WESTFÄLISCHE WILHELMS-UNIVERSITÄT MÜNSTER FACHBEREICH BIOLOGIE

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1 WESTFÄLISCHE WILHELMS-UNIVERSITÄT MÜNSTER FACHBEREICH BIOLOGIE Liebe Studiengangsbewerberin, lieber Studiengangsbewerber, auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zur Bewerbung für die MSc- Studiengänge Biologie, Biotechnologie und Molekulare Biomedizin. Es werden folgende Studienplätze angeboten: Studiengang Studienbeginn Wintersemester Sommersemester Biologie 40 Plätze 10 Plätze Biotechnologie 22 Plätze 6 Plätze Molekulare Biomedizin 18 Plätze - Mehrfachbewerbungen sind möglich und werden von den jeweiligen Auswahlkommissionen nicht anders als Einfachbewerbungen behandelt. Details zu den Bewerbungen und eine Aufstellung der jeweils einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten.

2 MSc Biologie Wer kann sich bewerben? Welche Unterlagen sind einzureichen? Das Zulassungs- und Auswahlverfahren findet jeweils vor Beginn der Vorlesungszeit des Winter- bzw. Sommersemesters statt. Der Antrag auf Zulassung für das Wintersemester muss bis zum eines Jahres und der für das Sommersemester bis zum des Jahres beim Studierendensekretariat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster erfolgt sein. Die/der Studienbewerber/in muss neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular folgende Bewerbungsunterlagen einreichen: 1. Nachweis der Allgemeinen oder einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung 2. Voraussetzung für den Zugang zu dem Studiengang MSc Biologie ist ein erfolgreich abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium mit mindestens dreijähriger Regelstudienzeit (entsprechend 180 ECTS-Kreditpunkten, z.b. BSc, Diplom, o.ä.) im Bereich der Natur- oder Lebenswissenschaften. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss an dessen Stelle ein vorläufiges Zeugnis (in der Form des Abschlusszeugnisses) eingereicht werden, in das mindestens die Noten der ersten fünf Semester (entsprechend 150 ECTS-Kreditpunkten) eingegangen sind. Das Abschlusszeugnis ist im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen. Abschlüsse an Hochschulen außerhalb der Europäischen Union können auf Antrag durch die Auswahlkommission anerkannt werden. Bei Zweifeln über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes wird ein Gutachten des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse eingeholt. 3. Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für Bewerber/innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben. Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird gemäß den Bestimmungen der DSH-Prüfungsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität erbracht. Dieser Nachweis ist nicht für Bewerber/innen erforderlich, deren Muttersprache Deutsch ist. 4. Lebenslauf 5. Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z.b. Transcript of records) 6. ggf. Nachweise über für den MSc-Studiengang Biologie relevante Zusatzqualifikationen (z.b. Arbeitszeugnisse, zusätzliche Abschlüsse, relevante Praktika) 7. Motivationsschreiben (persönlich verfasst, max. 600 Wörter) in dem Sie Ihre Qualifikationen und Beweggründe für das Fach Biologie und die Wahl der Uni Münster darlegen.

3 MSc Biologie - Auswahlverfahren Die Auswahlkommission stellt zunächst anhand der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen und Zeugnisse fest, ob die Bewerberin/der Bewerber über die für das Studium des jeweiligen Studiengangs erforderliche besondere Eignung verfügt. Der Nachweis der besonderen Eignung ist erbracht, wenn eine Abschlussnote von mindestens 2,30 erzielt wurde. Ein Notendurchschnitt von schlechter als 2,3 stellt kein Ausschlusskriterium dar. Es ist ausreichend, wenn das vorläufige Zeugnis eine entsprechende Note ausweist. Die besondere Eignung kann auch durch den Nachweis erbracht werden, dass die Bewerberin/der Bewerber zu den besten 40% ihres/seines Jahrganges gehören. Darüber hinaus kann die besondere Eignung auch durch weitere qualifizierende Kriterien nachgewiesen werden, z.b. Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen oder Praktika in relevanten Einrichtungen. Die erforderlichen Feststellungen trifft die Auswahlkommission. Übersteigt die Zahl der Bewerber/innen für einen Studiengang, die die Zulassungskriterien erfüllen, die Gesamtzahl der für den Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätze, so wird eine Auswahl nach folgenden Kriterien getroffen: 1. die im Zeugnis ausgewiesene Note 2. ggf. für das angestrebte Studium einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Zusatzqualifikationen. 3. Ergibt sich ein Klärungsbedarf in Bezug auf mögliche Qualifikationsmerkmale, gibt die Auswahlkommission der Bewerberin/dem Bewerber Gelegenheit zur Erläuterung in einem persönlichen Gespräch. Es werden keine mündlichen/schriftlichen Prüfungen stattfinden.

4 MSc Biotechnologie Wer kann sich bewerben? Welche Unterlagen sind einzureichen? Das Zulassungs- und Auswahlverfahren findet jeweils vor Beginn der Vorlesungszeit des Winter- bzw. Sommersemesters statt. Der Antrag auf Zulassung für das Wintersemester muss bis zum eines Jahres und der für das Sommersemester bis zum des Jahres beim Studierendensekretariat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster erfolgt sein. Die/der Studienbewerber/in muss neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular folgende Bewerbungsunterlagen einreichen: 1. Nachweis der Allgemeinen oder einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung. 2. Voraussetzung für den Zugang zu dem Studiengang MSc Biotechnologie ist ein erfolgreich abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium mit mindestens dreijähriger Regelstudienzeit (entsprechend 180 ECTS-Kreditpunkten, z.b. BSc, Diplom, Staatsexamen o.ä.) in den Fächern Biotechnologie, Biologie, Chemie, Pharmazie, Lebensmittelchemie und verwandten Fachrichtungen. Absolvent/inn/en anderer naturwissenschaftlicher Fachrichtungen wie Bioinformatik und Biochemie können zugelassen werden. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss an dessen Stelle ein vorläufiges Zeugnis (in der Form des Abschlusszeugnisses) eingereicht werden, in das mindestens die Noten der ersten fünf Semester (entsprechend 150 ECTS-Kreditpunkten) eingegangen sind. Das Abschlusszeugnis ist im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen. Abschlüsse an Hochschulen außerhalb der Europäischen Union können auf Antrag durch die Auswahlkommission anerkannt werden. Bei Zweifeln über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes wird ein Gutachten des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse eingeholt. 3. Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für Bewerber/innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben. Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird gemäß den Bestimmungen der DSH-Prüfungsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität erbracht. Dieser Nachweis ist nicht für Bewerber/innen erforderlich, deren Muttersprache Deutsch ist. 4. Lebenslauf 5. Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z.b. Transcript of records) 6. ggf. Nachweise über für den MSc-Studiengang Biotechnologie relevante Zusatzqualifikationen (z.b. Arbeitszeugnisse, zusätzliche Abschlüsse, relevante Praktika) 7. Motivationsschreiben (persönlich verfasst, max. 600 Wörter) in dem Sie Ihre Qualifikationen und Beweggründe für das Studium der Biotechnologie und die Wahl der Uni Münster darlegen.

5 MSc Biotechnologie Auswahlverfahren Die Auswahlkommission stellt zunächst anhand der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen und Zeugnisse fest, ob die Bewerberin/der Bewerber über die für das Studium des jeweiligen Studiengangs erforderliche besondere Eignung verfügt. Der Nachweis der besonderen Eignung ist erbracht, wenn eine Abschlussnote von mindestens 2,30 erzielt wurde. Es ist ausreichend, wenn das vorläufige Zeugnis eine entsprechende Note ausweist. Die besondere Eignung kann auch durch den Nachweis erbracht werden, dass die Bewerberin/der Bewerber zu den besten 40% ihres/seines Jahrganges gehören. Darüber hinaus kann die besondere Eignung auch durch andere Leistungen nachgewiesen werden, z.b. Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen oder Praktika in relevanten Einrichtungen. Die erforderlichen Feststellungen trifft die Auswahlkommission. Übersteigt die Zahl der Bewerber/innen für einen Studiengang, die die Zulassungskriterien erfüllen, die Gesamtzahl der für den Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätze, so wird eine Auswahl nach folgenden Kriterien getroffen: 1. die im Zeugnis ausgewiesene Note 2. ggf. für das angestrebte Studium einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Zusatzqualifikationen. 3. Ergibt sich ein Klärungsbedarf in Bezug auf mögliche Qualifikationsmerkmale, gibt die Auswahlkommission der Bewerberin/dem Bewerber Gelegenheit zur Erläuterung in einem persönlichen Gespräch.

6 MSc Molekulare Biomedizin Wer kann sich bewerben? Welche Unterlagen sind einzureichen? Das Zulassungs- und Auswahlverfahren findet jeweils vor Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters statt. Der Antrag auf Zulassung muss bis zum eines Jahres beim Studierendensekretariat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster erfolgt sein. Die/der Studienbewerber/in muss neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular folgende Bewerbungsunterlagen einreichen: 1. Nachweis der Allgemeinen oder einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung 2. Voraussetzung für den Zugang zu dem Studiengang MSc Molekulare Biomedizin ist ein erfolgreich abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium mit mindestens dreijähriger Regelstudienzeit (entsprechend 180 ECTS-Kreditpunkten, z.b. BSc, Diplom, o.ä.) im Bereich der Natur- oder Lebenswissenschaften. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss an dessen Stelle ein vorläufiges Zeugnis eingereicht werden, in das mindestens die die Noten der ersten fünf Semester (entsprechend 150 ECTS-Kreditpunkten) eingegangen sind. Das Abschlusszeugnis ist im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen. (Abschlüsse an Hochschulen außerhalb der Europäischen Union können auf Antrag durch die Auswahlkommission anerkannt werden. Bei Zweifeln über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes wird ein Gutachten des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse eingeholt.) 3. Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für Bewerber/innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben. Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird gemäß den Bestimmungen der DSH-Prüfungsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität erbracht. Dieser Nachweis ist nicht für Bewerber/innen erforderlich, deren Muttersprache Deutsch ist. 4. Lebenslauf 5. Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z.b. Transcript of records) 6. ggf. Nachweise über für den jeweiligen Studiengang relevante Zusatzqualifikationen (z.b. Arbeitszeugnisse, zusätzliche Abschlüsse, relevante Praktika) 7. möglichst zwei Empfehlungsschreiben von Hochschullehrer/inne/n in einem versiegelten Umschlag (bitte verwenden Sie das beigefügte Formular - kann am Computer ausgefüllt werden).

7 MSc Molekulare Biomedizin - Auswahlverfahren Die Auswahlkommission stellt zunächst anhand der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen und Zeugnisse fest, ob die Bewerberin/der Bewerber über die für das Studium des jeweiligen Studiengangs erforderliche besondere Eignung verfügt. Der Nachweis der besonderen Eignung ist erbracht, wenn eine Abschlussnote von mindestens 2,30 erzielt wurde. Es ist ausreichend, wenn das vorläufige Zeugnis eine entsprechende Note ausweist. Die besondere Eignung kann auch durch den Nachweis erbracht werden, dass die Bewerberin/der Bewerber zu den besten 40% ihres/seines Jahrganges gehören. Darüber hinaus kann die besondere Eignung auch durch andere Leistungen nachgewiesen werden, z.b. Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen oder Praktika in relevanten Einrichtungen. Die erforderlichen Feststellungen trifft die Auswahlkommission. Übersteigt die Zahl der Bewerber/innen für einen Studiengang, die die Zulassungskriterien erfüllen, die Gesamtzahl der für den Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätze, so wird eine Auswahl nach folgenden Kriterien getroffen: 1. die im Zeugnis ausgewiesene Note 2. ggf für das angestrebte Studium einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Zusatzqualifikationen. 3. Es ist geplant, zusätzlich persönliche Gespräche mit den Bewerberinnen/Bewerbern durchzuführen; diese werden voraussichtlich im August stattfinden.

8 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Fachbereich Biologie Reference request form To the Referee, I would be grateful if you could provide us with an evaluation of the applicant's academic and general suitability for advanced studies (Master-course). Please return the letter to the applicant in a sealed envelope. Thank you in advance for assisting in the evaluation of the applicant. Sincerely yours, Dr. Robert Klapper Name of applicant Name of referee Institution (including ) Since when and in which function do you know the applicant? (please use word processor to fill in the form) Please rate the applicant in comparison to other students with equivalent training Theoretical knowledge Best in class Top 5% Top 10% Top 20% Top 50% Cannot assess Technical proficiency Ability to work independently Ability to work in a team Motivation Intellectual abilities Ability to express oneself Academic achievements Creativity Flexibility Overall recommendation 1

9 Please give your impression of the applicant and comment specifically on strengths and limitiatons for postgraduate studies. Place Date Signature 2

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