzbriefe und Co. 147 Das eigene Unternehmen als Bestandteil der Altersvorsorge 153 Glossar 155 Stichwortverzeichnis 163 Die Autorin 166
4 7 Einführung Altersvorsorge taugt nur dann etwas, wenn Sie sich darauf verlassen können, dass Ihr Geld auch bei einer Pleite, zum Beispiel der Bank, sicher angelegt ist. Das hat auch der Gesetzgeber eingesehen und deshalb zum den Schutz von Anlagen durch eine Änderung des Anlegerentschädigungsgesetzes erheblich verbessert. WAS PASSIERT BEI INSOLVENZ UND BEZUG VON HARTZ IV? Wir wissen, wie wichtig der Schutz Ihres für die Altersversorgung angelegten Vermögens ist. Daher haben wir bei jedem Produkt, das für die Altersvorsorge infrage kommt und das wir in den folgenden Kapiteln beschreiben, auch dargestellt, wie sicher Ihr Vermögen bei einer Insolvenz beispielsweise der Bank ist. Und Sie erfahren noch mehr: Da gerade bei Selbstständigen nicht auszuschließen ist, dass das eigene Unternehmen in Insolvenz gerät, sind wir der Frage nachgegangen, was Ihnen von Ihrem in die Altersvorsorge investierten Kapital bleibt, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen insolvent werden oder Arbeitslosengeld II (ALG II, auch bekannt als Hartz IV) beanspruchen müssen. Sie werden sehen: Zwischen den einzelnen Produkten gibt es erhebliche Unterschiede. Manche Produkte sind zwar nicht insolvenzfest, brauchen aber bei Bezug von ALG II nicht verwertet zu werden; andere bleiben Ihnen sogar im Fall der Insolvenz. Wieder andere Anlagen müssen bei Bezug von ALG II zunächst verbraucht werden. Diese Unterschiede sollten Sie unbedingt bei der Gestaltung Ihrer Altersvorsorge berücksichtigen und zumindest für die Grundversorgung Produkte auswählen, die sowohl eine Insolvenz als auch den Bezug von ALG II überstehen. Bislang wurde durch Einlagensicherungsfonds zwingend das bei den deutschen Banken privat angelegte Vermögen zu 90 Prozent abgesichert, allerdings nur bis zu einer Obergrenze von Euro. Somit konnten Kunden bei der Insolvenz einer Bank mit einer Erstattung von maximal Euro (zehn Prozent von Euro = Euro) rechnen. Seit dem sind nunmehr
5 8 Einführung 100 Prozent des Vermögens und bis zu Euro über die Einlagensicherung abgesichert. Ab 2011 steigt der Mindestschutz weiter auf Vermögen bis zu Euro. Einlagensicherung heißt, dass bei Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Insolvenz der Bank eine Rückzahlungsgarantie besteht. Allerdings gilt das nicht für jedes bei Banken angelegte Vermögen. Geschützt sind folgende Anlagen: Sichteinlagen (Girokonten) Sparguthaben (Sparbücher/Sparbriefe, sofern sie auf Namen ausgestellt sind) Termingelder Auf Namen lautende Schuldverschreibungen, Schuldscheine und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften Nicht unter die Einlagensicherung fallen solche Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen. Die Einlagensicherung der privaten Bank- und Geldinstitute erfolgt über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (edb). Allerdings sind hier nur die deutschen Bankinstitute zusammengeschlossen. Auf der Homepage des edb ( können Sie nachlesen, welche Bank- und Geldinstitute dort erfasst sind. Tochterunternehmen ausländischer Banken unterliegen der deutschen Finanzaufsicht, für die die deutsche Einlagensicherung gilt. Davon zu unterscheiden sind die vielen ausländischen Banken, die in Deutschland nur eine Zweigniederlassung oder eine Zweigstelle betreiben. Für sie gilt das ausländische Recht und treten die ausländischen Entschädigungseinrichtungen ein. Der zum in Deutschland eingeführte gesetzliche Mindestschutz für Vermögen bis zu Euro beruht auf der Umsetzung ei-
6 Einführung 9 ner EU-Richtlinie. Sie gilt auch in allen anderen EU-Staaten, damit EUweit ein einheitlicher Mindestschutz besteht. Ab 2011 soll der Mindestschutz dann EU-weit auf Euro steigen. Besonders sicher ist Ihr Geld bei Sparkassen angelegt, denn bei ihnen sind die Einlagen doppelt geschützt. Einerseits sichern die Kommunen die Sparkassen (Gewährträgerhaftung der Kommune), andererseits bestehen zwischen den Sparkassen regionale und überregionale Sicherungssysteme. Auch die Genossenschaftsbanken bieten seit langem eine hundertprozentige Einlagensicherung durch die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken in Form von Garantiefonds. Später können Sie es noch genauer nachlesen: Über die Einlagensicherung werden Einlagen bei den Banken abgesichert, nicht aber jedes über das Kreditinstitut angebotene Finanzprodukt. Investieren Sie etwa einen Teil Ihres Vermögens in einen Aktienfonds und verlieren die Aktien an Wert, wird dieser Verlust nicht durch die Einlagensicherung erfasst. Das Risiko des Kursverlustes nimmt Ihnen niemand ab. Auch Immobilienfonds können, zum Beispiel wenn sich ein Gebäude als marode oder schwer vermietbar erweist, an Wert verlieren. Auch dieses Risiko ist nicht von der Einlagensicherung erfasst. Deshalb unser Tipp: Klären Sie genau, welche Risiken mit dem jeweiligen Produkt verbunden sind. Hier helfen Ihnen unsere Erläuterungen bei dem jeweiligen Vorsorgeprodukt. Ebenfalls nicht gesichert sind sämtliche Produkte des grauen Marktes. Auch darüber erfahren Sie in diesem Buch mehr Susanne Christ Rechtsanwältin/Fachanwältin für Steuerrecht
7 10
8 11 Berechnen Sie Ihre Versorgungslücke Altersvorsorge regelt sich nicht von selbst erst recht nicht bei Selbstständigen. Sogar wenn Sie als Selbstständige oder Selbstständiger bereits Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlen, reichen die Renten daraus meist nicht aus, um den finanziellen Bedarf im Ruhestand zu decken. Wenn Sie darüber nachdenken wollen, wie sich die Lücke bei der Versorgung schließen lässt, stehen die folgenden Fragen am Anfang Ihrer Überlegungen: 1 Wie hoch wird Ihr finanzieller Bedarf im Alter sein? 2 In welchem Umfang haben Sie diesen Bedarf bereits gedeckt? Die Differenz zwischen den beiden sich ergebenden Werten, die sogenannte Versorgungslücke, zeigt Ihnen, in welchem Umfang noch Investitionen zur finanziellen Absicherung Ihres Ruhestandes notwendig sind. Selbstverständlich müssen Sie bei Ihren Planungen auch Ihre persönliche finanzielle Leistungskraft berücksichtigen. Gerade bei Selbstständigen schwanken die Einnahmen oftmals ganz erheblich. Diesen Umstand müssen Sie einkalkulieren, damit Sie zukünftig nicht immer wieder in Zahlungsschwierigkeiten geraten. So ermitteln Sie den finanziellen Bedarf für Ihren Ruhestand Wer sich Gedanken über seine Altersvorsorge macht, muss klären, welchen Bedarf er eigentlich im Alter haben wird. Das hängt mit einer Fülle von Faktoren zusammen, die sehr unterschiedlich sind. Wir haben Ihnen in der folgenden Tabelle die wichtigsten Kosten zusammengestellt. Ein Arbeitsblatt, das Sie direkt in die Textverarbeitung übernehmen können, und einen Rechner hierzu finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM.
9 12 Berechnen Sie Ihre Versorgungslücke IHR VORAUSSICHTLICHER BEDARF IM RUHESTAND Aufwendungen im Ruhestand Geschätzte Kosten/Jahr in Euro Allgemeine Lebenshaltungskosten für Lebensmittel, Kleidung, Eintrittsgelder, Fahrtkosten, Autokosten, Abonnements für Zeitschriften Kosten der eigenen Wohnung (Miete oder Aufwendungen für im Eigentum stehende Wohnung/Haus) Krankenversicherung und andere Versicherungen (zum Beispiel Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutzversicherung) Einkommensteuer, auch aufgrund der nachgelagerten Besteuerung der Renten Kosten für geplante Unternehmungen im Ruhestand, etwa Reisen oder Anschaffungen Durchschnittliche Anschaffungskosten für verbrauchte Gegenstände, etwa Computer, Fernsehgerät, Möbel, Auto Ausbildungskosten für eventuell sich noch in Ausbildung befindliche Kinder Mitgliedsbeiträge, etwa für Sportverein, politische Partei Weitere Verpflichtungen Summe jährlich Summe jährlich / 12 Monate = monatlicher Bedarf Ermitteln Sie zunächst Ihren voraussichtlichen notwendigen Bedarf, damit Sie wissen, was Sie bei sparsamer Lebensweise benötigen. In einer zweiten Berechnung können Sie dann die nicht notwendigen, erwünschten Ausgaben mit aufnehmen. So bekommen Sie einen guten Überblick darüber, wie viel Sie unbedingt investieren sollten, können aber auch abschätzen, welche Vorteile entstehen, wenn Sie mehr in Ihre Altersvorsorge investieren.
10 163 Stichwortverzeichnis 5/6-Regelung 18f. Aktien 119ff. Aktienfonds 143ff. Anleihen 140 Arbeitgeberbeitrag 60 Arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger 17f., 21, 23 Architektenkammer 44 Ausgabeaufschlag 137, 141 Basisrente 75 Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 23 Befreiungsantrag 20 Beherrschender GmbH-Geschäftsführer 21 Berufsständische Kammer 43 Berufsständisches Versorgungswerk 58 Berufsunfähigkeitsrente 76 Bewertungskriterium - Besteuerung 73 - Ertragsaussichten 71 - Flexibilität 72 - Hartz-IV-Festigkeit 72 - Insolvenzfestigkeit 72 - Kosten einer Geldanlage 71 - Risiko der Anlage 71 - Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals 72 - Zeitaufwand 73 Bezirksschornsteinfegermeister 27 Bund der Versicherten 67 Bundesobligationen 148f. Bundesschatzbriefe 147ff. Bundeswertpapiere 147, 150 Denkmalsanierung 111 Deutsche Rentenversicherung 15 Dividende 119ff., 124 Doppelbesteuerungsabkommen 133, 139 Eigenes Unternehmen 153 Einkommensabhängiger Beitrag 32ff. Energiepass 113 Entgeltpunkte 29 Ertragsanteil 73, 86, 101 Ertragswertbesteuerung 73, 101 Erwerbsminderungsrente 76 Erzieher 23 Euro Overnight Index Average (Eonia) 150 Exchange Trade Funds (ETF) 145 Finanzierungsschätze 148 Fondsbank 132, 135 Fondsgebundene Leibrente 93 Fondsgebundene Rentenversicherung 78 Fondsgesellschaft 135, 143, 146 Forstwirt 16 Freiberufler 41 Freiwillig Versicherte 27, 38f. Freiwillige Pflichtmitgliedschaft 27f. Fremdvermietete Immobilie 112 Garantiezins 94 Gesamtkostenquote 131, 137, 141 Gesetzliche Rentenversicherung 58 Gewinnausschüttung 120
11 164 Stichwortverzeichnis Günstigerprüfung 92, 124f. Halber Regelbeitrag 34 Handwerker 25 Handwerksrolle 25 Hausgewerbetreibender 24, 38 Häusliches Arbeitszimmer 110 Hebamme 24 Honorarbasierte Beratung 66 Immobilie 102 Indexfonds 144 Investmentfonds 127 Investmentgesetz (InvG) 128 Kapitalwahlrecht 93 Klassische Rentenversicherung 78 Künstler 24, 48 - mehrere Jobs 54 Künstlerkatalog 49 Künstlersozialabgabe 48 Künstlersozialkasse (KSK) 15, 48 Künstlersozialversicherung 48 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) 24, 48 Küstenschiffer und Küstenfischer 24, 38 Landwirt 16 Landwirtschaftliche Alterskasse 16, 58 Lehrer 23 Liebhaberei 52 Mehrwertsteuer 110 Nachgelagerte Besteuerung 39, 57, 73, 75, 85, 158 Obstbauer 16 Offene Immobilienfonds 128, 134 Offene Investmentfonds 128 Persönlicher Spitzensteuersatz 84 Pflegeperson 23 Protektor Lebensversicherungs-AG 82, 94 Provisionsbasierte Beratung 64 Publizist 24, 48 - mehrere Jobs 54 Qualitätsanforderung 69 Regelbeitrag 32ff., 38, 57 Rendite 64f., 71, 78 Rentenberechnung 29 Rentenbesteuerung 73, 101 Rentenerhöhung 40 Rentenfaktor 29 Rentenfonds 139 Rentenversicherungspflicht 15, 23, 25 Rentenwert 29 Riester-Rente 87, 89 - Grundzulage 88 - Kinderzulage 88 - Mindesteigenleistung 88 - Notwendige Sparleistung 88 Rückkaufswert 96 Rürup-Rente 75, 78f. Schädliche Verwendung 91 Scheinselbstständigkeit 20 Schuldbuchkonto 147 Seelotse 24, 38 Selbst genutzte Immobilie 102, 105 Selbstständige Berater 19 Sicherungsfonds 82, 94 Sonderabschreibung 119 Sonderausgaben 57 - Versicherungsbeiträge 57 Sondervermögen 135 Sparbuch 71 Statusfeststellung 21 Tagesanleihen 148, 150 Tagesgeldzinssatz 150 Tätigkeitsbeschreibung 50 Teichwirt 16 Total Expense Ratio (TER) 131, 137
12 Stichwortverzeichnis 165 Umlageverfahren - Gesetzliche Rentenversicherung 28 Umsatzsteuer 110 Verbraucherzentrale - Beratung 67 Versicherungsberater 67 Versicherungspflichtiger Handwerker 25 Versorgungslücke 11, 14 Versorgungswerk 41, 43f. Vorsteuerabzug 110 Zugangsfaktor 29 Zweitjob 54
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