1 Liter. Verpackt in 12x1 Liter Gebinden

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1 HINWEISE ZUR UMWELTGEFÄHRDUNG UND UMWELTRELEVANTE VORSICHTSMAßNAHMEN UND HINWEISE AUF BESONDERE GEFAHREN UND SICHERHEITSRATSCHLÄGE ZUM SCHUTZ DER GESUNDHEIT: Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanweisung einzuhalten. Die folgenden Sicherheitshinweise sind zu beachten: S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. PFL.Reg.Nr.: 3261 HERBIZID - Wirkstoff: Clomazone (360g/l) Bodenherbizid als Kapselsuspension (CS), zugelassen zur Spritzanwendung in Kartoffeln und Winterraps S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen 1 Liter Verpackt in 12x1 Liter Gebinden N Umweltgefährlich SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) SPe 4 Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone von 1 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die 1. Indikation (Winterraps) Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Kühl trocken und frostfrei lagern. Darf nur in der Originalverpackung abgegeben werden. Vor Gebrauch Gebrauchsanleitung lesen Zulassungsinhaber und für die Endkennzeichnung verantwortlich: Albaugh UK Ltd., Northumberland Avenue 1, Trafalgar Square WC2N 5BW London, United Kingdom Tel. +44 (0) Fax +44 (0) albaugh@albaugheurope.eu Vertrieb: Albaugh Europe Sàrl, World Trade Center Lausanne, Avenue Gratta-Paille 2, 1018 Lausanne, Schweiz Charge und Herstellungsdatum: Aus technischen Gründen an anderer Stelle Albaugh Europe is a trading style of Albaugh Europe Sàrl and Albaugh UK Ltd.

2 Gebrauchsanleitung Clomate Zul.-Nr.: 3261 Herbizid Wirkstoff: Clomazone (360g/l) Formulierung: Kapselsuspension (CS) Packungsgröße: 1 Liter Bodenherbizid gegen einjährige Gräser und Unkräuter, zugelassen zur Spritzanwendung im Vorauflauf in Kartoffeln und Winterraps. Anwendungsgebiet, Wirkungsweise und Empfehlungen Anwendungsgebiete: Clomate ist ein Vorauflaufherbizid zur Bekämpfung einund zweijähriger Unkräuter in Winterraps sowie Kletten- Labkraut und Vogel-Sternmiere in Kartoffeln. Clomate ist ein Bodenherbizid das im Vorauflauf gespritzt wird. Der Wirkstoff Clomazone in Clomate wird von den Wurzeln und dem Spross der keimenden Pflanzen aufgenommen. Die Chlorphyllsynthese der Unkräuter wird verhindert und die Blätter der auflaufenden Unkräuter werden weiß. Clomate eignet sich gut als Partner in Tankmischungen mit anderen Vorauflaufherbiziden, da der Wirkungsmechanismus der Aktivsubstanz Clomazone unspezifisch ist und sich gut für den Einsatz in einem Resistenzmanagementprogramm eignet. VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN Freiland im Ackerbau. Anwendungstechnik: Spritzen 1. Indikation: Kultur/Objekt: Winterraps Schadorganismus/Zweckbestimmung: einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Aufwandmenge: 0,33 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser Anwendungszeitpunkt: Vor dem Auflaufen der Kultur, Von Stadium 00 (unmittelbar nach der Saat) bis Stadium 05 (Keimwurzel aus dem Samen ausgetreten) Wartezeit: Aufgrund des Anwendungszeitpunktes nicht festgelegt 2. Indikation: Kultur/Objekt: Kartoffel Schadorganismus/Zweckbestimmung: einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Aufwandmenge: 0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser Anwendungszeitpunkt: Vor dem Auflaufen der Kultur, Nach dem letzten Häufeln Wartezeit: Aufgrund des Anwendungszeitpunktes nicht festgelegt WIRKUNGSSPEKTRUM Gute bis sehr gute Wirkung Hellerkraut (Acker) Hirtentäschelkraut Klettenlabkraut Kreuzkraut Taubnessel-Arten Vogelsternmiere Ausreichende Bekämpfung Bingelkraut Ehrenpreis-Arten Gänsefuß-Arten Hundspetersilie Knöterich-Arten Kornblume Melde-Arten Spörgel (Acker) Weg-Rauke Keine ausreichende Bekämpfung Amarant-Arten Franzosenkraut-Arten Gänsedistel (Acker) Kamille-Arten Klatsch-Mohn Kleine Brennnessel Stiefmütterchen-Arten Vergissmeinnicht (Acker) RESISTENZMANAGEMENT Resistenzen gegen Herbizide der HRAC Gruppe F3, zu denen der Wirkstoff Clomazone im Clomate gehört, sind bislang nicht aufgetreten. Clomate eignet sich daher gut für den Einsatz in Tankmischungen und Spritzfolgen zur Reduzierung des Resistenzrisikos der Partnerprodukte. PFLANZENVERTRÄGLICHKEIT Schäden an der Kultur sind möglich. Erfahrungen mit Clomate haben gezeigt, dass das Herbizid beim Einsatz in Kartoffeln und Raps gut verträglich ist. Besondere Sortenunempfindlichkeiten von in Österreich zugelassenen Sorten sind nicht bekannt. Dennoch können in Abhängigkeit von Sorte, Umweltbedingungen und Anbauverfahren in seltenen Fällen dennoch Störungen der Pflanzenverträglichkeit auftreten. Das Rapssaatgut muss ausreichend mit Boden bedeckt sein. Breitwürfig direkt gesäter Raps (ohne Bodenabdeckung) nicht behandeln! Die Anwendung in Beständen zur Saatgutvermehrung wird nicht empfohlen. Es gilt: Mögliche Schäden liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. NACHBAU Nach der Ernte behandelter Kulturen kann nach dem Pflügen oder Grubbern mit einer Arbeitstiefe von mindestens 15 cm Getreide, Raps, Ackerbohnen,

3 Kartoffeln, Futtererbsen, Mais, Lein, Zuckerrüben und Brassica-Rüben angebaut werden. Im Anwendungsjahr kann bei vorzeitigem Umbruch von Raps kein Wintergetreide angebaut werden. Im folgenden Frühjahr können mindestens 6 Wochen nach Umbruch Futtererbsen, Ackerbohnen und Kartoffeln und nach mindestens 7 Monaten nach Umbruch Sommergetreide, Mais, Zwiebeln, Karotten, Lein und Brassica-Rüben angebaut werden. Beim Umbruch muss mindestens 25 cm tief gepflügt oder gegrubbert werden. Bei vorzeitigem Umbruch im Frühjahr nach der Anwendung von Clomate kann im selben Jahr erst mindestens 6 Wochen nach Umbruch Futtererbsen, Ackerbohnen, Kartoffeln, Karotten, Zuckerrüben, Zwiebeln, Lein und Brassica-Rüben und nach mindestens 9 Monaten Mais und Gemüsebohnen angebaut werden. MISCHBARKEIT Clomate ist ein guter Mischungspartner für Vorauflauf- Herbizide ist, dabei ist unbedingt Gebrauchsanweisungen der Mischungspartner zu beachten! Beratung kann bei Albaugh UK Ltd./Albaugh Europe Sàrl ( eingeholt werden. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen. ALLGEMEINE HINWEISE Anwendungshinweise Optimale Bedingungen für eine gute Wirksamkeit sind bei folgenden Bedingungen gegeben: Wüchsige Bedingungen und ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbeet mit ausreichender Bodenfeuchte. Ist die Bodenoberfläche nach der Behandlung ausgetrocknet, wird die Wirkung durch nachfolgende Niederschlägen wieder reaktiviert. Bei Böden mit Humusgehalten über 5% kann die Wirkung vermindert sein. Bei sehr starken Niederschlägen besteht auf leichten und wenig humosen Böden das Risiko des Ausbleichens der Blätter auch bei den Kulturpflanzen. Wasseraufwandmengen von l/ha haben sich bewährt. Überlappungen sind zu vermeiden. Herstellung und Ausbringung der Spritzbrühe Allgemeine Hinweise: Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie gebraucht wird Überdosierungen, Abdrift und Verwehungen sind zu vermeiden, Nichtzielkulturen können sehr empfindlich reagieren Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten, evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen Technisch bedingte Restmengen der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der behandelten Fläche spritzen Fahrgeschwindigkeit und Abstand zur Zielfläche auf verwendete Düse abstimmen Spritzbrühmenge: gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung. Ansetzen der Spritzbrühe: Clomate Behälter gut schütteln Spritztank mit 1/2 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl) und Clomate bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben Den entleerten Kanister intensiv mit viel Wasser ausspülen und das Spülwasser der Spritzflüssigkeit zufügen Den Rest der erforderlichen Wassermenge anschließend bei laufendem Rührwerk einfüllen Bei laufendem Rührwerk umgehend nach Ansatz ausspritzen Weitere Hinweise: Schäden an benachbart wachsenden Kulturpflanzen sind möglich. Das Mittel muss grobtropfig ausgebacht werden. Eine Liste von verlustmindernden Düsen und Geräten ist unter ng_anlage_1_17te_ergaenzung_02.pdf zu finden oder fragen Sie ihren Pflanzenschutzberater. Gerätereinigung Nach Beendigung der Arbeit Spritzgerät und -leitungen gründlich mit Wasser (mit einem Reinigungsmittel) spülen. Innen- und Außenreinigung auf dem Feld vornehmen. Das Spülwasser auf vorher behandelten Flächen ausspritzen. Insbesondere wenn mehrere Tankfüllungen mit Tankmischungspartnern ausgebracht wurden, muss das Arbeitsgerät spätestens am Ende des Arbeitstages gründlich gereinigt werden. Technisch unvermeidbare Restmengen im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen Die Wassermenge für die Reinigung: ca % des Tankinhaltes

4 Das Rührwerk bei der Reinigung für 15 Minuten eingeschalten Bei der Gerätereinigung anfallendes Waschwasser nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen Reinigungswasser auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. LAGERUNG/ENTSORGUNG Das Produkt darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nur in der verschlossenen Originalverpackung, getrennt von Lebens- und Futtermitteln aufbewahren. Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen abzugeben. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern (gem. ÖNORM S 2100, Schlüssel Nr ). Bezüglich der Rückgabe durch den Letztverbraucher verweisen wir auf 47, Abs. 2 Chemikaliengesetz. Entsorgung über ARA (Lizenz Nr.: 95466) Gegenmaßnahmen im Unglücksfall Verschüttetes Präparat mit einem geeigneten, saugenden Material, z. B. Sand abdecken. Das mit Clomate versetzte Aufsaugmaterial in verschließbare und gekennzeichnete Behältnisse geben und wie beschrieben entsorgen. ERSTE HILFE Nach Verschlucken: Den Mund mit Wasser ausspülen. Sofern die Person bei vollem Bewusstsein ist, reichlich Wasser zu trinken geben. Keine Flüssigkeitsgaben bei Bewusstlosigkeit. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Bei anhaltender Reizung einen Augenarzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke und Schuhe sofort ausziehen. Haut sofort mit Wasser und Seife waschen. Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzung waschen. Wenn Symptome auftreten, Arzt aufsuchen. Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Husten oder leichter Atemnot einen Arzt verständigen. Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen: in Österreich: Vergiftungsinformationszentrale, Tel.-Nr Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt-/Ökologieereignisse): in Deutschland und Österreich Tel.-Nr Carechem (NCEC) Notrufnummer: +44 (0) (mehrsprachiger Service) ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE/HAFTUNG Haftungsbedingungen Die für das vorliegende Produkt verwendete Gebrauchsanleitung gründet sich im Wesentlichen auf Regelungen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit. Nichts desto weniger können die Wirkungen dieses Produktes durch Bedingungen beeinflusst werden, auf die weder der Hersteller noch wir als Vertreiber noch unsere weiteren Geschäftspartner Einfluss haben. Es handelt sich unter anderem um Wetter- und Bodenbedingungen, Vielfalt der Kulturen, Anwendungszeitpunkt, Wassermenge, Anzahl der Anwendungen, Ausbringungsmethoden und -geräte, Fruchtfolge, regionale Faktoren, das Auftreten und die Entwicklung von Resistenzen gegen den Wirkstoff oder gegen das Pflanzenschutzmittel und Bedingungen der Lagerung und des Transportes. Unter bestimmten Umständen können die Wirkungen des Mittels auch Schäden an der Kultur verursachen. Der Hersteller, wir als Vertreiber des Produktes und unsere weiteren Geschäftspartner übernehmen für die vorgeschilderten Umstände oder daraus herrührende Folgen keine Haftung. Dies gilt auch für Folgen der Veränderung des Produktes durch Mischungen mit anderen Pflanzenschutzmitteln und Stoffen, die nicht ausdrücklich in der Gebrauchsanleitung empfohlen werden. Deswegen bleibt der Anwender des Mittels insbesondere im Rahmen guter fachlicher Praxis verpflichtet, sich über den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sachkundig zu machen, und die Anwendungsfähigkeit des Mittels unter Berücksichtigung der vorgenannten örtlichen und zeitlichen Faktoren zu prüfen. Dabei ist der Anwender auch verpflichtet, bestehende Gesetze und Rechte Dritter sowie die Festsetzungen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit einzuhalten. AlbEU-AT_Clomate_LBL_CR_

5 Clomate 1L SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EU) 453/2010 Version 1 AT Erstellt am: 03/06/13 1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktidentifikator Handelsname: Clomate 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Nur für professionelle Anwendung als Herbizid in der Landwirtschaft Verwendungen, von denen abgeraten wird Nicht für andere Zwecke verwenden. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Albaugh Europe Sàrl World Trade Center Lausanne Avenue Gratta-Paille Lausanne Schweiz Telefon: Fax: msds@albaugheurope.eu Web: 1.4 Notrufnummer Beratung bei medizinischen Notfällen, Bränden oder größeren Leckagen: +44 (0) Erreichbar: Rund um die Uhr Zeitzone: MEZ Sprache(n) des Telefondienstes: Alle wichtigen EU-Sprachen Vergiftungsinformationszentrale: +43 (0) Erreichbar: Rund um die Uhr Zeitzone: MEZ Sprache(n) des Telefondienstes: Deutsch 2. MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Dieses Produkt wurde noch nicht gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] eingestuft Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Nicht eingestuft. Nationale Einstufung/Kennzeichnung Österreich R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Weitere Angaben Erklärung der Abkürzungen siehe Abschnitt Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Keine Nationale Einstufung/Kennzeichnung Österreich Gefahrenpiktogramme: UMWELTGEFÄHRLICH Gefahrenbezeichnung: Umweltgefährlich R-Sätze: R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Sicherheitsratschläge: S2. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21: Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. S29/35: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S37: Geeignete Schutzhandschuhe tragen. SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. SPe4: Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen) nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone von 1 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. 2.3 Sonstige Gefahren Keine bekannt 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN 3.2 Gemische Beschreibung des Gemischs: Gemisch aus Clomazone und Beistoffen. Chemische Bezeichnung: Clomazone CAS-Nr: EG-N: - Index-Nr: - Konzentration (w/w): 30.3% 67/548/EWG Einstufung: Xn; R20/22, N;R50/53 CLP (Reg. 1272/2008) Einstufung: Akute Toxizität (oral, inhalativ), Kat. 4, H302; H332 Gewässergefährdend: Akut, Kat. 1, H400 Chronisch, Kat. 1, H410 Chemische Bezeichnung: Calciumchlorid CAS-Nr: EG-N: Index-Nr: Konzentration (w/w): >5.0 <10.0 % 67/548/EWG Einstufung: Xi; R36 CLP (Reg. 1272/2008) Einstufung: Augenreizung, Kat. 2, H319 Chemische Bezeichnung: Sonstige Bestandteile CAS-Nr: - EG-N: - Index-Nr: - Konzentration (w/w): bis 100 % 67/548/EWG Einstufung: Nicht eingestuft CLP (Reg. 1272/2008) Einstufung: Nicht eingestuft Weitere Angaben Vollständiger Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe Abschnitt ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Falls nach Kontakt mit dem Produkt Beschwerden auftreten, Arzt hinzuziehen und das Produktetikett oder dieses SDB vorzeigen. Betroffene Person an die frische Luft bringen und ruhen lassen. Darauf achten, dass die Person nicht raucht und nichts isst. Beschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen und halbaufgerichtet ruhen lassen. Arzt hinzuziehen, wenn Symptome auftreten. Nach Hautkontakt: Beschmutzte Kleidung ausziehen. Haut mit Seife abwaschen und mit reichlich Wasser spülen. Bei Reizung Arzt hinzuziehen. Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Nach Augenkontakt: Sofort mit Wasser spülen. Augenlider spreizen und mindestens 15 Minuten spülen. Kontaktlinsen so schnell wie möglich entfernen. Bei Reizung Arzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Nach Verschlucken KEIN ERBRECHEN HERBEIFÜHREN: Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Reste aus dem Mund entfernen und mit viel Wasser spülen. Betroffener Person 1 bis 2 Glas Wasser zu trinken geben. Bewusstlosen niemals etwas oral verabreichen. Persönliche Schutzkleidung für Erste-Hilfe-Leistende Je nach Expositionspotential wird eine persönliche Schutzausrüstung für Erste-Hilfe-Leistende empfohlen (siehe Abschnitt 8). Hinweise für den Arzt: Kein spezifisches Antidot bekannt. Symptomatisch behandeln (Dekontamination, Vitalfunktionen). Sofort Giftzentrale anrufen und um Rat bitten. Im Fall von Verschlucken kann eine Magenspülung (unter Aspirationsschutz) erforderlich sein. Vor einer Magenentleerung muss die Gefahr einer Lungenaspiration gegen die Gefahr der Giftigkeit abgewogen werden. Bitte melden Sie Albaugh Europe Sàrl alle ungewöhnlichen Symptome, die über einen beliebigen Expositionsweg auftreten.

6 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Nach Einatmen: Leichte Nasenreizung oder -ausfluss möglich. Es sind keine verzögert auftretenden Wirkungen zu erwarten. Nach Hautkontakt: Leichte vorübergehende Rötung möglich. Es sind keine verzögert auftretenden Wirkungen zu erwarten. Nach Augenkontakt: Leichte vorübergehende Rötung möglich. Es sind keine verzögert auftretenden Wirkungen zu erwarten. Nach Verschlucken: Leichte Beeinträchtigungen des Magen-Darm-Trakts möglich. Es sind keine bedeutenden verzögert auftretenden Wirkungen zu erwarten. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Es ist nicht erforderlich, bestimmte Mittel/Medizinprodukte zur sofortigen Behandlung am Arbeitsplatz bereitzuhalten; es ist kein spezifisches Gegenmittel bekannt. 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Wassersprühnebel, alkoholresistenter Schaum, Trockenlöschmittel für kleine Brände, alkoholresistenter Schaum oder Wassersprühnebel für große Brände. Ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Verbrennungsprodukte Bei Brand entstehen giftige, reizende Rauchgase wie beispielsweise Stick- und Chloroxide. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Schutzkleidung gemäß EN 469 dürfte zur Bekämpfung von Bränden mit Beteiligung dieser Substanz ausreichen. Unter Einwirkung von Brand- und Schwelgasen kann jedoch ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät (SCBA) erforderlich sein. 5.4 Weitere Angaben Lager- und Arbeitsbereiche mit geeigneten Feuerlöschgeräten ausstatten. Sofort die Feuerwehr benachrichtigen, damit diese Brände mit Beteiligung von Pflanzenschutzmitteln bekämpft, es sei denn, der Brand ist klein und sofort unter Kontrolle zu bringen. Ungeöffnete Behälter mit einem Sprühnebel kühl halten. Unbeschädigte Behälter aus der Brandzone entfernen, sofern dies ohne Risiko möglich ist. Löschwasser auffangen, falls erforderlich mit Sand oder Erde eindämmen. Darauf achten, dass keine Verschmutzungen in die Kanalisation oder das Grundwasser gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen eingedämmt und eingesammelt bzw. mit einem inerten Bindemittel aufgenommen und dann entsprechend den behördlichen Bestimmungen entsorgt werden (z. B. Abholung durch Entsorgungsfachbetrieb). 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Schutzausrüstung: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen. Empfohlene persönliche Schutzausrüstung tragen, um Augen- und Hautkontakt zu vermeiden. Bei erhöhter Expositionsgefahr kann ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät (SCBA) erforderlich sein. Notfallmaßnahmen: Notdienste anrufen, falls die Freisetzung nicht sofort unter Kontrolle zu bringen ist. Bei lokaler, sofort kontrollierbarer Freisetzung für ausreichend Lüftung sorgen und die Leckage am Ausgangspunkt bekämpfen Einsatzkräfte Schutzkleidung gemäß EN Umweltschutzmaßnahmen Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Leckage an der Quelle bekämpfen. Ausgelaufene Flüssigkeit eindämmen, damit sie sich nicht ausbreitet und den Boden verunreinigt oder in Abwasserkanäle oder Gewässer gelangt. Wenn das Produkt in Abflüsse oder Kanäle eindringt, muss das örtliche Wasserversorgungsunternehmen benachrichtigt werden, bei Verschmutzung von Oberflächen- oder Grundwasser das Amt der Landesregierung des jeweiligen Bundeslands. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Für die Rückhaltung: Freigesetzte Substanzen sofort beseitigen und in geeigneten Abfallbehältern sammeln. Ausgelaufenes Material mit Erde, Sand oder flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen und in einem geeigneten und sachgemäß gekennzeichneten Abfallbehälter sammeln. Zur Reinigung: Unfallbereich mit Wasser und Reinigungsmittel säubern. Reinigungsflüssigkeit ebenfalls mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen und in einem geeigneten und sachgemäß gekennzeichneten Abfallbehälter sammeln. Behälter versiegeln und der Entsorgung zuführen. Sonstige Angaben: Nicht zutreffend 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 8 zur persönlichen Schutzausrüstung und Abschnitt 13 für Hinweise zur Entsorgung. 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Für geeignete Belüftung in den Bereichen sorgen, in denen das Produkt gelagert und gehandhabt wird. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Nicht in den Mund, die Augen oder die Haut gelangen lassen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden (siehe Abschnitt 8). Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Vor dem Essen und nach der Arbeit kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung ablegen. Vor dem Essen und nach der Arbeit Hände und exponierte Hautstellen waschen. Schutzkleidung nach dem Gebrauch sorgfältig waschen, insbesondere das Innere der Handschuhe. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen stabil. Im Originalbehälter an einem trockenen, kühlen, sicheren Ort aufbewahren. In einem verschlossenen, geeigneten Raum lagern. Von Zündquellen fernhalten. Von Kindern und unbefugten Mitarbeitern fernhalten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 7.3 Spezifische Endanwendung(en) Herbizid für professionelle Anwender gemäß Angaben auf dem Produktetikett; jede andere Anwendung ist gefährlich. 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 8.1 Zu überwachende Parameter Grenzwerte berufsbedingter Exposition Für das Gemisch und seine Komponenten wurden keine Grenzwerte berufsbedingter Exposition festgelegt: Angaben zu Überwachungsverfahren Keine Angaben verfügbar. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen: Es müssen geeignete technische Steuerungseinrichtungen und geeignete Arbeitsläufe verwendet werden, um die Exposition der Beschäftigten und der Umwelt in den Bereichen zu eliminieren bzw. zu reduzieren, in denen die Substanz gehandhabt, transportiert, verladen, entladen, gelagert und verwendet wird. Diese Maßnahmen müssen dem Umfang des jeweiligen Risikos entsprechen. Geeignete Absauganlagen installieren. Wenn vorhanden, spezielle Übertragungssysteme benutzen Persönliche Schutzausrüstung Augen- und Gesichtsschutz Berührung mit den Augen vermeiden. Bei hohem Berührungsrisiko geeigneten Augen- und Gesichtsschutz tragen (EN 166). Hautschutz: Handschutz: Geeignete Chemikalienschutzhandschuhe tragen (EN 374 Teil 1, 2, 3). Tests mit Pestiziden haben ergeben, dass mind. 0,5 mm dicke, 300 mm lange Nitrilkautschukhandschuhe am besten geeignet sind. Handschuhe nach jedem Gebrauch sorgfältig abwaschen, insbesondere die Innenseiten. Handschuhe bei Beschädigung und vor Erreichen der Durchbruchzeit wechseln. Körperschutz: Berührung mit der Haut vermeiden. Bei hohem Berührungsrisiko geeignete Schutzanzüge tragen

7 (ISO , Typ 5, EN 13034, Typ 6). Anderer Hautschutz: Keine Angaben. Atemschutz: Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine besonderen Anforderungen. Wenn eine Risikobewertung ergibt, dass die technischen Steuerungseinrichtungen keinen geeigneten Schutz der Atemorgane vor Spraypartikeln bieten, partikelfiltrierende Halbmaske (EN 149) oder eine mit einem Partikelfilter verbundene Halbmaske (EN ) tragen Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: Alle geltenden lokalen und gemeinschaftlichen Umweltschutzbestimmungen einhalten. Siehe Abschnitt 15. Geeignete Auffangeinrichtungen verwenden, um eine Kontaminierung der Umwelt zu vermeiden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern. Siehe Abschnitt 12 und PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Sofern nicht anders angegeben, stammen alle in diesem Abschnitt aufgeführten Angaben aus Versuchen mit dem Gemisch oder seinen Komponenten. a) Form: Flüssig Farbe: Grauweiß b) Geruch: Leichter Amingeruch c) Geruchsschwelle: Nicht bestimmt von keiner anwendbaren Pflanzenschutzmittelverordnung verlangt d) ph: 9,78 (1-prozentige Lösung in Wasser) e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht anwendbar das Gemisch ist bei Umgebungstemperatur flüssig und muss vor Frost geschützt werden f) Siedepunkt und Siedebereich: Ca. 100 C g) Flammpunkt: Keiner das Gemisch ist wasserbasiert h) Verdampfungsgeschwindigkeit: Nicht bestimmt von keiner anwendbaren Pflanzenschutzmittelverordnung verlangt i) Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Nicht anwendbar (flüssig) j) Obere/Untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen: Nicht anwendbar das Gemisch ist wasserbasiert k) Dampfdruck: Nicht anwendbar für das Gemisch von keiner anwendbaren Pflanzenschutzmittelverordnung verlangt Clomazone: 2,7x10-2 Pa l) Dampfdichte: Nicht anwendbar von keiner anwendbaren Pflanzenschutzmittelverordnung verlangt m) Dichte: 1,19 g/cm 3 bei 20 C n) Löslichkeit(en) Wasserlöslichkeit: Bildet in Wasser eine stabile Dispersion o) Verteilungskoeffizient: n-octanol/wasser: Clomazone: Kow 2,58 bei ph 7, 20 C p) Selbstentzündungstemperatur: >400 C Mindestentzündungstemperatur: Keine Daten verfügbar Mindestentzündungsenergie: Keine Daten verfügbar q) Zersetzungstemperatur: Clomazone: >281 C r) Viskosität: 158 mpa.s bei 20 C / 188 mpa.s bei 40 C s) Explosive Eigenschaften: Explosionsgefahr: nicht explosiv. t) Oxidierende Eigenschaften: Kein Oxidationsmittel. 9.2 Weitere Angaben Oberflächenspannung: 51,3 mnm -1 Entzündbarkeit (bei Kontakt mit Wasser): nicht entzündbar 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1 Reaktivität: Bei Lagerung im Originalbehälter und normalen Lager- und Anwendungsbedingungen nicht reaktiv Chemische Stabilität: Bei Lagerung im Originalbehälter und normalen Lager- und Anwendungsbedingungen stabil Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Bei Lagerung im Originalbehälter und normalen Lager- und Anwendungsbedingungen keine gefährlichen Reaktionen. Kann mit starken Basen und starken Oxidationsmitteln reagieren Zu vermeidende Bedingungen: Nicht in der Nähe von Zündquellen und im direkten Sonnenlicht lagern Unverträgliche Materialien: Kontakt mit starken Basen und starken Oxidationsmitteln vermeiden Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Zersetzung entstehen giftige Rauchgase; Stick- und Chloroxide. 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Stoffe: Nicht zutreffend Gemische Sofern nicht anders angegeben, stammen alle in diesem Abschnitt aufgeführten Angaben aus Versuchen mit dem Gemisch. a) Akute Toxizität: LD50 oral, Ratte: >2.000 mg/kg Körpergewicht LD50 dermal, Kaninchen: >2.000 mg/kg Körpergewicht LD50 inhalativ, Ratte: Gemäß Richtlinie 1999/45/EG nicht als gefährlich eingestuft b) Reizung: Haut: Augen: Gemäß Richtlinie 1999/45/EG nicht als hautreizend eingestuft Gemäß Richtlinie 1999/45/EG nicht als augenreizend eingestuft c) Ätzwirkung: Aufgrund von Studien zur Hautund Augenreizung nicht als ätzend eingestuft d) Sensibilisierung: In Tierversuchen nicht als hautsensibilisierend eingestuft. Zur Sensibilisierung der Atemwege liegen keine Daten vor e) Toxizität bei wiederholter Aufnahme: Aufgrund der in Tierversuchen gewonnenen Informationen über die Gemischkomponenten nicht als toxisch bei wiederholter Einnahme eingestuft f) Karzinogenität: Aufgrund der Informationen über die Gemischkomponenten nicht als karzinogen eingestuft g) Mutagenität: Aufgrund der Informationen über die Gemischkomponenten nicht als mutagen eingestuft h) Reproduktionstoxizität: Aufgrund der Informationen über die Gemischkomponenten nicht als reproduktionstoxisch eingestuft Wahrscheinliche Expositionswege und damit verbundene akute und chronische Symptome und schädliche Wirkungen auf die Gesundheit: Einatmen: Es besteht eine geringe Gefahr einer Exposition durch Einatmen. Akute Symptome und Wirkungen: Leichte Nasenreizung oder -ausfluss möglich. Chronische Symptome und Wirkungen: Es gibt keine Hinweise auf chronische Wirkungen nach verlängerter oder wiederholter Exposition. Augenkontakt: Es besteht das Risiko einer Exposition durch Augenkontakt. Akute Symptome und Wirkungen: Leichte vorübergehende Rötung möglich. Chronische Symptome und Wirkungen: Es gibt keine Hinweise auf chronische Wirkungen nach verlängerter oder wiederholter Exposition. Hautkontakt: Es besteht das Risiko einer Exposition durch Hautkontakt. Akute Symptome und Wirkungen: Leichte vorübergehende Rötung möglich. Chronische Symptome und Wirkungen: Es gibt keine Hinweise auf chronische Wirkungen nach verlängerter oder wiederholter Exposition. Verschlucken: Es besteht ein sehr geringes Risiko einer Exposition durch versehentliches Verschlucken. Akute Symptome und Wirkungen: Leichte Beeinträchtigungen des Magen-Darm-Trakts möglich. Chronische Symptome und Wirkungen: Es gibt keine Hinweise auf chronische Wirkungen nach verlängerter oder wiederholter Exposition.

8 12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN Sofern nicht anders angegeben, stammen alle in diesem Abschnitt aufgeführten Angaben aus aktuellen Testdaten über das Gemisch Toxizität Akute Toxizität LC50 Fische, Oncorhynchus mykiss (96h): 339,8 mg/l Aquatische Invertebraten: EC50 Daphnia magna (48h): 142,7 mg/l EC50 Mysidopsis bahia: Clomazone: 0,57 mg/l EbC50 Navicula pelliculosa (120h): Clomazone: 0,136 mg/l ErC50 Algen, Selenastrum capricornutum (72h): 359,2 mg/l LD50 Vögel, Stockente: Clomazone: >2.510 mg/kg Honigbienen: LD50 oral, Apis mellifera: Clomazone: >85,3 µg/biene LD50 Kontakt, Apis mellifera: Clomazone: >100 µg/biene 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Clomazone: Halbwertszeit im Boden: 77 Tage (Durchschnittswert) Nicht leicht biologisch abbaubar 12.3 Bioakkumulationspotential: Kein signifikantes Bioakkumulationspotential 12.4 Mobilität im Boden: Geringe bis mäßige Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung: Das Gemisch wurde keiner PBT- oder vpvb-beurteilung unterzogen; siehe Abschnitte 12.1, 12.2 und Andere schädliche Wirkungen: Nicht ermittelt Weitere Angaben: Keine 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Die Entsorgung von Produktresten, kontaminiertem Verpackungsmaterial und Spritzbrüheresten muss nach dem lokalen Abfallmanagementplan erfolgen. Die Handhabung und das Management von unbeabsichtigt freigesetztem Gemisch hat entsprechend den Angaben in Abschnitt 6 und 7 zu erfolgen. 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT Landtransport ADR/RID 14.1 UN-Nummer: UN Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.O.S. (enthält Clomazone) 14.3 Transportgefahrenklasse(n): Verpackungsgruppe: III 14.5 Umweltgefahren: Landtransport ADR/RID - Umweltgefährdend: Ja Seetransport IMDG - Meeresschadstoff: Ja 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den: Landtransport ADR/RID - Tunnelbeschränkungscode: E Verwender 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC- Code: IBC-Code: IBC RECHTSVORSCHRIFTEN 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Europäische Rechtsvorschriften VERORDNUNG (EC) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates. Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe RICHTLINIE 1999/45/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen. VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG, einschließlich Ergänzungen. VERORDNUNG (EU) Nr. 453/2010 DER KOMMISSION vom 20. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Nationale Rechtsvorschriften: Chemikaliengesetz (ChemG 1996), BGBl. I Nr. 53/1997 Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, Fassung vom Bundesgesetz zur Durchführung der REACH Verordnung, REACH-Durchführungsgesetz, BGBl. I Nr. 88/ Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 ist nicht erforderlich und wurde nicht durchgeführt. 16. SONSTIGE ANGABEN a) Änderungen: Zur Kennzeichnung von neuen Versionen und/oder Überarbeitungen dieses Sicherheitsdatenblattes wird ein inkrementelles Nummerierungssystem verwendet. Die Erhöhung einer ganzen Zahl bedeutet die Herausgabe einer neuen Version mit wichtigen Änderungen, für die gemäß Artikel 31(9) der REACH-Verordnung eine schnelle Aktualisierung verlangt wird, während die Erhöhung einer Dezimalstelle kleine Änderungen wie beispielsweise die Korrektur von Tippfehlern, sprachliche Verbesserungen und/oder Änderungen der Formatierung kennzeichnet. Aktualisierungen, die durch eine Erhöhung der Dezimalstelle gekennzeichnet sind, enthalten keine neuen Informationen, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, keine neuen Angaben zu den Gefährdungen und keine Informationen über erlassene Beschränkungen und/oder erteilte oder versagte Zulassungen. Die Abschnitte, in denen Änderungen vorgenommen wurden, sind durch das Symbol! am Rand gekennzeichnet. b) Abkürzungen und Akronyme: N: Umweltgefährlich. Xn: Gesundheitsschädlich. Xi: Reizend. c) Wichtige Literaturangaben und Datenquellen: Albaugh Europe Sàrl ECHA Guidance on the compilation of safety data sheets (Version 1.1, Dezember 2011) (Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern) d) Verwendete Methoden gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 [CLP] zur Bewertung der Informationen zum Zwecke der Einstufung Nicht zutreffend e) Einschlägige R-Sätze, H-Sätze und Sicherheitshinweise/-ratschläge, die in den Abschnitten 2 bis 15 nicht vollständig ausgeschrieben wurden: R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R36 Reizt die Augen. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. f) Hinweise auf geeignete Schulungen: Eine allgemeine Schulung über Arbeitsplatzhygiene ist ratsam. g) Weitere Angaben: Die Einstufung und Kennzeichnung dieses Produkts stimmt möglicherweise nicht mit den in diesem SDB angegebenen toxikologischen und ökotoxikologischen Daten überein. Diese Unstimmigkeit ist keine Fehler. Die toxikologischen und ökotoxikologischen Daten in diesem SDB stammen aus Tests mit dem Produkt, während die Einstufung und Kennzeichnung dieses Produkts nach den von den zuständigen österreichischen Behörden festgelegten nationalen Bestimmungen erfolgt. Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt sind nach unserem besten Wissen und Gewissen und nach unseren Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Dieses Dokument stellt keine explizite oder implizite Garantie dar. Es liegt in jedem Fall in der Verantwortung des Anwenders, die Anwendbarkeit der Informationen oder die Eignung eines Produkts für seinen konkreten Einsatzzweck zu bestimmen. Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde von Albaugh Europe Sàrl (msds@albaugheurope.eu) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (geändert durch 453/2010) erstellt.

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