Wie Patchworkfamilien funktionieren

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2 Wie Patchworkfamilien funktionieren

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4 Cornelia Döbeli Wie Patchworkfamilien funktionieren Das müssen Eltern und ihre neuen Partner über ihre Rechte und Pflichten wissen n n n ein ratgeber aus der beobachter-praxis n n n

5 Dank Meinen Kolleginnen und Kollegen im Beobachter-Beratungszentrum Nicole Fernandez, Gabriele Herfort, Gitta Inderhees, Regina Jäggi, Walter Noser, Karin von Flüe, Verena Walther und Marcel Weigele danke ich ganz herzlich für die kritische Durchsicht des Manuskripts und ihre wertvollen Anregungen. Ein herzliches Dankeschön auch an alle Bekannten und weiteren Personen, die sich für ein Porträt oder Interview zur Verfügung gestellt haben. Ein grosser Dank geht sodann an Dr. iur. Yvo Biderbost von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich, Jürgen Feigel, dipl. Sozialpädagoge und Familientherapeut, Ursula Grimm von der Budgetberatung Schweiz, Maia Jaggi vom Bundesamt für Sozialversicherungen und an all die anderen Personen auf Ämtern, Behörden und in Schulen für ihre Inputs. Ein besonderes Dankeschön schliesslich an meine Lektorinnen Ursula Trümpy und Käthi Zeugin für ihre wertvolle Unterstützung und die angenehme Zusammenarbeit. Beobachter-Edition 2013 Axel Springer Schweiz AG Alle Rechte vorbehalten Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich Lektorat: Käthi Zeugin und Ursula Trümpy, Zürich Illustrationen: Iris Wolfermann, Berlin Umschlaggestaltung und Reihenkonzept: buchundgrafik.ch Umschlagfoto: Bilder fotolia (4), Privat (3) Bildkomposition: Isabel Thalmann, buchundgrafik, Zürich Satz: Cornelia Federer Druck: Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KG, Calbe ISBN epdf ISBN Mit dem Beobachter online in Kontakt:

6 Inhaltsverzeichnis Vorwort Das erste Weihnachtsfest in neuer Konstellation Patchworkfamilien eine einführung Was ist eine Patchworkfamilie? Welche rechtsregeln gelten? Für Verheiratete: drei explizite artikel im ZGb Was gilt in nichtehelichen lebensgemeinschaften? Was gilt in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften? Zwei Wohnungen, 200 Meter voneinander entfernt das Patchworkkonkubinat Die neue Partnerschaft Wie sagen wir es den Kindern? Eine beziehung zum Kind der Partnerin aufbauen Kinder reagieren unterschiedlich Besuchsrecht und neuer Partner Die beziehung zum anderen elternteil Die gemeinsame Zukunft planen Ein neues Zuhause für beide Gemeinsam eine Wohnung mieten Zum neuen Partner ziehen Gemeinsames Wohneigentum Was passiert mit den alimenten? Hat das Zusammenleben einfluss auf die Sozialhilfe und die Prämienverbilligung? Steuern, Witwen- und Waisenrenten und weitere finanzielle Folgen Der alltag im Patchworkkonkubinat Wer erledigt was im Haushalt? Was kostet unser Haushalt? budgetfragen... 59

7 Wichtig: der Konkubinatsvertrag Vollmachten und gesetzliches Vertretungsrecht Der alltag mit den Kindern Wenn sich der expartner im alltag einmischt Wenn das Kind den neuen Partner ablehnt Das Kind der Partnerin adoptieren? Wenn gemeinsame Kinder zur Welt kommen Das Kind anerkennen Der Unterhaltsvertrag Wie soll das Kind heissen? Das Sorgerecht für das Kind Mein Stiefvater spielt eine grosse Rolle in meinem Leben die neue Liebe heiraten Überlegungen vor der heirat Wem sagen wir es wann? Wer heisst nachher wie? Haftet man für Schulden des neuen ehepartners? Was passiert mit den alimenten? Hat die Heirat einfluss auf die Sozialhilfe und die Prämienverbilligung Steuern, Witwen- und Waisenrenten und weitere finanzielle Folgen Die beistandspflicht gilt immer Zahlen für das Kind eines anderen? Die Finanzen Haushaltskosten gerecht aufteilen Die Familienzulagen Wenn das Geld nicht reicht: Sozialhilfe Der alltag mit stiefkindern Rechte und Pflichten von Stiefeltern Das Stiefkind adoptieren Ausländische Stiefkinder in die Schweiz holen Die Anwältin riet mir, dem Kind Zeit zu geben

8 n n n inhalt 4 besuchs- und sorgerecht in Patchworkfamilien Umteilung von obhuts- und sorgerecht Wenn das Kind zum anderen elternteil will Das Sorgerecht neu regeln Rund ums besuchsrecht Besuchsrechtsprobleme meistern Das besuchsrecht fällt aus was gilt? Die mit dem besuchsrecht verbundenen Kosten Wenn ein elternteil mit dem Kind ins ausland zieht Haben Grosseltern ein besuchsrecht? Ein gut eingerichteter Besucher anpassung von unterhaltsbeiträgen Herabsetzung der alimente Wenn der alimentenschuldner wieder heiratet Wenn weitere Kinder auf die Welt kommen Und wenn es der berechtigten Seite finanziell besser geht? Erhöhung der Kinderalimente Wenn der Schuldner mehr verdient Wenn die bedürfnisse des Kindes sich verändern Was, wenn der Vater das besuchsrecht nicht wahrnimmt? Marianna und ich sind wie eine Front erbrecht und Vorsorge beim Konkubinat Kein gesetzliches erbrecht für Konkubinatspartner Die gesetzliche erbfolge Eigene regelung in Testament und erbvertrag Die Pflichtteile berücksichtigen Den Partner begünstigen Wenn der Partner Kinder hat Wenn gemeinsame Kinder da sind Wenn Sie keine Kinder, aber noch eltern haben

9 Noch gar nicht geschieden? Das Kind des Partners begünstigen Den Partner als Vorerbe, das eigene Kind als nacherbe bestimmen Wann darf man jemanden enterben? Nicht vergessen: erbschafts- und Schenkungssteuern Konkubinat und sozialversicherungen AHV und Pensionskasse Private Vorsorge Was sich sonst noch regeln lässt Wer ist nach dem Tod der Mutter, des Vaters für die Kinder zuständig? Im alter füreinander sorgen: Der Vorsorgeauftrag Das Modell entspricht den Bedürfnissen der Kinder erbrecht und Vorsorge für ehepaare Kein gesetzliches erbrecht zwischen stiefeltern und stiefkind Die gesetzliche erbfolge Die Stiefkinder begünstigen Verschiedene Lösungen für Patchworkfamilien Den ehepartner begünstigen, wenn beide eigene Kinder haben Den ehepartner begünstigen, wenn nur eine Seite Kinder hat Eigene oder gemeinsame Kinder begünstigen Erbschaftssteuern für eheleute und Stiefkinder Die Leistungen der sozialversicherungen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten der ahv Hinterlassenenrenten der Pensionskasse Private Vorsorge Was sie ausserdem regeln können Vorsorgeauftrag und Vertretungsrecht Die Patientenverfügung Tod der Mutter oder des Vaters Stiefelternteil als Vormund?

10 n n n inhalt Inzwischen gehört mein Partner richtig zur Familie Wieder auseinandergehen Wenn das Patchworkkonkubinat zerbricht Gibt es irgendeine Form von Unterhalt? Besuchsrecht gegenüber den Kindern des Partners? Wenn Verheiratete sich trennen oder scheiden lassen So läuft eine Scheidung oder Trennung ab Unterhalt für Frau und Kinder Besuchsrecht für Stiefeltern? Der name nach der Scheidung Auflösung der eingetragenen Partnerschaft Unterhalt für eingetragene Partner? Und der name? Meine Mutter hat es nach der Scheidung schlau gemacht Anhang Muster Nützliche adressen und links Literatur Stichwortverzeichnis

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12 n n n vorwort Vorwort Die immer zahlreicher werdenden Anfragen beim Beobachter-Beratungszentrum und einige Patchworkfamilien in meinem Bekanntenkreis haben mich auf die Idee gebracht, zu diesem Thema ein Ratgeberbuch zu verfassen. Als Juristin dachte ich dabei zuerst einmal an nichteheliche Patchworkfamilien: Weil es in puncto Konkubinat keine gesetzlichen Bestimmungen gibt, müssen sie viele Dinge selber regeln, damit das Ganze bei einer allfälligen Trennung oder im Falle des Todes eines Partners nicht in einem Fiasko endet. Aber auch Paare, die wieder heiraten, sollen in diesem Ratgeber Informationen finden über die Auswirkungen auf Alimente und Sozialhilfe zum Beispiel oder über die Rechte und Pflichten von Stiefeltern. Zudem soll das Buch zeigen, welche Vorkehrungen man per Testament und Erbvertrag treffen kann, damit die neue Liebe und die Kinder gut abgesichert sind. Beim Herumstöbern in entsprechenden Internetforen und vor allem bei Gesprächen mit den Familien, die Sie in diesem Buch porträtiert finden, wurde mir bald klar, dass es im Leben einer Patchworkfamilie auch viele nichtjuristische Fragen gibt: vom Kennenlernen eines neuen Partners übers Zusammenziehen bis hin zum Alltagsleben in der neuen Gemeinschaft. Das Wissen und die Erfahrungen meiner Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner sind in den Ratgeber eingeflossen. Ich hoffe, dass Ihnen das vorliegende Buch nebst den juristischen Erklärungen und Gerichtsentscheiden zu allen wichtigen Aspekten des Themas Patchworkfamilie auch viele Anregungen zu den alltäglichen Sorgen und Diskussionspunkten liefert. Auf dass das anspruchsvolle Unterfangen Patchworkfamilie gelingen möge. Ich wünsche Ihnen dazu nebst Zeit, Geduld und Energie viel Glück. Cornelia Döbeli Schlieren, im September

13 Das erste Weihnachtsfest in neuer Konstellation Pia T. ist seit Mai 2012 geschieden. Sie hat zwei Töchter, Corinna, 9, und Deliah, 12 Jahre alt. Urs C. ist selbständiger Plattenleger und wurde Ende 2011 zum zweiten Mal geschieden. Mara, 26, ist seine Tochter aus erster Ehe, aus zweiter Ehe hat er einen Sohn, Tim, 13, und eine Tochter, Laura, 15. Die beiden leben bei der Mutter, Urs sieht sie jedes zweite Wochenende. Im letzten Jahr verbrachten Pia und Urs mit allen Kindern das erste gemeinsame Weihnachtsfest in ihrer Ferienwohnung im Bündnerland. «Heiligabend und Weihnachten teilten Urs und ich mit den Expartnern auf: Am 24. Dezember waren die Kinder bei meinem Exmann in Zürich respektive bei seiner Exfrau in St. Moritz. Am 25. Dezember waren wir zwei mit allen Kindern in unserer Ferienwohnung in Flims. Das Hin-undher-Fahren der Kinder mussten wir halt organisieren, aber das klappte gut. Auch Mara kam mit ihrem Lebenspartner. Wir feierten, wie es in unserer Familie Tradition ist: Wir assen etwas Kleines, dann gingen die Kinder und Urs das Christkind suchen, da meine Corinna noch daran glaubt. In der Zwischenzeit holten Mara und ich die Geschenke aus dem Keller und legten sie unter den Christbaum. Als alle wieder da waren, sangen wir zusammen Lieder, dann packten wir die Geschenke aus und assen noch mal etwas. Wenn neue Partner mit Kindern zusammenkommen, treffen zwei Welten aufeinander. Aber ich sage immer: Man darf sich nicht in den Grundsätzen verändern. Man muss vielleicht etwas nachgeben und umgekehrt etwas Druck machen, wenn einem etwas sehr wichtig ist. Urs Kinder sind eindeutig chaotischer als meine. Dann muss ich zum Beispiel Tim ermahnen, dass er sich bei uns zum Essen setzen müsse oder dass er sein Bett selber machen soll. Wenn er bei uns ist, muss er sich an die Regeln halten, die bei uns gelten für alle Kinder. Tim hat auch schon widersprochen und gesagt, ich sei nicht seine Mutter. Ich habe bloss ge- 12

14 antwortet, dass ich das durchaus wüsste, dass ich ihm das Chaos, das er veranstalte, als Mutter aber schon längst abgewöhnt hätte. Urs äussert sich in erzieherischen Dingen nicht oft gegenüber meinen Mädchen. Das fände ich auch nicht gut, wenn der neue Partner auf Papi machen würde. aber wenn ihm etwas nicht passt, dann sagt Urs das auch in bestimmtem Ton. er wohnt inzwischen ganz bei uns, und Deliah und Corinna haben ihn voll akzeptiert. Sie fragen bereits, wann wir heiraten. es ist extrem anstrengend, wenn alle Kinder da sind. Urs sieht seine Kinder ja nur alle zwei Wochen. beim abendessen zu siebt oder zu acht will natürlich jeder etwas sagen; wenn Urs und ich etwas miteinander besprechen wollen, fällt uns garantiert einer ins Wort. Da mache ich schon mal die Durchsage, dass jetzt alle durchschnaufen sollen, um sich zu beruhigen und den lärmpegel etwas zu senken. aber es funktioniert ziemlich gut. Meine Mädchen und Urs Tochter laura zicken einander auch nicht an, dafür sehen sie sich wohl zu selten. Meinen Töchtern habe ich klipp und klar gesagt, dass sie zu mir kommen sollen, wenn ihnen etwas in bezug auf Urs nicht passe. Die Kommunikation ist auf jeden Fall sehr wichtig. Die Weihnachtsferien haben wir dieses Jahr gut überstanden. Das nächste abenteuer wird der dreiwöchige Sommerurlaub sein» 13

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16 Patchworkfamilien 1 eine einführung da ist die Frau mit einem nichtehelichen Kind, die den Mann ihrer träume trifft und heiratet. oder der Mann, der nach der scheidung eine ebenfalls geschiedene Frau mit Kindern kennenlernt und zu ihr zieht. oder der Witwer mit zwei kleinen Kindern, der eine neue Partnerin findet. in Patchworkfamilien kommen Menschen mit ganz unterschiedlichen Vorgeschichten zusammen. auf den folgenden seiten lesen sie, wann eine Familie eine Patchworkfamilie ist und welche rechtsregeln gelten. 15

17 Was ist eine Patchworkfamilie? Das englische Wort «Patchwork» zu Deutsch: Flickwerk steht für eine textile Herstellungstechnik, bei der man Teile aus unterschiedlichsten Materialien, Farben, Formen und Mustern verwendet, um sie zu einem harmonischen Ganzen zusammenzufügen. Und ganz ähnlich verhält es sich auch mit der Patchworkfamilie: Sie ist ein Gebilde, das wie der bunte Flickenteppich aus verschiedenen «Stoffen» besteht. Patchworkfamilien sind zusammengewürfelte Zweit- oder Fortsetzungsfamilien, deren Elternteile ob verheiratet oder liiert, Kinder aus früheren Ehen oder Partnerschaften mitbringen. Früher nannte man solche Familien Stieffamilien. Dieser Ausdruck gilt inzwischen allerdings als veraltet und lässt man denke nur an die Märchen mit der bösen Stiefmutter nichts Gutes erahnen. Deshalb die unverfänglichere Bezeichnung Patchworkfamilie. Patchworkfamilien gab es schon immer. Während der Grund für eine erneute Heirat früher oftmals darin bestand, dass die Frau im Kindsbett oder der Mann im Krieg gestorben war, gibt es heute Zweit- oder Drittfamilien vor allem deshalb, weil kaum eine Beziehung noch ein Leben lang hält. Gemäss der jüngsten Strukturerhebung des Bundesamts für Statistik sind bereits heute rund sechs Prozent der Familienhaushalte mit Kindern unter 25 Jahren Patchworkfamilien, und die Tendenz ist deutlich steigend. Nach Auffassung von Experten wird die Patchworkfamilie in etwa 20 Jahren die am häufigsten vorkommende Lebensform in der Schweiz sein. info Eine Patchworkfamilie oft als Regenbogenfamilie bezeichnet liegt auch dann vor, wenn zwei gleichgeschlechtliche Partner oder Partnerinnen Kinder aus früheren Beziehungen in die neue Ge meinschaft mitbringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie lediglich zusammenleben oder ob sie ihre Partnerschaft haben eintragen lassen. 16

18 1 n n n Patchworkfamilien eine Einführung Welche Rechtsregeln gelten? Obwohl Zweit- und Drittfamilien seit längerem eine soziale Realität darstellen, kommt der Begriff Patchworkfamilie im Schweizer Recht nicht vor. Und von Familien, die weder auf einer ehelichen Lebens gemeinschaft noch auf einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft basieren, nimmt das Zivilgesetzbuch überhaupt keine Notiz. Das Schweizer Recht regelt nur die durch Heirat oder durch eingetragene Partnerschaft (siehe Seite 19) begründete Familie. Dabei gelten für alle Eheleute jeweils dieselben Rechte und Pflichten, unabhängig davon, ob es sich um die erste, zweite oder achte Ehe handelt. Für Verheiratete: drei Artikel im ZGB Der Begriff «Patchworkfamilie» als solcher kommt im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) schlichtweg nicht vor, und lediglich drei Gesetzesartikel erwähnen explizit die Rechte und Pflichten von verheirateten Stiefeltern: n Artikel 299 ZGB besagt, dass jeder Ehegatte dem anderen in der Ausübung der elterlichen Sorge in angemessener Weise beizustehen und ihn zu vertreten hat, wenn es die Umstände erfordern. n Artikel 278 Absatz 2 ZGB regelt, dass jeder Ehegatte dem anderen in der Erfüllung der Unterhaltspflicht gegenüber vorehelichen Kindern in angemessener Weise beizustehen hat. n Artikel 264a Absatz 3 ZGB schliesslich legt fest, dass ein Ehegatte das Kind des Ehemanns, der Ehefrau adoptieren darf, wenn das Paar seit mindestens fünf Jahren verheiratet ist. Die faktische Stiefelternschaft also das Verhältnis des Konkubinatspartners, der Konkubinatspartnerin zu den Kindern der anderen Seite ist gesetzlich nicht geregelt. 17

19 Was gilt in nichtehelichen Lebensgemeinschaften? Da das Gesetz keine Notiz nimmt von Lebensgemeinschaften, die weder auf einer Ehe noch auf einer eingetragenen Partnerschaft gründen, müssen Paare, die «bloss» zusammenleben, ihre Rechte und Pflichten in erster Linie selber regeln. Und sie müssen selber Vorkehrungen treffen im Hinblick auf eine allfällige Trennung oder den Todesfall. Kommt es zu einem Streit und haben die beiden keine Regelungen getroffen, muss das Gericht prüfen, ob irgendeine Bestimmung aus dem Zivilgesetzbuch oder dem Obligationenrecht anwendbar ist. Guido P. kauft ein Auto für Franken. Seine Partnerin Rita S. beteiligt sich mit Franken und benutzt das Fahrzeug ebenfalls regelmässig. Als die beiden sich trennen, ver - kauft Guido das Auto für Franken. Rita möchte aus dem Verkaufserlös etwas von ihrer Beteiligung zurückerhalten. Das Gericht findet, dass mit dem gemeinsamen Kauf und der gemeinsamen Nutzung des Autos eine einfache Gesellschaft zwischen den beiden entstanden sei. Wird eine solche aufgelöst, ist ein allfälliger Verlust nach Köpfen aufzuteilen. Das heisst: Guido und Rita müssen den Verlust, der beim Autoverkauf entstanden ist, je hälftig tragen. Rita erhält also gar nichts zurück ( Franken Einlage minus Franken Verlust). Findet das Gericht für eine bestimmte Situation keine passende Gesetzesbestimmung, soll es so Artikel 1 des Zivilgesetzbuchs nach Gewohnheitsrecht und, wo ein solches fehlt, nach der Regel entscheiden, die es als Gesetzgeber aufstellen würde. Dabei soll es «bewährter Lehre und Überlieferung» folgen. Ein Fall aus der Gerichtspraxis: Ein Paar hatte zunächst sieben Jahre lang unverheiratet, dann vier Jahre lang als Ehepaar zusammengelebt, bevor es sich scheiden liess. Schon während der Konkubinatszeit hatte sich die Frau neben ihrer Tätigkeit als Schauspielerin und Sängerin um die Erziehung der zwei Kinder ihres Partners gekümmert. Nun stellte sich die Frage, ob die sieben Jahre an die Ehezeit anzurechnen seien was für die Höhe des Unterhaltsbeitrags nach der Scheidung ausschlaggebend ist. Denn 18

20 1 n n n Patchworkfamilien eine Einführung eine über zehnjährige Ehe gilt als «lebens prägend», und dann richtet man sich bei der Berechnung des Unterhalts nach dem Lebens standard während der Ehe. Bei kürzeren Ehen basiert die Rechnung auf dem meist tieferen Lebensstandard vor der Ehe (mehr dazu auf Seite 203). Im obigen Fall formulierte das Bundesgericht in langen Ausführungen die Meinung, die Konkubinatszeit sei ausnahms weise zur Ehezeit dazuzuzählen. Deshalb sei bei der Berechnung der Ali mente von der Lebenshaltung während der Ehe auszugehen, die ungefähr 9000 Franken pro Monat kostete (BGE 132 III 598 vom 7. August 2006). Buchtipp Wer in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft lebt egal, ob mit oder ohne Kinder, tut gut daran, selber verbindliche Regeln zu treffen. Und zwar in guten Zeiten, wenn noch kein Streit das Verhältnis trübt. Worauf Sie dabei achten sollten, lesen Sie im Beobachter-Ratgeber «Zusammen leben, Muss das Gericht bei seinem Entscheid «bewährter zusammen wohnen. Was Lehre und Überlieferung» folgen, haben Bundesgerichtsentscheide und Urteile der oberen kantonalen wissen müssen». Paare ohne Trauschein Gerichte ein ziemliches Gewicht. Aber das Gericht kann im konkreten Einzelfall immer auch anders entscheiden wie eben im oben zusammengefassten Fall das Bundesgericht, das ausnahmsweise «aufgrund besonderer Umstände» die Konkubinatszeit zur Ehezeit dazurechnete. Besonders bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Konkubinat ist eine Prognose zum Prozessausgang daher schwierig. Was gilt in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften? Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG) ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die eingetragenen gleichgeschlechtlichen Paare in fast allen Belangen den Ehepaaren gleichgestellt. So müssen sich eingetragene Partnerinnen und Partner gegenseitig Beistand leisten und Rücksicht aufeinander nehmen, sie müssen gemeinsam für den gebührenden Unterhalt sorgen, und sie können ihre Gemeinschaft für deren laufende Bedürfnisse nach aussen vertreten. Auch im Erb-, Steuer-, Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht sind eingetragene Partner Eheleuten gleichgestellt. Und 19

21 was die Kinder des Partners, der Partnerin betrifft, so besagt Artikel 27 des Partnerschaftsgesetzes dazu dasselbe wie das Eherecht: Eingetragene Partner stehen einander bei der Erfüllung der Unterhaltspflicht und in der Ausübung der elterlichen Sorge bei und können sich wenn nötig dabei gegenseitig vertreten. Leben gleichgeschlechtliche Paare zusammen, ohne ihre Partnerschaft eingetragen zu haben, gilt für sie dasselbe wie für heterosexuelle nichteheliche Lebensgemeinschaften: Das Gesetz enthält keine expliziten Bestimmungen für sie, weshalb es wichtig ist, selber alles Nötige zu regeln. info Wo in diesem Buch von Eheleuten die Rede ist, gilt das Gesagte auch für eingetragene gleichgeschlechtliche Paare. Ist von Konkubinatspaaren die Rede, kann es sich dabei um ein heterooder homosexuelles Paar handeln. Wenn die Regelung für gleichgeschlechtliche eingetragene Paare anders ist als für Ehepaare, wird ausdrücklich darauf hingewiesen. 20

22 1 n n n Patchworkfamilien eine Einführung

23 Zwei Wohnungen, 200 Meter voneinander entfernt Andrea F., 43, Primarlehrerin, hat einen Sohn, 14, und eine Tochter, 20. Seit acht Jahren lebt sie getrennt, seit vier Jahren ist sie geschieden. Wenige Monate vor der Scheidung hat sie ihren heutigen Partner, den städtischen Angestellten Thomas B., 53, kennengelernt. Er war nie verheiratet, hat aber ebenfalls einen Sohn, 13. Andrea und Thomas leben mit ihren Kindern in zwei separaten Wohnungen in Zürich, etwa 200 Meter voneinander entfernt. Warum diese Wohnform? Andrea F.: Als wir uns kennenlernten, wohnte ich mit meinen Kindern in Stäfa, Thomas in einer kleinen, sehr schönen Wohnung in Zürich. Wir waren abwechslungsweise mal bei mir, mal bei ihm. Doch mit der Zeit fanden wir es sehr nervenaufreibend, so weit voneinander entfernt zu wohnen. Thomas wollte aber um keinen Preis seine Wohnung aufgeben, was ich gut verstehen konnte. So habe ich eine Wohnung bei ihm in der Nähe gesucht und per Zufall tatsächlich eine gefunden. Zusammenziehen war kein Thema? Zusammenziehen ist auch heute immer wieder mal ein Thema. Wir haben uns auch schon Wohnungen angeschaut. Doch es ist sehr schwierig, in Zürich etwas Passendes zu finden. Wenn wir etwas fänden, was für alle stimmt, würden wir es uns sicherlich genauer überlegen. Wie sieht denn Ihr gemeinsamer Alltag aus? Montags und dienstags sind die Kinder jeweils bei unseren Expartnern. Am Mittwoch ist Thomas mit seinem Sohn zusammen, und meine Kinder sind bei mir. Am Donnerstag sind wir alle zusammen, entweder bei mir oder bei Thomas, wobei meine Tochter manchmal zum Schlafen nach Hause geht. Die Wochenenden mit den Kindern verbringen wir ebenfalls mal bei mir, mal bei Thomas. 22

24 An sich ist es verrückt: Die Kinder haben quasi drei Zuhause. Wobei für die Kinder die Wohnung des leiblichen Elternteils jeweils das Hauptzuhause ist. Aber jeder hat in jeder Wohnung seinen Platz. Was sind die Vor- und nachteile Ihrer Wohnform? Ein wichtiger Vorteil ist, dass wir im Konfliktfall ausweichen können: Wenn man Streit hat, kann jeder nach Hause. Es ist entlastend, nicht auf Biegen und Brechen eine Lösung finden zu müssen. Zudem können wir einander gut aushelfen bei der Betreuung. Der Nachteil: Es ist eine komplexe Lösung, auch für die Kinder. Und finanziell nicht günstig. Aber Thomas zahlt nicht viel für seine Wohnung und übernimmt einen Teil meiner Miete. Was mich an unserer Wohnform nervt, ist, dass wir die Lebensmittel so oft herumtragen müssen. Meist liegt das, was wir am einen Ort zum Kochen brauchen, beim anderen im Kühlschrank. Was können Sie Patchworkfamilien allgemein raten? Es ist wichtig, dass man nicht denkt, man müsse den Elternplatz einnehmen. Thomas Sohn ging anfänglich auf Distanz zu mir. Bis ich ihm eines Tages klar und deutlich sagte, dass ich nie seine Mutter sein würde. Er habe ja eine Mutter, und ich hätte auch meine eigenen Kinder. Ich sei einzig die Partnerin seines Vaters. Da hat er es «geschnallt», und heute kommt er auch mal zu mir auf die Knie. Aber daran haben wir lange gearbeitet. 23

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