STUDIENFÜHRER BACHELORSTUDIENGANG (BACHELOR of Science / B.Sc.) Fachbereich Betriebswirtschaftslehre. Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

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1 Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften STUDIENFÜHRER BACHELORSTUDIENGANG (BACHELOR of Science / B.Sc.) BETRIEBSwirtschaftslehre Fachbereich Betriebswirtschaftslehre TOR ZUR WELT DER WISSENSCHAFT Studienfuehrer BWL BSC indd :58:54 Uhr

2 2 INHALT Inhalt 1. Der Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre als Umsetzung der Ziele der Bologna-Erklärung Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium Rechtliche und inhaltliche Grundlagen des Bachelorstudiengangs: Prüfungsordnung, Fachspezifische Bestimmungen Einige wichtige Begrifflichkeiten Ziele, Dauer, Abschluss und Grundstruktur des Studiengangs Aufbau und Studienstruktur in der ersten Studienphase (1. bis 4. Fachsemester) Charakterisierung des Pflichtcurriculums in der ersten Studienphase Vermittlung von Allgemeinen Berufsqualifizierenden Kompetenzen Wöchentliche Stundenpläne in der ersten Studienphase Aufbau und Studienstruktur in der zweiten Studienphase (5. und 6. Fachsemester) Charakterisierung des Wahlpflicht- bzw. Wahlcurriculums in der Vertiefungsphase Betriebswirtschaftliche Schwerpunktfächer Freier Wahlbereich Bachelorarbeit Anmeldungs- und Prüfungsorganisation im Bachelorstudiengang Ermittlung der Gesamtnote für den erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang und Diploma Supplement Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach in anderen Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre als freier Wahlbereich in anderen Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre im Teilzeitstudium Anrechnung von vorher erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen auf den Bachelorstudiengang Allgemeine Informationen und Beratung für Studierende Studien-Infonetz (STiNE) Orientierungseinheit Studienbüro Studienfachberatung / Studienverlaufsberatung Studienberatung durch Fachvertreter Beratung durch Studierende (Fachschaftsrat) Zentrum für Studierende / Zentrum für Studienberatung Infrastruktur: Bibliotheken der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Redaktioneller Hinweis: Alle Informationen dieses Studienführers gelten vorbehaltlich der allein rechtsverbindlichen Angaben in der Prüfungsordnung und in den Fachspezifischen Bestimmungen zum Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Stand der Informationen: Oktober Fehler und Änderungen vorbehalten. Gestaltung: klutegrafikdesign Titel: Universität Hamburg Studienfuehrer BWL BSC indd :58:54 Uhr

3 BEGRÜSSUNG 3 1. Der Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre als Umsetzung der Ziele der Bologna-Erklärung Mit der Einführung des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschafts lehre im Fachbereich Betriebswirtschaftslehre der Fakultät Wirt schafts- und Sozialwissenschaften werden wesentliche Ziele der am von den europäischen Bildungsministern verabschiedeten gemeinsamen Erklärung zur Errichtung eines europäischen Hochschulraums umgesetzt. K e r n z i e l e dieser gemeinsamen Erklärung sind: - Einführung eines Systems transparenter und e u r o p a w e i t v e r g l e i c h b a r e r Abschlüsse, um u.a. die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der Studierenden zu fördern, - Schaffung eines z w e i s t u f i g e n Systems von Studienabschlüssen (dreijährige Bachelorausbildung, gefolgt von einer zweijährigen Masterausbildung), wobei bereits der erste Studienabschluss (Bachelor) die Erlangung von berufsqualifizierenden Kompetenzen nachweist, - M o d u l a r i s i e r u n g des curricularen Ausbildungsstoffes in thematisch zusammenhängende Stoffeinheiten (Module), die studienbegleitend abgeprüft und für die europaweit gültige L e i s t u n g s p u n k t e vergeben werden, um die Mobilität der Studierenden zu fördern, - Qualitätssicherung der Hochschulausbildung durch A k k r e d i t i e r u n g der Studiengänge und Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung. Die V o r t e i l e des Bachelor- und Masterstudiums im Vergleich zum früheren Diplomstudiengang liegen vor allem darin, dass Sie bereits nach k ü r z e r e r Studiendauer ins Berufsleben wechseln können. Nach einigen Jahren der Berufstätigkeit können Sie dann ggf. Ihre Hochschulausbildung in Form eines Masterstudiums an einer (anderen) inländischen oder ausländischen Hochschule fortsetzen. D.h. die zweigestufte Hochschulausbildung ermöglicht Ihnen größere M o b i l i t ä t. Schließlich können Sie nach dem Bachelorabschluss ihre Hoch schul ausbildung ggf. in eine andere in der Regel jedoch fachverwandte Ausbildungsrichtung umlenken, indem Sie das Masterstudium n i c h t i m g l e i c h e n Fach beginnen. Diese neuen F l e x i b i l i t ä t e n im Hinblick auf Studium Berufspraxis Studium, Wechsel der Hochschulstandorte und im Hinblick auf die Studienrichtung waren im Diplomstudiengang nicht in gleicher Weise vorhanden, so dass der Wandel vom Diplomstudium zum Bachelor-Master-Studium für die Studierenden durchaus als F o r t s c h r i t t im universitären Ausbildungs system angesehen werden kann. 2. Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium 2.1. Rechtliche und inhaltliche Grundlagen des Bachelorstudiengangs: Prüfungsordnung, Fachspezifische Bestimmungen Die wesentliche rechtliche Grundlage für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre bildet die Prüfungsordnung des Depart ments Wirtschaftswissenschaften der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.). Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch Fachspezifische Bestim mungen für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschafts lehre im Fachbereich Betriebswirtschaftslehre der Fakultät Wirt schafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg. Die Fachspezifischen Be stimmungen ergänzen bzw. füllen die Rege lungen der Prü fungsordnung aus und beschreiben die Pflicht- und Wahlpflichtmodule für das Hauptfach Betriebswirtschaftslehre und das Nebenfach Betriebswirtschaftslehre im Rahmen von Bachelorstudiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts. Die Fachspezifischen Bestim mungen sind in gleicher Weise rechtsverbindlich wie die Regelungen der Prüfungs ordnung. Die aktuelle Version steht auf der Website des Studienbüros (siehe 7.3.) zum Herunterladen bereit (zurzeit Studienfuehrer BWL BSC indd :58:54 Uhr

4 4 Der BAchelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre als Umsetzung der Ziele der Bologna-Erklärung 2.2. Einige wichtige Begrifflichkeiten M o d u l e sind in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die in der Regel aus mehreren inhaltlich aufeinander bezogenen Lehrveranstal tungen bestehen. Hierbei kann es sich z.b. um eine einführende Vorlesung zur ausführlichen Darstellung eines bestimmten Stoffgebietes handeln, die durch eine Übung ergänzt wird. Anschließend kann hierzu ggf. stoffvertiefend ein Seminar abgehalten werden, welches die Mitarbeit der Studierenden z.b. in Form von schriftlichen Hausarbeiten und von Vorträgen erfordert. Ein Modul schließt grundsätzlich mit einer Prüfung (Modulprüfung) ab. Eine Modulprüfung kann sich auch aus mehreren Teilprüfungen zusammensetzen. Module können sich in zeitlicher Hinsicht über ein oder zwei Semester erstrecken. Nach dem M o d u l t y p wird unterschieden zwischen - P f l i c h t m o d u l e n, die obligatorisch innerhalb der ersten Studienphase erfolgreich abgeschlossen werden müssen, - W a h l p f l i c h t m o d u l e n, die in der zweiten Studienphase in einem gewählten betriebswirtschaftlichen Schwer punktfach aus einem vorgegebenen Kanon von Modulen erfolgreich absolviert werden müssen, und - W a h l m o d u l e n, die in der zweiten Studienphase im freien Wahlbereich aus dem Lehrangebot der Universität Hamburg (soweit sie von den jeweiligen Fakultäten für den Wahlbereich in anderen Bachelorstudiengängen freigegeben worden sind) erfolgreich absolviert werden müssen. Zusätzlich werden die Module inhaltlich nach folgenden M o d u l a r t e n unterschieden: - G r u n d l a g e n m o d u l e, die in der Grundlagenphase (1. Studienjahr) angeboten werden und sowohl fachliche Inhalte vermitteln als auch ABK-Anteile (siehe ) enthalten, - M e t h o d e n m o d u l e, die in der ersten Studienphase (1. und 2. Studienjahr) essentielle methodische Kenntnisse für quantitative Analysen (z.b. Entscheidungsmodelle) und für die empirische Forschung vermitteln, aber ebenfalls auch ABK- Anteile (siehe ) enthalten, - A u f b a u m o d u l e, die in der Aufbauphase (2. Studienjahr) auf Vorkenntnissen in den Grundlagen- und Methoden mo dulen aufbauen und die die Fundamente für das wirtschafts wissenschaftliche Fachwissen legen, - Ve r t i e f u n g s m o d u l e ( S c h w e r p u n k t f a c h m o d u l e ), die in der zweiten Studienphase (3. Studienjahr) auf den Kenntnissen der Grundlagen-, Aufbau- und Methodenmodule fußen und eine Spezialisierung bzw. individuelle Profilbildung für den Bachelorstudierenden ermöglichen, - A b s c h l u s s m o d u l, welches am Ende der Studiendauer in Form einer schriftlichen Ausarbeitung (Bachelorarbeit) zu absolvieren ist. Das Bestehen einer Modulprüfung führt zum Erwerb von L e i s t u n g s p u n k t e n. Leistungspunkte (LP = CP = credit points; andernorts teilweise auch als ECTS ausgewiesen) beschreiben einen durchschnittlichen Zeitaufwand (Workload) in Arbeitsstunden, den die Studierenden benötigen, um die einem Modul zugeordneten Lehrveranstaltungen erfolgreich zu absolvieren. In diesen Zeitaufwand fließen Zeiten für das Präsenz- und das Selbststudium sowie Zeiten für die Prüfungsvorbereitung und für die Prüfung selbst ein. Ein Leistungspunkt entspricht dabei einem Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden. Die modularisierten Studiengänge gehen bei den Angaben der Leistungspunkte von einer Arbeitszeitbelastung im Studium von 45 Wochen im Jahr mit jeweils 40 Stunden in der Woche aus, d.h. von einem Vollzeitstudium mit 7 Wochen Urlaub im Jahr. Die sich hieraus ergeben den Arbeitszeitstunden pro Jahr werden zur einfacheren und europaweit einheitlichen Handhabung in 60 Teile zu 30 Stun den aufgeteilt. Jedem dieser Teile wird dann ein Leistungspunkt zugeordnet, der eben den bereits genannten 30 Arbeits zeitstunden entspricht. Module werden inhaltlich in einer standardisierten Modulbeschreibung erläutert, die in den Fachspezifischen Bestimmungen zu finden ist. In einer Modulbeschreibung werden u.a. die Qualifikationsziele, die stofflichen Inhalte und die jeweiligen Lehrformen (z.b. Vorlesung, Übung, Seminar) angegeben. Darüber hinaus wird erläutert, ob bestimmte Teilnahmev oraussetzungen zu erfüllen sind, z.b. eine bestimmte Studienphase erreicht sein muss oder bestimmte andere Module als Vorkenntnisse voraussetzt werden. Die Modulbeschreibungen enthalten auch Angaben darüber, ob es sich um ein Pflichtmodul in der ersten Studienphase oder um ein Wahlpflichtmodul in der zweiten Studienphase handelt. Art (schriftliche oder mündliche Prüfung o.ä.), Voraussetzungen (z.b. regelmäßige Teilnahme, Anmeldung zur Klausur) und Sprachanforderungen der Modulprüfung werden ebenfalls erläutert. Der Arbeitsaufwand für das Modul wird in der Regel in Leistungspunkten ausgewiesen. Außerdem wird die Häufigkeit des Modulangebots näher spezifiziert (z.b. jedes Semester, jedes zweite Semester, im Wintersemester oder Sommersemester), was vor allem für Wiederholer bei einer nicht bestandenen Modulprüfung von besonderem Interesse ist, und die Dauer für die Absolvierung eines Moduls angegeben. Studienfuehrer BWL BSC indd :58:54 Uhr

5 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium Ziele, Dauer, Abschluss und Grundstruktur des Studiengangs Schlagwortartig formuliert sollen im Bachelorstudiengang wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsbezogene Qualifikationen vermittelt werden. In der Prüfungsordnung und in den Fachspezifischen Bestimmungen werden die Z i e l e des Bache lor studiengangs Betriebswirtschaftslehre folgendermaßen näher spe zifiziert: - die Fähigkeit zur selbstständigen Anwendung von betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und Fertigkeiten, - die Fähigkeit, wirtschaftliche Fragestellungen im Berufsleben mit Hilfe der wissenschaftlichen Methoden der Betriebswirtschaftslehre selbstständig zu analysieren, - die Fähigkeit zum verantwortlichen Handeln in Wirtschaft und Verwaltung. Eine Zuordnung zu den Profiltypen stärker anwendungsorientiert oder stärker forschungsorientiert wie bei den Masterstu dien gängen gibt es beim Bachelorstudiengang Betriebswirtschafts lehre nicht. Der Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Betriebswirtschaftslehre der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaftschaften kann nur im W i n t e r s e m e s t e r begonnen werden. Die R e g e l s t u d i e n z e i t beträgt einschließlich der Anfertigung der neunwöchigen Bachelorarbeit am Ende des Studiums s e c h s Fachsemester (= drei Studienjahre). Der Bache lor studiengang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der Stu die rende insgesamt L e i s t u n g s p u n k t e erworben hat, so dass durch schnittlich pro Fachsemester ca. 30 Leistungspunkte zu erzielen sind, damit das Studium innerhalb der Regelstudienzeit absolviert werden kann. Ein über die Anzahl von 180 hinausgehender Erwerb weiterer Leistungspunkte ist nicht zulässig. Entscheidend für die Erlangung des Abschlusses ist, dass Sie a l l e Pflichtmodule in der ersten Studienphase und a l l e Wahlpflichtmodule bzw. freien Wahlmodule in der zweiten Studienphase, die für die Erbringung der erforderlichen Leistungspunkte notwendig sind, erfolgreich und innerhalb der vorgeschriebenen Zeit absolviert haben. Studierenden, die z.b. wegen einer Berufstätigkeit den in den Modulbeschreibungen angegebenen Arbeitsaufwand nur schwer leisten können, ist deshalb ein Te i l z e i t s t u d i u m anzuraten (siehe 5.). Der Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre schließt mit dem Abschluss B a c h e l o r o f S c i e n c e (B.Sc.) ab. Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom darf die Abschluss bezeichnung keinen fachlichen Zusatz enthalten. Auskunft über das dem Abschluss zugrunde liegende Studium im Einzelnen erteilt das Abschlusszeugnis und das Diploma Supplement (siehe 2.8.). Der Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Bachelor of Science gliedert sich in f a c h l i c h e r Hin sicht in drei C u r r i c u l a r b e r e i c h e mit sehr unterschiedlicher Gewichtung auf. Bei dem Studiengang entfallen - 75 % der Studienzeit und -arbeit auf das H a u p t f a c h Betriebs wirtschaftslehre, wobei hier auch einige volkswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Stoffgebiete mit integriert sind, um in gewissem Umfang eine interdisziplinäre Hochschulausbildung zu erreichen, - 15 % auf den Bereich A l l g e m e i n e B e r u f s q u a l i f i z i e r e n d e K o m p e t e n z e n ( A B K ), und - 10 % auf den f r e i e n W a h l b e r e i c h. Ein Nebenfach gibt es anders als beim Abschluss Bachelor of Arts nicht. Das Bachelorstudium unterteilt sich in z e i t l i c h e r Hinsicht in eine - G r u n d l a g e n p h a s e (1. und 2. Fachsemester = 1. Studienjahr), eine - A u f b a u p h a s e (3. und 4. Fachsemester = 2. Studienjahr) und eine - V e r t i e f u n g s p h a s e (5. und 6. Fachsemester = 3. Studienjahr). In der Grundlagenphase werden Grundlagen und Grundbegriffe der Betriebswirtschaftslehre sowie wichtige Theorien und Methoden vermittelt, auf denen das betriebswirtschaftliche Aufbaustudium im zweiten Studienjahr fußt. Das dritte Studienjahr ermöglicht dann eine fachwissenschaftliche Spezialisierung nach den eigenen Präferenzen des Studierenden, welche z.b. zur Berufsfeldorientierung oder zur vertieften Methodenausbildung genutzt werden kann. Darüber hinaus bleiben Ihnen hier Freiräume, im Rahmen des freien Wahlbereichs auch Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten zu besuchen und über den fachlichen Tellerrand hinaus zu blicken. Die nachfolgende Abb. 1 gibt noch einmal einen Überblick über das Bachelorstudium in curricularer und zeitlicher Hinsicht. Studienfuehrer BWL BSC indd :58:55 Uhr

6 6 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium Abb. 1: Studienstruktur des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre in curricularer und zeitlicher Hinsicht ABK = 27 LP Erste Studienphase Grundlagenphase Aufbauphase 1. u. 2. Fachsemester 3. u. 4. Fachsemester Pflichtmodule Pflichtmodule Grundlagenmodule Methodenmodule ABK-Anteil 13 LP ABK-Anteil 4 LP 42 LP 12 LP 29 LP Aufbaumodul (VWL) 6 LP 6 LP Aufbaumodule Methodenmodule ABK-Anteil 4 LP ABK-Anteil 4 LP 60 LP 8 LP 42 LP 38 LP 18 LP 14 LP 60 LP ZWEITE Studienphase Vertiefungsphase 5. u. 6. Fachsemester Wahlpflichtmodule = Vertiefungsmodule in einem ABK-Anteil betriebswirtschaftlichen 2 LP 30 LP 28 LP Schwerpunktfach Freie Wahlmodule = Freier Wahlbereich 18 LP Abschlussmodul = Bachelorarbeit 12 LP 12 LP 60 LP Hauptfach: 135 LP Studienfuehrer BWL BSC indd :58:55 Uhr

7 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium Aufbau und Studienstruktur in der ersten Studienphase (1. bis 4. Fachsemester) Charakterisierung des Pflichtcurriculums in der ersten Studienphase In der ersten Studienphase (1. bis 4. Fachsemester) haben Sie einen fest vorgegebenen Kanon an Lehrveranstaltungen (Pflichtmodule) zu absolvieren (siehe Abb. 7). Diese Module bestehen in der Regel aus einer Vorlesung im Umfang von 3 SWS und einer (ggf. in die Vorlesung integrierten) Übung im Umfang von 1 SWS. Die Grundlagenmodule bilden ein wesentliches fachliches und methodisches Fundament sowohl für die Aufbaumodule in der Aufbauphase des Studiums (3. und 4. Fachsemester) als auch für bestimmte betriebswirtschaftliche Schwerpunktfächer in der Vertiefungsphase bzw. zweiten Studienphase (5. und 6. Fachsemester). Die Pflichtmodule werden in der Regel nur einmal im Jahr angeboten, abgesehen vom Rechnerpraktikum, das jedes Semester angeboten wird. Das ist vor allem für Wiederholer von Bedeutung, die die erste und zweite Modulprüfung nicht erfolgreich bestanden haben (siehe 2.6.). Für die Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht, d.h. der prüfungsrelevante Stoff wird im Wesentlichen in der Lehrveranstaltung selbst vermittelt und kann nicht durch ein Selbststudium anhand der Literatur ersetzt werden. Sofern Sie sich Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen können, die Sie an anderen Hochschulen erbracht haben (siehe 6.), so dass Sie bei der individuellen Stundenplanung über freie Kapazitäten verfügen, können Sie ggf. bestimmte Module vorziehen. Dies gilt beispielsweise für Wahlmodule im freien Wahlbereich Vermittlung von Allgemeinen Berufsqualifizierenden Kompetenzen Ein Ziel der neuen Bachelorstudiengänge besteht darin, den Studierenden auch Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) zu vermitteln. Gemeint sind damit vor allem sog. Schlüsselqualifikationen wie z.b. die Fähigkeit zur Nutzung von modernen Informationstechnologien, wissenschaftliche Methodenkompetenzen, grundlegende Rechtskenntnisse, Präsentations- und Moderationskompetenzen. Im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre ist die Vermittlung der ABK in den Grundlagen-, Aufbau- und Methodenmodulen im Gesamtumfang von 27 Leistungspunkten als signifikanter Anteil des Ausbildungsprogramms integriert: Abb. 2: Übersicht über die in die Grundlagen-, Aufbau- und Methodenmodule integrierten ABK-Anteile Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodul gesamt ABK-Anteil Grundlagen des Rechnungswesens 6 LP 2 LP Kosten- und Leistungsrechnung 3 LP 1 LP Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 6 LP 2 LP Rechnerpraktikum 6 LP 2 LP Wirtschaftsprivatrecht 6 LP 2 LP Gesellschaftsrecht 3 LP 1 LP Wirtschaft und Wirtschaftsverfassungsrecht 3 LP 1 LP Unternehmensführung 1 4 LP 1 LP Unternehmensführung 2 5 LP 2 LP Bilanzen 6 LP 2 LP Einführung in die VWL 6 LP 1 LP Mathematik I + II 6 LP + 6 LP 4 LP Statistik I + II 6 LP + 6 LP 4 LP Seminar im Schwerpunktfach 6 LP 2 LP Summe 84 LP 27 LP Studienfuehrer BWL BSC indd :58:55 Uhr

8 8 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium Wöchentliche Stundenpläne in der ersten Studienphase Die Pflichtmodule sollten möglichst innerhalb eines bestimmten Fachsemesters erfolgreich absolviert werden. Damit das Programm innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitrahmens zu bewältigen ist, wurden den Lehrveranstaltungen bestimmte Wochenzeiten zugeordnet, die eine zeitliche Überschneidung ausschließen. Dies kann dazu führen, dass es an einigen Wochentagen zu einer Ballung von Lehrveranstaltungen kommt, die jedoch unvermeidbar ist. Die Hauptursachen hierfür sind: a) Der Bachelorstudiengangs kann aus Gründen der begrenzten Lehrkapazität nur einmal im Jahr (Wintersemester) beginnen. b) Den Wiederholern wird bei einer nicht bestandenen Modulprüfung die Möglichkeit geboten, zum nächstmöglichen Termin die Wiederholungsveranstaltung überschneidungsfrei zu besuchen. c) Einige Module werden auch für den interdisziplinären und bilateralen (d.h. Beteiligung von zwei Hochschulen) Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen angeboten. Da für das Rechnerpraktikum nur eine begrenzte Anzahl von Computerarbeitsplätzen zur Verfügung steht, werden hier mehrere alternative Zeiten angeboten. Darüber hinaus ist auch ein Ferienkurs im Wintersemester möglich. Sofern es die individuelle Studienplanung zulässt, wird den Studierenden empfohlen, das an sich für das 2. Fachsemester vorgesehene Rechnerpraktikum bereits in den Stundenplan für das 1. Fachsemester mit zu integrieren. Am Mittwoch finden ab Uhr regelmäßig keine Lehrveranstaltungen mehr statt, um den studentischen Veranstaltungen (z.b. Arbeitsgruppen, Workshops, Diskussionsrunden) einen gemeinsamen zeitlichen Freiraum zu belassen. Im Folgenden sind die Stundenpläne für die Pflichtmodule in der ersten Studienphase wiedergegeben. Nicht angegeben sind in den Stundenplänen die Zeiten für Übungen und Tutorien, in denen der Vorlesungsstoff in Form von Beispielen oder Fallstudien unter Anleitung von wissenschaftlichen Mitarbeitern oder studentischen Tutoren eingeübt oder vertieft wird. Die angekündigten Vorlesungszeiten können sich in Einzelfällen ändern, so dass Sie sich bei Ihrer individuellen Stundenplanung an den aktuellen Lehrveranstaltungen orientieren sollten. Abb. 3: Stundenplan Bachelorstudiengang BWL im 1. Fachsemester (WiSe) 1), Gruppe 1 3) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-10 ab 9.00 Uhr: Rechner- Grundlagen des praktikum Rechnungswesens Grundlagen der Grundlagen des ab Uhr: Rechner- Wirtschafts- Rechnungswesens Mathematik I praktikum 2) informatik Grundlagen der Wirtschafts- Mathematik I Wirtschafts- Wirtschafts- privatrecht privatrecht informatik (bis Uhr) Einführung ab Uhr: in die VWL Rechnerpraktikum Rechnerpraktikum2) 3) (bis Uhr) 1) Vorbehaltlich Änderungen, ohne Übungsgruppen 2) Wegen der begrenzten Zahl an Computerarbeitsplätzen ist ein Vorziehen des im 2. Fachsemester vorgesehenen Rechnerpraktikums möglich (ggf. auch Ferienkurs möglich). 3) Die Studierenden werden abhängig von Ihren Nachnamen jeweils der Gruppe 1 oder 2 zugeordnet. Studienfuehrer BWL BSC indd :58:55 Uhr

9 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium 9 Abb. 3a: Stundenplan Bachelorstudiengang BWL im 1. Fachsemester (WiSe) 1), Gruppe 2 3) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-10 ab 9.00 Uhr: Rechner- Grundlagen der praktikum Wirtschaftsinformatik Grundlagen des Grundlagen der Rechner- Rechnungswesens Wirtschaftsinformatik praktikum2) 3) Grundlagen des Wirtschafts- Mathematik I Rechnungswesens privatrecht (bis Uhr) ab Uhr: Wirtschafts- Mathematik I Rechner- privatrecht (bis Uhr) praktikum Rechner- Einführung praktikum2) 3) in die VWL (bis Uhr) 1) Vorbehaltlich Änderungen, ohne Übungsgruppen 2) Wegen der begrenzten Zahl an Computerarbeitsplätzen ist ein Vorziehen des im 2. Fachsemester vorgesehenen Rechnerpraktikums möglich (ggf. auch Ferienkurs möglich). 3) Die Studierenden werden abhängig von Ihren Nachnamen jeweils der Gruppe 1 oder 2 zugeordnet. Abb. 4: Stundenplan Bachelorstudiengang BWL im 2. Fachsemester (SoSe) 1), Gruppe 1 3) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-10 Rechnerpraktikum Wirtschaft und Rechnerpraktikum 2) 3) Mikroökonomik Wirtschaftsverfassungsrecht 4) ab Uhr: ab Uhr: Rechnerpraktikum Mikroökonomik Mathematik II Kosten- und (bis Uhr) Leistungsrechnung Mathematik II Gesellschaftsrecht Rechnerpraktikum2) 3) Unternehmensführung I 1) Vorbehaltlich Änderungen, ohne Übungsgruppen 2) Wegen der begrenzten Zahl an Computerarbeitsplätzen ist ein Vorziehen des im 2. Fachsemester vorgesehenen Rechnerpraktikums möglich (ggf. auch Ferienkurs möglich). 3) Die Studierenden werden abhängig von Ihren Nachnamen jeweils der Gruppe 1 oder 2 zugeordnet. 4) Gruppe 1: Zu Wirtschaft und Wirtschaftsverfassungsrecht werden 2 Parallelveranstaltungen angeboten. Bitte beachten Sie die Aufteilung nach Buchstaben und die jeweilige Vorlesungszeit. Studienfuehrer BWL BSC indd :58:56 Uhr

10 10 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium Abb. 4a: Stundenplan Bachelorstudiengang BWL im 2. Fachsemester (SoSe) 1), Gruppe 2 3) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-10 ab Uhr: Rechnerpraktikum Mikroökonomik Wirtschaft und Wirt- Mikroökonomik Mathematik II Rechnerpraktikum2) 3) schaftsverfassungsrecht 4) (11.30 s.t ) Kosten- und Mathematik II Gesellschaftsrecht Leistungsrechnung (bis Uhr) (12.00 s.t Uhr) (bis Uhr) ab Uhr Unternehmens- Rechnerpraktikum führung I Rechnerpraktikum2) 3) (bis 17z.00 Uhr) 1) Vorbehaltlich Änderungen, ohne Übungsgruppen 2) Wegen der begrenzten Zahl an Computerarbeitsplätzen ist ein Vorziehen des im 2. Fachsemester vorgesehenen Rechnerpraktikums möglich (ggf. auch Ferienkurs möglich). 3) Die Studierenden werden abhängig von Ihren Nachnamen jeweils der Gruppe 1 oder 2 zugeordnet. 4) Gruppe 2: Zu Wirtschaft und Wirtschaftsverfassungsrecht werden 2 Parallelveranstaltungen angeboten. Abb. 5: Stundenplan Bachelorstudiengang BWL im 3. Fachsemester (WiSe) 1), Gruppe 1 2) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-10 Unternehmens- Makroökonomik führung II Makroökonomik (bis Uhr) ab Uhr: Statistik I Statistik I Bilanzen Bilanzen Investition (bis Uhr) 1) Vorbehaltlich Änderungen, ohne Übungsgruppen 2) Die Studierenden werden abhängig von Ihren Nachnamen jeweils der Gruppe 1 oder 2 zugeordnet. Abb. 5a: Stundenplan Bachelorstudiengang BWL im 3. Fachsemester (WiSe) 1), Gruppe 2 2) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-10 ab 9.00 Uhr: Makroökonomik Statistik I Statistik I Unternehmens- Makroökonomik führung II (bis Uhr) Bilanzen Bilanzen Investition (bis Uhr) ) Vorbehaltlich Änderungen, ohne Übungsgruppen 2) Die Studierenden werden abhängig von Ihren Nachnamen jeweils der Gruppe 1 oder 2 zugeordnet. Studienfuehrer BWL BSC indd :58:56 Uhr

11 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium 11 Abb. 6: Stundenplan Bachelorstudiengang BWL im 4. Fachsemester (SoSe) 1), Gruppe 1 2) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-10 ab 9.00 Uhr: Finanzierung Quantitative Methoden Quantitative Statistik II Methoden Statistik II Produktion Produktion (bis Uhr) Marketing 1) Vorbehaltlich Änderungen, ohne Übungsgruppen 2) Die Studierenden werden abhängig von Ihren Nachnamen jeweils der Gruppe 1 oder 2 zugeordnet. Abb. 6a: Stundenplan Bachelorstudiengang BWL im 4. Fachsemester (SoSe) 1), Gruppe 2 2) 8-10 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Quantitative Finanzierung Methoden Statistik II Quantitative ab Uhr: Methoden Marketing (bis Uhr) Statistik II Marketing (bis Uhr) (bis Uhr) ab Uhr: Produktion Produktion 1) Vorbehaltlich Änderungen, ohne Übungsgruppen 2) Die Studierenden werden abhängig von Ihren Nachnamen jeweils der Gruppe 1 oder 2 zugeordnet Aufbau und Studienstruktur in der zweiten Studienphase (5. und 6. Fachsemester) Charakterisierung des Wahlpflicht- bzw. Wahlcurriculums in der Vertiefungsphase Die Vertiefungsphase (5. und 6. Fachsemester) dient im Wesentlichen der S p e z i a l i s i e r u n g der wirtschaftswissenschaftlichen Fachkenntnisse auf bestimmte Anwendungsbereiche, die in der beruflichen Tätigkeit häufig eine enge Verbindung aufweisen. Die Studierenden können zunächst aus einem Kanon von acht betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfächern eine Auswahl auf e i n Schwerpunktfach treffen, in dem 30 Leistungspunkte zu absolvieren sind. Innerhalb eines betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfaches können Sie in der Regel wiederum bis zu einem gewissen Grad eine Auswahl aus einem vorgegebenen Katalog von Modulen (Wahlpflichtmodule) treffen. Bei der Auswahl der Module müssen Sie jedoch anhand der Angaben in den Modulbeschreibungen darauf achten, ob Module inhaltlich aufeinander aufbauen und deshalb in einer bestimmten zeitlichen R e i h e n f o l g e absolviert werden sollten oder müssen. Bei einigen betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfächern ist es möglich, bestimmte Module, die in einem anderen betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach angeboten werden, auf das eigene Schwerpunktfach anzurechnen ( Queranrechnung ). Auf diese Möglichkeit wird in der Modulübersicht für das jeweilige Schwerpunktfach hingewiesen. Dabei darf selbstverständlich ein Modul insgesamt nur e i n m a l für ein betriebswirtschaftliches Schwerpunktfach oder für den freien Wahlbereich angerechnet werden. In Einzelfällen kann für einzelne Lehrveranstaltungen (z.b. Seminare) durch Beschluss des Prüfungsausschusses die Teilnehmerzahl beschränkt werden, wenn dies zu deren ordnungsgemäßer Durchführung geboten ist. Studienfuehrer BWL BSC indd :58:56 Uhr

12 12 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium In bestimmten Fällen, z.b. bei anerkannten Scheinen nach dem Hochschulwechsel, ist es möglich und zweckmäßig, bereits einzelne Module eines betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfaches bei einem entsprechenden Angebot im 4. Fachsemester zu absolvieren, sofern es die individuelle Stundenplanung zulässt. In dem jeweils gewählten betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach ist mindestens ein S e m i n a r zu absolvieren. Für bestimmte Seminare wird der v o r h e r i g e Besuch von ausgewählten Lehrveranstaltungen verlangt, was sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen ergibt und unbedingt bei der individuellen Studienplanung zu berücksichtigen ist, damit die Regelstudienzeit nicht überschritten wird. In einem Schwerpunktfach können höchstens zwei Seminare absolviert werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Seminars erwirbt man 6 Leistungspunkte. Für Seminarsitzungen besteht Anwesenheitspflicht. Der erfolgreiche Abschluss einer Seminararbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit. Zusätzlich zu den Wahlpflichtmodulen in den betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfächern haben die Studierenden freie Wahlmodule zu absolvieren, die nach eigenen Präferenzen aus dem gesamten Lehrangebot der Universität Hamburg zusammengestellt werden können (siehe ) Betriebswirtschaftliche Schwerpunktfächer Nachfolgende Kurzdarstellung der betriebswirtschaftlichen Spezialisierungen enthält keine Übersicht der im jeweiligen Schwerpunkt angebotenen Module. Für die genauen Modulbeschreibungen wird auf die Fachspezifischen Bestimmungen verwiesen. (1) Kurzbeschreibung Finanzen und Versicherung Der Schwerpunktbereich Finanzen und Versicherung bietet ein abgestimmtes Lehrangebot zu grundlegenden und weiterführenden betriebswirtschaftlichen Fragestellungen im Bereich Finanzierung und Risikomanagement sowie zu institutionellen Fragen aus den Bereichen Bank- und Versicherungsbetriebslehre. In diesem Schwerpunktbereich werden die Kenntnisse aus den Pflichtmodulen Investition und Finanzierung aus der ersten Studienphase vertieft und um praktische Aspekte der Risikoanalyse, -quantifizierung, -finanzierung und des Risikomanagements erweitert. In den institutionell orientierten Vorlesungen zur Bank- und Versicherungsbetriebslehre werden Grundkenntnisse des operativen Banken- und Versicherungsge schäfts sowie des rechtlichen Umfelds dieser Industrien vermittelt. Zudem werden spezielle Vorlesungen im Bereich Schiffsfinanzierung angeboten. Der institutionelle Fokus des Schwerpunktes Finanzen und Versicherung auf Bank- und Versicherungsbetriebslehre qualifiziert die Absolventen für unterschiedliche Aufgaben in den Branchen und bei anderen Finanzintermediären, wie z.b. Investment gesellschaften. Diese Integration trägt der zunehmenden Vernetzung und Verschmelzung der Aufgaben von Finanz intermediären im Zuge der Globalisierung Rechnung. Die steigende Bedeutung von Finanzierung und Risikomanagement bei international tätigen, kapitalmarktorientierten Gesellschaften aller Industrien bietet den Absolventen weiterhin sehr gute Karrie re chancen in vielfältigen Wirtschaftszweigen sowohl in produzierenden Industrien als auch in der Unternehmens be ratung und der Wirtschaftsprüfung. Die Teilnehmer der Module zur Schiffsfinanzierung haben überdies hervorragende Berufsaussichten in diesem global und vor allem in Hamburg stark wachsenden Betätigungsfeld. (2) Kurzbeschreibung Marketing und Medien Im Fokus des Schwerpunktfaches steht eine marktorientierte Unternehmensführung. Marketing hat die Ausrichtung aller relevanten Unternehmensaktivitäten und -prozesse auf die Wünsche und Bedürfnisse der Marktpartner zum Gegenstand. Dabei müssen gleichzeitig die Unternehmensziele, wie z. B. eine langfristige Gewinnmaximierung, verfolgt werden. Das Marke tingverständnis und Kenntnisse über wesentliche Methoden und Maßnahmen des Marketing sind das kleine Einmaleins für Studierende der Betriebswirtschaft und gehören zum Rüstzeug guter Manager/innen. Ein besonderer Fokus wird auf das Marketing von Marken, Innovationen und Medien gelegt. Marken gehören zunehmend zu den wichtigsten Vermögenswerten von Unternehmen. Innovationen sind der zentrale Wachstumstreiber. Medien sind von enormer Relevanz, insbesondere in der Medienstadt Hamburg. Der Schwerpunkt Marketing und Medien nimmt einen besonderen Stellenwert in der Lehre und Forschung der gesamten Fakultät ein. Den Absolventen des Schwerpunktfaches steht ein breites Betätigungsfeld offen. Klassisch ist ein Einstieg in Marketing ab - teilun gen großer Unternehmen, z. B. als Produkt- oder Brandmanager/in oder im Führungsnachwuchs, z. B. als Vorstandsassistent/in. Besondere Chancen bieten sich in Medienunternehmen. Langfristig ergeben sich gute Perspektiven in Spitzenpositionen. Das aktuelle Lehrangebot entnehmen Sie bitte den Homepages der Lehrstühle. Studienfuehrer BWL BSC indd :58:57 Uhr

13 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium 13 (3) Kurzbeschreibung Operations & Supply Chain Management Das Management von Wertschöpfungsnetzwerken (Supply Chains) steht im Mittelpunkt des Schwerpunktfaches Operations & Supply Chain Management (O&SCM). Es werden die Aufgaben des Managements der an der Supply Chain beteiligten Partner, z.b. Industriebetriebe und Logistik-Dienstleister, im Detail behandelt sowie Fragen der Koordination innerhalb einer Supply Chain erörtert. Hierzu werden insbesondere auch Modelle und Verfahren zur Entscheidungsunterstützung für die strategische, taktische und operative Planung vorgestellt und gezeigt, wie diese EDV-gestützt gelöst werden können. Eine Auswahl von Standardsoftware, in der viele Lösungsverfahren bereits kommerziell implementiert vorliegen, wird den Studierenden zur Verfügung gestellt, um deren Nutzung kennen zu lernen. Das Schwerpunktfach ist in vier Teilbereiche gegliedert: In der Einführung (O&SCM 1) werden die Aufgaben des Managements von Supply Chains beschrieben und anhand von (Entscheidungs-) Modellen formalisiert. Das Wahlpflichtmodul Vertiefung in Operations & Supply Chain Management (O&SCM 2) bietet die Möglichkeit, aus den drei Themenfeldern Strategisches Management, Projektmanagement und Operations Research eine Vertiefungsrichtung innerhalb des Schwerpunkts auszuwählen, in der im Rahmen des dritten Teilbereichs (O&SCM 3) auch das verpflichtende Seminar zu belegen ist. Diese ersten drei Bereiche mit insgesamt 18 Leistungspunkten sind schließlich im Rahmen des Wahlpflichtbereichs Schwerpunktpaket entweder durch einführende Veranstaltungen aus einem anderen Schwerpunkt oder durch weitere Vertiefungsveranstaltun gen im O&SCM-Schwerpunkt im Umfang von insgesamt 12 Leistungspunkten zu ergänzen. Dabei wird die erste Möglichkeit, also innerhalb des O&SCM-Schwerpunkts einen zweiten Schwerpunkt mit den Bezügen zu diesem Schwerpunkt aufzubauen, insbesondere den Kommilitonen empfohlen, die bereits wissen, dass sie ihr Studium im Rahmen eines BWL-Master-Programms mit zwei Schwerpunkten fortsetzen wollen. Den Absolventen des Schwerpunktfaches steht ein breites Spektrum an Tätigkeiten in Industriebetrieben und bei logisti schen Dienstleistern in Stabs- und Linienfunktionen offen. Vielfältige Tätigkeitsfelder bieten auch die Untemehmensberatungen. Für Absolventen mit großem EDV-technischen Know-how (z.b. aus Simultanstudiengängen) stellt die Softwareentwicklung und -einführung in Unternehmen eine lukrative Alternative dar. (4) Kurzbeschreibung Recht der Wirtschaft Das Wirtschaftsrecht setzt über Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung den Rahmen für unternehmerisches Handeln. Im Schwerpunkt Recht der Wirtschaft lernen Sie deshalb die theoretischen und praktischen Schnittstellen zwischen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften kennen. Der zivilrechtliche Teil des Faches analysiert neben dem für Wirtschaftswis senschaftler relevanten Gesellschafts- und Arbeitsrecht auch das Kapitalmarktrecht. Hierbei wird besonders auf den Praxisbezug geachtet, damit die Studierenden im späteren Berufsleben ihre Kenntnisse unmittelbar anwenden können. Diese Veranstaltungen werden durch die Ökonomische Analyse des Rechts ergänzt, um den Studierenden die mikroökonomische Analyse von Gesetzen und deren Wirkungen zu ermöglichen. Zu den öffentlich-rechtlichen Inhalten gehören v. a. die Grundlagen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaftsverwaltung einschließlich der binnenmarkt- und weltwirtschaftlichen Be züge. Den AbsolventInnen des Schwerpunktfaches steht ein breit gefächertes Betätigungsfeld in Unternehmen, Unternehmensberatung oder öffentlichen Verwaltungen (EU, auswärtiger Dienst, Ministerien) offen. (5) Kurzbeschreibung Statistik Das Schwerpunktfach Statistik knüpft unmittelbar an das Pflichtmodul Statistik des zweiten Studienjahres an. Die dort erlernten Inhalte werden vertieft und anwendungsorientiert weiterentwickelt. So werden u.a. Methoden der Varianzanalyse, der multiplen Regression und der multivariaten Statistik präsentiert, mit Hilfe von Fallbeispielen erläutert und die korrekte Anwendung diskutiert. Ferner werden Methoden der Off-Line- und der On-Line-Qualitätssicherung sowohl aus statistischer als auch aus ökonomischer Sicht behandelt. Ebenso werden Modelle für Paneldaten vorgestellt, die etwa zur Beschreibung von dynamischem Kundenverhalten herangezogen werden können. Zur Prognose von Umsatz- und Gewinnentwicklungen müssen sowohl einzel- als auch gesamtwirtschaftliche Daten berücksichtigt werden; die hierfür erforderlichen Methoden werden im Teilgebiet der Angewandten Ökonometrie vermittelt. Da Statistik die Lehre vom sinnvollen Umgang mit Daten ist, kann sie in allen betriebswirtschaftlichen Aufgabenfeldern nutzbringend angewendet werden. Besonders hervorzuheben sind die Berufsfelder der Marktforschung, des Gesundheitswesens und der pharmazeutischen Industrie, in denen vertiefte statistische Kenntnisse unerlässlich sind. Auch im Banken- und Versicherungsbereich sowie im produzierenden Gewerbe sind vielfach statistische Kenntnisse erforderlich, die über die im Pflichtmodul Statistik vermittelten Methoden hinausgehen. Studienfuehrer BWL BSC indd :58:57 Uhr

14 14 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium (6) Kurzbeschreibung Unternehmensführung Der Studienschwerpunkt Untemehmensführung vermittelt Qualifikationen für die Übernahme von Fach- und Führungspositionen im Management von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen. Hierzu werden erstens die verschiedenen Teilfunktionen der Untemehmensführung strategisches Management, Organisation, Personalmanagement, Planung und Kontrolle für alle Typen von Unternehmen behandelt. Zweitens werden von zwei Lehrstühlen des Schwerpunktes vertiefend Aspekte der Führung von Unternehmen spezifischer Wirtschafts- und Aufgabenbereiche behandelt Medien untemehmen einerseits und Unternehmen auf der Schnittstelle zwischen öffentlicher und privatwirtschaftlicher Aufgabenerstellung (z.b. im Gesundheits-, Kultur- und Bildungsbereich) andererseits. Bei der Beschäftigung mit den vorgenannten Inhalten wird ein vielfältiges Spektrum an theoretischen Ansätzen vermittelt. Damit erlangen die Studierenden in wissenschaftlicher Hinsicht eine breite theoretische Qualifikation als Grundlage für ein anschließendes Masterstudium. Für eine nachfolgende Ber-ufstätigkeit in der betrieblichen Praxis sind sie durch ein umfassendes Spektrum unterschiedlicher Antworten auf praktische Fragen der Unternehmensführung bestens vorbereitet. Durchgängig Wert gelegt wird auf die Vermittlung, gute Beherrschung und kritische Würdigung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Untemehmensführung sowohl im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts als auch hinsichtlich der Verfassung öffentlicher und privatwirtschaftlicher Unternehmen und hinsichtlich des Medien- und Rundfunkrechts. Studierende lernen aktuelle praktische Probleme kennen und trainieren zugleich eine analytische, konzeptionelle Denkweise und selbständige Herangehensweise an komplexe Problemstellungen. Durch ein theoriegeleitetes, anwendungsbezogenes Lehrangebot wird die Kompetenz der Studierenden entwickelt, in komplexen und unsicheren Situationen zielführend zu handeln und Verantwortung für betriebliche und gesellschaftliche Konsequenzen zu übernehmen. Absolventen des Schwerpunkts Untemehmensführung können in vielen Branchen und betrieblichen Aufgaben- und Schwerpunktbereichen eingesetzt werden. Im privatwirtschaftlichen und im öffentlichen Bereich kommen neben Positionen im mittleren und höheren Management insbesondere Tätigkeiten in der Untemehmensberatung, der Unternehmens- und Organisations entwicklung sowie im Human Ressource Management in Betracht. (7) Kurzbeschreibung Wirtschaftsinformatik Das Schwerpunktfach Wirtschaftsinformatik beinhaltet eine Vielzahl von Themen, die mit der Konzeption, Entwicklung, Einführung, Wartung und Nutzung von Systemen der computergestützten Informationsverarbeitung in Wirtschaft und Verwaltung in Verbindung stehen. Hierzu gehören sowohl eher betriebswirtschaftsnahe Inhalte, wie das Informationsmanagement oder die Modellierung von Geschäftsprozessen, als auch eher informationstechnische Inhalte, z.b. die Entwicklung von Anwendungssystemen oder der Aufbau von Datenbanken. Die Studierenden erhalten im Schwerpunktfach Wirtschaftsinformatik grundlegende Kenntnisse in Entwurf, Gestaltung und Einsatz von Informationssystemen, damit sie sowohl die Anwender als auch die Entwickler und Programmierer der Systeme verstehen und damit eine Vermittlerfunktion ausüben können. Absolventen dieses Schwerpunktfachs stehen viele Berufsfelder offen, insbesondere in IT-Abteilungen von Unternehmen und in Unternehmensberatungen. Die Aufgabengebiete reichen dabei von der Reorganisation von Arbeitsabläufen und betrieblichen Strukturen im Hinblick auf die Erfordernisse der Unterstützung durch Informations- und Kommunikationssysteme, über die Entwicklung und das Management neuer Softwaresysteme bis hin zur Planung und Gestaltung der betrieblichen Informationssysteme und der dafür erforderlichen Infrastruktur. (8) Kurzbeschreibung Wirtschaftsprüfung und Steuern Im Fokus des Schwerpunktfaches steht zum einen die Unternehmensüberwachung mit den Bereichen Rechnungslegung, Prüfungswesen und Controlling, zum anderen die Unternehmensbesteuerung mit den Bereichen Steueroptimierung der Abschlusserstellung sowie von gesellschaftsrechtlichen Strukturentscheidungen. Analysiert werden u.a. Strategien, Instrumente und Modelle der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung, die Neuerungen aus der Internationalisierung der Rechnungslegung, Techniken zur Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses sowie der ergänzenden Rechenwerke und Darstellungen, die Komponenten des unternehmerischen Führungs- und Überwachungssystems, die rechtlichen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung einschl. Bilanzsteuerrecht, Steuerbilanzpolitik und der Einfluss der Besteuerung auf Rechtsformwahl und Umwandlungsvorgänge (insbes. Formwechsel, Anteilstausch, Spaltung, Fusion). Absolventen des Schwerpunktfaches steht v.a. das freiberufliche Betätigungsfeld als Wirtschaftsprüfer/in, Steuerberater/in oder Unternehmensberater/in sowie eine Betätigung im Angestelltenverhältnis im Finanz- und Rechnungswesen offen. Daneben kommen Tätigkeiten als (interne/r) Revisor/in, Controller/in, Unternehmensplaner/in in mittleren und größeren Unternehmungen in Betracht. Schließlich sind auch vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Öffentlichen Verwaltung oder in Verbänden zu nennen, bei denen Fragen des externen Rechnungswesens, der Kosten- und Leistungsrechnung bzw. Wirtschaftlichkeitsrechnung oder der Unternehmensbesteuerung tangiert werden. Studienfuehrer BWL BSC indd :58:57 Uhr

15 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium Freier Wahlbereich Im 5. und 6. Fachsemester müssen Sie insgesamt 1 8 L e i s t u n g s p u n k t e im freien Wahlbereich erwerben. Zur Auswahl steht im Grundsatz das gesamte Lehrangebot der Universität Hamburg. Sie können hier z.b. - weitere Module im g e w ä h l t e n betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach, - Module aus einen a n d e r e n betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach, - Wirtschaftssprachen, - als freier Wahlbereich empfohlene Module in anderen Bachelorstudiengängen der Universität Hamburg (Möglichkeit zum Studium generale ) absolvieren. Der freie Wahlbereich kann z.b. im Hinblick darauf eingesetzt werden, die beruflichen Bewerbungschancen in einem bestimmten Betätigungsfeld zu erhöhen. In der Regel ist es zweckmäßig, den freien Wahlbereich als Vertiefung oder weitere Ergänzung zur Spezialisierung zu wählen. Sofern Sie an der Universität Hamburg den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre weiterstudieren wollen, wofür zwei betriebswirtschaftliche Schwerpunktfächer zu absolvieren sind, können Sie im freien Wahlbereich Module abzuschließen, die als Grundlage für das zweite betriebswirtschaftliche Schwerpunktfach im Master dienen. Bei der Auswahl der Module sollten Sie jedoch darauf Rücksicht nehmen, welche V o r k e n n t n i s s e bzw. vorher erfolgreich absolvierte Module bei der Auswahl der in Betracht kommenden freien Wahlmodule vorausgesetzt werden. Ein S e m i n a r ist im freien Wahlbereich n i c h t erforderlich, kann jedoch im Rahmen der zur Verfügung gestellten Seminarplätze absolviert und auf die zu erreichenden Leistungspunkte angerechnet werden. Ein Seminar im freien Wahlbereich ersetzt jedoch nicht die Bedingung, dass im gewählten betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach mindestens ein Seminar absolviert werden muss. Sofern Sie sich für freie Wahlmodule aus anderen Bachelorstudiengängen entscheiden, sollten Sie in jedem Fall die ggf. gemachten V o r s c h l ä g e der betreffenden Fakultäten bzw. Fachbereiche für den freien Wahlbereich b e f o l g e n oder die dortige Studienfachberatung in Anspruch nehmen. Bei der Auswahl der freien Wahlmodule ist unbedingt darauf zu achten, dass diese mit einer Prüfungsleistung abschließen, da nur in diesem Fall Leistungspunkte erworben werden können. Die in den freien Wahlmodulen erzielten N o t e n fließen mit dem Gewicht der jeweils erworbenen Leistungspunkte in die Gesamtnote für den Bachelorstudiengang ein. Studienfuehrer BWL BSC indd :58:57 Uhr

16 16 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium Bachelorarbeit Mit der Bachelorarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie innerhalb einer Bearbeitungszeit von n e u n Wochen in der Lage sind, eine betriebswirtschaftliche Problemstellung selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Bachelorarbeit wird in der Regel im 6. Fachsemester angefertigt. Sie können für die Bearbeitung Themenvorschläge machen und den/die Hochschullehrer/in vorschlagen. Voraussetzung für die Anfertigung der Bachelorarbeit ist der vorherige erfolgreiche Abschluss von Modulen im Umfang von 120 Leistungspunkten sowie eine mit mindestens der Note 4,0 bewertete Seminararbeit. Die Seminararbeit sollte zweckmäßigerweise in dem Schwerpunktfach erbracht werden, in dem Sie später auch die Bachelorarbeit schreiben. Wenn möglich sollte das Seminar von dem Hochschullehrer geleitet werden, den Sie als Betreuer für Ihre Bachelorarbeit vorschlagen wollen. So können Sie sich vorher mit den besonderen methodischen, inhaltlichen und ggf. formalen Anforderungen vertraut machen. Bei der Beantragung der Zulassung zur Bachelorarbeit ist in zeitlicher Hinsicht noch zu beachten, dass der Antrag spätestens innerhalb von s e c h s Wochen nach Bestehen der l e t z t e n Modulprüfung zu stellen ist. Der Umfang der Bachelorarbeit soll mit dem Betreuer besprochen werden. Die eingereichte Bachelorarbeit soll innerhalb von s e c h s Wochen von dem Betreuer und einem weiteren Prüfer bewertet werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Bachelorarbeit erwirbt man 12 Leistungspunkte. Das Thema der Bachelorarbeit sowie die Note werden später im Abschlusszeugnis ausgewiesen. Entdeckte Täuschungsversuche bei der Anfertigung der Bachelorarbeit (z.b. die Einreichung einer käuflich erworbenen Bachelorarbeit) führen zur erfolglosen Beendigung des Studiums. Studienfuehrer BWL BSC indd :58:58 Uhr

17 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium 17 Abb. 7: Modulübersicht Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre 1. Semester Grundlagen des Rechnungswesens Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsprivatrecht Einführung in die VWL (3 SWS / 6 LP) Mathematik I 2. Semester Kostenund Leistungsrechnung (2 SWS / 3 LP) (2 SWS 3 LP) Rechnerpraktikum Unternehmensführung I (3 SWS / 4 LP) Gesellschaftsrecht Wirtschaftsverfassungsrecht (2 SWS / 3 LP) Mikroökonomik Mathematik II 3. Semester Bilanzen Investition Makroökonomik Unternehmensführung II (3 SWS / 5 LP) Statistik I 4. Semester Einführung ins Marketing Finanzierung Produktion Quantitative Methoden Statistik II 5. Semester Schwerpunktfachmodul 1 (z.b. 4 SWS / 6 LP) Schwerpunktfachmodul 2 (z.b. 4 SWS / 6 LP) Seminar im Schwerpunktfach (2 SWS/ 6 LP) Freies Wahlmodul 1 (z.b. 4 SWS / 6 LP) Freies Wahlmodul 2 (z.b. 4 SWS / 6 LP) 6. Semester Schwerpunktfachmodul 3 (z.b. 4 SWS / 6 LP) Schwerpunktfachmodul 4 (z.b. 4 SWS / 6 LP) Abschlussmodul: Bachelorarbeit (9 Wochen Bearbeitungszeit / 12 LP) Freies Wahlmodul 3 (z.b. 4 SWS / 6 LP) (ggf. auch als Seminar 2 SWS / 6 LP) Modulart: Grundlagenmodul Aufbaumodul Methodenmodul Studienfuehrer BWL BSC indd :58:59 Uhr

18 18 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium 2.6. Anmeldungs- und Prüfungsorganisation im Bachelorstudiengang Die Bachelorprüfung besteht aus s t u d i e n b e g l e i t e n d e n Modul- bzw. Modulteilprüfungen und der Bachelorarbeit (Abschlussmodul) am Ende des Studiums. Die Teilnahme an den Modul- bzw. Modulteilprüfungen setzt eine vorherige verbindliche A n m e l d u n g innerhalb bestimmter Fristen voraus, die vom Prüfungsamt im Studienbüro (siehe 7.3.) bekannt gemacht werden. Eine Anmeldung zu einer Modulprüfung setzt grundsätzlich eine Immatrikulation an der Universität Hamburg voraus. Mit der Anmeldung zu einer bestimmten Modulprüfung wird eine P r ü f u n g s f r i s t ausgelöst, binnen derer die Prüfungsleistung zwingend zu erbringen ist. Für jede Modul- bzw. Modulteilprüfung gibt es am Ende der Lehrveranstaltungen z w e i Prüfungstermine, und zwar einen ersten Prüfungstermin am Ende der Vorlesungszeit und einen zweiten Prüfungstermin am Ende der vorlesungsfreien Zeit, d.h. kurz vor Beginn des Folgesemesters. Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist zu empfehlen, regelmäßig bereits den ersten Prüfungstermin wahrzunehmen, um den zweiten Prüfungstermin als Wiederholungsmöglichkeit vorzuhalten. Dies gilt vor allem deshalb, weil Pflichtmodule in der ersten Studienphase in der Regel nur im Jahresturnus angeboten werden. Krankmeldungen müssen unverzüglich dem Studienbüro in Form eines qualifizierten ärztlichen Attests übermittelt werden. Bei den Pflichtmodulen in der ersten Studienphase sind innerhalb der Prüfungsfrist maximal d r e i Prüfungsversuche zulässig. Die Prüfungsfrist ergibt sich aus dem in der jeweiligen Modulbeschreibung angegebenen Fachsemester zuzüglich der Anzahl von Fachsemestern, innerhalb derer das Pflichtmodul ein weiteres Mal absolviert werden kann (Wiederholungsfrist). Dies wird in der Regel das dem Semester folgende zweite Semester sein, da Pflichtmodule im Jahresturnus angeboten werden. Die Wiederholungen sind damit binnen J a h r e s f r i s t zu erbringen. Eine Ausnahme stellt das Rechnerpraktikum dar. Da dieses Modul jedes Semester angeboten wird, endet die Modulfrist entsprechend bereits nach 2 Semestern (vgl. Abb. 8). Wird eine Modul- bzw. Modulteilprüfung nicht fristgemäß erfolgreich absolviert, gilt sie als endgültig nicht bestanden, was bei einem Pflichtmodul eine erfolglose Beendigung des Bachelorstudiums und damit E x m a t r i k u l a t i o n zur Folge hat. Bei Vorliegen eines besonderen Härtefalls kann die Prüfungsfrist auf Antrag des Studierenden durch den Prüfungsausschuss verlängert werden, wobei in diesem Fall der Antrag zwingend v o r A b l a u f der Wiederholungsfrist zu stellen und schriftlich zu begründen ist. Unternimmt ein Studierender bei einer Modul- bzw. Modulteilprüfung einen Tä u s c h u n g s v e r s u c h (z.b. durch Verwendung unerlaubter Hilfsmittel), so ist die Prüfung nicht bestanden (5,0). Modul- bzw. Modulteilprüfungen für Wahlpflichtmodule (in den betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfächern) und Wahl modu le (in dem freien Wahlbereich) im 5. und 6. Fachsemester sind innerhalb der Regelstudienzeit von sechs Semestern zu absolvieren. Eventuelle Wiederholungsprüfungen können noch innerhalb zwei weiterer Semester absolviert werden. Weitere Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der e r s t e Prüfungsversuch für das Wahlpflichtmodul bzw. das Wahlmodul i n n e r - h a l b der sechssemestrigen Regelstudienzeit a b s o l v i e r t worden sein muss. Damit stehen einem zügig studierenden Prüfling bei diesen Modultypen generell mehr Wiederholungsmöglichkeiten zur Verfügung. Nicht bestandene Wahlpflichtund Wahlmodule können innerhalb der Regelstudienzeit auch gewechselt werden. Eine bereits bestandene Modul- bzw. Modulteilprüfung mit dem Ziel der Notenverbesserung kann jedoch nicht wiederholt werden. Studienfuehrer BWL BSC indd :58:59 Uhr

19 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium 19 Abb. 8: Modulfristen Pflichtmodule Grundlagenmodule Aufbaumodule Modultyp Modulart Modultitel Fachsemester Methodenmodule Grundlagen des Rechnungswesens 1 3 Wirtschaftsprivatrecht 1 3 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 1 3 Einführung in die VWL 1 3 Unter nehmens füh rung Rechnerpraktikum 2 3 Kosten- und Leistungsrechnung 2 4 Gesellschaftsrecht 2 4 Wirtschaft und Wirt schafts verfassungsrecht 2 4 Mikro- und makroökonomische Theorie Bilanzen 3 5 Investition 3 5 Unter nehmens führung Finanzierung 4 6 Produktion 4 6 Einführung ins Marketing 4 6 Mathematik I + II Statistik I + II Quantitative Methoden 4 6 Modulfrist endet nach dem FS: 2.7. Ermittlung der Gesamtnote für den erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang und Diploma Supplement Für die Bachelorprüfung wird eine G e s a m t n o t e ermittelt. In die Gesamtnote fließen die Einzelnoten a l l e r erfolgreich absolvierten Modulprüfungen während der e r s t e n und z w e i t e n Studienphase sowie die Note der Bachelorarbeit ein. Hierbei erfolgt eine Gewichtung der Noten entsprechend den erworbenen Leistungspunkten in dem jeweiligen Modul. Da mit findet nicht nur eine l a u f e n d e Überprüfung der Studienleistungen statt, sondern der Studienerfolg wird durch eine Beurteilung der insgesamt im Studium erzielten Prüfungsleistungen gemessen. Eine bereits bestandene Modul- bzw. Modulteilprüfung z.b. mit dem Ziel der Notenverbesserung kann nicht wiederholt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs erhalten Sie z u s ä t z l i c h zur Verleihungsurkunde und zum Abschlusszeugnis ein D i p l o m a S u p p l e m e n t. Dieses Dokument enthält europaweit einheitliche Angaben zur Beschreibung des Hochschulabschlusses und der damit verbundenen Qualifikationen. Es soll insbesondere die internationale Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch für Berufszwecke verbessern. Das Diploma Supplement informiert über Art und Ebene des Abschlusses, den Status der Hochschule sowie über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf und ggf. weitere Informationen). Studienfuehrer BWL BSC indd :58:59 Uhr

20 20 Betriebswirtschaftslehre als Hauptfach im Vollzeitstudium 3. Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach in anderen Bachelorstudiengängen Das Nebenfach Betriebswirtschaftslehre in anderen Bachelorstudiengängen ist ab dem WS 2006/2007 z u l a s s u n g s b e - s c h r ä n k t. Die Nebenfachstudierenden haben sich wie die Hauptfachstudierenden zu den Modulprüfungen über die entsprechende Prüfungssoftware anzumelden. Das Studium des Nebenfachs Betriebswirtschaftslehre in einem Bachelorstudiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) erstreckt sich über die Regelstudienzeit von sechs Semestern. Innerhalb dieses Zeitraums sind insgesamt 45 Leistungspunkte als Pflicht- und Wahlpflichtmodule zu erwerben. Spezielle Module für das Nebenfach Betriebswirtschaftslehre werden nicht angeboten, so dass sich das Nebenfachstudium aus a u s g e w ä h l t e n Pflichtmodulen für das Haupt fach Betriebswirtschaftslehre ergibt. Zusätzlich zu den Pflichtmodulen Grundlagen des Rechnungswesens und Statistik I steht es den Studierenden im Grundsatz frei, aus den im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre angebotenen Grundlagen-, Aufbau- und Methodenmodulen der ersten Studienphase auszuwählen (Siehe Abb. 9). Pflichtveranstaltungen Grundlagen des Rechnungswesens (6 LP) Statistik I (6 LP) (entfällt für Studierende der MIN-Fakultät) Wahlveranstaltungen Kosten- und Leistungsrechnung (3 LP) Bilanzen (6 LP) Unternehmensführung I und II (9 LP) Investition und Finanzierung (12 LP) Produktion (6 LP) Einführung ins Marketing (6 LP) Quantitative Methoden (6 LP) Statistik II (6 LP) Grundlagen der Wirtschaftsinformatik (6 LP) Einführung in die VWL (6 LP) Anmerkung: Finanzierung kann nur gewählt werden, wenn zuvor Investition mit Erfolg abgeschlossen worden ist. Empfehlungen: Die Pflichtveranstaltung Grundlagen des Rechnungswesens sollte im ersten Semester belegt werden. Unternehmensführung I sollte vor Unternehmensführung II gehört werden. Studienfuehrer BWL BSC indd :58:59 Uhr

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