Studienplan. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen... 2

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1 Studienplan Inhalt Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Bildungskonzept Studienziele Studienvoraussetzungen Studienfachberatung... 4 Abschnitt II Studienorganisation 6 Studienbeginn und Studiendauer Studienaufbau und Studienablauf Studiensemester an ausländischen Hochschulen Praxissemester... 6 Abschnitt III Durchführung der Lehre 10 Lehrveranstaltungen Fächerstatus Umfang des Studiums... 7 Abschnitt IV Prüfungen 13 Prüfungsorganisation Prüfungsformen Bewertungen Wiederholungen... 8 Abschnitt V Schlussbestimmungen 17 Inkrafttreten Aktualisierungen Außerkrafttreten... 9 Anlagen zum Studienplan

2 Studienplan Bachelor-Studiengang Handelsmanagement Seite 2 Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Der vorliegende Studienplan regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung vom (1.2.2.) Ziele, Inhalte und Aufbau des Bachelor-Studiengänge» Handelsmanagement (Distribution Management)«und»Handelsmanagement (Distribution Management) im Praxisverbund«(im Folgenden als Studiengänge bezeichnet) des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Fachhochschule Worms. 2 Bildungskonzept (1) Die Studiengänge werden in weiten Teilen gemeinsam mit den Bachelor- Studiengängen»International Management«und» International Management im Praxisverbund«durchgeführt. Qualifizierte Abschlüsse dieser Studiengänge berechtigen die Fortführung des Studiums im konsekutiven Master-Studiengang»International Management«. (2) Die Studiengänge zeichnen sich durch ein hohes Maß an Praxisorientierung und Internationalität aus. (3) Die Praxisorientierung wird durch das Praxissemester und eine enge Zusammenarbeit mit Unternehmen sichergestellt. Diese Kooperation erfolgt durch die Vergabe praxisorientierter Abschlussarbeiten, die Durchführung von Exkursionen (Seminare vor Ort), die Einbeziehung von Lehrbeauftragten und Gastreferenten in die Veranstaltungen, die Vermittlung integrierter Praktika (Traineeprogramme) sowie die Durchführung dualer Studienkonzepte. (4) Die Internationalität wird durch die Auswahl der Lehrinhalte und Lehrmaterialien, die Beauftragung von Dozentinnen und Dozenten aus den Partnerhochschulen, vor allem aber durch das verbindliche Studiensemester /-jahr an einer ausländischen Hochschule sichergestellt. Die Studiengänge werden in enger Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerhochschulen auf allen Kontinenten durchgeführt. Die Akquisition und Pflege der Kooperationen erfolgt fachbereichsübergreifend durch das Europa-Institut der Fachhochschule. 3 Studienziele (1) Das Bachelor-Studium führt zu einem ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss (Bachelor of Arts, B.A.). (2) Der Bachelor-Studiengang vermittelt eine anwendungsbezogene Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Das Ziel dieser Ausbildung ist es, die Studierenden zu selbständiger Anwendung betriebswirtschaftlicher Methoden sowie gesicherter praktischer Erfahrungen für die Berufstätigkeit des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses zu befähigen, um qualifizierte Aufgaben in nationalen und internationalen Handelsunternehmen und in den Vertriebsabteilungen von Industrieunternehmen zu

3 Studienplan Bachelor-Studiengang Handelsmanagement Seite 3 übernehmen, für die betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden erforderlich sind. Dabei ist den internationalen Verflechtungen der Handels- und Vertriebsaufgaben ebenso Rechnung zu tragen, wie den spezifisch mittelständischen Problemen. 4 Studienvoraussetzungen (1) Bewerberinnen und Bewerber für den Bachelor-Studiengang sollen die folgenden fachlichen Voraussetzungen mitbringen: gute Allgemeinbildung; gute Kenntnisse vor allem in wirtschaftlich, mathematisch und sprachlich ausgerichteten Fächern; gute Kenntnisse in mindestens einer modernen Fremdsprache (insbesondere Englisch - Europalevel B1) Kenntnisse einer 2. Fremdsprache (Europalevel A1) besonderes Interesse an betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und der Arbeit in Handel und Vertrieb. Eine Überprüfung dieser Voraussetzungen findet im Rahmen einer hochschulinternen Prüfung durch das Europa-Institut im ersten Studienjahr statt. Das Europa-Institut bietet hierzu Brückenkurse außerhalb des Studienplanes an. Den Studierenden werden diese Kurse ausdrücklich zur Erreichung der vorgeschriebenen Niveaustufen empfohlen. (2) Die Zulassung zum Bachelor-Studiengang regeln die Studienplatzvergabeverordnung (StPVVO), die Einschreibeordnung (EO) sowie 7 Abs. 1 der Prüfungsordnung. (3) Für die Zulassung zum Bachelor-Studium»Handelsmanagement (Distribution Management) im Praxisverbund«ist über die generellen Zulassungsbestimmungen hinaus ein Arbeits- oder Praktikumsvertrag mit einem Unternehmen erforderlich, mit dem ein Kooperationsvertrag der Fachhochschule besteht. (4) Vor Aufnahme des Bachelor-Studiums ist eine einschlägige praktische Vorbildung nachzuweisen. Soweit diese nicht Zugangsvoraussetzung für die auf das Studium vorbereitende Fachoberschule ist, wird folgendes Praktikum verlangt: 1. Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulreife müssen 12 Wochen ein kaufmännisches Praktikum vor Aufnahme des Studiums ableisten. Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung wird empfohlen. 2. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Fachhochschulreife, die über eine praktische Vorbildung verfügen, die nicht der gewünschten Studienrichtung entspricht, entscheidet die Leiterin oder der Leiter des Studiengangs darüber, inwieweit einschlägige Praktikumszeiten angerechnet werden können. 3. Für Schulbildungen, die das fachlich zuständige Ministerium gemäß 65 (3) HochSchG als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannt hat, gelten Ziffer 1 und 2 entsprechend. 4. Im Übrigen wird auf die Praktikumsordnung (Anlage 1.3.) verwiesen.

4 Studienplan Bachelor-Studiengang Handelsmanagement Seite 4 5 Studienfachberatung (1) Für die Studienfachberatung ist die vom Fachbereichsrat benannte Studiengangleitung verantwortlich. Diese benennt ihrerseits die für die einzelnen Teilgebiete des Studiengangs zuständigen Fachvertreterinnen und Fachvertreter. (2) Den Studierenden wird empfohlen, eine Studienfachberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen: - bei wesentlicher Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit - nach nicht bestandenen Prüfungen - im Falle des Studiengangwechsels - vor der individuellen Festlegung für bestimmte Veranstaltungen des Wahlbereiches. Abschnitt II Studienorganisation 6 Studienbeginn und Studiendauer (1) Das Studium kann im Winter- und Sommersemester begonnen werden. Der Fachbereich kann Einschränkungen beschließen. (2) Der Studiengang hat eine Regelstudiendauer von sechs Semestern. Sie dienen der Vermittlung der grundlegenden Zusammenhänge des Faches, der Einführung der Studierenden in das fachspezifische betriebswirtschaftliche Arbeiten und ihrer Vorbereitung auf eine berufspraktische Tätigkeit oder ein konsekutives Master- Studium. (3) Die Regelstudiendauer umfasst die theoretischen Studiensemester, das Praxissemester, das ausländische Studiensemester und die Prüfungen einschließlich der Anfertigung der Abschlussarbeit (Thesis) und des Kolloquiums. (4) Es wird empfohlen, an den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen in der zeitlichen Abfolge teilzunehmen, wie sie in der Anlage 2 angegeben sind. Bei der Aufstellung des Zeitplanes der Lehrveranstaltungen soll berücksichtigt werden, dass Studierende alle Lehrveranstaltungen ihrer Semesterstufe ohne Überschneidungen besuchen können. 7 Studienaufbau und Studienablauf (1) Der Studiengang ist modular aufgebaut. Die Studienstruktur (Anlage) regelt den fachlichen Aufbau des Studienganges. Die Studienstruktur ist zugleich eine Empfehlung des Studienganges an die Studierenden für einen sachgerechten Aufbau des Studiums.

5 Studienplan Bachelor-Studiengang Handelsmanagement Seite 5 (2) Die Studieninhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen sind im Modulhandbuch festgelegt. (3) Das zeitliche Angebot der Lehrveranstaltungen während der Vorlesungszeit regelt der Lehrveranstaltungsplan (Stundenplan); er wird zu Beginn des Semesters durch Aushang und elektronisch bekannt gemacht. (4) Das Studium gliedert sich in Basis-Module (1. Jahr), externe Module (2. Jahr) sowie die Module der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz, einschließlich der Abschlussarbeit (3. Jahr). Es schließt mit dem Erwerb des Bachelor-Grades (B.A.) ab. (5) In den Basis-Modulen des ersten Studienjahres werden die wesentlichen Grundkenntnisse vermittelt, die als Voraussetzung für eine erfolgreiche Anwendung im Praxissemester und eine Vertiefung im Studium an einer ausländischen Hochschule erwartet werden. Das erste Jahr soll den Studierenden darüber hinaus die Möglichkeit geben, ihre Studienentscheidung zu überprüfen. (6) Die externen Module des zweiten Jahres werden an einer ausländischen Hochschule und in einem Unternehmen erbracht. Näheres regeln 8 und 9 dieses Studienplanes. (7) Das Studium im dritten Jahr dient der weiteren Vertiefung der fachlichen Studieninhalte mit Blick auf ein anwendungs- oder theorieorientiertes Profil der internationalen und praxisorientierten Ausbildung. Diese fachliche Vertiefung wird ergänzt durch ein Modul zur Entwicklung der Methoden- und Sozialkompetenz. Sie bilden zusammen die Grundlage für den Eintritt in die Berufspraxis oder für ein weiterführendes Master-Studium. 8 Studiensemester an ausländischen Hochschulen (1) Studierende des Studienganges sind verpflichtet, ein integriertes Studiensemester im Rahmen des Ausbildungskonzeptes der EU (derzeit Sokrates-Programm ), an den registrierten ausländischen Hochschulen zu absolvieren. Dieses Auslandsstudium folgt den entsprechend geltenden Programm-Regularien der EU. Ein Auslandsstudium an einer ausländischen Hochschule im Rahmen von bilateralen Kooperationsvereinbarungen der Fachhochschule Worms ist diesem Programm gleichgestellt. (2) Das Auslandsstudium findet in der Regel im dritten oder vierten Semester statt. Der Fachausschuss für Studium und Lehre kann Ausnahmen zulassen. Zum Auslandssemester kann zugelassen werden, wer 45 der 60 Credit Points (CP) des ersten Studienjahres gem. Studienplan (Anlage) erreicht hat. (3) Die Wahl eines im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen möglichen Studienortes erfolgt durch die Studierenden spätestens im 2. Semester. Sofern die Nachfrage für die ausländischen Studienplätze größer ist als die zur Verfügung stehenden Studienplätze, entscheidet der Fachausschuss für Studium und Lehre über die Vergabe nach Maßgabe der Ergebnisse der Prüfungsleistungen des 1. Jahres. Näheres regelt der Fachausschuss für Studium und Lehre. (4) Ein Auslandsstudiensemester muss in einem vergleichbarem Studiengang und Studienjahr erfolgen und mit mindestens 30 ECTS-Punkte pro Semester abge-

6 Studienplan Bachelor-Studiengang Handelsmanagement Seite 6 schlossen werden. Die Wahl der geeigneten Fächer und Module aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Lehrangebot im Rahmen der Bachelor-Studiengänge der ausländischen Partnerhochschule steht den Studierenden frei. Näheres regelt das Modulhandbuch. (5) Die im Rahmen des Auslandsstudiums erworbenen Prüfungsleistungen und erbrachten Studienleistungen werden für das zweite Studienjahr als solche anerkannt. Die Umrechnung ausländischer Bewertungen erfolgt nach Maßgabe der EU- Richtlinien (European Credit Transfer System). 9 Praxissemester (1) Das vierte oder dritte Semester ist als praktisches Studiensemester in einem Unternehmen (Praxissemester) zu absolvieren. Das Praxissemester kann durch ein weiteres Auslandssemester oder ein Praxisprojekt ersetzt werden. (2) Zum Praxissemester kann zugelassen werden, wer 45 der 60 Credit Points (CP) des ersten Studienjahres gem. Studienplan (Anlage) erreicht hat. (3) Organisation, Umfang und Betreuung des Praxissemesters bzw. des Praxisprojektes regelt die Praktikumsordnung. Abschnitt III Durchführung der Lehre 10 Lehrveranstaltungen (1) Für den Studiengang werden entsprechend der fachlichen Besonderheiten Lehrvorträge, seminaristische Veranstaltungen, Übungen und Seminare angeboten. Zur Erfüllung des Studienziels werden zusätzlich sonstige geeignete Lehrveranstaltungen, insbesondere Blockveranstaltungen, Projektstudien und Exkursionen angeboten. Die Anwendung neuer Lehrformen wie z. B. E-Learning wird ständig geprüft und nach Eignung eingesetzt. Die genaue Form der einzelnen Lehrveranstaltungen regelt das Modulhandbuch. (2) Bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen genießen die Studierenden Vorrang, für deren Studiengang bzw. Studienschwerpunkt die Lehrveranstaltungen vorgesehen sind. Das Nähere regelt die Studiengangleitung. (3) Die Teilnehmerzahl für bestimmte Lehrveranstaltungen darf nur dann mit Genehmigung der Studiengangleitung beschränkt werden, wenn dies im Hinblick auf einen geordneten Lehr- und Studienbetrieb zwingend erforderlich ist. 11 Fächerstatus (1) Module setzen sich aus Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern zusammen. Pflichtfächer sind Fächer, in denen alle Studierenden eine Prüfung ablegen müssen. Wahl-

7 Studienplan Bachelor-Studiengang Handelsmanagement Seite 7 pflichtfächer werden alternativ in Fächerkatalogen angeboten, aus denen die Studierenden in vorgegebenem Umfang Prüfungsfächer auswählen müssen. (2) Dem Fachausschuss für Studium und Lehre ist vorbehalten, die Liste der angebotenen Wahlpflichtfächer in Absprache mit den Lehrenden zu modifizieren und zu ergänzen. Die im jeweiligen Semester angebotenen Wahlpflichtfächer werden rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltungen durch Aushang bekannt gemacht. 12 Umfang des Studiums (1) Der Umfang des Studiums beträgt 180 Leistungspunkte gemäß ECTS (Credit Points; abgekürzt: CP). Die Präsenzzeit für Lehrveranstaltungen (ohne das Auslandssemester) beträgt 106 SWS. Davon entfallen auf Pflichtfächer 112 CP (90 SWS), auf Wahlpflichtfächer 68 CP (16 SWS). Die genaue Aufteilung auf die Fächer sowie auf Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen ist aus der Studienstruktur (Anlage) und dem Modulhandbuch ersichtlich. (2) Im Studienumfang enthalten sind auch die externen Module des Studiums an ausländischen Hochschulen und des Praxissemesters mit einem Anteil von insgesamt 60 CP. Die dafür vorgesehenen Präsenzphasen sind vom Angebot der Partnerhochschulen abhängig. Die in der Studienstruktur und dem Modulhandbuch angegebenen SWS sind die Vorbereitungs- und Betreuungsveranstaltungen des jeweiligen Studienganges. (3) Die Abschlussarbeit, ergänzt durch ein Kolloquium, wird mit 10 CP (4 SWS) angerechnet; sie zählt zu den Pflichtfächern. (4) Der Studiengang stellt sicher, dass die Module unter Zugrundelegung einer zumutbaren durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb von sechs Semestern studierbar sind. Er berücksichtigt, dass die Gelegenheit zur selbständigen Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes sowie zur Teilnahme an selbst gewählten zusätzlichen Lehrveranstaltungen gegeben ist. Abschnitt IV Prüfungen 13 Prüfungsorganisation (1) Alle Module werden durch Prüfungsleistungen gemäß 8 der Prüfungsordnung abgeschlossen. (2) Die Prüfungen werden studienbegleitend abgelegt. (3) Art und inhaltliche Anforderungen der zu erbringenden Prüfungsleistungen richten sich nach fachspezifischen Erfordernissen und liegen in der Verantwortung der betreffenden Hochschullehrerin oder des betreffenden Hochschullehrers.

8 Studienplan Bachelor-Studiengang Handelsmanagement Seite 8 (4) Die Prüfungen finden innerhalb eines zuvor festgelegten Prüfungszeitraumes während des Semesters statt. Ausnahmen sind nur nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss möglich. (5) Über Art und Zeitpunkt der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sind die Studierenden rechtzeitig zu informieren. (6) Die Prüfungsergebnisse werden im Abschlusszeugnis gemäß 19 der Prüfungsordnung ausgewiesen. (7) Näheres regelt die Prüfungsordnung. 14 Prüfungsformen (1) Die Modul-Prüfungen bestehen aus Prüfungen und Teilprüfungen und der Abschlussarbeit gem. Anlage. Zusätzlich können Studienleistungen gem. Anlage als Voraussetzung für die Anmeldung zu Prüfungen und Teilprüfungen gefordert werden. (2) Prüfungen und Teilprüfungen können durch schriftliche Leistungen (Klausuren, Referate, Projektarbeiten) oder mündliche Prüfungen abgelegt werden. (3) Art der Studien- und Prüfungsleistungen sowie ihre Bewertung bestimmt die Prüfungsordnung ( 8 bis 13). (4) Die Abschlussarbeit ist eine schriftliche Hausarbeit (Thesis) über ein praxisorientiertes Thema. Sie wird durch ein Kolloquium über das Thema der Arbeit ergänzt. Näheres regelt die Prüfungsordnung ( 11, 12). 15 Bewertungen (1) Die Bewertung der Prüfungsleistungen und Teilprüfungsleistungen regelt die Prüfungsordnung ( 13). (2) Werden Prüfungen durch Teilprüfungsleistungen abgelegt, so ermittelt sich das Prüfungsergebnis des Moduls als Durchschnittsnote der mit den CP gewogenen Noten der Teilprüfungen. (3) Eine Prüfung ist bestanden, wenn alle Teilprüfungen bestanden sind. (4) Die Bachelor-Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn alle Prüfungen mindestens mit der Note 4,0 (»Ausreichend«) bewertet wurden. 16 Wiederholungen (1) Studien- und Prüfungsleistungen können zu den für die jeweilige Semesterstufe angesetzten Zeitpunkten wiederholt werden.

9 Studienplan Bachelor-Studiengang Handelsmanagement Seite 9 (2) Wer eine Prüfungsleistung nicht bestanden hat, darf diese grundsätzlich nur zweimal wiederholen. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, so ist nur diese zu wiederholen. Es gelten die Regelungen über den Freiversuch ( 16 PrfO). Eine nicht bestandene Abschlussarbeit darf nur einmal wiederholt werden. (3) Die erste und zweite Wiederholung einer Prüfungsleistung ist im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen. Die Studierenden sind verpflichtet, sich für einen innerhalb dieses Zeitraumes angesetzten Termin zur Erbringung zu melden. Kommen die Studierenden dieser Meldung nicht nach oder können sie nach der Meldung an der Wiederholung der Prüfungsleistungen nicht teilnehmen, so haben sie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich unter Angabe der Gründe zu benachrichtigen. Diese oder dieser prüft die vorgetragenen Gründe und entscheidet, ob und wann die Prüfungsleistung abzulegen oder fortzusetzen ist. Abschnitt V Schlussbestimmungen 17 Inkrafttreten Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Fachhochschule Worms hat den vorliegenden Studienplan für den Bachelor- Studiengang»Handelsmanagement (Distribution Management)«am beschlossen. Er tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 18 Aktualisierungen Die Anpassung der Studienordnung in formaler Hinsicht an sich ändernde Rechtsvorschriften und in inhaltlicher Hinsicht an die Anforderungen von Wissenschaft und Unternehmenspraxis obliegt dem Fachausschuss für Studium und Lehre ( 18 HochSchG) für den Studiengang. 19 Außerkrafttreten Mit dem Inkrafttreten dieses Studienplans treten die Studienordnungen für die Diplom-Studiengänge»Handelsmanagement«und»Handelsmanagement im Praxisverbund«des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Fachhochschule Worms vom 14. Februar 1999 bzw. vom 02. September 1999 außer Kraft. Worms, den 15. September 2008

10 Studienplan Bachelor Handel Fächer / Module 1. Management 2. Finanz- und Rechnungswesen 3. Marketing 4. Informationstechnologie 5. Quantitative Methoden 6. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 7. Wirtschafts-Fremdsprachen Veranstaltungen / Komponenten Status Gesamt 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. SWS CP SWS CP Prf. SWS CP Prf. SWS CP Prf. SWS CP Prf. SWS CP Prf. SWS CP Prf Grundlagen der WiWi P Finanzierung u. Invest. P TP Organisation P TP Führung P SL 1.5. Planung P Buchführung P SL 2.2. Bilanzierung P TP Kostenrechnung P TP Marketing Basics P TP Marketing Intelligence P TP Grundlagen P TP Datenbanken P TP Vorkurs W Excel W Mathematik P TP Statistik P TP VWL P TP Privatrecht P TP Arbeitsrecht P TP Wettbewerbsrecht P Englisch P TP Fremdsprache WP TP2 Basismodule 1. Jahr Praxissemester WP PL 8. Praxissemester / Projekt Projekt WP PL 9.1. International Marketing WP PL 9. Auslandssemester I 9.2. International HR-Management WP PL aus 4 Fächern 9.3. International Controlling WP PL 9.4. Information Technology WP PL Externe Module 2. Jahr Handelsmanagement Handelsmarketing Handelscontrolling Personalführung im Handel Grundlagen P Betriebsformen P TP Prozesse P TP Mafo P Strategien P PL Instrumente P Bilanzanalyse P Finanzierung P TP Betriebsanalyse P TP Grundlagen/PE P TP Instr. oper. PP P Fallstudien P TP2 Fachkompetenz 3. Jahr Methoden- und Sozialkompetenz Methoden- und Sozialkompetenz 3. Jahr 12. Thesis Schwerpunktmodule 3. Jahr gesamt Selbst- und Zeitmanagem Changemanagement WP Projektmanagement P Präsentation / Rhetorik P TP1 TP Business Comm SL Ausbildung der Ausbilder WP PL P TP TP Gesamtmodule Davon P WP 24 78

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