Teil A enthält allgemeine Regelungen, die unabhängig vom angestrebten Beförderungsamt

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1 System der Fortbildungsqualifizierung für den Bereich Verwaltung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur, Stand: 01. September 2011 Geltungsbereich und Grundsätze Dieses System der Fortbildungsqualifizierung regelt mit Wirkung zum 01. Juli 2012 die Fortbildungsqualifizierung für die Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur, die dem Bereich "Verwaltung" in der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen ( 14 Abs. 2 Nr. 1 Landesbeamtengesetz - LBG) angehören. Auf der Grundlage des Systems erfolgt eine schrittweise Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten, die nach ihrer Vor- und Ausbildung keinen Zugang zum nächsthöheren Einstiegsamt ihrer Laufbahn haben. Das System vermittelt unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung sowie der typischerweise vorhandenen Berufserfahrung die erforderlichen Kenntnisse für die dem nächsthöheren Einstiegsamt folgenden Beförderungsämter ( 21 Abs. 3 LBG, 29 Laufbahnverordnung - LbVO). Das System entspricht dem Grundsatz des lebenslangen Lernens. Es stärkt das Leistungsprinzip und eröffnet den Beamtinnen und Beamten neue Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung. Die Zulassung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zur Fortbildungsqualifizierung (vgl. A.1.2.) sowie die Feststellung des erfolgreichen Abschlusses und des erreichbaren Beförderungsamtes (vgl. A.3.2.) aus dem Geschäftsbereich einer anderen obersten Dienstbehörde werden für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur anerkannt. Im Einzelfall können auch einzelne absolvierte Qualifizierungsmaßnahmen anerkannt werden. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes sollen Frauen gefördert und Benachteiligungen verhindert oder beseitigt werden. Die Bestimmungen des SGB IX sowie die Anwendungsleitlinien zur Integration und Betreuung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst, wonach schwerbehinderte Menschen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens haben, sind zu beachten. Teil A enthält allgemeine Regelungen, die unabhängig vom angestrebten Beförderungsamt gelten. Teil B stellt abhängig vom jeweiligen Beförderungsamt der Besoldungsgruppen A7 bis A16 die vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen in tabellarischer Form dar.

2 Die Ämter der Besoldungsordnung B sind nicht Gegenstand der Fortbildungsqualifizierung. Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Fortbildungsqualifizierung für ein Amt der Besoldungsgruppe A16 können auch die Ämter der Besoldungsordnung B erreicht werden. Die Dienststellen können jedoch im Rahmen der Beförderungsauswahl für Ämter der B-Besoldung bedarfsgerechte Fortbildungsmaßnahmen verbindlich vorgeben. Hierfür kommt beispielsweise das für Spitzenführungskräfte konzipierte Führungskolleg an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Betracht.

3 Teil A: Allgemeine Regelungen A.1. Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer A.1.1. A.1.2. Grundsätze Verfahren A.2. e und Ausrichter der Qualifizierungsmaßnahmen A.2.1. A.2.2. Fortbildungsveranstaltungen Ausrichter der Fortbildungsveranstaltungen A.3. A.2.3. Hospitationen Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen A.3.1. A.3.2. A.3.3. A.3.4. A.3.5. A.3.6. A.3.7. Grundsätze Verfahren anderweitig absolvierter Qualifizierungsmaßnahmen Bescheinigung der e Folgen von Versäumnissen und Unregelmäßigkeiten bei der Ableistung von Qualifizierungsmaßnahmen Nichtbestehen und Wiederholung von Qualifizierungsmaßnahmen Evaluation

4 A.1. Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer A.1.1. Grundsätze Kommen mehrere Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, ist eine behördeninterne Ausschreibung vorzunehmen ( 29 Abs. 4 i. V. m. 28 Abs. 3 LbVO). Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 19 der Verfassung für Rheinland-Pfalz). Hiernach können Beamtinnen und Beamte zur Fortbildungsqualifizierung für das dem nächsthöheren Einstiegsamt folgende Beförderungsamt derselben Fachrichtung zugelassen werden, wenn sie sich entsprechend bewährt haben ( 28 Abs. 3 und 4). Zudem sollen die Gesamtpersönlichkeit und die bisherigen Leistungen der Beamtinnen und Beamten erwarten lassen, dass diese sich im Rahmen der Fortbildungsqualifizierung die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für das jeweils angestrebte Beförderungsamt aneignen können. Die Fortbildungsqualifizierung ist ausgeschlossen, wenn für das höhere Einstiegsamt eine bestimmte Vorbildung oder Ausbildung durch fachgesetzliche Regelung vorgeschrieben oder eine besondere Vorbildung oder Fachausbildung nach der Eigenart der wahrzunehmenden Aufgaben zwingend erforderlich ist ( 29 Abs. 4 i. V. m. 28 Abs. 4 LbVO). A.1.2. Verfahren Die Zuständigkeit für die Auswahl ergibt sich in Abhängigkeit vom angestrebten Beförderungsamt aus den allgemeinen Regelungen zur Zuständigkeitsverteilung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur. Die Zulassung einer Bewerberin oder eines Bewerbers ist vorab dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur anzuzeigen ( 46 Abs. 2 Satz 1 LbVO).

5 A.2. e und Ausrichter der Qualifizierungsmaßnahmen Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in Form von Fortbildungsveranstaltungen (Seminare, Kurse, Tagungen etc.) und durch Hospitationen vermittelt., Dauer und Ausgestaltung für das jeweilige angestrebte Beförderungsamt bestimmen sich nach Teil B. A.2.1. Fortbildungsveranstaltungen Die vorgesehenen Fortbildungsveranstaltungen haben sowohl fachrichtungsspezifische als auch überfachliche e ( 21 Abs. 3 Satz 3 LBG). Teil B regelt Art, e und Dauer der 1. überfachlichen Fortbildungsmaßnahmen; d. h. der über das eigene Fachgebiet hinausreichenden Fortbildungsmaßnahmen, die allgemeine Kenntnisse vermitteln, wie sie an einer Vielzahl von Arbeitsplätzen eingesetzt werden können. 2. fachrichtungsspezifischen Fortbildungsmaßnahmen; d. h. der Fortbildungsmaßnahmen, die die im eigenen Fachgebiet erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Die fachrichtungsspezifische Qualifizierung erfolgt durch Hospitationen und durch Teilnahme an Fortbildungsseminaren, die von der personalverwaltenden Stelle unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorbildung und der geplanten Verwendung ausgewählt werden. Auf die Vorgabe bestimmter e wurde bewusst verzichtet, damit die geeigneten Fachfortbildungen nach dem individuellen Bedarf festgelegt werden können. A.2.2. Ausrichter der Fortbildungsveranstaltungen Die überfachliche Qualifizierung erfolgt im Wesentlichen durch Teilnahme an Seminaren am Fachbereich Verwaltung der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen (HöV), die für die gesamte Landesverwaltung einheitlich aufgelegt werden (sogenannte Sockel-Qualifizierung). Außerdem werden die Modulreihen für Führungskräfte des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur als Qualifizierungsmaßnahmen bei A14, A15 (Basistraining) bzw. A16 (Vertiefungstraining) verbindlich vorgeschrieben. Bezüglich der individuell festzulegenden Seminare wird insbesondere auf die Angebote der HöV und der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz, der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften und der gewerkschaftlichen Fortbildungseinrichtungen hingewiesen.

6 A.2.3. Hospitationen Für die Statusämter A10 und A14 sind jeweils zwei Hospitationen sowie für A16 eine Hospitation zu durchlaufen, die den Beamtinnen/Beamten Gelegenheit bieten, ihre beruflichen Kenntnisse durch Einblicke in andere Aufgabenbereiche und Organisationsstrukturen zu erweitern. Die Beamtinnen/Beamten werden einer Stelle innerhalb oder außerhalb der staatlichen oder kommunalen Verwaltung, in der Privatwirtschaft oder bei Verbänden, im Rahmen des verfügbaren Budgets auch im Ausland, zugewiesen. Die Dauer der einzelnen Hospitation soll insgesamt 4 Wochen (20 Arbeitstage) nicht unterschreiten und möglichst zusammenhängend durchgeführt werden, mindestens an zwei Arbeitstagen in der Woche. Die Hospitation soll die Befassung mit konkreten Aufgaben des angestrebten Amtes beinhalten und von einer Person betreut werden, die mindestens über die für das angestrebte Amt erforderliche oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Zu jeder Hospitation ist eine größere schriftliche Arbeit zu fertigen, die von der Betreuerin oder dem Betreuer in einer schriftlichen Stellungnahme ohne Notenvergabe zu bewerten ist. Die Betreuerin oder der Betreuer beschreibt und bewertet die individuellen Tätigkeiten und Fähigkeiten der Beamtin oder des Beamten und stellt fest, ob die Beamtin o- der der Beamte die Hospitation mit Erfolg absolviert hat.

7 A.3. Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen A.3.1. Grundsätze Für die Maßnahmen der Fortbildungsqualifizierung besteht Teilnahmepflicht. Die Qualifizierungsmaßnahmen gehen den regulären dienstlichen Verpflichtungen vor. Der Dienstherr hat durch entsprechende organisatorische/personelle Vorkehrungen sicherzustellen, dass die teilnehmenden Beamtinnen und Beamten die Teilnahmepflicht wahrnehmen können. Die Qualifizierungsmaßnahmen sind im Rahmen der dienstlichen Belange und der fiskalischen Möglichkeiten so durchzuführen, dass die Gleichstellung von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert werden. Die besonderen Belange behinderte Menschen sind zu beachten. A.3.2. Verfahren Die für die Auswahl zuständige Personaldienststelle weist den teilnehmenden Beamtinnen und Beamten die jeweiligen individuellen Qualifizierungsmaßnahmen zu. Die Beamtinnen und Beamten sowie deren Fachvorgesetzte haben hierzu der Personaldienststelle rechtzeitig Vorschläge vorzulegen. Die vorgesehenen Fortbildungsveranstaltungen und Hospitationen sind in der Vorabanzeige der Zulassung nach 46 Abs. 2 LbVO in Form eines Qualifizierungsplans anzugeben. Nach Beendigung der Maßnahmen sind der erfolgreiche Abschluss der Fortbildungsqualifizierung und das auf dieser Grundlage erreichbare Beförderungsamt durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur als oberste Dienstbehörde festzustellen ( 29 Abs. 3, 46 Abs. 1 Nr. 1 LbVO). Hierfür sind die ausgestellten e vorzulegen. A.3.3. anderweitig absolvierter Qualifizierungsmaßnahmen Fortbildungen und Hospitationen, die außerhalb und insbesondere vor der Fortbildungsqualifizierung absolviert werden, können in angemessenem Umfang als Maßnahmen der Fortbildungsqualifizierung teilweise angerechnet werden ( 29 Abs. 2 Satz 3 LbVO). Dies setzt voraus, 1. dass die für die konkrete Qualifizierungsmaßnahme in Teil B ausdrücklich vorgesehen ist und 2. dass die anzurechnende Qualifizierungsmaßnahme nach, Umfang und Anforderungen der vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahme im Wesentlichen gleichwertig ist. Der Anteil der bestimmt sich nach, Umfang und Anforderungen der absolvierten Qualifizierungsmaßnahme. Die ist in der Vorabanzeige der Zulassung nach 46 Abs. 2 LbVO anzugeben.

8 Eine auf Maßnahmen der Sockel-Qualifizierung an der HöV ist nicht möglich. Ein und dieselbe absolvierte Qualifizierungsmaßnahme kann nicht mehrfach angerechnet werden. A.3.4. Bescheinigung der e Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen mit Prüfungen oder anderen en abschließen ( 21 Abs. 3 Satz 3 LBG). Das vorliegende System verzichtet auf zu benotende Prüfungen im klassischen Sinne und sieht im Interesse der Praxisnähe der Fortbildung ausschließlich e in Form von Präsentationen, Gruppenarbeiten, Kolloquien etc. vor. Die e sind jeweils zu bescheinigen. Folgende Arten von Bescheinigungen sind dabei möglich: 1. Bescheinigung mit Stellungnahme (für die schriftlichen Arbeiten und die praktische Tätigkeit bei den Hospitationen): Sie beschreibt und bewertet die individuellen Tätigkeiten und Fähigkeiten der Beamtin oder des Beamten und stellt fest, ob die Hospitation mit Erfolg absolviert wurde. 2. Leistungsbescheinigung: Form und des erbrachten es (Präsentation, Gruppenarbeit, Kolloquium etc.) werden benannt. 3. Teilnahmebescheinigung (für bedarfsorientiert ausgewählte Fortbildungsveranstaltungen sowie das Basis- und Vertiefungstraining). A.3.5. Folgen von Versäumnissen und Unregelmäßigkeiten bei der Ableistung von Qualifizierungsmaßnahmen Die vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen sind vollständig durchzuführen. Maßnahmen, die länger als fünf Tage dauern und bei denen eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen fehlt, gelten als vollständig durchgeführt, wenn sie mindestens zur Hälfte absolviert und die vorgeschriebenen e erbracht werden. Bei schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten (z. B. ständiges Zuspätkommen, massive Störung des Seminars, Verweigerung des vorgeschriebenen es) kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer von der Qualifizierungsmaßnahme ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Sockel-Qualifizierung werden grundsätzlich keine Ersatz- oder Sondertermine angeboten. A.3.6. Nichtbestehen und Wiederholung von Qualifizierungsmaßnahmen Eine Qualifizierungsmaßnahme, die nicht vollständig durchgeführt wurde oder die nicht als vollständig durchgeführt gilt (A.3.5.), ist nicht bestanden. Sie kann wiederholt werden, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die unterbliebene Durchführung nicht zu vertreten hat.

9 War die Leistung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers für den vorgeschriebenen nicht ausreichend, kann dieser einmal wiederholt werden. A.3.7. Evaluation Alle Qualifizierungsmaßnahmen sollen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten evaluiert werden. Hospitationen werden aufgrund von Berichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Personaldienststellen evaluiert. Bei Maßnahmen der Sockel-Qualifizierung sind die anonymisierten Ergebnisse der entsprechenden Gruppen dem Kompetenzzentrum für Personalentwicklung bei dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur zur übermitteln.

10 Teil B: Qualifizierungsmaßnahmen für die Statusämter A7 bis A16: Statusamt A7 Statusamt A8 Statusamt A9 Statusamt A10 Statusamt A11 Statusamt A12 Statusamt A13 Statusamt A14 Statusamt A15 Statusamt A16 Reihenfolge der Qualifizierungsmaßnahmen: Die bei den Statusämtern gewählte Reihenfolge der Qualifizierungsmaßnahmen beinhaltet keine Vorgabe hinsichtlich der zeitlichen Abfolge, in der die Maßnahmen zu absolvieren sind. Für jede Teilnehmerin bzw. jeden Teilnehmer ist ein Qualifizierungsplan unter Berücksichtigung der e der Sockelqualifizierung der HöV sowie der individuellen fachrichtungsspezifischen Fortbildungsmaßnahmen zu erstellen. Hinsichtlich der Hospitationen wird empfohlen, diese erst nach Absolvierung der Sockelqualifizierung abzuleisten. Hinweis: Fortbildungswoche = 5 Tage x 8 LV-Stunden = 40 LV-Stunden/Woche

11 FQS - Verwaltung, Statusamt A7 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 5 Wochen und 3 Tage) Qualifizierungsmaßnahme Basis-Seminar an der HöV Modul 1 (2 Wochen): Einführung in die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns Modul 2 (2 Wochen): Besonderes Verwaltungsrecht Öffentliches Finanzmanagement Alternativ: - Kolloquium - Präsentation - Gruppenarbeit etc. (Leistungsbescheinigung) Keine Modul 3 (1 Woche): Personal- und Organisationsmanagement Fortbildungsseminar(e) 3 Seminartage: fachrichtungsspezifisch, bedarfsorientiert (Teilnahmebescheinigung) Bei Nachweis entsprechender Fachfortbildungen innerhalb der letzten 3 Jahre

12 FQS - Verwaltung, Statusamt A8 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 1 Woche und 3 Tage) Qualifizierungsmaßnahme Aufbauseminar an der HöV 1 Woche Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln Kommunikation, Rhetorik und Präsentation Alternativ: - Kolloquium - Präsentation - Gruppenarbeit etc. (Leistungsbescheinigung) Keine Fortbildungsseminar(e) 3 Seminartage fachrichtungsspezifisch, bedarfsorientiert (Teilnahmebescheinigung) Bei Nachweis entsprechender Fach-fortbildungen innerhalb der letzten 3 Jahre

13 FQS - Verwaltung, Statusamt A9 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 1 Woche und 3 Tage) Qualifizierungs-maßnahme Vertiefungsseminar an der HöV 1 Woche Vertiefung rechtlicher Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns Alternativ: - Kolloquium - Präsentation - Gruppenarbeit Keine (Leistungsbescheinigung) 3 Seminartage fachrichtungsspezifisch, bedarfsorientiert Fortbildungsseminar(e) (Teilnahmebescheinigung) Bei Nachweis entsprechender Fach-fortbildungen innerhalb der letzten 3 Jahre

14 FQS - Verwaltung, Statusamt A10 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 13 Wochen) Qualifizierungsmaßnahme Basis-Seminar an der HöV Modul 1 (1 Woche): Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns Modul 2 (1 Woche): Personal- und Organisationsmanagement Alternativ: - Kolloquium - Präsentation - Gruppenarbeit Keine Modul 3 (1 Woche): Personalführung/soziale Kompetenz (Leistungsbescheinigung) Modul 4 (1 Woche): Öffentliches Finanzmanagement/ Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

15 FQS - Verwaltung, Statusamt A10 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 13 Wochen) Qualifizierungsmaßnahme Hospitation I Mindestens 4 Wochen Hospitation bei einer Kommunalverwaltung. Sie kann bei einer anderen Stelle erfolgen, wenn die Beamtin/der Beamte bereits Erfahrungen aus der Kommunalverwaltung hat. Eine größere Arbeit (Bescheinigung mit Beurteilung) Bei Nachweis einer entsprechenden Hospitation/ Verwendung innerhalb der letzten 5 Jahre Hospitation II Mindestens 4 Wochen Hospitation bei einer Stelle innerhalb oder außerhalb der staatlichen oder kommunalen Verwaltung. Eine größere Arbeit (Bescheinigung mit Beurteilung) Bei Nachweis einer entsprechenden Hospitation/ Verwendung innerhalb der letzten 5 Jahre 5 Seminartage fachrichtungsspezifisch, bedarfsorientiert Fortbildungsseminar(e) (Teilnahmebescheinigung) Bei Nachweis entsprechender Fachfortbildungen innerhalb der letzten 3 Jahre

16 FQS - Verwaltung, Statusamt A11 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 1 Woche und 3 Tage) Qualifizierungsmaßnahme Aufbauseminar an der HöV 1 Woche Methoden der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Organisationsarbeit Psychologische Aspekte der Kommunikation, Rhetorik und Präsentation, Gesprächsführung und Moderation Alternativ: - Kolloquium - Präsentation - Gruppenarbeit (Leistungsbescheinigung) Keine 3 Seminartage fachrichtungsspezifisch, bedarfsorientiert Fortbildungsseminar(e) (Teilnahmebescheinigung) Bei Nachweis entsprechender Fachfortbildungen innerhalb der letzten 3 Jahre

17 FQS - Verwaltung, Statusamt A12 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 2 Wochen und 2 Tage) Qualifizierungs-maßnahme Vertiefungsseminar an der HöV 1 Woche Rechtliche Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns Personal- und Organisationsmanagement Öffentliches Finanzmanagement Alternativ: - Kolloquium - Präsentation - Gruppenarbeit (Leistungsbescheinigung) Keine Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Reflexionsphase an der HöV 3 Tage Praxisbezogen auf die e des Vertiefungsseminars 4 Seminartage fachrichtungsspezifisch, bedarfsorientiert Fortbildungsseminar(e) (Teilnahmebescheinigung) Bei Nachweis einer entsprechenden Fachfortbildung innerhalb der letzten 3 Jahre

18 FQS - Verwaltung, Statusamt A13 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 2 Wochen und 2 Tage) Qualifizierungs-maßnahme Vertiefungsseminar an der HöV 1 Woche Bedarfsorientiert; alternativ: Problemstellungen des Verwaltungs- und Europarechts Personalmanagement Controlling und New Public Management Alternativ: - Kolloquium - Präsentation - Gruppenarbeit (Leistungsbescheinigung) Keine Reflexionsphase an der HöV 3 Tage Praxisbezogen auf die e des Vertiefungsseminars 4 Seminartage fachrichtungsspezifisch, bedarfsorientiert Fortbildungsseminar(e) (Teilnahmebescheinigung) Bei Nachweis einer entsprechenden Fachfortbildung innerhalb der letzten 3 Jahre

19 FQS - Verwaltung, Statusamt A14 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 17 Wochen und 1 Tag) Qualifizierungsmaßnahme Basis-Seminar an der HöV Modul 1 (2 Wochen): Politische und administrative Entscheidungsprozesse Verwaltung im europäischen Kontext Alternativ: - Kolloquium - Präsentation - Gruppenarbeit Keine Modul 2 (2 Wochen): Rechtliche Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns (Leistungsbescheinigung) Öffentliches Finanzmanagement Modul 3 (2 Wochen): Personal- und Ressourcenmanagement Führung in politischen Institutionen und in der Verwaltung Trends der Modernisierung von Staat und Verwaltung Reflexionsphase an der HöV 1 Woche Praxisbezogen auf die e der Module 1 bis 3

20 FQS - Verwaltung, Statusamt A14 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 17 Wochen und 1 Tag) Qualifizierungsmaßnahme Basistraining für angehende Führungskräfte (Jahresfortbildungsprogramm des ISIM) Modul 1 (3 Seminartage): alternativ: Kommunikation und Zusammenarbeit Führung durch Kommunikation (Teilnahme-bescheinigung) Keine Modul 2 (3 Seminartage): alternativ: Optimale Gestaltung des Führungswechsels Flexibel Führen

21 FQS - Verwaltung, Statusamt A14 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 17 Wochen und 1 Tag) Qualifizierungsmaßnahme Hospitation I Mindestens 4 Wochen Hospitation bei einer Kommunalverwaltung. Sie kann bei einer anderen Stelle erfolgen, wenn die Beamtin/der Beamte bereits Erfahrungen aus der Kommunalverwaltung hat. Eine größere Arbeit; (Bescheinigung mit Beurteilung) Bei Nachweis einer entsprechenden Hospitation/ Verwendung innerhalb der letzten 5 Jahre Hospitation II Mindestens 4 Wochen Hospitation bei einer Stelle innerhalb oder außerhalb der staatlichen oder kommunalen Verwaltung Eine größere Arbeit; (Bescheinigung mit Beurteilung) Bei Nachweis einer entsprechenden Hospitation/ Verwendung innerhalb der letzten 5 Jahre 5 Seminartage fachrichtungsspezifisch, bedarfsorientiert Fortbildungsseminar(e) (Teilnahmebescheinigung) Bei Nachweis einer entsprechenden Fachfortbildung innerhalb der letzten 3 Jahre

22 FQS - Verwaltung, Statusamt A15 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 4 Wochen und 2 Tage) Qualifizierungsmaßnahme Aufbauseminar an der HöV Parallel: Angebot zur individuellen Beratung durch die HöV 2 Wochen Methodentraining (Projekt- und Zeitmanagement, Moderations- und Präsentationstraining) Projektbezogene Fallstudien und Präsentationen, bedarfsorientiert je nach Zielgruppe; alternativ: - Europarecht - Controlling - New Public Management - Kommunikation und - Führung - Interkulturelle Kompetenz - Problemstellungen des Verwaltungsrechts - interne Kontrollsysteme - Personalmanagement - Zivil- und Vergaberecht Alternativ: - Projektarbeit - Präsentation (Leistungsbescheinigung) Keine Reflexionsphase an der HöV 3 Tage Praxisbezogen auf die e des Aufbaumoduls

23 FQS - Verwaltung, Statusamt A15 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 4 Wochen und 2 Tage) Qualifizierungsmaßnahme Basistraining für angehende Führungskräfte (Jahresfortbildungsprogramm des ISIM) Modul 3 (3 Seminartage) Konfliktmanagement als Führungsaufgabe (Teilnahmebescheinigung) Bei Nachweis Teilnahme innerhalb der letzten 5 Jahre Modul 4 (3 Seminartage) Steuerung von Gruppen Fortbildungsseminar(e) 3 Seminartage fachrichtungsspezifisch, bedarfsorientiert (Teilnahmebescheinigung) Bei Nachweis einer entsprechenden Fachfortbildung innerhalb der letzten 3 Jahre

24 FQS - Verwaltung, Statusamt A16 (Gesamtdauer der Qualifizierung: 6 Wochen und 2 Tage) Qualifizierungsmaßnahme Vertiefungstraining für Führungskräfte (Jahresfortbildungsprogramm des ISIM) Modul 1 (3 Seminartage): Führen mit Persönlichkeit und Motivation Modul 2 (3 Seminartage): (Teilnahme-bescheinigung) Bei Nachweis der Teilnahme innerhalb der letzten 5 Jahre Effizientes Führen durch Selbstmanagement Modul 3 (3 Seminartage): Führen mit Sozialkompetenz und Emotionaler Intelligenz Modul 4 (3 Seminartage): Führen in Veränderungsprozesse Hospitation Mindestens 4 Wochen Hospitation bei einer Stelle innerhalb oder außerhalb der staatlichen oder kommunalen Verwaltung Eine größere Arbeit; (Bescheinigung mit Stellungnahme) Bei Nachweis einer entsprechenden Hospitation/Verwendung innerhalb der letzten 5 Jahre

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