Vom 21. September 2010, zuletzt geändert am 24. Mai 2011
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1 Besondere Bestimmungen für die Prüfungsordnung für den weiterbidenden Studiengang Master of Business Administration (MBA) des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschue Darmstadt University of Appied Sciences Vom 21. September 2010, zuetzt geändert am 24. Mai 2011
2 Historie Version Datum Änderung Autor Dokument angeegt Bechtod Dokument für Studiengang MBA angeegt Wiese Änderungen der ABPO eingepfegt Wiese Änderungen durch FBR eingepfegt Wiese Genehmigung der BBPO durch den Fachbereichsrat Wiese Änderungen des StuP-Ausschusses vom eingepfegt Wiese Änderungen des StuP-Ausschusses vom eingepfegt Wiese Änderungen durch AQAS-Geschäftsstee eingepfegt Wiese Genehmigung der Änderungen an der BBPO durch den Fachbereichsrat Kno Änderungen nach Genehmigung durch den StuP-Ausschuss (Sitzung vom ) eingepfegt Kno Genehmigung der BBPO durch das Präsidium der Hochschue Darmstadt Inhat 1 Agemeines Quaifikationsziee und Inhate des Studiengangs Akademischer Grad Regestudienzeit und Studienbeginn Erforderiche Leistungspunkte für den Abschuss Zuassungsvoraussetzungen und Zuassungsverfahren Studienprogramm Wahpfichtmodue Praxismodu (Praxisphase) Vertiefungsrichtungen Medung und Zuassung zu den Prüfungen Abschussmodu Studiengangspezifische Regeungen Übergangsbestimmungen Inkrafttreten...6 Anage 1: Studienprogramm...7 Anage 2: Masterzeugnis und -urkunde...8 Anage 3: Moduhandbuch BBPO für den Studiengang Master of Business Administration (MBA) des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschue Darmstadt Seite 2
3 1 Agemeines (1) Diese Besonderen Bestimmungen für die Prüfungsordnung für den Studiengangs Master of Business Administration (MBA) des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschue Darmstadt (BBPO) biden zusammen mit den Agemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Hochschue Darmstadt (ABPO) in der Fassung vom 13. Jui 2010 die Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Master of Business Administration (MBA). Soweit in diesen Besonderen Bestimmungen keine anderen Regeungen getroffen werden, geten die Bestimmungen der ABPO. (2) Der Studiengang wird vom Fachbereich Wirtschaft der Hochschue Darmstadt betrieben. 2 Quaifikationsziee und Inhate des Studiengangs (1) Der weiterbidende Master-Studiengang dient der systematischen betriebswirtschaftichen Quaifikation für Aufgaben im internationaen Management. Er vermittet vertiefte und umfassende Kenntnisse, Methoden und Instrumente im Bereich Business Administration. (2) Das Master-Studium so in der Wirtschaft tätigen Praktikern ermögichen, sich in die Themengebiete des Studienganges intensiv einzuarbeiten und ihr Wissen auf den aktueen Stand von Wissenschaft und Praxis zu bringen. (3) Durch die Prüfungen so festgestet werden, ob der Studierende die Zusammenhänge der Themengebiete erkennt sowie die Fähigkeit besitzt, die vermitteten wissenschaftich theoretischen Methoden praxisbezogen anzuwenden. 3 Akademischer Grad Mit der bestandenen Masterprüfung vereiht die Hochschue Darmstadt - University of Appied Sciences - den akademischen Grad Master of Business Administration mit der Kurzform MBA. 4 Regestudienzeit und Studienbeginn (1) Die Regestudienzeit beträgt vier Semester. (2) Das Masterstudium kann zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden. 5 Erforderiche Leistungspunkte für den Abschuss (1) Für den erfogreichen Abschuss des Studiums sind 90 Punkte (im Fogenden mit CP = Credit Points bezeichnet) gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS) zu erwerben. (2) Davon betreffen 66 CP managementbezogene, besonders quaifizierende Lehrveranstatungen auf den Gebiet der Betriebswirtschaftsehre sowie 24 CP das Master-Thesis-Modu. BBPO für den Studiengang Master of Business Administration (MBA) des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschue Darmstadt Seite 3
4 6 Zuassungsvoraussetzungen und Zuassungsverfahren (1) Zuassungsvoraussetzungen für den weiterbidenden Master-Studiengang (MBA) sind: 1. ein überdurchschnitticher Hochschu-Abschuss. Es muss ein Äquivaent von 210 CP nachgewiesen werden. Bewerberinnen oder Bewerber, die diese Mindestzah nicht nachweisen können, haben sie durch zusätziche Brückenkurse im Sinne von Abs. 2 zu erwerben. Der Nachweis über den Erwerb ist spätestens bei der Anmedung zu Prüfungen in denjenigen Moduen zu führen, in denen die Inhate des Brückenkurses gemäß Moduhandbuch as Voraussetzung enthaten sind. Einzeheiten bestimmt der Prüfungsausschuss. 2. Nachweis mindestens dreijähriger einschägiger Berufserfahrung mit betriebswirtschaftichem Bezug. 3. Nachweis von hinreichendem betriebswirtschaftichem Grundagenwissen im Umfang von mindestens: 5 CP Externes Rechnungswesen, 5 CP Internes Rechnungswesen, 5 CP Investition und Finanzierung, 5 CP Organisation und Management, 5 CP Marketing, 5 CP Logistik Bewerberinnen oder Bewerber, die diese CP nicht nachweisen können, haben sie durch zusätziche Brückenkurse im Sinne von Abs. 2 zu erwerben. Der Nachweis über den Erwerb ist spätestens bei der Anmedung zu Prüfungen in denjenigen Moduen zu führen, in denen die Inhate des Brückenkurses gemäß Moduhandbuch as Voraussetzung enthaten sind. Einzeheiten bestimmt der Prüfungsausschuss. 4. Nachweis von hinreichender Kenntnis der engischen Sprache. Der Nachweis wird in der Rege durch das Erreichen von mindestens 550 Punkten im schriftichen Test of Engish as a Foreign Language (TOEFL) bzw. eines Äquivaents dazu geführt. (2) Bewerberinnen oder Bewerber haben im Fae der Zuassung Defizite in betriebswirtschaftichen Kernfächern über Brückenkurse auszugeichen. As Brückenkurse eignen sich insbesondere die Modue der betriebswirtschaftichen Bacheor-Studiengänge des Fachbereichs; Einzeheiten bestimmt der Prüfungsausschuss. (3) Die Zuassung richtet sich nach dem Hessischen Hochschugesetz sowie den anderen jeweis gütigen andesrechtichen Bestimmungen. 7 Studienprogramm Der Studiengang umfasst fogende Modue: Modu- Semester Moduname CP SWS Nr Strategic Management and Leadership Economic Research Methods Communication, Negotiation, Mediation Project Management Financia Management Operations and Suppy Chain Management Strategic IT-Management / und 3 Business Law and Ethics I,II Advanced Business Simuation Manageria Accounting Goba Marketing Management Master-Thesis-Modu 24 BBPO für den Studiengang Master of Business Administration (MBA) des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschue Darmstadt Seite 4
5 8 Wahpfichtmodue Keine 9 Praxismodu (Praxisphase) Aufgrund des berufsbegeitenden Studiums entfät die Integration einer mit einer Studieneistung begeiteten bzw. abgeschossenen Praxisphase in das Studienprogramm. Die Studierenden nutzen die im Rahmen ihrer berufichen Tätigkeit erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse expizit in den auf die Besonderheiten der Ziegruppe ausgestateten Moduen. Näheres dokumentiert das Moduhandbuch (Anage 5). 10 Vertiefungsrichtungen Keine 11 Medung und Zuassung zu den Prüfungen (1) Zu aen Prüfungen müssen sich die Studierenden anmeden. Eine Anmedung außerhab der Medefristen ist nicht mögich. (2) Bei Wiederhoungsprüfungen erfogt eine automatische Anmedung (Pfichtanmedung gemäß 14 II ABPO), eine gesonderte Benachrichtigung erfogt nicht. Die erste Wiederhoungsprüfung kann einmaig um ein Semester verschoben werden. (3) Medefristen und verfahren sowie Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben. (4) Eine Abmedung von einer Prüfungseistung ist ohne Angabe von Gründen spätestens am Tag vor dem Prüfungstermin mögich, sofern der Prüfungstermin für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht aufgrund einzuhatender Fristen bindend ist. 12 Abschussmodu (1) Das Abschussmodu im Sinne von 21 ABPO der Hochschue Darmstadt hat den Namen Master-Thesis-Modu. (2) Das Master-Thesis-Modu so zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat fähig ist, innerhab einer vorgegebenen Frist ein Probem aus dem Bereich der Betriebswirtschaftsehre sebstständig nach wissenschaftichen Methoden zu bearbeiten. (3) Das Master-Thesis-Modu besteht aus einer Master-Thesis und einem Kooquium (Cooquium) (4) Die Bearbeitungszeit für die Master-Thesis beträgt 24 Wochen. Die Master-Thesis ist grundsätzich in engischer Sprache zu ersteen. Es geten die Regeungen des 22 ABPO. (5) Vor Beginn der Master-Thesis ist eine Anmedung erforderich. BBPO für den Studiengang Master of Business Administration (MBA) des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschue Darmstadt Seite 5
6 (6) Die Zuassung erfogt auf schriftichen Antrag durch den Prüfungsausschuss bei Voriegen fogender Voraussetzungen: 1. Der Studierende ist an der Hochschue Darmstadt immatrikuiert ( 14 I ABPO) 2. Der Studierende kann Leistungen nach dieser Prüfungsordnung ( 7-10 BBPO) im Umfang von 54 CP nachweisen. (7) Die Abgabe der Master-Thesis erfogt in zweifacher Ausfertigung ( 22 VIII ABPO) zu dem vom Prüfungsausschuss festgeegten Termin bis 12:00 Uhr in den Sekretariaten des Fachbereichs Wirtschaft. Zudem ist ein zusätziches Exempar der Master-Thesis in eektronischer Form einzureichen. Die Abgabe ist aktenkundig zu machen. (8) Ergänzend zu den Bestimmungen in 22 VIII ABPO muss fogende von der/dem Studierenden unterschriebene Erkärung in der Master-Thesis enthaten sein: Hiermit erkäre ich, dass ich die voriegende Arbeit sebständig erstet und keine anderen as die angegebenen Hifsmitte verwendet habe. Soweit ich auf fremde Materiaien, Texte und Gedankengänge zurückgegriffen habe, enthaten meine Ausführungen voständige und eindeutige Verweise auf die Urheber und Queen. Ae weiteren Inhate der vorgeegten Arbeit stammen von mir im urheberrechtichen Sinn, soweit keine Verweise und Zitate erfogen. Mir ist bekannt, dass ein Täuschungsversuch voriegt, wenn die vorstehende Erkärung sich as unrichtig erweist. (9) Das Kooquium ist grundsätzich hochschuöffentich. Die / der Studierende erhät hier die Mögichkeit, die Arbeitsergebnisse zu präsentieren und stet sich anschießend gemäß 23 VI ABPO einer Diskussion mit den Prüferinnen und Prüfern. Das Kooquium dauert mindestens 30 Minuten und sote 60 Minuten nicht überschreiten. Auf Verangen des Studierenden bzw. der Prüferinnen und Prüfer kann die Hochschuöffentichkeit aus wichtigem Grund ausgeschossen werden. 13 Studiengangspezifische Regeungen Unterrichts- und Prüfungssprache ist in aen Moduen engisch. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. 14 Übergangsbestimmungen (1) Wer vor Inkrafttreten dieser Ordnung in einem Bacheorstudiengang des Fachbereichs Wirtschaft eingeschrieben war, beendet das Studium nach den Regeungen der Vorgängerordnung. Die für den Studienabschuss erforderichen Leistungsnachweise müssen aber spätestens in dem vierten Semester abgeschossen sein, das sich an die Regestudienzeit für den etzten Aufnahmejahrgang anschießt. Nach Abauf dieser Frist werden die verbiebenen Studierenden nach einer Vorgängerordnung durch Beschuss des Prüfungsausschusses in das Studium nach dieser Ordnung übergeführt. (2) Die nach einer Vorgängerordnung Studierenden können durch unwiderrufiche Erkärung ihren Wechse in ein Studium nach dieser Ordnung beantragen. 15 Inkrafttreten Diese Besonderen Bestimmungen für die Prüfungsordnung für den weiterbidenden Studiengang Master of Business Administration (MBA) treten mit Wirkung 01. September 2011 in Kraft. BBPO für den Studiengang Master of Business Administration (MBA) des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschue Darmstadt Seite 6
7 Anage 1: Studienprogramm BBPO für den Studiengang Master of Business Administration (MBA) des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschue Darmstadt Seite 7
8 Anage 2: Masterzeugnis und -Urkunde Frau/Herr Max Mustermann geboren am in hat im Fachbereich im Studiengang TT. Monat JJJJ Musterstadt Wirtschaft Master of Business Administration (MBA) die Masterprüfung abgeegt und dabei die fogenden Bewertungen erhaten sowie Punkte (CP = Credit Points) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) erworben: Fachmodue Strategic Management and Leadership Note (X,X) (6 CP) Economic Research Methods Note (X,X) (6 CP) Communication, Negotiation, Mediation Note (X,X) (6 CP) Project Management Note (X,X) (6 CP) Financia Management Note (X,X) (6 CP) Operations and Suppy Chain Management Note (X,X) (6 CP) Strategic IT-Management Note (X,X) (6 CP) Business Law and Ethics I,II Note (X,X) (6 CP) Advanced Business Simuation Note (X,X) (6 CP) Manageria Accounting Note (X,X) (6 CP) Goba Marketing Management Note (X,X) (6 CP) Die Masterarbeit mit Kooquium über das Thema Text Text wurde bewertet mit Note (X,X) (24 CP) Insgesamt erworbene Punkte nach ECTS Gesamtbewertung Note bestanden (X,X) (90 CP) Darmstadt, den TT. Monat JJJJ Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Der Leiter des Prüfungsamtes BBPO für den Studiengang Master of Business Administration (MBA) des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschue Darmstadt Seite 8
9 Die Hochschue Darmstadt vereiht geboren am in aufgrund der am im Studiengang bestandenen Masterprüfung den akademischen Grad Kurzform Master of Business Administration Master of Business Administration MBA Darmstadt, den Der Präsident Der Dekan BBPO für den Studiengang Master of Business Administration (MBA) des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschue Darmstadt Seite 9
Vom 23. Juni 2010, zuletzt geändert am 29 Juni 2011.
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