Neujahrsempfang der Gemeinde Niederwerrn. Fundsachen 1 Ehering. Rundfunkgebührenpflicht. Neuer Service der Gemeinde Niederwerrn:

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1 Nr. 4 Freitag, 23. Januar 2009 Neujahrsempfang der Gemeinde Niederwerrn Fundsachen 1 Ehering Rundfunkgebührenpflicht Der Bayerische Rundfunk hat die Gemeinde Niederwerrn um die Übermittlung von Daten gebeten. Die erbetene Gruppenauskunft umfasst alle Einwohner ab vollendetem 16. Lebensjahr. Der Bayerische Rundfunk wird anhand dieser Daten im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben überprüfen, ob alle Einwohner ihrer Pflicht nachkommen, Rundfunkgebühren zu zahlen. Nach Prüfung hat die Gemeinde Niederwerrn die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der beantragten Gruppenauskunft festgestellt. Sie ist ihrer Verpflichtung zur Datenübermittlung nachgekommen und hat dem Bayerischen Rundfunk die erbetenen Daten übermittelt (s. Art. 28 Bayer. Meldegesetz). Etwaige Rückfragen zur Rundfunkgebührenpflicht bitten wir unmittelbar an den Bayerischen Rundfunk -Abteilung Rundfunkgebühren-, München, Telefon 089/ zu richten. Die Gemeinde Niederwerrn ist für entsprechende Anfragen nicht zuständig. Beauftragte des Bayerischen Rundfunk überprüfen vor Ort die Ordnungsmäßigkeit der Anmeldungen von Rundfunkgeräten und beraten die Rundfunkteilnehmer. Gesetzliche Grundlage für Überprüfung und Beratung sind der Rundfunkgebührenstaatsvertrag und die Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren. Die Beauftragten des Bayerischen Rundfunk weisen sich gegenüber den Bürgern unaufgefordert mit einem Dienstausweis des Bayerischen Rundfunks aus; sie nehmen keinerlei Barzahlungen entgegen. Die über das Bereithalten von Rundfunkgeräten erbetenen Auskünfte müssen wahrheitsgemäß erteilt werden. Christbäume (für Weihn. 2009) gesucht! Entfernen von Nadelbäumen Grundstücks- bzw. Gartenbesitzer, die auf ihrem Grundstück einen Nadelbaum haben, der sich als Christbaum für eine öffentliche Fläche (Anlage) eignet und diesen entfernt haben wollen, können sich mit der Gemeindeverwaltung - Herrn Gerlach, Tel in Verbindung setzen. Die Fällarbeiten werden zu gegebener Zeit von den Gemeindearbeitern ausgeführt. Von links nach rechts: Landrat Harald Leitherer, KBI Peter Hauke, Kommandant Rainer Henninger (Oberwerrn), Andreas Wieland (Niederwerrn), Dr. Klaus Helmerich (Oberwerrn), Kommandant Johannes Ammon (Niederwerrn), Bürgermeister Peter Seifert Feuerwehrmann Andreas Wieland (Feuerwehr Niederwerrn) und Feuerwehrmann/-arzt Dr. Klaus Helmerich (Feuerwehr Oberwerrn) erhielten von Landrat Harald Leitherer und KBI Peter Hauke die Auszeichnung mit Urkunde für 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst. Neuer Service der Gemeinde Niederwerrn: Busfahren wird günstiger Der Bericht in der letzten Rundschau hat leider zu Irritationen geführt. Die Vergünstigung gilt nur für den Kauf des TOP- Tickets. Die Bezuschussung anderer Fahrscheine (Einzel- und Achterkarten, Wochen- und Monatskarten usw.) ist aus organisatorischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Diese Regelung gilt vorerst vom 01. Januar bis 31. Dezember Bürgerinnen und Bürger, die bereits vor der Bekanntmachung in der Rundschau ein TOP-Ticket für das Jahr 2009 (Geltungsbeginn ab dem ) erworben haben, erhalten gegen Vorlage des TOP-Tickets den Differenzbetrag von der Gemeinde überwiesen. Eine weitere rückwirkende Erstattung ist nicht möglich.

2 Niederwerrn Nr. 4 Wichtige Kontakte Gemeindliche Einrichtungen:...Telefon Gemeindeverwaltung (Fax ) Notfall-Telefon außerhalb der Dienstzeiten Bibliothek / Spiel- u. Schachecke Hugo-von-Trimberg-Schule Hugo-von-Trimberg-Halle Gemeindezentrum Evang. Kindergarten Kath. Kindergarten Kindergarten Oberwerrn /1812 Evang. Pfarramt Kath. Pfarramt Kath. Pfarrheim Ndw Serviceseite Notfalldienste Unfallrettung und Krankentransport (Tag und Nacht) Rettungsleitstelle Schweinfurt, Tel Sozialstation Evang. Sozialstation Schweinfurt-Land, Diakoniestation Niederwerrn, Kirchplatz 11, Tel /49054 Caritas Sozialstation St. Josef, Schweinfurt, Kettelerstr. 5, Tel /78790 Ambulanter Pflegedienst Vinca GmbH, Feuerbergstr. 8, Schweinfurt, Tel /189826, Mobil 0176/ Frauenhaus Schweinfurt Beratung, Schutz und Unterkunft für bedrohte und misshandelte Frauen und Kinder, Tel Öffnungszeiten: Gemeindeverwaltung, Schweinfurter Str. 54 Montag/Dienstag , Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag , Uhr Freitag Uhr Gemeindebibliothek, Schweinfurter Str. 23, Tel /40860 Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Spiel- und Schachecke, Schweinfurter Str. 23, Tel /40860 Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Jugendtreff Niederwerrn, Hainleinstr. 57, Tel / Dienstag u. Donnerstag Uhr Samstag Uhr Jugendtreff Oberwerrn, Raiffeisenstr. 17 Montag u. Donnerstag Uhr Helferbörse - Nachbarschaftshilfe Herr Roos / Frau Hofmann, Rathaus, Zi. 3 u. 4, Tel / /-25 Mail: roos@niederwerrn.de, hofmann@niederwerrn.de Versorgungsunternehmen: Wasserversorgung in Niederwerrn: Stadtwerke Schweinfurt...Tel / Störungsdienst:...Tel / Wasserversorgung in Oberwerrn: Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe...Tel /700-0 Gasversorgung in Niederwerrn Stadtwerke Schweinfurt...Tel /931-0 Störungsdienst:...Tel / Gasversorgung in Oberwerrn: GASUF, Würzburg...Tel. 0931/27943 Störungsdienst:...Tel. 0931/ Stromversorgung in Niederwerrn: E.ON Bayern AG...Tel / Störungsdienst:...Tel. 0180/ Stromversorgung in Oberwerrn: ÜLZ Lülsfeld...Tel /6040 Störungsdienst:...Tel. 0180/ Feuermeldung Über die ständig besetzte Feuerwache der Stadt Schweinfurt (Funkalarmierung) Tel. 112 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Für die Gemeinden mit deren Ortsteilen von Euerbach Geldersheim Niederwerrn Oerlenbach Poppenhausen Wasserlosen. (Freitag Uhr bis Montag 8.00 Uhr; Mittwoch Uhr bis Donnerstag 8.00 Uhr; an Feiertagen vom Vortag, Uhr bis 8.00 Uhr des darauffolgenden Werktages). Sofern Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist, vermittelt Ihnen in dringenden Erkrankungsfällen die Vermittlungs- und Beratungszentrale der KVB, Tel / (0,12 /Min.) einen diensthabenden Arzt des hausärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie ggf. einen diensthabenden Facharzt. Freitag/Samstag, 23./ Gerhard Müller, Sömmersdorfer Str. 7, Obbach Tel /1268 Sonntag, und Mittwoch, Dr. med. Horst Michl, Bahnhofstr. 16, Ebenhausen Tel /856 Zahnärzte Samstag/Sonntag 24./ Dr. Peter Pflaum, Schweinfurt, Dittelbrunner Str. 35 Tel /22001 Kinder- und Jugendarzt Freitag, , Uhr, bis Montag, , 8.00 Uhr Dr. St. Schneider, Schweinfurt, Birkenstr. 9, Tel /23086 Apothekendienst - Stadt Hubertus-Apotheke, Jägersbrunnen Gartenstadt-Apotheke, Fritz-Soldmann-Str Bären-Apotheke, Keßlergasse Olympia-Apotheke, Wilh.-Leuschner-Str Roßmarkt-Apotheke, Roßmarkt DocMorris Apotheke, Keßlergasse Elisabeth-Apotheke, Bergl, Berliner Platz 14 Apothekendienst - Landkreis Nord Rathaus-Apotheke, Euerbach, Rathausplatz St.-Martin-Apotheke, Arnstein, Schweinemarkt Apotheke Vanselow, Werneck, Schönbornstr Anker-Apotheke, Niederwerrn, Schweinfurter Str Brunnen-Apotheke, Dittelbrunn, Hauptstr. 3 a Hubertus-Apotheke, Bergtheim, Oberpleichfelder Str St.-Burkard-Apotheke, Oerlenbach, Eltingshäuser Str. 7

3 Niederwerrn Nr. 4 Ferienbeschäftigung Die Gemeinde im Internet -Adressen der Gemeinde: gemeinde@niederwerrn.de für Berichte in der Niederwerrner Rundschau: rundschau@niederwerrn.de für Bibliothek und Spiel- und Schachecke: bibliothek@niederwerrn.de im gemeindlichen Bauhof 2009 Auch im Jahr 2009 bietet die Gemeinde Niederwerrn wieder Gelegenheit zur Ferienbeschäftigung im gemeindlichen Bauhof für Schüler, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, für folgende Zeiträume an: Osterferien 06. April bis einschließlich 17. April 2009 Pfingstferien 02. Juni bis einschließlich 12. Juni 2009 Sommerferien I 03. August bis einschließlich 14. August 2009 Sommerferien II 17. August bis einschließlich 28. August 2009 Sommerferien III 31. August bis einschließlich 11. September 2009 Der Stundenlohn beträgt 5,50 EUR. Schriftliche Kurzbewerbungen (u. a. Angabe der Schule und Jahrgangsstufe) senden Sie bitte an die Gemeinde Niederwerrn, Schweinfurter Str. 54, Niederwerrn. Es werden ausschließlich Schüler aus den Gemeindeteilen Niederwerrn und Oberwerrn eingestellt. Die Vergabe der Stellen erfolgt nach dem Eingangsdatum. Bevorzugt werden Bewerber, die sich ehrenamtlich bei Feuerwehren, Vereinen etc. engagieren. Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen Frau Rotter (09721/ ) im Rathaus Zimmer-Nr. 15 oder der Leiter des gemeindlichen Bauhofes Herr Gerlach (09721/ ) zur Verfügung. Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl am Sonntag, 27. September 2009, wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz - MeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Art. 32 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. Art. 31 Abs. 1 Satz 1 MeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 32 Abs. 1 Satz 2 MeldeG). Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Art. 32 Abs. 1 Satz 3 MeldeG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen: Gemeinde Niederwerrn (Rathaus), Schweinfurter Straße 54, Niederwerrn, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 1, Tel / Seifert, 1. Bürgermeister Partnerschaftspreis des Bezirks Unterfranken 2009 Zielgruppe Kultur und Medien Der Bezirk Unterfranken hat 2002 die Satzung zur Verleihung eines Partnerschaftspreises für besondere Verdienste um die deutsch-französische Partnerschaft auf Bezirks- und Gemeindeebene verabschiedet. Alle 5 Jahre gibt es nun den Gemeindepartnerschaftspreis und in den dazwischenliegenden 4 Jahren den Partnerschaftspreis für eine bestimmte Zielgruppe. Die rechtzeitige Bekanntgabe der Zielgruppen soll den Partnerschaftskomitees und den in der deutsch-französischen Partnerschaft engagierten Einrichtungen Orientierung geben und als Ansporn dienen. Im Jahr 2009 geht der Partnerschaftspreis des Bezirks Unterfranken zum zweiten Mal an die Zielgruppe Kultur (Kunst, Musik, darstellende Kunst etc.) und Medien. Bewerben können sich alle Personen, Vereine, Gruppierungen und Institutionen, die sich mit ihren Aktionen und Projekten im Bereich von Kultur- und Medien um die deutsch-französische Freundschaft bemühen. Angesprochen sind hierbei nicht nur Partnerschaften und Aktionen mit dem Calvados, sondern mit ganz Frankreich. Das Preisgeld für den Partnerschaftspreis staffelt sich wie folgt: - 1. Preis: EUR - 2. Preis: EUR - 3. Preis: EUR Vergabekriterien für alle Preise: (1) zukunftsweisender und innovativer Charakter der Projekte, Begegnungen und der Partnerschaftsarbeit (2) Gewichtung des Begegnungscharakters (3) Umsetzung des europäischen Gedankens (4) Kontinuität der Partnerschaftsarbeit (5) Dokumentation der Projekte, Begegnungen und der Partnerschaftsarbeit. Die Dokumentation kann auch Planungen für zukünftige Projekte enthalten. Bewerbungsbögen erhalten Sie im Partnerschaftsreferat (Tel.: 0931/ ). Die Bewerbungen für den Partnerschaftspreis 2009 Zielgruppe Kultur und Medien müssen bis zum 15. Juni 2009 im Partnerschaftsreferat eingegangen sein. Da ein besonderes Augenmerk auch auf der Kontinuität der Partnerschaften und Aktivitäten liegt, beziehen Sie die Vergabekriterien schon heute in Ihre laufenden und zukünftigen Planungen und Projekte mit ein und fordern Sie umgehend die Bewerbungsbögen an. Diese erhalten Sie im Partnerschaftsreferat, des Bezirks Unterfranken unter der Nummer 0931/ oder per s.koester@bezirk-unterfranken.de. Mit freundlichen Grüßen Ihr Partnerschaftsreferat Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG); Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden I. Die nachfolgend abgedruckte Satzung des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden wurde von der Verbandsversammlung in der Sitzung am beschlossen. Die gemäß Art. 17 Abs. 3 Satz 1 KommZG erforderliche Zustimmung hat das Bayer. Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom , Az.: IB erteilt. Das Landratsamt Schweinfurt hat die Satzung mit Schreiben vom , Az.: /4/1, rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Satzung tritt am in Kraft. Sie wird hiermit gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG amtlich bekannt gemacht. Schweinfurt, Landratsamt Schweinfurt gez. Schmitt, Reg.-Amtmann

4 Niederwerrn Nr. 4 II. Satzung des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden Der Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden (nachfolgend Abwasserzweckverband genannt) erlässt aufgrund der Art. 19 und 22 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende, mit Schreiben des Landratsamtes Schweinfurt vom , Az /4/1, genehmigte Verbandssatzung. I. Allgemeine Vorschriften 1 Name, Sitz, Rechtsform und Aufsichtsbehörden (1) Der Abwasserzweckverband führt den Namen Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden. (2) Der Abwasserzweckverband hat seinen Sitz in Poppenhausen. (3) Der Abwasserzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. (4) Aufsichtsbehörde ist das Landratsamt Schweinfurt. (5) Die fachtechnische Aufsicht über den Abwasserzweckverband obliegt dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen (Fachbehörde). 2 Verbandsmitglieder (1) Verbandsmitglieder sind (a) die Gemeinden Oerlenbach (Landkreis Bad Kissingen), Euerbach, Geldersheim, Niederwerrn und Poppenhausen, die Gemeinde Dittelbrunn mit den Ortsteilen Holzhausen und Pfändhausen (Landkreis Schweinfurt), (b) die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für den Bereich der Conn Barracks. (2) Andere Gemeinden können dem Abwasserzweckverband beitreten. Der Beitritt bedarf einer Änderung der Verbandssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. (3) Jedes Verbandsmitglied kann zum Schluss eines Rechnungsjahres aus dem Abwasserzweckverband austreten, wenn die Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der satzungsmäßigen Stimmenzahl zustimmt. Der Austritt muss mindestens fünf Jahre vorher schriftlich erklärt werden; er bedarf einer Änderung der Verbandssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Das Recht, aus wichtigem Grunde zu kündigen (Art. 44 Abs. 3 KommZG), bleibt unberührt. Die Zustimmung der Verbandsversammlung zum Austritt eines Mitgliedes darf nicht verweigert werden, wenn das austretende Mitglied alle bis zum Kündigungstermin angefallenen Verpflichtungen erfüllt hat, die Entschädigung der im Abwasserzweckverband verbleibenden Mitglieder, für die ihnen aus dem Austritt des Mitglieds entstehenden Nachteile geregelt ist und die sonst infolge des Austritts erforderliche Auseinandersetzung stattgefunden hat. Die näheren Bedingungen für die Zustimmung zum Austritt sind vorher durch eine Vereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband und dem austretenden Mitglied festzulegen. Diese Bedingungen müssen den Aufwendungen des Abwasserzweckverbandes für das austretende Mitglied und der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens für die im Abwasserzweckverband verbleibenden Mitglieder Rechnung tragen. Ein austretendes Mitglied kann im Wege der Auseinandersetzung nicht mehr erhalten, als es eingebracht hat. 3 Räumlicher Wirkungsbereich (1) Der räumliche Wirkungsbereich des Abwasserzweckverbandes umfasst (a) das Hoheitsgebiet der Gemeinden, die Verbandsmitglieder sind, bei der Gemeinde Dittelbrunn jedoch nur das Gebiet der Gemeindeteile Holzhausen und Pfändhausen, (b) bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Grundstücke, auf denen sich die Conn Barracks erstrecken und die im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen. (2) Außerhalb des räumlichen Wirkungskreises kann der Abwasserzweckverband in Einzelfällen privatrechtlich oder öffentlichrechtliche Vereinbarungen oder Verträge zur Übernahme von Abwässern abschließen. Hierzu ist die Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich. 4 Aufgaben und Befugnisse (1) Der Abwasserzweckverband hat die Aufgabe, eine gemeinsame Abwasserbeseitigungsanlage (Sammelleitung mit Pumpstation und Ortsnetze einschließlich der Straßenentwässerung, soweit diese zusammen mit der Schmutz- und Oberflächenentwässerung erfolgt und die Straßenbaulast den Verbandsmitgliedern obliegt) zu planen, zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten sowie die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen. Für den Bereich nach 3 Abs. 1 Buchstabe (b) erstrecken sich die Aufgaben auf die Grundstücke, auf denen sich die Conn Barracks befinden und die im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen. Die beiden Zubringer beginnen an den Grundstückgrenzen der Conn Barracks und enden am Werntalsammler (Schacht 58). Ausgenommen ist der bundeseigene Groß-Öl- und Benzinabscheider (ehemalige Kläranlage). Der Abwasserzweckverband übernimmt Wartung und Betrieb des bundeseigenen Groß-Öl- und Benzinabscheiders auf den Conn Barracks. Der Abwasserzweckverband übernimmt außerdem die bauliche Unterhaltung dieser Anlage. Kosten für altersbedingte und infolge technischen Fortschrittes erforderliche Erneuerungen, sowie für Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an der Anlage, die der Abwasserzweckverband nicht zu vertreten hat, erstattet die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. (2) Der Abwasserzweckverband plant, errichtet, betreibt und unterhält eine Kläranlage (Sammelkläranlage) samt Nebenanlagen. (3) Der Abwasserzweckverband erfüllt seine Aufgabe ohne Gewinnabsicht. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts. (4) Das Recht und die Pflicht der Verbandsmitglieder, die dem Abwasserzweckverband übertragenen Aufgaben zu erfüllen und die hierzu notwendigen Befugnisse, gehen auf den Abwasserzweckverband über. (5) Der Abwasserzweckverband hat das Recht, an Stelle der Verbandsmitglieder Satzungen und Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen. (6) Die Verbandsmitglieder gestatten dem Abwasserzweckverband für die Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben die unentgeltliche Benutzung ihrer einschlägigen Akten, ihrer Archive, ihres Kartenmaterials, der Feststellungsergebnisse über den Wasserverbrauch und dergleichen sowie die Benutzung ihrer öffentlichen Verkehrsräume. Die für den Betrieb und die Verwaltung der Abwasseranlage sowie für die Gebührenerhebung von den Verbandsmitgliedern erforderlichen Auskünfte und Angaben werden unentgeltlich erteilt. II. Verfassung und Verwaltung 5 Verbandsorgane (1) Die Angelegenheiten des Abwasserzweckverbandes werden wahrgenommen von (a) der Verbandsversammlung ( 6-10) (b) dem Verbandsausschuss ( 11-14) (c) dem/der Verbandsvorsitzenden ( 15-16) (d) dem Prüfungsausschuss ( 23). (2) Für die Übernahme und Niederlegung eines Amtes in der Organschaft des Abwasserzweckverbandes gelten insbesondere die Bestimmungen des Art. 30 Abs. 3 und 4 KommZG. (3) Der/Die Verbandsvorsitzende, sein/ihr Stellvertreter und die übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung (Verbandsräte) sind ehrenamtlich tätig. 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus dem/der Verbandsvorsitzenden und den Verbandsräten. Die Zahl der Vertreter, die ein Verbandsmitglied in die Verbandsversammlung als Verbandsrat entsendet, richtet sich nach dem Frischwasserverbrauch. Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat, höchstens jedoch 2/5 aller Vertreter. Übersteigt der Frischwasserverbrauch jährlich cbm, ist für jede weitere angefangene cbm Frischwasserverbrauch jeweils ein Vertreter zu entsenden. Die Berechnung der Zahl der Vertreter erfolgt alle sechs Jahre zu Beginn jeder Kommunalwahlperiode neu. Maßgeblich ist der Frischwasserverbrauch des dem Wahljahr vorausgegangenen Jahres. (2) Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die bisherigen Vertreter im Amt, bis neue Vertreter bestellt sind.

5 Niederwerrn Nr. 4 7 Einberufung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung wird durch den/die Verbandsvorsitzende/n schriftlich einberufen. Die Einladung muss Tagungszeit und -ort sowie die Beratungsgegenstände angeben und den Verbandsräten spätestens zwei Wochen vor der Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann der/die Verbandsvorsitzende die Frist bis auf 24 Stunden abkürzen. (2) Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Sie muss ferner auf Verlangen der Aufsichtsbehörde einberufen werden oder wenn es ein Drittel der Verbandsräte unter Angabe der Beratungsgegenstände beantragt. Die Vertreter der Aufsichtsbehörde sowie der Fachbehörde haben das Recht, an der Verbandsversammlung teilzunehmen. Auf Antrag ist ihnen das Wort zu erteilen. Der/Die Verbandsvorsitzende hat die Aufsichtsbehörde sowie die Fachbehörde rechtzeitig von der Verbandsversammlung zu benachrichtigen. An den Sitzungen der Verbandsversammlung nimmt der Geschäftsleiter mit beratender Stimme teil. Andere Personen, wie z. B. Sachverständige, Kassenverwalter usw. können zu den Sitzungen beigezogen werden; ihnen kann der/die Verbandsvorsitzende das Wort erteilen. 8 Beschlüsse der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche Verbandsräte ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Verbandsräte anwesend und stimmberechtigt ist. Über andere, als die in der Einladung angegebenen Beratungsgegenstände, darf nur dann Beschluss gefasst werden, wenn alle Verbandsräte zur Sitzung erschienen sind und der beschlussmäßigen Behandlung des weiteren Gegenstandes zustimmen oder wenn eine Dringlichkeit des Beratungsgegenstandes geboten ist. Über die Dringlichkeit entscheidet der/die Verbandsvorsitzende. Jeder Verbandsrat, auch der/die Verbandsvorsitzende, hat eine Stimme. (2) Wird die Verbandsversammlung wegen Beschlussunfähigkeit, die nicht auf der persönlichen Beteiligung der Mehrheit der Verbandsräte beruht, innerhalb von vier Wochen zum zweiten Mal zur Verhandlung über den selben Grund einberufen, so ist sie ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig; auf diese Folge ist in der zweiten Einladung ausdrücklich hinzuweisen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit das Gesetz oder die Verbandssatzung nicht etwas anderes vorschreibt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Es wird offen abgestimmt. Stimmenthaltung ist unzulässig. (3) Verbandsräte können an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Gegenstand und Beschluss ihnen selbst, ihren Ehegatten, ihren Lebenspartnern, einen Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihnen gesetzlich oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person, einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. (4) Die Verhandlungen der Verbandsversammlung, insbesondere die Beschlüsse, sind unter Angabe von Tag und Ort der Sitzung, der Namen der anwesenden Verbandsräte, der behandelten Gegenstände und der Abstimmungsergebnisse (Stimmenverhältnis) niederzuschreiben. Die Niederschrift ist vom/ von der Verbandsvorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen und innerhalb von 14 Tagen nach dem Sitzungstag an die Verbandsräte auszuhändigen. (5) Der/die Verbandsvorsitzende hat die Beschlüsse den Verbandsmitgliedern und, soweit erforderlich, der Aufsichtsbehörde und der Fachbehörde schriftlich zur Kenntnis zu bringen. 9 Wahlen in der Verbandsversammlung (1) Für Wahlen gelten die Vorschriften des 8 Absätze 1 und 2 entsprechend; die Vorschriften über die persönliche Beteiligung gelten nicht. Es wird geheim abgestimmt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. Haben im ersten Wahlgang drei oder mehr Bewerber die gleiche Anzahl von Stimmen erhalten, so entscheidet das Los, welche Bewerber in die Stichwahl kommen. Hat ein Bewerber die höchste, zwei oder mehr Bewerber die gleiche nächst höhere Stimmenzahl erhalten, so entscheidet das Los, wer von diesen in die Stichwahl mit dem Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl kommt. (2) 8 Abs. 5 gilt für die Wahlergebnisse entsprechend. 10 Zuständigkeit der Verbandsversammlung (1) Die Aufgaben des Abwasserzweckverbandes werden von der Verbandsversammlung wahrgenommen, soweit nicht nach dem KommZG, dieser Satzung oder besonderen Beschlüssen der Verbandsversammlung der/die Verbandsvorsitzende oder der Verbandsausschuss selbständig entscheidet. (2) Folgende Angelegenheiten bleiben der Entscheidung der Verbandsversammlung vorbehalten und können grundsätzlich weder auf den Verbandsausschuss noch auf den/die Verbandsvorsitzenden übertragen werden: 1. die Entscheidung über die Errichtung und die wesentliche Erweiterung der den Verbandsaufgaben dienenden Einrichtungen, 2. die Beschlussfassung über den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen, 3. die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, über die Nachtragshaushaltssatzungen, über Einwendungen gegen die Haushaltssatzung und die Nachtragshaushaltssatzungen, sowie die Beschlussfassung über die Aufnahme von zusätzlichen Krediten während der vorläufigen Haushaltsführung, 4. die Beschlussfassung über den Finanzplan, 5. die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung, 6. die Wahl des/der Verbandsvorsitzenden und seiner/ihrer Stellvertreter, die Bestellung der Mitglieder des Verbandsausschusses und die Festsetzung von Entschädigungen, 7. die Bildung, Besetzung und Auflösung weiterer Ausschüsse, 8. der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung, 9. der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung der Betriebsordnung, 10. die Entscheidung über die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung sowie die Veräußerung einer solchen Beteiligung an einem Unternehmen in Privatrechtsform, 11. die Beschlussfassung über die Änderung der Verbandssatzung, die Auflösung des Abwasserzweckverbandes und die Bestellung von Abwicklern. (3) Die Verbandsversammlung beschließt ferner über die anderen ihr im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit zugewiesenen Gegenstände, soweit nicht der Verbandsausschuss nach 14 zuständig ist. Sie ist insbesondere zuständig für die Beschlussfassung über 1. die Bewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben und sonstiger Maßnahmen, durch die im Haushaltsplan nicht vorgesehene Verbindlichkeiten von mehr als , EUR entstehen, 2. die Vergabe von Einzelaufträgen über , EUR, 3. den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken. Die Verbandsversammlung kann diese Zuständigkeiten allgemein oder für den Einzelfall auf den Verbandsausschuss übertragen. Sie kann die Übertragung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Verbandsversammlung ist berechtigt, Entscheidungen in Angelegenheiten an sich zu ziehen, für die nach dieser Satzung der Verbandsausschuss zuständig ist. 11 Zusammensetzung des Verbandsausschusses Der Verbandsausschuss ist ein ständiger Ausschuss. Der Verbandsausschuss besteht aus dem/der Verbandsvorsitzenden und den Verbandsräten, die kraft Amtes der Verbandsversammlung angehören oder die an ihrer Stelle bestellt worden sind. Für die Vertretung gilt Art. 31 Abs. 2 KommZG entsprechend. 12 Einberufung des Verbandsausschusses (1) Der Verbandsausschuss tritt nach Bedarf auf schriftliche Einladung des/der Verbandsvorsitzenden zusammen. Zu den Ausschusssitzungen soll mindestens eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung geladen werden.

6 Niederwerrn Nr. 4 In dringenden Ausnahmefällen kann die Einladung auch mündlich erfolgen und die Frist bis auf 24 Stunden abgekürzt werden. Die Aufsichtsbehörde sowie die Fachbehörde sind gleichzeitig zu verständigen. (2) Der Verbandsausschuss muss einberufen werden, auf Verlangen der Aufsichtsbehörde oder der Fachbehörde oder wenn es die Hälfte der Mitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstandes beantragen. 13 Beschlüsse des Verbandsausschusses Für die Beschlussfassung im Verbandsausschuss gilt 8 entsprechend. 14 Zuständigkeit des Verbandsausschusses (1) Der Verbandsausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die nach dieser Satzung weder der Verbandsversammlung ( 10) noch dem/der Verbandsvorsitzenden vorbehalten sind oder die ihm durch Einzelbeschluss der Verbandsversammlung übertragen werden. (2) Zu den Aufgaben des Verbandsausschusses gehören insbesondere: 1. die Überwachung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes, 2. die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes, 3. die Erteilung der allgemeinen Dienstanweisungen für die Dienstkräfte, 4. die rechtsverbindliche Aufnahme von Einzeldarlehen ab , EUR bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag, soweit hierzu keine Einzelgenehmigung nach Art 71 Ab. 4 GO erforderlich ist, 5. die Stundung von Gebühren und Umlagen, 6. die Vergabe von Einzelaufträgen von über , EUR bis , EUR, 7. die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung von Beschäftigten. 15 Wahl des Verbandsvorsitzenden (1) Der/die Verbandsvorsitzende und sein/ihr Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung gewählt ( 9). Die Verbandsversammlung kann einen weiteren Stellvertreter wählen. Der/die Verbandsvorsitzende soll der gesetzliche Vertreter eines Verbandsmitgliedes sein. (2) Der/die Verbandsvorsitzende und seine/ihre Stellvertreter werden auf die Dauer von sechs Jahren, oder wenn sie Inhaber eines kommunalen Wahlamtes eines Verbandsmitgliedes sind, auf die Dauer dieses Amtes gewählt. Sie üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie gewählt sind, bis zum Amtsantritt des/der neu gewählten Verbandsvorsitzenden weiter aus. 16 Zuständigkeit des/der Verbandsvorsitzenden (1) Der/die Verbandsvorsitzende vertritt den Abwasserzweckverband nach außen. Er/Sie bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses vor und führt in diesen den Vorsitz. (2) Der/die Verbandsvorsitzende vollzieht ferner die Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses und erledigt in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung kraft Gesetzes dem/der ersten Bürgermeister/- in zukommen. Er/Sie vergibt in eigener Zuständigkeit Einzelaufträge und sonstige Verträge bis , EUR, soweit sie für den laufenden Betrieb notwendig sind. (3) Durch besonderen Beschluss der Verbandsversammlung oder des Verbandsausschusses im Rahmen seiner Zuständigkeit, können dem/der Verbandsvorsitzenden unbeschadet des 10 Abs. 2 weitere Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen werden. (4) Der/die Verbandsvorsitzende kann einzelne seiner/ihrer Befugnisse seinen/ihrem Stellvertretern, und laufende Verwaltungsangelegenheiten Dienstkräften des Abwasserzweckverbandes oder mit Zustimmung des Verbandsmitgliedes dessen Dienstkräften übertragen. 17 Dienstkräfte des Abwasserzweckverbandes (1) Die Verbandsversammlung bestellt einen Geschäftsleiter. Sie kann ihm durch Beschluss Zuständigkeiten des/der Verbandsvorsitzenden übertragen. Durch gesonderten Beschluss kann sie ihm ferner weitere Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen. (2) Die Dienstaufsicht über die Dienstkräfte des Abwasserzweckverbandes obliegt dem/der Verbandsvorsitzenden. 18 Willenserklärung und Zeichnungsbefugnis Erklärungen, durch welche der Abwasserzweckverband verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Die Zeichnungsbefugnis obliegt dem/der Verbandsvorsitzenden. Er/Sie kann diese auf den Geschäftsleiter übertragen. III. Wirtschafts- und Haushaltsführung 19 Anzuwendende Vorschriften Für die Wirtschafts- und Haushaltsführung des Abwasserzweckverbandes gelten die Vorschriften für Gemeinden entsprechend, soweit sich nicht aus dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit etwas anderes ergibt. 20 Haushaltssatzung (1) Der Entwurf der Haushaltssatzung ist den Verbandsmitgliedern spätestens vier Wochen vor der Beschlussfassung in der Verbandsversammlung zu übermitteln. (2) Die Haushaltssatzung wird, wenn rechtsaufsichtliche Genehmigungen erforderlich sind, nach Erteilung der Genehmigungen, sonst einen Monat nach der Vorlage an die Aufsichtsbehörde nach 27 Abs. 3 bekannt gemacht. 21 Deckung des Finanzbedarfs, Umlageschlüssel (1) Der Abwasserzweckverband erhebt Gebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts und Kosten nach dem Kostengesetz. (2) Soweit die Einnahmen des Abwasserzweckverbandes nicht ausreichen, um seinen Finanzbedarf zu decken, erhebt er eine Umlage. (3) Die Umlagen werden erhoben als laufende oder einmalige Umlagen. Laufende Umlagen werden erhoben für die Betriebs- und Unterhaltskosten, die nicht über Gebühren, Kosten oder sonstigen Einnahmen gedeckt werden können. Dies gilt insbesondere für die laufenden Kosten der Straßenentwässerung. Der Umlageschlüssel bemisst sich nach Abs. 4. Einmalige Umlagen werden erhoben für die Errichtung oder Erweiterung der anteiligen Straßenentwässerung. Die den Verbandsmitgliedern direkt zuordenbaren Kosten (Ortsnetzerweiterungen) werden vom jeweiligen Verbandsmitglied erhoben. Für die sonstigen Kosten (z.b. Investitionskosten für die Straßenentwässerung für Sammler, Sonderbauwerke, Ortsnetzsanierungen) gilt der Umlageschlüssel nach Abs. 4. (4) Der Umlageschlüssel wird nach den an den Kanal angeschlossenen öffentlichen Straßenflächen der jeweiligen Gemeinde im Verhältnis zur gesamten angeschlossenen öffentlichen Straßenflächen der Verbandsmitglieder festgesetzt. Maßgebend sind die aus der erstmaligen Erfassung (Stand: 24. Oktober 2008) ermittelten Flächen der angeschlossenen Verbandsgemeinden. Dieser Schlüssel wird alle drei Jahre neu ermittelt und durch Änderung der Verbandssatzung festgesetzt. Der Verteilerschlüssel ergibt sich wie folgt (Stand: 24. Oktober 2008): Gemeinde angeschlossene Anteil Straßenverkehrsfläche in qm Geldersheim = 10,4 % Niederwerrn = 23,4 % Poppenhausen = 23,3 % Euerbach = 15,9 % Oerlenbach = 21,7 % Dittelbrunn (für Holzhausen und Pfändhausen) = 5,3 % Gesamt = 100,00 % (5) Die Umlagen werden in der Haushaltssatzung für jedes Rechnungsjahr festgesetzt. Sie können während des Rechnungsjahres nur durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden. Die Umlagebeträge sind den Verbandsmitgliedern durch schriftlichen Bescheid mitzuteilen (Umlagebescheid).

7 Niederwerrn Nr. 4 (6) Die Umlagen werden einen Monat nach Anforderung durch den Abwasserzweckverband zur Zahlung fällig. (7) Sind die Umlagen bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht durch Haushaltssatzung festgesetzt, so kann der Abwasserzweckverband zur Festsetzung vorläufige vierteljährige Teilbeträge in Höhe der im abgelaufenen Haushaltsjahr zuletzt erhobenen (anteiligen) Höhe erheben. Nach der Festsetzung der Umlagen für das Haushaltsjahr ist über die vorläufigen Zahlungen abzurechnen. 22 Kassenverwaltung (1) Der/Die Kassenverwalter/-in und sein/ihre Stellvertreter/-in werden vom Verbandsausschuss bestellt. (2) Sie dürfen Zahlungen weder selbst anordnen, noch bei der Anordnung mitwirken. 23 Jahresrechnung, Prüfung (1) Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann der Verbandsversammlung vorzulegen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt die Verbandsversammlung alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. (2) Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres von einem Prüfungsausschuss durchzuführen. (3) Der Prüfungsausschuss nach Abs. 2 besteht aus 3 Mitgliedern, die von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte bestellt werden. Außerdem bestimmt die Verbandsversammlung ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden dieses Ausschusses. Die 12 und 13 dieser Verbandssatzung gelten entsprechend. (4) Ist die Jahresrechnung festgestellt, so veranlasst der/die Verbandsvorsitzende die überörtliche Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband. IV. Schlussbestimmung 24 Änderung der Verbandssatzung (1) Die Änderung der Verbandsaufgabe, der Austritt von Verbandsmitgliedern und deren Ausschluss, der nur aus wichtigem Grund zulässig ist, bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln, sonstige Änderungen der Verbandssatzung der einfachen Mehrheit der satzungsmäßigen Stimmenzahl in der Verbandsversammlung. Die Beschlussfassung über den Beitritt oder Austritt setzt einen Antrag des Beteiligten voraus. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von fünf Jahren zum Jahresende zulässig ( 2 Abs. 3). (2) Ohne Rücksicht auf Abs. 1 kann jedes Verbandsmitglied seine Mitgliedschaft aus wichtigem Grund mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende kündigen(außerordentliche Kündigung). Die übrigen Beteiligten haben dann innerhalb von sechs Monaten darüber zu beschließen, ob sie den Abwasserzweckverband fortsetzen, ändern oder auflösen wollen. (3) Die Änderung der Verbandsaufgabe, der Beitritt, der Austritt, der Ausschluss und die außerordentliche Kündigung von Verbandsmitgliedern bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Sonstige Änderungen der Verbandssatzung sind der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. 25 Auflösung Die Auflösung des Abwasserzweckverbandes bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl in der Verbandsversammlung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. 26 Abwicklung (1) Wird der Abwasserzweckverband aufgelöst, ohne dass seine Aufgaben für seinen räumlichen Wirkungsbereich vollständig von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts übernommen werden, so hat er seine Geschäfte abzuwickeln. Es gilt bis zum Ende der Abwicklung als fortbestehend, soweit es der Zweck der Abwicklung erfordert. (2) Abwickler ist der/die Verbandsvorsitzende, wenn nicht die Verbandsversammlung etwas anderes beschließt. (3) Der Abwickler beendigt die laufenden Geschäfte und zieht die Forderungen ein. Um schwebende Geschäfte zu beenden, kann er auch neue Geschäfte eingehen. Erfordert die bekannten Gläubiger besonders, andere Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung auf, ihre Ansprüche anzumelden. (4) Findet eine Abwicklung statt, haben die Verbandsmitglieder das Recht, die auf ihrem Gebiet gelegenen Gegenstände des Anlagevermögens zum geschätzten Zeitwert zu übernehmen. Im Übrigen ist das Vermögen nach Befriedigung der Gläubiger an die Verbandsmitglieder unter Anrechnung der übernommenen Gegenstände nach dem Umlegungsschlüssel für die Verbandsumlage im Zeitpunkt der Auflösung zu verteilen. (5) Scheidet ein Verbandsmitglied aus dem Abwasserzweckverband aus, so findet keine Abwicklung statt. 27 Öffentliche Bekanntmachung (1) Öffentliche Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes erfolgen im Amtsblatt der Aufsichtsbehörde. (2) Bei Bekanntmachungen größeren Umfanges kann die Veröffentlichung im Amtsblatt ersetzt werden durch eine Bekanntmachung, wo und wann der Wortlaut der Bekanntmachung zur Einsicht aufliegt. (3) Satzungen und Verordnungen des Abwasserzweckverbandes werden im Amtsblatt des Landkreises Schweinfurt amtlich bekannt gemacht. Die Verbandsmitglieder sollen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung nach Satz 1 hinweisen. 28 Sonstiges Soweit nicht das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit oder diese Satzung etwas anderes vorschreiben, sind auf den Abwasserzweckverband die für die Gemeinden geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. 29 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Poppenhausen, Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden gez. Gube, Verbandsvorsitzende Öffnungszeiten Häckselplatz Im Monat Januar ist der Häckselplatz am Samstag, , von Uhr geöffnet. Während der Monate Februar und März ist der Häckselplatz jeweils montags von Uhr und samstags von Uhr geöffnet. Es wird darauf hingewiesen, dass nur holzartige Gartenabfälle (Baum- und Strauchschnitt) mit einem maximalen Durchschnitt von 15 cm angenommen werden. Steine, Boden, Metall und Kunststoffteile, Wurzelstöcke, krautige Pflanzenreste, Rasen- und Grasschnitt (außer in den Monaten April bis Sept.!), Fallobst und Laub gehören NICHT auf den Häckselplatz. Fahrer von Kfz mit Anhänger werden gebeten, wegen der Fahrbahnverengung in der Friedhofstraße, über das Obertor und die Zeilstraße zum Häckselplatz zu fahren.

8 Niederwerrn Nr. 4 Kath. Kindergarten St. Bruno Niederwerrn Anmeldewochen: Ab bis können alle Kinder, die im Jahr 2009 das dritte Lebensjahr vollenden, im Kath. Kindergarten St. Bruno angemeldet werden. Denken Sie auch an die Schulkindbetreuung für das kommende Schuljahr 2009/10. Wir informieren Sie gerne über unsere pädagogischen Arbeit, Angebote, Öffnungs, und Buchungszeiten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel.: Wir freuen uns über Ihren Anruf. Unsere Adresse: Kath. Kindergarten St.-Bruno-Straße Niederwerrn Tel.: 09721/48505 Leitung: Frau I. Hofmann Kinderkleider- und Spielzeugmarkt in Oberwerrn am , Sporthalle SV-Oberwerrn Alles rund ums Kind - getreu diesem Motto veranstaltet der Kindergarten Oberwerrn am 15. Februar 2009 in der Zeit von Uhr bis Uhr in der Turnhalle des SV Oberwerrn einen Kinderkleider- und Spielzeugmarkt. Interessierte können sich ab sofort unter den Rufnummern / oder / für einen Unkostenbeitrag von 8,- EUR einen Ausstellertisch reservieren. Während der gesamten Veranstaltung ist für das leibliche Wohl von Ausstellern und Besuchern bestens gesorgt. Auf Ihren Besuch freuen sich das KiGa-Team Oberwerrn, sowie der veranstaltende Elternbeirat. Der Erlös kommt dem Kindergarten Oberwerrn zugute. Evangelischer Kindergarten Niederwerrn Natürlich können Sie auch persönlich bei uns vorbei schauen und sich über unseren Kindergarten und die pädagogische Arbeit informieren. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Wir freuen uns über Ihr Interesse! Evang. Kindergarten Lützleinstr Niederwerrn Tel /48388 Leitung: Frau Thiel Öffnungszeiten: Montag - Freitag: Uhr Voll im Trend: Vampirromane Niemand hätte im Jahr 2006, als das Buch Bis(s) zum Morgengrauen erschien, gedacht, dass es in den kommenden Jahren zu einem solchen Bestseller entwickeln würde. In diesen Tagen läuft der Kinofilm zum Buch in den Kinos an und pünktlich zum Valentinstag erscheint der vierte Band der romantischen Liebesgeschichte. Kurz zur Handlung: Die sechzehnjährige Bella Swan (Kristen Stewart) entscheidet sich von ihrer Mutter, die in Phoenix, Arizona lebt, zu ihrem Vater nach Forks, einer Kleinstadt im Staate Washington an der Westküste, zu ziehen. Innerlich schließt sie mit ihrem sonnigen Leben ab und erwartet das öde Leben einer verregneten Kleinstadt. Doch dann begegnet sie in der Highschool Edward Cullen (Robert Pattinson) und seinen Halbgeschwistern. Teenager, die Bella aufgrund ihrer mysteriösen Ausstrahlung anziehen. Die Cullens scheinen etwas zu verbergen und als Bella und Edward sich näher kommen, beginnt für das Paar ein ganz neues, turbulentes Leben. Schnell wird beiden klar, dass sie sich lieben. Eine komplizierte Liebe wie sich herausstellt, denn Edward und seine Familie sind Vampire, und Edward dürstet es nach Bellas Blut. Doch selbst das schreckt Bella nicht ab, sie vertraut ihren neuen Freunden mit den übermenschlichen Kräften, die sich unüblicherweise nur von Tierblut ernähren. Doch was, wenn fremde Vampire nach Forks kommen? Können Edward und seine Familie Bella vor James (Cam Gigandet), Laurent (Edi Gathegi) und Victoria (Rachelle Lefevre) schützen - Vampire die einzig Menschen jagen? (Quelle: Amazon) Weitere Titel der Reihe: Bis(s) zur Mittagsstunde Bis(s) zum Abendrot Alle diese Bücher und natürlich noch mehr Geheimnisvolles in der Gemeindebibliothek Niederwerrn - auch unter Vormerkungen für einen Platz in unserem Kindergarten sind bei uns ganzjährig möglich. In unserer Kindertagesstätte betreuen wir Kinder im Alter von 1-8 Jahren. Sowohl für die Kindergartengruppen als auch für unsere Kleinkindgruppe (1-3 Jahre) ist eine rechtzeitige Anmeldung wichtig, da nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht. Sollten Sie für das Kindergartenjahr 2009/2010 noch einen Platz benötigen ist eine Vormerkung bis spätestens wichtig. Erste Informationen über uns erhalten Sie auf unserer homepage: Kinder- und Jugend - Hüttenzauber Bei uns, dem gemeinnützigen Verein und Träger der freien Jugendhilfe Abenteuer Natur Pur e.v. hält kein Bär Winterschlaf. Dementsprechend aufregend gestaltet sich unser Freizeitprogramm für die Osterferien. In Todtmoos im schönen Schwarzwald werden wir eine urige Hütte in Beschlag nehmen, Tipis stellen und viele spannende Abenteuer in der freien Natur erleben. Hierbei werden wir uns erlebnispädagogischer Elemente Bedienen, die von speziell ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden. Spielerisch werden bei den TeilnehmerInnen das Selbstvertrauen, die Teamfähigkeit und das eigene Körperempfinden gestärkt. Persönliche Grenzen

9 Niederwerrn Nr. 4 werden erkannt und überschritten. Zusätzlich erfahren die Kinder und Jugendlichen Wissenswertes über die Natur. Iglubau und Schneeschuhwanderungen (mit selbstgebauten Schneeschuhen) gehören ebenso zum Programm, wie Baumklettern und Nachtaktionen. Lagerfeuerromantik am Abend im Tipi lädt zum Singen und Geschichten erzählen ein und in der gemütlichen Hütte hat man stets eine sichere warme Rückzugsmöglichkeit vor dem kalten Wetter. Falls der Winter sich vorzeitig zurückziehen sollte haben wir trotzdem noch zahlreiche aufregende Alternativmöglichkeiten, um die Zeit so spannend wie möglich zu gestalten. Termine: Für unsere Freizeiten sind auch noch Stellen als Teamer und Mitarbeiter auf Honorarbasis frei. Ein toller Ferienjob unter freiem Himmel! Kontakt: Abenteuer Natur Pur e.v. Hauptstraße Lottstetten Tel.: Mail: info@naturpur-online.com Eigenheimerverband Bayern e. V. Kellerüberflutungen müssen nicht sein... Abflussrohre im und ums Haus sind ein komplexes und sensibles System. Es unterliegt dem Gesetz der kommunizierenden Röhren und der vielleicht banal klingenden Tatsache, dass das Wasser immer bergab fließt. Eine regelmäßige Wartung dieses Systems ist eine unabdingbare Notwendigkeit. Der Eigenheimerverband Bayern e. V. in München weist darauf hin, dass Überflutungen meist erhebliche Kosten und auch Ärger verursachen. Grundwasser fließt in den Keller oder starke Niederschläge führen dazu, dass Wasser durch zu niedrig gelegene Öffnungen ins Haus dringen kann. Aber auch verstopfte und defekte Abwasserrohre oder nicht richtig funktionierende Hebeanlagen oder Rückstauverschlüsse führen oft zu teueren Wasserschäden. Es ist daher notwendig, die hydraulischen Vorgänge zu kennen, die hinter den Schäden stehen: Geradezu programmiert sind Überflutungen in Gebäuden, die am Ende von länger abfallenden Strassen stehen. Das gilt auch für Gebäude, deren Lichtschächte zu niedrig ummauert sind, die tiefer gelegte Hauseingänge und außen liegende Kellereingänge haben. Ein Ansteigen des Wasserspiegels in der Kanalisation führt auf Grund des Gesetzes der kommunizierenden Röhren zu einem Wasserstau in der Grundstücksentwässerung. Der Eigenheimerverband Bayern gibt Ihnen aus diesen Gründen 7 Tipps für Maßnahmen, wie Wasserschäden bei starken Regenfällen und den dadurch entstehenden Rückstau verursachte Schäden vermieden werden können: 1. Eine automatische Abwasserhebeanlage ist die sicherste und beste, aber auch eine teuere Lösung. Sie kostet zwischen und Euro. 2. Ein Rückstauverschluss. Dieser ist mit 300 bis 700 Euro wesentlich preisgünstiger. 3. Ausreichend große Grundleitungen mit niedrigen Fließgeschwindigkeiten. 4. Das Zusammenführen der Schmutz- und Niederschlags-wasserleitungen möglichst weit entfernt vom Gebäude. 5. Abtrennen des Niederschlagswassers von der Kanalisation. 6. Möglichst hoch angeordnete Hausöffnungen und vom Gebäude abfallend gestaltetes Geländegefälle. 7. Die Ableitung des Abwassers, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, über eine automatische Hebeanlage. Wie Sie dies vermeiden können, zeigt Ihnen der Eigenheimerverband Bayern e.v. mit den folgenden Expertentipps: Oft können Sie schon mit einer Mischung aus viel heißem Wasser und einem flüssigen Geschirrspülmittel dem Übel zu Leibe rücken. Bekannte Mittel sind auch chemische Abflussreiniger. Doch Vorsicht! Bei unsachgemäßer Anwendung oder Überdosierung können Sie mehr Schaden anrichten, als Nutzen erreichen (Verklumpungen und chemische Erhitzung der Rohre). Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanleitung. Die altbewährte Saugglocke leistet Ihnen immer gute Dienste. Auf sie sollten Sie auf keinen Fall verzichten. Am wirkungsvollsten ist die Reinigung des Siphons unterhalb der Becken. Schrauben Sie es ab. Nützliche Hilfsmittel bei der Säuberung sind Flaschenbürsten und nicht zu dünner Draht. Doch Vorbeugen ist besser als Heilen. Denken Sie immer daran, die Küchenspüle, Wasch- und Duschbecken sowie das WC sind keine Müllschlucker. Speisereste, Öle und Fette, aber auch Aschenbecherinhalte, Tampons, Wattestäbchen und Wattebäusche gehören in den Müll. Durch Siebeinlagen in Wasch- und Spülbecken-, Badewannen- und Duschbeckenabläufe können Sie grobe Schmutzstoffe und Haare zurückhalten. Achtung: Versuchen Sie als Laie nie, größere Reparaturen selbst vorzunehmen. Der Fachmann erspart Ihnen in solchen Fällen Ärger und zusätzliche Kosten. Wenn Sie diese Expertentipps des Eigenheimerverbandes berücksichtigen, dann können Sie davon ausgehen, dass Verstopfungen von Abflussrohren nur in den allerseltensten Fällen ein Problem für Sie werden. Für diese Pressenotiz ist zuständig: Eigenheimerverband Bayern e.v. Schleißheimer Straße 205a München Friedrich Richler Telefon: 089/ Bürozeiten: Mo bis Do Uhr, Uhr, Fr Uhr richler@eigenheimerverband.de Dieser Text steht auch im Internet unter als Download zur Verfügung. Interkommunale Allianz Oberes Werntal Aufruf zur Beteiligung am Tag des offenen Ateliers im Oberen Werntal Bereits zum vierten Mal wird am Samstag, den 20. und Sonntag, den 21. Juni 2009 der Tag des offenen Ateliers stattfinden. An diesem Wochenende laden Künstler und Kunsthandwerker aus dem Oberen Werntal von Uhr zum Schauen, Staunen, Informieren, Fachsimpeln und Mitmachen ein. Um den Tag so vielfältig wie möglich zu gestalten, laden wir interessierte Künstlerlinnen und Künstler ein, sich zu beteiligen. Insbesondere sind auch Kunstschaffende aus der neuen Mitgliedsgemeinde Dittelbrunn angesprochen. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis 11. Februar an das Allianzmanagement. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer! Das nächste Treffen zur Vorbesprechung der Aktionstage findet am 02. März um Uhr im Rathaus in Euerbach statt. Anmeldungen und Rückfragen richten Sie bitte an das Allianzmanagement Oberes Werntal, Frau Eva Braksiek, Tel oder info@obereswerntal.de Rohr zu - Tipps zur Abflussreinigung Grummeln, glucksen und gurgeln in den Abflussleitungen und ein leichter Rückstau in Wannen und Becken; dazu ein unangenehmer Geruch aus dem Abfluss: Verstopfungen von Abflussrohren kündigen sich an. Nun ist es höchste Zeit, dass Sie aktiv werden, denn sonst drohen Ärger und oft auch hohe Kosten.

10 Niederwerrn Nr. 4 Herzlichen Glückwunsch Gertrud Müller, Kantstr. 8 am zum 72. Geburtstag Ludwina Richter, Scheffelstr. 6 am zum 73. Geburtstag Albert Sachs, Schweinfurter Str. 5 a am zum 70. Geburtstag Rudolf Schlembach, Ludwigstr. 9 am zum 73. Geburtstag Filipp Arnt, Keplerstr. 11 am zum 76. Geburtstag Elfrieda Wettering, Friedrich-Ebert-Str. 17 am zum 86. Geburtstag Heinz Theumer, Oberwerrn, Quellenweg 20 am zum 75. Geburtstag August Hofmann, Schillerstr. 37 am zum 85. Geburtstag Hans Beck, Schweinfurter Str. 34 am zum 81. Geburtstag Otto Hamberger, von-münster-str. 4 am zum 88. Geburtstag Gisela Orf, Hohmannstr. 1 am zum 86. Geburtstag Rudolf Köhler, Hainleinstr. 63 am zum 71. Geburtstag Ingeborg Reinhardt, Martin-Luther-Str. 5 am zum 78. Geburtstag Kath. Kirchengemeinde Niederwerrn Gottesdienstordnung vom Niederwerrn Sa :00 Meßfeier am Vorabend f. Hubert Tajstra u. Ang.,f. Manfred Biesenbach u. leb. u. verst. Ang., f. Heidi- Christl Ditte, f. Verst. d. Fam. Bieber/Schmöger So SONNTAG IM JAHRESKREIS, 8:45 Meßfeier für die Pfarrgemeinde Mo :00 Abendlob Mi :30 Meßfeier f. Verst. d. Fam. Schlembach Do :30 Rosenkranz, 19:00 Meßfeier f. Babette Gößmann u. Ang., f. Ernst Wieland Fr Kommunionstart nach Oberwerrn So SONNTAG IM JAHRESKREIS, 10:15 Meßfeier f. Hans Pinta/Eltern Eckhardt u. Pinta/Erich Dressel, f. Leb. u. Verst. d. Fam. Schindler/Schmucker, anschl. Blasiussegen Blumenschmuck: Frau Breun und Frau Bodenberger Kirchenreinigung: Donnerstag, , Gruppe 2 Frau Fischer, Frau Graser, Frau H. Schmitt, Frau Wedler Termine: Do Pfarrgemeinderatsitzung Gottesdienstordnung vom Oberwerrn So SONNTAG IM JAHRESKREIS, 10:15 Meßfeier als Dank vom Vereinsring Oberwerrn, wegen Errichtung der Festscheune ohne Unfall, 13:30 Rosenkranz Di :00 Meßfeier f. Koletta Dömling (SG) Fr :00 Meßfeier f. Pfr. Georg Lengler Sa :00 Meßfeier am Vorabend f. Julitta Zeisner f. Josef Friedl u. verst. Eltern u. Geschwister f. Karoline Spath u. Ang. f. Brigitte u. Eugen Holzmann f. Alma Walz (SG), anschl. Blasiussegen So SONNTAG IM JAHRESKREIS, 8:45 Meßfeier für die Pfarrgemeinde, 13:30 Rosenkranz Kirchenreinigung: 5. Kalenderwoche ( ) Gruppe 02 Hildegard Siegmann, Ursula Theobald, Reinhilde Treutlein, Maria Kraus Evang.-Luth. Kirchengemeinde Niederwerrn Freitag, Bläser-Jugendtreff Sonntag, Gottesdienst in der Kirche (Lektorin Dümpert) Jugendgruppe Meltingpot Montag, Mädchenjungschar Dienstag, CVJM Jungschar Wanderfalke, Minuten in der Kirche (Lektorin Dümpert) Handarbeitskreis, Probe Ökum. Chor im kath. Pfarrheim Mittwoch, Senioren-Nachmittag. Thema: Jahreslosung. Ref. Pfr. Raßdörfer Donnerstag, Krabbelgruppe, Posaunenchor Freitag, Bläser-Jugendtreff, Monatsschluss-Andacht im Martin-Luther-Haus (Pfr. Raßdörfer) Samstag, JunEr Sonntag, Gottesdienst und Kindergottesdienst im Martin-Luther-Haus (Prädikant Graf und Kigo-Team) Jugendgruppe Meltingpot

11 Niederwerrn Nr. 4 Einladung zur CVJM - Mädchenjungschar am Bist du ein Mädchen, das zwischen 6 und 11 Jahren alt ist, dann komme am Montag, den um Uhr in das Martin- Luther- Haus! Wir werden jeden Montag von Uhr bis Uhr zusammen toben, spielen, basteln, kochen, singen, Geschichten über Gott und die Welt hören und noch vieles Andere mehr. Eure Mareike Skjellet und Kristina Pfister Weitere Informationen unter CVJM-Schweinfurt Tel Kappenabend am 4. Februar Kommt alle her, macht alle mit, lachen hält gesund und fit Der Evang. Frauenverein - Diakonieverein lädt auch dieses Jahr wieder zu einem Kappenabend ein. Lustige Lieder, Sketche und Beiträge werden am Mittwoch, 4. Februar um Uhr im Martin-Luther- Haus dargeboten. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Eingeladen sind Mitglieder mit Partner, Gäste und alle, die einen geselligen lustigen Abend verbringen wollen. Der Eintritt ist frei. Wir bieten einen Fahrdienst an. Bitte bei Doris Englisch, Tel anmelden. Neues vom Kindergottesdienst Schon oft haben wir über verschiedene Formen der Kindergottesdienst-Arbeit nachgedacht. Im letzten Jahr wurde mehrfach der Wunsch ans Kindergottesdienst-Team herangetragen, einen Kindergottesdienst parallel zum Hauptgottesdienst anzubieten. Da das Martin-Luther-Haus nun fertig ist und damit geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, werden wir versuchsweise alle 2 Monate einmal einen Kindergottesdienst parallel zum Hauptgottesdienst anbieten. Wir werden den Gottesdienst gemeinsam beginnen, dann gehen die Kinder in den Kindergottesdienstraum, um eine biblische Geschichte zu hören, zu singen und zu beten. In den anderen Monaten findet der Kindergottesdienst, wie bisher, am Samstagnachmittag statt. Die KiGo- und Teenie-Go-Termine werden im wir und in der Niederwerrner Rundschau veröffentlicht. Aus organisatorischen Gründen wird es keine Handzettel mehr geben. Die nächsten Termine für den Kindergottesdienst sind: Sonntag, , Uhr Samstag, , Uhr Teenie-Go-Termine: Sonntag, , Uhr Sonntag, , Uhr **Singen mit Herz und Seele** Singen und musizieren hat eine wohltuende Wirkung auf Körper und Geist, eine Erfahrung, die auch wissenschaftlich belegt ist. Das bewusste Singen zur Ehre Gottes, in der Bibel als Lobpreis bezeichnet, kann uns eine neue, tiefere Beziehung zu Jesus schenken. Aus diesem Grund bietet die Pfarrgemeinde Oberwerrn an jedem letzten Sonntag im Monat ein Lobpreissingen an. Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr. Nächster Termin: Sonntag, 25. Januar im Pfarrheim. Alle, die gerne singen und diese Erfahrung für sich erleben wollen, sind herzlich eingeladen. Kinder suchen Frieden! Sternsinger sammeln 5100 Euro für Kinder in Not Die Sammelbüchsen der Sternsinger in der Pfarrgemeinde St. Bruno waren ganz schön schwer, als sie ins Pfarrheim zurückkamen. Die Kaspars, Melchiors und Balthasars gingen am Dreikönigstag durch Kälte, Schnee und Eis um den Segensspruch 20*C+M+B+09, Christus Mansionem Benedicat, über die Türen zu schreiben. 60 Kinder und Jugendliche waren in Niederwerrn unterwegs. Unzählige Male hatten sie ihre Sprüche aufgesagt und an zahllosen Türen geklingelt. Doch das Ergebnis ihres Engagements kann sich sehen lassen: 5100 Euro kamen bei der Sammlung zusammen, die für Not leidende Kinder bestimmt sind. Das war klasse, freute sich die 9-jährige Jasmin. Uns haben ganz viele Leute Geld in die Büchse geworfen. Jetzt können wir den Kindern überall helfen. Pfarrer Kömm ist begeistert über den Einsatz der zahlreichen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in seiner Gemeinde: Es ist prima, dass sich so viele kleine und große Menschen für eine gerechte Welt einsetzen und damit ihren Beitrag zu einer tollen Aktion leisten. Damit so eine große Aktion gelingt bedarf es vieler Hände die anpacken. Herzlichen Dank an die Frauen und Jugendlichen die Gewänder bereitlegten, die Könige einkleideten, die Kleider wuschen und bügelten. Besonderen Dank an Frau Heilmann und Frau Landsgesell die in unermüdlicher Arbeit neue Untergewänder für die Könige nähten. Auch den Pfadfindern, sei vielen Dank für ihre tatkräftige Unterstützung der Aktion gesagt, besonders bei der Verköstigung der Sternsinger und den Aufräumarbeiten. Dank auch an die vier großen Pfadfinder die sich kurzfristig als Gruppenleiter zur Verfügung stellten. Und nicht zu vergessen einen großen Dank an alle Spender für das großartige Ergebnis. Bundesweit beteiligten sich die Sternsinger in diesem Jahr an ihrer 51. Aktion Dreikönigssingen. Wie überall in Deutschland machten die Sternsinger mit ihrer Aktion deutlich, dass sie sich für die Mädchen und Jungen einsetzen, die in über 40 Ländern der Erde unter den Folgen von Kriegen und kriegerischen Auseinandersetzungen leiden. Auch in Kolumbien, dem Beispielland der Aktion, sind versteckte und offene Gewalt immer wieder hautnah spürbar. Nach mehr als 40 Jahren Bürgerkrieg gibt es dort niemanden mehr, der nicht Gewalt und Tod in der eigenen Familie zu beklagen hätte. Immer stärker wächst der Wunsch, diesen Teufelskreis von Gewalt und Gegengewalt, der immer nur wieder neue Gewalt hervorbringt, zu durchbrechen. Unterstützt auch durch die Aktion Dreikönigssingen gibt es in Kolumbien viele Initiativen und Projekte die Hoffnung machen. Kinder und Jugendliche schließen sich zusammen und setzten sich gemeinsam für ihre Rechte und für ein friedlicheres Lebensumfeld ein, in ihren Familien, in der Schule, in ihren Wohnvierteln. Sie organisieren ihre Aktivitäten selbst bestimmt und werden dabei von Pädagoginnen und Pädagogen begleitet. Gemeinsam beschreiten sie alternative Wege, um ihre Idee vom Frieden Wirklichkeit werden zu lassen. Doch nicht nur die Kinder in den Projekten in Kolumbien profitieren vom Einsatz der kleinen Könige in Deutschland. Seit ihrem Start 1959 hat sich die Aktion Dreikönigssingen zur weltweit größten Solidaritätsaktion entwickelt, bei der sich Kinder für Kinder in Not engagieren. Sie wird getragen vom Kindermissionswerk Die Sternsinger und vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Jährlich können mit den Mitteln aus der Aktion rund Projekte für Not leidende Kinder in aller Welt unterstützt werden. Waisenkindern, Kindern mit Behinderungen, ehemaligen Kindersoldaten sowie hungernden, kranken und vernachlässigten Kindern wird mit den Sternsingerspenden geholfen. Michaela Wettering PGR- Vorsitzende Förderkreis für internationale Gemeinde- Partnerschaft Niederwerrn / FIGP Das neue Jahr hat begonnen. Auch wir wünschen allen unseren Mitgliedern und Freunden ein friedliches abwechslungsreiches neues Jahr. Auch für 2009 haben wir einige unterhaltsame Aktivitäten geplant. Vor allen Dingen natürlich der Besuch unserer französischen Freunde am Pfingstwochenende. Dazu vielleicht ein geselliger Filmabend, ein Boulespiel oder oder oder. Und im Spätsommer eine Radtour von Ifs nach Niederwerrn. Also, alle Mitglieder sind herzlich aufgefordert sich an der ein oder anderen Aktivität zu beteiligen. Alle Interessierte sind herzlich eingeladen einfach mal rein zu schnuppern und mit zu machen. Info jederzeit bei Vorstand und Beirat oder bei Brigitte Willhausen, 1.Vorsitz, Tel: 0172 / Arbeiterwohlfahrt : Fahrt zur Seniorensitzung der Schwebheimer Kräuter 11. Unkostenbeitrag (Busfahrt, Kaffee, Kuchen) 12 Euro. Anmeldung bei Christa Zink, Tel / Gäste willkommen.

12 Niederwerrn Nr. 4 Freiwillige Feuerwehr Oberwerrn E i n l a d u n g Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oberwerrn findet am Samstag, den um 19:30 Uhr im Schulungsheim der Freiwilligen Feuerwehr Oberwerrn statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Bericht des Kommandanten 5. Bericht des Jugendwartes 6. Bericht des Kassenwartes 7. Bericht des Kassenprüfers 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Aufnahme von Neumitgliedern 10. Ehrungen 11. Neuwahl der Kassenprüfer 12. Änderung der Satzung 13. Grußwort des Bürgermeisters 14. Wünsche, Anträge und Sonstiges Oberwerrn, im Dezember 2008 gez. Michael Holzmann gez. Rainer Henninger 1. Vorstand 1. Kommandant FASCHINGSGESELLSCHAFT Wernschiffer-Elf Was auch in Niederwerrn passiert, wir werden immer abkassiert so lautet das vielsagende Motto der Wernschiffer - Elf für die Kampagne Es ist gleichzeitig ein Jubiläumsjahr, denn den Pfarrfasching der Kath. Elternvereinigung, dem Hauptverein der Wernschiffer - Elf, gibt es seit genau 25 Jahren. Längst laufen die Vorbereitungen für die Jubiläumssitzungen auf vollen Touren. Es werden weitgehend die bewährten Akteure das Programm gestalten. Der Vorverkauf im Einkaufsmarkt Maul ist angelaufen und wenn Sie einigermaßen gute Plätze wollen, so ist angeraten, sich in Kürze um Karten umzusehen. Gesangverein Fortschritt Niederwerrn Die Generalversammlung mit Neuwahlen des Gesangverein Fortschritt Niederwerrn findet am Sonntag, den um Uhr im VfL Sportheim in Niederwerrn statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totengedenken 2. Ehrungen 3. Verlesen des Berichtes der letzten Jahreshauptversammlung 4. Berichte: 1. Vorsitzender Th. Brand 3. Vorsitzende G. Wirsing Kassiererin M. Burkert Kassenprüfer Chorleiter H. Bierlmeier 5. Aussprache zu den Berichten 6. Bildung eines Wahlausschusses 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Neuwahlen 9. Verschiedenes 10. Anträge (diese sind bis zum schriftlich beim 1. Vor.- sitzenden einzureichen) Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Wir hoffen auf rege Teilnahme. gez. Die Vorstandschaft Verein für Gartenbau und Landespflege Niederwerrn e.v. Schlachtschüssel vom Brett am Samstag, 31. Jan. 2009, Beginn Uhr. Anmeldung bei Gerlinde Hartmann, Tel /48405 Hubertusverein Oberwerrn Einladung zur Jahreshauptversammlung Termin: Freitag 23. Januar 2009 Uhrzeit: 19:30 Uhr Ort: Gasthaus Zur Eisenbahn Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des Schriftführers und Kassiers 4. Bericht des Ortsobmanns 5. Bericht der Fahnenabordnung 6. Aussprache zu den Berichten 7. Entlastung der bisherigen Vorstandschaft 8. Neuwahl der Vorstandschaft 9. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Zur diesjährigen Versammlung wird Original Kreuzbergbier ausgeschenkt. Dazu bietet die Familie Hümmer Fränkische Brotzeitspezialitäten an. I.A. der Vorstandschaft Karg SV Oberwerrn 1930 e.v. Korbball Samstag, Spieltag der Jugend 11/4 in der Landkreishalle Uhr SV Oberwerrn SG Egenhausen/Schnackenw Uhr SV Oberwerrn DJK Maibach Uhr SV Oberwerrn VfL Euerbach Sonntag, Nachholspieltag der Jugend 13/2 in der Landkreishalle SV Oberwerrn TSC Zeuzleben I SV Oberwerrn DJK Eckartshausen Kinderfasching des SVO Der diesjährige Kinderfasching findet am Sonntag, , ab Uhr, in der SVO-Halle statt. VfL 1924 Niederwerrn e.v. Termine von Freitag, 23., bis Donnerstag, 29. Januar 2009 Fußball Trainingsauftakt der 1. und 2. Mannschaft Die 1. und 2. Mannschaft beginnt am Samstag, 31. Januar 2009, mit der Vorbereitung auf die Rückrunde 2008/2009 mit dem Feldtraining auf dem Sportgelände am Vereinsheim. Im Anschluß findet eine Spielerbesprechung im Sportheim statt. Korbball Samstag, 24. Januar 2009 in der Hugo-von-Trimberg-Halle in Niederwerrn Uhr VfL Niederwerrn Jugend 11/3 - SpGem. Eisenheim Uhr VfL Niederwerrn Jugend 11/3 - FC Wipfeld Uhr VfL Niederwerrn Jugend 15/C 1 - FC Wasserlosen

13 Niederwerrn Nr Uhr VfL Niederwerrn Jugend 15/C 1 - DJK Maibach Uhr VfL Niederwerrn Frauen - 1. FC Geldersheim Uhr VfL Niederwerrn Frauen - FC Wipfeld II Uhr VfL Niederwerrn Frauen - DJK Üchtelhausen Sonntag, 25. Januar 2009 in der Hugo-von-Trimberg-Halle in Niederwerrn Uhr VfL Niederwerrn Jugend 19/B 1 - TSV Grafenrheinfeld II Uhr VfL Niederwerrn Jugend 19/B 1 - TSC Zeuzleben Uhr VfL Niederwerrn Jugend 19/B 1 - SV Schnackenwerth Uhr VfL Niederwerrn Jugend 19 BZL - DJK Schweinfurt Uhr VfL Niederwerrn Jugend 19 BZL - TSV Röthlein Uhr VfL Niederwerrn Jugend 19 BZL - TV Gerolzhofen Tischtennis Freitag, 23. Januar Uhr TSV Gernach - VfL Niederwerrn Jungen I Uhr DJK Wülfershausen - VfL Niederwerrn Herren II Montag, 26. Januar Uhr VfL Niederwerrn Damen - DJK Hergolshausen Donnerstag, 29. Januar Uhr VfL Niederwerrn Jungen I - TSV Röthlein Uhr VfL Niederwerrn Herren III - SV Blau-Weiß Löffelsterz Freitag, 30. Januar Uhr VfL Niederwerrn Herren II - TSV Bergrheinfeld Uhr TSV Grafenrheinfeld - VfL Niederwerrn Herren I VfL-Abteilungsleiter Die nächste Abteilungsleiterversammlung findet am Donnerstag, 12. Februar 2009 um Uhr im Vereinsheim statt. Um für die Jahreshauptversammlung wieder ein Heft auflegen zu können, bitte zur Versammlung die Berichte der einzelnen Abteilungen mitbringen. Um rege Teilnahme wird gebeten. gez. Oliver Thein, stellvertr. Vorstand, Sport und Spiel. Einladung an alle jugendlichen Vereinsmitglieder ab dem vollendetem 10. Lebensjahr und alle Mitarbeiter in der Jugendarbeit zum Jugendtag am Samstag, , Uhr, im Sportheim Tagesordnung: 1. Bericht der Jugendleitung 2. Entlastung der Jugendleitung 3. Neuwahl des Vorstandes Jugendfragen 4. Änderung der Jugendordnung 5. Wünsche - Fragen - Anregungen Anträge können schriftlich im Sportheim abgegeben oder mündlich am Jugendtag eingereicht werden. Terminkalender Freiwillige Feuerwehr Obw. - Jahreshauptversammlung, BTSV-Korbball v Uhr Uhr i.d. H.-v.- Trimberg-Halle BTSV-Korbball v Uhr Uhr i.d. H.-v.- Trimberg-Halle Gesangverein Fortschritt Ndw. - Generalversammlung, 17 Uhr Freie Wähler Ndw. - öffentl. Frakt.-Sitzung, Bauhof Ndw., DG, Gemeinderatssitzung FC St. Bruno - Monatstreff Verein f. Gartenbau u.landespflege Ndw. - Schlachtschüssel, 17.30, Gemeindezentrum VfL Niederwerrn - Fußballturnier U-11, 9.00 Uhr, H.- v.-trimberg-halle VfL Niederwerrn - Fußballturnier U-9, 9.00 Uhr, H.-v.- Trimberg-Halle CSU-Ortsverband Obw. - Monatsversammlung, 20 Uhr, Gastst.Hümmer SPD-Ortsverein Obw. - Stammtisch, 20 Uhr St. Georg Arbeiterwohlfahrt Ndw. - gemütl. Beisammensein, Uhr i. Bistro Zapfsäule Bund Naturschutz Ndw./Obw. - Monatstreffen Pizzeria Italo, Wernschiffer-Elf - 1. Sitzung VfL Niederwerrn - Tischtennis Bez.Liga, Uhr Uhr, H.-v.-Trimberg-Halle VfL Ndw. - Jugendtag im Sportheim, Uhr Wernschiffer-Elf - 2. Sitzung Stammtisch Alte Knochen Obw. - Monatsversammlung, 20 Uhr SV Obw. - Kinderfasching, SVO-Halle, Stammtisch Gemütlichkeit Ndw. - Schlachtschüssel, Uhr, Gaststätte Rimini Wernschiffer-Elf - 3. Sitzung Arbeiterwohlfahrt Ndw. - Seniorensitzung mit der Schwebheimer Kräuterelf Gesangverein Fortschritt Ndw. - Kinderfasching H.-v.-Trimberg-Halle, Uhr Gemeinderatssitzung Freie Wähler Ndw. - öffentl. Frakt.-Sitzung, Bauhof Ndw., DG, Kath. Frauenbund Obw. - Frauenfrühstück mit Puppentheater ohne Namen Dramatischer Verein Ndw. - Faschingstanz im Gemeindezentrum, 20 Uhr VfL Niederwerrn - Kinderfasching i.d. H.-v.-Trimberg- Halle, 14 Uhr Karnevalsverein Obw. - Faschingsumzug und Prunksitzung FC St. Bruno - Monatstreff CSU-Ortsverband Obw. - Der Tag danach i.d. SVO- Halle Freiwillige Feuerwehr Ndw. - Schlachtschüssel, Uhr im Schulungsraum VfL Ndw. - Skifreizeit Impressum Niederwerrner Rundschau Amtliches Nachrichtenblatt der Gemeinde Die Niederwerrner Rundschau erscheint jeweils freitags und wird an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Herausgeber, Druck und Verlag: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, Peter-Henlein-Straße 1, Forchheim, Telefon 09191/ P.h.G.: E. Wittich Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Niederwerrn, Peter Seifert, Schweinfurter Str. 54, Niederwerrn für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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15 Niederwerrn Nr. 4

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